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39 Dr. Felix Rösch GIS als Werkzeug archäologischer Grabungsdokumentation – zwei Fallbeispiele aus Sachsen-Anhalt LSA VERM 1/2019 GIS als Werkzeug archäologischer Grabungsdokumentation – zwei Fallbeispiele aus Sachsen-Anhalt Von Dr. Felix Rösch, Göttingen Zusammenfassung In den 1990ern in die deutsche Archäologie eingeführt, sind GIS heute aus dem Fach nicht mehr wegzudenken. Sie finden dabei vor allem in der Forschung Anwendung, während sie bei der Grabungsdokumentation nur selten eingesetzt werden.Anhand von zwei aktuellen Ausgrabungen aus Sachsen-Anhalt wird das Potenzial von GIS für die archäologische Feldforschung aufgezeigt. 1 Einleitung Archäologie ist seit jeher eine Wissenschaft, deren Untersuchungsgegenstand, neben der dem Namen inhärenten zeitlichen Dimension, einen starken Raumbezug auf- weist. Kaum eine Auswertung kommt ohne räumliche Parameter aus: sei es, dass eine Region den Rahmen der Untersuchung liefert oder ein Fundtyp in seiner Ver- breitung analysiert wird. Auch das für prähistorische Zeitstellungen charakteristi- sche Konzept der „Archäologischen Kultur“ beruht im Wesentlichen auf der räum- lichen Ausdehnung von vergleichbarer Materialität. Entsprechend verwundert es kaum, dass die Anwendung von GIS mittlerweile zum Standardrepertoire vieler Archäologinnen und Archäologen zählt. Die Einsatzgebiete sind dabei in erster Linie bei der Auswertung von Grabungen, der Beantwortung von raumbezogenen Forschungsfragen sowie im Aufgabenbereich der Bodendenk- malpflege und weniger bei der Ausgrabungstätigkeit selber zu finden. Dass der Ein- satz von GIS auch für die Dokumentation archäologischer Quellen im Feld eine ge- winnbringende Methode sein kann, soll im Folgenden anhand zweier aktueller Ausgrabungen des Seminars für die Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit am Institut für Kunstgeschichte und Archäologien Europas an der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg demonstriert werden. Zum einen handelt es sich da- bei um die Untersuchungen in der mittelalterlichen Wüstung Dorf Anhalt, die zur im Unterharz gelegenen Burg Anhalt zählt, zum anderen um die Ausgrabungen in den Außenanlagen eines der zur UNESCO-Welterbestätte Bauhaus gehörenden Lau- benganghäuser in Dessau-Törten. Neben dem konkreten Vorgehen bei verschiede- nen Anwendungssituationen werden auch die Vor- und Nachteile dieser Vorgehens- weise zur Sprache kommen. Zunächst soll jedoch ein kurzer Überblick über die häufigsten Anwendungsgebiete von GIS in der Archäologie gegeben werden. 2 Ausgrabungen im Dorf Anhalt und an einem Bauhaus Laubenganghaus GIS in der Archäologie:Anwendungsgebiete Während GIS international bereits seit den 1970ern eine Rolle in der Archäologie GIS hält seit 1990ern spielte, dauert es in Deutschland bis in die 1990er Jahre, dass erstmals umfangrei- Einzug in die chere Anwendungen stattfanden [Posluschny 2006, S. 289]. So wurden GIS zum Ma- deutsche Archäologie. nagement von Bodendenkmälern an einzelnen Landesämtern eingeführt [vgl. Zeeb 1999] und kamen bei besiedlungsgeschichtlichen Untersuchungen zur Anwendung [bspw. Saile 1998]. Im Zuge der 2000er stieg die Software dann in den Rang einer LSA VERM 1/2019 Dr. Felix Rösch GIS als Werkzeug archäologischer Grabungsdokumentation – zwei Fallbeispiele aus Sachsen-Anhalt 40 Standardmethode auf und ist heute aus vielen Bereichen des Faches kaum noch wegzudenken: kaum eine Flächengrabung wird heute noch ohne den Einsatz von GIS ausgewertet. Verbreitungskarten Die wohl häufigste Anwendung finden GIS bei der Erstellung sogenannter Verbrei- als archäologische tungskarten, eine Methode, die als genuin archäologisch gilt und seit Beginn des Methode letzten Jahrhunderts praktiziert wird. Wurde die Verbreitung von Fundtypen oder spezifischer Bauten wie Grabanlagen zunächst mit historischen Entitäten verknüpft, die bis in die Legitimierung der NS-Ostpolitik gipfelte, wurde nach Ende des 2. Weltkriegs unverfänglicher von Kulturen gesprochen [vgl. Posluschny 2006, S. 291]. Auch heute noch sind Verbreitungskarten ein wesentliches Mittel zur Interpretation archäologischen Materials – eine umfangreiche Quellenkritik vorausgesetzt. GIS er- möglichen dabei eine große Bandbreite an Darstellungsmöglichkeiten für die Vertei- lung unterschiedlichster Kategorien von Funden oder Siedlungen im Raum. Über Punktshapes lassen sich die Kategorien durch eine nahezu unbegrenzte Farb- und Symbolauswahl darstellen, die sich über quantifizierbare Attributwerte darüber hin- aus auch dimensionieren lassen. Funktionen wie Diagramme und Heatmapping bzw. Kern-Dichte Berechnungen können den Interpretationsspielraum zusätzlich erwei- tern. Entsprechend gelingt durch GIS die Überführung dieser klassischen Methode ins digitale Zeitalter. Wegeberechnung und Ebenfalls einiger Beliebtheit erfreute sich im Fach die Kartierung von Handelswegen Interaktions- und Kommunikationsverbindungen zwischen einzelnen Siedlungsplätzen.Wurde da- verbindungen für meist eine einfache Linie zwischen zwei Orten gezeichnet, die keine oder nur begrenzt Rücksicht auf naturräumliche Gegebenheiten nahmen [zusf.Wehner 2019, S. 28-29; Abb. 7], liefern Least-Cost-Path Berechnungen auf Grundlage von DGM deutlich stichhaltigere Aussagemöglichkeiten [Wheatley and Gillings 2002, Sn. 157–159]. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn weitere Parameter der Siedlungsland- schaft hinzugezogen oder ein Abgleich mit Quellen wie bspw. historischen Nennun- gen von Flussüberquerungen oder Hohlwegen erfolgt.Abstrahierter geht es bei der Modellierung von Austausch- und Kommunikationsverbindungen auf Grundlage netzwerktheoretischer Überlegungen zu, wie sie jüngst von [Wehner 2019] anhand von Münzschatzfunden des 11. Jahrhunderts für Ostmitteleuropa berechnet wurden und die es u. a. ermöglichten, bislang unbekannte Zentralorte zu identifizieren. Gänzlich der Vorhersage von unbekannten Fundplätzen hat sich die sogenannte Ar- Archäoprognose chäoprognose bzw. das predictive-modelling verschrieben. Diese Methode greift verschiedene Parameter – darunter fallen insbesondere naturräumliche Standort- faktoren – bereits bekannter Fundstellen einer Zeitstellung ab, um daraus Raster zu kreieren, die die wahrscheinlichsten Standorte möglicher Siedlungen kennzeichnen. Ein Verfahren, das nicht nur der Forschung bei der Abschätzung des Umfanges prä- historischer Gesellschaften dienlich ist [bspw. Mennenga 2016], sondern vor allem der praktischen Bodendenkmalpflege konkrete Zahlen an die Hand gibt, mit wel- chem Umfang und welcher Art von Fundplätzen etwa bei der Durchführung von Großbauprojekten wie dem Trassenbau gerechnet werden kann [bspw. Zeeb 1999; Münch 2006]. Bereits früh hat sich die Archäologie an Sichtfeldanalysen versucht, um die Sichtbar- Viewsheds und keit von insbesondere militärischen Bauten zu überprüfen. Mit Sichtfeld- bzw.View- Soundscapes shedanalysen lassen sich diese Untersuchungen unter Einbeziehung unterschiedlichs- ter Parameter präzisieren und entsprechend visualisieren [zusf. Posluschny 2008]. Studien liegen beispielsweise zu den Wachtürmen des römischen Limes vor [Pos- 41 Dr. Felix Rösch GIS als Werkzeug archäologischer Grabungsdokumentation – zwei Fallbeispiele aus Sachsen-Anhalt LSA VERM 1/2019 luschny 2006, Sn. 293–296] oder einem Signalfeuersystem zur Benachrichtigung der Wikingerstadt Haithabu vor herannahenden feindlichen Flotten [Lemm 2016]. In jüngster Zeit gab es darüber hinaus auch erste Versuche, historische Geräuschquel- len mit GIS abzubilden. So hat [Luick 2016] verschiedene Modelle zur Reichweite der Glocke der untergegangenen St. Catharinenkirche an der Eckernförder Bucht berechnet, um herauszufinden, welche Ortschaften zum ehemaligen Kirchspiel ge- zählt haben könnten. Einen starken Bedeutungsschub haben GIS für die Archäologie darüber hinaus durch das Airborne Laserscanning gewonnen (vgl.Abb. 2). Die daraus resultierenden DGM DGM führten dazu, dass sich die bekannten Fundstellen insbesondere unter Waldgebieten vervielfacht haben, wie [Swieder 2014] am Beispiel des Unterharzes nachweisen konnte. Als eines der wichtigsten Anwendungsfelder muss die Aufarbeitung von Ausgrabun- gen gelten. Das gilt sowohl für jüngere Untersuchungen, deren Befunde bereits digi- Auswertung von tal im Feld mittels TachyCAD erfasst und zur Auswertung ins GIS transferiert wer- Grabungen den, als auch für analog dokumentierte Altgrabungen [Rösch 2016]. GIS sind hier vor allem beim Verständnis komplexer archäologischer Situationen hilfreich, da nur so die mitunter riesigen Datenmengen dahingehend aufbereitet und dargestellt werden können, dass sie zur Gänze interpretier- und visuell vermittelbar sind (Abb. 1). Bewährt hat sich dabei die Verknüpfung mit Datenbanken oder die dreidi- mensionale Betrachtung mit der ArcGIS Applikation ArcScene (oder ArcGIS Pro). Steht die Aufarbeitung einer Altgrabung an, gilt es zunächst die von Hand gezeich- nete Dokumentation von Plana und Profilen einzuscannen, um dann die einzelnen Befunde wie Gruben, Holzkonstruktionen und Erdschichten als Polygone zu digitali- sieren, wobei die Attributtabellen mit den entsprechend auf der Zeichnung oder externen Beschreibungen enthaltenen Informationen gefüttert werden. Ziehen sich die gleichen Befunde wie Pfosten durch mehrere Plana, gelingt es mit GIS, diese zu- sammenzuführen. Für die Publikation ermöglicht das GIS dann letztlich die Erstel- lung von Plänen und Befundkatalogen und kann sogar als Grundlage für die 3D-Vi- sualisierung historischer Lebensbilder dienen [Rösch 2018, Sn. 45-69;Abb. 93]. Abb. 1: Schleswig. Grabung Plessenstraße 83/3. Mittelalterliches Hafenviertel. Digitalisierte, in ArcScene aufgerichtete Grabungsprofile und extruierte Holzbefunde (Graphik: F. Rösch). Auch wenn noch lange nicht alle Anwendungsgebiete angeführt worden sind – nicht explizit genannt wurden bspw. site-catchment-Analysen [Wheatley and Gillings 2002, Sn. 159–162] – sind doch die wesentlichsten Felder zur Sprache gekommen. Deutlich geworden sein sollte, dass GIS dem Archäologen eine große Bandbreite an

