Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Herstellung einer Eisenbahnüberführung über Straße K 3506 Bau einer Grundwasserwanne als Trogbauwerk für die drei Zufahrtstrecken zur Eisenbahnüberführung Neubau der Saalbachbrücke als Straßenüberführung Eisenbahnüberführung über einen Geh- und Radweg Bau einer Straßenbrücke über das Trogbauwerk als Zufahrt für Straße Neuer Weg Bau einer Geh- und Radwegbrücke über das Trogbauwerk zur verkehrlichen Anbindung des Wohngebiets Schlossbuckel Pumpwerk der Straßenentwässerung des Trogbauwerks über Straße und Stauraumkanal mit Drosselbauwerk Neuanlage der Straße Neuer Weg im Baufeld (Zufahrt zum Tennisplatz) sowie der Zufahrt für das Schloss Gondelsheim Herstellung von Parkplatz-, Rad- und Gehwegflächen Um- und Neubau der Bushaltestellen Gondelsheim Bahnhof Umlegung der öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen Hochwasserschutzeinrichtungen am Saalbach Anpassung der Oberleitungsanlage, Signalanlage, Kabelkanäle und Gleislängsentwässerung der DB-Strecke Verschiebung der Bahnsteige des Haltepunkts Gondelsheim Bf nach Süden mit barrierefreiem Ausbau.
Die Stadt Schwandorf beantragt die Umgestaltung des Weiherer-Grabens auf Flur-Nr. 121 Gem. Krondorf. Zur Pufferung der Einleitung von Mischwasser aus dem Stauraumkanal Richt soll ein Rückhaltebecken errichtet und in Kombination mit einem gewässerökologischen Ausbau des Weiherer-Grabens umgesetzt werden.
Das Änderungs¬vorhaben betrifft die Entwässerung der B 172 (neu) im Bereich Viehleite/Sonnenstein (Entwässerungsabschnitt 3). Anstelle der vorgesehenen Versickerung des Straßenoberflächenwassers über eine Versickerungsmulde in das Grundwasser soll nunmehr eine Zwischenspeicherung in einem erweiterten Stauraumkanal, der unterhalb der Fahrbahn der B 172 (neu) eingeordnet wird, erfolgen. Von dort aus wird das Oberflächenwasser – wie bisher bereits für den geringeren Anteil des nicht versickerbaren Oberflächenwassers vorgesehen – über eine längs in der B 172 (neu) verlegte Straßenentwässerungsleitung dem Regenrückhaltebecken an dem Vorflutgewässer Seidewitz zugeleitet. Das Regenrückhaltebecken bleibt unverändert. Die maximal zugelas¬senen Einleitmengen in die Seidewitz werden nicht erhöht.
Die Stadt Dingolfing beantragt die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Isar. Die bestehende Erlaubnis endet am 31.12.2025. Die Kläranlage Dingolfing wurde im Jahr 2005 in Betrieb genommen. Die aktu¬elle Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 70.000 EW. Auf der Kläranlage Dingolfing wird das Abwasser der Stadt Dingolfing und der industriellen Indirekteinleiter BMW und Develey gereinigt. Die aktuelle Belastung der Kläranlage wurde auf Grundlage der Betriebstagebücher der Jahre 2021 bis 07/2024 detailliert ermittelt. Derzeit beträgt die mittlere Belastung aller Tage 58.200 EW bzw. 49.400 EW. Der 85%-Perzentil-Wert an Trockenwettertagen liegt bei 71.800 EW bzw. bei 61.800 EW. Das Kläranlagengelände liegt auf öffentlichem Grund, Gemarkung Dingolfing, auf einer mittleren Geländehöhe von 354,00 m ü. NN. Das gereinigte Abwasser fließt über einen Ableitungskanal bei Fluss-km 44,0 in die Isar (Grundstück Fl. Nr. 2260). Das Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk wird über einen Stauraumkanal in den linken Seitengraben der Isar (Fl.-Nr. 534/6, Gem. Gottfrieding) geleitet. Die Abwasseranlage besteht im Wesentlichen aus einem Kanalnetz im Misch¬system und Trennsystem mit Mischwasserentlastungsanlagen und einer me¬chanisch-biologischen Kläranlage mit weitergehender Reinigung (Belebungsan¬lage mit Kaskadendenitrifikation und getrennter Schlammbehandlung als Mesophile Faulung). Die Kläranlage ist ausgelegt auf eine BSB5-Fracht (roh) von 4.200 kg/d (ent¬sprechend 70.000 EW). Dies entspricht der Größenklasse 4 nach Anhang 1 zur Abwasserverordnung. Für dieses Vorhaben ist gemäß Ziffer 13.1.2 der Anlage 1 zum UVPG, § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Diese hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Die Gemeinde Fahrenzhausen beantragte unter Beilage entsprechender Unterlagen vom 14.02.2024 mit Ergänzungen vom 22.04.2024 und Austauschseiten vom 16.07.2024 sowie einer FFH-Verträglichkeitsabschätzung vom 22.05.2024 die Neuerteilung einer gehobenen Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 15 WHG für oben genannte Abwassereinleitungen. Für die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Fahrenzhausen in die Amper und von Mischwasser aus dem Stauraumkanal SKZ Fahrenzhausen in den Mühlbach war gemäß § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.1.3 der Anlage 1 zum UVPG für die geplante Maßnahme eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitspflicht durchzuführen. Eine Überprüfung der Antragsunterlagen ergab, dass das geplante Vorhaben i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1 zum UVPG NICHT der Prüfungspflicht (§ 5 ff UVPG) unterliegt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freising stimmt dieser Einschätzung zu.
