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Die Subventionierung des Verkehrs in Europa

Mit diesem Bericht möchte die EUA die Diskussion über die Schätzung der Subventionen für den Verkehrssektor voranbringen. Um die hierzu entwickelte Methodik zu veranschaulichen und die dabei erfassten Daten darzustellen, ermittelt der Bericht jährliche Subventionen in Höhe von 270 bis 290 Mrd. EUR. Diese Zahl umfasst lediglich direkte Transferleistungen und Steuervergünstigungen. Schwieriger zu ermittelnde Werte wie den Verkehr bevorzugende Vorschriften oder eine verkehrsfreundliche Landnutzungspolitik sind nicht enthalten. Der Bericht stellt einen ersten Versuch dar, anhand einer engen Definition Verkehrssubventionen zu quantifizieren, speziell um deren Bedeutung für die unterschiedlichen Verkehrsträger vergleichen zu können. Dies sollte bei der Interpretation und Verwendung der Zahlen beachtet werden. Die Studie unterscheidet nicht zwischen umweltfreundlichen und umweltschädlichen Subventionen. Veröffentlicht in Broschüren.

Umweltschädliche Subventionen: fast die Hälfte für Straßen- und Flugverkehr

Messner: „Aus umweltschädlichen Subventionen schrittweise sozial-ökologische Investitionen machen“ Der Abbau von Steuervergünstigungen für Pkw- und Agrardiesel, die private Nutzung fossiler Dienstwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bei der Entfernungspauschale würde der öffentlichen Hand Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich bringen. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zu umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2018. Diese oben genannten Subventionen lassen sich national abschaffen. Weitere zwölf Milliarden Euro entfallen auf Steuervergünstigungen für Kerosin und die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge. Dies müsste allerdings auf europäischer Ebene angegangen werden. „Es ist paradox, wenn der Staat mit vielen Milliarden den Klimaschutz fördert und gleichzeitig klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen subventioniert. Beim Klimaschutz rennt uns bekanntlich die Zeit davon. Es ist daher wichtig, auch beim Abbau umweltschädlicher Subventionen schnell voranzukommen. Das entlastet die öffentlichen Haushalte und ermöglicht klimagerechte Investitionen, die mit Augenmaß für die sozialen und wirtschaftlichen Folgen erfolgen müssen“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Insgesamt entfiel 2018 nahezu die Hälfte der vom ⁠ UBA ⁠ identifizierten umweltschädlichen Subventionen auf den Verkehrsbereich (47 Prozent), 39 Prozent auf Energiebereitstellung und -nutzung, neun Prozent auf die Land- und Forstwirtschaft sowie fünf Prozent auf Bau- und Wohnungswesen. Tatsächlich ist die Summe der umweltschädlichen Subventionen höher als die für 2018 insgesamt geschätzten 65,4 Milliarden Euro, da einige umweltschädliche Subventionen nicht quantifiziert werden können und die Studie vor allem die Bundesebene betrachtet. Umweltschädliche Subventionen hemmen die Entwicklung und Marktdurchdringung umweltfreundlicher Produkte und gefährden die Umwelt- und Klimaziele. Außerdem verteuern sie den Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠, weil der Staat beides stärker fördern muss, wenn er gleichzeitig umweltschädliche Produkte und Verfahren subventioniert. „Aktuell werden ökonomische Anreize in gegensätzliche Richtungen gesetzt – mal für, mal gegen den Umwelt- und Klimaschutz. Ein Beispiel dafür ist das unsinnige Nebeneinander von Dieselprivileg für Verbrenner und Kaufprämien für Elektroautos“, so Messner. Seit der letzten Schätzung 2012 gab es nur geringe Fortschritte beim Abbau von umweltschädlichen Subventionen. Inzwischen sind zwar einige Subventionen ausgelaufen (etwa die Hilfen für die Steinkohleförderung), parallel wurden jedoch neue eingeführt. Im Verkehr sind die Subventionen von 2012 bis 2018 sogar von 28,6 auf 30,8 Milliarden Euro angestiegen. Dies steht im Widerspruch zur Aufstockung der Förderprogramme für den ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutz in den vergangenen Jahren. Rund 90 Prozent der analysierten Subventionen sind klimaschädlich und wirken häufig gleichzeitig negativ auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch. Das in der Studie angegebene Subventionsvolumen von 65,4 Milliarden Euro im Jahr 2018 ist nicht identisch mit dem bei einem Abbau zusätzlich gewonnenen Finanzierungsspielraum für die öffentliche Hand. So kann z.B. der Abbau umweltschädlicher Steuervergünstigungen zu umweltpolitisch erwünschten Anpassungsreaktionen führen, die das Steueraufkommen schmälern. So erhöht zum Beispiel ein Anstieg des Energiesteuersatzes auf Diesel den Anreiz, Sprit zu sparen und auf ein Elektro-Fahrzeug umzusteigen. Manchmal empfiehlt sich auch ein schrittweiser Abbau, so dass die Gelder nur teilweise sofort zur Verfügung stehen. Außerdem sind beim Abbau von Subventionen flankierende Maßnahmen zur Abfederung sozialer und ökonomischer Folgen nötig, die erhebliche Teile der frei gewordenen Mittel binden können. Einige wichtige umweltschädliche Subventionen lassen sich nur teilweise auf nationaler Ebene abbauen. Ein Beispiel ist die Kerosinsteuerbefreiung auf inner- und außereuropäische Flüge. Die aktuellen Pläne der EU-Kommission sehen vor, die Luft- und Schifffahrt schrittweise in die Energiebesteuerung einzubeziehen sowie Diesel und Benzin einheitlich entsprechend ihres Energiegehalts zu besteuern. Dies würde den Abbau deutlich voranbringen. „Die Bundesregierung sollte den Rückenwind aus Brüssel nutzen und sich für einen ambitionierten Abbau umweltschädlicher Subventionen auf EU-Ebene einsetzen“, so Dirk Messner. Durch internationale Vereinbarungen zur CO 2 -Bepreisung oder die Einführung von CO 2 -Grenzausgleichsmechanismen könnten auch solche Subventionen überflüssig werden, die einheimische Industrien bislang vor Umweltdumping schützen. Die UBA-Studie enthält Reformvorschläge, wie sich die Subventionen abbauen ließen. Im Wohnungswesen, bei den energiebezogenen Subventionen für die Wirtschaft oder in der Landwirtschaft geht nicht in erster Linie darum, das Subventionsvolumen insgesamt zu verringern. Vielmehr sind die Subventionen so umzubauen, dass sie Investitionen für die sozial-ökologische Transformation mobilisieren und ein umweltgerechtes Leben erleichtern. In manchen Fällen ist der Abbau umweltschädlicher Subventionen schon sinnvoll, weil sie ineffizient sind und die ursprünglichen Förderziele ihren Sinn verloren haben – etwa die geringere Energiesteuer für Agrardiesel und die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei anderen umweltschädlichen Subventionen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten. Ein Beispiel ist die private Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. „Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht. Sie gehört abgeschafft“, so Dirk Messner. Gelder, die durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen freiwerden, müssen genutzt werden, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu helfen. Freiwerdende Gelder muss der Staat außerdem nutzen, um die privaten Haushalte zu entlasten. Bei einer Reform der Entfernungspauschale wäre etwa eine Lösung nötig, die sowohl die Sozialverträglichkeit sichert und die positive Umweltwirkung verstärkt. Besonders wichtig wäre eine Härtefallregelung für Fernpendler sowie der massive Ausbau des ÖPNV gerade auch auf dem Land. Auch der von UBA für ratsam gehaltene Abbau der niedrigen Mehrwertsteuer auf Fleisch und andere tierische Produkte müsste sozial flankiert und in eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer eingebettet werden, die die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle entlastet – etwa durch eine geringe Mehrwertsteuer für Obst, Gemüse und andere pflanzliche Nahrungsmittel sowie günstige Bus- und Bahntickets. Damit der Abbau bzw. die Reform umweltschädlicher Subventionen künftig systematisch erfolgt und die Subventionspolitik effektiver und effizienter wird, formuliert die UBA-Studie Leitlinien für eine umweltorientierte Subventionspolitik und empfiehlt einen „Umweltcheck“ für alle Subventionen. Grundsätzlich sollten nur noch Subventionen gewährt werden, die in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Um dies zu gewährleisten, sollte künftig stets geprüft werden, ob es umweltfreundlichere Alternativen für die Subvention gibt.