"BienABest" - Neues Projekt soll Arten und Bestäubungsleistung sichern

Am 29. Mai 2017 informierten das Bundesamt für Naturschutz und das Umweltministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung über den Start eines neuen Bienenschutz-Projektes, das Arten und Bestäubungsleistung sichern soll. Mehr als die Hälfte der 561 Wildbienenarten stehen in Deutschland bereits auf der Roten Liste. Das Projekt "BienABest" soll helfen, dem Bienensterben Einhalt zu gebieten und die Bestäubungsleistung nachhaltig zu sichern. Das sechsjährige Projekt, in fachlicher Begleitung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), wird aus Mitteln des Bundesprogramms Biologische Vielfalt des Bundesumweltministeriums gefördert. Wildbienen übernehmen eine Schlüsselrolle in der Bestäubung und erfüllen so eine wichtige Funktion im Ökosystem. Sie sichern die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Damit sind sie auch ein Garant für die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und stellen damit eine bedeutende Ökosystemleistung zur Verfügung. Der Projektname "BienABest" steht deshalb für „Standardisierte Erfassung von Wildbienen zur Evaluierung des Bestäuberpotenzials in der Agrarlandschaft“. Ein Kernstück von BienABest ist die Entwicklung eines Bestimmungsschlüssels. Dieser ermöglicht die Artbestimmung der Mehrzahl der Wildbienenarten direkt im Gelände. Das Besondere: Die Wildbienen können lebend bestimmt und anschließend wieder freigelassen werden. So sollen in Zukunft Aussagen über die Bestandsentwicklung getroffen werden können, ohne durch Entnahme in die Populationen einzugreifen. Das Projekt wird auch Sachverständige ausbilden, die entlang der zu entwickelnden Methoden und Standards beraten und prüfen können. Die Ergebnisse dienen dann als wichtige Grundlage für den Schutz der Wildbienen.

