Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt. Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung (DüV) des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. In Thüringen ist eine Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat (Nitratkulisse) ausgewiesen um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 7 DüV dürfen in diesen Gebieten Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff im Falle des Anbaus von Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 01.02. nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut und nicht vor dem 15.01. umgebrochen wurde. Davon ausgenommen sind Flächen, auf denen Kulturen nach dem 01.10. geerntet werden und Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 mm beträgt. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen mit einem langjährigen mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung, die durch den Feldblock identifiziert werden. Landwirtschaftliche Flächen, die zu mindestens der Hälfte ihrer Fläche in dem vom Deutschen Wetterdienst ausgewiesenem Gebiet liegen, bilden die Gebiete mit langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Die Gebiete basieren auf der Bereitstellung des 30-jährigen Mittels (1991-2020) zum langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Diese behalten voraussichtlich für das aktuelle Jahrzehnt ihre Gültigkeit. Die Ausweisung dieser Gebietskulisse ist an die Nitratkulisse gebunden und wird nur für die betroffenen Feldblöcke angegeben. Die Geodaten der betroffenen Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. berechnet und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.
Die Seraplant GmbH wurde 2016 als Projektgesellschaft mit dem Ziel gegründet, Düngemittel aus Sekundärrohstoffen wie Klärschlammasche und Gärresten herzustellen. Potenzielle Abnehmer sind die Fort- und Landwirtschaft, Gärtnereien sowie Industriebetriebe. Ziel des Vorhabens ist es, Phosphor aus der Klärschlammasche in eine pflanzenverfügbare Form zu überführen und dadurch mineralischen Phosphordünger zu ersetzen. Geplant ist, jährlich ca. 60.000 Tonnen Düngemittel zu produzieren. Dabei wird zunächst aus Klärschlammasche, Mineralsäure (insbesondere Phosphorsäure) und weiteren Nährstoffkomponenten eine Suspension erzeugt. Der hergestellten Suspension, ein (Phosphor)Säure-Wassergemisch, können je nach gewünschtem Endprodukt, weitere Nährstoffkomponenten zugegeben werden. Als Nährstoffkomponenten sind Stoffe zu verstehen, die das Nährstoffangebot für die angebaute Pflanze liefert oder ergänzt, um das Wachstum der Pflanze zu steuern (z.B. Stickstoff, Schwefel, Kalium). Die so erzeugte Suspension wird anschließend zur Sprühgranulation in einer Wirbelschichtanlage weitergeleitet und dort zu Düngemittelgranulate verarbeitet. Die Innovation des Vorhabens besteht daran, die beschriebenen Prozesse der Suspensionsherstellung und der Granulation voneinander zu trennen. Bei der Zusammenführung von Mineralsäure und phosphorhaltiger Klärschlammasche findet eine exotherme Reaktion statt, bei der sich die Suspension auf bis zu 60°C erwärmt. Diese Wärmeenergie soll beim Trocknungs- und Granulationsprozess nutzbar gemacht werden, wodurch sich eine Energieeinsparung von 10 Prozent ergibt. Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm wird laut der neuen Klärschlammverordnung für die nach thermischer Behandlung anfallenden Aschen ab 2029 bzw. 2032 zwingend vorgeschrieben. Techniken für die gezielte Rückgewinnung oder Nutzbarmachung von Phosphor aus Klärschlammaschen haben sich bisher am Markt noch nicht etabliert. Mit der neuen Anlage sollen bei der Seraplant GmbH zunächst zwei Sorten Dünger hergestellt werden: P39-Phosphordünger aus Klärschlammasche und Phosphorsäure sowie NP-Dünger aus Stickstoff, Phosphor und Schwefel. Grundsätzlich können mit der Technologie jedoch je nach verwendeter Asche und zugeführten Nährstoffkomponenten auch andere Düngemitteltypen hergestellt werden. Das Verfahren ist auf alle Klärschlammaschen übertragbar, die einen ausreichend hohen Phosphorgehalt aufweisen und die gesetzlichen Schadstoffgrenzen der Düngemittelaufbereitung einhalten. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Seraplant GmbH Bundesland: Sachsen-Anhalt Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend
Ziel des Vorhabens ist eine energetisch optimierte Schlammbehandlung mit erhöhter Faulgasausbeute und damit Stromproduktion sowie die Rückgewinnung der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor aus dem Abwasser für den späteren Einsatz als Düngemittel. In einer Zentrifugenanlage wird ausgefaulter Überschussschlamm auf circa 15 Prozent Trockenrückstand entwässert und direkt einer thermischen Desintegration zugeführt, in der mittels Druckhydrolyse eine Erhöhung des abbaubaren Anteils des Schlamms erreicht wird. Damit fällt eine höhere Menge an Faulgas an, gleichzeitig sinkt die zu entsorgende Schlammmenge. Die beim Zentrifugieren anfallende hoch nährstoffreiche Flüssigkeit – das Zentrifugat – wird nacheinander den beiden Nährstoffrückgewinnungsstufen, der Magnesium-Ammonium-Phosphat-Fällung und der Ammoniak-Strippung, zugeführt. Sowohl das dabei gewonnene Magnesium-Ammonium-Phosphat als auch das Ammoniumsulfat sind von hoher Qualität und zum Einsatz als Düngemittel geeignet. Das jährliche Einsparpotenzial an CO 2 -Emissionen beträgt circa 430 Tonnen. Zudem führt das Verfahren zu einer Verbesserung der energetischen Bilanz der Kläranlage. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Abwasserverband Braunschweig Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: seit 2016 Status: Laufend
Indikator: Nitrat im Grundwasser Die wichtigsten Fakten Die europäische Nitratrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die deutsche Grundwasser- und Trinkwasserverordnung verpflichten dazu, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern. Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an etwa jeder sechsten Messstelle überschritten. Umfangreiche Änderungen des Düngerechts erlauben seit 2023 die Ausweisung besonders belasteter Gebiete verbunden mit strengeren Bewirtschaftungsauflagen sowie den Aufbau eines nationalen Monitoringprogramms. Der landwirtschaftlich bedingte Eintrag von Nährstoffen ist wesentliche Ursache für hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser. Welche Bedeutung hat der Indikator? In der Landwirtschaft wird Nutzpflanzen Stickstoff durch Dünger zugeführt. Oft wird Dünger jedoch nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht. Überschüssiger Stickstoff wird ausgewaschen und gelangt als Nitrat ins Grundwasser und andere Gewässer. In Flüssen und Seen führt das zur Überdüngung (siehe Indikatoren „Ökologischer Zustand der Flüsse“ und „Ökologischer Zustand der Seen“ ), im Grundwasser zu Stickstoffanreicherungen und Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes. Nitrat kann im menschlichen Körper in Nitrosamine umgewandelt werden. Bei Säuglingen kann es dadurch zu einer Störung des Sauerstofftransports kommen (Methämoglobinämie). Im Trinkwasser wird der Grenzwert zwar nur sehr selten überschritten, allerdings ist es aufwändig und teuer, in den Wasserwerken Nitrat aus dem Rohwasser zu entfernen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die europäische Nitratrichtlinie (EU-RL 91/676/ EWG) hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Seit 2008 liegt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 15 und 19 %. Auch der Anteil der Messstellen mit einem erhöhten Nitrat-Gehalt über 25 mg/l stagniert seit 2008 bei etwa 33–38 %. Seit 2016 ist die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes auch Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (BReg 2016). Das zentrale Element zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die Düngeverordnung . Sie definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms. Im Februar 2020 legte die Bundesregierung einen mit der EU abgestimmten neuen Entwurf vor, dem der Bundesrat am 27. März 2020 zustimmte. Seit 01. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung rechtskräftig. Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt, weil diese nur unzureichend umgesetzt sei und die bisher eingeleiteten Maßnahmen nicht ausgereicht hatten, eine deutliche Reduzierung der Nitratbelastung zu erzielen (Rs. C-543/16) . Deutschland hat daraufhin wiederholt sein Düngerecht, insbesondere die Düngeverordnung (DüV) umfangreich überarbeitet. Diese erlaubt nun belastete Gebiete gesondert auszuweisen und dort strengere Bewirtschaftungsauflagen geltend zu machen. Daneben baut Deutschland seit 2019 ein nationales Monitoringprogramm auf, das jährlich Aussagen über die Nährstoffbelastung und die Wirkung der Maßnahmen der DüV ermöglichen soll. Rechtliche Grundlage für dieses Wirkungsmonitoring soll zukünftig eine neue Monitoringverordnung bilden. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde am 01.06.2023 eingestellt. In wie weit die nun umgesetzten zusätzlichen Maßnahmen ausreichen, um die Nitratbelastung des Grundwassers zu verringern, werden die Messungen in den kommenden Jahren zeigen. Wie wird der Indikator berechnet? Deutschland muss regelmäßig Daten über den Zustand des Grundwassers an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermitteln. Dafür wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zum EUA-Grundwassermessnetz zusammengefasst. Die Daten werden über das Umweltbundesamt an die EUA gemeldet. Der Indikator vergleicht die Messstellen, an denen der Grenzwert überschritten wird, mit der Gesamtzahl der Messstellen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Grundwasserbeschaffenheit" .
Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen. Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft Eine Maßzahl für die Stickstoffeinträge in Grundwasser, Oberflächengewässer, Böden und die Luft aus der Landwirtschaft ist der aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz ermittelte Stickstoffüberschuss (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Die Stickstoff-Gesamtbilanz setzt sich zusammen aus den Komponenten Flächenbilanz (Bilanzierung der Pflanzen- bzw. Bodenproduktion), Stallbilanz (Bilanzierung der tierischen Erzeugung) und der Biogasbilanz (Bilanzierung der Erzeugung von Biogas in landwirtschaftlichen Biogasanlagen). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ergibt sich aus der Differenz von Stickstoffzufuhr in und Stickstoffabfuhr aus dem gesamten Sektor Landwirtschaft (siehe Schaubild „Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft“). Der Indikator wird vom Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde des Julius Kühn-Instituts und dem Umweltbundesamt berechnet und jährlich vom BMEL veröffentlicht (siehe BMEL, Tabellen zur Landwirtschaft, MBT-0111-260-0000 ). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ist als mittlerer Überschuss aller landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland zu interpretieren. Regional können sich die Überschüsse jedoch sehr stark unterscheiden. Grund dafür sind vorrangig unterschiedliche Viehbesatzdichten und daraus resultierende Differenzen beim Anfall von Wirtschaftsdünger. Um durch Witterung und Düngerpreis verursachte jährliche Schwankungen auszugleichen wird ein gleitendes 5-Jahresmittel errechnet. ___ * jährlicher Überschuss bezogen auf das mittlere Jahr des 5-Jahres-Zeitraums (aus gerundeten Jahreswerten berechnet) ** 1990: Daten zum Teil unsicher, nur eingeschränkt vergleichbar mit Folgejahren. *** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, bezogen auf das 5-Jahres-Mittel, d.h. auf den Zeitraum 2028 bis 2032 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2024, Statistischer Monatsbericht Kap. A Nährstoffbilanzen und Düngemittel, Nährstoffbilanz insgesamt von 1990 bis 2022 (MBT-0111260-0000) Die Ergebnisse der Bilanzierung zeigen einen abnehmenden Trend bei den Stickstoffüberschüssen über die erfasste Zeitreihe (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Im