Das Projekt "Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Vernetzte Städte zum Thema städtische Energien in Deutschland, den USA und den BRICS-Staaten" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) / Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.Einige sind schon gut aufgestellt, andere können noch etwas lernen: Um Städte fit für die Zukunft zu machen, ist der internationale Austausch mit anderen Städten von großen Nutzen. Hier setzt ein neues Projekt des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) an, das in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem German Marshall Fund of the United States (GMF) durchgeführt wird. Ob klimagerechter Stadtumbau, Energieeffizienz, bürgerschaftliches Engagement oder soziale Integration - neue Strategien für die Stadtentwicklung sind gefragt und sollen den Projektpartnern und Deutschland neue Impulse für Gesetze und Förderpolitik geben. Ziel: Ziel ist es, das Memorandum STÄDTICHE ENERGIEN als eines der derzeit zentralen städtebau- und wohnungsbaupolitischen Themen mit dem Ansatz der integrierten Stadtentwicklung durch international ausgerichtete Formate der Kooperation mit zentralen Partnern des BMUB umzusetzen. Dies wird auch von der LEIPZIG CHARTA gefordert. Für die Bundesebene werden so auch wichtige Impulse zur kontinuierlichen Anpassung von Gesetzgebung und Förderpolitik an neue Herausforderungen generiert, denen sich insbesondere Kommunen gegenübersehen. Lebenslanges Lernen von unterschiedlichen Akteuren und Institutionen mit dem Ziel der nachhaltigen Stadtentwicklung sowohl in Deutschland als auch weltweit wird durch internationale Zusammenarbeit angereichert. Dies erfordert, neue Kooperationsformen einzugehen und gewinnbringend für kommunale Entwicklung zu nutzen.
Das Projekt "Konversion: Segen oder Fluch? - Stadtentwicklung durch Stadtumbau auf Konversionsstandorten" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Fachbereich 13 Stadtplanung,Landschaftsplanung, Fachgebiet Stadterneuerung,Stadtumbau.Flaechenrecycling ehemals militaerisch genutzter Standorte in Staedten der Bundeslaender Hessen, Niedersachsen, Thueringen, Nordrhein-Westfalen. Probleme von Planung, Organisation, Vermarktung.
Das Projekt "Forschungsprogramm Stadtverkehr (FoPS), Anpassung von verkehrlichen Infrastrukturen aufgrund des Stadtumbaus" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es wird/wurde ausgeführt durch: IVAS - Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme.Stadtumbauprozesse wirken sich durch Veränderung der Stadtstrukturen auch auf die Nachfrage im Verkehrsbereich aus. Bezogen auf Stadt- und Straßenbahnen ergeben sich daraus Fragen der Effizienz. Im Projekt sollen Strategien entwickelt werden, die hinsichtlich der schienengebundenen ÖPNV-Systeme zu tragfähigen Entscheidungen führen und dabei alle Handlungsoptionen von Rückbau bis Umbau oder Ergänzung einbeziehen. Grundlagen sind dabei neben wirtschaftlichen Faktoren auch die Entwicklungsziele der Stadt, Umweltfragen sowie 'weiche' Standortfaktoren. Hintergrund und Anlass: Hintergrund des Projektes ist der demografische Wandel sowie der von Bevölkerungsrückgang und Wanderungsbewegungen ausgelöste oder beschleunigte Strukturwandel in den Städten. Auf diesen Strukturwandel wurde in der Vergangenheit in ganz Deutschland mit dem Instrument des gebietsbezogenen Stadtumbaus reagiert. Stadtumbauprozesse führen aber stets auch zu Anpassungserfordernissen bezüglich Planung, Finanzierung sowie Organisation und Betrieb der verkehrlichen Infrastruktur. In diesem Projekt soll besonders der Bereich von Stadt- und Straßenbahnen infrastrukturseitig beleuchtet werden. Hier müssen Unterhalts- oder Rückbaukosten auf verschiedenen Ebenen mit Standort- und Attraktivitätsvorteilen abgewogen werden. Dabei ist stets auch den Anforderungen an Lärm-, Emissions- und Klimaschutz sowie Energieeffizienz Rechnung zu tragen. Dies erfordert eine frühzeitige Verzahnung und Integration der verkehrlichen Prozesse mit dem Stadtumbau, um dauerhaften Fehlentwicklungen hinsichtlich der perspektivischen Tragfähigkeit der Straßenbahnsysteme vorzubeugen. Auch die Rückkopplungswirkungen der Infrastrukturentwicklung auf stadtstrukturelle Prozesse gilt es dabei im Auge zu behalten.