Lesefreundliche Dokumente in Umweltprüfungen

Menschen, die im Einwirkungsbereich von Plänen und Projekten leben, sollen anhand der Umweltberichte und ⁠UVP⁠-Berichte erkennen können, ob sie und die Umwelt in der sie leben von Vorhaben oder Planungen betroffen sind. Werden diese Dokumente allerdings nur von Fachleuten verstanden, können sie ihren Zweck nicht erfüllen. Eine bessere Verständlichkeit der Dokumente in Umweltprüfungen kann durch die Beachtung von Schlüsselkonzepten erreicht werden, die im vorliegenden Leitfaden anhand von praxisnahen Beispielen erläutert werden. Der Leitfaden kann daneben auch Anregungen für andere in deutscher Sprache verfasste Umweltdokumente geben.

Bewertungen für die TA Luft Nr. 5.2.7.1.1. Krebserzeugende Stoffe

Für die Aktualisierung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – ⁠ TA Luft ⁠) vom 24. Juli 2002 wurde unter anderem geprüft, in wie weit hinsichtlich der krebserzeugenden Stoffe (Nr. 5.2.7.1.1, TA Luft) Anpassungen aufgrund der Europäischen Chemikaliengesetzgebung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (⁠ REACH ⁠) erforderlich sind. Dafür wurde für 35 emmissionsrelevante Stoffe nach einer Standardmethode deren krebserzeugende Wirkstärke bei einer theoretischen ⁠ Exposition ⁠ gegenüber 1 μg/m³ abgeleitet.  20 dieser Stoffe stammen aus in der TA Luft von 2002 bestehenden Klassierungen, vier Stoffe sind von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bewertete Stoffe und 11 Stoffe oder Stoffgruppen wurden zusätzlich neu bewertet. Entsprechend den Ergebnissen wurden sie dann, bis auf Formaldehyd, einer von drei Wirkungsklassen (WK) mit maximal zulässigen Emissionenwerten zugeordnet. Veröffentlicht in Texte | 88/2015.

Bürger beteiligen – Akzeptanz fördern

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz, des Bundesinstitutes für Risikobewertung, des Robert Koch-Institutes und des Umweltbundesamtes Neuer UMID über Bürgerbeteiligung im Umwelt- und Gesundheitsschutz Bürgerinnen und Bürger fordern immer häufiger an wichtigen Entscheidungsprozessen beteiligt zu werden. Sie wollen ihre Positionen und Argumente einbringen, statt von bereits gefassten Beschlüssen nur zu lesen oder zu hören. Menschen werden daher heute stärker in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen als bisher, etwa bei Lärmfragen, beim Aus- und Umbau der Energieversorgung oder bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Die Erfahrungen zeigen: Planungen und Projekte können von den Vorschlägen und der Expertise der Betroffenen profitieren. Zudem lassen sich durch frühe Beteiligungen gesellschaftliche Kontroversen vermeiden oder versachlichen. Autorinnen und Autoren aus Behörden, Wissenschaft und Bürgerinitiativen haben in der neuen Ausgabe der Zeitschrift Umwelt und Mensch – Informationsdienst (UMID) Positionen, Perspektiven und Beispiele zum Thema Bürgerbeteiligung dargestellt. Sie zeigen, wie sich Mitwirkungsformen gestalten oder weiterentwickeln lassen und erklären neue gesetzliche Regelungen zur Bürgerbeteiligung im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“. Für Politiker, Projektmanager und Bürger liefern die Beiträge viele praktische Informationen, zu wichtigen Standards für Beteiligungsverfahren oder einzelnen Methoden wie Dialogforen oder Workshops. Durch mehrere rechtliche Neuerungen wurde die Bürgerbeteiligung in Deutschland gestärkt. Dazu gehören das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten und das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung der Planfeststellungsverfahren vom 31. Mai 2013. Die Europäische Union hat das Jahr 2013 zudem zum Jahr der Bürgerinnen und Bürger erklärt. Damit will sie die in der EU vorhandenen Möglichkeiten, sich am europäischen Gesetzgebungsprozess zu beteiligen, besser bekannt machen. Für die Redaktion der Zeitschrift UMID ist dies Anlass, der Bürgerbeteiligung an Projekten und Prozessen im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“ in Deutschland ein eigenes Heft zu widmen. Neben den neuen Gesetzen erläutern die Autoren und Autorinnen bereits bestehende Beteiligungsmöglichkeiten, zum Beispiel beim Planen und Umsetzen von Lärmminderungsmaßnahmen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie eröffnet bereits seit 2002 einigen Spielraum für die Gestaltung von Beteiligungen. Das Umweltbundesamt förderte daher ein Projekt, das neue Verfahren der Bürgerbeteiligung beim Lärmschutz erprobt. Erfahrungen und Ergebnisse des Projektes werten die Forscher und Forscherinnen im neuen UMID jetzt erstmals aus. Konkrete Erfahrungen bei der Bürgerbeteiligung in gesellschaftlich kontrovers diskutierten Bereichen schildert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) an zwei Beispielen. Im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm hat das BfS über mehrere Jahre die öffentliche Beteiligung an wissenschaftlichen Untersuchungen zu Auswirkungen des Mobilfunks auf Menschen und die Umwelt durch Bürgerinnen und Bürger, Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinitiativen und Ärztegruppen organisiert. Welche Folgen die fehlende Einbeziehung der Öffentlichkeit haben kann, schildert das BfS am Beispiel der Schachtanlage Asse, die es 2009 als Stilllegungsprojekt übertragen bekommen hat. Einst als Vorzeigeprojekt gefeiert, war das gesellschaftliche Umfeld um die Asse im Jahre 2009 von Kritik und Misstrauen an staatlichem Handeln geprägt. Neben den geologischen und technischen Fragen der sicheren Stilllegung geht es dem BfS darum, die verunsicherte Bevölkerung in den weiteren Prozess zur sicheren Schließung des Endlagers direkt einzubinden. Die Bewertung gesundheitlicher Risiken, die von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ausgehen können, trifft bei Bürgerinnen und Bürgern auf großes Interesse. Wissenschaftler des mit der Risikokommunikation auf diesem Feld gesetzlich beauftragten Bundesinstituts für Risikobewertung stellen neue, insbesondere dialogorientierte Verfahren wie Verbraucherkonferenzen oder Verbraucherschutzforen vor. Sie wurden in den letzten Jahren eingesetzt, um neben der Erörterung des wissenschaftlichen Sachstandes vor allen Dingen die Informations- und Kommunikationsbedürfnisse der von einer Risikothematik betroffenen Personengruppen in Erfahrung zu bringen und die Risikokommunikation dahingehend effizient zu gestalten. Ziel ist ein partizipativer Dialog, über den die Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Kriterien behördlicher Entscheidungen erhalten. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint drei- bis viermal pro Jahr und informiert kostenlos zu Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die am Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) – neben dem Bundesumweltministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesverbraucherschutzministerium – beteiligten Einrichtungen Umweltbundesamt, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesinstitut für Risikobewertung und Robert Koch-Institut geben den UMID gemeinsam heraus.

