Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.
Im Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg dargestellt (Baugesetzbuch § 5). Er ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, begründet aber noch keine Bauansprüche. Als vorbereitender Bauleitplan mit dem Maßstab 1:20.000 stellt er die Planung in Grundzügen dar. Er lässt damit Spielraum für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne. Eine Vielzahl von Planungen und sonstige Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften sind Bestandteile des Flächennutzungsplans, der Übersichtlichkeit halber werden sie in einem gesonderten Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" zusammengefasst. Neue planerische Ziele der Stadt Hamburg wie z.B. die "HafenCity" sowie auch kleinräumige Änderungen machen ständige Aktualisierungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Ergänzend zum Flächennutzungsplan ist das Landschaftsprogramm ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklungsplanung, mit Betonung der landschaftlichen Qualitäten. Flächennutzungsplan Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997 einschließlich der 1. - 181. Änderung und der 1. - 15. Berichtigung – Stand Januar 2024, einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs Bau-/Freiflächen September 2014 und aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen – Stand September 2022. Hinweise: Soweit Änderungsübersichten in den Portalen bereitgestellt werden, zeigen diese den Planungsstand - siehe unten "Untergeordnete Objekte - Änderungsübersicht". Geo-Information-Systeme (GIS) - Daten, Internet, Intranet: Der Flächennutzungsplan Hamburg liegt vor: - In verschiedenen Internet- und Intranetportalen, für die Öffentlichkeit: http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-online (inkl. Landschaftsprogramm Hamburg, Bebauungspläne); siehe auch hier unter "Verweise". - In bearbeitbaren und nicht bearbeitbaren Datenformaten für einen beschränkten Nutzerkreis. Zur maschinellen Weiterverarbeitung werden die Daten öffentlich als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst öffentlich bereitgestellt.
Sonstige Satzungen Schutzgebiete Naturdenkmale Herausgeber: Stadt Norderstedt Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Planung Fortschreibung: bei Änderung / Stand: 01.09.2021
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Maria Krautzberger trat am 5. Mai ihr Amt an Die Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) übernimmt erstmals eine Frau. Am 5. Mai 2014 trat Maria Krautzberger ihr Amt als Präsidentin der größten nationalen Umweltbehörde an. Das Bundeskabinett hatte sie am 30. April zur Nachfolgerin von Jochen Flasbarth ernannt, der Ende 2013 als Staatssekretär in das Bundesumweltministerium berufen wurde. Frau Krautzberger war zuletzt Staatssekretärin in der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Dort wirkte sie maßgeblich an der Einführung der Berliner Umweltzone mit. Davor war sie unter anderem sechs Jahre lang Umweltsenatorin der Freien Hansestadt Lübeck und bekleidete zeitweise das Amt der stellvertretenden Bürgermeisterin. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das Umweltbundesamt ist mit seinem umfangreichen Fachwissen in der ganzen Breite des Umweltschutzes ein unerlässlicher Ratgeber für die Politik. Ich bin froh, dass wir Maria Krautzberger mit ihren großen Erfahrungen in der Umweltpolitik gewinnen konnten. Gute wissenschaftliche Politikberatung braucht das Wissen, um die fachlichen Anforderungen des Umweltschutzes sowie die Fähigkeit, Politik ziel- und zeitgerecht zu informieren. Diese Voraussetzungen bringt die neue Präsidentin für ihre Aufgaben im UBA mit.“ Maria Krautzberger hat in ihrer bisherigen Laufbahn zahlreiche Umwelt- und Naturschutzprojekte auf den Weg gebracht, zum Beispiel den „Stadtentwicklungsplan Klima Berlin“, der erstmals die Auswirkungen des Klimawandels für das Land Berlin berücksichtigt, oder die Zertifizierung der Wälder in Lübeck und Berlin. Eines ihrer wichtigsten Wirkungsfelder war die ökologische Verkehrspolitik. Die ausgewiesene Verwaltungsexpertin hat die Einführung der ersten deutschen Umweltzone in der Hauptstadt maßgeblich ausgestaltet und für die Stadt eine konsequente Radverkehrsstrategie entwickelt. Maria Krautzberger, die neue Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Der Verknüpfung von Umweltthemen mit der nachhaltigen Stadtentwicklung gilt auch weiterhin mein besonderes Interesse. Ganz weit vorn auf der Agenda steht jetzt natürlich der Klimaschutz in Verbindung mit der Energiewende. In diesem Zusammenhang geht es darum, den europäischen Emissionshandel zu reformieren. Das Umweltbundesamt hat dazu eine Reihe an guten Vorschlägen gemacht. In diesem Sinne werde ich mich weiter einbringen. Daneben hat der gesundheitliche Umweltschutz in allen Facetten für mich eine herausragende Bedeutung, beispielsweise die globalen Auswirkungen der Chemikalien auf Mensch und Umwelt. Weiter stärken möchte ich das Engagement des Umweltbundesamtes beim Schutz der Meere und unserer natürlichen Ressourcen. Wir müssen dafür sorgen, dass alle wichtigen Umweltthemen zur richtigen Zeit aufgegriffen werden.“ Maria Krautzberger studierte Soziologie und Verwaltungswissenschaften an den Universitäten München und Konstanz. Vor ihren Tätigkeiten in Berlin und Lübeck arbeitete die heute 59-Jährige in unterschiedlichen Funktionen für die Stadt- und Umweltverwaltung von Wuppertal. Das Umweltbundesamt wurde 1974 gegründet und hatte seitdem drei Präsidenten: Heinrich von Lersner (1974-1995), Andreas Troge (1995-2009) und Jochen Flasbarth (2009-2013).
