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Denkmalschutz - Grabungsschutzgebiete

Der Kartendienst stellt geschützte Denkmäler im Saarland dar.:Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen. (§18(5) SDschG) Bei der Landesdenkmalbehörde wird eine Denkmalliste geführt, die auch eine Aufstellung der Grabungsschutzgebiete enthält. (§6(1) SDschG) Die Denkmalliste und ihre Fortschreibungen sind hinsichtlich Grabungsschutzgebiete im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Die Gemeinden halten für ihren Zuständigkeitsbereich eine Teildenkmalliste der Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete zur Einsicht bereit. (§6(3) SDschG) In Grabungsschutzgebieten bedürfen sämtliche Arbeiten, bei denen Bodendenkmäler zutage gefördert oder gefährdet werden können, der Genehmigung. Die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß erlaubt. (§10(2) SDschG) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihre Eigentümerin oder ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei nicht genehmigten Grabungen entdeckt worden sind oder wenn sie einen wissenschaftlichen Wert haben. (§ 14 SDschG) Im Einzelnen sind folgende Grabungsschutzgebiete eingerichtet (Stand März 2011): 1. Grabungsschutzgebiet Großhemmersdorf, Verordnung vom 27.07.2004 in Amtsblatt 2004, Nr. 37 vom 19.08.2004, S. 1738 f. Siedlung, Römisch 2. Grabungsschutzgebiet Reinheim, Verordnung vom 04.08.1999 in Amtsblatt 1999 Nr. 45 vom 21.10.1999, S. 1437 f. Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim (Keltische Fürstengrabhügel, Römische Villa, Siedlungsplätze Steinzeit, Bronzezeit, Gräberfelder) 3. Grabungsschutzgebiet Schwarzenacker Verordnung vom 15.08.1979 in Amtsblatt 1979 Nr. 32 vom 14.09.1979, S. 757 , vicus, Römisch 4. Grabungsschutzgebiet Wareswald, Verordnung vom 05.03.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 26 vom 24.05.2002, S. 963 f., geändert durch Verordnung vom 21.11.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 53 vom 21.11.2002, S. 2294 ff. vicus, Römisch 5. Grabungsschutzgebiet Tholey Hinter der Baumschule, Verordnung vom 02.12.2002 in Amtsblatt 2002 vom 19.12.2002, S. 2596, geändert durch Verordnung vom 24.01.2003 in Amtsblatt 2003 vom 06.02.2003, S. 250 Tempelbezirk, Römisch 6. Grabungsschutzgebiet Kasbruch, Verordnung vom 27.08.2003 in Amtsblatt 2003 Nr. 37 vom 11.09.2003, S. 2450 f. Steinbrüche, Wirtschaftsbauten, Siedlung, Gräberfelder, Römisch. 7. Grabungsschutzgebiet Römische Villa Borg, zuletzt verordnet am 01.12.2007 in Amtsblatt 2008 Nr. 40 vom 02.10.2008 S. 1600 f. Siedlung, Römisch

