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Nahverkehrsplan

Nahverkehrsplan 2019-2023 Was ist ein Nahverkehrsplan? Das Land Berlin ist als “Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr” dafür verantwortlich, im Rahmen der Daseinsvorsorge ein ausreichendes Angebot bei Bus und Bahn sicherzustellen. Um vor dem Hintergrund der sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse weiterhin ein attraktives und angemessenes ÖPNV-Angebot gewährleisten zu können, wird dieses Angebot vom Aufgabenträger im Nahverkehrsplan (NVP) festgelegt. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und Qualität der Leistungen von S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fähre und Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung. Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen und somit im Sinne des Mobilitätsgesetzes die Stadt vom Pkw-Verkehr zu entlasten. Der Nahverkehrsplan für 2019-2023 wurde vom Berliner Senat am 26. Februar 2019 beschlossen. Sie finden die Unterlagen dazu unter Downloads . Was steht im Nahverkehrsplan? Ein Schwerpunkt des NVP besteht darin, (Mindest-)Anforderungen für das ÖPNV-Angebot in Berlin festzulegen. Dies bedeutet aber nicht nur eine Bewahrung des derzeitigen Angebotes, sondern auch dem gezielten Ausbau der Angebote, um den Anteil der mit dem ÖPNV zurückgelegten Fahrten im Verhältnis zum MIV deutlich zu steigern. So enthält der NVP z.B. verbindliche Vorgaben und Standards zu: Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit) Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit) Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Brandenburger Umland, mit dem Fahrradverkehr) Darauf aufbauend benennt der Nahverkehrsplan konkrete Maßnahmen, mit denen diese Anforderungen erfüllt werden sollen und das Angebot künftig verbessert werden kann. Schwerpunkte der Angebotsplanung für die nächsten Jahre sind: Ausbau des 10-Minuten-Netzes, das mehr als 90 Prozent der Berliner Bevölkerung tagsüber einen 10-Minuten-Takt garantiert – auch abseits des S- und U-Bahnnetzes Taktverdichtungen bei allen Verkehrsmitteln und Einsatz größerer Fahrzeuge, sofern es die Infrastruktur zulässt Weiterentwicklung des erfolgreichen Metro- und Expressbusnetzes Erschließung neuer Wohngebiete Ausbau des Stadt-Umland-Verkehrs durch Angebotsverdichtungen Erprobung und Entwicklung neuer On-Demand-Angebote zur Schließung von Bedienungslücken Darüber hinaus beleuchtet der im Februar beschlossene Nahverkehrsplan 2019-2023 erstmals auch einen langfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2035 . Hierbei trifft er Aussagen zu langfristigen Infrastruktur­maßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen, mit denen das Nahverkehrsnetz des Landes Berlin langfristig nachhaltig weiterentwickelt werden soll. Dazu zählen: Ausbau des Straßenbahnnetzes zur Umstellung überlasteter Buslinien sowie zur Erschließung von Neubauquartieren Ausbau des Regional und S-Bahnnetzes zur Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen Erprobung neuer Antriebstechnicken und Umstellung der Busflotte auf lokal emissionsfreie Antriebe bis zum Jahr 2030 Basis für diese Betrachtungen bildet eine genaue Abschätzung der zu erwartenden Nachfrage, die sowohl die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung als auch die sich aus dem Mobilitätsgesetz ergebenden Ziele zur Erhöhung des Modal-Splits berücksichtigt. Eine Analyse der zu erwartenden Wirkungen und Kosten der Maßnahmen sowie eine Bewertung, inwieweit diese geeignet sind, zur Erreichung der Berliner ÖPNV-Ziele beizutragen, runden den Plan ab. Wen verpflichtet der Nahverkehrsplan? Der NVP ist für den Senat selbst unmittelbar verbindlich. Alle Berliner Behörden müssen die Standards und Vorgaben des NVP bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Dies gilt vor allem für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger. Sie muss bei der Bestellung der Verkehrsleistungen aufgrund der bestehenden Verkehrsverträge sowie beim Abschluss neuer Verkehrsverträge die NVP-Vorgaben umsetzen. Auch bei der Erteilung von Liniengenehmigungen durch die Genehmigungsbehörde ist der NVP zu beachten. Genehmigungsbehörden sind je nach Verkehrsträger in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Diese sind zuständig z.B. für die Genehmigung von Anträgen der BVG und anderer Verkehrsunternehmen auf Änderung, Neuerrichtung oder Kürzung von Straßenbahn- und Buslinien. Der NVP ist zudem eine politische Selbstverpflichtung des Landes Berlin, die Rahmenbedingungen für ein effizientes und attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen. Dies ist von der für den Nahverkehr zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ebenso zu beachten, wie von den Straßenbaulastträger und der Abteilung Verkehrsmanagement. Der Nahverkehrsplan 2019-2023 wurde am 26. Februar 2019 vom Berliner Senat beschlossen. Er bildet für die Dauer seiner Laufzeit die Grundlage für die Angebotsgestaltung im Berliner ÖPNV und stellt durch seine Aussagen zu Investitionsbedürfnissen über seine Laufzeit hinaus die Weichen für die zukünftige Berliner Nahverkehrsplanung bis Mitte der 2030er Jahre. Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen Nahverkehrsplan und Verkehrsverträgen? Große Bedeutung erlangt der Nahverkehrsplans als Grundlage für die mit den Verkehrsunternehmen S-Bahn und BVG langfristig abgeschlossenen Verkehrsverträge . Diese enthalten Regelungen, die es erlauben, die Verkehrsleistungen an geänderte Vorgaben und Qualitätsstandards des NVP anzupassen. Der Aufgabenträger setzt den NVP um, indem er von seinem vertraglichen Recht Gebrauch macht, Verkehrsleistungen zu bestellen und konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots zu machen. Dadurch kann flexibel auf eine Änderung der Rahmenbedingungen reagiert werden. Dies ist aufgrund der langen Laufzeiten der Verkehrsverträge notwendig. Ferner sind alle Verkehrsleistungen in den Verkehrsverträgen mit “Preisschildern” versehen. Soweit also aufgrund geänderter Vorgaben des Nahverkehrsplans Verkehrsleistungen vom Aufgabenträger ab- oder hinzubestellt werden müssen (beispielsweise für eine Taktverdichtung oder Linienausweitung), können die dadurch entstehenden Kosten bereits während der Planung ermittelt werden.

