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Nachhaltig aus der Corona-Krise

UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut ⁠ UBA ⁠ eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.

Abbau umweltschädlicher Subventionen stockt weiter

Krautzberger: „Blinder Fleck beim Klimaschutz“ 57 Milliarden Euro Kosten für Bürgerinnen und Bürger Die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland sind weiterhin viel zu hoch und liegen 2012 bei nunmehr 57 Milliarden Euro. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA). Über 90 Prozent dieser Subventionen belasten das Klima – und konterkarieren so die deutsche Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Allein drei Milliarden Euro kostet es die Bürgerinnen und Bürger, weil der Staat das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft bei der Strom- und Energiesteuer entlastet. Unternehmen, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher haben so weniger Anreiz, Energie zu sparen. „Wir leisten uns beim Subventionsabbau seit Jahren riesige blinde Flecken. Es ist paradox: Deutschland verpflichtet sich auf internationaler Ebene zu mehr Klimaschutz. Gleichzeitig honorieren wir im eigenen Land klimaschädliches Verhalten mit Steuergeldern. Es ist daher konsequent, dass die Bundesregierung den Abbau klimaschädlicher Subventionen im Klimaschutzplan 2050 endlich auf die Agenda gesetzt hat. Jetzt müssen den Worten aber auch Taten folgen“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Der größte Teil der umweltschädlichen Subventionen entfällt mit 28,6 Milliarden Euro auf den Verkehrssektor. Auf Platz zwei folgt die Energiebereitstellung und -nutzung mit 20,3 Milliarden Euro. Subventionen im Verkehrs- und Energiebereich sind aus Klimasicht besonders problematisch: Der Verkehrssektor emittiert rund 18 Prozent aller Treibhausgase. Auf den Energiesektor entfallen mehr als ein Drittel. Vor allem im Energiesektor gibt es noch große Potentiale für einen Subventionsabbau – etwa bei der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Die begünstigten Unternehmen zahlen trotz einer Reform 2011 lediglich 75 Prozent der regulären Energie- und Stromsteuern. Zusätzlich können Unternehmen des produzierenden Gewerbes unter bestimmten Voraussetzungen einen Spitzenausgleich beanspruchen. Für Strom bedeutet dies, dass sie für eine zusätzlich verbrauchte Kilowattstunde nicht mehr rund 2 Cent, sondern nur noch 0,15 Cent Stromsteuer zahlen müssen. Durch beide Ermäßigungen entgehen dem Staat allein über drei Milliarden Euro pro Jahr – gleichzeitig werden nötige Anreize zum Energiesparen nicht gesetzt. „Der Gesetzgeber sollte die steuerlichen Begünstigungen reduzieren und auf energieintensive Unternehmen beschränken, die dem internationalen Wettbewerb stark ausgesetzt sind. Heute profitiert beispielsweise auch die Braunkohle von steuerlichen Begünstigungen, obwohl sie nicht im internationalen Wettbewerb bestehen muss“, so Krautzberger. Problematisch sei auch die Energiesteuerbefreiung für bestimmte energieintensive thermische Prozesse und Verfahren in der Metall- und Mineralindustrie: „Dieses Geld fehlt an anderen Stellen – auch beim ⁠ Klimaschutz ⁠. Das Geld sollte der Staat besser nutzen, um die Entwicklung innovativer Klimaschutztechnologien zu fördern.“ Auch die Landwirtschaft trägt wesentlich zum ⁠ Klimawandel ⁠ bei. In Deutschland ist sie beispielsweise Hauptverursacher der Methan- und Lachgasemissionen. Das ⁠ UBA ⁠ hat daher die Mehrwertsteuerbegünstigungen für tierische Produkte erstmals in seinem Bericht als umweltschädliche Subvention beziffert. Sie belaufen sich auf 5,2 Milliarden Euro. Tierische Produkte wie Fleisch und Milch profitieren von nur sieben Prozent Mehrwertsteuer, obwohl sie deutlich klimaschädlicher sind als Getreide, Obst oder Gemüse. Die Produktion von einem Kilo Rindfleisch verursacht zwischen sieben und 28 Kilo Treibhausgasemissionen – Obst oder Gemüse dagegen liegen bei weniger als einem Kilo. „Tierische Nahrungsmittel sollten künftig mit den regulären 19 Prozent besteuert werden. Im Gegenzug könnte der Staat die entstehenden Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verwenden, um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von derzeit sieben Prozent noch weiter zu senken. So könnte man zum Beispiel Obst und Gemüse oder öffentliche Verkehrsmittel billiger machen. Beides schont das ⁠ Klima ⁠ und kommt den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugute“, so Krautzberger.