In städtischen Gebieten konzentrieren sich gesundheitsrelevante Umweltbelastungen oftmals in sozial benachteiligten Quartieren. Diese Gebiete sind u. a. durch Lärm, Luftschadstoffe und soziale Problemlagen mehrfach belastet. In der kommunalen Praxis werden gesundheitliche Belange in umweltrelevanten Planungsprozessen nicht ausreichend berücksichtigt. Ziel des Forschungsvorhabens die Stärkung gesundheitlicher Belange in umweltrelevanten Planungsprozessen auf kommunaler Ebene. Dieser Zwischenbericht untersucht im Rahmen einer Dokumentenrecherche die Instrumente Lärmaktionsplanung, Grün- und Freiraumplanung sowie integrierte Stadtentwicklungsplanung. Die Auswertung der Dokumente umfasste die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele der Instrumente, ihr Potenzial zur Berücksichtigung von gesundheitlichen Belangen sowie thematische Integrationspotenziale zwischen den Planungen. Außerdem wurden kommunale Planungsprozesse und bestehende Kooperationsformen zwischen planenden Verwaltungen analysiert. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 06/2021.
Am 31. Mai 2011 verabschiedete der Berliner Senat den Stadtentwicklungsplan Klima (StEP Klima). Mit dem StEP liegt ein zentraler Baustein vor, um die Stadt für die klimatischen Herausforderungen zukunftsfähig zu machen. Der StEP Klima liefert einen Orientierungsrahmen für die gesamtstädtische räumliche Planung, um die Anpassungen an den Klimawandel zu bewältigen. Er konzentriert sich auf vier Raumbezogene Handlungsfelder: Bioklima im Siedlungsraum, Grün- und Freiflächen, Gewässerqualität und Starkregen, Klimaschutz. Es werden Maßnahmen und Handlungskonzepte aufgezeigt und Projekte vorgestellt, die zu Lösungen beitragen.
Wie begegnet man zunehmend steigenden Temperaturen und Hitzewellen mit Mitteln der Stadtplanung? Ein gemeinsames Projekt zwischen dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), Deutschem Wetterdienst (DWD) und der Stadt Bonn geht dieser Frage derzeit auf den Grund. Eine Klima-Messstation an der Wilhelmstraße 34 nahe des Bonner Stadthauses sammelt dafür seit kurzem Daten, die notwendig sind, um die Ergebnisse von Simulationen des Stadtklimas zu überprüfen. Denn die Ergebnisse aus Stadtklimamessung und Stadtklima-Modellierung bilden die Basis für die Entwicklung eines Internet-Tools, mit dessen Hilfe die Stadt Bonn und andere Städte in NRW bestmögliche städtebauliche Anpassungsmaßnahmen ermitteln können. Heute stellten die Projektpartner an der Messstation erste Ergebnisse der Bonner Klimamessungen vor. Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV: „Wie groß muss der Grünflächenanteil im Stadtquartier sein, um bei den zu erwartenden Hitzebelastungen an heißen Sommertagen eine Kühlwirkung zu zeigen? Wo müssen in der Stadt Gebäudeoberflächen so gearbeitet sein, dass sie sich nur minimal aufheizen? Zu diesen und vielen weiteren Fragen wird das Internet-Tool den Kommunen NRWs eine Entscheidungsgrundlage zur Auswahl der optimalen städtebaulichen Anpassungsmaßnahme in ihrem Untersuchungsgebiet liefern.“ Helmut Wiesner, Dezernent für Planung, Umwelt und Verkehr der Stadt Bonn: „Unsere Stadt liegt in einer der wärmsten Regionen Nordrhein-Westfalens. Hier am südlichen Ende der Köln Bonner Bucht haben wir zwar ein wunderschönes mildes Klima im Mai, aber im Hochsommer kann es insbesondere in der Bonner Innenstadt zu extremen Hitzesituationen kommen. Deswegen passte es auch sehr gut, für dieses Kooperationsprojekt mit dem LANUV und dem Deutschen Wetterdienst Modellstadt zu sein.“ Guido Halbig, Leiter der Niederlassung Essen des Deutschen Wetterdienstes: „Die Stadtklimamessungen in vier unterschiedlich bebauten Stadtquartieren in Bonn belegen, dass die Quartiere während Hitzewellen unterschiedlich stark wärmebelastet sind. Damit ist klar: der Bedarf zur Anpassung an extreme Hitze ist bereits heute gegeben, aber nicht überall gleich. Dort wo ein hoher Anpassungsdruck besteht, sollten Maßnahmen zur Klimaanpassung in der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Welche der Maßnahmen den größten Erfolg bei der Reduktion der Hitzebelastung verspricht, wird mit Hilfe des DWD-Stadtklimamodells untersucht.