Für die effizientere Umsetzung von Schwammstadtprojekten haben die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Grün Berlin GmbH, die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Wasserbetriebe die Blau-grüne Allianz gebildet. Die Kooperation mit den drei landeseigenen Unternehmen für nachhaltige Stadtentwicklung, Landesimmobilien sowie Wasser und Abwasser soll von der Planung über die Finanzierung bis zum Bau und Betrieb klimastabile Projekte umsetzen, die auch für die Bezirke und weitere Akteure beispielhaft sein können. Die von der Berliner Senatsumweltverwaltung angeregte Kooperation wurde heute in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt formell ins Leben gerufen, nachdem in vorbereitenden Workshops Ziele, Verantwortlichkeiten und erste gemeinsame Projekte verhandelt worden sind. Während Berlin bereits seit 2018 für Neubauten mit der Vorgabe der Regenwasserbewirtschaftung auf jedem Grundstück selbst bundesweit Maßstäbe setzt, soll nun auch der schwammstadtgerechte Umbau des Berliner Bestands forciert werden – beispielgebend auf landeseigenen Arealen und grundstücksübergreifend. Dafür haben sich die in Berlin für Entwicklung, Bau und Betrieb urbaner Freiräume und Infrastrukturen zuständige Grün Berlin GmbH, die für mehr als 5.000 landeseigene Immobilien verantwortliche BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Wasserbetriebe als Bewirtschafter des Berliner Wasserkreislaufes zusammengeschlossen. Blaue (für Wasser) und grüne (für bewachsene Flächen) Infrastruktur ermöglicht Wasserspeicherung und Grundwasserneubildung, stärkt die Artenvielfalt, mildert die Folgen von Klimaextremen und macht insbesondere Städte lebenswerter. Sie steht im Gegensatz zur rein technisch bestimmten grauen Infrastruktur. Dabei schützen blau-grüne Infrastrukturen nicht nur Mensch und Natur, sondern sind auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwingend erforderlich. Einerseits geht es um die Minimierung der enormen Kosten, die durch den Klimawandel entstehen. Im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung gilt es zudem, die Ressource Regenwasser effizient zu nutzen. Erste gemeinsame Vorhaben sollen etwa die Neugestaltung des Platzes der Luftbrücke, das Rathaus- und Marx-Engels-Forum mit dem Roten Rathaus, das Kulturforum mit der Philharmonie und der Park am Gleisdreieck mit dem Technikmuseum sein, bei denen schwammstadtgerechte und grundstücksübergreifende Elemente eine wesentliche Rolle einnehmen werden. „Klimaanpassungsmaßnahmen sind Daseinsvorsorge“, erklärt Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt . „Eine Vorbildrolle des öffentlichen Sektors ist hier essenziell. Die beteiligten Partner in der blau-grünen Allianz legen dafür das Fundament.“ „Unsere DNA ist grün-blau. Für uns ist die Klimaresilienz integraler Teil bei der Planung und Realisierung öffentlicher Freiräume in der wachsenden Stadt“, ergänzt Grün Berlin-Geschäftsführer Christoph Schmidt .„Gemeinsam werden wir schneller und effizienter ins Bauen kommen – für mehr Lebensqualität, soziale Integration, ökologische Vielfalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.“ „Die nachhaltige bauliche Entwicklung und Bewirtschaftung der Berliner Landesimmobilien liegt im Fokus unserer Arbeit, bei der wir unter anderem die Entsiegelung von Flächen, die Speicherung von Regenwasser und die Begrünung von Gebäuden fördern“, sagt BIM-Geschäftsführer Dr. Matthias Hardinghaus , der auf erfolgreich gestartete Pilotprojekte wie in Wilmersdorf verweist, wo das Regenwasser des Gebäudes in der Württembergischen Straße 6 für die Bewässerung des benachbarten Preußenparks genutzt werden soll. „Jeder Tropfen des Regenwassers, der nicht über die Kanalisation und dann über unsere Flüsse abfließt, ist mehrfach nützlich“, sagt Wasserbetriebe-Vorstand Frank Bruckmann . „Denn er nutzt unserem Stadtgrün, dem Grundwasser und vermeidet an anderen Stellen Investitionen in Infrastruktur.“ Zudem, so Bruckmann, sei es vielversprechend, dass die Partner einen gemeinsamen Anteil zum Schwammstadt-Umbau beitragen können. Die landeseigenen Unternehmen Grün Berlin, BIM Berliner Immobilienmanagement und Berliner Wasserbetriebe verfolgen im Hinblick auf die Klimaanpassung sich ergänzende Ziele. Mit dem Zusammenschluss zur Blau-grünen Allianz schaffen die drei landeseigenen Unternehmen im Schulterschluss mit der Verwaltung neben der noch effizienteren und effektiveren Umsetzung von Schwammstadt-Projekten auch die Voraussetzung für die Erhöhung der Anzahl von blau-grünen Infrastrukturprojekten insgesamt. Grün Berlin ist als landeseigenes Unternehmen zuverlässiger Partner der Verwaltung und der Bezirke für eine wirtschaftlich zukunftsgerichtete, soziale und klimaangepasste Stadtentwicklung. Grün Berlin entwickelt, baut und betreibt sichere und nachhaltige Infrastrukturen, urbane Freiräume, öffentliche Bauten und innovative Mobilitäts- und Verkehrslösungen. Mehr Informationen auf gruen-berlin.de . Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ist Berlins Immobiliendienstleisterin und für die Bewertung, Sanierung, Bewirtschaftung und Optimierung von über 5.000 landeseigenen Immobilien zuständig. Durch Entsiegelung, Dachbegrünung oder Wasserspeicherung setzt die BIM bei ihren Sanierungen konsequent Maßnahmen im Sinne der Schwammstadt um. Die Berliner Wasserbetriebe und ihre 4.751 Beschäftigten versorgen 3,8 Mio. Menschen mit bestem Trinkwasser und reinigen das Abwasser von 4,7 Mio. Einwohnern der Metropolenregion. Auch fast 18.800 Kilometer lange Rohr- und Kanalnetze beschreiben Deutschlands größtes integriertes Wasserver- und Entsorgungsunternehmen. Mit innovativen Technologien schützen die Wasserbetriebe den Wasserkreislauf und versorgen Berlin aus eigenen Grundwasserressourcen. Investitionen i. H. v. mehr als 400 Mio. €/a sichern diese Leistung. Kontakt Grün Berlin Grün Berlin GmbH Pressestelle Tel.: 030 700 906 186 E-Mail: pressestelle@gruen-berlin.de Kontakt BIM BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Pressestelle Tel.: 030 – 90166 1113 E-Mail: presse@bim-berlin.de Kontakt Berliner Wasserbetriebe Pressestelle Tel.: 030 – 8644 6864 E-Mail: presse@bwb.de
Bild: romrodinka / Depositphotos.com Modellprojekt „Zukunft Straße“ Kindgerechte Ideen für einen nachhaltigen Stadtumbau. Erstmalig in Berlin soll eine Nebenstraße im Kreuzberger Graefekiez kollektiv zu einem gemeinwohlorientierten Ort umgewandelt werden. Weitere Informationen Bild: Po-Chun Hsieh Modellprojekte für den Fußverkehr Mit der Umsetzung des Fußverkehrsteils im Berliner Mobilitätsgesetz verbessert die Senatsverkehrsverwaltung gemeinsam mit den Bezirken die Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger und hat dafür Modellprojekte für den Fußverkehr festgelegt. Weitere Informationen Bild: Iris Gesang Parklet-Förderung Parklets sind Orte der Begegnung, der Ruhe und oft auch Oasen des Stadtgrüns. Sie geben den Menschen wieder mehr Raum in ihrer Nachbarschaft. Das Förderprogramm soll das Zusammenleben in den Kiezen unterstützen. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Grüne Hauptwege Berlin Das Streckennetz der Grünen Wege in Berlin nutzt die grünen Korridore und führt so zum benachbarten Stadtteil oder zum nächsten Naherholungsgebiet. Weitere Informationen Bild: SenUVK, Kartengrundlage: Geoportal Berlin Kinderstadtpläne Die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr, ob auf dem Weg zur Schule oder in der Freizeit, ist ein wichtiges Anliegen in der Verkehrspolitik. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Schulwegsicherheit Ein wichtiger Teil der Verkehrssicherheitsarbeit sind Projekte und Programme zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung. Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Informationsstelen Zur Stärkung des Fußverkehrs sollen bis zu 220 Informationsstelen helfen, über die Umgebung zu informieren oder Hinweise zu Serviceeinrichtungen und ÖPNV-Stationen zu vermitteln. Weitere Informationen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz § 2 Aufstellung der Bauleitpläne § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit § 4 Beteiligung der Behörden § 4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung § 4b Einschaltung eines Dritten § 4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans § 6 Genehmigung des Flächennutzungsplans § 6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet § 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) § 8 Zweck des Bebauungsplans § 9 Inhalt des Bebauungsplans § 9a Verordnungsermächtigung § 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans § 10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren § 11 Städtebaulicher Vertrag § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan § 13 Vereinfachtes Verfahren § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen § 14 Veränderungssperre § 15 Zurückstellung von Baugesuchen § 16 Beschluss über die Veränderungssperre § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre § 18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen § 19 Teilung von Grundstücken § 20 (weggefallen) § 21 (weggefallen) § 22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen § 23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht § 25 Besonderes Vorkaufsrecht § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts § 27 Abwendung des Vorkaufsrechts § 27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter § 28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben § 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans § 31 Ausnahmen und Befreiungen § 32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 35 Bauen im Außenbereich § 36 Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde § 37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder § 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung § 39 Vertrauensschaden § 40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme § 41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen § 42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung § 43 Entschädigung und Verfahren § 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung § 45 Zweck und Anwendungsbereich § 46 Zuständigkeit und Voraussetzungen § 47 Umlegungsbeschluss § 48 Beteiligte § 49 Rechtsnachfolge § 50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses § 51 Verfügungs- und Veränderungssperre § 52 Umlegungsgebiet § 53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis § 54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk § 55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse § 56 Verteilungsmaßstab § 57 Verteilung nach Werten § 58 Verteilung nach Flächen § 59 Zuteilung und Abfindung § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen § 61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse § 63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung § 64 Geldleistungen § 65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren § 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans § 67 Umlegungskarte § 68 Umlegungsverzeichnis § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme § 70 Zustellung des Umlegungsplans § 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans § 72 Wirkungen der Bekanntmachung § 73 Änderung des Umlegungsplans § 74 Berichtigung der öffentlichen Bücher § 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan § 76 Vorwegnahme der Entscheidung § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung § 78 Verfahrens- und Sachkosten § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung § 80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten § 81 Geldleistungen § 82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung § 83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung § 84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung § 85 Enteignungszweck § 86 Gegenstand der Enteignung § 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung § 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen § 89 Veräußerungspflicht § 90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land § 91 Ersatz für entzogene Rechte § 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung § 93 Entschädigungsgrundsätze § 94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter § 95 Entschädigung für den Rechtsverlust § 96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile § 97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten § 98 Schuldübergang § 99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)
Heute hat Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt die Preisträgerinnen und Preisträger des diesjährigen Peter-Joseph-Lenné-Wettbewerbs in den drei Kategorien Regional, National und International ausgezeichnet. Der internationale Ideenwettbewerb für den Nachwuchs in der Landschaftsplanung, Freiraumarchitektur und Stadtentwicklung feiert in diesem Jahr sein 50. Jubiläum. Der Festakt fand mit rund 300 Gästen in der Akademie der Künste am Pariser Platz statt. „Der Lenné-Preis des Landes Berlin ist seit seiner Gründung im Jahr 1965 nicht nur ein besonderes Instrument zur Förderung der Kreativität des Nachwuchses in der Freiraumarchitektur“, so Staatssekretärin Behrendt, „er ist im Laufe seiner Geschichte auch immer mehr zum Indikator und Impulsgeber wichtiger Themen der Freiraumplanung geworden, insbesondere beim klimaangepassten Stadtumbau und dem regionalen Strukturwandel. Gleichzeitig veränderten sich die Aufgabenstellungen über die Jahre, die Darstellungstechniken der Entwürfe haben sich aufgrund des digitalen Fortschritts weiterentwickelt und der Preis ist international geworden. Dass wir das Jubiläum heute mit mehreren Generationen ehemals ausgezeichneter Lenné-Preisträgerinnen und -Preisträger feiern dürfen, ist ein besonderer Anlass zur Freude.“ Im Jubiläumsjahr 2024 waren folgende Aufgaben zu lösen: In der Aufgabenstellung A (Regional) waren Visionen für die Leipziger Straße in Berlin – Eine Verkehrsachse im Wandel gesucht. Wie kann dieser metropolitane Stadtraum als Modell für die zukunftsfähige Umgestaltung von Hauptverkehrsstraßen zu lebendigen öffentlichen Räumen definiert werden? Hier gewann die Arbeit mit dem Titel Paketband von Leonie Butterweck und Bastian ten Haaf (beide Kassel) durch eine geschickte Neuordnung des Straßenraums, welche die Leipziger Straße sowohl in Ost-West-Richtung gliedert als auch die beiden stark getrennten Straßenseiten im Norden und Süden neu verzahnt: Als schmale „Bänder“ gestaltete Überquerungsbereiche sequenzieren die Leipziger Straße und untergliedern den Raum in eine Abfolge waldartiger Volumen, die sogenannten „Pakete“. Die lineare Struktur der Leipziger Straße wird beibehalten, sorgt aber durch die Sequenzierung für Abwechslung und bessere Orientierung und reduziert die derzeit monotone, trennende Wirkung des Verkehrsraumes. Das „Paketband“ erzeugt vielfältige Aufenthaltsqualitäten mit unterschiedlichen Atmosphären, die die Leipziger Straße auf neue Weise erfahrbar machen. Die Aufgabenstellung B (National) Transformation Lausitz: Neue Landschaft Welzow / Mĕsto Wjelcej widmete sich dem Thema der Tagebaufolgelandschaften. Für die sorbisch-deutsche Stadt Welzow/Wjelcej mit dem größten noch aktiven Tagebau der Lausitz wurde ein Gestaltungs- und Entwicklungskonzept für die Zeit nach der Kohle im Jahr 2038 gesucht. Die Arbeit mit dem Titel Welzow Süd – Die produktive Landschaft von Till Pulst (Weimar) überzeugte die Jury durch ein präzise formuliertes und visionäres Konzept: Die ehemals durch den Tagebau geprägten Flächen werden in ein zukunftsorientiertes Gebiet verwandelt und als „Fenster zur Energielandschaft“ neu interpretiert. Die künftige Landschaft wird durch eine dynamische Mischung aus Energieinfrastruktur und natürlichen Elementen charakterisiert, die symbolisch für den Wandel der Region stehen und sich prozesshaft entwickeln dürfen. Hervorzuheben ist auch die Gestaltung der Schnittstelle zur Stadtkante von Welzow, die als verbindendes Element zwischen urbanem Raum und neu entstehender Landschaft fungiert. Diese Zonen bieten Raum für Naherholung, neue Wohn- und Gewerbeflächen und tragen zur Identitätsbildung der Stadt bei, indem sie die Geschichte des Ortes mit seiner zukunftsweisenden Entwicklung harmonisch verknüpfen. Die internationale Aufgabe C führte 2024 nach Barcelona: Plataforma marítima – Grüne Verbindung zwischen Stadt und Meer lautete das Zielbild für eine der letzten Lücken in der Uferpromenade der katalanischen Metropole. Gesucht waren Konzepte für einen Park, der gleichzeitig als vielfältig nutzbares und klimaangepasstes Verbindungselement zwischen Stadt und Meer wirkt. Hier überzeugte die Arbeit mit dem Titel Plataforma Reviva: Aufbruch zu einer lebenden Küstenlandschaft von Moritz Wette (Berlin) und Felix Ridder (Mühltal) . Grundlegende Aspekte einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Transformation eines massiv durch Versiegelung überformten Küstenabschnitts wurden hier berücksichtigt. Von der differenzierten Wiederverwendung bestehender Bauteile und der sparsamen Nutzung des vorhandenen Klärwassers über die ortsbezogene Ausgestaltung unterschiedlicher Küstenabschnitte bis zur Schaffung grünblauer Lebensräume an Land, im Wasser und dazwischen. Die Geometrie des Ortes wurde sehr sorgfältig komponiert, Maßstab und Proportionen des Ortes perfekt mit dem umgebenden öffentlichen Raum in Beziehung gesetzt. Der Entwurf ordnet Verkehre effektiv und hierarchisiert die verschiedenen Wegeverbindungen sinnfällig. Neben den ausgezeichneten Lenné-Preisen und -Anerkennungen wurde zusätzlich die Karl-Foerster-Anerkennung 2024 für herausragende Leistungen der Pflanzenverwendung von der Jury vergeben. Die Jury des Peter-Joseph-Lenné-Preises 2024 tagte am 22. und 23. August 2024 in Berlin unter Vorsitz von Martin Schmitz (Atelier Loidl/Berlin). Dem Preisgericht gehörten zudem Vertreterinnen und Vertreter der Städte Barcelona, Welzow/Mĕsto Wjelcej und Berlin sowie die Landschaftsarchitektinnen und -architekten Bernadette Brandl (TU München/München), Ina Bimberg (Bimberg Landschaftsarchitekten/Iserlohn für die Karl-Foerster-Stiftung/Berlin) und Karoline Liedtke-Sørensen (Cobe, Kopenhagen/DK) an. Alle mit einem Lenné-Preis, einer Lenné-Anerkennung oder Karl-Foerster-Anerkennung ausgezeichneten Arbeiten, entsprechendes Bild- und Videomaterial sowie das Juryprotokoll finden Sie am 22.11.2024 ab 20 Uhr unter folgendem Link: www.berlin.de/lenne-preis
Das Konzept der Schwammstadt bietet großes Potenzial für den klimagerechten Umbau von Städten. Niederschlagswasser wird lokal aufgefangen und nutzbar gemacht, um Städte besser gegen Klimarisiken zu wappnen und die Lebensquaität zu erhöhen. Dennoch stehen der Transformation zur Schwammstadt noch beträchtliche bauliche, rechtliche und organisatorsiche Hemmnisse im Wege. Die Broschüre schlägt einen Mix an Politikinstrumenten für einen unterstützenden Rahmen klimaresilienter Schwammstädte vor und zeigt anhand von Beispielen konkrete Schritte zur Umsetzung auf. Sie bietet damit eine Hilfestellung für kommunale Praxisakteure und informiert Politikgestaltende auf Bundes- und Länderebene. Veröffentlicht in Broschüren.