Das Projekt "Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Klimaresilienter Stadtumbau" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es wird/wurde ausgeführt durch: Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG.In der kommunalen Planungspraxis des Städtebauförderungsprogramms Stadtumbau spielen die Ansätze zur Klimaanpassung oft eine untergeordnete Rolle, obwohl es inzwischen eine Vielzahl von Erkenntnissen und guten Beispielen zu geeigneten Maßnahmen in der räumlichen Planung gibt. Warum ist das so? Was steht der Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Weg? Was sind Gelingensbedingungen für eine klimaresiliente Stadtentwicklung und wie lassen sie sich schaffen? Das bundesweite Forschungsvorhaben 'Klimaresilienter Stadtumbau' geht diesen Fragen im Kontext des Programms Stadtumbau nach. Es befasst sich dabei insbesondere mit Planungs-, Kooperations- und Kommunikationsprozessen. Ausgangslage: Im 2016 abgeschlossenen Projekt 'Klimaresilienter Stadtumbau' untersuchte ein Forschungsteam die Ergebnisse aus dem Programm StadtklimaExWoSt in Bezug auf das Städtebauförderprogramm Stadtumbau. Ein wesentlicher Befund dabei ist, dass die Qualität der kommunalen Planungsprozesse und die gute Zusammenarbeit von verschiedenen Fachämtern entscheidende Faktoren für das Gelingen der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen sind. Gleichzeitig bringen die dafür notwendigen Abstimmungsprozesse für eine integrierte Planung die Kommunen häufig aber auch an ihre Belastungsgrenzen. Das Forschungsvorhaben untersucht daher Möglichkeiten, das Thema Klimaanpassung frühzeitig in ein adäquates Ziel- und Maßnahmensystem und ein konsequentes Projektmanagement im Stadtumbau zu integrieren. Besonderes Augenmerk gilt dabei der planerischen Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. Das Forschungsvorhaben trifft auf einen günstigen Zeitpunkt in der Umsetzung des Städtebauförderprogramms Stadtumbau. Die beiden Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West als wichtige und erfolgreiche Instrumente der Städtebauförderung in Ländern und Kommunen wurden zu einem gemeinsamen Programm Stadtumbau zusammengeführt. Der Stadtumbau hat sich als 'lernendes Programm' erfolgreich im Umgang mit neuen Herausforderungen bewiesen. Vielerorts hat der Stadtumbau die Basis für zukunftsfähige Stadtentwicklungen gelegt. Der Klimawandel und die Anpassung an seine Folgen sind solche Herausforderungen, die Städte und Gemeinden in unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel durch Starkregen, Hochwasser und Hitzetage treffen. Ziel: Das Projektteam untersucht, wie sich die Voraussetzungen für einen klimaresilienten Stadtumbau optimieren lassen. Insbesondere analysiert es dabei Planungs-, Kooperations- und Kommunikationsprozesse und eruiert Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich einer frühzeitigen und effektiven Eingliederung in das Zielsystem des Stadtumbaus. Das Projektteam bereitet die Ergebnisse praxisnah entlang der Planungsabläufe im Stadtumbau auf. Sie münden in einer webbasierten Arbeits- und Kommunikationshilfe mit Empfehlungen für die kommunale Praxis. Räumlich liegt der Fokus auf Stadtumbaugebiete mit historischen und/oder stark verdichteten Quartieren.
