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Standortauswahlgesetz tritt in Kraft

Das Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle trat am 27. Juli 2013 in Kraft.

Letzte Rückführung bestrahlter Brennelemente aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II in die USA

Letztmalig ging ein Transport mit bestrahlten Brennelementen aus dem Berliner Forschungsreaktor BER II auf den Weg in die USA. Der Transport mit niedrig angereichertem Uran (LEU) der untersten Sicherungskategorie III verließ am Abend des 26. Juni 2017 die Reaktoranlage Richtung Hafen Nordenham für den Transport auf dem Seeweg in die USA. Die erforderliche Transportgenehmigung wurde vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit noch vor Inkrafttreten des neuen Standortauswahlgesetzes erteilt. Nach neuer Rechtslage, die seit dem 16. Mai 2017 gilt, ist eine Ausfuhr abgebrannter Brennelemente generell untersagt und nur noch in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich. Die Rückführung bestrahlter Brennelemente aus einem Forschungsreaktor entspricht einem Abkommen mit den USA zur Nichtverbreitung von waffenfähigem Uran. Das Abkommen gilt für Brennelemente, die bis Mai 2016 bestrahlt wurden. Insgesamt wurden 33 Brennelemente des Helmholtz-Zentrums Berlin mit niedrigangereichertem Uran (LEU) transportiert. Für die danach bis zum Betriebsende (Ende 2019) anfallenden Brennelemente ist die Zwischenlagerung in Ahaus vertraglich vereinbart.

Greenpeace, .ausgestrahlt und BI Lüchow-Dannenberg lehnen Einladung zur Anhörung der Atommüllkommission ab

Greenpeace, .ausgestrahlt und die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg sagten ihre Teilnahme an der geplanten 5. Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe ab. Diese Entscheidung haben die Organisationen den Kommissionsvorsitzenden, Ursula Heinen-Esser (CDU) und Michael Müller (SPD), am 28. Oktober 2014 in einem Brief mitgeteilt. Darin erklären die Umweltgruppen, sie hätten "durch die Erfahrung des Umgangs mit unseren Argumenten vor, mit und nach der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes nicht das geringste Vertrauen in Ihre Kommission gewinnen" können. Bevor die Atommüll-Kommission eingesetzt wurde, hatten Umwelt- und Anti-Atom-Verbände die Voraussetzungen für eine demokratische Atommüllpolitik formuliert. Kernforderung: Die Zivilgesellschaft hätte schon an der Entwicklung des Suchverfahrens beteiligt werden müssen. Greenpeace, .ausgestrahlt und die BI Lüchow-Dannenberg bezweifeln daher die Glaubwürdigkeit der Kommission und haben sich gegen eine Mitarbeit entschieden.

Neues Bundesamt für kerntechnische Entsorgung nimmt Arbeit auf

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) nahm am 1. September 2014 seine Arbeit auf. Das neue Bundesamt, das zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMUB) gehört, hat seinen vorläufigen Sitz in Berlin. Die Errichtung des BfE wurde im Standortauswahlgesetz für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, festgelegt. Zu den Verwaltungsaufgaben des Amtes gehört zunächst, die Refinanzierung des Standortauswahlverfahrens einschließlich der Kosten für die gesetzlich vorgesehene Offenhaltung des Bergwerks Gorleben zu gewährleisten. Mit der Einrichtung des Amtes sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Finanzierungsverantwortung der Verursacher des Atommülls durchzusetzen.

Kabinett beschließt Entwurf für ein Standortauswahlgesetz

Kabinett beschloss am 24. April 2013 den Entwurf für ein Standortauswahlgesetz für ein Endlager von hochradioaktive Abfälle.

Bundesrat nimmt den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes an

Der Bundesrat nahm am 31. März den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes an.

Bürgerforum zum Standortauswahlgesetz für ein Endlager

Vom 31. Mai bis zum 2. Juni 2013 veranstaltete das Bundesumweltministerium für Umwelt zusammen mit den Bundestagsfraktionen das öffentliche Forum zum Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Die Veranstaltung fand im Umweltforum Berlin statt. Dem Boykott von Greenpeace, BUND und ausgestrahlt schlossen sich mehr als 100 weitere Verbände und Initiativen an. Am Forum nahmen schließlich nur der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) teil – mit teils massiver Kritik am Gesetzentwurf.

Bundestag setzt Kommission zur Endlagersuche ein

Der Bundestag setzte am 10. April 2014 die Mitglieder der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2, Satz 3 des Standortauswahlgesetzes dein. Der Bundestag bestimmte zugleich die beiden ehemaligen Umwelt-Staatssekretäre Ursula Heinen-Esser (CDU) und Michael Müller (SPD) zu Vorsitzenden der Kommission. In der Kommission sitzen acht Bundestagsabgeordnete, sowie acht Vertreter der Länder, acht Wissenschaftler und acht Vertreter der Zivilgesellschaft - zwei Plätze davon für die Umweltverbände sind vorerst unbesetzt.

BfE ist ab Mitte August 2017 für die Genehmigung von Tiefbohrprojekten zu beteiligen

Ab Mitte August 2017 werden Erdwärmenutzung, Brunnenbau oder Bergbauprojekte zur Rohstoffgewinnung in größeren Tiefen auf mögliche Wechselwirkungen zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Stoffe geprüft. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als Regulierungsbehörde im Standortauswahlverfahren wird für bestimmte Genehmigungsverfahren das Einvernehmen erteilen müssen: Tätigkeiten und Vorhaben ab einer Tiefe von 100 Metern können die zuständigen Länderbehörden in Gebieten mit zu betrachtenden Wirtsgesteinen künftig nur nach Vorliegen des Einvernehmens mit dem BfE genehmigen. Gebiete, die als Standort für ein Endlager möglicherweise in Frage kommen, sollen so vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden - eine Voraussetzung für eine ergebnisoffene neue Suche nach einem Endlagerstandort.

Bundesrat stimmt Standortauswahlgesetz zu

Am 5. Juli 2013 verabschiedete der Bundesrat das Standtortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle.

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