Zeitraum 1992 bis 2020 ist der Stickstoffüberschuss im gleitenden 5-Jahresmittel von 117 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a) auf 77 kg N/ha*a gesunken. Das entspricht einem jährlichen Rückgang von 1 % sowie einem Rückgang über die Zeit um 34 %. Die Reduktion des Stickstoffüberschusses zu Beginn der 1990er Jahre ist größtenteils auf den Abbau der Tierbestände in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Der durchschnittliche Rückgang des Stickstoffüberschusses über die gesamte Zeit von 1992 bis 2020 beruht auf Effizienzgewinnen bei der Stickstoffnutzung (Effizienterer Einsatz von Stickstoff-Düngemitteln, Ertragssteigerungen in der Pflanzenproduktion und höhere Futterverwertung bei Nutztieren). In den Jahren seit 2015 ist der Überschuss besonders stark gesunken. Grund dafür sind neben einer veränderten und wirksameren Gesetzgebung, gesunkene Tierzahlen sowie Dürrejahre und höhere Mineraldüngerpreise und der damit einhergehende verminderte Einsatz von Mineraldüngern. Im Jahr 2016 wurde in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (BReg 2016) ein Zielwert von 70 kg N/ha*a für das gleitende 5-Jahresmittel von 2028-2032 verankert. Von 2016 bis 2020, also in 4 Jahren, wurde somit bereits etwa dreiviertel der angestrebten Reduktion erreicht. Bewertung der Entwicklung Wenn die Stickstoffüberschüsse weiterhin so schnell sinken wie in den letzten Jahren bzw. auf dem aktuellen Niveau bleiben wird das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie voraussichtlich in den nächsten zwei bis drei Jahren erreicht werden. Für einen umfassenden Schutz von Umwelt und Klima ist dies aber noch nicht ausreichend. Die in 2016 in Kraft getretene EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe ( NEC-Richtlinie ) verpflichtet Deutschland bis 2030 dazu 29 % der Ammoniak-Emissionen im Vergleich zum Jahr 2005 zu reduzieren. Bis zum Jahr 2022 wurde hier nur eine Minderung von 18 % erreicht. Da der Sektor Landwirtschaft der größte Verursacher von Ammoniak-Emissionen ist, sind hier also noch weitere Maßnahmen für die Zielerreichung nötig. Aber auch für das Erreichen von weiteren Zielen, wie Nitrat im Grundwasser, Stickstoffeintrag über die Zuflüsse in Nord- und Ostsee und Eutrophierung der Ökosysteme wird voraussichtlich das Erreichen des 70 kg-Ziels nicht ausreichen, denn hier kommt es weniger auf den durchschnittlichen nationalen Stickstoffüberschuss, sondern eher auf die regionale Verteilung der Stickstoffüberschüsse an. Einen Überblick über die Verteilung der Überschüsse finden Sie hier . Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr in der Landwirtschaft Die Stickstoffzufuhr zur landwirtschaftlichen Gesamtbilanz berücksichtigt Mineraldünger, Wirtschaftsdüngerimporte, Kompost und Klärschlamm, atmosphärische Stickstoffdeposition, Stickstoffbindung von Leguminosen, Co-Substrate für die Bioenergieproduktion sowie Futtermittelimporte. Die Stickstoffabfuhr berücksichtigt pflanzliche und tierische Marktprodukte. Im Durchschnitt lag die Stickstoffzufuhr zwischen 1990 und 2022 bei 187 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a), mit einem Maximum von 209 kg N/ha*a im Jahr 1990 und einem Minimum von 151 kg N/ha*a im Jahr 2022. Die Zufuhr hat sich bis 2017 kaum verändert. Lediglich in den letzten 5 Jahren gab es einen mittleren Rückgang von 8 kg N/ha*a. Die Stickstoffabfuhr betrug im gesamten Betrachtungszeitraum durchschnittlich 87 kg N/ha*a, mit einem Maximum von 103 kg N/ha*a im Jahr 2014 und einem Minimum von 67 kg N/ha*a im Jahr 1990. Im gleitenden 5-Jahresmittel stieg die Abfuhr von 73 kg N/ha*a im Jahr 1992 auf 88 kg N/ha*a im Jahr 2020 an. Dies entspricht einem Anstieg des über tierische und pflanzliche Produkte abgefahrenen Stickstoffs von etwa 21 %. 2022 stammten 44 % der Stickstoffzufuhr der Landwirtschaft aus Mineraldüngern, 25 % aus inländischem Tierfutter sowie 14 % aus Futtermittelimporten. Wirtschaftsdünger und betriebseigene Futtermittel werden in der Flächenbilanz, nicht aber in der Gesamtbilanz berücksichtigt. 