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Gleiche Kraft mit weniger Aufwand

Staubsauger werden sparsamer - Hersteller müssen Saugkraft nachweisen Am 1. September 2014 treten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Die Geräte müssen weniger Strom verbrauchen und robuster gebaut sein. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger begrüßt die Regelung: „In den letzten Jahren haben Hersteller Geräte mit hohen Watt-Zahlen vermarktet. Diese sind aber nicht leistungsfähiger, wie viele glauben. Teilweise wurden die Verbraucher hier getäuscht. Besser erkennen lässt sich zukünftig auch, wie laut und wie saugstark der Staubsauger ist. Darauf weist ein Etikett auf dem Gerät hin.“ EU-weit könnten mit der Neuregelung bis zum Jahr 2020 knapp 5 Kraftwerke eingespart werden. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem für mehr Energieeffizienz und Sicherheit bei Verbraucherprodukten sorgt. Ein wichtiges Werbeargument für Staubsauger war bislang die Leistungsaufnahme in Watt. Das ist irreführend. Anhand der Watt-Zahl lässt sich nicht erkennen, ob ein Staubsauger eine hohe Saugkraft hat. Fakt ist: Sauger mit hohen Watt-Zahlen ziehen mehr Strom als Geräte mit niedrigen Watt-Zahlen und das häufig bei gleicher Saugkraft. Entscheidend für die Funktionalität ist die Staubaufnahme, die auch mit einer geringeren Watt-Zahl gewährleistet ist. Ab 1. September 2014 kommen daher nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Damit soll der Stromverbrauch in Haushalten weiter gesenkt und Verbrauchertäuschung vermieden werden. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Geräte die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Bereits heute gibt es Staubsauger, die die Vorgaben von 2017 einhalten. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt deshalb nicht nur Mindestanforderungen für den Energieverbrauch vor, sondern auch für die Staubaufnahme auf Teppich- und auf Hartboden und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine  Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Hilfreich bei der Kaufentscheidung ist das neue Energie-Etikett. Ähnlich dem für Waschmaschinen und Kühlschränken müssen es alle Staubsauger tragen, die ab dem 1. September 2014 neu vermarktet werden. Erstmals ausgewiesen werden die beiden wichtigsten Qualitätsmerkmale des Staubsaugers:  die Staubaufnahme und die Staubemissionsklasse. Auf einer Skala von A bis G lässt sich so erkennen, wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß, es Staub zurückhält. Daneben weist das Etikett die bekannten Energie-Effizienzklassen A bis G, den Jahresstromverbrauch und die Lautstärke in Dezibel aus. Da mit weiteren Effizienzverbesserungen zu rechnen ist, werden ab September 2017 die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukommen und nur noch die Klassen A+++ bis D auf dem Energie-Etikett erscheinen. 2013 wurden die Verordnungen (EU) Nr. 666/2013 über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern (eine Durchführungsmaßnahme unter der EG-Ökodesign-Richtlinie) und die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern beschlossen. Grundlage waren eine wissenschaftliche Studie und ein Entscheidungs- bzw. Konsultationsprozess, in den Hersteller, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie die Mitgliedstaaten eingebunden waren.

