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Beteiligungsrechte im Umweltschutz: Was bringt Ihnen die Aarhus-Konvention?

Die Aarhus-Konvention hat das Ziel, die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umweltschutz zu erleichtern. Bürgerinnen und Bürger sollen sich einfacher für den Schutz der Umwelt engagieren können. Dazu spricht dieses internationale Umweltabkommen der Öffentlichkeit beim Zugang zu Umweltinformationen, bei der Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und bei der Überprüfung staatlichen Handelns durch Gerichte besondere Rechte zu. Die Broschüre erläutert, welche Rechte Bürgerinnen und Bürger konkret haben und wie sie diese wahrnehmen können. Sie ermuntert dazu, für den Schutz der Umwelt aktiv zu werden und sich in öffentliche Entscheidungen einzumischen. Veröffentlicht in Broschüren.

Bundespreis „Blauer Kompass“: Auszeichnung für herausragende Projekte zur Vorsorge und Klimaanpassung

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Projekte aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erhalten den „Blauen Kompass“ 2024 Die Preisträger*innen des Bundespreises „Blauer Kompass“ 2024 stehen fest. Mit über 300 Bewerbungen gab es erneut einen Teilnahmerekord am bundesweiten Wettbewerb um die höchste staatliche Auszeichnung zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Umweltstaatssekretär Stefan Tidow (in Vertretung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke) und Fachbereichsleiterin Bettina Rechenberg (in Vertretung des Präsidenten des Umweltbundesamtes Dirk Messner) haben im Rahmen der „Woche der Klimaanpassung“ in Berlin die besten Projekte ausgezeichnet. Die mit je 25.000 Euro dotierten Preise gehen an fünf herausragende Klimaanpassungsprojekte in den Bereichen Starkregenvorsorge, Katastrophenschutz, Hitze-Resilienz sowie Hochwasserschutz. Die Auswahl traf eine hochrangig besetzte Jury. Außerdem wurde per Online-Voting ein Community-Preis vergeben. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Folgen der Klimakrise spüren wir auch in Deutschland immer direkter und immer häufiger. Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Vorsorge von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen und erarbeiten eine Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen. Die Auszeichnungen zum Bundespreis ‚Blauer Kompass‘ machen dabei deutlich: wirksame Vorsorge gelingt nur im Schulterschluss aller Akteure. Sie zeigen eindrucksvoll, wie vor Ort mit Engagement, Austausch und Vernetzung aus klugen Ideen praktische Lösungen werden.“ ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Die Hochwasserereignisse in Süddeutschland und im Saarland, sowie die Temperaturrekorde in diesem Jahr verdeutlichen erneut: Wir müssen bei der Anpassung an die Folgen der Klimakrise sofort und konsequent handeln. Die Preisträger des Bundespreises ‚Blauer Kompass‘ zeigen in vorbildlicher Art und Weise wie eine solche Vorsorge gelingen kann. Die ausgezeichneten Projekte inspirieren zum Nachahmen und leisten einen wichtigen Beitrag für ein klimaresilientes Deutschland.“ Der bundesweite Wettbewerb „Blauer Kompass“ fand 2024 bereits zum fünften Mal statt. Sein Ziel ist es, innovative, wirksame und nachhaltige Lösungen für die Vorsorge und die Anpassung an die Folgen der globalen Klimakrise, wie Hitze, ⁠Dürre⁠, ⁠Starkregen und Hochwasser⁠, zu präsentieren. Die Preisverleihung ist der Höhepunkt der bundesweiten „Woche der Klimaanpassung“, mit der das Bundesumweltministerium und des Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) unter dem Motto „Gemeinsam für Klimaanpassung“ mit Veranstaltungen in ganz Deutschland die Vielfalt und das große Engagement für die Klimaanpassung in Deutschland präsentieren. Die über 300 Einreichungen für den „Blauen Kompass“ wurden mit Unterstützung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und des Wettbewerbsbüros co2online anhand der sechs Kriterien guter Praxis der Anpassung des Umweltbundesamtes bewertet . Eine hochrangige Jury bestehend aus Vertreter*innen der kommunalen Spitzenverbände sowie aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Forschung, Ehrenamt und Klimakommunikation wählte im Juni aus 20 nominierten Projekten vier Preisträger aus. Die Preise wurden in den Kategorien „Kommunen“, „private und kommunale Unternehmen“, „Forschungs- und Bildungseinrichtungen“ sowie „Vereine, Verbände und Stiftungen“ verliehen. Zusätzlich