3 % des Stickstoffs wurden über den Luftpfad eingetragen ( Deposition aus Verkehrsabgasen und Verbrennungsanlagen) und 2 % stammte aus Kofermenten für die Biogasproduktion. 10 % sind der biologischen Stickstofffixierung von Leguminosen (zum Beispiel Klee oder Erbsen) anzurechnen, die Luftstickstoff in erheblichem Maße binden. Etwa 1 % der Stickstoffzufuhr stammte aus Saat- und Pflanzgut. Die Stickstoffabfuhr fand zu 32 % über Fleisch, Schlachtabfälle und sonstige Tierprodukte und zu 68 % über pflanzliche Marktprodukte statt. Umweltwirkungen der Stickstoffüberschüsse Überschüssiger Stickstoff aus landwirtschaftlichen Quellen gelangt als Nitrat in Grund- und Oberflächengewässer und als Ammoniak und Lachgas in die Luft. Lachgas trägt als hochwirksames Treibhausgas zur Klimaerwärmung bei. Der Eintrag von Nitrat und Ammoniak in Land- oder Wasser-Ökosysteme kann weitreichende Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben. Diese sind unter anderem eine Nitratbelastung des Grundwassers, eine Versauerung der Böden und Gewässer und somit eine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt sowie eine Nährstoffanreicherung ( Eutrophierung ) in Wäldern, Mooren, Heiden, Oberflächengewässern und Meeren. Im Mittel der Jahre 2012 bis 2016 wurden rund 480 Kilotonnen Stickstoff pro Jahr in die deutschen Oberflächengewässer eingetragen (siehe „Einträge von Nähr- und Schadstoffen in die Oberflächengewässer“ ). Durchschnittlich stammten in diesem Zeitraum 74 % dieser Einträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Düngeverordnung Die Düngeverordnung definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie . Nach der Düngeverordnung dürfen Landwirtinnen und Landwirte Pflanzen nur entsprechend ihres Nährstoffbedarfs düngen. Die Düngeverordnung wurde 2017 und 2020 novelliert um Strafzahlungen als Folge des Urteils des EuGHs gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Dieses Ziel wurde vorerst erreicht. Die kurzfristige Wirkung der Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung werden aktuell im Rahmen eines Effizienzmonitorings geprüft, um die mit Nitrat belasteten und von Eutrophierung betroffenen Gebiete zu identifizieren und eine schnelle Nachsteuerung von Maßnahmen in diesen Gebieten zu erreichen. Informationen zu den Novellierungen finden Sie hier . Weitere Maßnahmen zur Verringerung der Überschüsse Um das Ziel der Bundesregierung zum Stickstoffüberschuss und der damit untrennbar verbundenen Umweltziele zu Nitrat im Grundwasser, Eutrophierung von Ökosystemen sowie Oberflächengewässern und zu Emissionen von Luftschadstoffen zu erreichen, muss die Gesamtstickstoffzufuhr in der Landwirtschaft verringert und der eingesetzte Stickstoff effizienter genutzt werden. Die Voraussetzung dafür ist das Schließen des Stickstoffkreislaufs. Dafür müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu führen, dass die Anwendung von Mineraldünger reduziert wird, importierte Futtermittel durch heimische ersetzt werden und die Anzahl von Nutztieren reduziert wird. Zudem muss die Effizienz der Stickstoffnutzung durch weitere Optimierungen des betrieblichen Nährstoffmanagements, wie standortangepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen, geeignete Nutzpflanzensorten und passende, vielfältige Fruchtfolgen verbessert werden. Dabei ist am Ende nicht nur die Verringerung der durchschnittlichen Überschüsse entscheidend, sondern auch die Verteilung der Nährstoffe in die Fläche, denn nur so können die genannten Umweltziele erreicht werden. Um diese Verteilung zu erreichen müssen große Tierbestände reduziert und die Tiere gleichmäßiger auf die gesamte landwirtschaftliche Fläche verteilt werden.