Das vom Land Berlin berufene Expertengremium Gestaltungsbeirat öffentliche Räume Berlin hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2024 differenzierte Empfehlungen zum Umgang mit dem Tilla-Durieux-Park, zur Installation von Schnellbegrünungsmaßnahmen an Berliner Plätzen sowie zum Thema „Protektionselemente“ für den Radverkehr ausgesprochen. Zu den Teilnehmern gehörten unter anderen die Bezirksstadträte von Charlottenburg-Wilmersdorf und von Berlin-Mitte, Oliver Schruoffeneger und Christopher Schriner, sowie Gäste aus der Stadtverwaltung Zürich. Der Beirat betont die besondere Qualität des Tilla-Durieux-Parks, der auch im internationalen Fachdiskurs hohe Anerkennung genießt. Das ihn charakterisierende Landschaftszitat, seine Großzügigkeit sowie Aneignungsoffenheit bei Abwesenheit von Möblierung gehören zu den wesentlichen Eigenarten des Parks. Diese gilt es zu erhalten und weiterzuentwickeln. Um das Projekt an die veränderten Rahmenbedingungen (Klima, Nutzungsdruck) anzupassen, plädiert der Gestaltungsbeirat für ein Werkstattverfahren unter Einbindung der ursprünglichen Entwurfsverfasser. Zum klimagerechten Stadtumbau hat das Land Berlin umfangreiche Planwerke erarbeitet (u.a. StEP Klima 2.0). Im Sinne eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Umgangs mit öffentlichen Mitteln sind temporäre Maßnahmen so zu entwickeln, dass sie die übergeordneten Ziele des Stadtumbaus unterstützen. Temporäre Grün-Maßnahmen sollen dazu stets auf ein dauerhaftes Grün abzielen. Anknüpfungspunkte sind die spezifischen Eigenarten und Anforderungen des jeweiligen Stadtraums. Der Beirat erinnert daran, dass temporäre Maßnahmen sich besonders dazu eignen, künstlerische, ökologische sowie stadtpolitische Botschaften zu vermitteln. Zudem machen sie Wandel und Transformation erlebbar. Sie sind daher fachlich zu erarbeiten und ggf. gemeinsam mit Initiativen vor Ort zu entwickeln. Der Beirat regt an, auf den Ebenen von Bezirken und Senat Kontaktstellen zu benennen, die lokale Initiativen einbeziehen und unterstützen. In Berlin werden seit einiger Zeit Radwege als gleichberechtige Fahrspuren in Bestandstraßen eingefügt. Je nach Kontext werden dazu als Abgrenzung unterschiedliche Protektionselemente eingesetzt. Der Beirat teilt das grundsätzliche Ziel, die Sicherheit des Radverkehrs zu fördern und damit mehr Menschen für den Radverkehr zu gewinnen. Diese Vorteile dürfen aber nicht zu einer dauerhaften Störung des Straßenbildes führen. Der Gestaltungsbeirat greift diese Herausforderungen auf, um an einen Wandel in der Berliner Verkehrskultur und ein qualitätvolles Zielbild für die urbanen Straßenräume Berlins zu appellieren. Konzeptionell empfiehlt der Beirat in der Berliner Innenstadt eine abgestufte Vorgehensweise und die Erprobung von Tempo-30-Bereichen. Dadurch können Konflikte entschärft und die Installation von störenden Protektionselementen vermieden werden. Ergänzend ist die Reduzierung des fließenden und ruhenden Autoverkehrs anzustreben. Den Einsatz von Protektionselementen billigt der Beirat als Markierung eines Wandlungsprozesses, der Veränderungswillen und Ernsthaftigkeit im Umgang mit dem Radverkehr aufzeigt. Dazu sollen folgende Anforderungen berücksichtigt werden: Abschließend drückt der Beirat seinen Wunsch nach einem zeitnahen, zukunftsfähigen Zielbild für die großen Straßenräume Berlins aus. Darin enthalten ist ein dauerhafter Umbau des Straßenraums, der sowohl dem Rad- und Fußverkehr als auch der Klimaanpassung Rechnung trägt. Dies lässt sich über eine Anpassung des Straßenprofils, über das Etablieren von Fahrradstraßen oder Verkehrsmischflächen erreichen.
Bild: romrodinka / Depositphotos.com Modellprojekt „Zukunft Straße“ Kindgerechte Ideen für einen nachhaltigen Stadtumbau. Erstmalig in Berlin soll eine Nebenstraße im Kreuzberger Graefekiez kollektiv zu einem gemeinwohlorientierten Ort umgewandelt werden. Weitere Informationen Bild: Po-Chun Hsieh Modellprojekte für den Fußverkehr Mit der Umsetzung des Fußverkehrsteils im Berliner Mobilitätsgesetz verbessert die Senatsverkehrsverwaltung gemeinsam mit den Bezirken die Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger und hat dafür 10 Modellprojekte für den Fußverkehr festgelegt. Weitere Informationen Bild: Iris Gesang Parklet-Förderung Parklets sind Orte der Begegnung, der Ruhe und oft auch Oasen des Stadtgrüns. Sie geben den Menschen wieder mehr Raum in ihrer Nachbarschaft. Das Förderprogramm soll das Zusammenleben in den Kiezen unterstützen. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Grüne Hauptwege Berlin Das Streckennetz der Grünen Wege in Berlin nutzt die grünen Korridore und führt so zum benachbarten Stadtteil oder zum nächsten Naherholungsgebiet. Weitere Informationen Bild: SenUVK, Kartengrundlage: Geoportal Berlin Kinderstadtpläne Die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr, ob auf dem Weg zur Schule oder in der Freizeit, ist ein wichtiges Anliegen in der Verkehrspolitik. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Schulwegsicherheit Ein wichtiger Teil der Verkehrssicherheitsarbeit sind Projekte und Programme zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung. Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Informationsstelen Zur Stärkung des Fußverkehrs sollen bis zu 220 Informationsstelen helfen, über die Umgebung zu informieren oder Hinweise zu Serviceeinrichtungen und ÖPNV-Stationen zu vermitteln. Weitere Informationen
Die Verleihung des 8. Preis der Umweltallianz stand in diesem Jahr unter dem Motto "Klima- und Ressourcenschutz als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor". Er richtete sich an Startups sowie kleine, mittelständische und große Unternehmen die klimabewusst, rohstoff- und materialeffizient wirtschaften oder neue klima- und ressourcenschonende Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Insgesamt hat die Umweltallianz Sachsen-Anhalt Preisgelder in Höhe von 25.000 Euro ausgelobt. Eine vierköpfige Jury hatte in einem ersten Bewertungsschritt aus allen 21 Bewerbern zunächst neun Finalisten ausgewählt. Diese konnten sich im September mit ihren Umweltschutzmaßnahmen persönlich der Jury präsentieren und erhalten ein professionell produziertes Video für die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Die Preisverleihung fand am 14.11.2022, 16:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer Magdeburg statt. Vorsitz: Prof. Dr. Franziska Scheffler Lehrstuhl für Technische Chemie – Funktionale Materialien der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Mitglieder: Thomas Keindorf Präsident der Handwerksammer Halle (Saale) Marko Mühlstein Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) Alexander Gege CR-Lead Climate & Ecology im Bereich Corporate Responsibility der Otto Group Preisträger: Grundstücksgesellschaft Pfälzer Ufer GbR, Uferstrom GbR, Halle (Saale) Preisgeld: 10.000 Euro Würdigung für: Transformation am Pfälzer Ufer Nach dem Erwerb im Jahr 2010 erfolgte die Revitalisierung des ehemaligen Gewerbestandortes an der Saale und die ökologische Transformation durch Revitalisierung und Ertüchtigung der verfallenen Bestandsgebäude (Nutzung grauer Energie) und Ansiedlung von Startups und Gewerbetreibenden mit Verbindungen zu New Work, Freizeit/Tourismus und Kreativität. Seit 2011 entwickeln sich am alten Gewerbestandort neue Nutzungen. Inzwischen sind die Gebäude wieder Heimat für Künstler, Freiberufler, Gastronomen sowie ein Bewegungsstudio. Im „Sonnendeck“ kann stadtnah Strandatmosphäre getankt werden und der „Hafenmeister“ lädt seit 2018 auf seine Terrasse ein. Im Coworkingspace „Docks“ finden seit 2019 Gründer, Startups und Freiberufler in ehemaligen Fahrzeughallen flexible Arbeitsplätze in gemeinschaftlicher Arbeitsatmosphäre. Die Nutzung regenerativer Energien für Strom- und Wärmeerzeugung gemeinsam mit der Uferstrom GbR, Unterstützung alternativer Mobilitätskonzepte (teilAuto und Radreparaturstation), Schaffung eines identitätsstiftenden Quartiers als Motor für Stadtumbau und Innovationen durch Nähe und Kooperationen der verschiedenen Nutzer sowie die harmonische Verbindung von Leben, Wohnen, Arbeit, Gewerbe und Kultur in Verbindung mit kurzen Wegen dienen als Grundlage für das nachhaltige Wirtschaften. Finalist: Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Würdigung für: Energieautarke Kläranlage Halle-Nord Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH verfolgt das Ziel, die Kläranlage Halle-Nord bis zum Jahr 2026 zur Energieautarkie zu transformieren. Dabei soll der mittlere jährliche Energiebedarf mithilfe der auf dem Gelände betriebenen Anlagen gedeckt werden. Die dazu geplanten Maßnahmen werden in zwei Kategorien eingeteilt: energieverbrauchsenkende und energieerzeugende Maßnahmen. Bereits nach Umsetzung der ersten Teilschritte lässt sich eine erhebliche Verbesserung der energetischen Situation beobachten: seit dem Umbau der Gebläsestation (2021) konnte der Stromverbrauch im ersten Halbjahr 2022 messbar um ca. 