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Umweltschutz durch internationales Haftungsrecht (Vertraege, Gewohnheitsrecht, sonstige Staatenpraxis) - Analyse und Empfehlungen fuer Vertragsverhandlungen

Das Projekt "Umweltschutz durch internationales Haftungsrecht (Vertraege, Gewohnheitsrecht, sonstige Staatenpraxis) - Analyse und Empfehlungen fuer Vertragsverhandlungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Professor Dr. Rüdiger Wolfrum durchgeführt. Das internationale Haftungsrecht ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung internationaler Verpflichtungen. Indem es Rechtsverstoesse mit einer Schadensersatzpflicht sanktioniert, bietet es a) einen Anreiz, sich rechtmaessig zu verhalten und stellt b) fuer den Fall eines Verstosses die Entschaedigung des Opfers sicher. Dieses Instrument wird verstaerkt fuer den internationalen Umweltschutz fruchtbar gemacht. Angesichts nicht weniger Abkommen in diesem Bereich werden fundierte Informationen zu bestehenden Regelungen und Regelungsluecken benoetigt. Ausserdem sind die Erfahrungen bei der Umsetzung und dem Vollzug der jetzigen Regelungen nutzbar zu machen. Deshalb sind existierende und in der Entwicklung befindliche Haftungsuebereinkommen insbesondere auf folgendes hin zu untersuchen: Anwendungsbereich, primaeres Haftungsregime (Haftung des Schaedigers), sekundaeres Haftungsregime (Zahlungspflicht von Versicherern, Fonds u.ae.), Verfahrensregeln, Umsetzung und Vollzug. Ferner sind das Gewohnheitsrecht und die sonstige Staatenpraxis (z.B. Resolutionen, Guidelines, Zahlungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Nichtzahlung trotz Zahlungspflicht) zu untersuchen. Vor- und Nachteile einzelner Regelungen, Regelungsdefizite, Doppelregelungen, widerspruechliche Regelungen und Umsetzungs- und Vollzugsdefizite sind zu schildern, auszuwerten und Empfehlungen zu entwickeln.

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