Anlässlich des Weltwassertages am 22. März 2017 ernennen die internationale Umweltstiftung Global Nature Fund (GNF) und das Netzwerk Lebendige Seen Deutschland (NLSD) das Steinhuder Meer zum „Lebendigen See des Jahres 2017". Mit dieser Auszeichnung betonen die Netzwerkpartner die ökologische Bedeutung des Sees und der mit dem See verbundenen Lebensräume für den Natur- und Artenschutz und die vorbildliche Zusammenarbeit von behördlichem und verbandlichem Naturschutz.
Am 31. Januar 2013 stellt das Oberverwaltungsgericht Hannover fest, dass die Reusenfischerei für die Fischotter am Steinhuder Meer technisch verändert werden muss, damit die Netze nicht zur Todesfalle für Fischotter werden. Der Verein „Aktion Fischotterschutz“ hatte gegen die Region Hannover als Untere Naturschutzbehörde geklagt, da sie den Bestand, der vor gut drei Jahren wieder heimisch gewordenen Tiere durch die Fischerei gefährdet sehen. Das Land Niedersachsen schließt regelmäßig Pachtverträge mit den Fischern am Steinhuder Meer ab. Bis zum Abschluss einer behördlichen Verträglichkeitsprüfung darf die Fischerei nur noch mit Reusen durchgeführt werden, die Vorrichtungen gegen das Ertrinken der Fischotter aufweisen.
Der Europäische Laubfrosch (Hyla arborea) war zum Ende des 19. Jahrhunderts eine häufige Art in Deutschland. Mit steigender Habitatfragmentierung durch das Verkehrsnetz und einer Intensivierung der Landwirtschaft wurden geeignete Lebensräume zerstört und verkleinert. Mitte des 20. Jahrhunderts sanken die Zahlen der Laubfrösche schließlich. Am Steinhuder Meer starben die Laubfrösche um 1970 aus und eine Wiederansiedlung aus eigener Kraft war nicht möglich. Erst in den Jahren 2005 bis 2008 fand ein Wiederansiedlungsprojekt, durchgeführt von der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer e.V., mit weitreichenden Renaturierungsmaßnahmen, statt. Dabei wurden Kaulquappen aus 5 unterschiedlichen Quellpopulationen ausgesetzt. In den folgenden Jahren stieg die Zahl der Laubfrösche stetig an. Im Jahr 2014 ergab sich eine geschätzte Populationsgröße von 8.000 Individuen. Nun untersuchen wir anhand von genetischen Proben (Mundschleimhautproben), ob sich die unterschiedlichen Populationen am Steinhuder Meer vermischt haben oder ob sie noch getrennt voneinander nachweisbar sind (Masterarbeit). Zusätzlich wird untersucht, ob sich die Population am Steinhuder Meer durch ihre wachsende geografische Ausdehnung schon mit einer anderen gespiegelten umliegenden Population vermischt hat (Bachelorarbeit). Dazu wurden Proben der Laubfroschpopulation am Steinhuder Meer, sowie 6 weiterer Gebiete, entnommen. Diese Proben werden mit Hilfe von Mikrosatelliten auf ihre Verwandtschaft zueinander verglichen. Weitere Parameter wie die genetische Diversität, Flaschenhalseffekte, Inzucht und mögliche Migranten werden in allen Populationen untersucht.
