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Found 856 results.

Dokumentation und oekologische Bilanzierung des Ausbaus des Naturbades der Stadt Grossenhain als Ausstellungsthema fuer die 3. Saechsische Landesgartenschau im Jahr 2002

Das Projekt "Dokumentation und oekologische Bilanzierung des Ausbaus des Naturbades der Stadt Grossenhain als Ausstellungsthema fuer die 3. Saechsische Landesgartenschau im Jahr 2002" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Großenhain, Stadtverwaltung, Der Bürgermeister.

Beseitigung von Umweltschaeden an der Marienkirche in Muehlhausen

Das Projekt "Beseitigung von Umweltschaeden an der Marienkirche in Muehlhausen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Mühlhausen, Stadtverwaltung.

Naturschutz, insbesondere Kroetenschutz - Erarbeitung von Umwelt- und Naturschutzmaterial fuer Schulen und Boevoelkerung, allgemein

Das Projekt "Naturschutz, insbesondere Kroetenschutz - Erarbeitung von Umwelt- und Naturschutzmaterial fuer Schulen und Boevoelkerung, allgemein" wird/wurde gefördert durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Kreisgruppe Meißen, Interessengemeinschaft Friedewald / Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie / Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Interessengemeinschaft Friedewald.Sensibilisierung aller Generationen fuer den Schutz der 'Welt um uns herum'. - Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit Stadtverwaltung und Schulen (Grund-, Mittelschulen und Gymnasium). - Erarbeitung von - 2 Umweltbildungs-Broschueren fuer Lehrer und interessierte Buerger, 6 Umwelt-Aufgabenhefte fuer Schueler aller Klassen, - 3 Naturschutzhefte: Heft 3 'Heimische Fledermaeuse', Heft 4 'Moose', Heft 5 'Fledermaeuse', - 3 Naturschutzhefte: Heft 1 'Neugier auf Wald', Heft 2 'Der Wald in den Jahreszeiten', Heft 6 'Mit allen Sinnen Wald erleben'.

Errichtung eines Regenrückhaltebeckens sowie Ausbau eines Trockenrabens im Zuge der Niederschlagswasserableitung Hardhofweg Gemarkung Mosbach

Die Stadtverwaltung Mosbach hat die wasserrechtliche Genehmigung für die Niederschlagswasserableitung Hardhofweg beantragt. Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus den folgenden Teilmaßnahmen: • Bau eines Regenrückhaltebeckens (Flstn. Nr. 3487) in der Ackerfläche direkt an der Straße. Gesamtflächeca. 1.475 m², Volumen 398 m³ • Gedrosselte Niederschlagswasserableitung in Richtung Südwesten durch die Ackerfläche in einem Rohrablauf DN 400, Gesamtlänge rd. 195 m • Ausbau des Trockengrabens (Flst. Nr. 3488/2) auf einer Breite von 2,20 m. Die Sohlbreite beträgt 40 cm und die Grabentiefe beträgt 60 cm • Herstellung einer „Furt“ im Kreuzungsbereich mit dem landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg (Flst. Nr. 3522) mittels Steinschüttung. Gesamtfläche Furt ca. 25 m² • Ausbau des Gewässers „NN-QA7“ (Flst. Nr. 3488/1) unterhalb der Schotterwegquerung im Grabengrundstück und kleinflächig (jeweils ca. 20 cm links und rechts) in den angrenzen-den Ackergrundstücken auf rd. 250 m bis zu einem querenden Asphaltweg

Restaurierung der Portale und Dachneudeckung des Doms zu Halle

Das Projekt "Restaurierung der Portale und Dachneudeckung des Doms zu Halle" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Halle, Stadtverwaltung.

Modellvorhaben gasbetriebene Nutzfahrzeuge

Das Projekt "Modellvorhaben gasbetriebene Nutzfahrzeuge" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Bad Harzburg, Stadtverwaltung.

Abschliessende Mittelbewilligung fuer Projekte nach den Kriterien des Sofortprogramms fuer die neuen Laender 'Beseitigung von Umweltschaeden an national wertvollen Kulturdenkmaelern' (Dom/Halle)

Das Projekt "Abschliessende Mittelbewilligung fuer Projekte nach den Kriterien des Sofortprogramms fuer die neuen Laender 'Beseitigung von Umweltschaeden an national wertvollen Kulturdenkmaelern' (Dom/Halle)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Halle, Stadtverwaltung.

ABO Energy GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 9 Abs. 1a BImSchG für drei WEA in 37696 Marienmünster

Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragte am 07.02.2024 den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs GE 5.5 -158 mit 161 m Nabenhöhe, 240 m Gesamthöhe und einer Leistung von 5,5 MW auf den folgenden Grund-stücken in 37696 Marienmünster: WEA 1: Gemarkung Bredenborn, Flur 3, Flurstück 29 WEA 2: Gemarkung Vörden, Flur 8, Flurstück 6 WEA 3: Gemarkung Bredenborn; Vörden, Flur 3; 8, Flurstück 47; 1 (Az.: 43.0080/23/1.6.2) Mit Vorbescheid vom 17.01.2025 wurde der ABO Energy GmbH & Co. KGaA die Genehmi-gung für das o. g. Vorhaben erteilt. Entsprechende Auflagen wurden in dem Bescheid festge-halten. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungs-verfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Mit dem Vorbescheid wurde antragsgemäß entschieden, dass die Errichtung und der Betrieb der oben genannten Windenergieanlagen auf den festgelegten Standorten und bei den ent-sprechenden Anlagendaten • nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB i.V.m. § 249 Abs. 2 BauGB privilegiert ist • mit den Zielen der gemeindlichen Bauleitplanung der Stadt Marienmünster vereinbar ist und öffentlich-rechtliche Belange des städtebaulichen Planungsrechts der Stadt Marienmünster im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB …bezogen auf… o § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wonach das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechend darf; o § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, wonach öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB in der Regel auch dann entgegenstehen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raum-ordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist; nicht entgegenstehen; • mit dem im Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebiet vereinbar ist und insbesondere das im Landschaftsschutzgebiet geltende Bauverbot nicht entgegensteht (vgl. § 26 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB) • mit den Belangen und Anforderungen der Betreiberpflichten des Immissionsschutzes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BimSchG vereinbar ist und o und diese hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall, perio-dischem Schattenwurf und Turbulenzen (Nachlaufströmung) einhält • nicht die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen nach § 12 Abs. 1 S. 2 BauO NRW gefährdet. Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 28.02.2025 bis einschließlich zum 14.03.2025 auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Die Entscheidung wird zudem über das länderübergrei-fende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Der Vorbescheid mitsamt Begründung kann, auf Verlangen, beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Marienmünster, Schulstraße 1, 37696 Marienmünster, Zimmer 19 und dort an jedem behörd-lichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von War-tezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Marienmünster: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4448(Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Stefan Niemann, niemann@marienmuenster.de, 05276/9898-29 (Stadt Marien-münster) Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.03.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 27.02.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0080/23/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

ABO Energy GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 9 Abs. 1a BImSchG für zwei WEA in 37696 Marienmünster

Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragte mit Schreiben vom 12.03.2024, hier eingegangen am 12.04.2024, den immissionsschutzrechtli-chen Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs GE 5.5 -158 mit 120,90 m Nabenhöhe, 199,90 m Gesamthöhe und einer Leistung von 5,5 MW auf den folgenden Grundstücken in 37696 Marienmünster: WEA K1: Gemarkung Papenhöfen, Flur 2, Flurstück 9 WEA K2: Gemarkung Papenhöfen, Flur 2, Flurstück 32 (Az.: 43.0062/24/1.6.2) Mit Vorbescheid vom 07.02.2025 wurde der ABO Energy GmbH & Co. KGaA die Genehmi-gung für das o. g. Vorhaben erteilt. Entsprechende Auflagen wurden in dem Bescheid festge-halten. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungs-verfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Mit dem Vorbescheid wurde antragsgemäß entschieden, dass die Errichtung und der Betrieb der oben genannten Windenergieanlagen auf den festgelegten Standorten und bei den ent-sprechenden Anlagendaten • nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB i.V.m. § 249 Abs. 2 BauGB privilegiert ist • mit den Zielen der gemeindlichen Bauleitplanung der Stadt Marienmünster vereinbar ist und öffentlich-rechtliche Belange des städtebaulichen Planungsrechts der Stadt Marienmünster im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB …bezogen auf… o § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wonach das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechend darf; o § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, wonach öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB in der Regel auch dann entgegenstehen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raum-ordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist; nicht entgegenstehen; • mit dem im Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebiet vereinbar ist und insbesondere das im Landschaftsschutzgebiet geltende Bauverbot nicht entgegensteht (vgl. § 26 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB) • mit den Belangen und Anforderungen der Betreiberpflichten des Immissionsschutzes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BimSchG vereinbar ist und o und diese hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall, perio-dischem Schattenwurf und Turbulenzen (Nachlaufströmung) einhält • nicht die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen nach § 12 Abs. 1 S. 2 BauO NRW gefährdet. Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 28.02.2025 bis einschließlich zum 14.03.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Die Entscheidung wird zudem über das län-derübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Der Vorbescheid mitsamt Begründung kann, auf Verlangen, beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Marienmünster, Schulstraße 1, 37696 Marienmünster, Zimmer 19 und dort an jedem behörd-lichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von War-tezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Marienmünster: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4448(Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Stefan Niemann, niemann@marienmuenster.de, 05276/9898-29 (Stadt Marien-münster) Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.03.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 27.02.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0062/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Klimaschutzbericht Stadt Konstanz 2019

<p>Die Stadt Konstanz hat am 02. Mai 2019 als erste deutsche Stadt den kommunalen Klimanotstand ausgerufen. Am 2. Mai 2019 beschloss der Konstanzer Gemeinderat einstimmig die Resolution zum Klimanotstand. Die Resolution fordert, dem Thema Klimaschutz in Konstanz "höchste Priorität" einzuräumen. Was hat sich seit dem 2. Mai 2019 im kommunalen Klimaschutz getan? </p> <p>Dieser Datensatz gibt einen Gesamtüberblick über die vielfältigen klimarelevanten Maßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Beteiligungen. Innerhalb der städtischen Handlungsfelder "Gebäude und Energieversorgung", "Stadtplanung und Mobilität", "Wirken nach außen" und "Wirken nach innen" sowie bei den städtischen Beteiligungen (ohne definierten Beginn) wurden 2019 über 70 zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen gesammelt. Mehr Informationen finden sie im <strong><a href="https://www.konstanz.de/site/Konstanz/get/documents_E-952507350/konstanz/Dateien/Leben%20in%20Konstanz/Umwelt-%20u.%20Naturschutz/Klimaschutzbericht%201-2020_final.pdf">1. Klimaschutzbericht der Stadt Konstanz 2019</a>.</strong></p> <p>Alle weiteren Klimaschutzberichte finden Sie<strong> <a href="https://www.konstanz.de/stadtwandel/konzepte+und+chronologie/klimaschutzbericht">hier</a>.</strong></p> <p><strong>Quelle: </strong>Stadt Konstanz</p> <p> </p>

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