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Geltungsbereiche der Bebauungspläne des Landkreis Harburg

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bau­leitplan, in dem die Zulässigkeit von Bodennut­zungen (z. B. Wohnbaugebiete, Straßenflä­chen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Gemeinbedarf usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Fläche, Anzahl der Vollge­schosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen, Anlagen zur äußeren Erschließung der Grundstücke usw.) festgesetzt werden können. Der B- Plan hat Rechtscharakter; er ist für jedermann verbindlich.

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge

Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge

Downloaddienst: Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Städte grün und vielfältig (um)gestalten

Eine vielfältige Stadtnatur schützt und fördert die urbane Biodiversität und hat positive Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden der Stadtbevölkerung. Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument für die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden, mit welchem auch Belange der biologischen Vielfalt in der Stadtentwicklung verankert werden können.

WMS Städtebaulicher Denkmalschutz West Stadt Bremen (entlassen)

Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Bodennutzung in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) dar. In vielen Städten werden nicht nur einzelne Gebäude als erhaltenswert eingestuft, sondern ganze Ensembles, Straßenzüge und Plätze. Dieses historische und baukulturelle Erbe bildet eine Grundlage der integrierten Stadtentwicklung, die auf die Ausbildung nachhaltiger und zukunftsfähiger städtebaulicher Strukturen abzielt. Das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe. Es wurde im Jahr 1991 eingeführt und zunächst ausschließlich in den neuen Bundesländern eingesetzt. Seit 2009 kann das Programm auch in den alten Bundesländern genutzt werden.

Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima 2.0

Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.

Städtebaulicher Denkmalschutz West Stadt Bremen (entlassen)

Städtebaulicher Denkmalschutz West In vielen Städten werden nicht nur einzelne Gebäude als erhaltenswert eingestuft, sondern ganze Ensembles, Straßenzüge und Plätze. Dieses historische und baukulturelle Erbe bildet eine Grundlage der integrierten Stadtentwicklung, die auf die Ausbildung nachhaltiger und zukunftsfähiger städtebaulicher Strukturen abzielt. Das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe. Es wurde im Jahr 1991 eingeführt und zunächst ausschließlich in den neuen Bundesländern eingesetzt. Von 2009 bis zum Auslaufen des Programms im Jahr 2021 konnte das Programm auch in den alten Bundesländern genutzt werden. Zu den Fördergebieten des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz West in der Stadt Bremen zählten: Hohentor

Urbane grüne Infrastruktur in Kommunen stärken

Der Online-Werkzeugkasten Stadtnatur sowie die vorliegende Broschüre bieten vielseitige Hilfestellungen und Informationen rund um die Entwicklung der grünen Infrastruktur in Städten und Gemeinden. Hier können Vertreter*innen aus Kommunen sowie die interessierte Stadtgesellschaft Anregungen und Empfehlungen finden. Im Sinne einer integrierten Planung soll die Förderung der biologischen Vielfalt Hand in Hand gehen mit der Anpassung an den Klimawandel, der Verbesserung der Lebensqualität, einer nachhaltigen Mobilität zu Fuß und per Rad und vielen weiteren Nachhaltigkeitszielen. Wie dies gelingen kann, wird anhand ausgewählter Praxisbeispiele gezeigt.

Flächennutzungsplan Stadt Bremen

Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen: Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: https://www.bauleitplan.bremen.de

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