Abbau umweltschädlicher Subventionen stockt weiter

Krautzberger: „Blinder Fleck beim Klimaschutz“ 57 Milliarden Euro Kosten für Bürgerinnen und Bürger Die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland sind weiterhin viel zu hoch und liegen 2012 bei nunmehr 57 Milliarden Euro. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA). Über 90 Prozent dieser Subventionen belasten das Klima – und konterkarieren so die deutsche Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Allein drei Milliarden Euro kostet es die Bürgerinnen und Bürger, weil der Staat das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft bei der Strom- und Energiesteuer entlastet. Unternehmen, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher haben so weniger Anreiz, Energie zu sparen. „Wir leisten uns beim Subventionsabbau seit Jahren riesige blinde Flecken. Es ist paradox: Deutschland verpflichtet sich auf internationaler Ebene zu mehr Klimaschutz. Gleichzeitig honorieren wir im eigenen Land klimaschädliches Verhalten mit Steuergeldern. Es ist daher konsequent, dass die Bundesregierung den Abbau klimaschädlicher Subventionen im Klimaschutzplan 2050 endlich auf die Agenda gesetzt hat. Jetzt müssen den Worten aber auch Taten folgen“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Der größte Teil der umweltschädlichen Subventionen entfällt mit 28,6 Milliarden Euro auf den Verkehrssektor. Auf Platz zwei folgt die Energiebereitstellung und -nutzung mit 20,3 Milliarden Euro. Subventionen im Verkehrs- und Energiebereich sind aus Klimasicht besonders problematisch: Der Verkehrssektor emittiert rund 18 Prozent aller Treibhausgase. Auf den Energiesektor entfallen mehr als ein Drittel. Vor allem im Energiesektor gibt es noch große Potentiale für einen Subventionsabbau – etwa bei der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Die begünstigten Unternehmen zahlen trotz einer Reform 2011 lediglich 75 Prozent der regulären Energie- und Stromsteuern. Zusätzlich können Unternehmen des produzierenden Gewerbes unter bestimmten Voraussetzungen einen Spitzenausgleich beanspruchen. Für Strom bedeutet dies, dass sie für eine zusätzlich verbrauchte Kilowattstunde nicht mehr rund 2 Cent, sondern nur noch 0,15 Cent Stromsteuer zahlen müssen. Durch beide Ermäßigungen entgehen dem Staat allein über drei Milliarden Euro pro Jahr – gleichzeitig werden nötige Anreize zum Energiesparen nicht gesetzt. „Der Gesetzgeber sollte die steuerlichen Begünstigungen reduzieren und auf energieintensive Unternehmen beschränken, die dem internationalen Wettbewerb stark ausgesetzt sind. Heute profitiert beispielsweise auch die Braunkohle von steuerlichen Begünstigungen, obwohl sie nicht im internationalen Wettbewerb bestehen muss“, so Krautzberger. Problematisch sei auch die Energiesteuerbefreiung für bestimmte energieintensive thermische Prozesse und Verfahren in der Metall- und Mineralindustrie: „Dieses Geld fehlt an anderen Stellen – auch beim ⁠ Klimaschutz ⁠. Das Geld sollte der Staat besser nutzen, um die Entwicklung innovativer Klimaschutztechnologien zu fördern.“ Auch die Landwirtschaft trägt wesentlich zum ⁠ Klimawandel ⁠ bei. In Deutschland ist sie beispielsweise Hauptverursacher der Methan- und Lachgasemissionen. Das ⁠ UBA ⁠ hat daher die Mehrwertsteuerbegünstigungen für tierische Produkte erstmals in seinem Bericht als umweltschädliche Subvention beziffert. Sie belaufen sich auf 5,2 Milliarden Euro. Tierische Produkte wie Fleisch und Milch profitieren von nur sieben Prozent Mehrwertsteuer, obwohl sie deutlich klimaschädlicher sind als Getreide, Obst oder Gemüse. Die Produktion von einem Kilo Rindfleisch verursacht zwischen sieben und 28 Kilo Treibhausgasemissionen – Obst oder Gemüse dagegen liegen bei weniger als einem Kilo. „Tierische Nahrungsmittel sollten künftig mit den regulären 19 Prozent besteuert werden. Im Gegenzug könnte der Staat die entstehenden Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verwenden, um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von derzeit sieben Prozent noch weiter zu senken. So könnte man zum Beispiel Obst und Gemüse oder öffentliche Verkehrsmittel billiger machen. Beides schont das ⁠ Klima ⁠ und kommt den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugute“, so Krautzberger.