Klassierungen krebserzeugender Stoffen nach Nr. 5.2.7.1.1 TA Luft

Klassierungen krebserzeugender Stoffen nach Nr. 5.2.7.1.1 TA Luft Für die Aktualisierung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002 hat das Umweltbundesamt ein Gutachten machen lassen. Unter anderem wurde geprüft, in wie weit hinsichtlich der krebserzeugenden Stoffe (Nr. 5.2.7.1.1, ⁠ TA Luft ⁠) Anpassungen aufgrund der Europäischen Chemikaliengesetzgebung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (⁠ REACH ⁠) erforderlich sind. Dafür wurde für 35 emmissionsrelevante Stoffe nach einer Standardmethode deren krebserzeugende Wirkstärke bei einer theoretischen ⁠ Exposition ⁠ gegenüber 1 μg/m³ abgeleitet.  20 dieser Stoffe stammen aus in der TA Luft von 2002 bestehenden Klassierungen, vier Stoffe sind von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bewertete Stoffe und 11 Stoffe oder Stoffgruppen wurden zusätzlich neu bewertet. Entsprechend den Ergebnissen wurden sie dann, bis auf Formaldehyd, einer von drei Wirkungsklassen (WK) mit maximal zulässigen Emissionenwerten zugeordnet.

Bewertungen für die TA Luft Nr. 5.2.7.1.1. Krebserzeugende Stoffe

Für die Aktualisierung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – ⁠TA Luft⁠) vom 24. Juli 2002 wurde unter anderem geprüft, in wie weit hinsichtlich der krebserzeugenden Stoffe (Nr. 5.2.7.1.1, TA Luft) Anpassungen aufgrund der Europäischen Chemikaliengesetzgebung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (⁠REACH⁠) erforderlich sind. Dafür wurde für 35 emmissionsrelevante Stoffe nach einer Standardmethode deren krebserzeugende Wirkstärke bei einer theoretischen ⁠Exposition⁠ gegenüber 1 μg/m³ abgeleitet.  20 dieser Stoffe stammen aus in der TA Luft von 2002 bestehenden Klassierungen, vier Stoffe sind von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bewertete Stoffe und 11 Stoffe oder Stoffgruppen wurden zusätzlich neu bewertet. Entsprechend den Ergebnissen wurden sie dann, bis auf Formaldehyd, einer von drei Wirkungsklassen (WK) mit maximal zulässigen Emissionenwerten zugeordnet.

Investigation of two widely used nanomaterials (TiO2, Ag) for ecotoxicological long-term effects - adaption of test guidelines

The nanoparticulate titanium dioxide NM-105 was investigated in two tests with Lumbriculus variegatus in a sediment-water system according to the ⁠OECD⁠ TG 225 [5]. The nominal test concentrations in the first test were 15; 23; 39; 63 and 100 mg/L NM-105 and 100 mg/L NM-105 in the second test. Chemical analysis of titanium concentrations in test media in the first test showed good agreement with nominal test concentrations.