Struktur der Flächennutzung

Mehr als die Hälfte der deutschen Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Dieser Anteil sinkt langsam, während der für Siedlungen und Verkehr stetig steigt. Ziel einer nachhaltigen Flächennutzung ist daher, den Flächenverbrauch durch Siedlungen und Verkehr zu senken und gleichzeitig vorhandene Flächen für Siedlung und Verkehr optimal zu nutzen und ökologisch aufzuwerten. Die wichtigsten Flächennutzungen Deutschland hatte im Jahr 2023 eine Fläche von 357.682 Quadratkilometern (km²) (siehe Abb. „Flächennutzung in Deutschland“). Zur Gesamtfläche zählen unter anderem landwirtschaftlich genutzte Flächen, Waldflächen, Flächen für Siedlung und Verkehr, sowie Gewässer wie Seen, Flüsse, Kanäle und nahe Küstengewässer. Wie Deutschlands Fläche genutzt wird, steht in den Grundstückskatastern, wird aber auch zunehmend durch Luftbilder und Satellitendaten überprüft. Grundlage der Nutzungsdaten ab 2016 sind die Angaben des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) der Länder: 50,3 % der Gesamtfläche wurden landwirtschaftlich Wälder und Gehölze nahmen zusammen 29,9 % der Gesamtfläche ein, davon Wälder 28,6 %. Die Fläche für Siedlung und Verkehr (SuV-Fläche) ist die drittgrößte Nutzungsart. Sie nahm Ende 2023 14,6 % der Gesamtfläche in Anspruch. Zur SuV-Fläche zählen neben Flächen für Wohnen, öffentliche Zwecke oder Gewerbe auch Erholungsflächen, Friedhöfe und Verkehrsflächen. Seen, Flüsse, Kanäle und nahe Küstengewässer nahmen 2,3 % der deutschen Fläche ein. Die restliche Gesamtfläche sind „sonstige Flächen“ . Dazu zählen „Abbauland“ wie Kies- oder Braunkohlengruben sowie „Unland“ wie Felsen, ehemaliges Militärgelände oder ehemalige Abraumhalden, und seit 2016 auch ungenutzte Vegetationsflächen wie Heideland, Moore, Sümpfe, Gehölze und Gewässerbegleitflächen. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche schrumpft Von 2016 bis 2023 sank der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche um 2.746 Quadratkilometer (km²) von 51,1 auf 50,3 % der Gesamtfläche. Seit dem Jahr 2016 werden Heide und Moor nicht mehr bei den Landwirtschaftsflächen ausgewiesen, sondern bei „sonstigen Flächen“, weshalb der Verlust rein statistisch in den vorherigen Jahren noch höher ausfällt. Diese Abnahme erfolgte besonders im Umland städtischer Verdichtungsräume. Der wichtigste Grund dafür ist die Zunahme der Fläche für Siedlung und Verkehr um 2.820 km² im gleichen Zeitraum (ohne Bergbaubetriebe und ohne Tagebau, Grube, Steinbruch). Aber auch die Zunahme der Wälder und Gehölze erfolgt zum Teil zulasten landwirtschaftlicher Flächen. Weitere Landwirtschaftsfläche fällt dem Tagebau zum Opfer und kann Jahrzehnte später nur teilweise durch ⁠ Rekultivierung ⁠ zurückgewonnen werden. Die meisten landwirtschaftlich genutzten Flächenanteile haben die nördlichen und östlichen Bundesländer; Spitzenreiter ist Schleswig-Holstein mit einem Anteil von 68,2 % Landwirtschaftsfläche. Die geringsten Anteile haben Stadtstaaten wie Berlin mit 3,9 % landwirtschaftlich genutzter Fläche (siehe Abb. „Flächennutzung in den Bundesländern“). Die Art der Flächennutzung beeinflusst die biologische Vielfalt und die Umweltbelastung. Viele Tier- und Pflanzenarten profitieren etwa von einer extensiven Bewirtschaftung von Äckern und Weiden. Intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen wiederum können die Natur belasten: Sie können Biotope stören, Gewässer im Überfluss mit Nährstoffen anreichern (eutrophieren) sowie Böden und Grundwasser weiteren Belastungen aussetzen. Auch der technische Wandel kann etwa durch große landwirtschaftliche Maschinen zu einer Ausräumung ökologisch wertvoller Landschaftsteile führen, da Knicks, Wälle oder Baumgruppen beseitigt, Gewässer begradigt, Böden verdichtet oder neue landwirtschaftliche Wegenetze angelegt werden. Zunahme der Waldfläche Zwischen 2016 und 2023 nahm die als Waldfläche definierte Fläche um 396 Quadratkilometer (km²) ab. Gehölze werden allerdings seit 2016 nicht mehr unter Waldfläche erfasst, sondern unter den „sonstigen Flächen“ wie zum Beispiel auch ehemalige Übungsplätze oder ehemalige Bergbauflächen und Abraumhalden. Rechnet man Gehölze dennoch dazu, so betrug die Abnahme seit 2016 real 298 km². Auch der Anteil der Waldfläche an der Gesamtfläche nahm leicht ab, und lag 2023 bei 28,6 % (29,9 % mit Gehölzen). Überdurchschnittlich hohe Waldflächenanteile finden sich in siedlungsarmen, für eine intensivere Landwirtschaft weniger geeigneten Mittel- und Hochgebirgslagen, etwa dem Harz, dem Thüringer Wald, dem Sauerland, der Eifel, dem Schwarzwald, dem Bayerischen Wald und in den Alpen. In den Zentren großer Verdichtungsräume und in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten sind die Waldanteile dagegen geringer. Wälder haben – ähnlich wie Gewässer, Moore und Heiden – einen besonderen ökologischen Stellenwert. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft, schützen Böden vor ⁠ Erosion ⁠, helfen sauberes Grundwasser zu bilden und schützen das ⁠ Klima ⁠, indem sie das ⁠ Treibhausgas ⁠ Kohlendioxid (CO 2 ) aus der Luft binden. Sie dienen auch – abgesehen von einigen Naturschutzgebieten – den Erholungs- und Freizeitbedürfnissen der Bevölkerung. Mehr Betriebs- und Wohngebäude, Straßen und Flugplätze Die Fläche für Siedlung und Verkehr (SuV) ist die am dynamischsten wachsende Nutzungsart in Deutschland. Sie wuchs von 2016 bis 2022 um 0,8 %, also um 2.820 Quadratkilometer. Der SuV-Anteil an der Gesamtfläche fällt regional unterschiedlich aus. In den Zentren der Verdichtungsräume erreicht ihr Anteil mehr als 50 %. Neben den Stadtstaaten weisen Nordrhein-Westfalen mit 23,9 % und das Saarland mit 21,8 % besonders hohe Siedlungs- und Verkehrsflächenanteile auf. Die zunehmende Flächennutzung für Gebäude und Verkehrswege hat viele negative Auswirkungen auf die Umwelt. Nennenswert ist der direkte Verlust der vorher meist landwirtschaftlich genutzten Böden. Hinzu kommt etwa der Rohstoff- und Energieaufwand für Bau und Erhalt neuer Gebäude und Infrastruktur , ein höherer Kraftstoffverbrauch mit einem höheren Ausstoß an Schadstoffen durch mehr Verkehr sowie mehr Lärm und die Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume für die wildlebende ⁠ Flora ⁠ und ⁠ Fauna ⁠. Leichte Abnahme der Gewässerfläche Der Anteil der Gewässer an der deutschen Gesamtfläche blieb vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2023 weitgehend konstant und stieg nur leicht um 29 Quadratkilometer.