Mehrwertsteuer ökologisch und sozial gestalten

Null Prozent auf pflanzliche Grundnahrungsmittel und öffentlichen Verkehr Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt vor, die Mehrwertsteuer stärker an ökologischen und sozialen Kriterien auszurichten. Kern des „Entlastungspaket Klima und Umwelt“ ist es, pflanzliche Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Getreideerzeugnisse und pflanzliche Öle und den öffentlichen Personenverkehr ganz von der Mehrwertsteuer zu befreien. Dies entlastet die privaten Haushalte um rund sechs Milliarden Euro jährlich. Außerdem sollen Solaranlagen von der Mehrwertsteuer befreit werden, Heizungsoptimierungen sowie Reparaturen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 statt 19 Prozent begünstigt werden. UBA-Präsident Dirk Messner: „Was umweltfreundlich ist, sollte günstiger werden, was umweltschädlich ist, darf der der Staat nicht länger mit zu niedrigen Steuern subventionieren. Unser Entlastungspaket Klima und Umwelt hat die stark gestiegenen Lebensmittelpreise und Mobilitätskosten im Blick. Es sorgt sofort für eine Entlastung in den Haushaltskassen und schützt gleichzeitig die Umwelt.“ Die Mehrwertsteuer ist in Deutschland durch einen Wildwuchs an Einzelregelungen gekennzeichnet. Ökologische Belange werden nicht berücksichtigt, soziale Belange nur zum Teil. Einige Regelungen fördern sogar umweltschädliche Konsumweisen. Zum Beispiel ist die ermäßigte Mehrwertsteuer auf tierische Produkte eine umweltschädliche Subvention, weil damit umweltschädliche Produkte begünstigt werden. Durch eine Mehrwertsteuerbefreiung für pflanzliche Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Getreideerzeugnisse und pflanzliche Öle würden die privaten Haushalte nach einer ersten Schätzung mit rund 4 Milliarden Euro jährlich entlastet. Haushalte mit niedrigen Einkommen profitieren davon relativ am stärksten. Zudem würde dies auch Menschen helfen, die von den beiden bisherigen Entlastungspaketen relativ wenig begünstigt wurden, etwa Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Einkommen. ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Die Mehrwertsteuerbefreiung für pflanzliche Grundnahrungsmittel wirkt dem hohen Preisanstieg bei Lebensmitteln entgegen. Sie sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden, denn eine gesunde und gleichzeitig klimafreundliche Ernährung sollte sich in Deutschland jede und jeder leisten können.“ Sinnvoll ist auch eine Mehrwertsteuerbefreiung für den öffentlichen Verkehr. Gerade ärmere Bevölkerungsgruppen sind häufig auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Sie werden überdurchschnittlich entlastet, wenn sich ÖPNV und Regional- und Fernverkehr per Bus und Bahn verbilligen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Mehrwertsteuerbefreiung für den öffentlichen Verkehr ist eine gute Ergänzung für das von der Bundesregierung beschlossene 9-Euro-Ticket. Sie sorgt für eine dauerhafte Entlastung und schafft damit einen Anreiz, öffentliche Verkehrsmittel verstärkt zu nutzen. Das schützt auch das ⁠ Klima ⁠.