wurde öffentlich über einen Community-Preis abgestimmt, bei dem fast 18.000 Stimmen abgegeben wurden. Neben einem Preisgeld in Höhe von jeweils 25.000 Euro erhalten die Preisträgerprojekte auch Unterstützung bei ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Unter anderem wurde dafür zu jedem ausgezeichneten Projekt ein Kurzfilm erstellt. Kategorie: Kommunen Im Rahmen des Projektes „Gö goes green – Starkregenvorsorge Göttingen“ der Stadt Göttingen und der Göttinger Entsorgungsbetriebe wurde ein umfangreiches, kostenloses Angebot zur Starkregenvorsorge erarbeitet. Eine interaktive Karte visualisiert das Überflutungsrisiko im Stadtgebiet und sensibilisiert Bürger*innen für das Thema ⁠ Starkregen ⁠. Außerdem können Grundstückseigentümer*innen über eine kostenlose Grundstücksauskunft Details zu ihrem Gebäude erhalten. So kann unter anderem eine kostenlose Vor-Ort-Beratung in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Göttingen die Bürger*innen finanziell bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Dafür werden 60 Prozent der förderfähigen Kosten für Maßnahmen zum Objektschutz (z. B. druckdichte Türen, Anschaffung von Zisternen) mit dem „KlimaFonds Göttingen“ gefördert. Video: Stadt Göttingen und Göttinger Entsorgungsbetriebe Kategorie: Private und kommunale Unternehmen Die inventied GmbH aus Rockenhausen entwickelt eine digitale „Innovationsplattform für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben". Diese Plattform dient als erste Anlaufstelle für Einsatzkräfte, beispielsweise des Technischen Hilfswerks oder der Feuerwehr, die innovative Ideen zur effizienteren Bewältigung von Katastrophenfolgen haben. Die besten eingereichten Ideen werden gemeinsam mit den Einsatzkräften zu marktreifen Produkten weiterentwickelt. Um einen Anreiz für die Teilnahme am Innovationsprozess zu geben, werden die Ideengeber*innen am Gewinn der verkauften Produkte beteiligt. Video: inventied GmbH Kategorie: Forschungs- und Bildungseinrichtungen Hohe Temperaturen und starke Niederschläge belasten Städte in besonderem Maße, da versiegelte Flächen das thermische und hydrologische Gleichgewicht beeinträchtigen. Hier setzt das Projekt „HydroSKIN“ der Universität Stuttgart an: Leichte Fassadenelemente aus Textilien und Membranen nehmen Regenwasser auf und reduzieren das Hochwasserrisiko, indem sie die Kanalisation entlasten. An heißen Tagen kühlen sie durch ⁠ Verdunstung ⁠ des zurückgeführten (Regen-)Wassers sowohl das Gebäude als auch den Stadtraum und tragen zur Hitze-⁠ Resilienz ⁠ bei. Die individuell konfigurierbare Textilhülle lässt sich leicht an Neubauten und Bestands-Gebäuden nachrüsten und leistet einen innovativen Beitrag für den Maßnahmenkatalog einer Schwammstadt. Video: Universität Stuttgart / Technologie-Transfer- Initiative GmbH Kategorie: Vereine, Verbände und Stiftungen Mit dem Projekt „Hitzehelfer*innen im Wohnquartier” des Vereins BÄR meets ADLER e. V. – Verein für ein gutes Morgen in Berlin und Brandenburg wird in zwei ausgewählten Stadtteilen der Stadt Brandenburg an der Havel ein wohnquartierbezogenes Netzwerk an Hitzehelfer*innen aufgebaut. Ziel ist es, ältere Menschen vor den gesundheitlichen Risiken extremer Hitze zu schützen und ihre Lebensqualität zu erhalten. Dafür werden Kontaktpersonen der Senior*innen im Quartier (z. B. Apotheken) und im sozialen Umfeld (z. B. Familienangehörige) gewonnen, sensibilisiert und ggf. geschult. Gemeinsam mit Praxispartner*innen und sozialen Akteuren können sie als Hitze-Helfende agieren. Hierdurch wird die Solidarität im Quartier gefördert, die Lebensqualität der Senior*innen verbessert und zudem werden die Gesundheits- und Sozialversorgungseinrichtungen entlastet. Video: BÄR meets ADLER e.V. – Verein für ein gutes Morgen in Berlin und Brandenburg Community-Preis Im Projekt „Mit IoT zu einer klimafesten Stadt" nutzen Schüler*innen des Leibniz-Gymnasiums in Dormagen das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT), um Orte mit besonderer Hitzebelastung im städtischen Bereich zu identifizieren. Dazu haben sie Temperatur- und Feuchtesensoren entwickelt, gebaut und programmiert, um vor Ort den Handlungsbedarf zu ermitteln und zur Entwicklung von Hitzeschutzmaßnahmen beizutragen. Die Rohdaten werden in Echtzeit grafisch ausgewertet und der Stadt Dormagen sowie den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung gestellt. Video: Leibniz-Gymnasium Dormagen