Naturdenkmale flächig (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Naturdenkmal § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 21 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGNNatSchG). Verordnung des Landkreises Göttingen, sowie Satzungen einzelner Gemeinden. Alle Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis zu 5 Hektar im Kreisgebiet, die aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erhalten werden sollen. Ausgewiesen wurden folgende flächenhafte Naturdenkmale: "Lindengruppe auf der Masch"; "Eibenwald"; "Forstbotanischer Garten"; "Fuchshaller Steinbruch"; "Frankenberg-Höhle bei Bad Grund (Harz); "Moostierchenriff bei Bartolfelde"; "Westersteine"; "Diabas-Aufschluss bei der Huttaler Widerwaage"; "Schulbergklippen bei Scharzfeld"; "Römerstein bei Nüxei"; "Kupferschiefer-Aufschluss bei Walkenried"; "Lonauwasserfall in Herzberg am Herz"; "Weißer Stein/Hellenberg"; "Gipsfelsen an der Pipinsburg bei Osterode am Harz"; "Priesterstein mit Höhle bei Neuhof"; "Hübichenstein bei Bad Grund (Harz)"; "Seilerklippe"; "Mönchskappenklippe"; "Der Stumpfestein"; "Geologischer Aufschluss am Gehöft Allershausen in Gittelde"; "Pfaffenholzschwinde"; "Kleine Trogsteinschwinde bei Tettenborn Kolonie"; Erdfälle am Moosberg bei Ührde"; "Erdfall unterm Hundeberg in Bartolfelde".

