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Teil der Statistik "Wirtschaft und Bevölkerung (UGRdL-Bezugszahlen)" Erläuterung Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Wirtschaft und privaten Haushalten und liefern Daten zu einer Vielfalt an Themen – wie Abfall, Energie, Fläche und Raum, Gase, Rohstoffe und Materialflüsse, Umweltschutz, Verkehr und Umwelt oder Wasser. Grundlage dafür ist das international vereinbarte System of Environmental-Economic Accounting (SEEA), welches einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen verwendet. Damit werden wichtige statistische Informationen zur Umwelt und Nachhaltigkeit für die Gesellschaft, die politische Diskussion und das Monitoring von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen geliefert. Die UGRdL zählt aus folgenden Gründen zum Zusatzangebot der Regionaldatenbank (Ergänzung des Regio-Stat-Angebots) und wird daher durch ein „Z“ im Tabellencode gekennzeichnet: 1. Die Ergebnisse liegen meistens nur bis zur Ebene der Bundesländer vor. 2. Aus methodischen Gründen (Nichtadditivität einiger Aggregate) werden Ergebnisse nicht nur für die einzelnen Bundesländer und Deutschland, sondern auch für die Stadtstaaten und alle Bundesländer zusammen (Summe der Länder) ausgewiesen. Methodische Erläuterungen und das Glossar finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/glossar-und-methoden Mit dem Dashboard der UGRdL unter https://www.giscloud.nrw.de/ugrdl-dashboard.html können Sie ausgewählte Indikatoren und deren Entwicklung in den Bundesländern vergleichen. Mit der Status- und Trendanalyse unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/status-und-trendanalyse bieten die UGRdL darüber hinaus eine Methode für objektive und statistisch fundierte Aussagen zur Entwicklung von Umweltindikatoren. Weitere Informationen zu den UGRdL finden Sie im Statistikportal des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl. Kontakt: ugrdl@it.nrw.de
Die Extraktion organischer Komponenten aus Böden ergibt aus ihrer Untersuchung eine spezielle Form bodenanalytischen Daten. Es handelt sich um umweltchemische Daten. Sie werden im Labor des LUNG M-V erhoben (Meß-Rohdaten, kombinierte Daten, Meßreihen, statistische Aussagen über Daten). Sie sind verteilt abgelegt in Laborbüchern, Rohdatenfiles der Meßgeräte, Chromatogrammen, Spreadsheet-Daten. Es existieren Daten zur Probenvorbereitung, zu den Extraktionsmitteln und -verfahren und zum Cleanup.
In den letzten zwei Jahrzehnten ereigneten sich in Deutschland und Österreich eine Reihe extremer Hochwasser, die mit den größten derartigen Ereignissen seit Beginn der systematischen Abflussbeobachtungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts vergleichbar waren, oder diese sogar in ihrer Größe überschritten. Derartige Rekordhochwasser unterscheiden sich in mehrfacher Hinsicht von kleineren Hochwasserereignissen. Das Ausmaß, die Dauer und die räumliche Ausdehnung eines extremen Hochwassers werden von einer Reihe von Faktoren (beispielsweise durch den Niederschlag und seine räumliche und zeitliche Verteilung, den Vorfeuchtebedingungen und den Einzugsgebietseigenschaften wie Flächennutzung, Böden, Flussnetzen und anderen) gesteuert. Das Zusammenwirken des Regens in seiner ereignisspezifischen räumlichen und zeitlichen Verteilung mit der Bodenfeuchte ist oft der auslösende Faktor, da es eine extreme Abflussbildung bedingt. Sobald eine Hochwasserwelle sich im Flussnetz stromabwärts bewegt, wird ihr weitere Verlauf durch die Wechselwirkungen zwischen der Abflussbildung in den verschiedenen Teilbereichen des Einzugsgebietes, der Überlagerung von Hochwasserwellen aus Zuflüssen und den zur Verfügung stehenden Retentionsvolumina in den Überschwemmungsgebieten bestimmt. Welche Kombinationen dieser Faktoren extreme Hochwasserereignisse bedingen, stellt eine wichtige und interessante hydrologische Frage dar. Oft werden nur einige dieser Faktoren die Hochwasserentstehung dominieren und selten werden alle diese Faktoren gleichzeitig im Bereich ihres Maximums auftreten. Große Realisierungen einiger Wirkungsfaktoren reichen aber in der Regel aus, um extreme Hochwasserereignisse zu bedingen. In diesem Projekt werden diese Faktoren und deren Kombinationen im Rahmen einer detaillierten Analyse von extremen Hochwasserereignissen in verschiedenen Regionen Deutschlands und Österreichs untersucht. Aus der Anwendung eines einheitlichen analytischen Rahmens sind weitergehende Einblicke in den Hochwasserentstehungsprozess zu erwarten. Die Ergebnisse der Ereignisanalysen können durch regionalen Vergleiche verallgemeinert werden. Die Erkenntnisse zur Steuerung der hydrologischen Prozesse der Hochwasserentstehung werden in einem neuen GIS-basierte deterministischen Modellen zusammengefasst, um so das Wissen über die Entstehung von extremen Hochwasserereignissen zu verallgemeinern und zu formalisieren.
Der Kartendienst stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Standorte von Kindergärten im Saarland wurden vom Geodatenzentrum digitalisiert anhand der Daten Grundlage "Verzeichnis der Kindertageseinrichtungen" vom Statistische Amt des Saarlandes.