Bürger beteiligen – Akzeptanz fördern

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz, des Bundesinstitutes für Risikobewertung, des Robert Koch-Institutes und des Umweltbundesamtes Neuer UMID über Bürgerbeteiligung im Umwelt- und Gesundheitsschutz Bürgerinnen und Bürger fordern immer häufiger an wichtigen Entscheidungsprozessen beteiligt zu werden. Sie wollen ihre Positionen und Argumente einbringen, statt von bereits gefassten Beschlüssen nur zu lesen oder zu hören. Menschen werden daher heute stärker in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen als bisher, etwa bei Lärmfragen, beim Aus- und Umbau der Energieversorgung oder bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Die Erfahrungen zeigen: Planungen und Projekte können von den Vorschlägen und der Expertise der Betroffenen profitieren. Zudem lassen sich durch frühe Beteiligungen gesellschaftliche Kontroversen vermeiden oder versachlichen. Autorinnen und Autoren aus Behörden, Wissenschaft und Bürgerinitiativen haben in der neuen Ausgabe der Zeitschrift Umwelt und Mensch – Informationsdienst (UMID) Positionen, Perspektiven und Beispiele zum Thema Bürgerbeteiligung dargestellt. Sie zeigen, wie sich Mitwirkungsformen gestalten oder weiterentwickeln lassen und erklären neue gesetzliche Regelungen zur Bürgerbeteiligung im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“. Für Politiker, Projektmanager und Bürger liefern die Beiträge viele praktische Informationen, zu wichtigen Standards für Beteiligungsverfahren oder einzelnen Methoden wie Dialogforen oder Workshops. Durch mehrere rechtliche Neuerungen wurde die Bürgerbeteiligung in Deutschland gestärkt. Dazu gehören das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten und das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung der Planfeststellungsverfahren vom 31. Mai 2013. Die Europäische Union hat das Jahr 2013 zudem zum Jahr der Bürgerinnen und Bürger erklärt. Damit will sie die in der EU vorhandenen Möglichkeiten, sich am europäischen Gesetzgebungsprozess zu beteiligen, besser bekannt machen. Für die Redaktion der Zeitschrift UMID ist dies Anlass, der Bürgerbeteiligung an Projekten und Prozessen im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“ in Deutschland ein eigenes Heft zu widmen. Neben den neuen Gesetzen erläutern die Autoren und Autorinnen bereits bestehende Beteiligungsmöglichkeiten, zum Beispiel beim Planen und Umsetzen von Lärmminderungsmaßnahmen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie eröffnet bereits seit 2002 einigen Spielraum für die Gestaltung von Beteiligungen. Das Umweltbundesamt förderte daher ein Projekt, das neue Verfahren der Bürgerbeteiligung beim Lärmschutz erprobt. Erfahrungen und Ergebnisse des Projektes werten die Forscher und Forscherinnen im neuen UMID jetzt erstmals aus. Konkrete Erfahrungen bei der Bürgerbeteiligung in gesellschaftlich kontrovers diskutierten Bereichen schildert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) an zwei Beispielen. Im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm hat das BfS über mehrere Jahre die öffentliche Beteiligung an wissenschaftlichen Untersuchungen zu Auswirkungen des Mobilfunks auf Menschen und die Umwelt durch Bürgerinnen und Bürger, Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinitiativen und Ärztegruppen organisiert. Welche Folgen die fehlende Einbeziehung der Öffentlichkeit haben kann, schildert das BfS am Beispiel der Schachtanlage Asse, die es 2009 als Stilllegungsprojekt übertragen bekommen hat. Einst als Vorzeigeprojekt gefeiert, war das gesellschaftliche Umfeld um die Asse im Jahre 2009 von Kritik und Misstrauen an staatlichem Handeln geprägt. Neben den geologischen und technischen Fragen der sicheren Stilllegung geht es dem BfS darum, die verunsicherte Bevölkerung in den weiteren Prozess zur sicheren Schließung des Endlagers direkt einzubinden. Die Bewertung gesundheitlicher Risiken, die von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ausgehen können, trifft bei Bürgerinnen und Bürgern auf großes Interesse. Wissenschaftler des mit der Risikokommunikation auf diesem Feld gesetzlich beauftragten Bundesinstituts für Risikobewertung stellen neue, insbesondere dialogorientierte Verfahren wie Verbraucherkonferenzen oder Verbraucherschutzforen vor. Sie wurden in den letzten Jahren eingesetzt, um neben der Erörterung des wissenschaftlichen Sachstandes vor allen Dingen die Informations- und Kommunikationsbedürfnisse der von einer Risikothematik betroffenen Personengruppen in Erfahrung zu bringen und die Risikokommunikation dahingehend effizient zu gestalten. Ziel ist ein partizipativer Dialog, über den die Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Kriterien behördlicher Entscheidungen erhalten. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint drei- bis viermal pro Jahr und informiert kostenlos zu Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die am Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) – neben dem Bundesumweltministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesverbraucherschutzministerium – beteiligten Einrichtungen Umweltbundesamt, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesinstitut für Risikobewertung und Robert Koch-Institut geben den UMID gemeinsam heraus.

