Das Projekt "DAS: Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Universitätsklinikum, Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit durchgeführt. Das Klima in Köln wird zukünftig wärmer und Wetterextreme nehmen zu. In der Zukunft werden die heißen Tage mit Temperaturen von über 30°C und die Sommertage mit Temperaturen von über 25°C in Köln deutlich zunehmen. Dabei können Maximaltemperaturen von über 40°C erreicht werden. Die zunehmende Aufheizung der Stadtquartierte bei lang anhaltenden sommerlichen Hitzeereignissen trifft besonders Kranke und Menschen im Alter. Bei Hitzeperioden wurden höhere Sterberaten gemessen und das wärmere Stadtklima führt zu vermehrten gesundheitlichen Belastungen und Risiken. Zusätzlich führen Hilfebedürftigkeit und soziale Vereinsamung oft dazu, dass Maßnahmen wie z.B. ausreichende Flüssigkeitsversorgung und Flüssigkeitsaufnahme, unterlassen werden. Das Projekt Aufbau eines Hitzewarn- und Informationssystem soll unterschiedliche Akteure aus verschiedenen Bereichen zusammenbringen. Das Projekt vereinigt Forschung mit kommunaler Verwaltung und dem Trinkwasserversorger. Ziel ist es die Betroffenheit von Menschen im Alter zu ermitteln, aber auch die eigene Wahrnehmung abzufragen. Zudem soll die Erreichbarkeit von alten Menschen, nicht nur für Hitzewarnungen, sondern auch für eine eigene Hitzevorsorge ermittelt werden. Im Prinzip können Menschen in Einrichtungen relativ gut erreicht werden. Fraglich bleibt allerdings, ob die Hitzewarnung des Deutschen Wetterdienstes wirklich bei den Bewohnern ankommt und ob eine Verhaltensänderung erreicht wird. Zudem soll die Frage geklärt werden, wie alleinlebende ältere Menschen erreicht werden können. Neben der Ermittlung von Grundlagendaten soll im weiteren Projekt durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit die Bewohnerschaft in den unterschiedlichen Stadtvierteln erreicht werden, die alters- und situationsbedingt eine webbasierte Technik nicht nutzen (können). Diese Zielgruppe soll nicht nur eine Vorwarnung für Hitzeereignisse bekommen, sondern auch eine entsprechende Verhaltensänderung und Vorsorge erlernen.
Das Projekt "City Water Watch - Gewässer in Stadtgebieten und im städtischen Umland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von bbe Moldaenke GmbH durchgeführt. Das Ziel des City Water Watch (CIWAWA) Vorhabens ist die Weiterentwicklung und Integration von Fernerkundungsmethoden in die behördlichen Arbeiten zur Überwachung und Management von Gewässern in Städten. Am Beispiel der Stadt Hamburg, die durch eine Vielzahl verschiedener Oberflächengewässer geprägt ist, sollen die Themenfelder Wasserqualität, Algengruppenerkennung, Wassertemperatur und Umgebung der Gewässer bearbeitet werden. Hierbei sollen bestehende Algorithmen an die besonderen Anforderungen durch die städtische Umgebung angepasst werden (Atmosphärenkorrektur, Nachbarschaftseffekt, Objekterkennung), während andere Algorithmen neuentwickelt werden (Ufervegetation, Einfluss des Umfeldes und Algengruppenerkennung). Für die Algengruppenerkennung sollen Bodenmesstechniken (Spektralfluorometer) mit Satellitenfernerkundung algorithmisch verbunden werden. Es sollen vornehmlich Sentinel-2 Daten und simulierte EnMap Daten zum Einsatz kommen. Eine Datenbank mit optischen Messungen von verschiedenen Algengruppen soll aufgebaut werden. Die entwickelten Algorithmen und Produkte sollen in 2 Zyklen validiert werden. Ein Validationsdatensatz wird aus den Messdaten der Überwachungsprogramme der Stadt und gezielten Messungen zusammengestellt. Die Anforderungen aus den Behörden zu Beginn, und eine Übertragung auf andere Städte zum Vorhabensende bilden einen Rahmen um die technischen Arbeiten. Ein Ziel des Vorhabens ist das Zusammenbringen von Geländemessungen und Satellitenprodukten für eine verbesserte, flächeneckende Überwachung der Wasserkörper und die entsprechende Aufbereitung für eine nutzerfreundliche Weiterverarbeitung. Das Team setzt sich aus den zwei Firmen Brockmann Consult GmbH und bbe Moldaenke und dem Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Stadt Hamburg zusammen. Alle drei Partner sind wissenschaftlich tätig und entwickeln seit vielen Jahren neue Ideen und Produkte für die praktische Anwendung.