Ziel der Waldgesamtrechnung in den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen ist es, den unter vielen Aspekten interessanten Wirtschaftsbereich Forstwirtschaft als eigenständigen Bereich darzustellen und sowohl aus der ökonomischen als auch aus der ökologischen Perspektive zu betrachten, um die Prozesse und Ergebnisse miteinander in Beziehung setzen zu können. Die Darstellung umfasst neben den ökonomischen Daten zu Aufwand und Nutzen von Wäldern sowie zur Holzverwendung auch physische Daten zu Flächen und Beständen, zur Kohlenstoffbilanz sowie zu Nadel- und Blattverlusten. Der Statistische Bericht enthält Inhalte der bisherigen Publikation " Waldgesamtrechnung ", welche letztmalig mit den Daten für 2014 bis 2020 veröffentlicht wurde. Ältere Ausgaben dieser Publikation finden Sie in der Statistischen Bibliothek
Teil der Statistik "Erhebung gewerblich eingesammelter Verpackungen" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung gewerblich eingesammelter Verpackungen (EVAS-Nr. 32137). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit sind Unternehmen, die Abfälle aus Verpackungen nach §15 Absatz 1 Satz 1 VerpackG sowie nach § 31 Absatz 1 Satz 1 VerpackG einsammeln oder entsorgen. Hierzu zählen Abfälle aus - Transportverpackungen - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 VerpackG eine Systembeteiligung nicht möglich ist - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter - Mehrwegverpackungen - pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind Unternehmen, die die oben genannten Abfälle aus Verpackungen gewerblich einsammeln oder entsorgen. Um Doppelerfassungen zu vermeiden, werden nur diejenigen Unternehmen in die Erhebung einbezogen, die die oben genannten Abfälle gewerblich einsammeln. Unternehmen, die die oben genannten Abfälle gewerblich entsorgen, sind in der Erhebung eingeschlossen, sofern sie die genannten Abfälle zugleich auch einsammeln (für nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3.1 "Konzept der Datenerhebung"). Darstellungseinheiten sind die gewerblich eingesammelten Abfälle aus Verpackungen in Tonnen differenziert nach - Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen, - ausgesonderten Mehrwegverpackungen und - pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen. Gewerblich eingesammelte Verkaufs-, Transport und Umverpackungen sowie pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen werden zudem differenziert nach Verpackungsmaterial und Verbleib dargestellt. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung wird für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt auf Bundesebene ausgewiesen. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2022 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10) in der jeweils geltenden Fassung - Europäische Union: Eigenmittel-Verordnung 2021/770 vom 30. April 2021 (ABl. L 165 vom 11.05.2021, S. 15-24) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 05. Juni 2017 (BGBI. I S. 2234) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine solche Übermittlung von Einzelangaben ist insbesondere zulässig an: – öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des Statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank und das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]), – Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZ Bund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen, insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Unternehmen zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Unternehmen enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Unternehmen maßgeblich bestimmt werden, so dass diese beiden Unternehmen mithilfe des Ergebnisses die Angabe des jeweils anderen sehr genau abschätzen können. Die zu sperrenden Tabellenfelder werden nach der p%-Regel festgelegt. Die p%-Regel besagt, dass Angaben gesperrt werden, bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Unternehmen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden weitere Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die GEV hat die Erhebung der Einsammlung von Transport- und Umverpackungen (TUV) abgelöst, welche letztmalig für das Berichtsjahr 2020 durchgeführt wurde (für nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung der GEV-Ergebnisse konzentrieren sich aktuell auf den Vergleich mit Ergebnissen aus der TUV. Regelmäßige Sitzungen der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Erhebungsformulare/Fragebogen. Für eine einheitliche Durchführung der Erhebung erfolgt eine regelmäßige Abstimmung des Statistischen Bundesamtes mit den Statistischen Ämtern der Länder und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Umweltbundesamt (UBA). Kurzfristig auftretende Fragen zu Begriffsdefinitionen bzw. den zu erfassenden Verpackungsabfällen werden in internen Schulungen und Besprechungen diskutiert, an denen alle Statistischen Ämter teilnehmen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z. B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Prüfung der Qualität, insbesondere der Vollständigkeit sowie der Plausibilität, der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den jeweils zuständigen statistischen Ämtern der Länder (für nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Unter Berücksichtigung der Erläuterungen unter Punkt 3 "Methodik" wird die Qualität der Ergebnisse als gut bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Ab dem Berichtsjahr 2022 wird jährlich die Menge der gewerblich eingesammelten Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen und pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen, differenziert nach Verpackungsmaterialien und Verbleib sowie der ausgesonderten Mehrwegverpackungen in Tonnen erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Es werden keine Klassifikationssysteme verwendet. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen (ohne Duale Systeme): Zu diesen Verpackungen zählen - Transportverpackungen, - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 VerpackG eine Systembeteiligung nicht möglich ist. Transportverpackungen: Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und bei den Vertreibern anfallen. Beispiele für Transportverpackungen sind Fässer, Kanister, Kisten, Säcke, Kabeltrommeln, Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen, die Bestandteile von Transportverpackungen sind. Container für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Lufttransport sind keine Transportverpackungen. Umverpackungen: Verpackungen, die als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an die Endverbraucher erforderlich sind und bei den Vertreibern anfallen. Zu den Umverpackungen zählen unter anderem Blister, Folien, Kartonagen oder ähnliche Umhüllungen um zum Beispiel Flaschen, Dosen, Becher oder Tuben. ? Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter: Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sind Verpackungen, die zum Schutz, zur Aufbewahrung und zum Transport von Produkten dienen, die nach § 3 Absatz 7 VerpackG als schadstoffhaltig eingestuft werden. Dazu gehören insbesondere Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Lösemitteln, Farben, Lacken, Laborchemikalien sowie anderen gefährlichen oder giftigen Stoffen. Diese Verpackungen unterliegen besonderen Anforderungen bei der Rücknahme und Entsorgung aufgrund ihrer potenziellen umwelt- und gesundheitsgefährdenden Eigenschaften. Verpackungsmaterial: Beim Material, aus dem Verpackungen bestehen, wird unterschieden zwischen - Glas - Papier/Pappe/Karton - Metalle (insgesamt) darunter: - Eisenmetall - Aluminium - Kunststoffe - Holz - Sonstige Materialien: Alle weiteren Verpackungsmaterialien, die nicht aus den bereits genannten Materialien bestehen. Sofern bei nicht sortenrein erfassten Verpackungen eine Aufteilung (gegebenenfalls als Schätzung) auf die jeweiligen Materialarten nicht möglich ist, werden diese Mengen in letzter Konsequenz nicht erfasst. Eine Subsumierung der nicht sortenrein erfassten Verpackungen unter "sonstige Materialien" ist nicht vorgesehen. Verbundverpackungen: Verpackungen aus unterschiedlichen, von Hand nicht trennbaren Materialien, von denen keines einen Masseanteil von 95 % überschreitet. Verbundverpackungen sind unter ihrem Hauptbestandteil zu erfassen. Recycling: Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden (z. B. Metall- und Papierrecycling, Rückgewinnung von Chemikalien). Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein (Kompostierung), aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Die Abgabe zum Recycling von Verkaufs-, Transport-, und Umverpackungen und von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen wird differenziert erfasst nach Abgabe zum Recycling - in Deutschland - in einem anderen EU-Mitgliedstaat und - außerhalb der EU. Energetische Verwertung: Dies schließt die Verbrennung mit energetischer Verwertung und die Aufarbeitung von Abfällen zur Verwendung als Brennstoff oder zu anderen Mitteln der Energieerzeugung ein. Ausgesonderte Mehrwegverpackungen: Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme gefördert wird. Ausgesonderte Mehrwegverpackungen sind solche Verpackungen, die sich nicht mehr reinigen, aufbereiten oder reparieren lassen (wie z. B. beschädigte Mehrweggetränkeflaschen, unbrauchbare Mehrwegkisten für Obst und Gemüse, nicht mehr benötigte Mehrwegtransportverpackungen). Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen: Getränkeverpackungen sind geschlossene oder überwiegend geschlossene Verkaufsverpackungen für flüssige Lebensmittel, die zum Verzehr als Getränk bestimmt sind. Einwegverpackungen sind Verpackungen, die keine Mehrwegverpackungen sind. Gegenstand dieser Erhebung sind alle Einweggetränkeverpackungen, die einer Pfandpflicht unterliegen. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt, sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Verpackungsdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt im Abstand von etwa 5 Jahren der Fachausschuss Umwelt/ Umweltökonomische Gesamtrechnungen beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich sind die Erhebungsmerkmale in § 5 Absatz 2 UStatG festgelegt. Die GEV ist eine dezentrale Primärerhebung. Es handelt sich um eine Vollerhebung ohne Abschneidegrenzen. Befragt werden ausschließlich Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Inhaber oder die Leitungen der Unternehmen nach § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe b UStatG auskunftspflichtig. Nach § 14 Absatz 3 UStatG sind neben den Auskunftspflichtigen nach § 14 Absatz 2 UStatG auch die Verwaltungsstellen auskunftspflichtig, soweit bei diesen auf Grund nichtstatistischer Rechts- oder Verwaltungsvorschriften Angaben zu den Erhebungsmerkmalen einer Erhebung nach diesem Gesetz angefallen sind. Die Pflege des Berichtskreises der Unternehmen liegt in der Zuständigkeit der statistischen Ämter der Länder. Der Berichtskreis der GEV basiert im Wesentlichen auf dem Berichtskreis der eingestellten Erhebung der Einsammlung von Transport- und Umverpackungen (TUV). Mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze (BGBl. I 2021, Nr. 68 vom 28.09.2021, S. 4363) wurde die TUV durch die GEV abgelöst. Durch die Gesetzesänderung wurden - die vorherige Betriebserhebung in eine Unternehmenserhebung überführt, - zuvor getrennt erfasste Angaben zu Verbundverpackungen, nicht sortenrein erfassten Verpackungen und Verpackungen für schadstoffhaltigen Füllgüter mit Merkmalsausprägungen zu Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen zusammengelegt, - Angaben zum Verbleib von eingesammelten Verpackungsmengen erweitert und - die Merkmale ausgesonderte Mehrwegverpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen in die Erhebung aufgenommen. Mit den beschriebenen Änderungen ist zudem eine Erweiterung des vorherigen TUV-Berichtskreises um Clearing-Dienstleister und Zählzentren, die eine Zulassungsvereinbarung mit der DPG Deutsche Pfandsystem GmbH abschließen, verbunden. Um Doppelerfassungen zu vermeiden, konzentriert sich der Berichtskreis der GEV auf Unternehmen, die die genannten Verpackungen gewerblich einsammeln. Unternehmen, die die genannten Verpackungen anschließend entsorgen, sind nur dann im Berichtskreis enthalten, wenn sie die Verpackungen zuvor auch einsammeln. Mit dieser Festlegung soll vermieden werden, dass dieselben Verpackungsmengen sowohl von einsammelnden als auch von entsorgenden Unternehmen gemeldet werden. Diese Festlegung bedingt allerdings, dass einige der befragten Unternehmen keine Meldung über den Verbleib von Verpackungsabfällen abgeben können. Dies kann vorkommen, wenn einsammelnde Unternehmen nicht zugleich auch die Entsorgung der Verpackungsabfälle übernehmen (siehe auch Punkt 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler"). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Vorbereitung zur Datengewinnung erfolgt im Statistischen Bundesamt durch Anpassung der Erhebungsunterlagen und der Erfassungsprogramme in Abstimmung mit den Statistischen Landesämtern. Die Datenerhebung wird dezentral durch die statistischen Ämter der Länder durchgeführt. Die Datenübermittlung erfolgt mittels standardisierter Online-Fragebogen, die die Auskunftgebenden an das jeweils zuständige statistische Landesamt senden. Die Fragebogengestaltung orientiert sich an den etablierten Standards der amtlichen Statistik und wird in Abstimmung mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" konzipiert. In den Statistischen Ämtern der Länder werden die eingegangenen Einzeldaten durch ein gemeinsam entwickeltes Aufbereitungs- und Plausibilisierungsprogramm erfasst und verarbeitet. Nach vollständiger Zusammenführung des Datenmaterials für das jeweilige Berichtsjahr durchlaufen die Daten umfassende Plausibilitätsprüfungen. Diese dienen der systematischen Überprüfung von Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden festgestellte Unstimmigkeiten, methodische Abweichungen oder Fehler (einschließlich von Unit-nonresponse-Fällen, d. h. vollständigen Antwortausfällen) durch gezielte Rücksprachen mit den Auskunftspflichtigen adressiert. Nach Abschluss der Plausibilisierung und Datenbereinigung übermitteln die Statistischen Landesämter die geprüften Datensätze an das Statistische Bundesamt. Dort wird die zentrale Geheimhaltung für sämtliche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter sichergestellt, wodurch die Vertraulichkeit der Daten auf Bundesebene gewährleistet wird. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Daten werden vom Statistischen Bundesamt zu einem Bundesergebnis zusammengefasst. Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen statistischen Ämter telefonisch oder per E-Mail bei den Auskunftsgebenden nach. Da es sich um eine Vollerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte, also werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Der Beantwortungsaufwand wird aufgrund detaillierter Angaben zum Verbleib von erhobenen Verpackungsabfällen als mittel eingeschätzt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse für die Gesamtzahl der in der Bundesrepublik gewerblich eingesammelten Abfälle aus Transport-, Verkaufs- und Umverpackungen, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, ausgesonderten Mehrwegverpackungen sowie pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen basieren auf Angaben der einsammelnden Unternehmen. Unter Berücksichtigung der Erläuterungen unter Punkt 3.1 "Konzept der Datenerhebung" und 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler" wird die Aussagekraft der Angaben aufgrund der Auskunftspflicht sowie aufgrund der einheitlichen und konsistenten Datenerhebung als gut eingeschätzt. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Vollerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Es bestehen aktuell keine Anhaltspunkte für eine Unterabdeckung. Aufgrund der Berichtskreiskomplexität (siehe unten) kann es im Zeitverlauf in Bezug auf neue Unternehmen bzw. Meldeeinheiten zu einer Untererfassung kommen. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Wie unter Punkt 3.1 "Konzept der Datengewinnung" beschrieben, liegt der Fokus des aktuellen Berichtskreises auf Unternehmen, die Abfälle aus den einschlägigen Verpackungsarten einsammeln. Durch die Auskunftspflicht der einsammelnden Unternehmen werden Antwortausfälle ganzer Einheiten weitgehend ausgeschlossen. Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen aus dem festgelegten Berichtskreis nur dann eine Meldung über den Verbleib der Verpackungsabfälle treffen können, wenn sie die einschlägigen Verpackungsabfälle zugleich auch an die Entsorgung abgeben. In der Praxis kommt jedoch die Fallkonstellation vor, in der ein Unternehmen, welches einschlägige Verpackungsabfälle gewerblich einsammelt, seine Mengen – z. B. über eine Sammelstelle – an ein weiteres Unternehmen übergibt. Erst dieses Unternehmen ("Einsammler von Einsammlern") gibt die eingesammelten Verpackungsabfälle an die Entsorgung ab und gehört somit zum Berichtskreis der Erhebung. Da die Auskunftspflicht auch hinsichtlich der einzelnen Merkmale gesetzlich festgeschrieben ist und bei fehlenden Angaben Rückfragen durch die Statistischen Ämter der Länder mit den Auskunftspflichtigen gehalten werden, sind Verzerrungen durch Antwortausfälle auch bei einzelnen Merkmalen weitgehend ausgeschlossen. Verzerrungen durch Mess- und Aufbereitungsfehler: Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für Unternehmen, die einschlägige Verpackungsabfälle sowohl einsammeln als auch entsorgen, lässt sich eine Doppelerfassung nicht gänzlich ausschließen. Aussagen zum Umfang potenzieller Doppelmeldungen sind derzeit nicht möglich. 4.4 Revisionen Revisionen sind nicht vorgesehen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden in der Regel ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres (t + 18 Monate) veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im ersten Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund methodischer Klärungen, u. a. hinsichtlich der Abgrenzung zu Daten aus anderen Verpackungserhebungen nach § 5 a UStatG, Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung wird in allen Bundesländern nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Dadurch sind die Daten im Bereich des Bundesgebietes vergleichbar. Für das Berichtsjahr 2022 wurden die Ergebnisse auf Bundesebene veröffentlicht. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wurde erstmalig für das Berichtsjahr 2022 durchgeführt. Für die Merkmale Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen liegen – unter Beachtung der unter Punkt 3.1 "Konzept der Datenerhebung" beschriebenen Besonderheiten – bis einschließlich Berichtsjahr 2020 vergleichbare Daten aus der früheren Erhebung TUV vor. Die zeitliche Vergleichbarkeit ist aufgrund der beschriebenen Unterschiede zwischen den Erhebungen eingeschränkt. Die Merkmale ausgesonderte Mehrwegverpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen wurden erstmalig für das Berichtsjahr 2022 erhoben. Für diese Merkmale liegen derzeit keine zeitlich vergleichbaren Daten vor. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die Entsorgung verschiedener Arten von Verpackungsabfällen wird mittels mehrerer Statistiken abgedeckt. Überschneidungen zur Erhebung der gewerblich eingesammelten Verpackungen (GEV) ergeben sich mit der Erhebung der Mehrwegverpackungen nach § 5 a Absatz 2 UStatG (MWV) und mit der Erhebung nicht-systembeteiligungspflichtiger Verpackungen nach § 5 a Absatz 3 UStatG (NBV als Vollerhebung, NBS als Stichprobenerhebung). Die MWV richtet sich an Betreiber von Mehrwegpools, die Auskunft zu erstmals an teilnehmende Unternehmen abgegebenen Mehrwegverpackungen, die in Verkehr befindlichen Mehrwegverpackungen und deren Umläufen sowie zu ausgesonderten Mehrwegverpackungen geben. Die NBV/NBS richtet sich an Hersteller im Sinne von § 3 Absatz 14 des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Zu Herstellern nach § 3 Absatz 14 VerpackG zählen Vertreiber von mit Ware befüllten Verpackungen – auch von Transport- und Umverpackungen sowie von Mehrwegverpackungen und pfandpflichtigen Einweggetränkeflaschen –, die diese erstmals auf dem deutschen Markt gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Erfasst werden Angaben zu jährlichen Mengen von Verpackungen, die von den Herstellern in Verkehr gebracht und nach Gebrauch restentleert zurückgenommen werden. Die GEV adressiert hingegen einen anderen Berichtskreis, nämlich Unternehmen, die Abfälle aus genannten Verpackungsarten gewerbsmäßig einsammeln. Erhoben werden in der GEV Angaben über die jährlichen Mengen von gewerblich eingesammelten Abfällen aus den genannten Verpackungsarten. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Erhebung fließen auf nationaler Ebene in keine weiteren amtlichen Statistiken ein. Auf supranationaler Ebene werden sie für die Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle verwendet. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Daten werden nicht in Pressemitteilungen veröffentlicht. Veröffentlichungen: Die bundesweiten Ergebnisse der GEV werden in der Datenbank GENESIS-Online veröffentlicht. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32137 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Sonstige Veröffentlichungen finden nicht statt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Derzeit existieren keine Methodenpapiere. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der GEV sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11 65189 Wiesbaden Tel: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Die Fragestellung der Hintergrundwerte bezieht sich i.d.R. auf Gruppen von Parametern, die für den vorbeugenden Bodenschutz relevant sind. Hierbei werden bodenanalytische Daten erhoben und ausgewertet. Es sind Fremddaten und im Labor des LUNG M-V erhobene Daten (Meß-Rohdaten, kombinierte Daten, Meßreihen, statistische Aussagen über Daten). Sie sind verteilt abgelegt in Laborbüchern, Rohdatenfiles der Meßgeräte, Spreadsheet-Daten. Es handelt sich um bodenchemische Daten. Die Daten sind ausgewertet und bewertet und in einem Bericht (ggf. Zwischenberichten) abgelegt.
Methodenvergleiche dienen der Qualitätssicherung, deren Dokumentation und der Optimierung der Laborarbeiten. Sie erbringen zusätzlich zu den im Labor des LUNG M-V erhobenen Primärdaten (Meß-Rohdaten, kombinierte Daten, Meßreihen, sowie makroskopische Beobachtungen von Bodenverhalten, auch in Kombination mit Messungen, statistische Aussagen über Daten) die Bewertung der gefundenen Konzentrationen bei definierten analytischen Bedingungen im Vergleich zu externen Stellen. Die Daten sind verteilt abgelegt in Laborbüchern, Rohdatenfiles der Meßgeräte, Spreadsheet-Daten. Die Strukturen der Sachdaten der (übergeordneten) Datensätze sind aus den hier vorausgehenden Anforderungen und der Meßpraxis bestimmt. Die Bewertungen von Daten wird durch statistische Aussagen und Vergleiche mit anderen Laboratorien und möglicherweise bekannten Sollkonzentrationen nachvollziehbar dokumentiert.