Verwaltungshandeln im Naturschutz

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Im Zuge von Privatisierungen, "Verschlankungen" und einer hohen Staatsverschuldung sind die Spielräume staatlichen Handelns enger geworden, auch die Naturschutzverwaltungen in Deutschland sind dabei unter erheblichen Druck geraten: Während den für den Naturschutzvollzug in Deutschland zuständigen Verwaltungen immer neue Aufgaben übertragen werden, stagniert oder schrumpft zugleich die Personal- und Finanzausstattung dieser Behörden. Will man diese Entwicklungen genauer analysieren so stellt man fest, dass die besonderen Bedingungen in Deutschland als einem föderal organisierten Staat den Überblick über die Zuschnitte und die gewählten Organisationsformen der einzelnen Naturschutzverwaltungen erschweren. Welche Strukturen finden sich in den einzelnen Verwaltungseinheiten? Gibt es Erfolgsmodelle der Verwaltungsorganisation? Welche Auswirkungen haben veränderte Strukturen auf die Aufgabenerfüllung im Naturschutz? Und wo gibt es Ansatzpunkte für die Politik, um die Problemlösungsfähigkeit der Verwaltung im Naturschutz, insbesondere auch vor dem Hintergrund des wachsenden Aufgabenspektrums, zu erhalten? Die vorliegende Publikation versucht, Antworten auf diese Fragen zu geben. Aufbauend auf einer Zusammenstellung der aktuellen veränderten Rahmenbedingungen werden die Auswirkungen dieser Veränderungen für den Naturschutz anhand von Vertiefungsstudien in einzelnen Ländern analysiert. In der Folge zeigen die Autoren Optionen des Naturschutzes angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen auf und geben Empfehlungen für die Verwaltungs- und Naturschutzpolitik. Der vorliegende Band stellt damit eine wertvolle Handreichung für Verwaltungen, Politik und weitere Akteure im politischen Umfeld des Naturschutzes dar.