“ Mehr : Die globale Erwärmung als Folge des durch Menschen ausgelösten bzw. beeinflussten Klimawandels dürfte sich auch auf städtische Ballungsgebiete in NRW negativ auswirken. Daher müssen sich insbesondere Städte an die zukünftig zu erwartenden klimatischen Bedingungen anpassen. Eine besonders große Gefahr für Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sehr junge und sehr alte Menschen geht von den voraussichtlich häufiger auftretenden und intensiveren Hitzesituationen (Hitzewellen) aus. Darauf müssen sich Städte frühzeitig vorbereiten! Da städtebauliche Veränderungen oft einen langen Planungszeitraum beanspruchen, ist es wichtig, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen möglichst frühzeitig in die Planung der künftigen Stadtentwicklung einfließen zu lassen. Für die Ermittlung der städtebaulichen Veränderungen sind qualifizierte Stadtklimauntersuchungen erforderlich. Aufgrund des hohen finanziellen und personellen Aufwands haben bislang nur wenige deutsche Städte solche Stadtklimauntersuchungen mit dem Fokus auf die Klimaanpassung durchgeführt. Das soll sich durch dieses gemeinsame Vorhaben für Kommunen in NRW ändern: Am Beispiel der Stadt Bonn wird die Wirksamkeit von Anpassungsmaßnahmen zur Reduktion der Hitzebelastung in verschiedenen Stadtquartieren untersucht. Die Projektergebnisse werden mit Hilfe einer Klassifizierung typischer Bebauungsstrukturen auf Quartiersebene auf andere Kommunen in NRW übertragen. Mit Hilfe einer „interaktiven Webanwendung“ kann der Nutzer über eine Adress- oder Kartensuchfunktion die Bebauungsstruktur sowie die umgebende Bebauung eines beliebigen Untersuchungsgebietes ermitteln und sich für dieses Gebiet interaktiv die Wirksamkeit verschiedener Anpassungsmaßnahmenanzeigen lassen. Durch die Vorgabe der Bebauungsstrukturklassifizierung über die Auswahlfunktion wird es den Kommunen - ohne hohen Kosten- und Personaleinsatz – ermöglicht, für Stadtquartiere verschiedene Anpassungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung zu untersuchen. Zahlen und Fakten zum Klimawandel In den letzten 30 Jahren (1986-2015) sind die mittlere Jahrestemperatur sowie die Sommertemperatur in NRW um 0,8 K angestiegen. 17 der 20 wärmsten Jahre in NRW traten in den letzten 30 Jahren auf. Die Anzahl der heißen Tage (Temperatur überschreitet 30 °C) ist in NRW in den letzten 30 Jahren im Mittel um drei Tage angestiegen. Die Anzahl der Eistage (Temperatur ist ganztägig unter 0°C) hat in NRW in den letzten 30 Jahren um 2 Tage abgenommen. Die Anzahl der Tage mit Wärmebelastung, an denen die gefühlte Temperatur über 32 °C steigt, hat sowohl in Düsseldorf als auch an der Station Köln-Bonn im Vergleich der Zeiträume 1971-2000 und 1981-2010 um einen Tag zugenommen. In Bochum konnte eine Zunahme der mittleren städtischen Wärmeinselintensität (Temperaturunterschied zwischen Stadt und Umland) im Sommer im Zeitraum 1997-2015 um 0,8 K festgestellt werden. Die Städte Bochum, Bonn und Köln zeigten in verschiedenen Jahren im innerstädtischen Bereich mehr Sommertage (Temperatur überschreitet 25°C) und Heiße Tage als im Umland. Für verschiedene Jahre konnten in Bochum, Bonn und Köln im innerstädtischen Bereich häufigere und längere Hitzewellen (mindestens drei aufeinanderfolgende Tage mit Temperaturen über 30 °C) als im Umland nachgewiesen werden. Quelle: Klimawandelbericht 2016, Veröffentlichung im November 2016 Link zur Internetseite: http://www.stadtklima.nrw.de Downloads Foto: Herr Guido Halbig vom Deutschen Wetterdienst (DWD) erläutert Frau Kruse (LANUV) die Messelektronik ©LANUV/Ch. Becker Foto: Pressegespräch an der Klima-Messstelle hinter dem Bonner Stadthaus ©LANUV/Ch. Becker Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung
Mobilität ist ein Grundbedürfnis: Menschen sind unterwegs, um zur Arbeit zu gelangen, um Bekannte zu treffen, Güter zu transportieren oder in die Natur zu gelangen. Doch dieser Verkehr hat Auswirkungen auf Klima, Umwelt, Lärmbelastung, Luftqualität und die Verteilung des öffentlichen Raums. Er muss daher politisch und administrativ gesteuert werden. Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 ist das zentrale Instrument dieser Steuerung. Diese Broschüre stellt ihn vor.