40 Jahre Blauer Engel

Seit 1978 setzt das Umweltzeichen der Bundesregierung Maßstäbe Der Blaue Engel – das Umweltzeichen der Bundesregierung – feiert seinen 40. Geburtstag. Seit 1978 setzt er unabhängig von wirtschaftlichen Interessen anspruchsvolle Umweltkriterien für Produkte und Dienstleistungen. Die Idee damals: ein verlässliches Gütezeichen zu schaffen, das eine klare Orientierung beim umweltfreundlichen Einkauf gibt. Heute zählt es zu den bekanntesten Labeln, mehr als 12.000 Produkte tragen den Blauen Engel, vom Staubsauger bis zum Smartphone. Bald soll es auch einen Blauen Engel für klimafreundliche Logistikdienste und Mehrwegbechersysteme geben. Zudem werden erstmals zwei Textilprodukte das Umweltzeichen tragen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Immer mehr Menschen achten beim Einkauf auf Produkte, die langlebig und umweltfreundlich sind. Im heute alltäglichen Dschungel der Label, Siegel und Zeichen ist der Blaue Engel die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Ich appelliere an den Handel, verstärkt Produkte mit dem Blauen Engel ins Sortiment aufzunehmen und von den Herstellern nachzufragen." Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (⁠ UBA ⁠): "Der Blaue Engel ist eine freiwillige Kennzeichnung. Unternehmen profitieren von der klaren Signalwirkung: Was hier drin steckt, ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für die Menschen. Gleichzeitig setzt der Blaue Engel Maßstäbe, indem er der Gesetzgebung vorausgeht und schneller und flexibler Kriterien für umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte festlegen kann." Noch bevor Umweltprobleme gesetzlich geregelt werden, setzt das Umweltzeichen freiwillige Standards. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen die Umwelt nachweislich weniger belasten als vergleichbare konventionelle Produkte und Dienstleistungen – bei gleicher Gebrauchstauglichkeit und Qualität. Smartphones mit dem Blauen Engel müssen zum Beispiel immer austauschbare Akkus haben und besonders strahlungsarm sein, Reinigungs- und Waschmittel dürfen kein Mikroplastik erhalten. Textilprodukte müssen umweltfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen produziert werden. Hier reagiert das Zeichen in einer zunehmend vernetzten, globalisierten Welt auch auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen. Der Blaue Engel ist im Kern ein Umweltzeichen, mittlerweile ergänzen aber auch soziale Aspekte die Anforderungen, beispielsweise bei Smartphones, Textilien, Spielzeug und Schuhen. Im Textilbereich zählen dazu zum Beispiel das Verbot der Zwangsarbeit und die Einhaltung des Mindestalters in den Kleidungsfabriken oder das Verbot von Pestiziden im Baumwollanbau. Das Umweltbundesamt erarbeitet die strengen Vergabekriterien basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen. Für jede der aktuell 113 Produktgruppen werden spezielle Anforderungen entwickelt, kontinuierlich geprüft und weiterentwickelt. Bei Staubsaugern beispielsweise müssen mehr als 25 Anforderungen, bei Druckern sogar rund 100 verschiedene Kriterien erfüllt werden, bevor das Label verliehen wird. 1978 startete der Blaue Engel als erstes Umweltzeichen weltweit mit sechs Produktgruppen, darunter ⁠ FCKW ⁠-freie Spraydosen, leise Rasenmäher und Mehrwegflaschen. 2018 tragen mehr als 12.000 Produkte von 1.600 Unternehmen den Blauen Engel. Derzeit sind Drucker, emissionsarme Innenwandfarben, schadstoffarme Lacke, Bodenbeläge, Möbel und Recyclingpapier die stärksten Produktgruppen. Neben sozialen Standards und einer engen Vernetzung mit internationalen Umweltzeichen setzt der Blaue Engel zukünftig einen weiteren Schwerpunkt auf die Digitalisierung und zertifiziert mit den großen Rechenzentren neben Laptops, Smartphones und Routern auch die dahinterliegende Infrastruktur. In Planung sind zudem Umweltzeichen für Server und ressourceneffiziente Software. Was fordern die Vergabekriterien des Blauen Engel?

