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Windpark Brakel West GbR, Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer WEA in 33034 Brakel (WEA12)

Die Windpark Brakel West GbR, Renker Weg 1, 33175 Bad Lippspringe, beantragte mit Schreiben vom 18.12.2023, hier eingegangen am 30.01.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit 199 m Nabenhöhe, 285 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,2 MW auf dem folgendem Grundstück in 33034 Brakel: WEA 12: Gemarkung Brakel, Flur 5, Flurstück 72 (Az.: 43.0034/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 31.03.2025 wurde der Windpark Brakel West GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 25.04.2025 bis einschließlich zum 09.05.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Brakel, Am Markt 12, 33034 Brakel, Zimmer 1 (Erdgeschoss des Rathauses) aus und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Vo-ranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Brakel: Montag, Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Bernd Bohnenberg, b.bohnenberg@brakel.de; 05272 360-1301 (Stadtverwaltung Brakel). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 25.04.2025 bis einschließlich zum 09.05.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (09.05.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 24.04.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0034/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Klimaschutzbericht Stadt Konstanz 2019

<p>Die Stadt Konstanz hat am 02. Mai 2019 als erste deutsche Stadt den kommunalen Klimanotstand ausgerufen. Am 2. Mai 2019 beschloss der Konstanzer Gemeinderat einstimmig die Resolution zum Klimanotstand. Die Resolution fordert, dem Thema Klimaschutz in Konstanz "höchste Priorität" einzuräumen. Was hat sich seit dem 2. Mai 2019 im kommunalen Klimaschutz getan? </p> <p>Dieser Datensatz gibt einen Gesamtüberblick über die vielfältigen klimarelevanten Maßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Beteiligungen. Innerhalb der städtischen Handlungsfelder "Gebäude und Energieversorgung", "Stadtplanung und Mobilität", "Wirken nach außen" und "Wirken nach innen" sowie bei den städtischen Beteiligungen (ohne definierten Beginn) wurden 2019 über 70 zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen gesammelt. Mehr Informationen finden sie im <strong><a href="https://www.konstanz.de/site/Konstanz/get/documents_E-952507350/konstanz/Dateien/Leben%20in%20Konstanz/Umwelt-%20u.%20Naturschutz/Klimaschutzbericht%201-2020_final.pdf">1. Klimaschutzbericht der Stadt Konstanz 2019</a>.</strong></p> <p>Alle weiteren Klimaschutzberichte finden Sie<strong> <a href="https://www.konstanz.de/stadtwandel/konzepte+und+chronologie/klimaschutzbericht">hier</a>.</strong></p> <p><strong>Quelle: </strong>Stadt Konstanz</p> <p> </p>

4.13.1 Hochwasser 2002 (W=9,40 m) - Tatsächlich überschwemmte Flächen - TSP

tatsächlich überschwemmte Flächen bei den Hochwasserereignissen am 12./13.08.2002 (Gewässer 1. und 2. Ordnung) sowie am 17.08.2002 (Elbe) Inhalt: Die Darstellungen wurden aus Befliegungen der Bundeswehr zum Pegelhöchststand der Elbe (17.08.2002) und Satellitenaufnahmen (18.08.2002) sowie zahlreichen Dokumentationen von Mitarbeitern der Stadtverwaltung und Bürgern unter Nutzung des städtischen Digitalen Geländemodells (DGM) generiert. Die tatsächliche Ausdehnung wurde letztmalig im Juli 2003 im Ergebnis einer per Internet durchgeführten Bürgerbefragung verifiziert. Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Vorläufiger Kurzbericht über die meteorologisch-hydrologische Situation beim Hochwasser im August 2002. Dresden, Dezember 2002 Die Karte verdeutlicht die Hochwassergefährdung einzelner Stadtgebiete und ermöglicht es, Maßnahmen der Hochwasservorsorge und -abwehr sowie der gemäß § 99 Absatz 3 Sächsisches Wassergesetz gebotenen Eigenvorsorge vorzubereiten. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