Umweltschädliche Subventionen kosten 48 Milliarden Euro

Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des ⁠ UBA ⁠ zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum ⁠ Klimaschutz ⁠. Dazu zählen beispielsweise  die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010

UBA aktuell - Nr.: 1/2017

Liebe Leserin, lieber Leser, 57 Milliarden Euro – diese stolze Summe gab Deutschland im Jahr 2012 für umweltschädliche Subventionen aus. Zum Beispiel für die Braun-und Steinkohlewirtschaft. Dieses Geld sollte künftig besser angelegt werden. Mehr dazu in unserer neuen Ausgabe von „UBA aktuell“. Eng mit diesem Thema verknüpft sind auch unsere Vorschläge für das dringend notwendige Umsteuern in der Landwirtschaftspolitik: Mit öffentlichen Geldern sollte keine Art zu Wirtschaften unterstützt werden, die der Umwelt schadet und der Allgemeinheit hohe Kosten aufbürdet – etwa um Nitrat aus unserem Trinkwasser zu entfernen. Auch bei unserem Bericht zur Luftqualität 2016 ist das Thema Subventionen spürbar. Denn mit subventioniertem Diesel betriebene Autos sind ein Hauptgrund dafür, dass an über der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen der Grenzwert für Stickstoffdioxid noch immer nicht eingehalten wird. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Umweltschädliche Subventionen schaden Umwelt, Steuerzahlern und Gesellschaft Der Abbau umweltschädlicher Subventionen schafft finanzielle Freiräume für eine nachhaltige Politik. Quelle: PhotoSG / Fotolia.com Bei umweltschädlichen Subventionen zahlen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gleich dreifach: Einmal für die Subventionen selbst. Zum zweiten Mal für Umwelt- und Gesundheitsschäden – bei der Stromerzeugung aus Braunkohle im Jahr 2014 etwa 16,7 Milliarden Euro durch Treibhausgase und Luftschadstoffe. Und zum dritten Mal für die Förderung umweltfreundlicher Alternativen; zum Beispiel für erneuerbare Energien, damit diese gegenüber den subventionierten fossilen Energien bei der Stromerzeugung konkurrenzfähig sein können. Trotzdem stockt der Abbau umweltschädlicher Subventionen seit Jahren. Der neue UBA-Bericht identifiziert etwa 57 Milliarden Euro umweltschädliche Subventionen für das Jahr 2012, vor allem in den Bereichen Verkehr und Energie. Über 90 Prozent dieser Subventionen belasten das Klima – und konterkarieren so die deutsche Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Durch die Energiesteuerbefreiung von Kerosin wird zum Beispiel der extrem klimaschädliche Flugverkehr mit über 7 Milliarden Euro gefördert. Strom- und Energiesteuerermäßigungen für Unternehmen senken die Anreize zum Energiesparen. Auch Subventionen in der Landwirtschaft tragen zum Klimawandel bei, etwa die Agrardieselverbilligung, die EU-Agrarförderung und die Mehrwertsteuerbegünstigung für tierische Produkte, wie Fleisch und Milch. Der UBA-Bericht enthält konkrete Reformvorschläge zum Abbau dieser Subventionen und formuliert erstmals Grundsätze für eine umweltgerechte Subventionspolitik. Eine solche Politik würde nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch Spielräume schaffen, um wichtige Zukunftsaufgaben zu finanzieren oder die Steuern zu senken.