Wie aus Müllbergen Mülleimer werden

Mit dem Blauen Engel schon bei der Produktentwicklung ans Recycling denken – Aktionstag am 25. Oktober 2017 Plastikmüll ist wertvoll. Wird er recycelt, lassen sich Rohstoffe und CO2-Emissionen einsparen. Dennoch werden Kunststoffabfälle in Deutschland überwiegend verbrannt. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (UBA): „Das Recycling in Deutschland stagniert seit Jahren, obwohl wir deutlich mehr Kunststoffe wiederverwerten könnten. Mit dem Umweltzeichen Blauer Engel fördert das Umweltbundesamt hochwertiges Plastikrecycling – und hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, beim Einkauf nachhaltige und umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen.“ Bereits bei der Konstruktion eines Produktes werden die Weichen für hochwertiges Recycling gestellt. Der Blaue Engel fordert, dass Produkte wie Laptops oder Staubsauger so gebaut sind, dass sie leicht zerlegbar sind. Denn so lässt sich der Kunststoff einfach von anderen Bestandteilen trennen. Auch verschiedene Kunststoffsorten müssen getrennt werden können, um sortenreine Ausgangsstoffe für neue Produkte zu gewinnen. Der Blaue Engel beschränkt daher die Anzahl und Art der eingesetzten Kunststoffsorten. Bei Verpackungen, wie zum Beispiel Shampooflaschen, sind eine Reihe von Plastikkombinationen für Behälter, Etikett und Deckel ausgeschlossen, die ein Recycling behindern. Was gestern eine Shampooflasche war, kann dann schon heute eine praktische Ordnermappe sein. Plastikprodukte mit dem Blauen Engel müssen mindestens 80 Prozent Recyclingkunststoff aus Verbraucherabfällen enthalten. Aktuell sind zum Beispiel Schreibtischzubehör wie Stehsammler, Klarsichthüllen oder Projektmappen mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet, aber auch Gießkannen oder Mülleimer. Der Blaue Engel trägt durch seine Kriterien aber auch dazu bei, die Belastung der Umwelt durch Kunststoff und speziell Mikroplastik zu vermindern. So wird zum Beispiel der Blaue Engel für flüssige Waschmittel, Shampoos und Reinigungsmittel nur für mikroplastikfreie Produkte vergeben. Mit dem Blauen Engel erprobt das ⁠ UBA ⁠ anspruchsvolle Umweltstandards, bevor diese zum Teil in gesetzliche Anforderungen einfließen. Engagierte Unternehmen können mit dem Blauen Engel ihre Vorreiterrolle beweisen. Verbraucherinnen und Verbraucher können durch ihr Kaufverhalten Einfluss auf umweltfreundliches Design nehmen. Am 25. Oktober 2017 findet der zweite „Aktionstag Blauer Engel“ statt. Ausgerufen wird der Aktionstag jährlich durch Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt, Jury Umweltzeichen und RAL gGmbH. Informationen zu Veranstaltungsorten und Aktionen finden Sie unter: https://www.blauer-engel.de/de/aktionstag/aktionsuebersicht Derzeit gibt es rund 12.000 Produkte mit dem Blauen Engel von 1.500 Unternehmen in 120 verschiedenen Produktgruppen. Produkte mit dem Umweltzeichen reichen von Möbeln und Kaffeemaschinen über Computer und Telefone bis hin zu Sonnenkollektoren und Stadtbusse. Nur die aus Umweltsicht besten Waren und Dienstleistungen einer Produktgruppe erhalten den Blauen Engel. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL gGmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind: BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Vertreterinnen und Vertreter von zwei Bundesländern – aktuell Berlin und Brandenburg – sowie ein Jugendvertreter.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Staubsauger

Die Verminderung des Energieverbrauchs, die Vermeidung von Schadstoffen und Abfall sowie die Kreislaufführung sind wichtige Ziele des Umweltschutzes. Der Leitfaden unterstützt bei der Beschaffung von Staubsaugern, die sich durch einen geringen Energieverbrauch, eine hohe Staubaufnahme, geringe Staub- und Geräuschemissionen, die Verwendung umweltschonender Materialien sowie eine langlebige und recyclinggerechte Konstruktion auszeichnen. Er basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Staubsauger (DE-UZ 188, Ausgabe Januar 2020). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Neue Vorgaben für Staubsauger treten in Kraft

Am 1. September 2014 traten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Es kommen nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt auch Mindestanforderungen für die Staubaufnahme vor und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen.

Online-Handel: EU-Energielabel sind Pflicht ab 2015

Auf der Grundlage der Verordnung (EU 518/2014) der Europäischen Kommission müssen ab dem 1. Januar 2015 im Internet angebotene energieverbrauchsrelevante Produkte - zunächst Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Luftkonditionierer, Fernsehgeräte, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten - mit dem entsprechenden EU-Energielabel abgebildet werden. Mit Hilfe der genormten Angaben des EU-Energielabels können Verbraucher schnell die Betriebskosten verschiedener Modelle miteinander vergleichen und bei der Kaufentscheidung zusätzlich zum Anschaffungspreis berücksichtigen. Konkret haben Händler die entsprechenden Energieeffizienz-Etiketten und Datenblätter in elektronischer Form auf ihrer Webseite zur Einsicht bereitzustellen.