Microsoft Word - LSA_Verm Anfang.doc

Andrea Riedel Aktuelle Entwicklung der Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA 121 LSA VERM 2/2013 Aktuelle Entwicklung der Verwaltungsvorschriften zum Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt Von Andrea Riedel, Magdeburg Zusammenfassung Der Aufsatz zeigt die Entwicklung der grundlegenden Verwaltungs- vorschriften zum Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen- Anhalt seit der Neustrukturierung der Vermessungs- und Geoinformati- onsverwaltung im Januar 2004. Er beschreibt die maßgeblichen Gründe für ihre Fortschreibung sowie wesentliche Aspekte ihrer Veröffentli- chung und ihre Fundstellen. Letztendlich soll er einen Überblick vermit- teln über die künftige Organisation der Fachvorschriften und deren aktu- ellen Stand und dazu dienen, eine einheitliche Arbeitsgrundlage zu schaf- fen und die Anwendung der Fachvorschriften in der Praxis durch die Aufgabenträger zu erleichtern. 1 Einleitung Das Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) [Landtag 2004] als grundlegende Rechtsvorschrift im Amtlichen Vermessungs- und Geoinformationswesen räumt dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) als Verwaltungsträger sowie den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVermIng) und anderen behördlichen Vermessungsstel- len als Vermessungsträgern bei seiner Umsetzung zum Teil Ermessensspielräume ein. Zudem enthält es unbestimmte Rechtsbegriffe, die ausgelegt und konkretisiert werden müssen. Man denke hier zum Beispiel an den Begriff des Gebäudes, der in § 11 Absatz 2 Satz 2 des VermGeoG LSA benannt wird, dessen Definition im Ge- setz aber nicht normiert ist. Zwar werden in der Durchführungsverordnung zum Vermessungs- und Katastergesetz Sachsen-Anhalt (DVO VermKatG LSA) [Landtag 1992] als weitere Rechtsvorschrift einzelne Bereiche ergänzend zum VermGeoG LSA differenzierter geregelt, jedoch kann auch damit eine einheitliche Auslegung und Anwendung des VermGeoG LSA durch alle Aufgabenträger nicht abschließend gewährleistet werden. Hierzu bedarf es ergänzender Verwaltungsvorschriften, die als untergesetzliche Vorschriften mit ihren Inhalten das Gewollte im Vermessungs- und Geoinformationswesen konkretisieren und die Umsetzung dessen in der Praxis unterstützen und erleichtern. Ergänzung der Rechtsvorschriften Auslegung von Ermessensspiel- räumen und unbestimmten Rechtsbegriffen Vorgenannte Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA sind keine starren keine starren Regelwerke, sondern unterliegen – insbesondere aufgrund der enormen Anforde- Regelwerke rungen an die Standards der Verfahren und Methoden – Veränderungen und Fort- schreibungen. Im Folgenden wird die Entwicklung der grundlegenden Verwaltungs- vorschriften zum VermGeoG LSA – als Spiegelbild der Neustrukturierung von der ehemaligen Vermessungs- und Katasterverwaltung (VuKV) bis zur heutigen Geoin- formationsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt – vorgestellt und anschaulich beschrieben. LSA VERM 2/2013 Neuorganisation aufgrund der Neustrukturierung der Vermessungs- und Geoinformations- verwaltung Abb. 1: Organisationsschema für die grundlegenden Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA (Ausgangssituation) Andrea Riedel Aktuelle Entwicklungen der Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA 2Grundlegende Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA 2.1Ausgangssituation 122 Mit der Neustrukturierung der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung zum 1. Januar 2004 wurde die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde ermächtigt, die erforderlichen Fachvorschriften zum VermGeoG LSA grundsätzlich selbst zu verfügen [MI 2003] [Kummer/Möllering 2005]. In Konsequenz des Vorgenannten wurden die bisherigen Verwaltungsvorschriften der VuKV grundsätzlich in Verwaltungsvorschriften der Geoinformationsverwaltung überführt. Im Einzelnen wurden die Runderlasse des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI), die nur das LVermGeo selbst betreffen, in Dienstanweisungen und die, die alle Aufgabenträger betreffen, in Verfügungen um- gewandelt. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung des Konzeptes für die Verwal- tungsvorschriften nach dem VermKatG LSA [Osterloh 1996] wurden die Fachvor- schriften neu organisiert. Hierbei wurde die ursprüngliche Systematik des vorge- nannten Konzeptes grundsätzlich beibehalten. Entsprechend ist eine Gliederung sowohl nach den im VermGeoG LSA benannten Hoheitsaufgaben Liegenschaftska- taster, Grundlagenvermessung, Geoto- pographie und Geobasisinformations- system als auch nach den funktionellen Aspekten der Verwaltungsvorschriften wiederzufinden. Das Ergebnis der zuvor erläuterten Überführung und Neuorganisation der grundlegenden Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA zeigt Abbildung 1 [Kummer/Möllering 2005]. Das Organi- sationsschema spiegelt den aktuellen Stand der Fachvorschriften hinsichtlich Gültigkeit und Zuständigkeit wider. Im Hinblick auf die Umsetzung der Aufga- ben nach dem VermGeoG LSA ist es zunächst noch von Bedeutung, da fast alle dargestellten Vorschriften noch in Kraft und anzuwenden sind. Perspekti- visch ist es jedoch als „Auslaufmodell“ zu betrachten, da aufgrund der in Nr. 2.2 aufgeführten Gründe eine Fort- schreibung erforderlich ist. Auf eine Erläuterung der Inhalte der einzelnen Vorschriften wird an dieser Stelle verzichtet, zumal diese zum größten Teil bereits seit neuneinhalb Jahren anzuwenden sind und somit inhaltlich bekannt sein dürften. Andrea Riedel Aktuelle Entwicklung der Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA 123 2.2 LSA VERM 2/2013 Gründe für die Fortschreibung Die anstehende Überarbeitung der bestehenden Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA beruht sowohl auf organisatorischen als auch auf fachlichen Aspek- ten, die im Folgenden näher betrachtet werden. An erster Stelle sei hier der Beschluss der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche [Lan- desregierung 2011] genannt, wodurch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt (MLV) oberste Vermessungs- und Geoinformationsbehör- de des Landes wurde. Aufgrund der damit verbundenen Neustrukturierung der Geoinformationsverwaltung liegt die Zuständigkeit für die Regelung grundsätzlicher untergesetzlicher Festlegungen nicht mehr beim LVermGeo, sondern beim MLV. Als Folge dessen werden entsprechende Grundsätze – eng angelehnt an strategi- sche und politische Entscheidungen und unter Berücksichtigung aktueller rechtli- cher Entwicklungen – künftig in Erlassen des MLV geregelt. Daneben verbleiben die vermessungstechnischen, fachverfahrensbezogenen und redaktionellen Vorgaben, die permanenter Dynamik unterliegen und daher flexibel bleiben müssen, weiterhin in der Zuständigkeit des LVermGeo. Durch die damit gegebene enge Verbindung zwischen Theorie und Praxis sollen einheitliche Standards gewährleistet und die erforderliche Qualität staatlicher Leistungen sichergestellt werden [Kummer/ Möllering 2005]. Die Verwaltungsvorschriften des LVermGeo werden wie bisher in Form von Verfügungen oder Dienstanweisungen ergehen. organisatorische Aspekte Neustrukturierung der Geo- informations- verwaltung Neben den vorgenannten organisatorischen Veränderungen finden sich auch anste- technische hende Weiterentwicklungen der in der Geoinformationsverwaltung eingesetzten Weiterentwicklungen technischen Verfahren und Prozesse in den Verwaltungsvorschriften wieder. Schließlich sind Recht und Technik in Verwaltungshandlungen untrennbar miteinan- der verbunden. Einen zentralen Aspekt stellt hierbei die Einführung der Verfahren Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem (ATKIS), Amtliches Einführung AAAA Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS), Amtliches Festpunktinformati- onssystem (AFIS) und Amtliches Kaufpreisinformationssystem (AKIS) in Sachsen- Anhalt [MLV 2013b] dar. So werden durch den Einsatz der vorgenannten Verfahren Arbeitsabläufe gebündelt und vereinfacht. Im Zuge der Einführung der neuen tech- nischen Verfahren in der Praxis sind die neuen Abläufe und Methoden auch in den entsprechenden fachlichen Verwaltungsvorschriften abzubilden, was unweigerlich deren fachliche Fortschreibung bedingt. Bei der Überarbeitung der derzeit gültigen Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG redaktionelle LSA (Abb. 1) aufgrund der vorgenannten Gesichtspunkte sind neben den gesetzli- Änderungen chen Regelungen im VermGeoG LSA auch die Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) zu beachten. Zudem ist zu prüfen, ob die Einflechtung bestehender Einzelregelun- gen sowie redaktionelle Änderungen erforderlich sind. In Anbetracht des zu erwar- tenden Umfangs der Fortschreibung der Vorschriften werden diese in der Regel komplett neu gefasst und neu bezeichnet. 2.3 Aktueller Stand Ausgehend von dem in Nr. 2.1 erläuterten Konzept und unter Berücksichtigung der in Nr. 2.2 angeführten Aspekte wurden die bestehenden Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA (Abb. 1) zunächst hinsichtlich ihrer künftigen Organisation betrachtet. Im Ergebnis dessen wurde ein Konzept zur Einordnung der künftigen

Seen Biologische Qualitätskomponenten Makrophyten / Phytobenthos Diatomeen Probennahme und Aufbereitung