Das Projekt "City Water Watch - Gewässer in Stadtgebieten und im städtischen Umland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Brockmann Consult GmbH durchgeführt. Das Ziel des City Water Watch (CIWAWA) Vorhabens ist die Weiterentwicklung und Integration von Fernerkundungsmethoden in die behördlichen Arbeiten zur Überwachung und Management von Gewässern in Städten. Am Beispiel der Stadt Hamburg, die durch eine Vielzahl verschiedener Oberflächengewässer geprägt ist, sollen die Themenfelder Wasserqualität, Algengruppenerkennung, Wassertemperatur und Umgebung der Gewässer bearbeitet werden. Hierbei sollen bestehende Algorithmen an die besonderen Anforderungen durch die städtische Umgebung angepasst werden (Atmosphärenkorrektur, Nachbarschaftseffekt, Objekterkennung), während andere Algorithmen neuentwickelt werden (Ufervegetation, Einfluss des Umfeldes und Algengruppenerkennung). Für die Algengruppenerkennung sollen Bodenmesstechniken (Spektralfluorometer) mit Satellitenfernerkundung algorithmisch verbunden werden. Es sollen vornehmlich Sentinel-2 Daten und simulierte EnMap Daten zum Einsatz kommen. Eine Datenbank mit optischen Messungen von verschiedenen Algengruppen soll aufgebaut werden. Die entwickelten Algorithmen und Produkte sollen in 2 Zyklen validiert werden. Ein Validationsdatensatz wird aus den Messdaten der Überwachungsprogramme der Stadt und gezielten Messungen zusammengestellt. Die Anforderungen aus den Behörden zu Beginn, und eine Übertragung auf andere Städte zum Vorhabensende bilden einen Rahmen um die technischen Arbeiten. Ein Ziel des Vorhabens ist das Zusammenbringen von Geländemessungen und Satellitenprodukten für eine verbesserte, flächeneckende Überwachung der Wasserkörper und die entsprechende Aufbereitung für eine nutzerfreundliche Weiterverarbeitung. Das Team setzt sich aus den zwei Firmen Brockmann Consult GmbH und bbe Moldaenke und dem Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Stadt Hamburg zusammen. Alle drei Partner sind wissenschaftlich tätig und entwickeln seit vielen Jahren neue Ideen und Produkte für die praktische Anwendung.
Das Projekt "Zum Gehalt von oeffentlichen Badegewaessern und Schwimmbaedern der Stadt Dresden an enteralen Viren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene durchgeführt. Die Viruskontamination von Badewasser stellt ein spezifisches Gesundheitsrisiko fuer die Badenden dar. Untersuchungen zur Ermittlung des Grades der Viruskontamination von Badegewaessern sind somit aus hygienischer Sicht unerlaesslich fuer deren Qualitaetssicherung. Deshalb wurden waehrend der Badesaison 1994 zwei Dresdner Freibaeder auf ihren Gehalt an enteralen Viren getestet. Beobachtete Virusnachweishaeufigkeiten von bis zu ueber 50 Prozent weisen auf die Problematik der Inaktivierung von Viren durch Chlorung des Wassers hin.
