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Unterstuetzung des Vollzugs der novellierten europaeischen Stoerfallrichtlinie - Seveso II Richtlinie - Teilvorhaben 3: Erarbeitung von rechtlichen Kriterien zur Regelung der Sicherheitsverantwortung in Industrieparks

Das Projekt "Unterstuetzung des Vollzugs der novellierten europaeischen Stoerfallrichtlinie - Seveso II Richtlinie - Teilvorhaben 3: Erarbeitung von rechtlichen Kriterien zur Regelung der Sicherheitsverantwortung in Industrieparks" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gerling Consulting Gruppe durchgeführt. Die Entwicklung von grossen, von einer Firma betriebenen Industriestandorten hin zu einer Vielzahl kleiner, rechtlich selbstaendiger Unternehmen an einem Standort fuehrt zu Problemen im Bereich der Anlagensicherheit und Stoerfallvorsorge, deren Loesung auch unter Beruecksichtigung von in der Seveso-II-RL vorgesehenen Neuregelungen (z.B. Domino-Effekt) anzustreben ist. Industriestandorte werden zunehmend nicht mehr von einer Firma betrieben, sondern in eine Vielzahl rechtlich selbstaendiger Betriebe aufgespalten oder Betriebsgelaende werden an verschiedene Betreiber vermietet oder verpachtet. Hierdurch entstehen Probleme hinsichtlich der Verantwortlichkeiten fuer uebergreifende Strukturen, die vielfach auch sicherheitsrelevant sind (z.B. Energieversorgung, Rohrleitungen, Werksfeuerwehr, Stoerfallbeauftragte). Die Seveso II-Richtlinie enthaelt sowohl in Art. 3 (Betreiberbegriff) als auch in Art. 8 (Domino-Effekt) Moeglichkeiten fuer den Umgang mit derartigen Konstellationen, die jedoch fuer die spezifischen Bedingungen von Industrieparks angepasst und konkretisiert werden muessten. Wesentliche rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Industrieparkproblematik sind in der Literatur bereits beschrieben. Aufgabe des Vorhabens ist es anhand von Beispielen aus der Praxis unter den rechtlich und tatsaechlich gegebenen Handlungssraeumen zu pruefen, welche staatlichen und ggf. auch betreiberseitigen Massnahmen erforderlich bzw. empfehlenswert sind, um die Erfuellung der Anforderungen der Seveso II-Richtlinie sicherzustellen. Hierzu sollen sowohl Handlungsanwendungen fuer Behoerden entwickelt werden, die Grundlage fuer Verwaltungsvorschriften sein koennen, als auch Loesungsmodelle fuer Betreiber vorgeschlagen werden. Im Ergebnis sind fuer Verwaltungsvorschriften verwendbare Hinweise fuer die behoerdliche Vorgehensweise bei unterschiedlichen tatsaechlichen Konstellationen zu erarbeiten.

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