Ersatzneubau der östlichen Bucher-Straßen-Brücke

Planungsphase Die östliche Bucher-Straßen-Brücke (ÖBS) befindet sich im Stadtbezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz und überführt die Bucher Straße über je 2 S-Bahn und Fernbahngleise der Deutsche Bahn (DB) AG. Über Rampen / Dammbauwerke grenzt die ÖBS in südöstlicher Richtung an die Straße Am Brendegraben sowie an die Hauptanschlussstelle (HAS) Bucher Straße der A 114 und in nordwestlicher Richtung an die LSA (Lichtsignalanlagen) gesteuerte Pankgrafenstraße. Die Bucher Straße / Hobrechtsfelder Chaussee ist mit 23.000 Kfz/Werktag im Querschnitt (Stand 03/2014) verkehrlich belastet und nimmt nördlich der A 114 eine übergeordnete Verbindungsfunktion (Stufe ll) für die Ortsteile Französisch Buchholz, Karow und Buch wahr. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Die östliche Bucher-Straßen-Brücke (BW 19209, kurz ÖBS) überquert im Zuge der Bucher Straße die Gleisanlagen der DB AG (Fernbahnstrecke 6087 und S 8 [S Zeuthen/Grünau S Hohen Neuendorf]). Das Brückenbauwerk wurde 1974 mit vorgespannten Fertigteilträgern errichtet. Bei der Herstellung der Fertigteile wurde Hennigsdorfer Spannstahl der Sorte St140/160 verwendet. Der verwendete ölschlussvergütete Spannstahl des VEB(Volkseigener Betrieb) Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf gilt als stark gefährdet gegenüber wasserstoffinduzierter Spannungsrisskorrosion. Durch regelmäßige Brückenprüfungen konnten schwerwiegende Schäden am Brückenbauwerk festgestellt werden, welche in Summe zu einer schlechten Zustandsnote des Bauwerks geführt haben. Neben der Verkehrssicherheit ist die Situation im Berliner Nordost-Raum und den angrenzenden Brandenburgischen Landkreisen geprägt von einer ständigen Zunahme der Stadt-Umland-Verflechtungen. Dieser Zuwachs ergibt sich u. a. durch anhaltende Suburbanisierungsprozesse sowohl bezogen auf die Wohnbevölkerung als auch auf gewerbliche Standorte und zudem infolge verändertem Verkehrsverhalten. Der nordöstliche Verflechtungsraum, speziell der Bezirk Pankow von Berlin ist auch bezogen auf die Entwicklung neuer Flächen für Wohn- und Gewerbegebiete besonders aktiv. Da diese Prozesse noch nicht abgeschlossen sind, muss mit weiteren Zuwächsen im Verkehr gerechnet und damit grundsätzlich eine Zunahme der Verkehrsbelastung gegenüber den heutigen Bestandszahlen prognostiziert werden. Zur Erhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit und der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit ist es zwingend erforderlich, die östliche Bucher-Straßen-Brücke durch einen Neubau zu ersetzen. Im Planungsprozess des Ersatzneubaus ist neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch die Verkehrsentwicklung zu berücksichtigen. Damit der Ersatzneubau dem zukünftigen Verkehrsaufkommen der östl. Bucher Straße gerecht werden kann, ist vorgesehen, den neuen Straßenquerschnitt der östlichen Bucher-Straßen-Brücke auf drei Fahrbahnstreifen à 3,25 m mit beidseitig anschließenden Gehweganlagen à 2,00 m sowie Radwegen einschl. Sicherheits-, Beleuchtungsstreifen à 3,00 m zu erweitern. Der neue Straßenquerschnitt wird von der Straße Am Brendagraben bis zur Pankgrafenstraße geführt. Nördlich der östlichen Bucher-Straßen-Brücke ist zur Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung im Berliner S-Bahnnetz eine Wendeanlage mit Abstellkapazitäten zu errichten. Weiterhin ist es erforderlich, einen zusätzlichen S-Bahnhof im Bereich der Brücke zu errichten, um den Bedarf aus dem Flächennutzungsplan sowie der Bedarfsplanung des Berliner Nahverkehrs gerecht zu werden. Der S-Bahnhof wird durch Zugänge auf dem Brückenbauwerk mit einer Bushaltestelle auf, vor oder hinter der Brücke an das Straßennetz angeschlossen. Voraussichtliche Bauzeit: noch in Planung Das Brückenbauwerk besteht aus einem Überbau, weshalb es erforderlich wird zunächst eine Behelfsumfahrung zu errichten, um den Verkehr auf der Bucher Straße aufrecht zu erhalten. Im Nachgang der Errichtung der Behelfsbrücke erfolgt der Rückbau des Bestandsbauwerkes inklusive 30 m Rampe und der Bau des Ersatzneubaus. Der Ersatzneubau überspannt stützenfrei mit rund 60 m die zweigleisige S-Bahnstrecke 6009 (S-Bahnlinie S 8 [S Zeuthen/Grünau S Hohen Neuendorf]), den Bahnhof Bucher Straße mit weiteren zwei Gleisen sowie die Fernbahnstrecke 6087 (Regionalexpresslinie RE 5 [Rostock/Stralsund Lutherstadt Wittenberg/Falkenberg (Elster)], Regionalbahnlinie RB 12 [Templin Berlin-Lichtenberg]). Neben der Verlängerung der lichten Weiten um ca. 30 m aufgrund des neuen Bahnhofs unterhalb der Brücke, ist es erforderlich, das Brückenbauwerk und die Rampen für den neuen Regelquerschnitt um rund 10 m zu verbreitern. Die Gradiente der Bauwerke wird an den Bestand angepasst und für den zukünftigen Verkehr optimiert, um allen Verkehrsteilnehmern eine möglichst angenehme Nutzung zu ermöglichen. Ergänzend zu den Verbreiterungen der Verkehrswege wird eine Straßenbeleuchtung für den gesamten Streckenabschnitt vorgesehen. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist nach dem aktuellen Planungsstand für das Jahr 2026 vorgesehen. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Bucher Straße wird vor Beginn der Rückbauarbeiten eine Behelfsbrücke errichtet, um eine Umfahrungsstrecke einzurichten. Ziel und Inhalt der Planungsaufgabe ist es, die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten. Konkrete Angaben zur Verkehrsführung können erst nach Abschluss der Vorplanung erfolgen.

Staatssekretärin Stefanie Pötzsch übergibt Förderbescheid an Magdeburger Tourismusverband Elbe-Börde-Heide