Sachverhalt: Gemäß § 1 (1) Nr. 24 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Boberger Niederung ist das Starten und Landen von Ballonen dort verboten. In § 1 (2) Nr. 6 heißt es: von den Verboten des Absatzes 1 gelten nicht für die Nummer 24 für den nach Luftverkehrsrecht zulässigen Betrieb des Segelfluggeländes Boberg. Zugelassen war der Betrieb jahrzehntelang gemäß § 18 LuftVO i.V. mit § 25 LuftVG, dann aufgrund einer Weisung der BUKEA nicht mehr. Die Maßnahme ist unberechtigt und verstößt gegen geltendes Recht. Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Sache 7 CN 1/22 (Causa Steinhuder Meer) entschieden, dass Umweltbehörden nicht berechtigt sind, Verfügungen zu erlassen, die luftrechtliche Belange betreffen. Es wird gegen „höherrangiges Recht“ verstoßen. Somit ist das Verbot gemäß § 1 (1) Nr. 24 nichtig! Ähnlich hat auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Urt. v. 13.05.2025, Az.: 4 KN 41/22) zur VO Naturschutzgebiet Lüneburger Heide entschieden. Fragen: 1. Wann beabsichtigt die BUKEA die Verordnung entsprechend zu ändern? 2. Ist die BUKEA bereit, mit den betroffenen Ballonfahrern ein Verfahren für Ballonstarts vom Segelfluggelände Boberg zu erarbeiten, das allen Seiten gerecht wird? Die Betreiber des Geländes sind dazu bereit.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: Wieviel ha Wald gibt es in der Region Hannover und wer hat den Überblick über die Bestandsentwicklung (für öffentlichen und Privateigentum gesamt)? Wie sieht die Bestandsentwicklung in den letzten 10 Jahren aus? Wieviel Altbestand mussten weichen, wieviel Neubestand kam hinzu? Gibt es einen Genehmigungsprozess für Rodungen? Wird bei Rodungsgenehmigungen differenziert, wie alt die Bäume sind? Welche Genehmigungen wurden für 2023/2024 (bisher) erteilt? Hintergrund dieser Frage sind Presseberichte und Beobachtungen, dass laufend größere Waldflächen gerodet werden (sollen), z.B. ca. 55ha im Bissendorfer Moor, ca. 14ha am Steinhuder Meer, ca. 5ha am Fliegerhorst etc. Weitere Bäume/Wälder werden im Zuge von Ortsumgehungen, Windkraftplänen, Ausbau von Verkehrswegen oder für Bebauungen gefällt. Einzelne Projekte sind ggf. zu rechtfertigen, aber ohne die Summe der Auswirkungen aller Projekte im Auge zu behalten ist jedes Einzelprojekt brandgefährlich für unseren Natur- und Klimaschutz! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Freundliche Grüße
Seenmonitoring mit Satellitendaten.
Wiederansiedlungsversuche am Steinhuder Meer (Niedersachsen) und im Saarland. Die lokalen Vorkommen erfüllen noch nicht die Etablierungskriterien. Das Projekt im Saarland ist gescheitert (S. Caspari, mündl. Mitt.)
Mit dem Instrumentarium der kontingenten Bewertung wird der Nutzen eines geplanten Naturschutzgebietes am Steinhuder Meer quantifiziert. Theoretische und methodische Gesichtspunkte stellen den Schwerpunkt des Forschungsvorhabens dar, bei dem Aussagen darueber gemacht werden sollen, ob die Ergebnisse von Konsumentenbefragungen eine politische Entscheidungshilfe im Naturschutzbereich darstellen koennen. Besondere Beachtung finden die Wahl und gegebenenfalls Weiterentwicklung der Befragungstechnik, die Konsistenz mit der mikrooekonomischen Theorie aber auch ethische und oekologische Aspekte.
Der Flachsee Steinhuder Meer und seine naehere Umgebung ist Objekt einer Vielzahl von Nutzungen wie Fischerei, Wasserwirtschaft, Erholung, Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Torfabbau. Alle diese Nutzungen basieren in starkem Masse auf den natuerlichen Grundlagen, die durch den See gepraegt sind. Ausgangspunkt der Studie ist die Ueberlegung, dass im Rahmen bisheriger Planungen und Massnahmen dem komplexen Zusammenhang zwischen der existentiellen Abhaengigkeit der Nutzungen von ihren natuerlichen Gegebenheiten und der gegenseitigen Nutzungsbeeintraechtigung ueber die natuerlichen Gegebenheiten viel zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Hierauf deuten eine ganze Reihe von Nutzungskonflikten und Problementwicklungen hin. Anhand eines Mehrebenenmodells sollen diese Zusammenhaenge erfasst, dargestellt und beschrieben werden. Es sollen im Hinblick auf die begrenzte Belastbarkeit der natuerlichen Grundlagen bzw. die begrenzte oekologische Tragfaehigkeit des Raumes Bedingungen fuer eine oekologisch orientierte und planerisch koordinierte Raumentwicklung aufgezeigt werden. Grundlage hierfuer sind aus dem Objekt ableitbare Aussagen zur oekologischen Tragfaehigkeit des Raumes.
Messung der Seegangsentwicklung mit Hilfe von drei Messstationen. Es wird das Anwachsen des Seeganges als Funktion der Windstreichlaenge gemessen, daraus laesst sich das Wachstumsgesetz bestimmen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 27 |
| Land | 69 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 7 |
| Taxon | 1 |
| Text | 69 |
| Umweltprüfung | 1 |
| WRRL-Maßnahme | 14 |
| License | Count |
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| Geschlossen | 72 |
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| Language | Count |
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| Topic | Count |
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| Boden | 45 |
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