02.23 Hochwasser und Überschwemmungen

Außergewöhnlich heftige oder langanhaltende Regenfälle sowie Schneeschmelze können zu Hochwasser führen. Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die sich nicht verhindern lassen. Die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasserereignissen werden durch die Zunahme von Siedlungsflächen und Vermögenswerten in gefährdeten Bereichen und die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit der Landschaft, insbesondere des Bodens infolge einer intensiveren Flächennutzung, verstärkt. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Um Hochwasserschäden nachhaltig zu reduzieren oder verhindern zu können, ist ein umfassendes Management des Hochwasserrisikos notwendig. Das Hochwasserrisikomanagement ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe und umfasst verschiedene Aspekte, wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§5 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Nach § 72 WHG ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann jedoch auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird daher zwischen Überflutungen (pluvialen Hochwassern) und Überschwemmungen (fluvialen Ereignissen) unterschieden. Überflutungen treten auf, wenn Starkregen in urbanen Gebieten zu einer schnellen Ansammlung von Wasser führt, die das Kanalsystem und die Entwässerungsinfrastruktur überfordert. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte 01.02 ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Überschwemmungen entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Die Gefahren von pluvialen Hochwassern werden flächendeckend in der Starkregenhinweiskarte dargestellt. Diese bieten eine erste Orientierungshilfe für die Gefahrenabschätzung. Zusätzlich existiert eine detaillierte Starkregengefahrenkarte für bestimmte Gebiete. In dieser werden Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Starkregenszenarien genau dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Starkregen- und Überflutungsgefahren findet sich im Umweltatlas . Die am 23.10.2007 verabschiedete Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ( HWRM-RL ) ist seit dem 26.11.2007 in Kraft und gibt den Prozess des Hochwasserrisikomanagement. Der 2. Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL wurde Ende 2021 mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans abgeschlossen (HWRM-Plan 2021). Der 3. Zyklus ist bis 2027 umzusetzen. Im ersten Schritt des zyklischen Prozesses erfolgt die Überprüfung der Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin gemäß § 73 WHG und wird mit der Veröffentlichung bis zum 22.12.2024 abgeschlossen (SenMVKU 2024). Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) stellt den zweiten Umsetzungsschritt der HWRM-RL dar und bildet die Grundlage für die anschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2027. Der Hochwasserrisikomanagementplan enthält Maßnahmen, die nicht nur zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes, sondern auch zu einer verbesserten Hochwasservorsorge und zur Vermeidung von Hochwasserrisiken an der Elbe beitragen (HWRM-Plan 2021). HWGK beschreiben die räumliche Ausbreitung von Überschwemmungen sowie die Wassertiefe eines fluvialen Hochwassers bei drei verschiedenen Hochwasserszenarien. In den Gefahrenkarten werden Überschwemmungen dargestellt, die durch ein Hochwasser eines Gewässers selbst entstehen. Überschwemmungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Überflutungen die durch Starkregen entstehen, werden in den HWGK nicht dargestellt. HWRK geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen dieser Hochwasserereignisse bezogen auf die in der europäischen HWRM-RL festgelegten Schutzgüter (LAWA 2018). Nach § 74 Absatz 1 WHG erstellt die zuständige Behörde des Landes Berlin HWGK und HWRK. Die Inhalte der Karten müssen gemäß § 74 Absätze 2 bis 4 WHG den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL entsprechen. Um weitgehend inhaltlich und gestalterisch einheitliche Kartenwerke zu erstellen, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entsprechende „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“ veröffentlicht (LAWA 2018). Sie enthalten Standards für Mindestanforderungen der HWRM-RL an die HWGK und HWRK. Die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK in Berlin folgt den LAWA Empfehlungen für die Kartenerstellung und den Signifikanzkriterien (LAWA 2017, 2018) sowie dem Umsetzungskonzept der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe (FGG 2018). Für eine detailliertere Darstellung der methodischen Ausgestaltung und Arbeitsschritte wird auf diese beiden Dokumente (LAWA 2018, FGG 2018) verwiesen. Aufgrund der Landesgrenze zu Brandenburg erfolgte zudem eine enge bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Die Bewertung des Hochwasserrisikos entsprechend der HWRM-RL ergab, dass für die Gebiete Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Wuhle, Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree inklusive Gosener Gewässer mit Seddinsee ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden als Risikogebiete entsprechend § 73 WHG bestimmt (siehe Abbildung 1). Für diese Gebiete werden HWGK und HWRK erarbeitet bzw. aktualisiert und bis zum 22. Dezember 2025 veröffentlicht. Überschwemmungsgebiete werden in Risikogebieten ausgewiesen, in denen eine bedeutende Hochwassergefahr besteht. Überschwemmungsgebiete (ÜSG) gemäß § 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gebiete, die bei einem Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder für die Hochwasserrückhaltung genutzt werden. Im jursitischen Sinn ist das ÜSG eine Fläche, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überschwemmt wird. In Berlin basieren die Überschwemmungsgebiete auf den Hochwassergefahrenkarten für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Überschwemmungsgebiete entlang hochwassergefährdeter Gewässer werden durch behördliche Verordnung rechtsverbindlich festgelegt oder vorläufig gesichert. Hier gilt ein weitreichender Pflichtenkatalog. Er beinhaltet Maßnahmen wie den Erhalt und die Wiederherstellung von Rückhalteflächen, das Verbot der Umwandlung von Grünland zu Ackerland sowie Einschränkungen für Bauvorhaben. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen, sind zusätzlich die Errichtung oder Erweiterung von Bauwerken gemäß den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches verboten. Das Einbringen oder Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden sowie die längerfristige Lagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, ist ebenfalls untersagt. Im ÜSG und in Gebieten mit Hochwassergefahren ist somit die Nutzung anzupassen, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren sowie dem Verlust der Wasserrückhaltefähigkeit entgegen zu wirken. Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (WHG §78b) sind die Flächenkulisse der Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit bzw. das Extremszenario abzüglich der Fläche, die als festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Dies sind somit Gebiete, die von Hochwasser betroffen werden, mit denen seltener als einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Mit den HWGK, HWRK und ÜSG liegen für Berlin Instrumente für den vorbeugenden Hochwasserschutz vor, mit welchem die Ausdehnung von Überschwemmungen und deren Auswirkungen bei bestimmten Hochwasserereignissen beschrieben werden. Des Weiteren soll das Bewusstsein für mögliche Hochwassergefahren durch HWGK und ÜSG gefördert werden.

