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Standortanforderungen fuer Deponien

Das Projekt "Standortanforderungen fuer Deponien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Abteilung Abfall durchgeführt. Im Februar 2000 faellte das Bundesgericht ein Urteil ueber die geplante Inertstoffdeponie Briseck, Zell (Kanton Luzern). Umstritten war u.a., ob der geplante Deponiestandort den TVA-Anforderungen genuegte. Insbesondere ging es um die Einhaltung der Bestimmung des Anhangs 2 Absatz 5 der TVA, welche den Nachweis fuer einen undurchlaessigen Untergrund erfordert. Das Bundesgericht entschied, es sei unzulaessig, an Stelle der fehlenden natuerlichen geologischen Barriere von 7 m Maechtigkeit auch weniger maechtige Schichten vorzusehen, wenn diese zum Ausgleich eine niedrigere Durchlaessigkeit aufweisen. Projektziele: Die SGTK begleitet die TVA-Anpassung wissenschaftlich und beraet die Abteilung Abfall bei geologischen und hydrogeologischen Fragestellungen bei der Festlegung der neuen Deponiestandortanforderungen. Die dazu notwendigen wissenschaftlichen Abklaerungen in den Bereichen Geologie und Hydrogeologie erfolgen anhand bestehender Daten (Karten, Literaturdaten von Messungen etc.). Es werden zudem Vorschlaege eines Verordnungstextes zuhanden der Arbeitsgruppe erarbeitet

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