547.000 kWh (ca. 282 t CO₂-Äquivalente) gesenkt werden. Durch Erneuerung der BHKW-Anlage auf moderne Aggregate mit hohem Wirkungsgrad (Fertigstellung 2022) lässt sich das auf der Kläranlage erzeugte Faulgas effizienter nutzen und der Stromselbstversorgungsgrad der Anlage enorm steigern. Als weitere Maßnahmen sind die Optimierung der Schlammfaulung für höheren Faulgasertrag, der Einsatz hocheffizienter Antriebsmotoren und der Ausbau erneuerbarer Energien mittels innovativer Solarfaltdachtechnologie geplant. Finalist: Novelis Sheet Ingot GmbH, Nachterstedt Würdigung für: Novelis Recyclingcenter – mit Kreislaufwirtschaft Energie sparen und CO₂-Emissionen senken Zur Dekarbonisierung unserer Industrie sind Recycling und Kreislaufwirtschaft entscheidend. Das Recycling von Aluminium spart etwa 95 % Energie gegenüber der primären Erzeugung und bis zu 95 % CO₂-Emissionen. Novelis betreibt in Nachterstedt das technologisch fortschrittlichste und größte Aluminium-Recyclingwerk der Welt. Hier werden neben vielen anderen Schrotten vor allem gebrauchte Getränkedosen recycelt. Der Kreislauf vom Konsum der Dose, bis die Dose wieder für den nächsten Lebenszyklus im Supermarktregal steht, dauert etwa 60 Tage. In der hochmodernen Anlage verarbeitetet Novelis jährlich bis zu 400.000 Tonnen Aluminiumschrott innerhalb eines effizienten Recyclingsystems. Das entspricht einer Reduktion der CO₂-Emissionen von ca. 3,7 Mio. Tonnen gegenüber der Primäraluminiumerzeugung. Außerdem reduziert dies Abhängigkeiten von Rohstoffimporten und die entstehende Abwärme wird zur Stromerzeugung genutzt. Preisträger: Vireo.de, Merseburg Preisgeld: 10.000 Euro Würdigung für: recable – für nachhaltigere Technikprodukte, weniger E-Schrott und mehr Reparierbarkeit Das „Projekt: recable“ der Firma Vireo.de hat sich zum Ziel gesetzt, rundum nachhaltige USB-Kabel für Smartphones, Tablets und Laptops herzustellen. Für die Herstellung der Kabel wird Material mit hohem Recyclinganteil bei Außenhaut und Litze selbst verwendet. Mit Mänteln aus Baumwolle und Flachs werden echte Naturfasern verarbeitet. Verlötet wird ausschließlich recyceltes Zinn. Gleichzeitig wird auf Halogene, Weichmacher und Schwermetalle verzichtet. Insgesamt sind die farbenfrohen Kabel zu 90 % recycelbar. Der CO₂-Ausstoß gegenüber vergleichbaren, herkömmlichen USB-Kabel-Herstellern wird um etwa 45 % reduziert, bei einer 5 x längeren Nutzung (u. a. durch Reparierbarkeit und Robustheit) kann der CO₂-Ausstoß weiter verringert werden. Anhand der vorhandenen Ersatzteile und selbstgemachten Tutorials hat jede Person die Möglichkeit, auf einen Neukauf des Kabels zu verzichten. Die Reparierbarkeit mindert jedoch nicht die Robustheit und Leistungsfähigkeit der Alltagsbegleiter. Insgesamt können sie mehr als 30.000 Knicke überstehen. Dabei garantiert Vireo.de eine Stromstärke von bis zu 3A (bis zu 60 W) und eine schnelle Datenübertragung von bis zu 480 Mbit/s für Handys und Laptops. Finalist: Inflotec GmbH, Magdeburg Würdigung für: Trinkwasser autonom, ressourcen- und energieeffizient aufbereiten Wasser ist das kostbarste Gut der Menschheit, aber leider ist der Zugang zu sauberem Wasser nicht flächendeckend vorhanden. Inflotec hat für dieses globale Problem eine innovative und sehr ressourcenschonende Technologie entwickelt. Die wesentliche Innovation des Produktes liegt darin begründet, dass jegliches verschmutztes Wasser zu Trinkwasser aufbereitet werden kann, welches bisher ungenutzt blieb. Mithilfe der neu konzipierten Funktionsweise der Anlage wird eine höhere Effizienz erzielt und die optimierte Wasseraufbereitung erhöht die Leistung des Produktes und dessen Ausbringungsmenge. Zudem bleiben Grundwasserressourcen verschont. Die Anlagen überzeugen durch ihre bedienerfreundliche und wartungsarme Handhabung. Durch die Rückspül- und Selbstreinigungsfunktion der Anlage müssen keine Filter gewechselt werden und die Umwelt wird nachhaltig geschont. Es werden langlebige Keramikfilter verbaut, die eine sehr hohe Reinigungsleistung erzielen. Mit der Nanofiltrationstechnik können Medikamentenrückstände und Mikroplastik zurückgehalten und Salzwasser zu Trinkwasser aufgearbeitet werden. Finalist: NOVO-TECH GmbH & Co. KG, Aschersleben Würdigung für: Zirkularer Holzwerkstoff für gesundes Bauen und Sichern von Ressourcen Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen ist Teil der gelebten Unternehmens- und Produktphilosophie der Firma NOVO-TECH in Aschersleben, Europas größtem Hersteller von Holzwerkstoffen für den Außenbereich. Die Basis für das Produktdesign ist der schadstofffreie, materialgesunde und zu 100 % kreislauffähige Holzwerkstoff GCC (German Compact Composite), der u. a. mit der unabhängigen, wissenschaftsbasierten Zertifizierung „Cradle to Cradle Certified® Gold“ und „Material Health Certificate Platin“ ausgezeichnet ist. GCC enthält mit bis zu 75 % einen weltweit einzigartig hohen Anteil an Naturfasern. Zur Gewinnung der Späne werden keine Bäume gefällt, sondern anfallende Späne aus den heimischen Hobel- und Sägewerken genutzt. In Kombination mit umweltfreundlichen High-Tech-Polymeren aus erster industrieller Anwendung entsteht ein langlebiges Baumaterial, das für die Anwendung im Außenbereich, z. B. als Terrassendiele bestens geeignet ist. Um ressourcenschonend zu produzieren, werden neben den eigenen Materialien aus dem Rücknahmesystem auch alternative High-Performance-Rohstoffe genutzt, z. B. ein Rezyklat aus Rotorblättern von ausgedienten Windkraftanlagen. In Summe befinden sich 90 % Upcycling-Material im Werkstoff. Preisträger: Günter Schulz GmbH & Co. KG, Balgstädt Preisgeld: 5.000 Euro Würdigung für: Regenwasserauffangsystem zur Wassernutzung für ein Steinbearbeitungszentrum Zur Verstärkung der Vorfertigung von industriellen Ofenbauteilen mit feuerfesten oder verschleißfesten Auskleidungen, Formbaumteilen für Ofenanlagen und weiteren Vorfertigungen installiert die Günther Schulz GmbH & Co. KG aktuell eine entsprechende CNC-Steinbearbeitungstechnik. Da der Wasserumlauf des Steinbearbeitungszentrums ca. 7.000 Liter je Stunde beträgt und durch natürliche Verluste ein entsprechender Wasserbedarf besteht, ist geplant, das gesamte Regenwasseraufkommen eines Gebäudeneubaus sowie circa die Hälfte des Regenwasseraufkommens des Bestandgebäudes komplett aufzufangen und dem Fertigungsprozess zuzuführen. Die bereits im Hallenboden installierten Behälter des Neubaus haben ein Vorratsvolumen von ca. 170.000 Liter. Im Rahmen eines Regenwasserkonzeptes inkl. Füllstandüberwachung und angebundener Wasserzufuhr zum Steinbearbeitungszentrum ermöglicht es eine nahezu autarke Fertigung ohne auf Trinkwasser zurückzugreifen. Durch ein Filtersystem und Kreislaufprinzip des Sägeschmutzwassers fallen zudem nur sehr geringe Abwassermengen an. Finalist: Hermes Germany GmbH, Hohe Börde, Ortsteil Hermsdorf Würdigung für: Green Delivery Magdeburg Ziel des Projektes Green Delivery Magdeburg ist es ausnahmslos emissionsfreie Zustellungen auf einer Fläche von zehn Quadratkilometern in den Stadtbereichen Stadtfeld Ost und Altstadt in Magdeburg zu gewährleisten. Im Rahmen der emissionsfreien Zustellung bekommen mehr als 30.000 Magdeburger ihre Pakete lokal CO₂-frei geliefert und abgeholt. Auch die gebündelten Lieferungen und Abholungen an Paketshops werden CO₂-frei geleistet. Zum Einsatz kommen sowohl eTransporter als auch für die Paketbranche ausgerichtete Lastenfahrräder. Möglich wurde dies durch eine neuartige Sendungssortierung mit einer Trennung von Standardsendungen für die Fahrräder und Großstücken für die eTransporter. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die ausschließliche Nutzung von Ökostrom zur Aufladung der Fahrzeuge über die Ladeinfrastrukturen. Pro Jahr sind es circa 288.000 Sendungen, die so ihr Ziel erreichen. In Zukunft sollen weitere Gebiete folgen, sodass die Hermes Germany GmbH einen wichtigen und wachsenden Beitrag für die Stadt Magdeburg bei der Verringerung von CO 2 -Emissionen leisten kann. Finalist: W.u.H. Fernholz GmbH & Co. KG, Schkopau Würdigung für: Nutzung von internen Abfällen für neue Produkte Seit 2019 hat die W.u.H. Fernholz GmbH & Co. KG angefangen, ihre bisherigen Produktionsabfälle aus „Anfahren, Umstellen und Abfahren“ nicht mehr als Kunststoffabfall allgemein zu entsorgen, sondern stattdessen einem Recycling zuzuführen. Das aufgearbeitete Material wird als PIR (Post-Industrial-Recycling) in bis dahin aus Neuware hergestellte Produkte wieder eingebracht und heute zum Beispiel als Spiele-Einsätze verwendet. Dabei genügt es den Anforderungen der EN 71 (Spielzeugnorm). Durch das Unternehmen wird hierbei die Folie hergestellt, die danach durch einen Kunden tiefgezogen wird. Dieser beliefert damit die Spielzeughersteller. Somit werden heute mehrere hundert Tonnen Folie ressourcenschonend durch Fernholz hergestellt. Die Folie besteht zu ca. 70 % aus Recyclingmaterial – abgedeckt mit einer Neuware-Schicht – sodass der Endkunde nie den Eindruck eines minderwertigen Produktes hat.