Inhaltliche Herangehensweise Der Berliner Ansatz der Bewertung der Umweltgerechtigkeit beruht im Wesentlichen auf der Auswertung und Aggregation vorhandener Daten. Er ist als zweistufiges Verfahren mit fünf Kernindikatoren: Lärmbelastung Luftbelastung Thermische Belastung Grün- und Freiflächenversorgung Soziale Benachteiligung und drei die Einzelbewertungen zusammenführenden Mehrfachbelastungskarten: Mehrfachbelastungskarte Umwelt Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziales und Berliner Umweltgerechtigkeitskarte konzipiert. „Bei der Zusammenführung der verschiedenen Datenquellen sind drei besondere Herausforderungen auszumachen: Die sektoralen Daten unterscheiden sich in ihrer jeweiligen Methodik, in ihrer räumlichen Auflösung und Darstellung sowie in der Häufigkeit, mit der sie aktualisiert werden. Als kleinste Analyseeinheit für den Umweltgerechtigkeitsatlas wurde der stadtentwicklungspolitische Planungsraum aus dem System Lebensweltlich orientierter Räume gewählt, auf den die sektoralen Daten dann umgerechnet wurden. So konnte die heterogene Datenlage für die Zwecke dieser Analyse harmonisiert und integriert werden. Gleichzeitig ist der Detailierungsgrad der ursprünglichen Daten abgeschwächt. Eine genauere Betrachtung der Ausgangsdaten ist aber jeweils möglich“. (SenMVKU 2025, S. 6) In einem ersten Schritt des Analyseverfahrens wurden die Daten zu den drei Kernindikatoren Luft-, Lärm- und Thermische Belastung analysiert und entsprechend dem gesundheitlichen Belastungsrisiko einheitlich als „hoch“, „mittel“, oder „gering“ belastet eingestuft. Die Einstufung des Kernindikators “Grün- und Freiflächenversorgung” erfolgte in Anlehnung an Kennwerte des Deutschen Städtetags und der Kernindikator “Soziale Benachteiligung” ausgehend vom Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2023. Im zweiten Schritt wurden die individuellen monothematischen Kernindikatoren-Karten zusammengeführt, um die Verteilung bzw. Überlagerung der Umweltbelastungen („Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt“) sowie der Umweltbelastungen einschließlich der Sozialen Benachteiligung („Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziale Benachteiligung“) darzustellen. Die beiden Karten zeigen auf der Ebene der Planungsräume die Spannbreite von PLR ohne starke Belastung auch nur eines der Kernindikatoren bis zu den PLR mit 4-fach- bzw. 5-fach-Belastungen (vgl. Abb. 2). Damit wurde für jeden Planungsraum der Mehrfachbelastungsfaktor durch Summierung derjenigen Kernindikatoren ermittelt, die der Kategorie 3 („niedrig“/“schlecht“/“hoch”)) zugeordnet wurden. Anzahl und Verteilung der mehrfach belasteten Räume sowie die verursachenden Belastungen sind somit nachvollziehbar und transparent. Diese Statusbestimmung durch das zweistufige Berliner Umweltgerechtigkeitsmonitoring stellt somit einen Überblick über die Umweltqualität in den 542 Planungsräumen der Stadt zur Verfügung. Als Lärm werden Schallereignisse beschrieben, die durch ihre individuelle Ausprägung als störend und/oder belastend für Wohlbefinden und Gesundheit wahrgenommen werden. Lärm kann insbesondere im städtischen Raum als ein zentraler, die Gesundheit beeinträchtigender Faktor benannt werden. Lärmimmissionen können je nach Expositionsumfang, -zeitraum und -dauer direkte und indirekte gesundheitliche Wirkungen nach sich ziehen. “Die Datenbasis für die Angaben zur Lärmbelastung der Planungsräume sind die Strategischen Lärmkarten für den Ballungsraum Berlin für das Jahr 2022, welche entsprechend den Anforderungen der 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung und europarechtlichen Vorgaben erarbeitet wurden. Gemäß § 47c BImSchG sind Lärmkarten alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Darauf aufbauend wurde eine Gesamtverkehrslärmkarte erstellt, die die Verkehrslärmquellen Straßen-, U-Bahn- (soweit oberirdisch) und Straßenbahnverkehr, Eisenbahnverkehr/S-Bahn- und Flugverkehr beinhaltet. Vorrangiges Ziel bei der Erstellung von Lärmkarten und der daraus resultierenden Lärmaktionsplanung ist die Minderung gesundheitsrelevanter Lärmbelastungen durch Reduzierung der Verkehrslärmemissionen. Dies trägt nicht nur zu einer besseren Wohnqualität in der Stadt bei, es erhöht auch die Aufenthaltsqualität in den Stadträumen. Gemäß der Lärmwirkungsforschung steigt ab einer Dauerbelastung von 55 dB(A) nachts und 65 dB(A) tags das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch chronischen Lärmstress. Die Strategische Lärmkarte umfasst 3.799.922 Immissionspunkte im gesamten Untersuchungsgebiet, die an Gebäudefassaden in vier Meter Höhe über Grund angeordnet sind und daher als Fassadenpegel bezeichnet werden. Zu jedem dieser Immissionspunkte gehört ein Datensatz, der neben der definierten Position den LDEN (den Mittelwert über 24 Stunden), den LN (Nachtwert von 22:00 bis 6:00 Uhr) der verschiedenen zu modellierenden Verkehrslärmquellen sowie die dem jeweiligen Immissionspunkt zugeordnete Zahl an Einwohnenden enthält. Um die ermittelten Mittelwerte je Planungsraum den drei Bewertungskategorien „Belastung gering, mittel, hoch“ zuzuordnen, fand eine quartilsbezogene Unterteilung statt. Die besten 25% der Werte wurden von allen personen- und planungsraumbezogenen Mittelwerten bis 47,43 dB(A) eingenommen, die schlechtesten 25% lagen über dem Schwellenwert von 51,58 dB(A) (vgl. Abb. 3).