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Nachhaltige Wege aus der Wirtschaftskrise

Die Covid-19-Pandemie verursacht weltweit erhebliche Verwerfungen in Gesellschaft und Wirtschaft. Kurz- und mittelfristigen Finanzhilfen zur Abmilderung der akuten Folgen von Corona müssen so ausgerichtet werden, dass sie gleichzeitig den langfristig nötigen Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft befördern. Das UBA -Positionspapier schlägt einen Aktionsplan für Deutschland vor, der sowohl die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wirtschaftsweise als auch konkrete Maßnahmen in den Bereichen Energie, Mobilität und Gebäude in den Blick nimmt. Als zentrales Dach dieser Maßnahmen gilt, auf europäischer Ebene den European Green Deal ambitioniert umzusetzen. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Zusammenstellung und Aufbereitung der Daten von Bund und Ländern für den nationalen FFH-Bericht 2013

Das Projekt "Zusammenstellung und Aufbereitung der Daten von Bund und Ländern für den nationalen FFH-Bericht 2013" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Luftbild Brandenburg GmbH, Planer + Ingenieure durchgeführt. Mit dem Nationalen Bericht gemäß Art. 17 der Richtlinie 92/43/EWG im Jahr 2007 erfolgte erstmals ein umfassender Bericht im Sinne einer Erfolgskontrolle des Erhaltungszustands für alle gemeldeten Lebensraumtypen (LRT) und Arten der FFH-Richtlinie. Im Jahr 2013 ist der nächste nationale Bericht für die Berichtsperiode 2007-2012 an die EU-Kommission zu liefern. Erstmals werden dabei auch die im Rahmen des Monitorings nach Art. 11 der Richtlinie erhobenen Daten auszuwerten und in den Bericht zu integrieren sein. Diese kommen aus verschiedenen Quellen (u.a. Bundeswaldinventur). Darüber hinaus ist das nationale Verfahren der Berichtserstellung an neue formale und inhaltliche EU-Vorgaben anzupassen, die derzeit erarbeitet werden und bis Mitte 2011 vorliegen sollen. Laut fachlicher Stellungnahme vom 02.03.2011 i.d.F. vom 30.03.2011sollen im Rahmen des geplanten Vorhabens die Daten aus dem Monitoring nach Art. 11 der Richtlinie 92/43/EWG ('FFH-Richtlinie'), die Berichtsdaten für die AWZ sowie die Daten der 16 Bundesländer als Grundlage für den Nationalen Bericht 2013 gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie zusammengestellt, vereinheitlicht, aggregiert und öffentlichkeitswirksam aufbereitet werden. Darüber hinaus soll der Forschungsnehmer bei der Konzeptentwicklung für die Integration der z.T. heterogenen Monitoring-Daten in die Berichterstellung, bei der Analyse des Änderungsbedarfs hinsichtlich der Erstellung des nationalen Berichts durch neue EU-Vorgaben sowie dem Vergleich der Nationalen Berichte 2007 und 2013 mitwirken.

Globalansatz Vor- und Nachbereitung der COP-10 und Vorbereitung der COP-11 der CBD

Das Projekt "Globalansatz Vor- und Nachbereitung der COP-10 und Vorbereitung der COP-11 der CBD" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt. siehe Antrag und fachliche Stellungnahme

Kritische Stellungnahme zu dem von den Stadtwerken Muenchen vorgelegten Entwurf 'Energiesparprogramm' vom 13.02.1986

Das Projekt "Kritische Stellungnahme zu dem von den Stadtwerken Muenchen vorgelegten Entwurf 'Energiesparprogramm' vom 13.02.1986" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.