Umriss der Umweltzone

<p>Dieser Datensatz beinhaltet den Umriss der städtischen Umweltzone Münster in verschiedenen maschinenlesbarem Formaten.</p> <p>Nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette dürfen in der Umweltzone fahren.</p> <p>Die Umweltzone existiert seit 1. Januar 2010 und umfasst Münsters Stadtkern: Sie wird unter anderem im Norden von der Münzstraße, im Osten von der Eisenbahnstraße, im Süden von der Moltkestraße und im Westen vom Schlossplatz begrenzt.</p> <p>Basis für die Einrichtung der Umweltzone ist der von der Bezirksregierung Münster unter Beteiligung des Landesamtes für Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, betroffenen Fachstellen der Stadtverwaltung Münster sowie Interessenverbänden erstellte "Luftqualitätsplan Münster 2009".</p>

Verwaltungsatlas-Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, Landratsämter

Der Datensatz beinhaltet Daten der Karten des Verwaltungsatlas Sachsen. Er umfasst die Standorte der Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen sowie die Standorte der Landratsämter.

Entsorgungskalender 2023 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)

<p>Auf dieser Seite wird im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster der Entsorgungskalender 2023 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) als Download im maschinenlesbaren CSV-Format bereitgestellt.</p> <p>Der Entsorgungskalender enthält die 14-täglichen und wöchentlichen Regelabfuhrtermine, sowie weitere regelmäßige Abfuhrtermine entsprechend folgender Liste:</p> <ul> <li>Restabfalltonne (grau)</li> <li>Papiertonne (blau)</li> <li>Biotonne (braun)</li> <li>AWM Wertstofftonne (orange)</li> <li>Sperrgut (bitte bis 7:00 Uhr an die Straße stellen)</li> </ul> <p>Weitere Informationen erhalten Sie auf der <a href="https://awm.stadt-muenster.de/verwertung-entsorgung/online-entsorgungskalender">Homepage der AWM "Der Online-Entsorgungskalender für Münster"</a></p> <p>Stichworte: Müllabfuhr, Mülltonne</p>

Entsorgungskalender 2025 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)

<p>Auf dieser Seite wird im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster der Entsorgungskalender 2024 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) als Download im maschinenlesbaren CSV-Format bereitgestellt.</p> <p>Der Entsorgungskalender enthält die 14-täglichen und wöchentlichen Regelabfuhrtermine, sowie weitere regelmäßige Abfuhrtermine entsprechend folgender Liste:</p> <ul> <li>Restabfalltonne (grau)</li> <li>Papiertonne (blau)</li> <li>Biotonne (braun)</li> <li>Wertstofftonne (orange)</li> <li>Sperrgut und Grünabfall (bitte bis 6:30 Uhr an die Straße stellen)</li> </ul> <p>Weitere Informationen erhalten Sie auf der <a href="https://awm.stadt-muenster.de/verwertung-entsorgung/online-entsorgungskalender">Homepage der AWM "Der Online-Entsorgungskalender für Münster"</a></p> <p>Stichworte: Müllabfuhr, Mülltonne, Abfuhrkalender, Abfallkalender</p>

Entsorgungskalender 2024 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)

<p>Auf dieser Seite wird im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster der Entsorgungskalender 2024 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) als Download im maschinenlesbaren CSV-Format bereitgestellt.</p> <p>Der Entsorgungskalender enthält die 14-täglichen und wöchentlichen Regelabfuhrtermine, sowie weitere regelmäßige Abfuhrtermine entsprechend folgender Liste:</p> <ul> <li>Restabfalltonne (grau)</li> <li>Papiertonne (blau)</li> <li>Biotonne (braun)</li> <li>Wertstofftonne (orange)</li> <li>Sperrgut und Grünabfall (bitte bis 6:30 Uhr an die Straße stellen)</li> </ul> <p>Weitere Informationen erhalten Sie auf der <a href="https://awm.stadt-muenster.de/verwertung-entsorgung/online-entsorgungskalender">Homepage der AWM "Der Online-Entsorgungskalender für Münster"</a></p> <p>Stichworte: Müllabfuhr, Mülltonne, Abfuhrkalender, Abfallkalender</p>

Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal

<p>Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>

Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal

<p>Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>

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