Fragen und Antworten zu Tierhaltung und Ernährung Die intensive Nutztierhaltung und der hohe Konsum tierischer Lebensmittel sind mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima verbunden. Änderungen in der Produktion und beim Konsum können die Umwelt und das Klima entlasten. 1 Umwelt- und Klimawirkungen der Nutztierhaltung 1.1 Welche Auswirkungen hat die Tierhaltung auf die Umwelt und das Klima? Durch die Nutztierhaltung entstehen Treibhausgasemissionen , die zur Klimaerwärmung beitragen. Zusätzlich hat der Verlust von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor in die Umwelt negative Folgen, vor allem für die Biodiversität , die Luftqualität und die Qualität von Grund- und Oberflächengewässern. Wenn die in der Tierhaltung eingesetzten Tierarzneimittel und Biozide in die Umwelt gelangen, können sie Wildtiere, Pflanzen und Mikroorganismen im Boden und im Wasser gefährden. Indirekte Umweltwirkungen der Tierhaltung entstehen nicht unmittelbar in der Tierhaltung, stehen aber in einem kausalen Zusammenhang: So benötigen die Tiere große Mengen an Futtermitteln, um tierische Produkte wie Fleisch, Milch und Eier zu erzeugen. Die intensive Nutztierhaltung ist dadurch global Mitverursacherin für den intensiven Ackerbau mit engen Fruchtfolgen, hohem Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz und einem hohen Flächenbedarf – die Folgen: zusätzliche Treibhausgasemissionen, belastete Böden und Gewässer und negative Folgen für die Biodiversität. Der hohe Bedarf an Landwirtschaftsflächen für den Futteranbau trägt im internationalen Kontext auch dazu bei, dass ökologisch wertvolle Flächen wie Wälder oder Moore einer landwirtschaftlichen Nutzung geopfert werden. Die landwirtschaftliche Nutzierhaltung kann – sofern sie im ökologisch verträglichen Maß betrieben wird – auch positive Umweltwirkungen etwa für den Bodenschutz und den Erhalt wertvoller Lebensräume haben. Dies gilt insbesondere für die grünlandbasierte Wiederkäuerhaltung. 1.2 Wieso ist es von Nachteil, wenn landwirtschaftliche Flächen für die Tierernährung belegt werden? Es macht einen Unterschied, ob Menschen sich in Form von pflanzlichen Nahrungsmitteln direkt von den landwirtschaftlichen Flächen ernähren oder ob diese Flächen genutzt werden um zuerst Futtermittel zu erzeugen, die dann für die Produktion von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs eingesetzt werden. Das liegt daran, dass 75 Prozent und mehr der an die Tiere verfütterten Nährstoffe von den Tieren selbst verbraucht und wieder ausgeschieden werden. Nur etwa ein Viertel der verfütterten Nährstoffe werden tatsächlich von den Tieren in Nahrungsmittel (Milch, Eier, Fleisch) umgewandelt. Damit geht ein Großteil der an die Tiere verfütterten Energie und Eiweiße für die menschliche Ernährung verloren. Der Flächenbedarf für die Produktion von tierischen Nahrungsmitteln ist entsprechend höher, als wenn wir uns direkt auf Basis pflanzlicher Nahrungsmittel ernähren würden. Nachteilig ist der Futtermittelanbau, wenn die Tiere von Ackerflächen gefüttert werden, auf denen ebenso gut direkt Nahrungsmittel angebaut werden könnten. In Deutschland werden knapp 40 Prozent, weltweit rund ein Drittel des Ackerlandes für die Futtermittelproduktion verwendet. Häufig werden Ackerfrüchte ausschließlich für Futterzwecke angebaut, zum Beispiel bei Silomais und Futtergetreide. So wird in Deutschland knapp 60 Prozent des verfügbaren Getreides als Futtermittel genutzt. Nur bei einigen Ackerfrüchten gibt es die Möglichkeit, Koppelprodukte zu erzielen. Das bedeutet, dass eine Ackerfrucht gleichzeitig Futtermittel und Nahrungsmittel oder nachwachsende Rohstoffe produziert. Dies gilt beispielsweise für Raps und Soja, bei deren Verarbeitung sowohl Pflanzenöle als auch Futtermittel (als Raps- und Sojaschrot) produziert werden. Weitere Informationen: UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“ | UBA-Daten zur Umwelt „Umwelt und Landwirtschaft“ | UBA-Seite „Landwirtschaft heute“ | UBA-Seite „Umweltbelastungen der Landwirtschaft” 1.3 Wie entstehen die Treibhausgase in der Tierhaltung? Die Tierhaltung trägt maßgeblich zu den direkten Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft bei. Rund 35,5 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalente, das