“ Nach einer ersten Schätzung könnte die Entlastung hier in der Größenordnung von zwei Milliarden Euro pro Jahr liegen. Das UBA schlägt außerdem steuerliche Vergünstigungen für Klimaschutzmaßnahmen vor. So ist es durch die neue EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie seit April 2022 nun zulässig, die Lieferung und Installation von Solaranlagen ganz von der Mehrwertsteuer zu befreien. Außerdem können Heizungsmodernisierungen und sonstige energetische Sanierungen ermäßigt besteuert werden. Das UBA schlägt vor, zunächst Heizungsoptimierungen durch einen ermäßigten Steuersatz zu fördern. Auch der Mehrwertsteuersatz für die Reparatur (nicht das Reparaturmaterial) von Schuhen, Lederwaren, Kleidung, Fahrrädern und Haushaltswäsche sollte von 19 auf 7 Prozent sinken. Dies ist bereits in neun EU-Mitgliedstaaten gängige Praxis. Außerdem sollten bei Sachspenden von Unternehmen an gemeinnützige Organisationen die Mehrwertsteuer entfallen, um die Vernichtung gebrauchsfähiger Retouren einzudämmen. Im Gegenzug für diese zahlreichen Vergünstigungen sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Subventionierung umwelt- und klimaschädlicher Produkte schrittweise entfallen. Dies betrifft insbesondere die ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent für Fleisch und andere tierische Produkte, die künftig mit den regulären 19 Prozent besteuert würden. Pflanzliche Produkte haben gegenüber tierischen Produkten nur einen Bruchteil des Klima-Fußabdrucks: So werden für ein Kilo Rindfleisch sieben bis 28 Kilogramm Treibhausgase ausgestoßen, für ein Kilo Gemüse weniger als ein Kilogramm. Dirk Messner: „In Deutschland gehen zwei Drittel der Treibhausgasemissionen unserer Ernährung auf den Konsum von Fleisch, Wurst und Milchprodukten zurück. Wenn wir weniger tierische Produkte verzehren, hilft das direkt dem Klima. Da die Preise für tierische Produkte derzeit aber stark steigen, wäre es aus sozialen Gründen geboten, diese Steueranpassung erst später nachzuziehen – und die Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst durch günstigeres Brot, Obst und Gemüse schnell zu entlasten.“ Für tierische Produkte mit Ökozertifizierung wäre zu prüfen, ob die Privilegierung beibehalten werden kann. Das Reformpaket des UBA berücksichtigt die Novellierung der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie aus dem April 2022. Sie gibt den EU-Mitgliedstaaten größere Handlungsspielräume, die Mehrwertsteuer unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten zu gestalten. Die Vorschläge zur nationalen Reform der Mehrwertsteuer bauen auf einer Studie des Öko-Instituts auf, die im Auftrag des UBA durchgeführt wurde, allerdings vor der Novellierung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie fertiggestellt wurde.