Jedes fünfte getestete Haushaltsgerät verbraucht mehr Strom als angegeben

Die Ergebnisse einer Untersuchung zum Stromverbrauch von Haushaltsgeräten im Auftrag von 16 Umwelt- und Verbraucherverbänden aus Deutschland und anderen EU-Staaten wurden am 22. März 2016 vorgestellt. Die Untersuchung ergab, dass jedes fünfte getestete Gerät mehr Energie benötigte als angegeben. Demnach hielten 18 von 100 getesteten Produkten nicht die EU-Effizienzvorgaben ein. Bei der Untersuchung im Rahmen des EU-geförderten Projekts „MarktChecker“, das in Deutschland vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) durchgeführt wird, waren 20 Haushaltsgerätegruppen wie Kühlschränke, Lampen und Staubsauger getestet worden. vzbv und BUND weisen in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung jedoch darauf hin, dass die getesteten Produkte nach Hinweisen von Verbrauchern, Behörden sowie anhand der Ergebnisse vorangegangener Projekte ausgewählt worden sind, um auffällige Geräte für umfassendere Testläufe zu ermitteln. Das Untersuchungsergebnis beruht deshalb auf Stichproben und spiegelt die Marktsituation nicht vollständig wider. Auch sind die Ergebnisse nach Aussage von vzbv und BUND kein Ersatz für umfangreiche Markttests durch die Marktüberwachungsbehörden.

Marktüberwachung prüft bundesweit über 100.000 Elektrogeräte und Reifen auf Kennzeichnung mit Energielabel

Bei der Aktion haben die Behörden in ganz Deutschland über 7.500 Produkte (rund 6,6 Prozent) beanstanden müssen. Dabei fehlten die Energielabel bei Leuchten und Staubsaugern in ca. 10 Prozent der Fälle. Im Bereich der sogenannten „weißen Ware“ (zum Beispiel Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner) betrug die Mängelquote lediglich 3 Prozent. Die Marktüberwachungsbehörden haben bundesweit insgesamt 1.041 Händler kontrolliert. Hierunter befanden sich 349 Elektrofachmärkte, 143 Möbelhäuser, 127 Internethändler und 107 SB-Warenhäuser. Bei fast jedem zweiten Händler haben die Behörden Mängel festgestellt. Diese hohe Quote beruht nach Ansicht der Marktüberwachungsbehörden auf der Vielzahl von unterschiedlichen Gerätemodellen, die die Händler im Angebot haben. 383 der insgesamt 516 in Deutschland beanstandeten Händler haben die festgestellten Mängel umgehend und freiwillig behoben (Quote: 74 Prozent). In den restlichen Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Hierbei wird auch geprüft, ob ein Bußgeldverfahren gegen die Händler eingeleitet werden soll. Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen hat das LANUV die Kontrollen der Kennzeichnungspflichten bei den sog. energieverbrauchsrelevanten Produkten durchgeführt. Insgesamt wurden hier 169 Händlerbetriebe (incl. Onlinehandel) mit über 24.000 Produkten überprüft. Beanstandet wurden nahezu 65 % der Betriebe und knapp 10 % der Produkte. Der Vergleich der Beanstandungsquoten der einzelnen Produktgruppen zeigt, dass insbesondere bei Staubsaugern, Fernsehgeräten, Luftkonditionierern und Haushaltsbacköfen/ Dunstabzugshauben, sowie teilweise bei Leuchten Verbesserungspotentiale bei der Einhaltung der Kennzeichnungspflichten durch den Handel bestehen. Eine Rolle könnte der Umstand spielen, dass die rechtlichen Vorgaben für diese Produktgruppen teilweise noch nicht so lange gelten. Bei anderen Produktgruppen, z. B. bei der sog. „weißen Ware“ (z.B. Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner), sind die Beanstandungsquoten relativ niedrig. Die Regelungen sind hier schon längere Zeit in Kraft. Die Beanstandungsquote bei der Kontrolle des Internethandels liegt höher: Bei 78% der kontrollierten Online-Händler (18 von 23) wurden vielfach erhebliche Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorgaben festgestellt. Alle überprüften Händlerbetriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden, haben freiwillige Maßnahmen zur Mangelabstellung getroffen. Im Nachgang zu den Überprüfungen wurden zusätzlich 63 Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld, Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld) durch das LANUV eingeleitet. Aufgrund der Ergebnisse wird das LANUV die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten durch den Handel weiter im Fokus behalten. Weiterführende Informationen zu den Ergebnissen und produktspezifische Auswertungen finden Sie auf den LANUV-Seiten im Internet unter http://www.lanuv.nrw.de/index.php?id=3264 Download Pressemitteilung

