Das Projekt "Erhebung von Biotestdaten des Zeitraums 1997-2000 als ein wesentliches Element der Ableitung ordnungsrechtlicher Vorgaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro Dr. Bütow durchgeführt. Nach Abwasserverordnung zu Paragraph 7a Wasserhaushaltsgesetz und Paragraph 3 Abwasserabgabengesetz sind die Schadwirkungen von Abwasserinhaltsstoffen durch biologische Testverfahren festzustellen, fuer die der Fisch-, Daphnien-, Algen- und Leuchtbakterientest sowie ein Test auf erbgutveraendernde Wirkungen (umu-Test) vorgesehen sind. Die Abwaesser sollen direkt mit diesen wirkungsbezogenen Tests ueberprueft und somit schnell einer biotoxikologischen Bewertung zugaenglich gemacht werden. Im Rahmen der Direkt- und Indirekteinleiterkontrollen liegen von Landesbehoerden und nachgeordneten Dienststellen biologische Testergebnisse zur Abwasserbewertung vor. Weitere Daten bieten Erhebungen und Vergleichsuntersuchungen aus Forschungsvorhaben auf Bundes- und Landesebene. Daneben besteht ein grosser Datenpool von im Zuge der Eigenkontrolle von Betrieben und Industrieverbaenden erhobenen Biotestdaten. Es fehlt jedoch eine aktuelle, uebergreifende abwasserherkunftsspezifische Dokumentation des Sachstandes fuer den Zeitraum 1997-2000. Das Ziel des Vorhabens besteht darin, die vorliegenden Daten in Anlehnung an das Umweltinformationssystem (UDIS) je Abwasserherkunftsbereich und entsprechender Abwasserbehandlungs- und -vorbehandlungstmassnahmen einschliesslich der ueberwachungspflichtigen Abwasserparameter tabellarisch zu erfassen, statistisch aufzubereiten und graphisch auszuwerten. Im Vergleich zur 'Datensammlung Bioteste', in der Daten fuer den Zeitraum 1994-1996 ausgewertet wurden, ist zu pruefen, welche(r) Test(e) im jeweiligen Herkunftsbereich am empfindlichsten reagiert(en) und inwieweit die vorliegenden Empfehlungen zu Grenzwerten fuer einzelne Biotests fortzuschreiben sind. Gleichzeitig sind die Abwasserherkunftsbereiche auszuweisen, fuer die bisher nur lueckenhafte Testergebnisse vorliegen und weitere Testarbeiten (Untersuchungsbedarf) zwingend geboten sind. Auch ist der Frage nachzugehen, ob Abwaesser aus verschiedenen Herkunftsbereichen mit besonders hohen Biotoxizitaeten (Verduennungsstufen) auftreten und weitere Testarbeiten notwendige Fortschritte zum Stand der Technik belegen koennen. Neben diesen offenen Fragen ist eine Gesamtbewertung im Hinblick auf den Stand der Technik je Abwasserherkunftsbereich und deren Auswirkung auf die Schadwirkung von Abwasserinhaltstoffen vorzunehmen. Insbesondere ist zu beurteilen, ob die Fortschreibung des Standes der Technik zu einer sichtbaren Verminderung der Biotoxizitaeten gefuehrt hat und daraus neue Umweltqualitaetsziele/Umwelthandlungsziele abgeleitet werden koennen.
Das Projekt "Einfuehrung eines Informationsnetzwerkes zum Stand der Sicherheitstechnik nach Stoerfallverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Abteilung 2 Chemische Sicherheitstechnik, Fachgruppe 2.1 Gase, Gasanlagen durchgeführt. Mit der Stoerfallverordnung wird in Deutschland die Einhaltung des Standes der Sicherheitstechnik fuer gefaehrliche Anlagen/Betriebe vorgeschrieben. Der Nachweis der Einhaltung ist ein komplexer Analyse- und Entscheidungsprozess. Dieser Prozess ist mit grossem Aufwand verbunden und muss bei jeder Genehmigung oder Anlagenaenderung durchlaufen werden. Nur in Ausnahmefaellen ist es moeglich, den Stand der Sicherheitstechnik auf der Basis sicherheitstechnischer Regeln Normen, Richtlinien etc. festzulegen. Der Grund ist, dass Technische Regeln und Normen grundsaetzlich gar nicht in der Lage sind, abschliessende Festlegungen hinsichtlich des Standes der Sicherheitstechnik zu treffen. Allerdings weisen technische Regeln eine hohe faktische Bindungswirkung auf. Folgende Probleme stellen sich: Erstens werden sehr aussagekraeftige und detaillierte deutsche Technische Regeln zum Anlagensicherheitsrecht in Zukunft durch europaeische Normen ersetzt. Die europaeischen Normen decken jedoch bei weitem nicht den Informationsgrad bestehender deutscher Regeln ab. Zweitens kommt der Arbeitskreis der Stoerfallkommission 'Schritte zur Ermittlung des Standes der Sicherheitstechnik' zu dem Ergebnis, dass sich Behoerden und kleinere Unternehmen sehr schwer tun, die vielfaeltig verstreuten Erkenntnisquellen (Regeln, Normen, Hintergrundinformationen etc.) zum Stand der Sicherheitstechnik zu erfassen. Besonders Hintergrundinformationen sind ausgesprochen schwer zugaenglich und zu bewerten. Ziel des Vorhabens ist, ein Informationsnetzwerk zum Stand der Sicherheitstechnik zu entwickeln, zu testen und probeweise einzufuehren. Ueber das Netzwerk sollen Erkenntnisquellen von Behoerden, Unternehmen und Sachverstaendigen kostenlos eingespeist und abgerufen werden koennen. Letztlich soll ein nachhaltiger Informationsfluss zu fortschrittlichen Sicherheitskonzepten ueber das Informationsnetzwerk entstehen.