“ (SenMVKU 2025, S. 8) Zur Bewertung der Luftbelastung gelten die drei Schadstoffe Feinstaub (PM 2,5 PM 10 ) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) trotz der erreichten immissionsmindernden Erfolge (vgl. Umweltatlas-Karte 03.12.1 Langjährige Entwicklung der Luftqualität ) weiterhin als gesundheitlich relevant und wurden daher auch in diesem Kontext zur Bewertung herangezogen. „Die Jahresmittelwerte 2023 der Konzentration von Feinstaub (PM 10 , PM 2,5 ) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) lieferten die Basis, um die Luftbelastung der 542 Planungsräume zu kategorisieren. Grundlage der Abschätzung der Luftschadstoffbelastung in Berlin waren die für das Jahr 2023 gemessenen Jahresmittelwerte der NO2-Konzentrationen an über 40 Messorten und der PM 2,5 - und PM 10 -Konzentrationen an 12 Messorten. Die Daten werden jährlich aktualisiert. Die Messwerte wurden rechnerisch auf das gesamte Berliner Gebiet übertragen. Hierzu wurden die Messwerte anhand einer Landnutzungs-Regressionsanalyse statistisch auf ein regelmäßiges 50-Meter-Raster interpoliert. Anschließend wurden die Mittelwerte entsprechend den jeweiligen Quartilen (analog zum Kernindikator Lärmbelastung) in drei Kategorien unterteilt: hoch, mittel und gering. Die Quartile NO 2 der aktuellen Berechnung liegen bei 12,9 µg/m³ (25 %-Quantil) und 17,8 µg/m³ (75%-Quantil) (vgl. Abb. 4). In einem letzten Schritt wurden die Werte für NO2, PM2,5 und PM10 zu einer Gesamtbewertung kombiniert. Dabei bestimmte die höchste Kategorie aller drei Luftschadstoffe die endgültige Bewertung des Planungsraums.“ (SenMVKU 2025, S. 9) „Die thermische Belastung bezeichnet den negativen Einfluss auf den Körper, der im Sommer durch Hitze entsteht und so zu Unwohlsein oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Angesichts des globalen Klimawandels kommt es auch in Berlin zu einer Zunahme von Hitze mit unterschiedlichen gesundheitlichen Auswirkungen, die sich insbesondere bei älteren Menschen in einer vorzeitigen Sterblichkeit oder bei Schwangeren in Frühgeburten auswirken können. Kleinräumige Daten zum Hitzestress werden durch die gesamtstädtische Klimamodellierung 2022 im Land Berlin in Form von Rasterwerten in der Auflösung von 10 mal 10 Metern bereitgestellt. Zur Bewertung der thermischen Belastung am Tage wird der Bewertungsindex PET (Physiologisch Äquivalente Temperatur) herangezogen, der in Wissenschaft und Technik (siehe VDI Richtlinie VDI 3787 Blatt 2: Umweltmeteorologie) angewendet wird. Der PET berücksichtigt die relevanten auf den Körper wirkenden thermischen Einflussfaktoren, die in Grad Celsius (°C) angegeben und in Belastungs-stufen eingeteilt werden. Eine wichtige PET-Einflusskomponente ist die Wirkung der Sonneneinstrahlung. Da diese in der Nacht entfällt, wird zur Bewertung der nächtlichen bioklimatischen Belastung die modellierte Lufttemperatur herangezogen. Der Tag und die Nacht werden in einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Für die Bewertung der Wärmebelastung wurden die Mittelwerte der Ausgangsraster pro Blockteil- beziehungsweise Straßenfläche genutzt: für die Tagsituation diejenigen des Bewertungsindex PET in 2 Metern Höhe um 14:00 Uhr in der Einheit °C sowie für die Nachtsituation diejenigen der Lufttemperatur, ebenfalls in 2 Metern Höhe in °C, jedoch bezogen auf den Zeitpunkt 4:00 Uhr. Damit standen Ausgangswerte für rund 23.700 Blockteilflächen und etwa 22.100 Straßenflächen zur Verfügung. Feste Grenzwerte des PET für die Kategorisierung der Tagsituation beruhen auf folgenden Vorgaben: günstig: unter 29°C / weniger günstig: über 29°C bis unter 35°C / un-günstig: über 35°C bis unter 41°C / sehr ungünstig: über 41°C. Im Gegensatz zur Tagsituation ist die Basis der Kategorisierung der Nachtsituation der Mittelwert der Lufttemperatur um 4 Uhr morgens. Analog zum PET-Wert wurde auch die Lufttemperatur den genannten vier ordinalen Klassen zugeordnet: günstig: unter 17°C / weniger günstig: über 17°C bis unter 18°C / ungünstig: über 18°C bis unter 19°C / sehr ungünstig: über 19°C. Für die Gesamtbewertung auf der Ebene der Blockteilflächen wurden die Kategorien der Tag- und Nachtsituation verknüpft, das heißt, es wurden für alle vorkommenden Kombinationen der Tag- und Nacht-Kategorien „wenn-dann-Beziehungen“ festgelegt, die die abschließende Klassen-Einstufung bestimmen. Für den finalen Arbeitsschritt – die Gesamtwertung auf der Ebene der 542 Planungsräume – wurden die im vorhergehenden Schritt befüllten Kategorien flächengewichtet aggregiert. Auf diese Weise entstanden flächengewichtete Mittelwerte der vier Kategorien für alle Planungsräume. Um den Kernindikator thermische Belastung entsprechend dem Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz bewerten zu können, ist eine abschließende Kategorisierung der ermittelten Werte auf eine dreistufige Skala notwendig: Dazu wurden die flächengewichteten Mittelwerte der vier Kategorien in drei gleich große Intervalle aufgeteilt. Damit gibt diese Skala eine Einteilung der Planungsräume in eine hohe, mittlere und geringe Belastung wieder.“ (SenMVKU 2025, S. 10) „Grünflächen entlasten die Gesundheit in doppelter Hinsicht: Sie reduzieren die Belastung durch Schadstoffe und Hitze und bieten gleichzeitig Raum und Gelegenheit für Erholung und Bewegung. Im Indikator wird diese Ressource invers berücksichtigt: Nicht ihr Vorhandensein gilt als Entlastungs-, sondern ihr Fehlen als Belastungshinweis. Grundlage für die Indikatorenberechnung waren die Bestandsanalyse Versorgung mit öffentlichen wohnungsnahen Grünanlagen in Verbindung mit dem Programmplan Erholung und Freiraumnutzung im Landschaftsprogramm Berlin. Der Versorgungsanalyse für Berlin liegen Richtwerte des deutschen Städtetags zugrunde. Gemäß diesen Richtwerten sollten sechs Quadratmeter pro Person für wohnungsnahe Freiräume (mindestens 0,5 Hektar, höchstens 500 Meter entfernt) und sieben Quadratmeter pro Person für siedlungsnahe Freiräume (mindestens zehn Hektar, hächstens 1.500 Meter entfernt) zur Verfügung stehen. Die komplexe Methodik der Versorgungsanalyse kann an dieser Stelle nicht im Detail erläutert werden, ist aber in der Umweltatlaskarte 06.05 Versorgung mit wohnungsnahen, öffentlichen Grünanlagen 2020 ausführlich beschrieben. Sie mündet in einer blockweisen Zuordnung zu vier Dringlichkeitsstufen. Diese blockspezifischen Dringlichkeitsstufen wurden unter Berücksichtigung der jeweiligen Bevölkerungszahl auf die Planungsräume aggregiert. Im Ergebnis wird erneut eine Einordnung in drei Kategorien vorgenommen: von sehr gut / gut über mittel bis schlecht / sehr schlecht / nicht versorgt. Ausschlaggebend waren damit nur die verfügbaren Grünflächen und die Bevölkerungszahl; die Ausstattungsqualität der Grünflächen blieb unberücksichtigt.