Sehr geehrte Leser*innen, die kürzlichen Überschwemmungen in Folge von Starkregenereignissen verdeutlichen wiederholt den Anpassungsbedarf an zunehmende Klimarisiken – insbesondere in Städten. Die Notwendigkeit zur Anpassung ist breit anerkannt und nun mit dem am 01.07.2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz mit einem verbindlichen Rechtsrahmen untermauert. Das Prinzip der Schwammstadt gilt als naturbasierter Ansatz für eine klimaresiliente Stadtentwicklung. Eine neue Fachbroschüre vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) im Umweltbundesamt schlägt Politikinstrumente vor und zeigt Beispiele für kommunale Ziele auf. Erfahren Sie jetzt mehr in unserem Schwerpunktartikel . Wir freuen uns über das große Interesse an unserem Newsletter. Um diesen zielgerichtet weiterzuentwickeln, möchten wir Ihre Meinung hören. Teilen Sie uns über eine kurze Umfrage jetzt Ihr Feedback mit! Außerdem: Neue Erklärfilme des Bundesumweltministeriums (BMUV) zum Thema Klimaanpassung, Zukunftsimpulse für Klimaanpassung, spannende regionale Aktivitäten und vieles mehr. Eine interessante Lektüre wünscht Das KomPass-Team im Umweltbundesamt Klimaresiliente Schwammstädte: Mit Policy Mixes in die Umsetzung kommen Die klimagerechte Schwammstadt Quelle: Datenquelle: Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel Städte müssen sich gegen Klimarisiken wie Starkregen, Hitze und Trockenheit wappnen. Diese Notwendigkeit ist heute in der Politik und im öffentlichen Diskurs anerkannt und mündete im neuen Klimaanpassungsgesetz des Bundes. Das Konzept der Schwammstadt bietet großes Potenzial für den klimagerechten Umbau von Städten durch naturbasierte Lösungen. Ziel ist es, Niederschlagswasser aufzufangen und lokal nutzbar zu machen - das schützt Städte vor Schäden durch Starkregen und kühlt sie bei Hitze. Das gespeicherte Wasser versorgt die urbane Vegetation in Trockenzeiten und erhält deren positive Wirkung auf die Biodiversität und menschliche Gesundheit. Dennoch: Der Transformation zur Schwammstadt stehen rechtliche und organisatorische Hemmnisse im Wege. Eine neue Fachbroschüre von UBA KomPass schlägt einen Mix an Politikinstrumenten für einen unterstützenden Rahmen klimaresilienter Schwammstädte vor und zeigt konkrete Schritte zur Umsetzung auf. Weiterentwicklung unseres Newsletters: Ihre Meinung ist gefragt Sagen Sie uns ruhig die Meinung! Wir möchten unseren Newsletter Klimafolgen und Anpassung weiterentwickeln – dafür brauchen wir Ihre Hilfe. In einer kleinen, digitalen Umfrage möchten wir Ihre Meinung und Verbesserungsvorschläge hören, um mit Ihrem Feedback den Newsletter noch besser und innovativer zu gestalten. Die Beantwortung der Fragen dauert nur drei Minuten und die Auswertung erfolgt anonym. Selbstverständlich werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Wir freuen uns auf Ihr Feedback! Bundespreis „Blauer Kompass“: Der Community-Sieger 2024 steht fest Mit insgesamt 20% von über 17.500 abgegebenen Stimmen hat das Projekt „Mit IoT zu einer klimafesten Stadt“ des Leibniz Gymnasium Dormagen das Community-Voting des Bundespreises für sich entscheiden können. Das Schülerprojekt zur Messung von Hitzebelastung hat sich das Ziel gesetzt, mit Hilfe von selbst gebauten und programmierten Temperatur- und Feuchtesensoren die Wärmebelastung in städtischen Siedlungsflächen zu messen und zur Maßnahmenentwicklung beizutragen. Eine hochranging besetzte Jury hat am 24. Juni entschieden, wer die Sieger-Projekte pro Kategorie sind. Die Bekanntgabe findet auf einer feierlichen Preisverleihung am 19. September im Umweltministerium in Berlin statt. Klimaanpassung in der Raumplanung Projekterfahrungen zur regionalen Klimaanpassung aus der BMBF-Fördermaßnahme RegIKlim sind in der neuen Ausgabe der Raumplanung vorgestellt. Die RegIKlim-Projekte zeigen das Potenzial der angewandten Anpassungsforschung zur Nutzung von Klimainformationen als Planungsgrundlage auf. Sie berichten von Erkenntnissen bei der Hitzeanpassung in Städten, Etablierung von blauer und grüner Infrastruktur im ländlichen Raum und im Umgang mit Extremereignisbündel an der Küste. Es gilt zu verstehen, wie Verwaltungen von Städten, Kommunen und Landkreisen sowie die entsprechenden Planungsebenen unterstützt werden können, um zukünftige Klimarisiken einzuschätzen, Maßnahmen zu planen und umzusetzen. BMUV: Erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz ist in Kraft getreten Am 1. Juli 2024 ist das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Damit erhält Deutschland erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass alle Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise treffen und verankert die Klimaanpassung erstmals als staatliche Aufgabe im Bundesrecht. Hitzeschutzpläne für Krankhäuser und Co. – und zur Fußball-EM Der Klimawandel macht Hitzeschutz als eine Anpassungsmaßnahme zum „Dauerthema“, betonte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf der zweiten Hitzeschutzkonferenz Ende Mai und legte dabei mehrere entsprechende Empfehlungen und Pläne vor. So wurde etwa die Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ sowie die „bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und -diensten“ erarbeitet. Unter www.Hitzeservice.de finden sich Handlungsempfehlungen zur Erreichbarkeit vulnerabler Risikogruppen wie Freiarbeit, Kinder, Pflege, Senioren und Wohnungslose. Für die Zeit der Fußball-EM gibt es mehrsprachige Verhaltenstipps auf www.klima-mensch-gesundheit.de . Was ist Klimaanpassung? Drei neue Erklärfilme des BMUV Was genau ist eigentlich Klimaanpassung, warum ist sie notwendig und welche Maßnahmen dazu werden aktuell oder künftig umgesetzt? Fragen wie diese werden in drei neuen, kurzen Erklärfilmen des Bundesumweltministeriums (BMUV) beantwortet. Eine Einführung in das Thema bietet der Film „Was ist Klimaanpassung“. Der Beitrag „Gesundheitliche Vorsorge bei Hitzeperioden“ zeigt, welche Auswirkungen der Klimawandel mit seinen zunehmenden und anhaltenden Hitzeperioden auf die menschliche Gesundheit hat und wie Bundesländer, Städte und Gemeinden die Bevölkerung besser schützen können. Wie die Städte an das Klima angepasst werden können, zeigt der dritte Erklärfilm „Klimaanpassung in Städten“. Förderrichtlinie „KMUi-Klima“ unterstützt Klimaaktivitäten von KMU Mit der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ (kurz: „KMUi-Klima“) möchte das Bundesbildungsministerium (BMBF) kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrer Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen. Um die Förderung können sich sowohl noch nicht geförderte KMU als auch bereits forschungsaktive Unternehmen zu weiteren Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten bewerben. Die beiden Themenschwerpunkte sind Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltiges Wassermanagement. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. BMUV: Informationspapier zum Hochwasserschutz Das Bundesumweltministerium (BMUV) betont in seinem kürzlich veröffentlichten Informationspapier die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hochwasserereignissen durch die Klimakrise. Ein neues Hochwasserschutzgesetz soll den Schutz und die Vorsorge verbessern, indem es klare Regelungen für Überschwemmungsgebiete und Maßnahmen zur Risikovorsorge einführt. Zudem fördert das BMUV natürliche Klimaschutzmaßnahmen wie die Renaturierung von Wäldern, Mooren und Auen, um Wasser zu speichern und Hochwasserschäden zu mindern. 130 Millionen Euro für klimaangepasstes Waldmanagement Für Waldbesitzende, die ihren Wald an die Folgen des Klimawandels anpassen, stellt der Bund weitere 130 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld ist Teil des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“, das ab sofort vom Bundesumweltministerium (BMUV) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gemeinsam verantwortet wird. Das Programm wurde 2022 mit einem Fördervolumen von 120 Millionen Euro gestartet und damals noch ausschließlich vom BMEL betreut. Seither werden bereits mehr als 8.500 private und kommunale Waldbesitzende dabei unterstützt, einen Kriterienkatalog langfristiger Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in ihren Wäldern umzusetzen. Hitzevorsorge in Stadtquartieren: BBSR und BMWSB suchen Modellregionen In dem neuen Forschungsfeld «Urban Heat Labs» beabsichten das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Modellvorhaben durchzuführen. Pro Modellvorhaben stehen 120.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung. Die Modellvorhaben dienen dazu, übertragbare Ansätze der Umsetzung für eine Hitzevorsorge in Städten zu generieren und Hemmnisse sowie Erfolgsfaktoren zu identifizieren. Interessierte Kommunen können sich bis zum 15. August 2024 mit Konzepten beim BBSR bewerben, die sich kurz vor beziehungsweise bereits in der Umsetzung befinden. Zwischenbilanz der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit" Die Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) des Bundesbildungsministeriums (BMBF) bildet seit knapp vier Jahren das Dach für Forschungsförderung in den Bereichen Klima, Energie, Umwelt und Ressourcen. Eine Zwischenbilanz zeigt, dass bereits viel erreicht wurde: So wurde etwa im Bereich Klimaanpassung in der Maßnahme „Stadtklima im Wandel“ ein Simulationsmodell entwickelt, das mehr als zehn Städte und Kommunen bereits nutzen. Weitere Beispiele sind die Sofortmaßnahme KAHR, bei der Hochwasser-Risikokarten überarbeitet und geplante Hochwasserschutzmaßnahmen beurteilt werden sowie die internationale Maßnahme SURE, die in Südostasien die Klimaresilienz von Städten unterstützt. Berliner Initiative will per Volksentscheid zum BäumePlus-Gesetz Die Berliner Initiative „BaumEntscheid“ plädiert für schnellere und weitgehendere Maßnahmen zur Klimaanpassung, als sie die Stadt aktuell verfolgt. In einem eigenen Gesetzesentwurf – dem BäumePlus-Gesetz – hat die Initiative Maßnahmen formuliert, um Berlin bis 2040 hitze- und wetterfest zu machen. So sollen etwa Gebäude begrünt, Regenwasser recycelt und auf jeder Straßenseite alle 15 Meter ein Baum gepflanzt werden. Mit einem Volksentscheid möchte die Initiative erreichen, dass das Gesetz ohne weitere Verhandlungen in Kraft tritt. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sich bei einem vorgeschalteten Volksbegehren rund 170.000 Menschen der Forderung per Unterschrift anschließen. Starkregengefahrenkarte mit drei Szenarien für Hamburg Wo könnten bei Starkregen in Hamburg Keller volllaufen und wohin würde Wasser von kleinen Flüssen fließen, wenn diese über die Ufer treten? Antworten liefert die Starkregengefahrenkarte, die die Umweltbehörde der Stadt Hamburg veröffentlich hat. Die Karte zeigt mögliche Auswirkungen von drei Starkregenszenarien: intensiv, außergewöhnlich und extrem. Mit verschiedenen Blautönen werden Wassertiefen bzw. Überflutungshöhen angezeigt, Gelb-Rot-Färbungen illustrieren Fließgeschwindigkeiten. Über die Suchfunktion können Häuser und Straßenzüge angezeigt werden. Wird eine potenzielle Gefährdung gezeigt, rät die Stadt zur Überprüfung der Umgebung – etwa der Bordsteinkanten oder Abflussmöglichkeiten. „Klimafit in Brandenburg“: Maßnahmen zur Klimaanpassung in 8 Wochen umsetzen Mit einem dreitägigen Trainingscamp ist Mitte Mai das Projekt „Klimafit in Brandenburg“ gestartet. Ziel des Projekts ist, Tandems aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenzubringen und eine niedrigschwellige Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel innerhalb von acht Wochen umzusetzen. Insgesamt fünf Tandems nahmen an dem Camp teil und spielten nach einem Erlebnisspaziergang auf der Kleinen Elster in 2er Kajaks zu Niedrigwasser und Wasserrückhalt erste 8-Wochen-Ideen wie Verschattung und Trinkwasserausgabe durch. Die Ideen sollen nun mit interdisziplinären Teams umgesetzt werden. Das Projekt wird von Resilient Cities für das Landesministerium Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz durchgeführt. Ahrtal-Aufbau: 20 Millionen für Sinziger Kläranlage Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat auch die Sinziger Kläranlage zerstört. Ihr Neubau auf dem Gebiet der Stadt Remange wird rund 130 Millionen Euro kosten. Mindestens 20 Millionen Euro davon übernimmt das Land Reinland-Pfalz – einen entsprechenden Förderbescheid hat die zuständige Umweltministerin Katrin Eder zum Start des Neubaus Ende Mai vor Ort überreicht. Der Neubau soll ein Leuchtturmprojekt werden, nach „heutigem besten Stand der Technik“, so die Ministerin. „Das bedeutet […] raus aus dem Überschwemmungsrisiko, hin zu einem Hochwasser-resilienteren Standort.“ Die neue Anlage soll laut Plan im Jahr 2030 in Betrieb gehen. Zukunftsimpulse für Klimaanpassung veröffentlicht Die dritte Flutkatastrophe und mehrere Hitzerekorde in diesem Jahr – die Folgen des Klimawandels sind hierzulande spürbar und das ist keine Frage des Gefühls. Die Datenlage zeigt eindringlich, dass Klimaschutz nicht mehr ausreicht. Forschende des Wuppertal Instituts haben daher Handlungsimpulse und Lösungsansätze für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels veröffentlicht, mit dem Ziel „ein gutes Leben in einer sich rasant verändernden Welt absichern“ zu können. In sechs Kapiteln und auf 51 Seiten stellen sie in dem Impulspapier zielführende Ansätze bei der Klimafolgenanpassung und konkrete Maßnahmen vor. Adressaten sind Politiker*innen, Kommunen, Wirtschaft, Ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Organisationen. Vorhersagemodell für Hochwasser bis zu einzelnen Gebäuden Mittlerweile werden vielerorts Hochwasserstände an einzelnen Pegeln vorhergesagt. Was die Wassermassen jedoch für die Siedlungen und deren Gebäude bedeuten, wird derzeit nur lückenhaft abgeschätzt. Abhilfe will ein Forschungsteam des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung und des Deutschen GeoForschungsZentrums (GFZ) schaffen. Die Forschenden haben in der Zeitschrift Nature Communications ein Vorhersagesystem vorgestellt, das dynamische hochaufgelöste Überflutungskarten bereitstellt. Dabei wurden verschiedene Vorhersagemodelle so verknüpft, dass die Folgen der Überschwemmung präzise bis auf das Niveau einzelner Gebäude prognostiziert werden können. Forschungsergebnisse aus Projekt zum regenerativen Ackerbau Regenerative