Umweltschädliche Subventionen kosten 48 Milliarden Euro

Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des ⁠ UBA ⁠ zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum ⁠ Klimaschutz ⁠. Dazu zählen beispielsweise  die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010

Optionen für ökonomische Instrumente des Ressourcenschutzes

In diesem Bericht wurden sieben Instrumente zur Steigerung der Ressourceneffizienz untersucht: Primärbaustoffsteuer, Verfüllsteuer auf mineralische Bau- und Abbruchabfälle, Förderung des betrieblichen Ressourcenmanagements mittels steuerlicher Begünstigungen oder Förderprogrammen, Mehrwertsteuersenkung für ressourceneffiziente Produkte, Europäische Produktressourcensteuer und ein Pfandsystem auf Elektro- und Elektronikkleingeräte. Neben der Ausgestaltung und Einbettung in flankierende Instrumente wurden auch die Wirkungen der Instrumente analysiert. Je nach Reifegrad des Instruments umfasst die Wirkungsanalyse auch eine quantitative Modellierung der ökonomischen Effekte. Veröffentlicht in Texte | 31/2021.

Sondertreffen der Umweltministerkonferenz zum Thema Luftreinhaltung

Am 7. April 2016 fand eine Sondersitzung der Umweltministerkonferenz in Berlin statt, die das Motto "Automobile Abgasemission minimieren, Luftreinhaltepolitik konsequent weiterentwickeln, Verantwortung für den Gesundheitsschutz ernst nehmen" trug. Die UMK hat Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Abgasmanipulationen und weitergehende Maßnahmen zur Förderung emissionsfreier/-armer Fahrzeuge (Elektro, Erdgas) sowie eine Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr) beschlossen. Intensiv diskutiert wurde die Notwendigkeit, die Kennnzeichnungsverordnung so fortzuschreiben, dass mittelfristig und stufenweise neben gering emittierenden Benzin- Elektro- und Hybridfahrzeugen nur noch Dieselfahrzeugen mit geringen Emissionen die Einfahrt in belastete Gebiete erlaubt werden kann. Die UMK sieht neben der Elektromobilität auch in erdgasbetriebenen Fahrzeugen erhebliche und kurzfristig verfügbare Potenziale, um die Stickoxidemissionen zu senken. Insbesondere, weil Gasmotoren technologisch bereits ausgereift sind. Keine Einigung konnten die Umweltminister über den Abbau der Steuerprivilegien für Dieselfahrzeuge und die durchgängige Einführung von Tempo 30 in innerstädtischen Bereichen erzielen.

Optionen für ökonomische Instrumente des Ressourcenschutzes

Die Bundesregierung verfolgt seit vielen Jahren mit ProgRess ein ressortübergreifendes Ressourceneffizienzprogramm. Der Fokus des bisher eingesetzten Policy-Mixes liegt weitgehend auf der Förderung von Forschung und Innovation sowie informatorischen und persuasiven Instrumenten. Im Ergebnis sind technische Lösungen sowie ressourceneffiziente Praktiken in vielen Bereichen bereits gut entwickelt bzw. bekannt. Eine ambitionierte Ressourcenpolitik müsste nun vermehrt die Nachfrage nach ressourceneffizienten Alternativen in der Breite fördern, um ihre Ziele mittel- und langfristig zu erreichen. Im Forschungsvorhaben "Analyse und Bewertung von Politikmaßnahmen und ökonomischen Instrumenten des Ressourcenschutzes für die Weiterentwicklung von ProgRess" (FKZ 3716 32 101 0) wurden sieben konkrete Optionen dafür detailliert untersucht: Primärbaustoffsteuer, Verfüllsteuer auf mineralische Bau-und Abbruchabfälle, Förderung des betrieblichen Ressourcenmanagements mittels steuerlicher Begünstigungen oder Förderprogrammen, Mehrwertsteuersenkung für ressourceneffiziente Produkte, Europäische Produktressourcensteuer und ein Pfandsystem auf Elektro- und Elektronikkleingeräte. Sie wurden ausgewählt, weil sie Handlungsfelder adressieren, die große Potenziale für Ressourceneffizienz bieten und in denen Hemmnisse bedeutend sind, die sich gut durch diese ökonomischen Instrumente adressieren lassen. Neben Aspekten der Ausgestaltung und Einbettung in flankierende Instrumente werden auch die Wirkungen der Instrumente analysiert, z. B. bzgl. Nachfrageänderungen und Änderungen in den öffentlichen Haushalten. Je nach Reifegrad des Instruments umfasst die Wirkungsanalyse auch eine quantitative Modellierung der ökonomischen Effekte. Abschließend werden Überlegungen zu einem effektiven Instrumenten-Mix und eine modellbasierte Politikfolgenabschätzung dieses Bündels angestellt. Quelle: Forschungsbericht