Biomasse-Mengenszenarien für die Produktion von Fischer-Tropsch-Kraftstoffen

Das Projekt "Biomasse-Mengenszenarien für die Produktion von Fischer-Tropsch-Kraftstoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungszentrum Karlsruhe GmbH in der Helmholtz-Gemeinschaft, Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) durchgeführt. Vor dem Hintergrund steigender Erdölpreise und der in Deutschland mit der Neufassung des Mineralölsteuergesetzes bis 2009 verlängerten Steuerbefreiung stehen Biokraftstoffe, wie beispielsweise Ethanol oder RME (Rapsölmethylester), stärker im Zentrum des öffentlichen Interesses denn je. Als eine besonders viel versprechende Alternative werden synthetische Kraftstoffe gesehen, die über die Vergasung und anschließende Syntheseprozesse (z. B. nach Fischer-Tropsch) erzeugt werden. Wird Biomasse als Rohstoff eingesetzt, werden diese auch Biomass-to-Liquid (BtL)-Kraftstoffe genannt. Hierbei besteht die Erwartungshaltung, das große Aufkommen an Lignocellulose für die Produktion regenerativer Kraftstoffe erschließen zu können, und dies weitaus effektiver als bei anderen Varianten der Kraftstofferzeugung aus Biomasse. Darüber hinaus bieten diese neuen Konversionstechnologien die Möglichkeit, den Kraftstoff ganz nach den Erfordernissen des Motors maßzuschneidern. Einen speziellen Aspekt dieser Nutzungsstrategie für Biomasse untersucht diese Studie. So stellt die ganzjährig gesicherte Versorgung von Vergasungs- und Syntheseanlagen zur Produktion von Fischer-Tropsch-Kraftstoffen aus Biomasse eine große Herausforderung an die Logistik dar. In zwei Modellregionen Baden-Württembergs - unterstellt werden Anlagen mit jeweils einem jährlichen Biomassebedarf von 1 Mio. t Trockenmasse (TM) bzw. einer FT-Kraftstoffproduktion von 200.000 t - soll untersucht werden, mit welchen Kosten Biomasse frei Anlage bereitgestellt werden kann, unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten für die Biomasseerfassung (Ernte), Konditionierung, Lagerung und den Transport. Als Biomasseträger werden Stroh, Heu (von aus der Nutzung gefallenem Grünland), Silomais und Waldrestholz betrachtet. In einem ersten Schritt werden die Potenziale für die betrachteten Biomasseträger in den ausgewählten Modellregionen abgeschätzt. Daran schließen sich detaillierte Untersuchungen zu den Prozessketten der Biomassebereitstellung frei Anlage an; hierbei stehen ökonomische Aspekte im Vordergrund. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass mit den angeführten Biomasseträgern in Baden-Württemberg ein Biomasseaufkommen von rd. 4 Mio. t TM pro Jahr bereitgestellt und potenziell energetisch genutzt werden könnte, ohne in Konflikt mit der bisherigen Nutzung oder Anforderungen an den Humushaushalt des Bodens zu kommen. Waldrestholz ist hierbei der dominante Biomasseträger. Mit Blick auf die Biomasselogistik ist an beiden untersuchten Standorten Nord (bei Heilbronn) und Süd (bei Sigmaringen) ein Erfassungsradius von 50 bis 60 km ausreichend, um 1 Mio. t TM Biomasse pro Jahr bereitstellen zu können. Hierbei kostet die Anlieferung von Waldrestholz im Mittel über den Erfassungsradius von 50-60 km rd. 60-70 €/t TM; Getreidestroh ist rd. 20-30 € teurer. Die Bereitstellung von Heu von überschüssigem Grünland oder von Silomais schneidet deutlich ungünstiger ab. usw.

Umweltbezogene Transfers und Steuervergünstigungen in Deutschland

Das Projekt "Umweltbezogene Transfers und Steuervergünstigungen in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Statistisches Bundesamt durchgeführt. Staatliche Transfers und Steuernachlässe können erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Positive Umweltwirkungen können beispielsweise bei der Förderung von Windkraft und nachwachsenden Rohstoffen angenommen werden, die Steuerbefreiung für Flugzeugbenzin ist unter Umweltgesichtspunkten eher negativ einzuschätzen. Aber auch andere Transfers können sich einerseits positiv oder auch nachteilig auf die Umwelt auswirken, bei denen ein solcher Zusammenhang weniger offensichtlich ist, etwa die Unterstützung von Modernisierungen im Wohnungsbau, die Verbesserung der Effizienz der Rohstoffnutzung in kleineren Unternehmen oder bestimmte Agrarsubventionen. Zum Umfang umweltrelevanter staatlicher Transfers liegen bislang nur vereinzelte Untersuchungen vor. Ziel des Projektes ist es, ein Konzept zur Abgrenzung umweltrelevanten Transfers und Steuervergünstigungen zu entwickeln und eine regelmäßige statistische Berichterstattung für Deutschland aufzubauen. Dabei sind sowohl Zahlungen (bzw. Steuernachlässe) an die Unternehmen als auch an private Haushalte zu berücksichtigen. Zugleich ist zwischen umweltbelastenden und umweltfreundlichen Maßnahmen zu unterscheiden. Besondere Bedeutung kommt der Einbindung des aufzubauenden Berichtssystems in die Umweltökonomischen und die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu, da sich dadurch erheblich zusätzliche Analysemöglichkeiten ergeben. So könnten z.B. Subventionen, die der CO2-Minderung dienen, in Beziehung gesetzt werden zur tatsächlichen Entwicklung der CO2-Emissionen. Auch mögliche Maßnahmen zum Subventionsabbau könnten im Hinblick auf ihre Umweltrelevanz integriert analysiert werden. An einem Konzept für die statistische Erfassung umweltbezogener Transfers wird derzeit auf internationaler Ebene im Rahmen der Entwicklung eines Standards für Umweltökonomische Gesamtrechnungen (System of Environmental-Economic Accounts - SEEA) gearbeitet. Das Statistische Bundesamt ist an diesen Arbeiten aktiv beteiligt. Im hier vorgestellten Projekt sollen die gemeinsam erarbeiteten Konzepte in eine konkrete Berichterstattung für Deutschland umgesetzt werden - ggf. unter Anpassung an landesspezifische Gegebenheiten.