Naturdenkmale

Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

INSPIRE: Map of Near-Surface Deposits of the Federal Republic of Germany 1:250,000 (KOR250)

The KOR250 (INSPIRE) in the scale of 1:250,000 shows occurrences and deposits of mineral resources in Germany, which lie close to the Earth’s surface, i.e. can be mined in open-pits, quarries or near-surface mines. These mineral resources include industrial minerals, aggregates, peat, lignite, oil shales, and natural brines. The map is derived from the KOR250, the digital successor of the map series KOR200 „Map of Near-Surface Deposits of the Federal Republic of Germany 1:200,000”, which has been published since 1984. The KOR200 and KOR250 have been published by the Federal Institute for Geosciences and Natural Resources together with the State Geological Surveys of the federal states on behalf of the Federal Ministry for Economic Affairs and Energy. Primary purpose of the KOR250 is to display Germany’s potential of domestic raw materials in a comparable way. The explanations given in the printed booklets accompanying the KOR200 are not available in the digital KOR250. In the KOR250 besides the defined deposits and differently coloured areas of raw materials, "active mines" (= operations) at time of publication or "focal points of several active mines" are marked with one symbol each. These mines are not included in the KOR250 (INSPIRE) as often the headquarters of the mining company and not the mining site itself is displayed as well as in many regions the dataset is outdated. As the map sheets of the KOR200 have been generated over more than three decades the timeliness of data is extremely different. For more detail, the current large-scale raw material maps of the Federal State Geological Surveys should always be consulted. The point data displayed in KOR250 (INSPIRE) indicate very small, but worth mentioning prospects of certain raw materials. According to the Data Specification on Mineral Resources (D2.8.III.21) the content of the map is stored in two INSPIRE-compliant GML files: KOR250_EarthResource_polygon.gml comprises the mineral resources as polygons. KOR250_EarthResource_point.gml comprises the mineral resources as points. The GML files together with a Readme.txt file are provided in ZIP format (KOR250-INSPIRE.zip). The Readme.text file (German/English) contains detailed information on the GML files content. Data transformation was proceeded by using the INSPIRE Solution Pack for FME according to the INSPIRE requirements. Notes: It should be noted that according to the INSPIRE commodity code list, most magmatites and metamorphites were assigned to the two values "granite" and "basalt". From a geological point of view and with regard to its origin, this assignment is often misleading. For more information on the outcropping rock of a specific raw material occurrence, the German name from the original KOR250 was mapped to the attribute name of the class GeologicFeature. Link KOR200: https://www.bgr.bund.de/EN/Themen/Min_rohstoffe/Projekte/Rohstoffverfuegbarkeit_laufend_en/KOR_200_en.html