UBA aktuell - Nr.: 3/2022

Liebe Leser*innen, wer viel Obst & Gemüse und wenig Fleisch isst, tut nicht nur etwas für seine Gesundheit, sondern auch fürs Klima. Förderungswürdig finden wir und schlagen vor, pflanzliche Grundnahrungsmittel von der Mehrwertsteuer zu befreien, um sie preisgünstiger zu machen. Was wir noch vorschlagen, damit das deutsche Mehrwertsteuersystem künftig Umweltaspekte berücksichtigt und Bürger*innen angesichts steigender Preise entlastet werden, stellen wir Ihnen in dieser Newsletterausgabe vor. Wie sehr die stärkere Förderung eines nachhaltigen Konsums dem Klima helfen würde, können Sie in der Rubrik „Aus Wissenschaft & Forschung“ lesen. Nachgerechnet haben wir auch beim Strom: Hier stiegen die CO ₂ -Emissionen pro Kilowattstunde im Jahr 2021 leider wieder an. Positives gibt es dagegen von den deutschen Badegewässern zu vermelden: Über 96 Prozent waren in der Saison 2021 von der Wasserqualität her „ausgezeichnet“ oder „gut“. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Mehrwertsteuer ökologisch und sozial gestalten 7 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer? Wie ökologisch ein Produkt ist, spielt aktuell keine Rolle. Quelle: M. Schuppich / Adobe Stock Das Mehrwertsteuersystem in Deutschland berücksichtigt ökologische Aspekte nicht und soziale Aspekte nur zum Teil. Mit einer Reform der Mehrwertsteuer könnte die deutsche Regierung dies ändern und gleichzeitig die Bürger*innen angesichts steigender Kosten für Lebensmittel und Mobilität entlasten. Mit einem Entwurf für ein "Entlastungspaket Klima und Umwelt" hat das UBA nun konkrete Vorschläge vorgelegt. Durch eine Mehrwertsteuerbefreiung für pflanzliche Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Getreideerzeugnisse und pflanzliche Öle etwa würden die privaten Haushalte nach einer ersten Schätzung mit rund 4 Milliarden Euro jährlich entlastet. Haushalte mit niedrigen Einkommen würden davon relativ am stärksten profitieren. Sinnvoll wäre auch eine Mehrwertsteuerbefreiung für Bus & Bahn. Sie würde nach dem Ende des "9-Euro-Tickets" dauerhaft für eine Entlastung der Bürger*innen und für einen Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sorgen. Das UBA schlägt darüber hinaus weitere steuerliche Vergünstigungen vor, zum Beispiel für Klimaschutzmaßnahmen, wie die Installation von Solaranlagen oder die Modernisierung von Heizungen. Im Gegenzug sollte die Subventionierung umwelt- und klimaschädlicher Produkte schrittweise entfallen. Fleisch und andere tierische Produkte etwa sollten mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt wie aktuell mit dem ermäßigten Satz von sieben Prozent besteuert werden. UBA-Präsident Dirk Messner: "Was umweltfreundlich ist, sollte günstiger werden, was umweltschädlich ist, darf der Staat nicht länger mit zu niedrigen Steuern subventionieren. Unser Entlastungspaket Klima und Umwelt hat die stark gestiegenen Lebensmittelpreise und Mobilitätskosten im Blick. Es sorgt sofort für eine Entlastung in den Haushaltskassen und schützt gleichzeitig die Umwelt." Grundwasserspiegel sinkt überall: "Deutschland braucht zwei, drei nasse Winter" UBA-Experte Dr. Jörg Rechenberg im ntv-Podcast "Wieder was gelernt" Die Tricks mit kurzer Lebensdauer Hielten Elektrogeräte und Möbel früher wirklich länger? Was haben Hersteller verändert und wie nachhaltig sind die Produkte heute noch? Die NDR-Fernsehsendung "Die Tricks" geht zusammen mit Expert*innen der kurzen Lebensdauer auf den Grund, unter anderem mit dem UBA-Experten Thomas Ebert. Auf dem Trockenen – hat Deutschland ein massives Wasser-Problem? UBA-Experte Dr. Jörg Rechenberg im Deutschlandfunk Kultur Experten geben Tipps zum Energiesparen: Ran an die Alltagsroutinen Radiosendung im Deutschlandfunk Kultur, unter anderem mit dem UBA-Experten Dr. Michael Bilharz. UBA-Zahl des Monats Mai 2022 Quelle: Umweltbundesamt

