Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) führt das Stauanlagenverzeichnis in Form einer Datenbank. Es werden alle Stauanlagen des Freistaates Sachsen entsprechend § 73 des Sächsischen Wassergesetzes erfasst und mit fachtechnischen Daten beschrieben.
Das Landesamt für Umwlt und Geologie (LfUG) führt das Stauanlagenverzeichnis in Form einer Datenbank. Es werden alle Stauanlagen des Freistaates Sachsen entsprechend § 84 des Sächsischen Wassergesetzes erfasst und mit fachtechnischen Daten beschrieben.