Grabungsschutzgebiete Saarland

Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen. (§18(5) SDschG) Bei der Landesdenkmalbehörde wird eine Denkmalliste geführt, die auch eine Aufstellung der Grabungsschutzgebiete enthält. (§6(1) SDschG) Die Denkmalliste und ihre Fortschreibungen sind hinsichtlich Grabungsschutzgebiete im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Die Gemeinden halten für ihren Zuständigkeitsbereich eine Teildenkmalliste der Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete zur Einsicht bereit. (§6(3) SDschG) In Grabungsschutzgebieten bedürfen sämtliche Arbeiten, bei denen Bodendenkmäler zutage gefördert oder gefährdet werden können, der Genehmigung. Die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß erlaubt. (§10(2) SDschG) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihre Eigentümerin oder ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei nicht genehmigten Grabungen entdeckt worden sind oder wenn sie einen wissenschaftlichen Wert haben. (§ 14 SDschG) Im Einzelnen sind folgende Grabungsschutzgebiete eingerichtet (Stand März 2011): 1. Grabungsschutzgebiet Großhemmersdorf, Verordnung vom 27.07.2004 in Amtsblatt 2004, Nr. 37 vom 19.08.2004, S. 1738 f. Siedlung, Römisch 2. Grabungsschutzgebiet Reinheim, Verordnung vom 04.08.1999 in Amtsblatt 1999 Nr. 45 vom 21.10.1999, S. 1437 f. Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim (Keltische Fürstengrabhügel, Römische Villa, Siedlungsplätze Steinzeit, Bronzezeit, Gräberfelder) 3. Grabungsschutzgebiet Schwarzenacker Verordnung vom 15.08.1979 in Amtsblatt 1979 Nr. 32 vom 14.09.1979, S. 757 , vicus, Römisch 4. Grabungsschutzgebiet Wareswald, Verordnung vom 05.03.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 26 vom 24.05.2002, S. 963 f., geändert durch Verordnung vom 21.11.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 53 vom 21.11.2002, S. 2294 ff. vicus, Römisch 5. Grabungsschutzgebiet Tholey Hinter der Baumschule, Verordnung vom 02.12.2002 in Amtsblatt 2002 vom 19.12.2002, S. 2596, geändert durch Verordnung vom 24.01.2003 in Amtsblatt 2003 vom 06.02.2003, S. 250 Tempelbezirk, Römisch 6. Grabungsschutzgebiet Kasbruch, Verordnung vom 27.08.2003 in Amtsblatt 2003 Nr. 37 vom 11.09.2003, S. 2450 f. Steinbrüche, Wirtschaftsbauten, Siedlung, Gräberfelder, Römisch. 7. Grabungsschutzgebiet Römische Villa Borg, zuletzt verordnet am 01.12.2007 in Amtsblatt 2008 Nr. 40 vom 02.10.2008 S. 1600 f. Siedlung, Römisch

Bodenabbau, Trockenabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Trockenabbau befinden. Begriff Trockenabbau: Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Nienburg/Weser findet Trockenabbau ausschließlich im Übertagebau statt. Untertagebau zur Gewinnung von tiefer liegenden Rohstoffen, wie z.B. Kohle oder Salz findet im Landkreis derzeit nicht statt. Im Landkreis Nienburg/Weser wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies sowie Torf in den Hochmooren Lichtenmoor, Borsteler Moor und Siedener Moor sowie im Großen Moor bei Uchte abgebaut. Der einzige Steinbruch des Landkreises befindet sich in der Gemarkung Münchehagen.

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Erweiterung des Steinbruchs der Firma RÖHRIGgranit GmbH“ in 64646 Heppenheim- Sonderbach