sind gut 68 Prozent der Emissionen der Landwirtschaft und knapp 5,3 Prozent der Treibhausgasemission Deutschlands, sind direkt auf die Tierhaltung zurückzuführen. Bei der Verdauung und in der Gülle von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen wird das Treibhausgas Methan (CH ₄ ) gebildet. Zwar wird Methan nach etwa zwölf Jahren in der Atmosphäre abgebaut, doch während dieser Zeit wirkt es um ein Vielfaches stärker klimaerwärmend als Kohlendioxid (CO ₂ ). Bei der Lagerung von und der Düngung mit Wirtschaftsdüngern wie Gülle, Mist und Gärresten entsteht zudem Lachgas (N ₂ O). Dieses Treibhausgas ist sogar rund 265-mal so klimawirksam wie CO ₂ . Zu den direkten Klimawirkungen der Nutztierhaltung kommen indirekte Treibhausgasemissionen hinzu: Beim Anbau von Futtermitteln entstehen durch die Düngung Lachgasemissionen. Die Herstellung von Mineraldüngern ist sehr energieintensiv und auch die Landwirtschaftsbetriebe benötigen Energie, beispielsweise in Form von Treibstoff. Eine wichtige Rolle spielen auch Emissionen durch landwirtschaftliche Landnutzungsänderungen, zum Beispiel durch die Rodung von Wäldern oder die Entwässerung von Mooren. So gerechnet ist die Nutztierhaltung insgesamt weltweit für knapp 15 Prozent der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Weitere Informationen: UBA-Seite „Klimagase aus der Viehhaltung“ 1.4 Von Rindern produziertes Methan wird doch schnell wieder abgebaut. Wieso ist es dennoch wichtig diese Emissionen zu senken? Bei gleichbleibenden Rinderbeständen mit gleichbleibenden Methanemissionen ist die Bilanz der Emissionen langfristig ausgeglichen. Die über Fotosynthese aus der Atmosphäre entnommene und in den Futterpflanzen gespeicherte Menge an CO ₂ entspricht der CO ₂ -Menge, die entsteht, nachdem die Methanemissionen der Rinder abgebaut wurden. Der Abbau des Methans verläuft im Vergleich zu anderen Klimagasen rasch – die Verweilzeit von Methan in der Atmosphäre beläuft sich nur auf etwa 12 Jahre. Doch innerhalb dieser Zeit ist das von den Rindern gebildete Methan ausgesprochen klimawirksam. So ist die Klimawirksamkeit von Methan auf einen Zeitraum von 100 Jahren gesehen 28-mal größer als die von Kohlendioxid. Über einen Zeitraum von 20 Jahren gesehen ist Methan sogar 84-mal klimawirksamer als Kohlendioxid. Methan ist also ein kurzlebiges, aber in dieser Zeit sehr klimawirksames Treibhausgas . Bleiben Rinderbestände und deren Methanemissionen konstant, kommt es langfristig zu keinem zusätzlichen Erwärmungseffekt, weil sich Aufbau und Abbau von Methan die Waage halten. Werden jedoch die Rinderbestände reduziert, wird dem Kreislauf mehr Methan entzogen als neu gebildet wird. Dies wiederum bedeutet eine geringere Erderwärmung. Daher ist eine Reduktion der Rinderbestände eine schnell wirksame Maßnahme, um die weitere Erderwärmung einzugrenzen. Das Gegenteil ist der Fall, wenn Rinderbestände und Methanemissionen steigen. In Deutschland machen die Methanemissionen mit gut 33 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente knapp 65 Prozent der direkten landwirtschaftlichen Treibhausgas-Emissionen aus. 76 Prozent davon stammen aus der Verdauung und sind nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung zurückzuführen. Weitere Informationen: Stellungnahme des Thünen-Instituts „Landwirtschaft und Klimawandel“ 1.5 Welche Umweltprobleme entstehen durch Nährstoffverluste in der Tierhaltung? Nährstoffverluste entstehen, wenn auf landwirtschaftlichen Betrieben Nährstoffe – meist unbeabsichtigt – in die Umwelt entweichen. Sie entstehen beispielsweise im Stall, bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern und bei der Düngung selbst. Von dort gelangen sie auf unterschiedlichen Wegen in die Umwelt und wirken negativ auf das Klima und die Ökosysteme. Diese Nährstoffverluste in die Umwelt sind in Regionen mit intensiver Tierhaltung besonders hoch, da hier besonders große Mengen an Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Gärreste