Das Projekt "Potentials and constraints of the link of agriculture and ecological sanitation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Hamburg-Harburg, Institut für Abwasserwirtschaft und Gewässerschutz B-2 durchgeführt. By 2020, the number of people living in developing countries will grow from 4.9 billion to 6.8 billion. Ninety percent of this increase will be in rapidly expanding cities and towns. More than half the population of Africa and Asia will live in urban areas by 2020. Growth in urban poverty, food insecurity, and malnutrition and a shift in their concentration from rural to urban areas will accompany urbanization. Severe environmental degradation and hygienic problems caused by the lack of infrastructure are additional problems. The linking of urban and peri-urban agriculture and ecological sanitation could play an important role for the solution of the mentioned problems. Agriculture within city limits, socalled urban agriculture, became a survival strategy for many poor families in the last decades. These families would not be able to secure their nutrition without urban agriculture. This form of agriculture can be a vehicle to increase food security and health, to generate economic opportunities for people with low income, and to promote recycling of waste and waste water. The philosophy of ecosan is based on the consequent implementation of the closing the loops approach (Nutrient Cycling). Urine and faeces are regarded as resources rather than waste. If collected separately they could easily used as fertilizer respectively as soil conditioner. The objective of the research is to evaluate the potentials and constraints of the link of urban and peri-urban agriculture and ecological sanitation, in short UPA-Ecosan-Concept. The UPA-Ecosan-Concept enables sustainable resource management, prevention of environmental degradation through urban agriculture, an increase in soil fertility and therefore higher yields. The challenge is to prove this theoretical statement scientifically. It has to be evaluated, if an UPA-Ecosan concept fulfils the requirements of a system, which is safe, easy to maintain, and transferable to local conditions. However, such a system has to be as effective as possible with respect to nutrient recycling, sanitation and public health. A vital part of the studies will be the investigation of the safe reuse of faeces and urine and the social acceptability of re-circulation of human-derived nutrients. The results should lead to a catalogue of appropriate methods and technologies on which a sustainable UPA-Ecosan concept can be based. Such a catalogue is imperative for the development of clear political guidelines, which should allow an effective integration of urban and peri-urban agriculture and ecological sanitation in existing urban economies. As a final result, the catalogue should address the challenge of rapid urbanisation and corresponding growth of food insecurity and sanitation deficits of the urban poor.
Das Projekt "Untersuchungen zum Verhaeltnis von Faekalcoliformen und Enterokokken im Abwasser der Stadt Kiel sowie in den verschiedenen Klaerstufen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Klinikum, Institut für Hygiene und Umweltmedizin durchgeführt. Ziel der Arbeit ist es, bessere Kenntnisse ueber die Eignung von menschlichen und tierischen Darmkeimen als Indikatoren fuer eine Abwasserbelastung zu erhalten. Hierzu ist es notwendig, das Verhalten der Keime unter dem Einfluss der verschiedenen Abwaesser sowie waehrend des Klaerprozesses zu untersuchen. Auch spielt eine wesentliche Rolle, in welchen Relationen die einzelnen Keimarten zueinander stehen. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden daher sowohl in Bezug auf die Enterokokken wie in Bezug auf die Faekalcoliformen die Florenzusammensetzung in den Rohabwaessern und in den verschiedenen Stufen der Klaeranlage in Buelk sowohl fuer Enterokokken wie fuer Faekalcoliforme untersucht. Die Untersuchungen sind experimentell weitgehend abgeschlossen.
Das Projekt "Drehbogen als Steuerungsglied fuer Abwassersysteme (Steuertechnik Drehbogen)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro Günter Kupczik durchgeführt. Innovatives Abwasserableitsystem und dessen Funktion. Unter Ausnutzung physikalischer Moeglichkeiten gelingt es, ein Abwassernetz unter Einfuegung eines Systembausteins (Drehbogen) als vermaschtes System kontinuierlich dynamisch zu betreiben. Im Ergebnis wurde festgestellt: - Die Kanalreinigungen entfallen. - Die Verweildauer der Abwasser im System verringert sich. - Korrosion wird eingedaemmt bzw. vermieden. - Die Automatisierung ist vereinfacht. - Stauraum wird gewonnen. - Die Betriebssicherheit ist groesser als beim herkoemmlichen System. Auch bei einem Ausfall des Systembausteins ist die Betriebssicherheit absolut gegeben. - Es entstehen keine schaedlichen Staustoesse mehr. - Spuelvorgaenge sind auch bei Trockenwetterabfluss moeglich. - Altablagerungen werden remobilisiert und ausgetragen. - Die Regelung des Abwasserabflusses wird feinfuehlig. - Der Systembaustein ist wartungsarm. - Der Funktionsraum der mechanischen Bauteile ist gas- und wasserdicht. - Sanierungskosten koennen reduziert werden. - Das System gewaehrt humanes Arbeiten. - Die Stadthygiene wird verbessert. - Das System wirkt umweltentlastend. - Das System ist wirschaftlich. Eine Minderung der Betriebs- und Wartungskosten ist um 50 Prozent moeglich. Betriebserfahrungen: Nach zweijaehrigem Betrieb sind keine Beanstandungen feststellbar.