25 Prozent der überprüften Leuchten und rund 20 Prozent der überprüften Reifen in NRW nicht richtig mit Energielabeln gekennzeichnet

LANUV hat in einer Schwerpunktaktion der Marktüberwachung Energielabel-Kennzeichnungen von über 20.000 Produkten überprüft Elektrogeräte sind mit dem Energielabel gekennzeichnet, das über die Energieeffizienz Auskunft gibt. Reifen sind mit dem sogenannten „Reifenlabel“ versehen, welches wichtige Informationen zur Leistungsfähigkeit des Reifens bereithält. Ob die Kennzeichnungspflichten im Handel eingehalten werden, haben die Verbraucherschutzämter der 16 Bundesländer in einer gemeinsamen Schwerpunktaktion geprüft. Dabei wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) insgesamt 143 nordrhein-westfälische Händlerbetriebe und 21.561 Produkte überprüft. Etwa vierzig Prozent der Überprüfungen entfiel auf den Bereich Elektrische Lampen und Leuchten. Statistisch gesehen waren hier rund 25 Prozent, also jede vierte Leuchte bei der Kontrolle nicht richtig gekennzeichnet. Bei den restlichen rund 12.000 Produkten wurden etwa 14 Prozent der Elektroprodukte mit fehlerhaften Kennzeichnungen beanstandet. Bei den Reifen wurden insgesamt 86 Produkte geprüft. Hier war etwa jeder fünfte, also zwanzig Prozent der Produkte, fehlerhaft oder gar nicht mit dem Reifenlabel ausgezeichnet. Ein möglicher Grund für Kennzeichnungsverstöße ist häufig, dass vielen Anbietern von Elektrogeräten oder Reifen Detailkenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben fehlen. Neben Märkten wurden auch Produkte aus dem Onlinehandel überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Online-Verkaufsportale und Shopping-Seiten entweder sehr sorgfältig auf die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten achten oder aber diese so gut wie gänzlich außer Acht lassen und gar keine Angaben zum Energieverbrauch veröffentlichen. Das LANUV empfiehlt deshalb, beim Kauf von Elektro- und Haushaltsgeräten im Internet immer bewusst darauf zu achten, dass die Händler die notwendigen Angaben zur Energieeffizienz klar und deutlich zur Verfügung stellen. Durch die in vielen Fällen vorhandene Kooperationsbereitschaft der Händler konnte seitens des LANUV bei der Mehrheit der Betriebe auf die Einleitung von Verfahren verzichtet werden. Bei insgesamt 55 Betrieben mussten dennoch aufgrund von Verstößen Verwarnungen ausgesprochen oder Bußgelder auferlegt werden. Alle Betriebe, bei denen es zu Beanstandungen gekommen war, haben freiwillige Abhilfemaßnahmen durchgeführt oder angekündigt. Die Einhaltung wird vom LANUV durch Nachkontrollen überprüft. Die Kontrollen in NRW haben gezeigt, dass nach wie vor Verbesserungen bei der Beachtung der gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben durch den Handel nötig sind. Wirtschaftsakteure sollen durch die Schwerpunktaktion für die Bedeutung des Energielabels für eine umweltbewusste Kaufentscheidung sensibilisiert werden, da die Energieverbrauchskennzeichnung für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine wichtige Entscheidungshilfe beim Kauf von energieeffizienten Elektrogeräten oder Reifen darstellt. Für Hersteller und Industrie werden mit dem Energielabel zudem Anreize gesetzt, neue innovative Techniken und modernere Produkte mit weniger Energiebedarf zu entwickeln. Die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer waren in der Zeit vom 18. bis 22. September 2017 im Handel unterwegs, um Haushaltsgeräte und Verbraucherprodukte vom Staubsauger, über den Fernseher bis hin zu Waschmaschinen oder mobilen Klimageräte auf ihre korrekte Energieverbrauchskennzeichnung hin zu kontrollieren. Das Energielabel gibt produktspezifisch Auskunft über den Energieverbrauch und über weitere relevante Parameter. Bundesweit wurden in der Aktionswoche rund 107.000 Elektrogeräte, Reifen und Pkw bei unterschiedlichen Anbietern kontrolliert. Kontrolliert wurden zum Beispiel Elektrofachmärkte, Möbelhäuser, Küchenstudios und Onlinehändler. Produkte mit relevantem Energieverbrauch  müssen  nach den gesetzlichen Vorgaben mit dem Energielabel gekennzeichnet werden. Das korrekte Label muss für den potentiellen Käufer deutlich sichtbar am Produkt angebracht werden. Dem Handel obliegt dafür eine besondere Sorgfaltspflicht. Die Entscheidung für energieeffiziente Geräte im Haushalt kann den Geldbeutel auf Dauer spürbar entlasten und hilft, die Umwelt durch weniger Ressourcenverbrauch zu schonen. Der Stromverbrauch Haushaltsgroßgeräten, der Beleuchtung und der immer stärker nachgefragten Unterhaltungselektronik machen rund 75 Prozent des gesamten Stromverbrauchs eines Haushalts aus. Hier schlummern erhebliche Einsparpotenziale. Die vielleicht etwas höheren Anschaffungskosten effizienterer Geräte rechnen sich dabei oft schon nach kurzer Zeit. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt kann durch energieeffizientere Geräte bis zu 30 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs einsparen. Die Ergebnisse im Einzelnen und weitere Informationen zum Energielabel sind zu finden unter Aktionstage des Energielabels Downloads: Bild: © EU-Kommission Bild: © EU-Kommission Pressemitteilung