Schmelzen von radioaktivem Altmetall aus der KRB-A-Anlage

Das Projekt "Schmelzen von radioaktivem Altmetall aus der KRB-A-Anlage" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kernkraftwerk RWE-Bayernwerk GmbH durchgeführt. Objective: radioactivity homogenisation and volume compaction of low-level radioactive scrap can be achieved by melting. Then, depending on the average specific activity, the metal can be released in general to the nuclear market, or stored for final disposal. However, melting in standard foundries without controlled containment atmosphere has to be limited to scrap with low specific activity (smaller than 74 bq/g), and large-scale experience with melting of higher-level radioactive metal scrap is presently not available. The work programme was, for technical and economic reasons, revised in a supplementary agreement concluded in 1988, after execution of items b.1. To b.2. The revision aims at gaining experience by large-scale melting of about 300 t of metal waste from the krb-a decommissioning, with radioactivity levels up to 500 bq/g. The melting will be performed in an induction furnace (capacity ca. 3t) in a controlled zone at the site of Siempelkamp Giesserei Krefeld (SRG), acting as subcontractor, the radioactive waste being transported from krb to SRG. The study is expected to result in a statement whether the above procedure has a potential for large-scale application. General information: b.1. Assessment of proposals for services from external contractors, mainly concerning the leasing of an induction melting furnace. B.2. Definition of a work procedure, including the selection of representative components for melting tests and of appropriate techniques for decontamination, dismouting and cutting, the definition of a procedure for the installation and operation of the melting furnace, and a preliminary planning for health physics protection. B.3. Preparation of licensing procedures for the installation and operation of a melting furnace on the site of SRG/Krefeld. B.4. Execution of the melting programme on the site of SRG/Krefeld. B.4.1. Conception and construction of a facility for the melting of metal scrap up to 500 bq/g. B.4.2. Study into the nuclide distribution during melting of contaminated and activated scrap. B.4.3. Nuclide-specific study into activity releases during two sequential melting processes. B.4.4. Casting of waste disposal packages containing higher-level radioactive (500 bq/g) components embedded in a matrix cast out of lower-level radioactive scrap ('onion package'). B.4.5. Melting of slag and sawing chips arising from dismantling processes. B.5. Evaluation of the above melting processes on the basis of laboratory analyses and conclusive assessment of the potential for large-scale application.

Unterstützung der Bundesländer bei der Erarbeitung der von Ramsar Information Sheets (RIS)

Das Projekt "Unterstützung der Bundesländer bei der Erarbeitung der von Ramsar Information Sheets (RIS)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dachverband Deutscher Avifaunisten e.V. durchgeführt. Im Rahmen der COP11 der Ramsar-Konvention haben alle Mitgliedsstaaten ein verbindliches Format für die Ramsar-Informationsdatenblätter (RIS) vereinbart (Resolution XI.8). Die Umstellung auf das neue Format sollte bis zum 1. Januar 2015 erfolgen. Das RIS ist das Formular, das für die Zusammenstellung von Informationen über neue Ramsar-Gebiete als auch zur Aktualisierung von Daten bereits bestehender Ramsar-Gebiete verwendet wird. Bis 2014 erfolgte die Eingabe in ein Microsoft-Word-Dateiformat. Die RIS sind inzwischen in ein Online-Formular innerhalb des neuen Ramsar Sites Information Service (RSIS) überführt worden. Das Vorhaben dient dazu, die Eingabe von Daten vorzubereiten und mit Hilfe der Bundesländer, die über die erforderlichen Kenntnisse und Daten ihrer Gebiete verfügen, in das neue Format zu übertragen. Die Angaben sind in englischer Sprache zu machen. Auch darin sollen die Bundesländer unterstützt werden.

Gemeinsame Stellungnahme des EWI und RWI zum Klimaschutzgesetz NRW

Das Projekt "Gemeinsame Stellungnahme des EWI und RWI zum Klimaschutzgesetz NRW" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen durchgeführt. Gemeinsame Stellungnahme des EWI und RWI zum Klimaschutzgesetz NRW

Wissenschaftliche Begleitung der GBEP Sustainability Task Force (STF) für Deutschland

Das Projekt "Wissenschaftliche Begleitung der GBEP Sustainability Task Force (STF) für Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. BMU und UBA, bemüht sich in der Sustainability Task Force (STF) der Global Bio-Energy Partnership (GBEP) durch eigene Beiträge und über gezielte Unterstützung des GBEP-Sekretariats aktiv um ein qualitativ hochwertiges Ergebnis. Hierzu beantragen Öko-Institut in Kooperation mit IFEU und UNEP Paris, die deutsche Regierung bei dieser Aktivität zu unterstützen. Die Arbeiten haben zum Ziel, einerseits die fachliche Begleitung der STF über Teilnahme an den Sitzungen und Arbeitstreffen sicherzustellen, wobei diese Treffen durch die Bearbeiter-AG inhaltlich vor- und nachbereitet werden; andererseits sollen fachliche Beiträge und Inputs in den Arbeitsprozess der STF geleistet werden, um ein fundiertes und global akzeptables Ergebnis der STF zu ermöglichen; hierbei wird auch das GBEP-Sekretariat in Rom aktiv bei der Ausgestaltung der STF-Aktivitäten unterstützt. Als Input in die STF ist die Erstellung von Positionspapieren und Arbeitsmaterialien für BMU/UBA zu einzelnen Fragen sowie von Input-Papieren für BMU/UBA vorgesehen (in Englisch). Weiterhin werden Workshops mit Experten organisiert, um Inputs für die STF zu generieren. Die Ergebnisse gehen direkt in die Arbeit der GBEP-STF ein.

Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen gemäß Art. 6 FFH-RL

Das Projekt "Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen gemäß Art. 6 FFH-RL" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt. Laut fachlicher Stellungnahme vom 02.07.2008 und 29.07.2008 wurde mit der FFH-Verträglichkeitsprüfung nach Paragraph 34 BNatSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 FFH-RL ein zentrales Instrument zur Prüfung der Zulässigkeit von Plänen und Projekten geschaffen. In der Planungspraxis treten jedoch in vielen inhaltlichen und methodischen Punkten nach wie vor große Unsicherheiten und Mängel auf. In der FFH-Verträglichkeitsprüfung stellt die Bestimmung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen die zentrale Bewertungsaufgabe dar. Im konkreten Fall ist es jedoch schwierig, diesen unbestimmten Rechtsbegriff der 'Erheblichkeit' von Beeinträchtigungen im spezifischen Kontext der FFH-Verträglichkeitsprüfung zu interpretieren. Es zeigt sich, dass hierfür inhaltliche und methodische Grundlagen noch immer weitgehend fehlen. Dies gilt umso mehr für die methodische und formal-rechtliche Berücksichtigung von Summationswirkungen. Häufig stellt bereits die valide Ermittlung von Empfindlichkeiten und Wirkfaktoren bzw. die Prognose von Reichweite und Intensität der voraussichtlichen Beeinträchtigungen für viele Arten ein großes methodisches Problem dar. Einerseits fehlen hier zum Teil noch wissenschaftliche Grundlagen, andererseits besteht ein großes Defizit an einer zusammenführenden Synopse dieser Grundlagendaten und an einer Verständigung über Methoden der Bewertung etwaiger Beeinträchtigungen. Diese Aspekte sollen im Rahmen der geplanten Workshops in 2008 und 2009 diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Um die sehr breite Gesamtthematik für die Diskussion zielführend einzugrenzen, sollen im Rahmen des Workshops in 2008 die verschiedenen Aspekte und Fragen am Beispiel der Artengruppe 'Vögel' thematisiert werden.

Technisch-wissenschaftliche Unterstützung des BMUB zu ad-hoc Fragen bei der Bundesaufsicht nach Art. 85 GG

Das Projekt "Technisch-wissenschaftliche Unterstützung des BMUB zu ad-hoc Fragen bei der Bundesaufsicht nach Art. 85 GG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Im Zusammenhang mit dem Betrieb von Forschungs- und Leistungsreaktoren treten im Rahmen der Bundesaufsicht Fragestellungen auf, die eine Bewertung von Sachverhalten der vorhandenen Anlagentechnik oder des Anlagenbetriebs hinsichtlich sicherheitstechnischer Relevanz gemäß den Vorgaben des Standes von Wissenschaft und Technik sowie nationaler und internationaler Regelwerke erfordern. Es kann die Erarbeitung von Stellungnahmen zu ad hoc-Themen erforderlich sein, die weitergehende Prüfungen und Bewertungen zur sicherheitstechnischen Relevanz der dargelegten Sachverhalte bedingen. Hierzu müssen detaillierte Recherchen zu den anlagentechnischen Sachverhalten durchgeführt sowie die Festlegung von Bewertungskriterien gemäß aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung des nationalen und bei Bedarf auch des internationalen Regelwerks vorgenommen werden. Neben den bereits jetzt definierten Aufgabenstellungen können sich auch technisch-wissenschaftliche Fragestellungen im Rahmen der Bundesaufsicht ergeben, zu denen kurzfristig Unterstützungsbedarf besteht

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