Ackerbaustrategien können den Kohlenstoffgehalt eines Bodens im oberen Meter um bis zu 27 Prozent erhöhen. Da der Boden so besser in der Lage ist, Nährstoffe und Wasser zu speichern, kann Starkregen besser aufgenommen werden und er trocknet nicht so schnell aus – die Äcker sind somit deutlich klimaresilienter. Zu diesem Ergebnis kommen Forschende der Universität Kassel in ihrem Zwischenbericht zu dem Projekt „Anpassung an den Klimawandel in Hessen – Erhöhung der Wasserretention des Bodens durch regenerative Ackerbaustrategien“. Zu den untersuchten Maßnahmen gehörte auch das Aufbringen einer Mulchdecke – diese kann an heißen Tagen die Temperatur des Bodens um bis zu vier Grad abkühlen. Studie: Ärmere Menschen leider unter größerem Hitzestress Einkommensschwache Menschen leiden in europäischen Großstädten deutlich stärker unter Hitzestress als wohlhabende Bewohner*innen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Fachgebiets Geoinformation in der Umweltplanung der TU Berlin. Für die Studie haben die Forschenden Umweltungerechtigkeiten im Zusammenhang mit Hitzestress in 14 europäischen Großstädten untersucht und die Ergebnisse in der Zeitschrift Nature Cities veröffentlicht. Demnach liegt ein Grund für den größeren Hitzestress darin, dass ärmere Menschen oft in sanierungsbedürftigen Stadtbereichen leben, die über wenig Grünflächen verfügen. 124 Millionen Euro für Projekte zur Klimawandelanpassung Die EU-Kommission hat die Projektförderungen im Rahmen des Horizon Europe Work Programme 2023-2024 kräftig aufgestockt. Unter anderem stehen weitere 124 Millionen Euro für Projekte aus dem Bereich „Anpassung an den Klimawandel“ zur Verfügung. Entsprechend wurden auf dem Finanzierungs- und Ausschreibungsportal zwölf neue Ausschreibungen für Projekte rund um Ideen zur Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht. Unter anderem können Projektvorschläge zum Thema „Systemische und sektorübergreifende Lösungen für Klimaresilienz - zugeschnitten auf die lokalen Bedürfnisse von Regionen und lokalen Behörden“ eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 18. September. Gesundheitsrisiko Klimawandel Die Durchschnittstemperaturen und viele weitere Indikatoren des Klimawandels erreichen immer neue Höchstwerte. Während sich viele Menschen vor Hitze und UV-Strahlung schützen können, sind Outdoor-Sportler, Außenbeschäftigte und andere Risikogruppen besonders gefährdet. Betroffen sind u.a. Fußball, Leichtathletik, Rad-, Wasser- und Wintersport sowie Bauwesen, Landwirtschaft und Rettungswesen. Ein neues Buch vereint die Expertise von über 70 Autor*innen aus mehr als 40 Institutionen und bietet einen umfassenden Überblick über die gesundheitlichen Gefahren des Klimawandels: Hitzschlag, Blitzschlag- und Lawinenunfälle, UV-Erytheme, Hautkrebs, Atemwegserkrankungen durch Ozon und Feinstaub, Asthma durch Neophyten, Infektionen durch Zecken und Stechmücken sowie psychische Folgen. Es diskutiert Schutzkonzepte für Training, Wettkämpfe, Großveranstaltungen und berufliche Außentätigkeiten, betont den Handlungsbedarf für Sportvereine und Arbeitgeber und informiert politische Entscheidungsträger über notwendige regulatorische Maßnahmen. So kann Klimakommunikation gelingen Für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen ist die Akzeptanz der Bevölkerung ein wichtiger Baustein. Wie gute Klimakommunikation gelingen kann und welche strategische Planung notwendig ist, beleuchtet die neue Publikation „Erfolgsrezepte einer wirksamen Klimaschutz-Kommunikation“, die das Umweltbundsamt in der Reihe „Climate Change“ herausgegeben hat. Die Autor*innen beschreiben dabei unter anderem, wie die relevante Zielgruppe bestimmt, ihre Besonderheiten charakterisiert und ihre Bedürfnisse erkannt werden können. In weiteren Schritten erklären sie, wie daraus effiziente Ansätze für die Klimakommunikation abgeleitet und gegebenenfalls Falschinformationen widerlegt werden können. Lancet Countdown für Europa: Mehr Todesfälle durch Hitze Ohne Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen werden die hitzebedingten Todesfälle in Europa deutlich zunehmen. Zu diesem Schluss kommt der „Lancet Countdown on health and climate change in Europe“: „Die Temperaturen in Europa steigen doppelt so schnell wie im globalen Durchschnitt – das bedroht die Gesundheit der Bevölkerung auf dem europäischen Kontinent und führt zu vermeidbaren Todesfällen“, heißt es in dem deutschen Abstract zur Studie, die das zweite Mal für Europa erscheint. Der Lancet Countdown ist eine interdisziplinäre Forschungskooperation aus über 50 Einrichtungen, die in Reports die globalen Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels auf die Gesundheit untersucht. EEA-Schwerpunkt zu Überschwemmungen, Dürren und Wasserqualität In Europa lebt mittlerweile jede achte Person in Gebieten, die potenziell anfällig für Flusshochwasser sind; rund 30 Prozent der Menschen in Südeuropa sind permanentem Wasserstress – auch durch Dürren – ausgesetzt. Diese Zahlen gehen aus dem aktuellen Schwerpunktbericht „Responding to climate change impacts on human health in Europe: focus on floods, droughts and water quality“ der Europäischen Umweltagentur (EEA) hervor. Neben Daten zu aktuellen, klimabedingten Gesundheitsrisiken zeigt der Bericht auch Beispiele für praktische Lösungen auf und stellt die Forderung an die EU-Gesetzgeber, die Klimawandelanpassungen zu beschleunigen. Drei neue Analyseberichte zu Kosten der Klimakrise in Europa Die klimabedingten Katastrophen in Europa kosten nicht nur Menschenleben, sondern auch sehr viel Geld. Wie hoch diese Kosten bislang ausfielen, was auf Europa ohne Klimaanpassungsmaßnahmen zukommen kann und wie teuer wiederum die Maßnahmen werden könnten, hat die Weltbank mit finanzieller Unterstützung der EU-Kommission in drei Analyseberichten untersucht. Die englischsprachigen Reports haben die Themenschwerpunkte „From Data to Decisions“, „Climate Adaptation Costing in a Changing World“ und „Financially Prepared: The Case for Pre-positioned Finance“. Sie stehen kostenlos auf der EU-Webseite zum Download zur Verfügung. Wie die TU Darmstadt den Umgang mit Regenwasser umkrempelt Auf dem Campus Lichtwiese der TU geht mittlerweile kaum ein Tropfen Regenwasser verloren. Möglich ist dies dank der neuen Regenwasserbewirtschaftungsanlage. Finanziert wurde der 2,4 Millionen teure Bau durch hessische Landesmittel, die im Rahmen des investiven Hochschulbauprogramms HEUREKA zur Verfügung stehen. Die neue Anlage fängt vor Ort bis zu 150.000 Kubikmeter Regenwasser pro Jahr auf und macht es als Brauchwasser nutzbar. Statt in den Kanal fließt das aufgefangene Wasser nun in eine von drei Versickerungsmulden. Über eine Galerie von 22 Einzelbrunnen kann das natürlich gefilterte Regenwasser entnommen und im Anschluss geringfügig behandelt in das Brauchwassernetz am Campus gespeist werden. Unter anderem wird das Wasser anschließend für Kanalspülungen, Baumaßnahmen oder zur Luftbefeuchtung im Innenraum genutzt. Auch das Land Hessen ist von dem Projekt beeindruckt: Im vergangenen Jahr zeichnete es die TU für die Anlage mit dem Staatspreis für Architektur und Städtebau aus.