Das Projekt "Zusammenfassung, Analyse und Auswertung vorhandenen Datenmaterials zur Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsentwicklung der Städte Ludwigslust, Bützow, Bad Doberan, Grevesmühlen und Ribnitz-Damgarten" wird/wurde gefördert durch: Gesellschaft für Stadterneuerung und Ortsentwicklung (GOS) / Gesellschaft für Stadterneuerung und Ortsentwicklung Mecklenburgs (GSOM). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Rostock, Institut für Management ländlicher Räume, Lehrstuhl für Landschaftsplanung und Landschaftsgestaltung.Zusammenfassung, Analyse und Auswertung vorhandenen Datenmaterials zur Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsentwicklung der Städte Ludwigslust, Bützow, Bad Doberan, Grevesmühlen und Ribnitz-Damgarten als Grundlage zur Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Die Suburbanisierung, die starke Abwanderung der Bevölkerung aus Ostdeutschland und der allgemeine Bevölkerungsrückgang führen zur Entleerung der Innenstädte und besonders in den 'Plattenbauten' zu erheblichem Wohnungsleerstand. Daher hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Jahre 2002 das Förderprogramm 'Stadtumbau Ost' und den gleichnamigen Wettbewerb ins Leben gerufen. Die teilnehmenden Städte mussten in einem Integrierten-Stadt-Entwicklungs-Konzept (ISEK) darlegen, wie sie mit der Schrumpfungs- und Leerstandsproblematik umgehen werden. In Mecklenburg-Vorpommern haben ca. 40 Städte ein ISEK erstellt. Das Institut für Landschaftsplanung und Landschaftsökologie war in den Städten Bad Doberan, Bützow, Grevesmühlen, Ludwigslust und Ribnitz-Damgarten an der Erarbeitung eines ISEK beteiligt und hat die Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, und Einwohnerentwicklung analysiert. Anhand dieser Analyse wurde versucht Aussagen zu der zukünftige Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung zu treffen und die zukünftige Einwohnerentwicklung der jeweiligen Stadt bis 2020 abzuschätzen. Auf dieser Grundlage wurde die in Zukunft nachgefragte Art und Anzahl von Wohnungen abgeschätzt. Anhand dieser Wohnungsbedarfsprognose wurden dann ein städtebauliches Konzept erstellt. Dabei ist der Planungsprozess immer wieder mit der jeweiligen Stadtverwaltung und in Workshops auch mit interessierten Bürgern oder speziellen Einwohnergruppen (z.B. Jugendlichen und in der Jugendarbeit engagierten) abgestimmt worden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz § 2 Aufstellung der Bauleitpläne § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit § 4 Beteiligung der Behörden § 4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung § 4b Einschaltung eines Dritten § 4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans § 6 Genehmigung des Flächennutzungsplans § 6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet § 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) § 8 Zweck des Bebauungsplans § 9 Inhalt des Bebauungsplans § 9a Verordnungsermächtigung § 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans § 10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren § 11 Städtebaulicher Vertrag § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan § 13 Vereinfachtes Verfahren § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen § 14 Veränderungssperre § 15 Zurückstellung von Baugesuchen § 16 Beschluss über die Veränderungssperre § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre § 18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen § 19 Teilung von Grundstücken § 20 (weggefallen) § 21 (weggefallen) § 22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen § 23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht § 25 Besonderes Vorkaufsrecht § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts § 27 Abwendung des Vorkaufsrechts § 27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter § 28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben § 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans § 31 Ausnahmen und Befreiungen § 32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 35 Bauen im Außenbereich § 36 Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde § 37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder § 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung § 39 Vertrauensschaden § 40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme § 41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen § 42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung § 43 Entschädigung und Verfahren § 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung § 45 Zweck und Anwendungsbereich § 46 Zuständigkeit und Voraussetzungen § 47 Umlegungsbeschluss § 48 Beteiligte § 49 Rechtsnachfolge § 50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses § 51 Verfügungs- und Veränderungssperre § 52 Umlegungsgebiet § 53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis § 54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk § 55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse § 56 Verteilungsmaßstab § 57 Verteilung nach Werten § 58 Verteilung nach Flächen § 59 Zuteilung und Abfindung § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen § 61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse § 63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung § 64 Geldleistungen § 65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren § 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans § 67 Umlegungskarte § 68 Umlegungsverzeichnis § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme § 70 Zustellung des Umlegungsplans § 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans § 72 Wirkungen der Bekanntmachung § 73 Änderung des Umlegungsplans § 74 Berichtigung der öffentlichen Bücher § 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan § 76 Vorwegnahme der Entscheidung § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung § 78 Verfahrens- und Sachkosten § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung § 80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten § 81 Geldleistungen § 82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung § 83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung § 84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung § 85 Enteignungszweck § 86 Gegenstand der Enteignung § 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung § 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen § 89 Veräußerungspflicht § 90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land § 91 Ersatz für entzogene Rechte § 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung § 93 Entschädigungsgrundsätze § 94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter § 95 Entschädigung für den Rechtsverlust § 96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile § 97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten § 98 Schuldübergang § 99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)
Der diesjährige Denksalon steht unter dem Titel „Städte revitalisieren - Neubau vermeiden und zirkulär denken!" . Für einen der beiden Hauptvorträge wurde bereits Herrn Prof. Dr.-Ing. Stefan Siedentop, Technische Universität Dortmund, Fakultät Raumplanung, Leiter Fachgebiet Stadtentwicklung, gewonnen. Die Reihe Denksalon wird vom Interdisziplinären Zentrum für transformativen Stadtumbau (IZS), einer gemeinsamen Einrichtung des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und dem Internationalen Hochschulinstitut Zittau der Technischen Universität Dresden, organisiert. Anhand unterschiedlicher Jahresthemen erörtert der Denksalon Chancen und Möglichkeitsräume eines revitalisierenden und ökologischen Stadtumbaus bzw. einer nachhaltigen Regionalentwicklung aus Sicht unterschiedlicher Fachdisziplinen. Anfragen können Sie an den IÖR richten an diese Mailadresse . Aktuelle Informationen und Impressionen der letzten Veranstaltungen finden Sie hier auf der IÖR Website .
Für die effizientere Umsetzung von Schwammstadtprojekten haben die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Grün Berlin GmbH, die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Wasserbetriebe die Blau-grüne Allianz gebildet. Die Kooperation mit den drei landeseigenen Unternehmen für nachhaltige Stadtentwicklung, Landesimmobilien sowie Wasser und Abwasser soll von der Planung über die Finanzierung bis zum Bau und Betrieb klimastabile Projekte umsetzen, die auch für die Bezirke und weitere Akteure beispielhaft sein können. Die von der Berliner Senatsumweltverwaltung angeregte Kooperation wurde heute in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt formell ins Leben gerufen, nachdem in vorbereitenden Workshops Ziele, Verantwortlichkeiten und erste gemeinsame Projekte verhandelt worden sind. Während Berlin bereits seit 2018 für Neubauten