GK 1024: Interdisziplinäre Umweltgeschichte - Naturale Umwelt und gesellschaftliches Handeln in Mitteleuropa - PB B: Eindämmung von Natur: Viehseuchen, Schädlingsbekämpfung und Flußregulierung von der Frühaufklärung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts - B2: Schädlinge in Feld und Forst - Ein Vergleich ihrer Bekämpfung im 18. und 19. Jahrhundert

Das Projekt "GK 1024: Interdisziplinäre Umweltgeschichte - Naturale Umwelt und gesellschaftliches Handeln in Mitteleuropa - PB B: Eindämmung von Natur: Viehseuchen, Schädlingsbekämpfung und Flußregulierung von der Frühaufklärung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts - B2: Schädlinge in Feld und Forst - Ein Vergleich ihrer Bekämpfung im 18. und 19. Jahrhundert" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Zoologie und Anthropologie, Abteilung für historische Anthropologie und Humanökologie durchgeführt. Schädlinge und die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung sind für menschliche Gesellschaften von großer Bedeutung. Seit den Anfängen von Ackerbau und Viehzucht waren es neben den Krankheitserregern und Hausschädlingen vor allem die Ertragsverluste in Agrar- und Forstwirtschaft sowie der Verlust von Nutzvieh und Jagdwild, die eine Bekämpfung von schädlichen Tieren notwendig machten. Bis heute bestimmen Schädlinge große Bereiche des menschlichen Lebens und beeinträchtigen Gesundheit, Ernährung und Wohlbefinden. Über die Geschichte ihrer Bekämpfung und der damit verbundenen impliziten und expliziten Wert- und Unwertvorstellungen über Organismen liegen bisher nur geringe Kenntnisse vor. Seit dem 18. Jahrhundert finden sich in den deutschen Territorien zunehmend gedruckte Ratschläge und Verordnungen zur Schädlingsbekämpfung. Neben solchen Erfahrungsberichten finden sich auch theoretische Schriften über die Naturgeschichte der Schädlinge und ihre Stellung in der Schöpfung. Die Bekämpfung sogenannter 'culturschädlicher Thiere' spielt in dieser Zeit als Untertanenschutz und Vorsorge zur Verbesserung der Lebensbedingungen auch eine zentrale Rolle im staatlichen Handeln, wobei sie sich in den allgemeinen Forschungsgedanken integriert. Trotz vereinzelt auftretender religiöser Bedenken wird die Schädlingsbekämpfung aufgrund der menschlichen Lebensansprüche in öffentliches wie privates Handeln integriert. Ende des 18. Jahrhunderts sind zahlreiche schädliche bzw. als schädlich betrachtete Wirbeltiere aus der Kulturlandschaft verschwunden, sodass sich die vorher auf jene fixierte Schädlingsbekämpfung im 19. Jahrhundert überwiegend auf den Kampf gegen Wirbellose konzentriert. Nach den Ergebnissen der vorausgehenden Projekte des Graduiertenkollegs und der Begleitforschung ist eine weitere thematische Fokussierung auf den Vergleich der Schädlingsbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft lohnend. Diskurse zur Schädlingskunde und zur Schädlingsbekämpfung liefen in beiden Bereichen nicht synchron. Der Arbeit liegt die Beobachtung zugrunde, dass die Systematisierung und Verwissenschaftlichung der praktischen Agrarschädlingskunde in Deutschland mehrere Jahrzehnte später erfolgten als bei der Forstschädlingskunde. Dieser Umstand ist erstaunlich, da eine Schädlingskalamität in der Getreidewirtschaft eher noch zu einer existenziellen Bedrohung werden konnte als eine Forstkalamität und die wissenschaftlichen Voraussetzungen und Erkenntnismittel in beiden Wirtschaftsbereichen gleicher Art waren. Das Ziel der Arbeit ist eine Überprüfung und Analyse dieser Diskrepanz im 18. und 19. Jahrhundert und ihrer möglichen biologischen und gesellschaftlichen Ursachen. In die Analyse werden unterschiedliche Quellengattungen einbezogen. Neben der deutschen Hausväterliteratur des 17. und 18. Jahrhunderts, findet der Gelehrtendiskurs aus wissenschaftlichen Monographien und Artikeln aus Forst-, Agrar- und Jagdzeitschriften Verwendung. usw.

