Darstellung der Gebietszonen I bis III nach § 2 MobBauOG HB
Auszug aus dem Gesetz:
"Das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen [...] wird unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse in folgende Gebietszonen eingeteilt:
1. in die Gebietszone I, welche das innere Stadtgebiet umfasst,
2. in die Gebietszone II, welche außerhalb der Gebietszone I die innenstadtnahen Quartiere sowie die Ortsteile Vegesack und Grohn umfasst und
3. die Gebietszone III, welche das übrige Stadtgebiet und die Außenbereiche einschließlich des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven umfasst."