Marktüberwachung für energieverbrauchsrelevante Produkte

2016 überprüft das LANUV die Kennzeichnung der „Energieeffizienzklassen“ von Elektrogeräten. Damit Verbraucher sicher sein können, dass die angegebenen Energieeffizienzklassen auf Elektrogeräten stimmen und die Mindesteffizienzanforderungen erfüllt werden, kontrolliert das LANUV die Angaben von  Herstellern und Händlern auf den Elektrogeräten. 2016 werden Kontroll-Schwerpunkte Klimageräte, Dunstabzugshauben und externe Netzteile, wie z. B. Handyladegeräte sein. Für die Kontrolleure wird dabei auch der stetig wachsende Online-Markt im Fokus stehen, denn auch hier ist die Einhaltung der Kennzeichnungsvorgaben Pflicht. Erste Kontrollen haben bereits im Vorjahr zu spürbaren Verbesserungen bei der Energieverbrauchskennzeichnung geführt. So konnten rund 8.500 Produkte vor Ort auf die formale Einhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben überprüft werden. Durch die Kontrollen konnte bei Herstellern und Händlern bereits das Bewusstsein für die Thematik erfolgreich geschärft werden. Allein in Deutschland würden von energieeffizienteren  Elektrogeräten 41 Millionen Privathaushalte profitieren. Hintergrund: Ziel der Marktüberwachung ist die Senkung des Energieverbrauchs in der EU. Dafür verfolgen alle EU-Mitgliedsstaaten das Ziel, die Energieeffizienz von sog. „energieverbrauchsrelevanten Produkten“ zu erhöhen. Das betrifft grundsätzlich alle Produkte, die Strom verbrauchen, wie z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Klimaanlagen, Staubsauger, Fernseher, Straßenbeleuchtung, Personal Computer etc. Hoher Stromverbrauch bedeutet höhere Energiekosten. Der Schlüsselfaktor für die Energiekosten ist die Energieeffizienz der Geräte. Die Entscheidung für energieeffiziente Geräte in privaten Haushalten senkt nicht nur die privaten Energiekosten sondern trägt auch zum Klimaschutz bei, denn die Erzeugung von Strom aus Kohle, Gas und Öl verursacht Kohlendioxid-Emissionen, die zum Klimawandel beitragen. Das LANUV ist in Nordrhein-Westfalen dafür die zuständige Marktüberwachungsbehörde und kontrolliert deswegen die Einhaltung der gesetzlichen Mindesteffizienzstandards der betreffenden Geräte. Ebenfalls überprüft werden die Energieverbrauchslabel auf ihre Richtigkeit. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen den Herstellern und dem Handel ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie z. B. Verkaufsverbote sowie Bußgeldverfahren. Mehr zum Thema auf den LANUV-Seiten im Internet unter: www.lanuv.nrw.de Downloads: Foto: © LANUV . Energieeffizienz Pressemitteilung

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