Steuerung und Selbststeuerung in staatsnahen Sektoren

Das Projekt "Steuerung und Selbststeuerung in staatsnahen Sektoren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Technik- und Umweltrecht durchgeführt. In diesem Forschungsprojekt geht es um die 'Steuerung und Selbststeuerung in staatsnahen Sektoren' (siehe dazu aus soziologischer Sicht Mayntz/Scharpf, Gesellschaftliche Selbstregelung und politische Steuerung, 1995), wozu in besonderer Weise auch der Umweltschutz zaehlt. Am Institut fuer Technik- und Umweltrecht wird vor diesem Hintergrund an einer rechtsvergleichenden Untersuchung gearbeitet, die sich mit dem Verhaeltnis von Ordnungsrecht und marktwirtschaftlichen Lenkungsinstrumenten im Umweltrecht der USA beschaeftigt. Dabei geht es speziell um den Einsatz handelbarer Umweltlizenzen als Instrument der Umweltpolitik. In der Bundesrepublik Deutschland und in Europa werden handelbare Umweltlizenzen als Instrument der Umweltpolitik bislang nicht eingesetzt.

Deutschlands neue Blüte? Von der Konjunkturpolitik zur Wachstumsagenda

Das Projekt "Deutschlands neue Blüte? Von der Konjunkturpolitik zur Wachstumsagenda" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Bank AG, DB Research durchgeführt. Eine starke Auslandsnachfrage sowie wirtschaftspolitische Impulse lassen die deutsche Wirtschaft im internationalen Vergleich gut aussehen. Und trotz medialer Kritik ist die deutsche Konjunkturpolitik besser als ihr Ruf, wenn auch eine breite Wachstumsagenda noch in den Kinderschuhen steckt. So müssen über das vorgelegte Sparpaket hinaus die Staatsaufgaben auf ihren Wachstumsbeitrag überprüft werden. Erforderlich sind ein erheblicher Abbau von Steuervergünstigungen und Subventionen und mittelfristig eine Entlastung in der Einkommensteuer, wobei unerwartete Mehreinnahmen zum schnelleren Defizitabbau genutzt werden müssen. Die Risiken in der sozialen Sicherung müssen kontrolliert werden, und im Gesundheitswesen schlummern Wachstumspotenziale, die gehoben werden sollten. Die Arbeitsmarktpolitik sollte den erfolgreichen Kurs stärkerer Flexibilisierung fortsetzen. Daneben würden ein höheres Bildungsniveau und ein ausreichendes Fachkräfteangebot nachhaltig mehr Wirtschaftsdynamik bringen. Eine integrierte Energie- und Klimapolitik bleibt ein unerlässlicher Wachstumsmotor.