“ (SenMVKU 2025, S. 11) Grundlage zur Bewertung waren die Ergebnisse des stadtweiten Monitorings Soziale Stadtentwicklung (MSS), durch das seit 1998 im Rahmen eines kontinuierlichen, alle 2 Jahre fortgeschriebenen „Stadtbeobachtungssystems“ die soziale Lage der Bevölkerung auf der Ebene der Planungsräume ausgewertet und bereitgestellt wird. Aktuelle und frühere Ergebnisse des MSS stehen im Geoportal des Landes Berlin online zur Verfügung. Basis dieses Kernindikators war die Ausgabe 2023 dieses Monitorings. „Kern des Monitorings Soziale Stadtentwicklung sind aktuell vier Index-Indikatoren, die soziale Ungleichheit auf Ebene der Planungsräume beschreiben. Diese sind der Anteil Arbeitslosigkeit (nach SGB II), der Anteil Transferbezug der Nicht-Arbeitslosen (nach SGB II und XII) und der Anteil Kinderarmut (Transferbezug SGB II der unter 15-Jährigen) sowie – neu – der Anteil Kinder und Jugendliche in alleinerziehenden Haushalten“. (SenMVKU 2025, S. 11) „Für den Umweltgerechtigkeitsatlas wurde der Status-Index zugrunde gelegt: Je höher die Anteile von Arbeitslosigkeit, Empfang von Transferleistungen und Kinderarmut in den Planungsräumen, desto niedriger fällt deren Status-Index aus. Die Dynamik dieser Bereiche wird hierfür nicht betrachtet. Die Kategorien „niedrig“ und „sehr niedrig“ wurden zur besseren Vergleichbarkeit mit anderen Kernindikatoren zusammengefasst. Planungsräume mit weniger als 300 Einwohnenden werden von der Indexberechnung ausgeschlossen, um kleinräumige Verzerrungen zu vermeiden (im Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2023 betraf dies fünf Planungsräume).“ (SenMVKU 2025, S. 11) Umweltgerechtigkeit kann nur als ein multidimensionales Thema betrachtet werden, es bedarf der integrierten Analyse und zusammenführenden Darstellung verschiedener Umweltbelastungen, aber auch von Umweltressourcen in ihrer sozialräumlichen Verteilung. Im Ergebnis des zweistufigen Umweltgerechtigkeitsmonitorings wurden folgende (integrierte) Mehrfachbelastungskarten erarbeitet (vgl. Abb. 2): „Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt“ , sie zeigt die vier umweltbezogenen Mehrfachbelastungen (Kernindikatoren Luft, Lärm, Thermische Belastung und Grünflächenversorgung) „Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziale Benachteiligung“ , sie erweitert die erste Karte um den 5. Kernindikator Soziale Benachteiligung „Berliner Umweltgerechtigkeitskarte 2023/2024“ , sie stellt neben den fünf Kernindikatoren noch die Betroffenheit (Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner in den Planungsräumen) sowie den Status der Wohnlage dar. „Wie sind die Umweltbelastungen in Berlin verteilt? Die vier Kernindikatoren, Luft-, Lärm-, thermische Belastung und Grünflächenversorgung kumuliert ergeben die „ Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt “. Sie zeigt für die Planungsräume der Stadt, wie viele der Umweltindikatoren in die jeweils schlechteste Kategorie fallen und identifiziert damit Räume mit mehrfach hoher Umweltbelastung.“ (SenMVKU 2025, S. 24) Um die räumliche Konzentration der Belastung durch Umweltfaktoren bei gleichzeitiger sozialer Beeinträchtigung zu visualisieren, wurde die Mehrfachbelastungskarte Umwelt um die Komponente der sozialen Benachteiligung („niedriger Statusindex“) erweitert („ Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziale Benachteiligung “). Nicht berücksichtigt werden können mit dem bisherigen Ansatz die individuelle Exposition und Vulnerabilität des/der Einzelnen, also zum Beispiel physiologische Faktoren (etwa genetische Disposition, Stoffwechsel) sowie das individuelle Gesundheitsverhalten. Daher „kann eine Exposition trotz gleicher Intensität zu unterschiedlichen gesundheitlichen Wirkungen führen. Verantwortlich hierfür ist die individuelle Vulnerabilität, die den sogenannten Expositionseffekt modifizieren kann.“ ( BZgA online 2024 ). „Die „ Berliner Umweltgerechtigkeitskarte 2023/2024 “ ergänzt die Darstellung der „ Integrierten Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziale Benachteiligung “ um die Bevölkerungsdichte. Außerdem sind in ihr Planungsräume markiert, in denen eine überwiegend einfache Wohnlage mit einer sehr hohen Luft- und/oder Lärmbelastung zusammenfällt.“ (SenMVKU 2025, S. 26) Der Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz konzentriert sich auf die Lebensbereiche und Wohnorte der Bewohnerinnen und Bewohner. Gebiete außerhalb der Siedlungsräume wie die Wälder, großen Park- und Freizeitanlagen sowie Flächen, die als Arbeitsstätten genutzt werden, besitzen im gesamtstädtischen Kontext ebenfalls wichtige Funktionen, werden aber in den Umweltgerechtigskarten ausgeblendet. Zu diesem Zweck überlagert die Kartenebene „weitgehend unbewohnte Flächen“ die Gesamtdarstellungen. „Wird Berlin umweltgerechter? Diese Frage liegt bei der Aktualisierung des Umweltgerechtigkeitsatlas nahe, denn ein zentrales Anliegen bei Fortschreibungen ist die Frage, ob sich die Situation im Zeitverlauf verändert hat – ob Berlin also umweltgerechter geworden ist. Ein solcher Vergleich kann Hinweise auf Wirkungen politischer Maßnahmen und Entwicklungen im Stadtgefüge geben. Aufgrund der hier beschriebenen methodischen Anpassungen und veränderten Datengrundlagen lasst sich diese Frage derzeit jedoch nicht beantworten. Der Umweltgerechtigkeitsatlas stellt vielmehr eine Momentaufnahme dar: Er zeigt die aktuelle Verteilung von Umweltbelastungen und sozialer Benachteiligung innerhalb Berlins – stets im relativen Vergleich der Planungsraume zueinander. Die folgenden Abschnitte erläutern, warum die Abbildung einer Trendentwicklung methodisch nicht möglich ist und was bei der Interpretation der Karten zu beachten ist. Grundlage für die Integrierte Mehrfachbelastungskarte und Berliner Umweltgerechtigkeitskarte sind Daten der Kernindikatoren Luft, Lärm, thermische Belastung und Grünflächenversorgung sowie Daten des Monitoring Soziale Stadtentwicklung. Teilweise