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Grenzen der Normierbarkeit am Beispiel des Gentechnikrechts

Das Projekt "Grenzen der Normierbarkeit am Beispiel des Gentechnikrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Institut für Umweltrecht durchgeführt. Die Dissertation dient der empirischen Ueberpruefung der Steuerungsfaehigkeit ordnungsrechtlicher Vorgaben im Bereich der Gentechnik. Der Verfasser stellt zunaechst die Hauptstroemungen der Steuerungsdiskussion dar und gibt einen Ueberblick ueber das Gentechnikrecht. Sodann umreisst er Rahmen und Methodik seiner empirischen Untersuchungen. Am Ende des Erhebungszeitraums sollen die gefundenen Ergebnisse ausgewertet und ein Fazit bezueglich der Steuerungsfaehigkeit des Gentechnikrechts gezogen werden.

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