Sachsen-Anhalts Tourismusstaatssekretärin Stefanie Pötzsch hat heute einen Fördermittelbescheid über rund 150.000 Euro an den Magdeburger Tourismusverband Elbe-Börde-Heide e. V. übergeben. Die Mittel sind für das Projekt „Schaffung eines ergänzenden digitalen Angebotes für die süße und salzige Tour in der Urlaubsregion Mittelelbe“ vorgesehen. Staatssekretärin Stefanie Pötzsch: „Digitale Angebote im Tourismus gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Verwendung von digitalen Elementen bei diesem spannenden Projekt wird es Besucherinnen und Besuchern ermöglichen, die Geschichte und die Traditionen der Region auf neue Weise zu erleben. Damit wollen wir neben Touristinnen und Touristen auch Einheimische ansprechen und somit die Attraktivität der Urlaubsregion Mittelelbe weiter nachhaltig stärken.“ Der Magdeburger Tourismusverband Elbe-Börde-Heide e.V. freut sich über die Unterstützung durch die Fördermittel: „Die Unterstützung durch die Fördermittel ist ein starkes Signal für die Bedeutung des Tourismus in der Region. Unser Ziel ist es, mit diesem Projekt nicht nur Touristinnen und Touristen anzusprechen, sondern auch dazu beizutragen, das Bewusstsein für die historische und kulturelle Bedeutung der Salz- und Zuckergewinnung in unserer Region zu stärken. Wir sind dankbar für die finanzielle Unterstützung“, so Vereinsvorsitzender und Oberbürgermeister der Stadt Schönebeck (Elbe), Bert Knoblauch.“ „Die Fördermittel sind ein Meilenstein für unser Projekt. Mit diesen finanziellen Mitteln können wir unsere Vision von erlebbarer Geschichte verwirklichen, die die reiche Tradition der Urlaubsregion Mittelelbe und die Stadt-Umland-Verflechtung auf faszinierende Weise zum Leben erwecken wird“, äußerte sich Geschäftsführer Jan Braunsberger erfreut. Hintergrund: Das Projekt, das bis Ende 2025 umgesetzt werden soll, sieht die Entwicklung von Augmented-Reality-Erlebnissen in vier Städten/Gemeinden der Region an insgesamt zehn Standorten sowie das Aufstellen von Info-Stelen vor. Augmented Reality (AR) lässt sich mit „erweiterte Realität“ übersetzen. In der AR wird die reale Welt mit Elementen aus dem virtuellen Raum überlagert. Die AR-Anwendung wird in diesem Fall die kulturhistorische Geschichte der Salz- und Zuckergewinnung in der Region darstellen.

Mehr Lebensqualität, weniger Umweltverbrauch

Wie gelingt Suffizienzpolitik? Wie lassen sich beteiligte Politik- und Verwaltungsakteure dafür gewinnen, sich mit Suffizienzmaßnahmen zu beschäftigen? Und welchen Mehrwert bieten dabei agile Zusammenarbeitsformate in Politikberatungsprozessen? Dieser Abschlussbericht bereitet Antworten auf diese Fragen aus Forschungsprojekt „Mehr Lebensqualität, weniger Umweltverbrauch“ auf. Er bietet einen tieferen Einblick in die Politikfelder Wärme, ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ in Stadt-Umland-Beziehungen und Luftreinhaltung sowie ihre Schnittmengen mit der Suffizienzperspektive. Zudem stellt er die Methoden und Formaten dar, mit der eine iterative und nutzer*innen-orientierte Projektdurchführung ermöglicht wurde. Veröffentlicht in Texte | 123/2023.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 86