UBA aktuell - Nr.: 6/2021

Liebe Leser*innen, sie sind schlecht fürs Klima, oft auch für die Luftqualität und unsere Gesundheit und kosten Deutschland viele Milliarden Euro jährlich: umweltschädliche Subventionen. Wie Deutschland diese abbauen und so auch finanzielle Spielräume für den sozial-ökologischen Wandel gewinnen kann, darum geht es in dieser Ausgabe des Newsletters „UBA aktuell“. Weitere Themen: Wie können Verbraucher*innen mit nur wenigen Maßnahmen ihren CO₂-Fußabdruck halbieren? Wie kann endlich auch der Treibhausgasausstoß des Verkehrssektors reduziert werden? Wie ist die so genannte CCU-Technik zur Abscheidung und Nutzung von Kohlenstoff aus Klimaschutz-Sicht einzuschätzen? Und wie können Wohnen, Arbeiten, Erholung und Mobilität in Stadt und Umland nachhaltiger miteinander verflochten werden? Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Umweltschädliche Subventionen in sozial-ökologische Investitionen umwandeln Der Abbau umweltschädlicher Subventionen schafft finanzielle Freiräume für eine nachhaltige Politik. Quelle: PhotoSG / Fotolia.com Es ist paradox: Der deutsche Staat fördert mit Kaufprämien den Umstieg auf klimafreundlichere Elektroautos – und gleichzeitig über Steuerprivilegien Dieselkraftstoffe und die private Nutzung von Benzin- und Diesel-Dienstwagen. Solche ökonomischen Anreize in gegensätzliche Richtungen konterkarieren wirksamen Klima- und Umweltschutz und kosten uns alle unnötig Geld. Mehr als 65 Milliarden Euro gab Deutschland im Jahr 2018 für Subventionen aus, die sich negativ auf das Klima und häufig auch auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch auswirken, so die neuesten Zahlen des UBA. Fast die Hälfte (47 Prozent) entfielen auf den Verkehrsbereich, weitere 39 Prozent auf Energiebereitstellung und -nutzung, wie etwa die Energiesteuervergünstigungen für die Wirtschaft. Allein durch die Änderung nationaler Regelungen könnte Deutschland beim Abbau umweltschädlicher Subventionen Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich generieren, die dann für sozial-ökologische Investitionen genutzt werden könnten. Zum Beispiel, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu helfen oder für einen gut ausgebauten und kostengünstigen Bus- und Bahnverkehr zu sorgen. Bei manchen umweltschädlichen Subventionen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten. Ein Beispiel ist die private Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. „Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht. Sie gehört abgeschafft“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Das UBA hat konkrete Reformvorschläge vorgelegt, die sowohl den Umwelt- und Klimaschutz voranbringen als auch soziale Ziele berücksichtigen. Grundsätzlich sollten nur noch Subventionen gewährt werden, die in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Umweltschädliche Subventionen Auswahl der Medienberichte zur UBA-Studie "Umweltschädliche Subventionen in Deutschland" "Jede und jeder Einzelne kann tonnenweise CO₂ einsparen" Elf Tonnen CO₂ verursacht ein durchschnittlicher Bewohner Deutschlands derzeit pro Jahr. Mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar wäre eine Tonne. UBA-Experte Michael Bilharz im Gespräch bei ZEIT ONLINE über das, was der Einzelne beitragen kann, und wo persönliches Engagement an seine Grenzen stößt. Ameisensäure in Reinigungsmitteln vermeiden ZDF WISO über Ameisensäure in Reinigungsmitteln, u.a. mit UBA-Experte Marcus Gast. UBA-Zahl des Monats: Oktober 2021 Quelle: Elisabeth Lena Aubrecht / UBA Wie wir uns ernähren, hat Einfluss auf das Klima. Pro Kilogramm Kuhmilch werden Treibhausgase mit einer Klimawirkung von etwa 1,4 Kilogramm CO₂ (so genannte CO₂-Äquivalente) ausgestoßen. Für die gleiche Menge Haferdrink nur 0,3, also etwa nur ein Fünftel. Mehr Zahlen finden Sie in der Publikation "Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland", die im Rahmen einer vom UBA mit geförderten Studie entstand.

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