Die Diatomeenuntersuchung folgt den Arbeitsschritten Vorarbeiten, Probenahme im Freiland und Aufbereitung im Labor. Das exakte Vorgehen (auch für Sonderfälle wie Talsperren) ist der aktuellen „Verfahrensanleitung für die ökologische Bewertung von Seen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie: Makrophyten und Phytobenthos (Phylib)“ zu entnehmen. Im Folgenden ist eine Übersicht über die Arbeitsschritte bei der Probenahme und Aufbereitung benthischer Diatomeen: Vorarbeiten* Festlegung der Tarnsektanzahl* Probenahmezeitpunkt* (Vor-)Auswahl der Transekte* Probenahme im Freiland Auswahl der Probenahmebereiche innerhalb der Transekte Material für die Probennahme Durchführung der Probenahme: - von Hartsubstrat - von Sand/Weichsediment - Sonderfälle Fixierung der Diatomeenproben Aufbereitung im Labor Präparation durch Säurebehandlung: - Material für die Aufbereitung - Probenvorbereitung - Kochen mit Salzsäure - Kochen mit Schwefelsäure Herstellung von Dauerpräparaten: - Material für Dauerpräparate - Auftropfen der Diatomeensuspension - Einbetten in Kunstharz (Naphrax) - Konservieren der Diatomeensuspension Die mit * markierten Arbeitsschritte sind durch die Makrophytenuntersuchung vorgegeben. Sie werden vom Bearbeiter der Makrophytenkartierung bzw. in Zusammenarbeit mit diesem durchgeführt (vgl. 3S.2.2.1.20 im Abschnitt Makrophyten). Die einzelnen Arbeitschritte der Diatomeenuntersuchung können zeitlich entkoppelt erfolgen. Daher ist auf eine sorgfältige Beschriftung zu achten, die auch später eine eindeutige Zuordnung von Probengefäß, Diatomeensuspension und Dauerpräparat ermöglicht. Die Beschriftung sollte jeweils die folgenden Informationen enthalten: Codierung (eindeutige Kennung, die den Bezug zu allen Begleitinformationen sowie der präparierten Probe herstellt) Gewässer (eindeutige Kennung) Probestelle/Transekt (eindeutige Kennung) Beprobtes Substrat Datum der Probenahme Probenehmer (auf dem Probengefäß) bzw. präparierendes Labor/Bearbeiter (auf der Diatomeensuspension) bzw. taxonomischer Bearbeiter (auf dem Dauerpräparat) Benthische Diatomeen werden gleichzeitig mit den Makrophyten bei einer einmaligen Probenahme zur Hauptvegetationszeit der Makrophtyen zwischen Anfang Juli bis Mitte August erfasst. Die Diatomeenproben werden jeweils an den durch die Makrophytenuntersuchung vorgegebenen Transekten entnommen und für die Weiterbehandlung im Labor aufbewahrt. Die Diatomeenprobe wird als Mischprobe aus mindestens fünf Einzelproben gesammelt, die möglichst weit über den bei der Makrophytenuntersuchung kartierten Uferabschnitt verteilt sind. Die Einzelproben werden im Freiwasserbereich entnommen, nicht innerhalb dichter Makrophytenbestände. Es sind Probenahmebereiche auszuwählen, die stabile hydrologische Bedingungen aufweisen und in den der Probenahme vorausgegangenen ca. vier Wochen ungestörte Verhältnisse für das Diatomeenwachstum geboten haben. Der beprobte Tiefenbereich sollte zwischen 0,3 m und 1 m Wassertiefe liegen. Flachere Bereiche sind zu vermeiden, da hier Wellenschlag zu instabilen hydrologischen Verhältnissen und aerischem Einfluss führen kann. Bei der Probenahme ist das standorttypische Bodensubstrat in repräsentativen Anteilen zu berücksichtigen. Bevorzugt werden natürliche Hartsubstrate (mittelgroße bis große Steine) besammelt, die unter normalen hydrologischen Bedingungen keiner Umlagerung unterworfen sind. Topographische Karten 1:25000 bzw. 1:50000 Feldprotokolle ( Diatomeen , Diatomen in Talsperren ) und Bleistifte Exemplar der Verfahrensanleitung Wathose Weithalsflaschen oder -gläschen Einige Gefrierbeutel Vorgefertigte Etiketten oder wasserfester Stift zur Beschriftung der Probengefäße Teelöffel, Spatel, Zahnbürsten o.ä. Ethanol 96% Fotoausrüstung ggf. Sicherheitsausrüstung Die Bewuchsdichte des Bodensubstrats kann in verschiedenen Gewässertypen sehr unterschiedlich sein. Dichter Diatomeenaufwuchs bildet gut sichtbare braune, locker flockige oder gelee-artige Strukturen. Makroskopisch nicht erkennbarer Bewuchs kann durch Betasten der Substratoberfläche erfühlt werden. Bei jeder Probenahme muss eine relativ große Menge an Diatomeenaufwuchs gewonnen werden. Nach Absetzen im Probengefäß sollten mindestens 5 ml Diatomeensediment vorhanden sein. Die Probenahme wird auf dem Feldprotokoll dokumentiert. Eine fotografische Dokumentation der gewählten Probenahmebereiche und des bei der Beprobung von Weichsedimenten entnommenem Diatomeenaufwuchses ist hilfreich. Probenahme von Hartsubstrat: Mindestens fünf mittelgroße bis große Steine werden vorsichtig in ihrer ursprünglichen Lage entnommen. Der Aufwuchs der Steinoberseite wird abgekratzt und in ein beschriftetes Weithalsprobengefäß überführt. Zum Abkratzen eignen sich Teelöffel, Spatel oder Zahnbürsten (aufgrund der hohen Gefahr von Verunreinigungen sind die Zahnbürsten nur einmalig zu verwenden oder zwischen zwei Proben gründlich in einem Ultraschallbad zu reinigen). Probenahme von Sand/Weichsediment: Die Probenahme von Weichsubstrat gestaltet sich oft schwierig. Es sollte möglichst nur die oberste Schicht entnommen werden, da diese den Diatomeenaufwuchs enthält. Gelangt viel Sediment mit in die Probe, kann der Zeitbedarf für die Aufbereitung ansteigen und in der Probe verbleibende Sedimentpartikel können die mikroskopische Auswertung erschweren. Es existieren verschiedene Verfahren, aus denen das für die Probestelle passende ausgewählt wird: Standardmethode Sand/Weichsediment die obersten Millimeter Bodensubstrat eines ungestörten Bereichs vorsichtig mit dem Löffel abheben in ein beschriftetes Weithalsprobengefäß überführen Besammlung mit der Hand bei gut entwickeltem, makroskopisch erkennbarem Diatomeenaufwuchs: braune, puddingartige oder locker flockige, voluminöse Struktur Hand horizontal auf das Substrat gleiten lassen mit einer scherenartigen Schließbewegung von Mittelfinger und Ringfinger den Diatomeenaufwuchs auf die Handfläche bringen und aus dem Wasser heben in ein beschriftetes Weithalsprobengefäß überführen Beprobung mit Saugvorrichtung Diatomeenaufwuchs mit einer großen Spritze (Infusionsspritze) absaugen diese kann ggf. mit einem aufgesetzten Schlauch verlängert werden in ein beschriftetes Weithalsprobengefäß überführen Beprobung mit Boot und Sedimentstechrohr