Liebe Leser*innen, der Dialog KlimaAnpassung vom BMUV und UBA geht in die zweite Runde: Bürger*innen entwickeln in fünf Regionen Zukunftsbilder für ein klimaangepasstes Deutschland . Neben Kommunen und Regionen sind auch Unternehmen zunehmend von Extremwetterereignissen betroffen und entwickeln Anpassungsstrategien. Wie sie bei der Bewertung der Klimarisiken und Auswahl von Anpassungsoptionen am besten vorgehen, beschreibt unser Schwerpunktartikel. Auch in diesem Newsletter: UBA startet Interessenbekundungsverfahren für Projekt zu Potenzialen naturbasierter Lösungen für Klimaanpassung , UBA führt repräsentative Kommunalbefragung zur Klimaanpassung durch, BMUV fördert kommunale naturbasierte Lösungen zur Klimaanpassung . Eine spannende Lektüre wünscht das KomPass-Team Klimarisiken in Unternehmen analysieren und managen Physische Klimarisiken managen Quelle: istock.com; Denis Shevchuk Die Folgen von Überschwemmungen, Niedrigwasser oder Hitzestress bekommen viele Unternehmen schon heute zu spüren. Alle Unternehmensbereiche können betroffen sein. Es bestehen Risiken für Mitarbeitende, für Standorte bis hin zu globalen Lieferketten. Daher ist es wichtig, aktuelle und zukünftige Klimarisiken regelmäßig zu analysieren und ein Klimarisikomanagement in die Unternehmensorganisation zu integrieren. Das Umweltbundesamt hat hierzu methodische Vorschläge erarbeitet, die sich an internationalen Normen orientieren und Anforderungen der europäischen Sustainable Finance Regulierungen, wie die EU-Taxonomie und die Nachhaltigkeitsberichterstattung, berücksichtigen. Unser Schwerpunktartikel stellt diese Empfehlungen für Klimarisikoanalysen in Unternehmen vor. Regionale Dialoge zur Klimaanpassung starten in Dessau-Roßlau Das Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt haben den Startschuss für eine Reihe an regionalen Dialogveranstaltungen zur Klimaanpassung gegeben. Den Auftakt machen etwa 80 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus der Region Mittelelbe. An zwei Tagen entwickeln sie ein gemeinsames Zukunftsbild für die Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise in ihrer Region. Weitere Dialoge folgen in Wismar, Duisburg, Worms und Zwiesel. Mit dieser Reihe startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im „Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“. Die Empfehlungen aus den Dialogen ergänzen die Erkenntnisse aus der ersten Phase der Beteiligung, die bundesweit als Online-Dialog durchgeführt wurde. Alle Ergebnisse fließen schließlich in die Arbeit der Bundesregierung an der neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie ein. Interessenbekundungsverfahren für FuE-Projekt zu Potenzialen naturbasierter Lösungen für Klimaanpassung Das Umweltbundesamt fördert im Rahmen des Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) ein angewandtes Forschungsprojekt, in dem Methoden und Instrumente zur Abschätzung von Potenzialen und Grenzen von Naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung entwickelt werden sollen. Ziel ist die Quantifizierung und die Bewertung des Nutzens von NbS mit einem besonderen Augenmerk auf die Klimawirkungen Hitze und Dürre und Stadt-Umland-Beziehungen kleiner Großstädte. Projektskizzen können bis zum 7.12.2023 eingereicht werden. Repräsentative Kommunalbefragung zur Klimaanpassung gestartet Wie angepasst sind Deutschlands Kommunen an die Folgen des Klimawandels? Welche Maßnahmen setzen sie bereits um und wo sehen sie Herausforderungen? Um Städte, Gemeinden und Landkreise zukünftig noch besser bei der Klimaanpassung unterstützen zu können, wurde im Auftrag des UBA die „Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023“ gestartet. Die Kommunalbefragung wird vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt. Die etwa 4700 zur Online-Befragung aufgeforderten Kommunen haben noch bis Anfang November 2023 die Möglichkeit, daran mitzuwirken. Die Ergebnisse der Befragung werden im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht. BMBF Fördermaßnahme RegIKlim stellt neue Forschungsergebnisse zur Anpassung an den Klimawandel in deutschen Kommunen und Regionen vor Da die Auswirkungen des Klimawandels regional sehr unterschiedlich sind, müssen die Städte und Regionen verschiedenartige Maßnahmen ergreifen. Die BMBF-Fördermaßnahme „RegIKlim – Regionale Informationen zum Klimahandeln" unterstützt sechs Modellregionen und zwei Querschnittsprojekte bei der Anpassung an den Klimawandel. Welche Rolle Klimadienste dabei in der Anpassungspraxis spielen, wurde auf der vom Umweltbundesamt organisierten RegIKlim-Veranstaltung am 19. und 20. September diskutiert. In einer zweiten Forschungs- und Entwicklungsphase sollen nun die erarbeiteten Informationen und Daten aufbereitet und auf einer Internetplattform gebündelt werden. Das sogenannte Klimakataster soll dann Akteur*innen helfen, die jeweilige Region auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. UBA-Abschlussbericht zum Vorhaben „Kommunen vernetzen“ Kommunalen Austauschplattformen sollen kleineren und mittelgroßen Kommunen helfen, sich besser mit den nötigen Klimaanpassungsmaßnahmen auseinanderzusetzen. Dazu hat das Umweltbundesamt (UBA) das Vorhaben „Kommunen vernetzen“ ins Leben gerufen. Ziel war es, drei kommunale Austauschplattformen zur Verstetigung von Lern- und Austauschprozessen zu schaffen. In dem nun veröffentlichten Abschlussbericht wurden die Erkenntnisse des Projektes aufbereitet. Untersuchte Fragen waren etwa: Welche Ansätze des Peer-Learning sind geeignet, um kommunale Anpassungsprozesse zu fördern? Wie kann der Mentoring-Ansatz Kommunen zur Klimaanpassung motivieren und befähigen und wie lassen sich Netzwerkstrukturen verstetigen? Studie: Welche Politikinstrumente eigenen sich für die Klimaanpassung? Welche Politikinstrumente eigenen sich für die Anpassung an den Klimawandel und wie lässt sich ihre Wirksamkeit vorab feststellen? Dieser Frage geht die Studie „Qualitative und quantitative Modellierungen der Wirksamkeit von Politikinstrumenten“ des Umweltbundesamts nach. Das Dokument fasst die Ergebnisse einer ausgiebigen Recherche qualitativer und quantitativer Modellierungsansätze zur Ex-ante Analyse der Wirksamkeit von Politikinstrumenten zusammen. Unter anderem werden verschiedene Modellierungsansätze und die Möglichkeiten und Grenzen der Übertragbarkeit der gefundenen Ansätze auf das Politikfeld der Klimawandelanpassung erläutert. BMUV fördert kommunale Projekte mit naturbasierten Lösungen zur Klimaanpassung Mit insgesamt 65 Millionen Euro fördert das Bundesumweltministerium (BMUV) Kommunen bei der Ausarbeitung von Anpassungskonzepten an den Klimawandel – und fördert dabei insbesondere Projekte mit einem inhaltlichen Schwerpunkt  auf naturbasierte Lösungen. Für diese Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) stehen Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zur Verfügung. Kommunen können bis 31. Januar eine Förderung für die Ausarbeitung ihrer Anpassungskonzepte beantragen. Eine Online-Informationsveranstaltung zum Förderaufruf findet am Donnerstag, 9. November 2023 von 10.00 bis 12.00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular an, wenn Sie teilnehmen möchten. Anmeldeschluss ist Dienstag, 7. November 2023. BMUV unterstützt Klimaanpassung in der öffentlichen Ausbildung Die Hochschule Darmstadt entwickelt für den Studiengang Public Management neue Standardmodule zum Thema Klimafolgenanpassung. Mit den Lerninhalten sollen die Mitarbeitenden im öffentlichen Sektor schon bei der hochschulischen Grundausbildung Wissen und Kompetenzen im Bereich Klimawandel und Klimafolgenanpassung vermittelt bekommen. Unterstützt wird die Hochschule dabei vom Bundesumweltministerium, das für die Pläne 193.000 Euro aus der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ zur Verfügung stellt. Die Lerninhalte werden über fünf Semester angeboten; gestartet wird mit der Vermittlung von Grundlagenwissen zum Klimawandel und zu Nachhaltigkeitszielen. Gutachten zu Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitswelt Die Folgen des Klimawandels – etwa übermäßige Hitze – machen auch vor Bürotürmen und Fabrikgebäuden nicht Halt. Welche konkreten Auswirkungen der Klimawandel auf die Arbeitswelt hat, wurde in einem Gutachten im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums untersucht. Erstellt wurde das Papier mit dem Titel „Klimawandel und Gesundheit – Auswirkungen auf die Arbeitswelt“ vom Centre for Planetary Health Policy (CPHP) und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit. Zu den zentralen Fragen gehörten: Welche Risikogruppen gibt es? Welche Branchen und Arbeitsstätten sind besonders betroffen? Welche Klimaschutz- und Anpassungspotentiale gibt es in Unternehmen und wie werden sie umgesetzt? „Let's play Klimaanpassung“: Brandenburg wird Modellstadt Brandenburg an der Havel wird zur Modellstadt für Klimaanpassungsmaßnahmen. Als eine von sieben Städten und Gemeinden wurde Brandenburg für die Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ ausgewählt. Die Initiative unterstützt Modellvorhaben, die sich mit nachhaltiger Stadtentwicklung auseinandersetzen. In Brandenburg wird im Projekt „Let’s play Klimaanpassung“ nun in einem digitalen und analogen Beteiligungsprozess am Beispiel der Bauhofstraße die klimaangepasste Gestaltung des öffentlichen Raumes in einer Art Reallabor mit kleinteiligen Maßnahmen erprobt. Ein darauf aufbauender Kriterien- und Maßnahmenkatalog soll dann auf das gesamte Stadtgebiet übertragbar sein. Klimawandel treibt Baumsterben im Schwarzwald voran Die Folgen des Klimawandels tragen maßgeblich zum Baumsterben im Schwarzwald bei. Insbesondere die trockenen und heißen Sommer reduzieren das Wachstum und erhöhen die Mortalität der Bäume, zeigt eine Langzeitstudie zum Einfluss von Klimaveränderungen auf die Bäume im Schwarzwald. Erstellt wurde sie von zwei Professoren für Waldwachstum und Dendroökologie an der Universität Freiburg. Die Daten zeigen unter anderem, dass etwa aufgrund von Borkenkäferbefall etwa maximal zwölf Prozent des nachhaltigen jährlichen Zuwachses absterben, nach extrem trockenen Sommern aber lag dieser Quote bei mehr als 40 Prozent. Extremwetterkongress: neues Faktenpapier Rapide schmelzende Gletscher, brennende Wälder, extreme Hitze und starke Überschwemmungen: Die Klimaextreme in diesem Jahr sind eine Wendemarke. Zu diesem Schluss kamen Wissenschaftler*innen und Expert*innen auf dem 13. ExtremWetterKongress Ende September in Hamburg. Demnach haben die extremen Wetterereignisse ein Maß erreicht, in dem der Klimawandel und seine menschlichen Ursachen nicht mehr geleugnet werden können. Die Vortragenden mahnten in dem Zusammenhang zu mehr Klimaschutz, aber auch zu entschlossenerem Handeln im Bereich der Anpassung an die nicht mehr umkehrbaren Folgen der Klimaerwärmung. Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ fordert schnelle Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ plädiert dafür, den klimaresilienten Umbau der Städte voranzutreiben und dabei vor allem mit Wasser nachhaltiger umzugehen. In dem Positionspapier „Wasserbewusste Stadtentwicklung jetzt für die Zukunft“ fordern unter anderem die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) etwa die Verankerung der wasserbewussten Stadt in Gesetze und Verordnungen. Außerdem müssten laut Papier unter anderem Sanierungs- und Städtebauförderungsgebiete „Klima“ eingeführt und Überschwemmungsbereiche von Überbauung freigehalten werden. Naturgefahrenreport 2023 erstmals mit ausführlichem Datenservice Einmal im Jahr veröffentlicht der Gesamtverband der Versicherer (GDV) den sogenannten Naturgefahrenreport und bilanziert dabei Unwetterschäden an Gebäuden, Gewerbe, Industrie und Fahrzeugen. Seine aktuelle Ausgabe hat der Verband nun erstmals mit einem ausführlichen Datenservice ergänzt. In dem online zugänglichen Statistikteil zum Report sind alle Graphiken, Tabellen und Karten interaktiv hinterlegt. Der Verband möchte mit den Daten den Entscheidern bei ihren Aktivitäten im Bereich Naturgefahren, Prävention und Klimafolgenanpassung unterstützen. Laut Bericht hat die deutsche Versicherungswirtschaft in den vergangenen 50 Jahren rund 233 Milliarden Euro für die Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen ausgegeben. Hessisches Landesamt hilft bei Auswahl klimaresilienter Begrünung Pflanzen können helfen, die Klimawandelfolgen in Städten abzumildern: Als natürliche Klimaanlagen spenden sie Schatten und kühlen. Wichtig dabei ist die Auswahl der richtigen Pflanzen. Hilfe bietet hier das Fachzentrum Klimawandel und Anpassung im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit einem Online-Tool zu Stadtgrün im Klimawandel. In den drei Modulen „klimaresiliente Baumarten finden“, „Antworten, Informationen, Handlungshilfen“ und „Bauwerksbegrünung aussuchen“ finden sowohl Stadtplaner*innen als auch kommunale Entscheidungsträger*innen und Privatpersonen Unterstützung bei der Planung und Auswahl klimaresilienter Begrünung. Projekt zu blau-grüner Infrastruktur in Gewerbegebieten Da Gewerbe- und Industrieparks meist stark versiegelt sind, sind sie besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels – etwa bei Hitze und Überschwemmungen. Um bei der Um- und Neugestaltung der Gewerbegebiete mehr unversiegelte Parkplätze, begrünte Hallen und Straßenbegleitgrün zu ermöglichen, hat der Wissenschaftsladen Bonn (WILA Bonn) das Projekt „Industrie- und Gewerbeparks – klimaresilient & fit für die Zukunft“ gestartet. Gemeinsam mit Projektpartnern aus sechs europäischen Ländern soll in den Gewerbegebieten mehr blau-grüne Infrastruktur geschaffen werden. Ein besonderer Projektschwerpunkt liegt dabei auf Arealen aus dem vergangenen Jahrhundert. Dabei werden auch dort ansässige Unternehmen eingebunden, etwa durch Trainings. Faktor Grün-Projekt abgeschlossen: So werden Unternehmen klimafit Ob mit Pflanzaktionen, Fortbildungen der Mitarbeitenden oder der Schaffung von schattigen Plätzen für die Mittagspause: Um Unternehmen und deren Gebäude besser an die Folgen des Klimawandels anzupassen, gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen. Ein Teil davon wurde im Projekt „Faktor Grün“ über zwei Jahre gemeinsam mit vier Unternehmen umgesetzt. Das vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt geförderte Projekt ging im Sommer dieses Jahres zu Ende. Auf der Abschlussveranstaltung gaben die Projektteilnehmenden unter anderem Einblicke wie Unternehmensflächen „klimafit“ gestaltet und die Belegschaft in Planung und Umsetzung mit einbezogen werden kann. Eine erarbeitete Toolbox soll nun weiteren Unternehmen helfen, ihre Firmengelände klimagerecht umzugestalten. Konferenz: „Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen verankern“ am 07.12.2023 Kommunen spielen bei der Bewältigung der Klimakrise eine zentrale Rolle. Dennoch sind Klimaschutz und Klimaanpassung bislang freiwillige Aufgaben der Städte, Gemeinden und Landkreise. Um den Austausch zwischen Bundes- und Landespolitik und kommunalen Akteuren zu fördern und die Sichtbarkeit der Kommunen zu verbessern, findet am 7. Dezember in Berlin die Veranstaltung „Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen verankern“ statt. Ausrichter sind das Klimabündnis und der Konvent der Bürgermeister für Energie & Klima. Angeschlagene Volkswirtschaften reagieren härter auf Klimaextreme Wetterextreme wie Überschwemmungen und Hitzewellen setzten bereits angeschlagene Volkswirtschaften deutlich stärker unter Druck als solche mit voller Wirtschaftskapazität. Denn lokale wirtschaftliche Schocks, wie sie durch Klimaextreme verursacht werden, können besser kompensiert werden, wenn die Produktionsausfälle durch nicht betroffene Standorte im Wirtschaftsnetz ausgeglichen werden. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie “Stressed economies respond more strongly to climate extremes”, für die Forschenden des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) in den beiden Szenarien „gestresste" Wirtschaft und „nicht gestresste“ Wirtschaft jeweils Klimaextreme simuliert haben. Studie: Jedem zweiten Skigebiet in Europa droht Schneemangel Schreitet der Klimawandel weiter voran, werden künftig mindestens die Hälfte der europäischen Skigebiete nicht ausreichend Schnee zur Verfügung haben. Bei einer globalen Erwärmung um 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau wären rund 50 Prozent der Skigebiete vom Schneemangel betroffen, bei 4 Grad wären es 98 Prozent, haben Forschende um Samuel Morin vom Centre National de Recherches Météorologiques in Grenoble errechnet. Ihre Ergebnisse wurden im Fachjournal „Nature Climate Change“ veröffentlicht. Zwar könnte künstliche Beschneidung teilweise den Skibetrieb aufrechterhalten; die Autor*innen geben aber die Umweltauswirkungen durch Strom und Wasserverbrauch zu Bedenken – diese kurbelten den Klimawandel weiter an. Bericht: So steht es um die Anpassungspolitiken der EU-Mitglieder Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat einen neuen Bericht zum aktuellen Stand der nationalen Klimaanpassungspolitiken der EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Das Briefing „Is Europe on track towards climate resilience? Status of reported national adaptation actions in 2023“ ist die zweite Einordnung der nationalen Maßnahmen durch die EEA. Demnach werden zunehmend Klimarisikobewertungen eingesetzt, um die nationalen Anpassungsmaßnahmen zu verbessern. Rund die Hälfte der Berichtsländer habe seit 2021 neue nationale Klimarisikobewertungen vorgelegt. In den meisten Staaten spielen laut Bericht EU-Mittel eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen – nur wenige nutzen einen eigenständigen nationalen Fond. Stadtgrün wirkt! - Broschüre zur Auswahl klimawirksamer Pflanzen Eine Stadtbegrünung ist wichtig, um die Siedlungen resilienter gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu gestalten. Doch längst nicht alle Pflanzenarten können im sich wandelnden Stadtklima überleben, andere sind nicht klimawirksam. Hilfestellung bietet hier die Publikation „Stadtgrün wirkt! Aspekte der Pflanzenauswahl für eine leistungsfähige Vegetation für Klimaanpassung und Klimaschutz in der Stadt“, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wissenschaftlich begleitet hat. Die Broschüre richtet sich vor allem an Fachpersonen in Wissenschaft und Kommunalverwaltung, die Pflanzungen klimaresilient und kosteneffizient, auch in baulicher Verdichtung, erwägen. DWD-Fachzeitschrift mit Schwerpunkt „Stadtklima im Wandel“ Rund um das Thema „Stadtklima im Wandel“ dreht sich die aktuelle Ausgabe der meteorologischen Fortbildungszeitschrift „promet“, die der Deutsche Wetterdienst (DWD) zweimal pro Jahr herausgibt. Die Fachartikel thematisieren unter anderem Wind, Hitze und Temperatur in der Stadt, geben Beispiele zu blau-grüner Infrastruktur sowie weitere Anpassungsbeispiele an den Klimawandel und behandeln lokalklimatische Auswirkungen der urbanen Energieversorgung. Forscherteam entwickelt Kompass für erfolgreiche Klimaanpassung Einige Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel haben sich nicht nur als wirkungslos, sondern als schädlich herausgestellt. Da die negativen Folgen einer Fehlanpassung meistens erst im Nachhinein sichtbar werden, hat ein internationales Forscherteam ein Rahmenwerk namens „Navigating the Adaptation-Maladaptation Continuum“ (NAM) entwickelt. NAM soll durch die Analyse von Anpassungsmaßnahmen anhand von sechs verschiedenen Kriterien als eine Art Kompass dienen und sowohl erfolgreiche Anpassungspraktiken als auch potenzielle Fehlanpassungsrisiken identifizieren. Die Ergebnisse der Forschenden – zu denen auch Mitarbeitende der Uni Bonn gehören – wurden im Journal Nature Climate Change veröffentlicht. Klimaanpassung von Fachwerkgebäuden Klimaanpassung in historischen Fachwerkstädte Quelle: Uwe Ferber StadtLand GmbH Viele Fachwerkgebäude sind bis heute nicht energetisch saniert. Das zu ändern und Fachwerkstädte damit auch resilienter gegen die Folgen des Klimawandels zu gestaltet, war das Ziel des zweijährigen Projekts „KliFa - Klimaanpassung in historischen Fachwerkstädten“, das im Förderschwerpunkt „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ im BMUV mit rund 96.000 Euro gefördert wurde. Auch wenn die Corona-Pandemie die Umsetzung und besonders Vor-Ort-Termine erschwerte, stand am Ende der Projektlaufzeit ein frei verfügbares und digitales Weiterbildungsmodul für die Sanierung und Klimaanpassung der teils auch denkmalgeschützten Gebäuden. Dazu wurde in einem ersten Schritt unter Federführung des Maßnahmenträgers – der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte (ADF) – der Stand der Wissenschaft bei der Klimaanpassung von historischen Fachwerkstädten zusammengetragen und durch praktische Beispiele ergänzt. Anschließend wurden Schwerpunktthemen mit der methodischen Herangehensweise und dem praktischem Anwendungswissen für ein digitales Kursmodul generiert, das nun auf der Klima-Homepage der ADF zur freien Verfügung steht.