werden diese Daten gemessen, teilweise errechnet, teilweise werden verschiedene Datenquellen miteinander verschnitten. Die Daten dieser fünf Kernindikatoren werden dann übereinandergelegt und um die Informationen der Wohnlage und der Bevölkerungsdichte ergänzt. Es handelt sich um Daten, die einer vorgegebenen Art der Erhebung sowie Periodizität unterliegen. Diese generelle Systematik des Umweltgerechtigkeitsatlas macht es notwendig, auch auf die Grenzen der Aussagekraft der hier berichteten Werte hinzuweisen, um Interpretationsfehlern und Missverständnissen vorzubeugen. Im Mittelpunkt des Interesses dieses Monitorings steht der Gerechtigkeitsaspekt und damit die Frage, wie sich die Belastung der Gebiete in Berlin im Vergleich zueinander verhält. Nach aktueller Herangehensweise ist es nicht möglich, die Ergebnisse über die Zeit hinweg zu vergleichen: Dies liegt sowohl an kleineren Anpassungen in der Berechnung und Klassifizierung der Indikatoren als auch an der statistischen Zusammenfassung der Daten. Dies ist auch darin begründet, dass sich die Methodik zur Messung von Umweltqualität und sozialer Lage ständig weiterentwickelt und dadurch aussagekräftiger wird.“ (SenMVKU 2025, S. 12) „Um die einzelnen Indikatoren zusätzlich zur Umweltgerechtigkeitsanalyse separat und absolut zu vergleichen, sollten die Daten des Geoportals und des Umweltatlas herangezogen werden: Diese Daten geben ein detaillierteres Bild der Belastungen in Berlin. In diesem Monitoring liegt der Schwerpunkt auf einer kombinierten und ganzheitlichen Darstellung. Dies vermittelt ein besseres Verständnis der relativen Ungleichheit und des Zusammenspiels der Belastungsquellen, als es die Umweltdaten isoliert betrachtet ermöglichen.“ (SenMVKU 2025, S. 13)
<p>Die Angaben über CO2-Emissionen nach Sektoren beruhen auf den Energiebilanzen für Baden-Württemberg, die zunächst nur auf Landesebene vorliegen. Bei der Berechnung der Emissionswerte auf Kreis- und Gemeindeebene wird notwendigerweise auf modellhafte und damit in den verschiedenen Sektoren zum Teil verallgemeinernde Annahmen zurückgegriffen. Insbesondere wird aufgrund fehlender primärstatistischer Angaben im Sektor Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrige Verbraucher mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch je Wohnung bzw. je sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem gerechnet. Regionale Minderungsmaßnahmen in diesem Sektor werden deshalb in der Modellrechnung nicht vollständig berücksichtigt.</p> <p><strong>Jahr:</strong></p> <p>Die Jahreszahl 2011a bezieht sich auf Bevölkerungsstand zum 31.12., Fortschreibung des Zensus 1987 (VZ1987)</p> <p>Die Jahreszahl 2011b auf Bevölkerungsstand zum 31.12., Fortschreibung des Zensus 2011 (VZ2011)</p> <p><strong>Gemeindekennung: </strong>335043, Konstanz</p> <p><strong>Private Haushalte, GHD und übrige Verbraucher</strong>: damit sind Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) und übrige Verbraucher wie öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaft und militärische Einrichtungen gemeint.</p> <p><strong>Verkehr</strong>: bezeichnet den Straßenverkehr und sonstiger Verkehr wie Schienen-, nationaler Luftverkehr, Binnenschifffahrt und Off-Road-Verkehr (landwirtschaftl. Zugmaschinen, Baumaschinen, Militär, Industriegeräte,Garten/Hobby).</p> <p><strong>Wohnbevölkerung</strong>:</p> <p>-Bevölkerungsstand zum 31.12., Fortschreibung der Volkszählung 2011 (VZ2011).</p> <p>-Bevölkerungsstand zum 31.12., Fortschreibung der Volkszählung 1987 (VZ1987).</p> <p><strong>Tonnen</strong>: Menge an CO2 Emissionen in Tonnen nach Sektoren</p> <p><strong>EW</strong>: Einwohnerzahl im jeweiligen Jahr</p> <p><strong>Tonnen Je Einwohner</strong>: Menge der CO2 Emissionen in Tonnen je Einwohner nach Sektoren</p> <p><strong>Mengenanteile der Sektoren in %:</strong> CO2 Emissionen nach Sektoren in Prozenten.</p> <p><strong>Methodische Hinweise</strong>: Änderungen Allgemein/ Methodisch CO2-Berechnung regional/ Revision ab Herbst 2019:</p> <p>- Umstellung auf die endgültige Energiebilanz 2016</p> <p>- Die Emissionsfaktoren für feuerungsbedingte CO2-Emissionen ab dem Berichtsjahr 2016 wurden mit den Daten des Umweltbundesamtes gemäß NIR 2019 aktualisiert.</p> <p>- Die bundesweiten Anteile Nationalflug an Gesamtflug wurden seitens des Umweltbundesamtes in NIR 2019 ab 1990 um durchschnittlich 10 % gesenkt. Dadurch Ändern sich alle Emissionen des nationalen Luftverkehrs und somit die Emissionen des Sektors Verkehr.</p> <p>- Die Regionalisierungsdaten aus weiteren amtlichen und nichtamtlichen Quellen wurden hinsichtlich Datenverfügbarkeit zum jeweiligen Berichtsjahr überprüft und aktualisiert, sowie die Detailberechnungen methodisch vereinheitlicht.</p> <p>- Die den regionalen Straßenverkehrsemissionen zugrundeliegenden Jahresfahrleistungen wurden ab dem Jahr 2010 einer grundlegenden Revision unterzogen. Das Verkehrszählungsjahr 2010, das die Basis für die Fortschreibung der Jahre 2011 bis 2014 bildet, greift auf deutlich veränderte Zählergebnisse nach dem neuen Verkehrsmonitoring zurück. Die Verkehrszählung 2015 bildet bis zur nächsten Zählung die Basis für künftige Fortschreibungen ab 2016. Details hierzu finden Sie im Glossar des Internetauftritts des Statistischen Landesamtes unter dem Thema "Verkehr", Unterthema "KFZ und Verkehrsbelastung", Jahresfahrleistungen im Straßenverkehr (<a href="https://www.statistik-bw.de/Glossar/456">https://www.statistik-bw.de/Glossar/456</a>)</p> <p>- Aus methodischen Gründen werden die regionalen Straßenverkehrsemissionen aus Strom erst ab Berichtsjahr 2016 ausgewiesen.</p> <p>-Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit früheren Berechnungsjahren sind eingeschränkt.</p> <p>[statistisches Landesamt Baden-Württemberg]: <a href="https://www.statistik-bw.de/">https://www.statistik-bw.de/</a></p> <p><strong>Quelle der Daten</strong>: <a href="https://www.statistik-bw.de/">Statistisches Landesamt Baden-Württemberg</a></p>
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