Abfall- und Kreislaufwirtschaft Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben. Abfallwirtschaft in Deutschland Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist es nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland. Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung in Deutschland wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Nachdem die Zusammenhänge zwischen fehlender Stadthygiene und weitverbreiteten Krankheiten wie Cholera immer deutlicher wurden, legte man mehr Wert auf eine geordnete Entwässerung und Abfallentsorgung. Auf kommunaler und regionaler Ebene wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Bereits 1974 wurden auch auf europäischer Ebene zahlreiche Regelungen erlassen um die Anforderungen an Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die zentrale europäische Vorgabe in diesem Politikbereich ist die 2018 aktualisierte EU-Abfallrahmenrichtlinie . Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt. Am 31. Juli 2013 hat das Bundeskabinett das unter der Beteiligung der Länder erarbeitete Abfallvermeidungsprogramm des Bundes verabschiedet. Es erfasst systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von konkreten Empfehlungen, Instrumenten und Maßnahmen. Es analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen in der Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe und dem Gebrauch von Produkten auch unter Beachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kriterien. Mit dem „ Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Fortschreibung “ (Oktober 2020) wird der 2013 angestoßene Prozess fortgeführt und erweitert. Nun werden auch Maßnahmen einbezogen, die Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Abfallvermeidungsmöglichkeiten aufzeigen. Von der Beseitigung zum Kreislauf Die Abfallwirtschaft hat sich in diesem Zeitraum seit 1972 erheblich gewandelt. Der dabei vollzogene Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es nunmehr, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften. Dabei spielen die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Ressourceneffizienz eine wesentliche Rolle. Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie: Vermeidung von Abfällen Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen Recycling von Abfällen Sonstige Verwertung von Abfällen (energetische Verwertung, Verfüllung von Abgrabungs- oder Abbaustätten, etc.) Beseitigung von Abfällen. Abfälle müssen von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich. Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz ( §10 Abs. 1 ElektroG ) auch für derartige Geräte sowie laut Batteriegesetz ( §11 Abs. 1 BattG ) für Altbatterien und Akkumulatoren. Das im KrWG verankerte Instrument der Produktverantwortung legt Verantwortlichkeiten entlang des Lebenszyklus von Produkten fest. Es schafft Anreize, langlebige und abfallarme Produkte herzustellen. Die Produktverantwortung soll zudem die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch sicherstellen. Das Netto-Abfallaufkommen in Deutschland beträgt jährlich etwa 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. Weitere Informationen unter Abfallstatistik. Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das UBA gefördert und begleitet hat. Dabei kommen je nach Abfallart unterschiedliche Abfallbehandlungsverfahren zum Einsatz. Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist technologisch hoch entwickelt. Deshalb unterstützt das UBA gezielt den Transfer von Wissen und Technologien. Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im UBA auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet. Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der UNEP und der EU-Kommission
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist sie nicht gefährlich. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in einigen Mittelmeerländern, kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden, die in Mitteldeutschland jedoch keine Rolle spielen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche in ein bisher freies Gebiet einzutragen. Besonders effizient ist die Übertragung durch Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist auch die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Die Afrikanische Schweinepest hat sich aus dem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahren nach Osteuropa und Asien ausgebreitet. ASP tritt seit vielen Jahren auch bei Haus- und Wildschweinen auf Sardinien auf. Deutschland ist seit 2020 betroffen. In der EU konnten bislang nur Belgien und die Tschechische Republik die Afrikanische Schweinepest im Wildschweinbereich erfolgreich tilgen. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Nur Schweine (Wild- und Hausschweine) sind für das Virus empfänglich. Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. ASP gilt bislang als unheilbar. Sachsen-Anhalt ist sehr gut vorbereitet. Der umfassende Managementplan umfasst folgende Maßnahmen: Information an Fernstraßen Per Erlass ist unter anderem geregelt worden, dass Müllbehälter regelmäßig geleert und gegen (Plünderung durch) Wildschweine gesichert werden. Darüber hinaus sind an allen Autobahn-Parkplätzen mit WC-Anlagen mehrsprachige Warnhinweise angebracht worden. Information der Jägerinnen und Jäger Ein Flyer mit Informationen für Jägerinnen und Jäger wurde erarbeitet. Im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes erschien im Februarheft ein Artikel zur sachgerechten Probenahme bei Wildschweinen. 100 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine Das Landwirtschaftsministerium vergibt seit Februar 2018 an Jägerinnen und Jäger eine Prämie für das Auffinden und Beproben von toten Wildschweinen. Diese Prämie wurde im September 2022 auf 100 Euro erhöht. Überwachung der Hygiene in den Ställen Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, im Rahmen der Überwachung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung Maßnahmen der Biosicherheit in Betrieben vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest verstärkt zu kontrollieren. Vorbereitung auf den Seuchenfall Sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene finden regelmäßig Tierseuchenbekämpfungsübungen statt. Zur Unterstützung der unteren Veterinärbehörden im Seuchenfall wurden 30 mobile Container zur Kadaverzwischenlagerung als Notfallreserve des Landes angeschafft. Außerdem steht ein 50 Kilometer langer stromführender Wildschweinzaun zur Verfügung. Dieser reicht für die Einzäunung von 2 Kerngebieten mit einem Radius von jeweils 4 Kilometern. Zudem wurde ein 35 Kilometer langer Knotengeflechtzaun und weiteres Equipment, wie Drohnen, Wildwannen und GPS-Geräte angeschafft. Zur Bewertung der Seuchenlage bei Auftreten der Seuche, zur Festlegung geeigneter Maßnahmen und zur Beratung der Behörden tagt in regelmäßigen Abständen eine Sachverständigengruppe. Bejagung von Wildschweinen Alle Maßnahmen, die zur Erhöhung von Wildschweinstrecken führen, sind aus vielerlei Sicht zu begrüßen, denn der Schwarzwildbestand im Land ist hoch. Die hohe Wildschweindichte verursacht beispielsweise viele Schäden durch Wildunfälle oder an Deichen. Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sind solche Maßnahmen nicht geeignet. Für eine erfolgreiche Prävention müsste laut Friedrich-Löffler-Institut die Population um mindestens 70 Prozent dauerhaft reduziert werden. Anlegen von Bejagungsschneisen Wildschweine fressen gern in Maisfeldern. Hier können sie kaum bejagt werden. Deshalb sind Bejagungsschneisen in den Feldern für die Jägerinnen und Jäger hilfreich. Im Rahmen der Agrarförderung des Landwirtschaftsministeriums ist die Anlage von Bejagungsschneisen unter bestimmten Bedingungen und ohne Einschränkung der Beihilfefähigkeit möglich. Befreiung von Standgeld im Landesforst Im Landesforst sind die Befreiung von Standgeld bei Bewegungsjagden, die kostenfreie Abgabe von Frischlingen und Überläufern bei Einzeljagden ohne Gewichtsbeschränkung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Wildschweinjagd vorgesehen. Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen Für die Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einschließlich deren Überwachung sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Rahmen der Krisenplanung die personelle Absicherung der einzuleitenden Maßnahmen sicherzustellen. Die Task Force "Tierseuchenbekämpfung“ am Landesamt für Verbraucherschutz unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte im Ereignisfall. Es ist möglich, praktizierender Tierärzte hinzuzuziehen. Dies regelt die „Rahmenvereinbarung hinsichtlich des Einsatzes von Tierärztinnen/Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall“, welche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Tierärztekammer sowie des Landesverbandes praktizierender Tierärzte Sachsen-Anhalt geschlossen wurde. Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen sowie Schaumbildung vor der Rüsselscheibe. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft ("Liegenbleiben in der Suhle") oder Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, "blutige" Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Fehlen solche Auffälligkeiten, ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass ASP vorliegt. Bei solch unspezifischen Symptomen sollte das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden. Verendete oder krank erscheinende Wildschweine sollte an die zuständige Veterinärbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen ist zu unterlassen. Unter Umständen kann eine unachtsam entsorgte Brotzeit mit Wurst oder Schinken bereits zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest führen. Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (z. B. Salami, Schinken) sollten nicht aus betroffenen Seuchen- oder Restriktionsgebieten mitgebracht werden. Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Treten akute Krankheitsanzeichen auf, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem. Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und von diesem immer Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung ( Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal ) einschicken. Optimal sind Schweiß- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbarem Plastikröhrchen ist eine geeignete Möglichkeit (anzufordern bei der zuständigen Veterinärbehörde). Besonders vorsichtig sollte mit Gegenständen umgegangen werden, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Grundsätzlich sollte eine Kontamination mit potentiell infektiösem Material vermieden werden. Bei entsprechenden Arbeiten sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen. Bei Kontakt mit Risikomaterial ist die Reinigung und Desinfektion nötig. Auch die Erde, z. B. von Schwarzwildwechseln und -suhlen, kann mit infektiösem Blut oder Kot kontaminiert sein. Um das ASP-Virus durch Hitzebehandlung zu deaktivieren, sind mindestens 56 °C über 70 Minuten bzw. 60 °C über 20 Minuten erforderlich. Waschen mit Wasser und Seifenlauge kann zwar einen großen Teil von eventuell anhaftendem Material und damit einer Virenfracht beseitigen, hat aber bei dem ASP-Virus keine desinfizierende Wirkung. Insbesondere die baltischen Staaten sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte stellen im Ereignisfall ein erhebliches Risiko dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände. Daher sind alle Jäger und Jägerinnen aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten. Alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z. B. Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), sollten unverzüglich noch im Gastrevier gereinigt und desinfiziert werden. Für eine Desinfektion sind daher geprüfte Desinfektionsmittel unverzichtbar. Bei Fragen zu deren Einsatz sollte man sich an einen Tierarzt wenden. Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden. Hierzu sind nur die Fahrzeuge der jeweiligen Gastgeber bzw. Jagdveranstalter zu nutzen. Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, ist es spätestens vor Antritt der Rückreise gründlich zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln - nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden - zu desinfizieren (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Insbesondere Kontaminationen mit Blut sind sorgfältig zu entfernen. Ein unzureichend gereinigtes und (potenziell) kontaminiertes Fahrzeug ist keinesfalls im heimischen Jagdrevier zu nutzen. Das ASP-Virus ist für Hunde ungefährlich, allerdings lässt sich im jagdlichen Einsatz kaum vermeiden, dass der Jagdhund eng in Kontakt zu kontaminierten Materialien kommt. Will man sicher ausschließen, dass der eigene Jagdhund die ASP in das Jagdrevier oder in Hausschweinebestände einschleppt, lässt man ihn zu Hause. Sicher stehen auch im Gastrevier gut ausgebildete örtliche Jagdhunde zur Verfügung. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung geben unmittelbar geltende EU-Rechtsakte sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Restriktionszonen eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen würden intensiv untersucht werden. Darüber hinaus würden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Erregers durchgeführt werden. Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, ist das Verbringen von Hausschweinen in dieses und aus diesem Gebiet nur unter bestimmten Umständen möglich. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können. Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a. Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen Anlegen von Jagdschneisen Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen) Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen Untersagung der Jagd. Es können Entschädigungsansprüche nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) entstehen, die im Einzelfall zu prüfen und durch die anordnende Behörde zu erstatten sind. Das TierGesG nimmt diesbezüglich einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ("landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer") vor. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Zum Thema wurde ein entsprechendes Informationsschreiben an die Verbände erarbeitet. Quellen: BMEL, FLI