BMBF Bekanntmachung: „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen"

Bild: Albrecht Fietz auf Pixabay Im Rahmen der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ der Bundesregierung sowie der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt das BMBF, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der Regel bis zu fünf Jahre zu fördern, die sich auf dem Gebiet der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung und der Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen qualifizieren wollen. Ein übergeordnetes Ziel der Fördermaßnahme sind hervorragend ausgebildete Nachwuchskräfte der inter- und transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung mit attraktiven Karriereperspektiven in Wissenschaft und Praxis. Karrierepfade im Wissenschaftssystem sind nach wie vor vorwiegend disziplinär ausgerichtet. Für die Lösung komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen bedarf es jedoch einer stärkeren Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen und vor allem einer engen Einbindung von Praxiswissen in den Forschungsprozess. Das BMBF möchte dazu beitragen, dass mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem transdisziplinären Forschungsansatz vertraut gemacht werden und die hierfür benötigten Methoden und Instrumente erlernen. Durch eine ausgezeichnete (Weiter-)Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sowie die Vorbereitung auf die Übernahme von Leitungs- und Schlüsselfunktionen soll inter- und transdisziplinäres Arbeiten langfristig auch strukturell im Wissenschaftssystem etabliert werden. Thematisch zielt das BMBF mit der Fördermaßnahme darauf ab, innovative Lösungen für nachhaltige und resiliente Städte und Regionen zu identifizieren und zu entwickeln. Transdisziplinäre Forschungsansätze bergen erhebliche Potenziale, um den Herausforderungen einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung zu begegnen und transformative Kräfte vor Ort zu entfalten. Dies ist dringend erforderlich, da in den Städten und den mit ihnen eng verflochtenen Umlandregionen Herausforderungen wie die Folgen des Klimawandels, von Strukturwandel, Flächenversiegelung oder Wohnraummangel für besonders viele Menschen unmittelbar spürbar werden. Zugleich sind Städte innovative Transformationszentren, in denen neue Lösungen für eine nachhaltige Zukunft entworfen und erprobt werden können. Städte werden hier als nachhaltig und resilient im weiteren Sinne angesehen, wenn sie lebenswert, sozial- und umweltverträglich gestaltet sind. Resiliente Städte sind beispielsweise weniger abhängig von den globalen Stoffströmen und von fossilen Rohstoffen, sie erhalten die Biodiversität vor Ort und sind an den Klimawandel angepasst. Damit sind sie sowohl in Bezug auf ihre Infrastruktur als auch auf ihre Bevölkerung unter anderem besser gerüstet gegen Extremwetterereignisse oder auch mit zukunftsweisenden Mobilitätssystemen ausgestattet. Resiliente Städte zeichnen sich zum Beispiel durch eine vorsorgende Governance, Gemeinwohlorientierung, einen hohen gesellschaftlichen Zusammenhalt, zivilgesellschaftliches Engagement, Kooperation mit der Wirtschaft vor Ort sowie starke Stadt-Umland-Beziehungen aus. Weitere Informationen finden Sie auf der Webpage des BMBF . Quelle: BMBF