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 052/02 Magdeburg, den 11. Oktober 2002 Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP "Mehr Liquidität und weniger Bürokratie für den Mittelstand durch gerechtere Besteuerung" Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat zum auf der gestrigen Landtagssitzung behandelten Antrag der Fraktionen von CDU und FDP wie folgt Stellung genommen: Der Antrag von CDU und FDP ist sinnvoll. Der Begründung des Antrags ist in der Sache nichts wesentliches hinzuzufügen. Die Landesregierung wird deshalb über den Bundesrat initiativ werden, um die sog. Ist-Besteuerung auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2,5 Mio. Euro auszuweiten. Ich muss allerdings die Erwartungen derjenigen dämpfen, die sich von einer derartigen Maßnahme in der Praxis sehr viel versprechen. § 20 des Umsatzsteuergesetzes kann die mit einer zu dünnen Eigenkapitalausstattung einhergehenden Probleme letztlich nicht lösen. Wir versprechen uns aber immerhin eine gewisse Erleichterung bei vorübergehenden Liquiditätsproblemen. Allerdings sei angemerkt, dass es in der Praxis schon nach geltender Rechtslage wohl kaum Fälle gibt, in denen ein Unternehmer Insolvenz anmelden muss, weil er die Umsatzsteuer abführen muss, bevor er seine Forderungen eingezogen hat. In derartigen Fällen gewähren unsere Finanzämter selbstverständlich auch heute schon die nötige Steuerstundung, um den Liquiditätsengpass zu mildern. Trotzdem gilt natürlich: Eine Anpassung von § 20 UstG, die generell die Ist-Besteuerung für Unternehmen mit Jahresumsatz bis zu 2,5 Mio. Euro erlaubt ¿ und nicht wie bisher 500.000 Euro für ostdeutsche und 125.000 Euro für westdeutsche Unternehmen ¿ ist allemal vorzuziehen. Denn sie schafft Klarheit und Transparenz. Und sie beseitigt eine Diskriminierung zwischen West und Ost, die nicht mehr zu rechtfertigen ist. Dämpfen muss ich leider auch die Hoffnungen, es könne innerhalb einer überschaubaren Zeit gelingen, allgemein zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten überzugehen. Der Grundsatz der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten, die sog. Soll¿Besteuerung, ist nach EU¿Recht vorgeschrieben. Die EU¿Mitgliedstaaten dürfen die Ist¿Besteuerung lediglich als Ausnahmetatbestand für kleinere Unternehmen einführen, um diesen Unternehmen Erleichterungen mit Blick auf die Aufzeichnungspflichten zu gewähren. Ebenfalls nach EU-Recht zwingend vorgeschrieben ist die Entstehung und der Umfang des Rechts auf den Vorsteuerabzug. Wollte man dieses EU¿Recht ändern, müsste man in Jahrzehnten, nicht in Legislaturperioden denken. In diesem Zusammenhang will ich ein gemeinsames Vorhaben des Bundes und der Länder erwähnen. Dieses orientiert sich zwar an einem ganz anderen wichtigen Ziel, nämlich einer effektiveren Bekämpfung der Vorsteuererschleichung. Die hier diskutierten Probleme, hervorgerufen durch die zunehmend schlechte Zahlungsmoral, würden jedoch gewissermaßen als Nebenprodukt ebenfalls weitgehend gelöst. Es geht darum, bei Umsätzen zwischen Unternehmen über eine Steuerbefreiung oder ein Steuerverrechnungsmodell im Ergebnis ganz auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten. Sollte eines der hierzu entwickelten Modelle Wirklichkeit werden, würden sich die Umsatzsteuer¿Zahlungsströme zwischen den Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Finanzämtern ¿ und damit unsere Problemfälle ¿ stark vermindern. Leider hat sich auch hier bei ersten Kontakten zur Europäischen Kommission und angesichts einschlägiger Erfahrungen aus österreich bereits gezeigt, dass die Kommission derartigen überlegungen bisher ablehnend gegenüber steht. Ich darf bei dieser Gelegenheit auch auf eine länderübergreifende Initiative hinweisen, die für die mittel- und ostdeutschen Länder noch wichtiger ist als die Frage der Ist-Besteuerung. Es geht um die Fortführung der steuerlichen Investitionszulage nach 2004. Auf meine Initiative hin haben meine Kolleginnen und Kollegen und ich hierzu eine Arbeitsgruppe der neuen Länder eingesetzt. Ich erhoffe mir von diesem Schritt im Ergebnis eine gemeinsame und damit erfolgversprechendere Bundesratsinitiative aller neuen Länder und Berlins. Ein Alleingang unsererseits, zu dem wir allerdings auch bereit sind, hätte deutlich geringere Aussicht auf Erfolg. Die Bundesregierung hat nämlich auf die Aufforderung des Bundesrates, den Ländern ihre Vorstellungen zur Fortführung der Investitionszulage zu unterbreiten bis heute nicht reagiert. Und diese Aufforderung erging die bereits im Juli 2001. Hier ist dringend bundespolitischer Handlungsbedarf, und den werden wir anmahnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de