geeignet, wenn eine Probenahme aus Tiefen > 1 m erforderlich ist (z.B. vor geschlossenem Röhrichtbestand) vom gewonnenen Substrat werden nur die obersten Millimeter benötigt mit einer Saugvorrichtung (s. o.) entnehmen in ein beschriftetes Weithalsprobengefäß überführen Probenahme von Röhricht: Wenn an einem Uferabschnitt keine Probenahme von Bodensubstrat möglich ist oder zu erwarten ist, dass die vom Bodensubstrat gewonnene Diatomeenprobe keine gesicherte Bewertung ergibt, sollte zur Sicherheit eine Aufwuchsprobe von Röhricht entnommen werden. Hierzu werden an der Röhricht-Freiwasser-Kontaktzone ca. 10 senkrecht stehende, abgestorbene Röhrichthalme des Vorjahres mit gut entwickeltem Diatomeenaufwuchs ca. 30 cm unterhalb des Wasserspiegels abgeschnitten und in einen Gefrierbeutel überführt. Im Gefrierbeutel werden die Halme gegeneinander abgerieben und der halbflüssige Brei in das Probenahmegefäß überführt. Die Röhrichthalme werden verworfen. Probenahme in Talsperren: Aufgrund der in Talsperren auftretenden Stauspiegelschwankungen muss bei der Wahl der Probenahmebereiche ggf. die Probenahmetiefe jeweils so angepasst werden, dass die Diatomeenprobe aus einem dauerhaft überfluteten Tiefenbereich mit ausreichender Lichtzufuhr stammt und in den vier Wochen vor der Probenahme immer mindestens 30 cm Wasserbedeckung aufwies. Ein Fragebogen, der zeitnah vor der Probenahme mit dem zuständigen Staumeister besprochen werden sollte, hilft bei der Wahl des Tiefenbereichs. Die Fixierung der Proben erfolgt durch die Zugabe von Ethanol. Die Ethanol-Konzentration in der Diatomeenprobe sollte bei 60% liegen. Für die Aufbereitung der Diatomeenproben müssen ca. 12 Tage (inklusive Ruhezeiten) veranschlagt werden. Der Diatomeenaufwuchs von Bodensubstrat wird am besten durch die Oxidation (z. B. mit starken Säuren oder Wasserstoffperoxid) gereinigt. Beim Kochen mit Salz- bzw. Schwefelsäure oder Wasserstoffperoxid werden die organischen Bestandteile der Diatomeenproben entfernt, so dass für die mikroskopische Analyse nur die Kieselsäureschalen zurückbleiben. Die Aufbereitung mit Salz- und Schwefelsäure wird hier empfohlen, da das PHYLIB-Verfahren auf Grundlage dieser Präparationsmethode entwickelt und geeicht wurde und ein hoher Reinheitsgrad der Präparate resultiert. Alternativ kann die Aufbereitung mit Wasserstoffperoxid (siehe unten) durchgeführt werden. Nach der Herstellung von Dauerpräparaten sind die Proben unbegrenzt haltbar und können am Lichtmikroskop ausgewertet werden. Bei allen Arbeitsschritten der Aufbereitung muss sehr sauber und sorgfältig gearbeitet werden. Alle Arbeitsgeräte (z. B. Becherzange, Siedestäbchen, Sieb, Uhrgläschen, Pipetten) sind nach Kontakt mit einer Probe gut in oder unter Leitungswasser zu reinigen , um zu verhindern, dass Diatomeenmaterial zwischen verschiedenen Proben verschleppt wird. Bei der Säurebehandlung und beim Herstellen der Dauerpräparate entstehen giftige Gase. Die Arbeitsschritte sind unter einem leistungsfähigen säurebeständigen Abzug mit der gebotenen Vorsicht unter Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen. Schutzkleidung und Augenschutz sind obligatorisch. Die Säurebehandlung umfasst zwei Kochvorgänge mit anschließendem Waschen der Proben: 1. Kochvorgang mit verdünnter Salzsäure (Dauer 30 Minuten) Waschen und Absedimentieren der Proben (4-mal, Sedimentationszeit je 24 Stunden) 2. Kochvorgang mit konzentrierter Schwefelsäure oder Wasserstoffperoxid (20 Minuten bis zu 8 Stunden) Waschen und Absedimentieren der Proben (ca. 8-mal, Sedimentationszeit je 24 Stunden, letzter Waschvorgang mit destilliertem Wasser) Durch das Kochen mit Salzsäure werden Karbonate gelöst, die Stielchen und Gallerten der Diatomeen aufgelöst und die Diatomeenschalen vom Substrat getrennt. Zudem wird eine Gips-Bildung bei der später folgenden Schwefelsäurebehandlung vermieden. Das Kochen mit Schwefelsäure beseitigt die organischen Bestandteile. Material für die Aufbereitung Chemikalien Salzsäure 25% z. A. Schwefelsäure 95-97% z. A. Kaliumnitrat z. A. Weitere Ausstattung Abzug Heizplatte Schutzkleidung (Laborkittel, Brille, säurebeständige Laborhandschuhe) Bechergläser (hohe Form; Fassungsvermögen mindestens 100 ml) Uhrgläser mit Durchmesser entsprechend den Bechergläsern Becherglaszange, Siedestäbchen ggf. Mörser und Pistille zum Zerreiben des Kaliumnitrats Spatel Kleines Kunststoffsieb mit Durchmesser entsprechend den Bechergläsern Universal-Indikatorpapier zur pH-Wert-Bestimmung Aqua dest. Spritzflasche Schraubdeckelgläschen mit Dichtung (Volumen ca. 20 ml) Etiketten Bechergläser mit Bleistift beschriften Bei einem hohen Wasseranteil die Proben zunächst 24 Stunden absetzen lassen und dann vorsichtig abdekantieren (alternativ können die Proben bis auf eine geringe Wassermenge eingedampft werden) Proben im Probegefäß gut aufschütteln und etwa 20 ml des Materials in das Becherglas überführen Ein Teil jeder Probe wird als Rückstellprobe zurückbehalten. Dazu wird beim Überführen des Materials in das Becherglas ein Rest (Rückstellprobe) im beschrifteten Probengefäß belassen Probe mit 20 bis 40 ml verdünnter Salzsäure (25%) versetzen (Vorsicht: starke Schaumentwicklung bei stark kalkhaltigen Proben, daher die Säure schrittweise in kleinen Mengen zugeben) Becherglas mit einem Uhrglas abdecken und ggf. mit einem Siedestäbchen versehen Auf der Heizplatte bei 240°C für 30 Minuten kochen (Vorsicht: bei hohem Sandanteil kann sich das Becherglas stark bewegen, Position ggf. mit Becherglaszange korrigieren) Probe erkalten lassen, grobe Reste durch ein Küchensieb absieben und Becherglas mit Leitungswasser auffüllen Um Sand, Kies oder kleinere Steine zu entfernen wird die Probe stark aufgerührt und der diatomeenhaltige Überstand nach einer etwa einminütigen Sedimentationszeit vorsichtig abdekantiert (Sand und Steine sind dann zum Boden des Becherglasers abgesunken, die leichteren Diatomeenschalen schwimmen noch oben) Waschvorgang: Probe auf etwa ein Drittel des Volumens vorsichtig abdekantieren und mit Leitungswasser auffüllen. Dieser Waschvorgang erfolgt insgesamt viermal. Die Sedimentationszeit zwischen den Waschvorgängen sollte 24 Stunden nicht unterschreiten. (Alternativ kann die Probe zwischen den Waschvorgängen in einer Tischzentrifuge etwa