Zwei Förderaufrufe im Rahmen des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK)

Bild: Christopher Amend auf Pixabay Die zwei Förderaufrufe sind: Interessenbekundungsverfahren: FuE-Projekt zur Klimaanpassung Förderaufruf der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (siehe unten) 1. Interessenbekundungsverfahren: FuE-Projekt zur Klimaanpassung (Projektträger: UBA) Im Aktionsprogramm Natürlicher ⁠Klimaschutz⁠ (ANK) soll ein angewandtes Forschungsprojekt gefördert werden, in dem Methoden und Instrumente zur Abschätzung von Potenzialen und Grenzen von Naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung entwickelt werden. Ziel ist insbesondere die Quantifizierung und die Bewertung des Nutzens von NbS mit einem besonderen Augenmerk auf 1) die Klimawirkungen Hitze und ⁠Dürre⁠ sowie 2) Stadt-Umland-Beziehungen kleiner Großstädte (100.000 – 300.000 Einwohner:innen). Es soll systematisch aufgezeigt und möglichst quantifiziert werden, welchen konkreten Beitrag NbS zur Klimaanpassung leisten können und welche Synergieeffekte bzw. Wechselwirkungen mit (Natürlichem) Klimaschutz, Biodiversitätsschutz, dem Landschaftswasserhaushalt und einer resilienten ⁠Landnutzung⁠ kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten sind. Nicht monetarisierbare Potenziale sollen dabei in gleicher Weise berücksichtigt werden wie monetarisierbare. Des Weiteren sollen praxisnahe, partizipative Verfahren zur Bewertung der Potenziale von NbS für die Gestaltung des Nexus Klimawandelanpassung, (Natürlicher) Klimaschutz und Biodiversitätsschutz entwickelt werden (holistische, replizierbare Bewertungsmethode). Die Ergebnisse sollen beispielhaft getestet und evaluiert werden. Schließlich sollen Umsetzungspotenziale und -hemmnisse systematisch analysiert werden. Die Ergebnisse sollen als Handlungs- und Entscheidungshilfe für weitere regionale und kommunale Planungs- und Entscheidungsträger nutzbar gemacht werden. Als Ergebnis des Vorhabens werden letztendlich zuverlässige, methodisch verständliche und belastbare Ansätze zur Ermittlung und Quantifizierung von Potenzialen und Grenzen Naturbasierter Lösungen für die Klimawandelanpassung erwartet. Des Weiteren soll das Vorhaben eine Handlungsanleitung für die Landnutzung und Wasserwirtschaft sowie für regionale und kommunale Planungsträger entwickeln, mit denen diese eigenständig und mit vertretbarem Aufwand räumlich abgegrenzte Bewertungen durchführen können. Ein Projektbeginn wird zu Anfang des zweiten Quartals 2024 vorausgesetzt. Die Förderung ist längstens bis Ende 2027 möglich. Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Weitere Informationen finden Sie hier .  ( Quelle: UBA ) 2. Förderaufruf der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Projektträger: ZUG gGmbH) Außerdem wurde ein neuer Aufruf zur Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) veröffentlicht. Vom 1. November 2023 bis 31. Januar 2024 können insbesondere Kommunen eine Förderung für die Ausarbeitung von Anpassungskonzepten beantragen, die auf die jeweilige Kommune zugeschnitten sind und einen inhaltlichen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen legen. Damit sind vor allem Maßnahmen gemeint, die den Schutz, die Erhaltung, die Wiederherstellung, die nachhaltige Nutzung oder die Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme berücksichtigen. Das BMUV stellt dafür insgesamt 65 Millionen Euro aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Verfügung. Mit dem Förderaufruf der DAS geht erstmals auch die Förderung für innovative Modellprojekte an den Start. Im Rahmen des neuen Förderaufrufs können Kommunen eine Förderung für die Entwicklung und Umsetzung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements beantragen. Dieses Management soll möglichst viele Ebenen der lokalen Verwaltung einbeziehen und umweltverträglich und klimafreundlich ausgerichtet sein. Das zu entwickelnde Konzept für das Anpassungsmanagement soll den Fokus auf naturbasierte Lösungen legen. Folglich sollen die Konzepte je nach örtlichen Bedarf Anpassungsmaßnahmen beinhalten, wie zum Beispiel Baumpflanzungen, Fassaden-, Dachbegrünung sowie Retentionsflächen. Über einen weiteren Förderschwerpunkt können Kommunen sowie weitere Akteur:innen, wie ­zum Beispiel Verbände, Vereine, Stiftungen, Unternehmen und Hochschulen, eine Förderung für innovative Modellprojekte beantragen. Diese Modellprojekte müssen neue Ansätze der kommunalen Anpassung aufgreifen und andere Kommunen zur Nachahmung anregen, um förderfähig zu sein. Für den gesamten Förderaufruf gilt, dass Konzepte und Projekte die positiven Wechselwirkungen von Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität bestmöglich ausnutzen müssen. Weitere Informationen und die Anmeldung zu einer Online-Informationsveranstaltung am Donnerstag, 9. November 2023 finden Sie hier .   ( Quelle: BMUV )

Neue Ansätze für eine nachhaltigere Zukunft in Vorpommern

Eröffung der VoCo Abschlusskonferenz (C) Stephan Busse In einer Abschlusskonferenz im Vorpommerschen Landesmuseum hat das Verbundprojekt Vorpommern Connect (VoCo) am 3 Juli 2023 nach fünf Jahren Bilanz gezogen. Bei der Abschussveranstaltung ging es darum, nach fünf Jahren Projektarbeit ein Resümee zu ziehen und die gewonnen Erkenntnisse und auch Herausforderungen beim Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten in vorpommerschen Stadt-Umland-Beziehungen zu diskutieren und weiterzudenken. Den rund 100 Gästen wurden die erprobten Modellprojekte vorgestellt, kritisch beleuchtet und über zukunftsorientierte Entwicklungen diskutiert. Dabei ging es um die Frage, welche der Bausteine verstetigt werden können und welche noch konkreten Handlungsbedarf bedürfen. Auch wurde ausgelotet, welche Partner für die weitere Umsetzung der Projektergebnisse noch einbezogen werden sollten. Dazu war ein breites Publikum aus regionalen Akteurinnen und Akteuren sowie Entscheidungstragenden aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft eingeladen. Neben den Präsentationen und Diskussionen der Ergebnisse hatten Akteure aus der Region die Möglichkeit, sich mit Ständen zu präsentieren und sich so nochmal zu vernetzen. Einen großen und nachhaltigen Projekterfolg signalisierte die Unterzeichnung der interkommunalen Kooperationsvereinbarung der vier großen Verwaltungen von Vorpommern und dem Regionalmarketing und -entwicklung Vorpommern e.V. VoCo zielte in den vergangenen fünf Jahren darauf ab, die Stadt-Land-Beziehung zwischen der Region Vorpommern und ihrem gemeinsamen Oberzentrum der Städte Stralsund und Greifswald zu verbessern, um die Region zukünftig resilienter zu machen und regionale Wertschöpfungskreisläufe mit zu gestalten. Im Fokus dabei immer die drei Themen: Energie (Wärme aus Paludi‐Biomasse wiedervernässter Moore), Essen (Lebensmittel aus regionaler Produktion) sowie Erleben (Lernen und Erleben in der Landwirtschaft und Landschaft). Auch wenn das geförderte Verbundprojekt im Monat Juli endet, soll vor allem die enge Zusammenarbeit der Partnerinnen und Partner weitergeführt werden. Hierfür werden Stellen bei den kommunalen Partnern auch nach Projektende verstetigt. Darüber hinaus werden in angeschobenen Kooperationen weiterhin die genannten Themen angegangen und beispielsweise regionale Produzierenden durch geeignete Vernetzungsformate und Beratung langfristig begleitet. Denn die regionale Wertschöpfung ist noch lange nicht ausgeschöpft. Die Vorträge der Abschlusskonferenz finden Sie auf der Seite der Abschlusskonferenz und unter Links & Downloads auf der VoCo-Webpage .