Tag des Ehrenamtes Steuern und Ehrenamt: Finanzminister für stärkere Unterstützung des Ehrenamtes / In  Zweifelsfragen hilft das Finanzamt / Paqué besucht die Grünen Damen in Halberstadt

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 67/05 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 67/05 Magdeburg, den 5. Dezember 2005 Tag des Ehrenamtes Steuern und Ehrenamt: Finanzminister für stärkere Unterstützung des Ehrenamtes / In  Zweifelsfragen hilft das Finanzamt / Paqué besucht die Grünen Damen in Halberstadt Finanzminister Karl-Heinz Paqué weist anlässlich des Tages des Ehrenamtes darauf hin, dass der Gesetzgeber in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen für Entschädigungen gewährt, die im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements gezahlt werden. Dies gilt zum Beispiel für aus öffentlichen Kassen gezahlte Aufwandsentschädigungen oder bei Einnahmen aus bestimmten, nebenberuflich ausgeübten Tätigkeiten. Daneben bestehe natürlich immer die Möglichkeit, bei der Einkommensteuererklärung den nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Aufwand von den Einnahmen abzusetzen. Prinzipiell führen Entschädigungen, die für eine ehrenamtliche Tätigkeit gezahlt werden, zu steuerpflichtigen Einkünften. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Entschädigung für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt wird oder den entstandenen Aufwand übersteigt. Der Finanzminister weiter: ¿Wegen dieser verschiedenen Möglichkeiten sollten Sie sich bei Fragen zur steuerlichen Behandlung einer Entschädigung an Ihr Finanzamt wenden. Dort wird man Ihnen gern weiterhelfen.¿ Der Minister machte deutlich, dass er die Unterstützung, die das Ehrenamt momentan über steuergesetzliche Regelungen erfährt, für ausbaufähig hält. Dem Ehrenamt komme heute eine immer stärkere Bedeutung zu. Persönliches Engagement, sei es im Sozialbereich, im Sport oder in der Kultur, bereicherten das gesellschaftliche Leben und sei zunehmend aus vielen Bereichen nicht mehr wegzudenken. Paqué: ¿Es lohnt sich, freiwilliges Engagement zu fördern. Wir sollten darüber nachdenken, eine generelle steuerfreie Aufwandspauschale für die ehrenamtliche Tätigkeit einzuführen.¿ Wie bürgerliches Engagement wirkt, sieht sich Minister Paqué heute in Halberstadt an. Er besucht dort die Grünen Damen im AMEON Klinikum St. Salvator. ¿Die Grünen Damen nehmen sich Zeit, für Kranke zu wirken. Und Zeit für Kranke ist die beste Medizin ¿ eine Medizin ohne teuren Krankenschein.¿ Die Grünen Damen helfen Patienten bei kleinen Besorgungen, begleiten sie im Haus und nehmen sich Zeit für Gespräche. Der Name geht auf die grüne Berufskleidung zurück. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de

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