zehn Minuten lang bei maximal 2000 Umdrehungen pro Minute (Upm) zentrifugiert und der Überstand etwa auf ein Drittel abdekantiert oder mit einer Wasserstrahlpumpe entfernt werden) Probe durch Abdekantieren auf einen geringen Wasseranteil einengen und mit 20 bis 30 ml konzentrierter Schwefelsäure (95-97%) versetzen Becherglas mit einem Uhrglas abdecken und bei 240°C auf der Heizplatte zum Kochen bringen In Abständen von etwa 20 Minuten mit dem Spatel eine Prise Kaliumnitrat zugeben bis sich die Probe entfärbt oder eine schwach gelbliche Farbe annimmt (bei einem hohen Anteil an organischem Material kann dies bis zu 8 Stunden dauern) Wenn das Probevolumen zu gering wird etwas Leitungswasser mit der Spritzflasche zugeben Probe nach dem Farbumschlag weitere 20 Minuten auf der Heizplatte belassen Nach dem Abkühlen der Probe und dem Absetzen der Kieselalgen bilden diese einen weißen bis gräulichen Bodensatz Waschvorgang: Probe auf etwa ein Drittel des Volumens vorsichtig abdekantieren und mit Leitungswasser auffüllen (Vorsicht: Beim ersten Wässern kann es zu heftigen Reaktionen kommen). Die Sedimentationszeit zwischen den Waschvorgängen sollte 24 Stunden nicht unterschreiten. Dieser Waschvorgang erfolgt so lange, bis der Neutralpunkt erreicht ist (mit pH-Indikatorpapier prüfen, meist werden 8 Waschvorgänge benötigt). Das letzte Wässern der Probe sollte mit destilliertem Wasser erfolgen. Die gereinigte Probe im Becherglas durch Schütteln mischen und in ein beschriftetes Schraubdeckeldeckelglas überführen Alternativ zur Oxidation mit Schwefelsäure und Kaliumnitrat kann auch Wasserstoffperoxid als Oxidationsmittel eingesetzt werden. Vorsicht: Der Reaktionsprozess kann sehr dynamisch verlaufen und erfordert Arbeitserfahrung und strenge Beaufsichtigung. Probe durch Abdekantieren auf einen geringen Wasseranteil einengen und mit 10 - 20 ml Wasserstoffperoxid versetzen Becherglas mit Inhalt langsam und vorsichtig auf der Heizplatte erhitzen bis Gasentwicklung einsetzt, vorsichtig bis zum Kochen weiter erhitzen, Überschäumen verhindern Kochprozess ca. 15 - 30 Minuten fortsetzen, bis sich die Probe weiß bis grau entfärbt. Bei einem hohen Anteil organischer Substanzen kann der Kochvorgang bis zu einer Stunde dauern. Diatomeensuspension im Becherglas auf einer glatten, oxidationsbeständigen Arbeitsfläche weiter abkühlen lassen. Nach dem Abkühlen der Probe und dem Absetzen der Diatomeenschalen bilden diese einen weißen bis gräulichen Bodensatz. Anschließend werden die Proben zweimal mit destilliertem Wasser gewaschen und der wässrige Überstand abzentrifugiert oder nach der Sedimentation des Diatomeenmaterials abdekantiert, um Reste des Wasserstoffperoxids zu entfernen. Die Sedimentationszeit zwischen Waschvorgängen sollte mindestens 24 Stunden betragen. Niederschlag im Zentrifugenglas bzw. Becherglas durch Zugabe von destilliertem Wasser und Schütteln gut durchmischen und in ein beschriftetes Gläschen überführen Die Objektträgerpräparate entstehen durch Einbetten der eingetrockneten Diatomeensuspension in Kunstharz. Sie sind dauerhaft haltbar und können als Belegsammlung archiviert werden. Als Einbettmedium wird Naphrax 1 verwendet. Naphrax enthält gesundheitsschädliches Toluol, das beim Erhitzen entweicht, und sollte daher mit großer Vorsicht gehandhabt werden. Inzwischen ist Naphrax auch in Toluol-freier Form 2 erhältlich. Die meisten Diatomeensuspensionen sind stark konzentriert und müssen verdünnt aufgetropft werden. Die optimale Diatomeendichte für eine sichere mikroskopische Bestimmung liegt vor, wenn die Diatomeenschalen im Dauerpräparat nicht übereinander liegen, keine Klumpen bilden und nicht von mineralischen Partikeln überdeckt werden. 1 Naphrax kann hier bezogen werden und wird vom englischen Hersteller ohne Zugabe von Toluol verschickt. Zur Verwendung muss nach Anleitung des Herstellers Toluol zugesetzt werden, wodurch eine dünnflüssige Konsistenz entsteht. Bei häufigem Gebrauch und/oder unzureichendem Verschluss wird Naphrax zähflüssig und muss durch erneute Zugabe von Toluol verdünnt werden. 2 Toluol-freies Naphrax kann hier bezogen werden. Material für die Dauerpräparate Deckgläser (runde Deckgläser mit 18 mm Durchmesser) Deckglaspinzette (oder rundgebogene Pinzette) Spülmittel Pipette(n) ggf. Uhrgläschen und Aqua dest. Objektträger Naphrax Bunsenbrenner oder Heizplatte Abzug Präparatekasten oder –mappe Etiketten Ethanol 96% Glycerin Auftropfen der Diatomeensuspension Deckgläschen durch kurzes Eintauchen in stark spülmittelhaltige Lösung oder Alkohol reinigen Diatomeensuspension durch Schütteln des Schraubdeckelglases gut durchmischen Geringe Menge Diatomeensuspension mit einer sauberen Pipette entnehmen (aus dem oberen Bereich des Gläschens, da enthaltene Sedimentpartikel schneller nach unten absinken) Daraus ggf. Verdünnung herstellen: Diatomeensuspension in ein Uhrgläschen mit destilliertem Wasser (ca. 2 bis 5 ml) geben und mit der Pipette gut durchmischen Geringe Menge (der verdünnten) Diatomeensuspension (ca. 200 µl) mit der Pipette entnehmen und auf das Deckgläschen auftropfen (Tropfen dabei möglichst flach halten, um Konvektionen zu vermindern) An der Luft eintrocknen lassen (erschütterungsfrei und vor Staub geschützt) Einbetten in Kunstharz (Naphrax) Objektträger durch kurzes Eintauchen in stark spülmittelhaltige Lösung reinigen und beschriften Mit einem Tropfen Naphrax versehen und das Deckglas mit der beschickten Seite nach unten mit einer Pinzette vorsichtig auflegen Um das Lösungsmittel auszutreiben über einem Bunsenbrenner bei kleiner Flamme erhitzen, bis es etwa fünf Sekunden lang Blasen wirft (Alternativ kann das Lösungsmittel bei 100°C auf einer Heizplatte ausgetrieben werden. Dabei das Deckgläschen mit der Pinzette mehrmals leicht andrücken, bis keine Blasen mehr entweichen) Sofort erschütterungsfrei auf einer glatten, kalten Oberfläche lagern und abkühlen lassen Konservierung der Diatomeensuspension Nach Herstellung der Dauerpräparate kann die im Schraubdeckelglas verbliebene Diatomeensuspension durch Zugabe von 3 ml Ethanol konserviert werden. Um ein Eintrocknen der Probe zu verhindern, können vor der Einlagerung zusätzlich fünf bis zehn Tropfen Glycerin zugegeben werden.

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