mit der Vorgabe der Regenwasserbewirtschaftung auf jedem Grundstück selbst bundesweit Maßstäbe setzt, soll nun auch der schwammstadtgerechte Umbau des Berliner Bestands forciert werden – beispielgebend auf landeseigenen Arealen und grundstücksübergreifend. Dafür haben sich die in Berlin für Entwicklung, Bau und Betrieb urbaner Freiräume und Infrastrukturen zuständige Grün Berlin GmbH, die für mehr als 5.000 landeseigene Immobilien verantwortliche BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Wasserbetriebe als Bewirtschafter des Berliner Wasserkreislaufes zusammengeschlossen. Blaue (für Wasser) und grüne (für bewachsene Flächen) Infrastruktur ermöglicht Wasserspeicherung und Grundwasserneubildung, stärkt die Artenvielfalt, mildert die Folgen von Klimaextremen und macht insbesondere Städte lebenswerter. Sie steht im Gegensatz zur rein technisch bestimmten grauen Infrastruktur. Dabei schützen blau-grüne Infrastrukturen nicht nur Mensch und Natur, sondern sind auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwingend erforderlich. Einerseits geht es um die Minimierung der enormen Kosten, die durch den Klimawandel entstehen. Im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung gilt es zudem, die Ressource Regenwasser effizient zu nutzen. Erste gemeinsame Vorhaben sollen etwa die Neugestaltung des Platzes der Luftbrücke, das Rathaus- und Marx-Engels-Forum mit dem Roten Rathaus, das Kulturforum mit der Philharmonie und der Park am Gleisdreieck mit dem Technikmuseum sein, bei denen schwammstadtgerechte und grundstücksübergreifende Elemente eine wesentliche Rolle einnehmen werden. „Klimaanpassungsmaßnahmen sind Daseinsvorsorge“, erklärt Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt . „Eine Vorbildrolle des öffentlichen Sektors ist hier essenziell. Die beteiligten Partner in der blau-grünen Allianz legen dafür das Fundament.“ „Unsere DNA ist grün-blau. Für uns ist die Klimaresilienz integraler Teil bei der Planung und Realisierung öffentlicher Freiräume in der wachsenden Stadt“, ergänzt Grün Berlin-Geschäftsführer Christoph Schmidt .„Gemeinsam werden wir schneller und effizienter ins Bauen kommen – für mehr Lebensqualität, soziale Integration, ökologische Vielfalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.“ „Die nachhaltige bauliche Entwicklung und Bewirtschaftung der Berliner Landesimmobilien liegt im Fokus unserer Arbeit, bei der wir unter anderem die Entsiegelung von Flächen, die Speicherung von Regenwasser und die Begrünung von Gebäuden fördern“, sagt BIM-Geschäftsführer Dr. Matthias Hardinghaus , der auf erfolgreich gestartete Pilotprojekte wie in Wilmersdorf verweist, wo das Regenwasser des Gebäudes in der Württembergischen Straße 6 für die Bewässerung des benachbarten Preußenparks genutzt werden soll. „Jeder Tropfen des Regenwassers, der nicht über die Kanalisation und dann über unsere Flüsse abfließt, ist mehrfach nützlich“, sagt Wasserbetriebe-Vorstand Frank Bruckmann . „Denn er nutzt unserem Stadtgrün, dem Grundwasser und vermeidet an anderen Stellen Investitionen in Infrastruktur.“ Zudem, so Bruckmann, sei es vielversprechend, dass die Partner einen gemeinsamen Anteil zum Schwammstadt-Umbau beitragen können. Die landeseigenen Unternehmen Grün Berlin, BIM Berliner Immobilienmanagement und Berliner Wasserbetriebe verfolgen im Hinblick auf die Klimaanpassung sich ergänzende Ziele. Mit dem Zusammenschluss zur Blau-grünen Allianz schaffen die drei landeseigenen Unternehmen im Schulterschluss mit der Verwaltung neben der noch effizienteren und effektiveren Umsetzung von Schwammstadt-Projekten auch die Voraussetzung für die Erhöhung der Anzahl von blau-grünen Infrastrukturprojekten insgesamt. Grün Berlin ist als landeseigenes Unternehmen zuverlässiger Partner der Verwaltung und der Bezirke für eine wirtschaftlich zukunftsgerichtete, soziale und klimaangepasste Stadtentwicklung. Grün Berlin entwickelt, baut und betreibt sichere und nachhaltige Infrastrukturen, urbane Freiräume, öffentliche Bauten und innovative Mobilitäts- und Verkehrslösungen. Mehr Informationen auf gruen-berlin.de . Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ist Berlins Immobiliendienstleisterin und für die Bewertung, Sanierung, Bewirtschaftung und Optimierung von über 5.000 landeseigenen Immobilien zuständig. Durch Entsiegelung, Dachbegrünung oder Wasserspeicherung setzt die BIM bei ihren Sanierungen konsequent Maßnahmen im Sinne der Schwammstadt um. Die Berliner Wasserbetriebe und ihre 4.751 Beschäftigten versorgen 3,8 Mio. Menschen mit bestem Trinkwasser und reinigen das Abwasser von 4,7 Mio. Einwohnern der Metropolenregion. Auch fast 18.800 Kilometer lange Rohr- und Kanalnetze beschreiben Deutschlands größtes integriertes Wasserver- und Entsorgungsunternehmen. Mit innovativen Technologien schützen die Wasserbetriebe den Wasserkreislauf und versorgen Berlin aus eigenen Grundwasserressourcen. Investitionen i. H. v. mehr als 400 Mio. €/a sichern diese Leistung. Kontakt Grün Berlin Grün Berlin GmbH Pressestelle Tel.: 030 700 906 186 E-Mail: pressestelle@gruen-berlin.de Kontakt BIM BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Pressestelle Tel.: 030 – 90166 1113 E-Mail: presse@bim-berlin.de Kontakt Berliner Wasserbetriebe Pressestelle Tel.: 030 – 8644 6864 E-Mail: presse@bwb.de
Bild: romrodinka / Depositphotos.com Modellprojekt „Zukunft Straße“ Kindgerechte Ideen für einen nachhaltigen Stadtumbau. Erstmalig in Berlin soll eine Nebenstraße im Kreuzberger Graefekiez kollektiv zu einem gemeinwohlorientierten Ort umgewandelt werden. Weitere Informationen Bild: Po-Chun Hsieh Modellprojekte für den Fußverkehr Mit der Umsetzung des Fußverkehrsteils im Berliner Mobilitätsgesetz verbessert die Senatsverkehrsverwaltung gemeinsam mit den Bezirken die Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger und hat dafür Modellprojekte für den Fußverkehr festgelegt. Weitere Informationen Bild: Iris Gesang Parklet-Förderung Parklets sind Orte der Begegnung, der Ruhe und oft auch Oasen des Stadtgrüns. Sie geben den Menschen wieder mehr Raum in ihrer Nachbarschaft. Das Förderprogramm soll das Zusammenleben in den Kiezen unterstützen. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Grüne Hauptwege Berlin Das Streckennetz der Grünen Wege in Berlin nutzt die grünen Korridore und führt so zum benachbarten Stadtteil oder zum nächsten Naherholungsgebiet. Weitere Informationen Bild: SenUVK, Kartengrundlage: Geoportal Berlin Kinderstadtpläne Die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr, ob auf dem Weg zur Schule oder in der Freizeit, ist ein wichtiges Anliegen in der Verkehrspolitik. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Schulwegsicherheit Ein wichtiger Teil der Verkehrssicherheitsarbeit sind Projekte und Programme zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung. Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Informationsstelen Zur Stärkung des Fußverkehrs sollen bis zu 220 Informationsstelen helfen, über die Umgebung zu informieren oder Hinweise zu Serviceeinrichtungen und ÖPNV-Stationen zu vermitteln. Weitere Informationen
Das Projekt "SÖF: StadtumMig" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung e.V..In den letzten anderthalb Jahrzehnten wurde in nahezu allen ostdeutschen Kommunen der Stadtumbau, im Sinne der Anpassung des Wohnungs- und Infrastrukturbestands an zurückgehende Bevölkerungszahlen, vorangetrieben. Hierdurch sind an den Rändern vieler ostdeutscher Städte 'temporäre Quartiere' entstanden, in denen Wohnungsbestand und Infrastruktur reduziert wurden, bei denen aber die weitere Entwicklungsperspektive unklar ist. Angesichts der Zuwanderung von Geflüchteten ergeben sich neue Entwicklungsperspektiven für diese Wohngebiete. Das Verbundprojekt untersucht Potentiale und Probleme von ehemaligen Stadtumbauquartieren im Wandel zum Einwanderungsquartier und welche Folgen sich daraus für eine nachhaltige Stadtentwicklung ergeben. Dabei geht es zentral darum, neue Ansprüche an Infrastruktur, Wohnen und Freiflächengestaltung abzuschätzen sowie Bleibeperspektiven der Einwanderer und Bedingungen für deren Integration in die Stadtgesellschaft zu analysieren.
Origin | Count |
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Bund | 95 |
Kommune | 3 |
Land | 68 |
Wissenschaft | 6 |
Zivilgesellschaft | 5 |
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Förderprogramm | 69 |
Gesetzestext | 1 |
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unbekannt | 24 |
License | Count |
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Resource type | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 156 |
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Mensch & Umwelt | 164 |
Wasser | 65 |
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