Der Datensatz enthält Informationen über die Planungsräume und die Änderungen des Landschaftsplans
Darstellung des städt. Baumbestandes in Gelsenkirchen. Die Größe der Baumdarstellung entspricht proportional dem jeweiligen Kronendurchmesser. Weitere Informationen zu jedem Baum durch Anklicken verfügbar (Klick auf dem jeweiligen Mittelbunkt der Kronendarstellung). Weiter werden geplante Neupflanzungen, durchgeführte Neupflanzungen in den letzten zwei Jahren sowie geplante/umgesetzte Fällungen dargestellt.
Der Dienst enthält Informationen über die Planungsräume, die Änderungen des Landschaftsplans und die Verbandsgrünflächen des RVR.
Ehemalige verfüllte Schächte des Bergbaus als Punkt-Geometrie aus den R-/H-Werten generiert, z.T. ergänzt von 60/5
Das Räumliche Strukturkonzept Gelsenkirchen (RSK) ist ein Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung der Stadt Gelsenkirchen. Es bildet den Konsens zwischen Politik und Verwaltung über die strategischen Handlungsfelder ab und zeigt Ziele und Maßnahmen auf. Das RSK benennt Herausforderungen und Aufgaben für die Zukunft. Es bewertet vorliegende Planungen und Konzepte, beleuchtet neue Aspekte, gibt Empfehlungen und zeichnet damit ein Bild für eine attraktive Zukunft der Stadt. Der RSK Strukturplan bildet die Entwicklungskonzepte aus den Bereichen Stadtgliederung, Grün und Freiraum, Wohnen und Wirtschaft sowie Identität räumlich ab
Darstellung der ELA Sturmschäden aus dem Jahr 2014 sowie die geplanten Sofortmaßnahmen wie z.B. Neupflanzungen (Arbeitskreis ELA)
Darstellung der Trennsysteme (vorhanden und geplant) im Stadtgebiet mit den dazugehörigen Ableitungsarten (Versickerung oder Ableitung; vorhanden und geplant) aus dem ABK mit dem Stand 2012
Die Gelsenkirchener Umweltzone wird im Norden durch den Nordring und die Polsumer Straße sowie die Marler Straße begrenzt. Im Osten, Süden und Westen begrenzen die Stadtgrenzen von Herten und Herne (Übergang Umweltzone Herten bzw. Herne), von Bochum (Übergang Umweltzone Bochum) sowie von Gladbeck und Essen (Übergang Umweltzone Gladbeck bzw. Essen) die Gelsenkirchener Zone, d. h. das Gelsenkirchener Stadtgebiet ist fast komplett in die Umweltzone Ruhrgebiet eingebunden
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt.
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt