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Stand von Wissenschaft und Technik zu Erfassung und Beurteilung wesentlicher Merkmale der Sicherheitskultur - Vorhaben 3611R01313

Die Übersicht über den Stand von Wissenschaft und Technik behandelt folgende Hauptthemen: - Inhalt der Regeln und Richtlinien der IAEA zur Sicherheitskultur. - Empfehlungen der IAEA zur Aufsicht über die Sicherheitskultur. - Anwendung von Edgar Scheins Überlegungen zu Entstehung, Struktur und Wirkung der Unternehmenskultur auf die kerntechnische Sicherheitskultur. - Merkmale hochzuverlässiger Unternehmen (High Reliability Organizations, HROs) nach Weick und Sutcliffe („Managing the Unexpected“) und weitere Methoden mit Bezug zur Sicherheitskultur - Aufsicht über die kerntechnische Sicherheitskultur in verschiedenen Ländern. - Generische Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen Kultur und Handeln. Die generischen Erkenntnisse dienen dazu, Verhaltensweisen und Vorkehrungen zu bestimmen, mit denen die Führungskräfte in Unternehmen empirischer Evidenz zufolge dazu beitragen, eine starke Unternehmenskultur zu fördern und die zuverlässige Erfüllung der Aufgaben zu unterstützen. Diese Erkenntnisse werden auf die Sicherheitskultur kerntechnischer Anlagen übertragen und gehen in die Entwicklung eines Leitfadens ein, der die Erfassung und Beurteilung wesentlicher Merkmale der Sicherheitskultur deutscher Kernkraftwerke ermöglicht.

Forschungsprogramm des Bundesamtes für Strahlenschutz - Planungszeitraum 2022-2026

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den gesetzlichen Auftrag und den eigenen Anspruch, auf der Grundlage der neuesten fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die Politik und die Gesellschaft in allen Fragen des Strahlenschutzes und seiner gesundheitlichen Belange zu beraten und zu informieren. Forschung sichert dem BfS das notwendige Handlungs- und Orientierungswissen sowie solide und wissenschaftsbasierte Entscheidungsgrundlagen für einen am Stand von Wissenschaft und Technik orientierten Strahlenschutz. Das vorliegende Forschungsprogramm des BfS konkretisiert den Forschungsbedarf für den Zeitraum von 2022-2026, der sich aus seinem gesetzlichen Auftrag und den daraus abgeleiteten Zielen des BfS ergibt.

Entwicklung eines Dosimeters zur Messung der gesetzlichen Messgrößen Umgebungs-Äquivalentdosis 𝐻𝐻∗(10) sowie Richtungs-Äquivalentdosis 𝐻𝐻′(0,07), insbesondere für eine Photonenenergie unterhalb von 30 keV - Vorhaben 3617S72384

Das Erfordernis der messtechnischen Überwachung der Strahlenexposition von Personen leitet sich aus einem pyramidenförmigen Normen- und Gesetzeswerk ab. Für die Ortsdosimetrie gelten die operativen Messgrößen 𝐻∗(10), 𝐻∗(3) und 𝐻′(0,07). Auch wenn Diskussionen in und zwischen ICRU und ICRP vermuten lassen, dass es hier wesentliche Änderungen geben könnte, bezieht sich vorliegender Bericht ausschließlich auf die Messung Umgebungs-Äquivalentdosis 𝐻∗(10) und der Richtungs-Äquivalentdosis 𝐻′(0,07) bzw. auf die entsprechenden Dosisleistungen 𝐻̇∗(10) und 𝐻̇′(0,07). Die konkreten Regelungen zu den messtechnischen Anforderungen in Deutschland liefert das Mess- und Eichgesetz MessEG. Es regelt die Eignung eines Messsystems für die Bestimmung definierter physikalischer Größen. Als konkretisierende Verordnung hierzu wurde die Mess- und Eichverordnung MessEV erlassen. Über sie und die durch den Regelermittlungsausschuss bestimmten, technischen Veröffentlichungen, die den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik repräsentieren, leiten sich die verbindlichen Anforderungen ab. Für den Bereich der Ortsdosimetrie mit den Messgrößen der Umgebungs-Äquivalentdosisleistung 𝐻̇∗(10) und der Richtungs-Äquivalentdosisleistung 𝐻̇′(0,07) ist das die Veröffentlichung PTB-A 23.3 der Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB). Auch wenn im vorliegenden Projekt die Konformitätsbewertung (Bauartzulassung) auf Grund des gegenwärtigen Entwicklungsstandes (Zeitgründe) und der fehlenden Projektmittel nicht vorgesehen war, sollten die Ergebnisse immer im Kontext dazu gewertet werden. Im Anhang A zu diesem Abschlussbericht sind die für das vorliegende Vorhaben besonders relevanten Sachverhalte/Forderungen zusammengefasst und vorgestellt. Zwecks weiter-führende Literatur zur Dosimetrie ionisierender Strahlung soll hier auf verwiesen werden. Folgende Aufgaben • Zusammenstellung der gesetzlichen Vorgaben zur Messung von 𝐻∗(10) und 𝐻′(0,07) • Auswahl des Dosimetrieverfahrens (bereits im Antrag skizziert) • Auswahl und Charakterisierung des Detektormaterials • Realisierung des Lichtnachweises und der elektronischen Signalverarbeitung • Endgültige Konstruktion eines Dosimeters • Strahlungsphysikalische Charakterisierung des Prototyps waren im Projekt zu lösen. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf das Gesamtvorhaben.

Studie über die Notwendigkeit, Möglichkeit und Machbarkeit der Ablösung von hochradioaktiven Strahlenquellen durch alternative Technologien in Deutschland - Vorhaben 3618S22363

Hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ) sind weltweit in zahlreichen Anwendungsbereichen im Einsatz und leisten in den Gebieten Medizin, Forschung und Industrie wichtige Beiträge. So werden beispielsweise in der Medizin HRQ zur Strahlentherapie oder zur Sterilisation von Blut und Blutprodukten eingesetzt. Im Bereich der Forschung sind HRQ u. a. bei der Untersuchung von Zellen, Kleintieren und Werkstoffen im Einsatz. In der Industrie werden HRQ insbesondere in den Bereichen zerstörungsfreie Werkstoffprüfung (Gammaradiographie) und Prozessüberwachung verwendet. Trotz der Vorteile durch die Nutzung müssen allerdings auch die Risiken dieser Techniken, insbesondere durch gestohlene oder herrenlose HRQ, betrachtet werden. Dies ergibt sich direkt aus dem Rechtfertigungsgebot des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) [1]. Die Rechtfertigung von Tätigkeiten kann überprüft werden, sobald wesentliche neue Erkenntnisse über den Nutzen oder die Auswirkungen dieser Tätigkeit vorliegen; eine Überprüfung ist zudem dann sinnvoll, wenn wesentliche neue Informationen über alternative Verfahren und Techniken verfügbar sind (§ 6 Abs. 2 StrlSchG). Daher werden in dieser Studie alternative Technologien untersucht, die das Potential besitzen, bisherige Tätigkeiten mit HRQ ersetzen zu können. Doch auch bei gerechtfertigten Tätigkeiten mit HRQ ist die Untersuchung von alternativen Technologien mit geringerem radiologischen Risiko angebracht, um das Optimierungsgebot des StrlSchG zu berücksichtigen. So kann beispielsweise eine Technik, die bei gleichem Nutzen mit geringeren Aktivitätsmengen auskommt, eine sinnvolle Optimierung darstellen. Für Optimierungen im Bereich von HRQ-Tätigkeiten müssen immer die Umstände des Einzelfalls und der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt werden. Diese Studie soll daher auch im Bereich der Minimierung des radiologischen Risikos zweckmäßige Alternativtechnologien betrachten. Vergleichbare Studien gibt es bereits auch für einige andere Länder; die dort gewonnenen Erkenntnisse werden – sofern sie auch für die Anwendungen in Deutschland relevant sind – in dieser Studie mitberücksichtigt.

Grundsätze zu den Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern und thermischen Auswirkungen der Kabelanbindung von Offshore-Windenergieparks an das Verbundstromnetz

Das vorliegende Grundsatzpapier des Bundesamts für Strahlenschutz befasst sich mit den von Seekabeln während des Betriebs emittierten elektrischen und magnetischen Feldern sowie den nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik damit verbundenen möglichen Auswirkungen auf Meereslebewesen und auf die allgemeine Bevölkerung. Aufgrund der Bedeutung thermischer Effekte wurden diese ebenfalls betrachtet.

Qualifizierung der Luftdichtheitsmessung an Gebäuden zur Prüfung der Radondichtheit neu errichteter Gebäude - Vorhaben 3616S12241

Der Strahlenexposition durch die Inhalation von Radon und seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten in Wohnungen und an Arbeitsplätzen wird weltweit erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Dies kommt auch in den aktualisierten Empfehlungen der internationalen Organisationen (UNSCEAR, WHO, ICRP, IAEA) zum Ausdruck. Die Richtlinie 2013/59/EURATOM des Europäischen Rates [ 1] vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung trifft konkrete Aussagen zur Radonexposition in Innenräumen. Es wird gefordert, dass die Mitgliedsstaaten im Rahmen des nationalen Maßnahmenplans nach Artikel 103 Maßnahmen zur Ermittlung von Wohnräumen ergreifen, in denen die Radonkonzentration (im Jahresmittel) den Referenzwert überschreitet. Diese Richtlinie wurde in dem neuen Strahlenschutzgesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung) der Bundesrepublik Deutschland vom 3. Juli 2017 umgesetzt. Nach § 124 des Gesetzes beträgt der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen 300 Becquerel je Kubikmeter. Spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes legt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen Bericht über die Entwicklung der Schutzmaßnahmen für die Allgemeinbevölkerung gegenüber Radonexpositionen, über deren Wirksamkeit und Kosten auf Bundes- und Länderebene vor. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, wie die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen zu erfolgen hat. Nach § 126 ist der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen ebenfalls auf 300 Becquerel je Kubikmeter festgelegt worden. Es ist international weitgehend akzeptiert, dass entsprechende vorsorgende Maßnahmen zur Beherrschung und Kontrolle der Radonsituation in neu errichteten Gebäuden effektiv sind und gegenüber Sanierungsmaßnahmen zur nachträglichen Verringerung der Radonkonzentration auch mit geringeren Kosten verbunden sein können. Somit ist die Kontrolle der Wirksamkeit von Radonschutzmaßnahmen in neu errichteten Gebäuden ein Schwerpunkt zukünftiger Aktivitäten zur Verbesserung der Radonsituation in Wohnungen und an Arbeitsplätzen in Deutschland. In der Leistungsbeschreibung des BfS vom 26.1.2016 für das Vorhaben "Qualifizierung der Luftdichtheitsmessung an Gebäuden zur Prüfung der Radondichtheit neu errichteter Gebäude" wurde formuliert, dass die derzeit gebräuchliche Methode zur Bestimmung des Jahresmittelwertes der Radonkonzentration in Innenräumen mit integrierenden Messeinrichtungen über die Dauer von einem Jahr für eine Prüfung der Radondichtheit eines Gebäudes gegen den Baugrund ungeeignet ist. Als Ziel eines Forschungsvorhabens wurde deshalb die Entwicklung einer praxistauglichen Methode zur Prüfung der Radondichtheit neu errichteter Gebäude und die Ableitung von Prüfwerten, die die Einhaltung des Referenzwertes für die Radonkonzentration in Innenräumen gewährleisten, benannt. Es wurde darauf verwiesen, dass als Grundlage für die Entwicklung des Prüfverfahrens der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik zu Messverfahren und Berechnungsmethoden zu recherchieren ist, mit denen für die Radonkonzentration in Gebäuden relevante Parameter ermittelt werden, die für die Aufgabenstellung von Bedeutung sein können. Dabei sind die in existierenden einschlägigen Normen festgelegten, radonrelevanten Parameter und Berechnungsverfahren zu berücksichtigen. Die Erstellung einer Unsicherheitsanalyse und der Vergleich der Ergebnisse mit den Unsicherheiten einer Langzeitmessung sollten Bestandteil der Leistungserbringung sein. Im Ergebnis der Untersuchungen ist ein konkreter Vorschlag für eine Prüfmethode zu formulieren, der ggf. als Grundlage für eine Standardisierung geeignet ist. Es wurde auch darauf in hingewiesen, dass die Referenzwerte Jahresmittelwerte der Aktivitätskonzentration von Radon-222 sind, oberhalb derer die resultierenden Expositionen als unangemessen zu betrachten sind. In der Praxis bedeutet dies, dass neue Gebäude so zu errichten sind, dass der Referenzwert oder ein anderer mit dem Bauherrn vertraglich vereinbarter Jahresmittelwert der Radonkonzentration nicht überschritten werden sollte. Die Einhaltung vertraglich gebundener oder behördlich geforderter bzw. nach dem Stand der Technik geschuldeter Eigenschaften neu errichteter Gebäude ist in der Regel bei Abnahme des Bauwerkes nachzuweisen. Die weit verbreitete, einfache und robuste Methode zur Bestimmung des Jahresmittelwertes der Radonkonzentration mit integrierenden Messeinrichtungen über die Dauer von einem Jahr, die in einem bereits genutzten Gebäude häufig angewendet wird, ist dafür ungeeignet. In der Leistungsbeschreibung wurde auf ein in der Literatur beschriebenes, komplexes Verfahren, den Jahresmittelwert der Radonkonzentration mit Hilfe modifizierter (vor der Bauabnahme ohnehin durchzuführender) Gebäudedichtheits-Messungen mit Unterdruck zu bestimmen, hingewiesen. Diesbezüglich ist zu ermitteln, mit Hilfe welcher zusätzlich zu berücksichtigender Parameter oder festzulegender Prüfwerte eine möglichst einfache, robuste Methode zur Prüfung auf ausreichende Radondichtheit entwickelt werden kann. Darüber hinaus sind alternative Methoden (auch ohne Luftdichtheitsmessung an Gebäuden) zu betrachten, die eine Prüfung der Radondichtheit erdberührender Bauteile von neu errichteten Gebäuden vor der Bauabnahme ermöglichen. Im Kapitel 2 werden die Ergebnisse der Literaturrecherche sowie weitere Prämissen zur Konkretisierung des Forschungsumfangs zusammengefasst. Im Kapitel 3 werden die erforderlichen Elemente zur Beschreibung der zeitlichen Radonkonzentrationsentwicklung, die für die Fortführung und Interpretation der Ergebnisse von Bedeutung sind, kurz dargestellt und anhand von Modellrechnungen untersetzt. Untersuchungsergebnisse von Prüfungen der Radondichtheit von 6 Häusern sowie zur Bestimmung des Radonquellterms werden in den Kapiteln 4 bis 9 vorgestellt. Die Häuser sind nach entsprechenden Voruntersuchungen so ausgewählt worden, dass möglichst viele Facetten einer Radondichtheitsprüfung erfasst werden und die Grenzen und Vorteile der anzuwendenden Methoden ausgelotet werden können. Entsprechend dem Auftrag ist für die Radondichtheitsprüfung die Unterdruckmethode als Vorzugsmethode zu testen, da auf der einen Seite die Veröffentlichungen zu bisherigen Forschungsarbeiten erfolgversprechend sind und auf der anderen Seite man sich eine deutliche Zeitersparnis, verbunden mit einer relativ Unabhängigkeit von äußeren Bedingungen verspricht. Vorschläge für eine Vorgehensweise zur Radondichtheitsuntersuchung von Häusern im Rahmen der Bauabnahme werden im Kapitel 10 unterbreitet und einzeln bewertet. In Kapitel 11 werden Ergebnisse von Langzeitmessungen der Radonkonzentration mit Hilfe von Kernspurdetektoren den Kurzzeitmessungen gegenübergestellt. Eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse enthält das Kapitel 12.

Bestimmung von Strahlenschutzszenarien als Voraussetzung für eine nachhaltige Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit Ultrakurzpuls-Lasern (UKP Laser) u.a. zur Unterstützung eines einheitlichen Vollzugs - Vorhaben 3619S22370

Der vorliegende Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben „Bestimmung von Strahlenschutzszenarien als Voraussetzung für eine nachhaltige Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit Ultrakurzpuls-Lasern (UKP Laser) u.a. zur Unterstützung eines einheitlichen Vollzugs“ hat drei Themenschwerpunkte. Der erste Teil des Forschungsvorhabens beschäftigte sich mit der „Ermittlung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik bezüglich des Auftretens ionisierender Strahlung beim Betrieb von UKP-Lasern verschiedener Bauarten“. Im Einzelnen wurden die physikalischen Mechanismen, die zu einer Röntgenerzeugung in der Ultrakurzpuls-Lasermaterialbearbeitung führen können, ermittelt und deren Abhängigkeit von den verschiedensten Einflussgrößen diskutiert. Weiterhin wurden die zurzeit genutzten Lasersysteme und aktuelle lasertechnologische Entwicklungen vorgestellt, die in naher Zukunft durch die Einführung von Pulsfolgefrequenzen im MHz- bis GHz-Bereich und Einzelpulsenergien im mJ-Bereich Laserleistungen im kW-Bereich in der Ultrakurzpuls-Lasermaterialbearbeitung ermöglichen. Zudem wurden die aktuell in der Lasermaterialbearbeitung genutzten Laserschutzgehäuse bezüglich der Strahlenschutztauglichkeit und die bereits von den Betreibern umgesetzten Strahlenschutzmaßnahmen dargestellt. Der zweite Teil des Forschungsvorhabens war der „Erarbeitung konservativer wie auch realistischer Szenarien beim Betrieb von UKP-Lasern“ gewidmet, in dem Strahlenschutzszenarien auf der Grundlage einer Datenerhebung erarbeitet wurden, die durch Vor-Ort-Messungen und Besichtigungen bei den Anwendern ergänzt wurden. Abschließend wurden im dritten Teil „Berechnungen der Expositionen H*(10) und H‘(0,07) für die erarbeiteten Umgangsszenarien“ auf der Grundlage vorhandener und erhobener Daten durchgeführt. Die im ersten Teil des Forschungsvorhabens gewonnen Erkenntnisse zeigen, dass die Erzeugung ionisierender Strahlung in der Ultrakurzpuls-Lasermaterialbearbeitung von einer Vielzahl sich zum Teil gegenseitig beeinflussender Parameter (Laser-, Plasma- und Bearbeitungsparameter) abhängen kann. So ist für den die Röntgenemission im keV-Bereich dominierenden Prozess der Resonanzabsorption die Laserpulsdauer, der Einfallswinkel auf einer durch den Bearbeitungsschritt vorgegebenen lokalen Oberflächentopographie und der Polarisationszustand von wesentlicher Bedeutung für die entstehende Röntgenemission. In Abhängigkeit von diesen Größen und vom Material kann die emittierte Röntgendosisleistung um mehrere Größenordnungen variieren. Zur spektralen Verteilung der Röntgenemission, deren Kenntnis für die Berechnung einer adäquaten Abschirmung erforderlich ist, konnten, bis auf die von der BAM und der PTB veröffentlichten Messungen, keine Datensätze aus der Lasermaterialbearbeitung ermittelt werden. Die in der Literatur veröffentlichten Spektren sind in der Regel bei deutlich höheren Laserintensitäten, viel geringeren Pulsfolgefrequenzen, ohne eine räumliche Überlappung der Laserpulse auf dem Werkstück und im Vakuum gemessen worden und daher nur bedingt auf die Ultrakurzpuls-Lasermaterialbearbeitung übertragbar. In Vor-Ort-Messungen bei industriellen Anwendern mit den zurzeit verfügbaren leistungsstärksten Laseranlagen musste festgestellt werden, dass eine worst-case Strahlenexposition nicht durch die Einstellung einer Kombination von worst-case Laserparametern reproduziert werden kann, sofern die technischen Komponenten der Lasermaterialbearbeitungsmaschine (im Regelfall) für die Routine-Lasermaterialbearbeitung optimiert wurden. Infolgedessen konnten in den Vor-Ort-Messungen keine erhöhten Strahlenexpositionen nachgewiesen werden. Auf der Grundlage der vorhandenen Daten und gewonnenen Erkenntnisse wurden Strahlenschutzszenarien für den Routinebetrieb in der Lasermikromaterialbearbeitung sowie verschiedene Unfallszenarien entworfen. Bei den Unfallszenarien wurde von einem Betrieb der Lasermaterialbearbeitungsanlage mit Routineparametern ausgegangen. Bei den Berechnungen für den Routinebetrieb, sowie für verschiedene Unfallszenarien unter Routinebearbeitungsbedingungen, zeigte sich, dass Einhausungen aus Stahl für die Gewährleitung des Strahlenschutzes in der Lasermaterialbearbeitung ausreichend sind. Diese Aussage schließt allerdings nicht Bearbeitungsprozesse mit leistungsstärkeren Laseranlagen ein, bei denen die technischen Komponenten an die höheren Leistungen angepasst sind oder Materialbearbeitungsprozesse außerhalb der Lasermikromaterialbearbeitung. Andere Abschirmmaterialien sollten dagegen nicht oder nur bei Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zum Bearbeitungspunkt eingesetzt werden. Letzteres trifft für Aluminium als Abschirmmaterial zu.

Die Strahlenexposition der Beschäftigten der Schachtanlage Asse II von 1967 bis 2008 : Gesundheitsmonitoring Asse

Durch den vorliegenden ersten Schritt des Gesundheitsmonitorings Asse (GM Asse) liegt erstmals eine umfassende, aussagefähige Dokumentation der Strahlenbelastung der im Zeitraum 1967 bis 2008 bei der Schachtanlage Asse II beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor. Die auf Basis der vorhandenen Mess- und Beschäftigungsdaten des früheren Betreibers HMGU durch das BfS abgeschätzte Strahlenbelastung ist zu gering, als dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik dadurch nachweisbar Krebserkrankungen ausgelöst werden könnten. Seit dem Beginn der Einlagerungen radioaktiver Abfälle in die Schachtanlage Asse II 1967 sind die jeweils zu erfüllenden rechtlichen Anforderungen an die Strahlenschutzüberwachung der Beschäftigten anspruchsvoller geworden. Es kann nicht von einer vollständigen Erfassung aller strahlenschutzrelevanten Daten über den gesamten Zeitraum ausgegangen werden, insbesondere im Hinblick auf eine vollständige Dokumentation aller strahlenschutzrelevanten Arbeitssituationen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen zu nicht dokumentierten, höheren Strahlenbelastungen gekommen ist. Für die Beschäftigten insgesamt ist die vorhandene Datenbasis aussagefähig und wissenschaftlich belastbar.

Leitfaden für die Erfassung und Beurteilung wesentlicher Merkmale der Sicherheitskultur deutscher Kernkraftwerke durch die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden - Vorhaben 3611R01313

Der vorliegende Bericht präsentiert den Leitfaden, den die GRS entwickelt hat, um eine bundesweit einheitliche Erfassung und Beurteilung wesentlicher Aspekte der Sicherheitskultur deutscher Kernkraftwerke in den Phasen des Restbetriebs, des Nachbetriebs und des Rückbaus zu unterstützen. Gegenstand des Leitfadens ist die Führung im Betreiberunternehmen, soweit sie in Aktionen und Vorkehrungen zur Förderung einer starken Sicherheitskultur im Betreiberunternehmen besteht. Der vorliegende Bericht enthält alle Informationen, die man für eine sachgerechte, praktische Anwendung des Leitfadens benötigt: a) eine Zusammenfassung der Anforderungen des deutschen kerntechnischen Regelwerks an die Sicherheitskultur, b) ein Überblick über die fachlichen Grundlagen des Leitfadens, c) der Leitfaden selbst, sowie d) eine Beschreibung des Prozesses, mit dem eine die Nutzung des Leitfadens implementieren kann. Zur weiteren Vertiefung steht ein Bericht zur Verfügung der den Stand von Wissenschaft und Technik zu Begriff, Erfassung und Beurteilung der Sicherheitskultur präsentiert (/GRS 14/). Der Leitfaden unterstützt zwei Vorgehensweisen der Aufsicht. Die erste besteht in der Erfassung und Beurteilung sicherheitskulturbezogener Führung im Zuge aller Aufsichtstätigkeiten, (insbesondere bei Besuchen auf den Anlagen), aus denen sich Einsichten über diese Aspekte der Führung ergeben können, auch wenn die Gewinnung dieser Informationen nicht primäres Ziel dieser Aufsichtstätigkeiten ist („Vorgehen en passant“). Der zweite Teil des Leitfadens ermöglicht die Erfassung und Beurteilung sicherheitskulturbezogener Führung im Rahmen von Untersuchungen, die speziell dieser Führung gewidmet sind und auf eine detailliertere und systematischere Erfassung und Beurteilung abzielen als das Vorgehen en passant. Vorgehensweisen dieser beiden Arten sind international gebräuchlich, und sowohl miteinander als auch mit anderen Methoden für die Erfassung und Beurteilung der Sicherheitskultur kombinierbar. Das Vorgehen en passant ist nicht nur ein Mittel für das Sammeln vielfältiger Information. Es wird integraler Teil der Aufsicht über die Sicherheitskultur, wenn Sammeln und weitere Bearbeitung der Informationen umfassend, fortlaufend und in zeitlich dichter Folge stattfinden und dazu führen, Betreiber zur zeitnahen weiteren, im besten Fall auch proaktiven Förderung der Sicherheitskultur anzuhalten, ohne die volle Verantwortung des Betreibers für die Sicherheitskultur und ihre Förderung zu schmälern. Der Leitfaden ist als Empfehlung an n zu betrachten. Entscheidungen über eine Umsetzung fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden.

Fortführung und technische Betreuung der Internetplattform zum europäischen Netzwerk für natürlicherweise auftretende radioaktive Materialien (NORM) Datenbank : Vorhaben 3609S10006

Das Vorhaben 3609S10006 "Fortführung und technische Betreuung der Internetplattform zum europäischen Netzwerk für natürlicherweise auftretende radioaktive Materialien (NORM)" wurde im Zeitraum vom 25.9.2009 bis 15.11.2011 realisiert. Die Schwerpunkte der Bearbeitung waren drei Arbeitspaketen zugeordnet: AP 1: Aufarbeitung des relevanten Standes von Wissenschaft und Technik, AP 2: Erarbeitung technischer Empfehlungen für den Strahlenschutz, AP 3: Abschlussbericht. Zudem umfasste das Projekt die Organisation und Durchführung von zwei Workshops. Die Arbeiten im Rahmen des AP 1 zum vorliegenden Projekt waren thematisch schwerpunktmäßig auf die - Erfassung der gegenwärtigen Praxis des Strahlenschutzes in der NORM Industrie sowie die - Aufarbeitung des Kenntnisstandes zur Entwicklung und Pflege von Leitlinien für eine gute Strahlenschutzpraxis in der NORM Industrie ausgerichtet. Auf der Basis von - umfassenden Auswertungen der derzeit z.T. auch als Entwurf vorliegenden internationalen Empfehlungen zum Strahlenschutz in Bezug auf NORM, - der Entwicklung überblicksartiger Dokumente (z.B. zu den nationalen Strahlenschutzgesetzgebungen, zur sogenannten "Positivliste") unter Nutzung der im Netzwerk bestehenden Kontakte und technischen Möglichkeiten, - einer Fragebogenaktion im EANNORM zur Daten- und Informationsgewinnung und - der Initiierung von Diskussionsforen zu unterschiedlichen Themen auf der EANNORM web-site konnte ein guter Überblick zum aktuellen Status des Strahlenschutzes in der NORM Industrie erarbeitet werden. Dieser wurde in entsprechenden Projektberichten gegenüber dem AG dokumentiert und in Form von speziellen Dokumenten den Mitgliedern des EANNORM auf der web-site zur Verfügung gestellt. Parallel dazu wurde die web-site aktualisiert. Im Rahmen des AP 2 zum vorliegenden Vorhaben wurden technische Empfehlungen in Form von Merkblättern für den Strahlenschutz der Beschäftigten in der Erdöl- /Erdgasindustrie und der Zirkonindustrie erstellt. Dabei wurden schwerpunktmäßig die Themenbereiche - Internationale Standards und nationale Regelungen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes der Beschäftigten-Strahlenschutz beim Transport - Ermittlung der Strahlenexposition an Arbeitsplätzen – Strahlenschutzmaßnahmen - Umgang mit Rückständen betrachtet. Die Merkblattentwürfe wurden im EANNORM mit den nationalen Vertretern diskutiert. Die Diskussion im internationalen Maßstab wird im Anschluss an das BfS-Projekt erfolgen. Die Merkblätter sind auf der EANNORM web-site publiziert. Neben der Erarbeitung der Merkblätter wurde eine Übersichtserhebung zu den herkömmlichen Regelungen des Arbeitsschutzes in der NORM Industrie durchgeführt. Die Untersuchung zeigte, dass der Strahlenschutz auch bei natürlich vorkommenden Strahlenquellen weitgehend als in sich abgeschlossener Bereich gesehen wird, der neben dem konventionellen Arbeitschutz organisiert und betrieben wird. Vertragsgemäß wurden 2 EANNORM Workshops in Dresden durchgeführt. Die je 3tägigen Veranstaltungen trafen auf gute Resonanz im Netzwerk. Die Tradition dieser jährlichen Workshops wird nach Abschluss des BfS-Projektes mit dem 4. Workshop Ende November 2011 in Hasselt (Belgien) fortgeführt. Im Zeitraum der Projektbearbeitung wurde der Kontakt zum EAN gepflegt. Außerdem ist das EANNORM auf 170 Mitglieder und 44 „Contact Points“ angewachsen. Die weitere Entwicklung des Netzwerkes wird Gegenstand der Diskussionen auf dem 4. Workshop sein.

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