Judikative als Motor des Klimaschutzes? Bedeutung und Auswirkungen der sogenannten 'Klimaklagen', insbesondere in Bezug auf den nationalen und europäischen Klimaschutz

Das Projekt "Judikative als Motor des Klimaschutzes? Bedeutung und Auswirkungen der sogenannten 'Klimaklagen', insbesondere in Bezug auf den nationalen und europäischen Klimaschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M.,M.A. durchgeführt. In den letzten Jahren wurden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene von unterschiedlichen Akteuren vermehrt Gerichte angerufen, um dem Umwelt- und Klimaschutz zur Durchsetzung zu verhelfen. Öffentlichkeitswirksam waren insbesondere Klagen, die sich gegen ungenügenden Klimaschutz richteten und deren Ziel es war, ambitionierteres staatliches Handeln per Gerichtsurteil zu erzwingen. Es gab ebenso vermehrt Klagen gegen die (westlichen) Muttergesellschaften großer Unternehmen und großer CO2-Emittenten, die als Mitverursacher für Umweltschäden zur Verantwortung gezogen werden sollen. In verschiedenen EU-Mitgliedsländern wurden die Gerichte in letzter Zeit durch verschiedene Klagen beispielsweise auf Tätigwerden des Gesetzgebers in Anspruch genommen, ein aktuelles Beispiel aus Deutschland ist die kürzlich beim VG Berlin verhandelte Klimaklage von Landwirten gegen die Bundesrepublik Deutschland ( VG 10 K 412.18), die in 1. Instanz bereits an der Zulässigkeit der Klage scheiterte. Diese sogenannte 'Klimaklagen' werfen verschiedene Fragen auf, die im Rahmen dieses Vorhabens genauer untersucht werden sollen, z.B. die Verantwortlichkeit und Leistungsfähigkeit der Judikative eines bestimmten Staates angesichts der globalen Herausforderungen Umweltschutz und Klimawandel, die Verantwortlichkeit und die Frage nach den 'richtigen' Beklagten (Gesellschaften oder Staaten), die Vereinbarkeit mit der Gewaltenteilung und die dadurch zutage tretenden Regulierungsdefizite, aber auch die Frage nach den Potentialen dieser Klagen.

Eine Stadt entdeckt ihren Fluss wieder - Umweltgerechte Tourismusentwicklung im Stadtzentrum von Bremerhaven unter Einbeziehung der Geeste

Das Projekt "Eine Stadt entdeckt ihren Fluss wieder - Umweltgerechte Tourismusentwicklung im Stadtzentrum von Bremerhaven unter Einbeziehung der Geeste" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Arbeitsförderungszentrum im Lande Bremen GmbH durchgeführt. Objective: The project will enforce administrative actions on a model basis for up until now touristically not used central area of Bremerhaven, including the banks of the Geeste river, a former economical centre of the city, in order to develop an environmentally beneficial touristic conceptualizations. Through the development of this area additional economic impulses for the economic sector of tourism shall be offered to a region, which on the other hand is faced with industrial decline. In the course of this, links shall be taken up to traditional resources and the dependency of the seaside town on the dominating environment 'water' shall be realized. General Information: The applicant Arbeitsfoerderungszentrum GmbH is a counselling agency owned by the federal country of Bremen. Its main targets are the development and implementation of projects. It coordinates for the town authorities involved (ecological planning authority, the town planning authority, landscape authority, the local authority for the promotion of tourism, economic planning headquarters) the development of the overall concept. With this project, the touristic promotion of an inner city area shall be brought on its way. Through definite ecological planning this inner city area will recieve its own ecological profile. Through this project planning ideas of the city council - which up until now are only occasionally linked - will be integrated in an overall planning process and then be implemented in exemplary pilot schemes. The central element will be the setting up of a ferry system to prevent the individualized touristic traffic passing the city centre. Through changed governmental actions, which will put the main emphasis on ecological goals, guidelines will be developed, which will allow a transference of the results to other european regions and especially a comparison with projects in regions with a different climatical requirements. With the Berufsbildungswerk Bremen an experienced partner for the project is available. In co-operation with spanish local authorities the formulation of questions and results can be exchanged and evaluated effectively. With the expected results of the project the intensified inclusion of ecological governmental actions for the touristic sector as a lasting improvement can be seen in addition will be supported through the formation of market proven structure touristic areas new offers will be developed, which can serve as new sources, this field.

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