Planerforum 2022: Stadt-Umland-Verflechtungen entlang unterschiedlicher Raumtypologien

Das Planerforum der Landesarbeitsgemeinschaft Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland widmet sich dieses Jahr dem Thema Stadt-Umland-Verflechtungen entlang unterschiedlicher Raumtypologien. Der Fokus liegt auf dem Ballungsraum Frankfurt, Regiopolen/Regiopolregionen und grenzüberschreitenden Stadtumlandkonzepten sowie auf den Schwerpunktthemen Stadt-Umland-Mobilität, Wohnen, Daseinsvorsorge und Freiraum. Das Planerforum 2022 wird von der ARL in Kooperation mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain ausgerichtet. Mehr Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier .

Start eines regionalen Logistikprojektes in Vorpommern

Die Teilnehmer*innen des Kick-Off der OG „lOGistik“ für regionale Produkte Vorpommern - C. Braun, LK VR Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen, 7. Juli 2022 Am 29. Juni 2022 fand der offizielle Auftakt eines regionalen Logistikprojektes statt. Dahinter stehen sechs Akteure aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen, die sich als operationelle Gruppe (OG) zusammengetan haben, um in unserer Region ein regionales Logistiksystem aufzubauen. Initiatoren sind die Geschäftsführer und Inhaber von Hof Walden, Insellogistik Rügen/Hiddensee GmbH, Jugendhaus „Storchennest“ e.V., Ostseemühle GmbH, der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen und die Universität Greifswald mit dem Verbundvorhaben Vorpommern Connect (VoCo) . Diese OG „lOGistische Lösung Vorpommern“ hat das Ziel, zur regionalen Wertschöpfung in Vorpommern beizutragen. Das trifft gerade in Krisenzeiten, in denen es um wiedergewonnene Unabhängigkeiten und Ressourcenknappheit geht, ins Herz. „Es geht primär darum, wirtschaftlich, ressourcensparend und effektiv Produkte aus der Region Vorpommern im Umkreis zu den Verbrauchern in die Verkaufsstellen zu liefern“, sagt Dr. Christine Braun, die als Projektmanagerin im Fachdienst Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung für den Landkreis Vorpommern-Rügen tätig ist. Landrat Dr. Stefan Kerth händigte während der Auftaktveranstaltung am vergangenen Mittwoch in Niepars die Kooperationsvereinbarung an die Partner aus und hob das Engagement der Initiatoren für die Region wertschätzend hervor. Das Interesse an dem Regionalen Logistikprojekt ist groß. Während des Auftaktes waren u. a. Vertreter der Hansestadt Greifswald, der Marketinggesellschaft für Agrar- und Ernährungswirtschaft M-V e.V., des Tourismusverbandes Vorpommern, des Rügenprodukte Vereines, des PommernMarktplatzes und von „Gutes aus Vorpommern“ dabei. Auch die Hansestadt Stralsund und der Bauernverband Nordvorpommern signalisieren Unterstützung im Ausbau dieser konkreten praxisnahen Stadt-Umland-Beziehung. Zum Projektstart wird von Seiten der Produzenten, der Anbieter und der Logistikdienstleister gezielt geschaut, welche Bedarfe es zunächst in der Region Vorpommern-Rügen und in der Nachbar-Hansestadt Greifswald gibt. Diese Daten werden anschließend analysiert, aufgearbeitet und fließen in das individuelle, passgenaue regionale Logistiksystem ein. „Es wird auch geprüft, inwieweit der ÖPNV eine Rolle spielen kann. In einigen Regionen wird dies erfolgreich umgesetzt, so zum Beispiel der UckerwarenTackt oder mit den Postbussen in der Schweiz“, sagt Christine Braun. Sobald das Konzept steht, wird es getestet, umgesetzt, bewertet und gegebenenfalls angepasst oder erweitert. Die Hochschule Stralsund unterstützt das Projekt bei der Konzeptionierung. Als Experten im Themenfeld Logistikmanagement konnten Professor Dr. Artus Hanslik und Oliver Moritz gewonnen werden. Landrat Dr. Stefan Kerth betonte: „Dieses Projekt ist vielversprechend, da die Hochschule Stralsund und die Universität Greifswald es mit ihren Kompetenzen vom Anfang bis zum Ende wissenschaftlich begleiten“. Ziel des Regionalen Logistikprojektes ist es ebenso, Strukturen zu schaffen und beispielsweise das Netz von landwirtschaftlichen Betrieben und regionale Produzenten auf- und auszubauen. So entstehen im besten Falle neue Ideen, neue Produkte, Produktvarianten und ein neuer Markt. Das Netz zu den Hof- bzw. Regionalläden und Markthallen ist vergleichbar wichtig, um Einheimischen und regionalen Produktsuchenden kurze Wege zu bieten. Im Umkehrschluss kann eine stabile Nachfrage wachsen. „Erstrebenswert ist es, wenn der Warenkorb unserer Verbraucher mit signifikant mehr regionalen Produkten gefüllt wird. Vielleicht sogar um 30 Prozent bis zum Jahr 2030. Das ist ein von uns, von Vorpommern Connect, angestrebtes Ziel“ so Dr. Michael Rühs von der Universität Greifswald. Um diese Logistik-Idee umsetzen zu können, wird das Projekt von Mai 2022 bis Juli 2023 mit 50.000 EUR aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) gefördert, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Beteiligten der Versorgungskette zu unterstützen. Für weitere Fragen und Interesse an der Teilnahme steht die koordinierende Ansprechperson des Landkreises Vorpommern-Rügen, Dr. Christine Braun unter der Telefonnummer 03831 357- 1278 oder unter der E-Mail-Adresse christine.braun@lk-vr.de zur Verfügung. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier . Die Mitglieder der Operationellen Gruppe „lOGistik“ für regionale Produkte beim Austausch der Kooperationsvereinbarung und des Förderbescheides Bild: C. Braun, LK VR

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