Die Identifizierung und Darstellung von Herangehensweisen für eine Stärkung gesundheitlicher Belange in der Lärmaktionsplanung, der Grün- und Freiraumplanung, der Bauleitplanung und der integrierten Stadt(teil)entwicklungsplanung auf kommunaler Ebene standen im Mittelpunkt der Untersuchungen. Dabei richtete sich das Augenmerk sowohl auf die fachliche Integration gesundheitlicher Belange als auch auf das kooperative Verwaltungshandeln unter aktivem Einbezug der Gesundheitsämter. Betrachtet wurden auch die gesundheitsrelevanten thematischen Schnittstellen zwischen den Planungen. Besonderes Augenmerk lag auf der planerischen Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in städtischen Teilräumen, die im Hinblick auf Umwelt, Gesundheit und soziale Lage mehrfach belastetet sind. In einer Dokumentenrecherche und -analyse, in telefonischen Interviews, in kommunalen Fallstudien und in einem Fokusgruppen-Prozess wurden der Status quo der Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in der Planung analysiert und Handlungsoptionen für deren stärkere Verankerung in den betreffenden Planungen bzw. Planungsprozessen herausgearbeitet. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Rolle der Gesundheitsämter. Die Untersuchungsergebnisse mündeten einerseits in planungsbezogene Darstellungen zu den gesundheitsbezogenen Potenzialen der einzelnen Planungsinstrumente und der aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten der Gesundheitsämter. Andererseits wurden sechs übergreifende Handlungsempfehlungen für die wirksame Implementierung gesundheitlicher Belange in den Planungen in den Kommunen abgeleitet. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in einer praxistauglichen Veröffentlichung zusammengefasst, die sich an Mitarbeitende in den Kommunalverwaltungen, aber auch an Vertreter*innen aus Kommunalpolitik und andere Stake-holder richtet. Quelle: Forschungsbericht
Die Identifizierung und Darstellung von Herangehensweisen für eine Stärkung gesundheitlicher Belange in der Lärmaktionsplanung, der Grün- und Freiraumplanung und der integrierten Stadtteilentwicklungsplanung auf kommunaler Ebene stand im Mittelpunkt der Untersuchungen. Dabei richtete sich das Augenmerk sowohl auf die fachliche Integration gesundheitlicher Belange als auch auf das kooperative Verwaltungshandeln unter aktivem Einbezug der Gesundheitsämter. Betrachtet wurden auch die gesundheitsrelevanten thematischen Schnittstellen zwischen den Planungen. Besonderes Augenmerk lag auf der planerischen Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in städtischen Teilräumen, die im Hinblick auf Umwelt, Gesundheit und soziale Lage mehrfach belastetet sind. In einer Dokumentenrecherche und -analyse wurde der aktuelle Wissensstand hierzu aufbereitet und systematisiert. Schwerpunkte dabei waren rechtliche Rahmenbedingungen und Ziele der Instrumente, ihr Potenzial zur Berücksichtigung von gesundheitlichen Belangen, die Integrationspotenziale zwischen den Planungen sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung. Außerdem wurden die Verfahrensabläufe in den kommunalen Planungsprozessen und bestehende Kooperationsformen zwischen planenden Verwaltungen analysiert. Der Rolle der Gesundheitsbehörden wurde mit der Auswertung von Stellungnahmen von Gesundheitsämtern nachgegangen, die diese im Rahmen der Aufstellung von Lärmaktionsplänen erarbeitet haben. Die Recherche- und Analyseergebnisse wurden synthetisiert. Es wurden die Potenziale und Hemmnisse der Instrumente in Bezug auf Themenintegration und eine kooperative Planung dargestellt. Diese münden in Folgerungen für die nachfolgenden Arbeitsschritte im Projekt sowie zu weiterführendem Untersuchungsbedarf. Quelle: Forschungsbericht
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