Klimaresiliente Schwammstädte In Politik und Praxis gilt das Prinzip der Schwammstadt zunehmend als Dachkonzept für eine klimaresiliente Stadtentwicklung. Eine aktuell veröffentlichte Fachbroschüre von UBA KomPass schlägt Politikinstrumente vor und zeigt Beispiele für kommunale Ziele klimaresilienter Schwammstädte auf: Ziele und Instrumente verbessern die Umsetzung des Konzepts Schwammstadt. Die Überschwemmungen in der Folge von Starkregenereignissen im Südwesten Deutschlands im Mai und Juni 2024 sowie Hitze und Trockenheit in anderen Regionen des Landes verdeutlichen wiederholt den Anpassungsbedarf in Siedlungen. Der Umgang mit diesen Risiken ist heute eine grundlegende Herausforderung für den Erhalt der urbanen Lebensqualität. Das zum 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz des Bundes stärkt die ebenenübergreifende Klimavorsorge und stellt gleichzeitig klar, dass Klimaanpassung zukünftig zum verbindlichen Aufgabenkanon der Kommunen gehört. Ehemals ein Nischenthema des urbanen Niederschlagsmanagements ist die Schwammstadt heute als Dachkonzept für eine klimaresiliente Stadtentwicklung zunehmend etabliert. Die Schwammstadt impliziert einen Paradigmenwechsel im Management von urbanem Niederschlagswasser und bietet ein großes Potenzial für einen klimagerechten Umbau von Städten durch naturbasierte Lösungen. Niederschläge sollen verstärkt vor Ort versickern und für die Versorgung von Stadtgrün genutzt werden. Lokale naturnahe Wasserkreisläufe kühlen Städte in Hitzeperioden und erhöhen für ihre Bevölkerung die Aufenthaltsqualität. Die potenziellen Vorteile der Schwammstadt sind unumstritten, dennoch besteht ein Umsetzungsdefizit. Hauptsächlich zeigen sich Unsicherheiten in zweierlei Hinsicht: Einerseits ist unklar, wie der urbane Bestand an Gebäuden, Infrastrukturen und Freiflächen möglichst flächendeckend mit einer für Schwammstädte typischen blau-grünen Infrastruktur ausgestattet werden kann. Bisher werden Maßnahmen oft punktuell realisiert. Andererseits sind klare Ausbau- und Leistungsziele für klimaresiliente Schwammstädte bisher kaum definiert und es mangelt an gut handhabbaren Orientierungswerten für solche Ziele. Die erfolgreiche Umsetzung einer klimaresilienten Stadtentwicklung in der Breite wird durch ein Gefüge aus Lokalpolitik, unterschiedlichen Fachgesetzen, wirtschaftlichen Handlungsanreizen, lokalen Verwaltungskapazitäten, Motivationen, Erfahrungen und Wissensvoraussetzungen bestimmt. Ein Policy Mix aus sich gegenseitig verstärkenden bundespolitischen Instrumenten kann lokales Handeln für die Umsetzung der Schwammstadt deutlich erleichtern. Durch die multikriterielle Bewertung eines größeren Sets an Politikinstrumenten hat eine interdisziplinäre Expertengruppe des Umweltbundesamtes einen passenden Policy Mix auf Bundesebene für die Schwammstadt erarbeitet. Dieser kombiniert gezielt regulative, ökonomische, strategisch-planerische und informatorische Instrumente, um Hemmnisse der Umsetzung der Schwammstadt abzubauen und ein Momentum für die Umsetzung zu schaffen. Acht zentrale Politikinstrumente helfen künftig bei kommunalen Entscheidungen: Novellierung des §55 Abs. 2 Wasserhaushaltgesetz (WHG) Novellierung des § 9 Baugesetzbuch (BauGB) durch die Erweiterung des Festsetzungskataloges Verstärkung der bundesweiten finanziellen Förderung von lokalen Bau- und Forschungsprojekten zur Schwammstadt mit Fokus auf Evaluierung von Maßnahmen Integration von nachhaltigen Außenanlagen und die Begrünung von Gebäuden in Programmen zum klimafreundlichen Neubau Empfehlungen durch den Bund zur Festsetzung von Orientierungs- und Kennwerten für die quantitative und qualitative Grün- und Freiraumversorgung auf kommunaler Ebene Entwicklung kommunaler politisch-planerischer Leitstrategien zur Umsetzung der Schwammstadt Verbesserung der Daten- und Informationsgrundlage für die Umsetzung der Schwammstadt Fort- und Weiterbildung zur wassersensiblen Stadt, blau-grüner Infrastruktur sowie zur Anpassung an den Klimawandel im urbanen Raum Anders als im Klimaschutz existiert für Klimaanpassung keine singuläre Zielgröße zur Reduzierung von Klimarisiken. Urbane Klimaanpassung erfolgt lokal und auch die Voraussetzungen für den Umbau von Städten zu Schwammstädten sind ortsabhängig. Umso wichtiger ist es, Ausbau- und Leistungsziele klimaresilienter Schwammstädte zu konkretisieren, um der klimagerechten Stadtentwicklung einen klaren Weg vorzugeben. Zu diesem Zweck diskutiert die UBA Fachbroschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“ anhand konkreter Beispiele, wie Ziele zum Umbau von Städten zu klimaresilienten Schwammstädten auf kommunaler Ebene formuliert und erreicht werden können. Anhand dieser Vorbilder lassen sich Erkenntnisse für Kommunen bundesweit ableiten. Neben nützlichen Formulierungen von Zielen für klimaresiliente Schwammstädte finden sich entsprechende qualitative und quantitative Kenngrößen. So verdeutlicht ein jüngerer Stadtratsbeschluss in Offenbach am Main , wie lokalpolitische Beschlüsse zur Umsetzung der Schwammstadt es ermöglichen, qualitative Ziele zu den Funktionen der Schwammstadt festzuschreiben. Der Beschluss zeigt, wie das Ziel, sich einem naturnahen Wasserhaushalt in der Stadtentwicklung anzunähern, Klimarisiken durch Starkregen , Hitze und Trockenheit reduzieren kann. Raumbezogene Informationen zu Klimarisiken wie etwa Hitze-Hotspot-Karten helfen, qualitative Ziele zur räumlichen Wirkung von Schwammstadt-Praktiken zu definieren. Ein weiteres Beispiel aus Hessen offenbart, wie an einzelne Maßnahmen gebundene qualitative Ziele klimaresilienter Schwammstädte festgelegt werden können. Hierfür legt eine 2023 veröffentlichte Muster-Zisternensatzung die Wiedernutzung von Niederschlagswasser für die Gartenbewässerung als wichtige Funktion der Schwammstadt fest. Die parzellenbezogene Bilanzierung des Wasserkreislaufes durch einen sogenannten Regenwassermanagementfaktor in der Stadt Wien gibt q uantitative Schwammstadt-Ziele für einzelne Parzellen vor, auf denen ein möglichst naturnaher Wasserhaushalt geschaffen werden soll. Das Förderprogramm „ Klimaresiliente Region mit Internationaler Strahlkraft “ der Zukunftsinitiative Klima .Werk im Ruhrgebiet verbindet die Förderung von Schwammstadtmaßnahmen mit quantitativen Zielen zu Funktionen der Schwammstadt für die Klimaanpassung . Konkret gibt das Programm vor, bis 2030 25% der befestigten Flächen in ausgewählten Betrachtungsräumen von der Mischkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um 10% zu steigern. Auch über die quantitative Abschätzung von Umsetzungspotenzialen für Maßnahmen der Schwammstadt können Ausbauziele definiert werden. Beispielsweise ermittelt die Hamburger Gründachstrategie das Dachbegrünungspotenzial innerhalb des Stadtgebiets und koppelt Ausbauziele daran. Eine zentrale Hürde für die Entwicklung klimaresilienter Schwammstädte stellt die Finanzierung dar. Ein weitreichender Umbau von gewachsenen Stadtstrukturen benötigt ein enormes Investitionsvolumen. Bund und Länder prüfen seit Frühjahr 2022 Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Gemeinschaftsaufgabe Anpassung an den Klimawandel analog der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz. Die Forschungskonferenz „Klimaresiliente Schwammstadt: Naturbasierte Konzepte und Maßnahmen als Baustein urbaner Transformation“ setzte im Juni 2022 den Ausgangspunkt für die wissenschaftliche Auseinandersetzung des Umweltbundesamtes mit dem Thema klimaresiliente Schwammstädte. Im Kern zielen die Aktivitäten darauf ab, Hemmnisse und Unsicherheiten bei der Umsetzung klimaresilienter Schwammstädte abzubauen. Die Broschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“ bündelt erste Ergebnisse aus dem laufenden Eigenforschungsprojekt AdNEB „Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken“ 1 . Darin werden Möglichkeiten untersucht, Ziele klimaresilienter Schwammstädte zu schärfen sowie Treiber und Hemmnisse des Umbaus zu Schwammstädten identifiziert. Das 2025 anlaufende Folgeprojekt erforscht Wege der Skalierung von Schwammstadtansätzen und nimmt Stadt-Umland-Dimensionen sowie solche des täglichen Lebens in der Schwammstadt in den Blick. Das Vorhaben „Umsetzung der Schwammstadt“ 2 führt Arbeiten zu einem Policy Mix fort und erarbeitet nachhaltige Musterlösungen für Dächer der blau-grünen Stadt. Ein weiteres Vorhaben 3 setzt sich mit potenziellen gesundheitlichen Nebenwirkungen von Schwammstadt-Maßnahmen auseinander, damit solche in Planungsprozessen frühzeitig berücksichtigt werden können. Schließlich zielt das Vorhaben „Natürlich Klimaanpassung“ 4 darauf ab, die Nutzung naturbasierter Lösungen für die lokale Klimaanpassung durch Kommunikations- und Entscheidungsunterstützungsformate zu unterstützen. Noch sind mit der Umsetzung klimaresilienter Schwammstädte neben praktischen Herausforderungen der Finanzierung und in der kommunalen Praxis auch weitere Forschungsbedarfe verbunden. Offen sind Fragen des kosteneffizienten und gleichzeitig nachhaltigen Managements von Stadtgrün sowie des Denkmalschutzes in der Schwammstadt. Auch das Zusammenwirken von öffentlichem und privatem Raum in der Schwammstadt ist rechtlich und hinsichtlich der Governance oft noch unklar. Nicht zuletzt stellt sich die Frage der Umweltgerechtigkeit in der Klimaanpassung. Dahingehend braucht es sozialökologische Analysen zu möglichen Ungleichheiten in der Schwammstadt und Instrumente der sozialgerechten Ausgestaltung dieser urbanen Transformation. Die Chancen, die sich für die Klimaanpassung ergeben, sind jedoch Treiber für weitere Bemühungen in Forschung und Politik, dem Umbau heutiger Städte hin zu klimaresilienten und lebenswerten Schwammstädten den Weg zu bereiten. 1 Langtitel: „Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken: Nachhaltige Mobilität und resiliente Räume für mehr Lebensqualität ,“ FKZ 3722 15 1040 2 Langtitel: „Umsetzung der Schwammstadt: Identifikation der 10 wirksamsten Hebel der notwendigen Transformation und nachhaltige Musterlösungen für Dächer der blaugrünen Stadt,“ FKZ 3723 48 3010 3 Langtitel: „Gesundheitliche Risiken bei der Planung klimaresilienter Städte und Gemeinden vermeiden,“ FKZ 3723 48 4010 4 Langtitel: „Resiliente naturbasierte Lösungen für Städte und Gemeinden,“ FKZ 3722 48 1030 Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 90 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.
Origin | Count |
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Bund | 105 |
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Land | 107 |
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