Der Antragsteller plant die Herstellung von drei Stauraumkanälen und fünf Einzelschächten zum Zwecke der Niederschlagsentwässerung von 2 neu zu errichtenden Gewerbehallen im Gewerbegebiet Theeßen. Für das Vorhaben ist eine temporäre Grundwasserabsenkung notwendig. Das geförderte Grundwasser soll in die Bache abgeleitet werden. Aufgrund der Schadstoffsituation im Grundwasserleiter ist eine vorherige Grundwasserreinigung erforderlich.
Der Vorhabensträger, der Abwasserverband Schwabachtal, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Gewässerrenaturierung und Gewässerentwicklung des Kupfergrabens in Marloffstein beantragt. Seit den 1980er Jahren betreibt der Abwasserverband den Stauraumkanal SKO 26 Marloffstein am südlichen Ortsrand der Gemeinde. Der Kupfergraben ist ein kleiner 750 Meter langer Graben zwischen Wiesenflächen welcher in den Sommermonaten trocken fällt. Im Entlastungsfall erfolgt die Ableitung durch den Kupfergraben. Die angrenzenden Wiesenflächen werden dabei regelmäßig mit Abwasser überflutet. Außerdem hat sich der Graben stellenweise tief eingegraben, stellenweise ist er verlandet. Der Stauraumkanal SKO 26 wird nun erneuert, von Seiten des Landrat-samtes und des Wasserwirtschaftsamtes wurde in diesem Zuge die Renaturierung des Gewässers sowie eine Gewässeraufweitung zum schadlosen Ableiten des Entlastungswassers gefordert. Im südlichen Teil werden die beiden vorhanden defekten Durchlässe für die Zufahrt auf Flurstück 240 entfernt und der Abflussquerschnitt der beiden Durchlässe mit zwei Rechteckdurchlässen mit einem Querschnitt von 2,55 m x1,10 m vergrößert. Der Durchlass, der Flurstück 229/2 und Flurstück 240 verbindet wird weiter nach Norden versetzt, um dem vorhandenen Schacht der Abwasserleitung in der Böschung auszuweichen. Der Abflussquerschnitt in der unteren Hälfte des Kupfergrabens wird um ca. 1,5 m aufgeweitet und die Böschung um 30 cm erhöht, um das Entlastungsereignisses ableiten zu können. Die Böschung wird anschließend mit einer Neigung von 1:10 mit dem anstehenden Gelände verschnitten. Im Bereich der Sohle sind Leitelemente in Form von Buhnen angeordnet, um die Strömungsvielfalt zu erhöhen. Im Bereich der Außenkurven, in denen Erosionen ersichtlich sind, wird mit Weidenstecklingen das Ufer ingenieurbiologisch gesichert. Auf Ufersicherungen mit Steinsatz kann weitestgehend verzichtet werden, diese werden nur punktuell eingesetzt. Neben den geplanten Geländemodellierungen zur besseren Ableitung des anfallenden Mischwassers bei Starkregenereignissen sind folgende Renaturierungsmaßnahmen zur Sicherung des Grabenverlaufs und seiner ökologischen Aufwertung (Schaffung von Lebensräumen) vorgesehen: • Befestigung der Uferböschungen mit Strauchweiden • Pflanzung von Schwarzperlen am südlichen Ufer zur Beschattung des Gewässers • Entwicklung einer Hochstaudenflur als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten sowie zur Beschattung des Gewässers • Erhalt der bachbegleitenden Gehölz- und Schilfbestände
Gehobene Erlaubnis der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Miesau (Buchholz) und Mischwasser aus dem Stauraumkanal, in den Neuwoogbach sowie auf Genehmigung zur Umstellung der biologischen Stufe auf einstraßige Betriebsführung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 24 |
| Land | 31 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 17 |
| Text | 13 |
| Umweltprüfung | 9 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 17 |
| Offen | 27 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 48 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
| Dokument | 18 |
| Keine | 25 |
| Webseite | 8 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 23 |
| Lebewesen und Lebensräume | 34 |
| Luft | 20 |
| Mensch und Umwelt | 48 |
| Wasser | 44 |
| Weitere | 48 |