Die Firma RÖHRIGgranit GmbH beantragte mit Schreiben vom 9. September 2020 eine Erweiterung ihres Steinbruchs um 6,4 ha. Die Erweiterung schließt in südlicher Richtung an den bestehenden Steinbruch an und befindet sich in der Gemarkung Sonderbach, Flur 3, Flurstück 2/15 (teilweise) und Flur 4, Flurstück 1/11 (teilweise) der Stadt Heppenheim. Nach Einstellung der Betriebstätigkeit soll sich im ehemaligen Abbaubereich des Steinbruchs ein See (Gewässer) ausbilden. Ersatzaufforstungen und externe Ausgleichsmaßnahmen werden auf den folgenden Flächen durchgeführt: Fläche 1 in der Gemarkung Mittershausen, Flur 2, Flurstücke 62, 63, 64/6 sowie Flur 3, Flurstücke 52/2, 59, 60, Fläche 2 in der Gemarkung Mittershausen, Flur 3, Flurstück 15, Fläche 3 in der Gemarkung Mittershausen Flur 3, Flurstück 4, Fläche 4 in der Gemarkung Kirchhausen, Flur 10, Flurstück 22/1, Fläche 5 in der Gemarkung Wald-Erlenbach, Flur 3, Flurstück 24/2. Außerdem finden externe Ausgleichsmaßnahmen in der Gemarkung Sonderbach, Flur 2, Flurstück 23, Flur 3, Flurstück 2/15 und Flur 4, Flurstück 1/11 sowie der Gemarkung Heppenheim, Flur 55, Flurstücke 1/6, 1/8 statt. Die durch die Erweiterung verlustigen Waldwege werden durch den Neubau von Waldwegen in der Gemarkung Sonderbach, Flur 3, Flurstücke 2/14, 2/17, 2/18 sowie Flur 4, Flurstücke 1/11 und 1/12 ersetzt. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen beantragt:  Gewinnung des Gesteins auf einer Erweiterungsfläche von 6,0 ha bis zu einer Endtiefe von 198,5 m ü. NHM  Rodung von 6,2 ha Wald in 4 Teilabschnitten  Gesteinsgewinnung mittels Bohren, Sprengen, Fallkugel (Zerkleinerung größerer Gesteinsblöcke), Ladegeräten (Hydraulikbagger) und Muldenkippern (SKW) entsprechend der bisherigen Abbauweise  Gewinnungsmenge jährlich bis zu 500.000 t Festgestein  Weiternutzung der bestehenden genehmigten Aufbereitungsanlagen, Verwaltungs- und Sozialräume, Werkstätten und Lager  Anpassung der Rekultivierungsplanung an die vergrößerte Abbaufläche  Herstellung einer erweiterten Seefläche in der Größe von ca. 6,0 ha entsprechend der Erweiterung des Gesteinsabbaus  Vornahme von Ersatzaufforstungen auf ca. 6,6 ha  Vornahme von externen Ausgleichsmaßnahmen auf ca. 14,3 ha  Vornahme eines Ersatzwaldwegebaus Für das Vorhaben ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung – es besteht eine UVP-Pflicht nach § 5 UVPG - durchzuführen. In dem Verfahren erfolgt auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzuschließende oder mitzuerteilende Zulassungsentscheidungen. Für das Verfahren und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Aktenzeichen: RPDA - Dez. IV/Da 41.1-79 t 04.03/43-2020/3

Bergrechtliches Planfeststellungsänderungsverfahren für das Vorhaben 2. Änderung des Rahmenbetriebsplanes Steinbruch Seifersdorf-Reichenbach

Auf der Grundlage des § 52 Abs. 2a und Abs. 4 Satz 2 sowie § 54 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) i.V.m. § 76 Abs. 3 VwVfG wird die durch den BU beantragte Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans (RBP) vom 27. November 2018 und seine erste und zweite Ergänzung/Änderung vom 20. März 2019 und 12. April 2019 zum Vorhaben „Steinbruch Seifersdorf-Reichenbach“, mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Ergänzungen, Nebenbestimmungen und Vorbehalten, zugelassen. Der Beschluss gilt bis zum 12. September 2031. Der PÄB beinhaltet die Gestattung eines Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG i.V.m. § 10 SächsNatSchG.

Rheinkalk - Steinbruch Rösenbeck

Die Rheinkalk GmbH, v.d. Geschäftsführerin Frau Alexia Spieler mit Sitz in 59929 Brilon, Warburger Straße 23 hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 18.12.2024 eine Genehmigung gem. § 16 BImSchG für die Erweiterung der Halde Ost im Steinbruch Rösenbeck in der Flur 3, Flurstücke 41, 20, 100, 108, 110, 111, 119 und 127 beantragt.

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