anfallen. Ein wichtiger Nährstoff ist Stickstoff (N). Er kann als Gas in Form von Ammoniak oder Lachgas und in gelöster Form als Nitrat in die Umwelt gelangen. Ammoniak (NH ₃ ) breitet sich mit vielfältigen Umweltwirkungen in der Atmosphäre aus. Es kann sich in empfindlichen Ökosystemen ablagern und diese unbeabsichtigt düngen. Ammoniak kann dadurch die Zusammensetzung von Tier- und Pflanzenarten in Ökosystemen verändern und zum Absterben einzelner Arten führen. Über 70 Prozent der Ammoniakemissionen in Deutschland sind auf die Tierhaltung zurückzuführen. Lachgas (N ₂ O) ist ein sehr starkes, langlebiges Treibhausgas und hat einen bedeutenden Anteil an der Klimaerwärmung. Die Tierhaltung trägt mit rund 14 Prozent zu den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei. Wenn Pflanzen gedüngt werden und sie nicht alle Nährstoffe aus dem Dünger aufnehmen können, gelangt der überschüssige Stickstoff in Form von Nitrat mit dem Sickerwasser in Grundwasser und Oberflächengewässer. Eine zu hohe Nitratkonzentration im Trinkwasser kann sich negativ auf die Gesundheit von Säuglingen auswirken. Daher gibt es einen Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser, der auch für das Grundwasser gilt. In den Oberflächengewässern wirken die ungewollten Nitratverluste wie eine Düngung und sind nachteilig für die Biodiversität , da sie beispielsweise das Algenwachstum fördern. Ähnliches gilt für den Nährstoff Phosphor (P), der sich bei übermäßiger Düngung im Boden anreichert. Durch Erosion gelangt der Phosphor zusammen mit Bodenpartikeln in die Gewässer und düngt diese ebenfalls unbeabsichtigt. Weitere Informationen: UBA-Seite „Stickstoff“ | Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu „Nitrat im Grund- und Trinkwasser“ | Interview zu Stickstoff in der Landwirtschaft | UBA-Seite „Lachgas und Methan“ und „Ammoniak“ 1.6 Welchen Einfluss haben Einträge von Tierarzneimitteln, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt? Tierarzneimittel und Biozide gelangen über Gülle, Reinigungswasser, Weidetiere, Fahrzeuge oder Ausrüstung in die Umwelt. Dort sind sie giftig für Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze und können deren Wachstum hemmen. Auch Resistenzen von Mikroorganismen, besonders gegen Antibiotika, werden gefördert. Über den Anbau von Futtermitteln auf dem Acker trägt auch die Tierhaltung zu den Einträgen von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt bei. Pflanzenschutzmittel verringern die Zahl und Artenvielfalt von Pflanzen und Insekten, die die Nahrungsgrundlage von wildlebenden Vögeln, Säugern und anderen Tieren darstellen, und hemmen wichtige Mikroorgansimen im Boden. Darüber hinaus können sie in Form von Abdrift oder Abschwemmung nicht nur die Ackerflächen selbst, sondern auch benachbarte Flächen und Gewässer belasten. Weitere Informationen: UBA-Seite „Tierarzneimittel in der Umwelt“ | UBA-Biozid-Portal | UBA-Seite „Biozide in der Umwelt“ | UBA-Seite „Pflanzenschutzmittel in der Umwelt“ 1.7 Ist die Haltung von Schweinen und Geflügel umweltfreundlicher als die von Rindern? Grundsätzlich hat die Produktion von allen tierischen Lebensmitteln negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima , auch wenn diese sich je nach Tierart und Haltungsform unterscheiden. Daher ist eine Ernährung, die stärker auf pflanzlichen Lebensmitteln basiert, aus Umweltsicht am besten. Die Treibhausgasemissionen von Schweine- und Geflügelfleisch sind pro Kilogramm Produkt deutlich geringer als die von Rindfleisch. Die Rinderhaltung dient aber meist nicht nur der Fleischproduktion, sondern gleichzeitig der Milchproduktion. Darüber hinaus können Rinder im Gegensatz zu Schweinen oder Geflügel vom Grünland ernährt werden, was zum einen eine direkte Nahrungskonkurrenz zum Menschen verhindert und zum anderen durchaus Vorteile für die Umwelt haben kann. Weitere Informationen: ifeu-Studie „Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland“ 1.8 Ist Weidehaltung von Rindern besser für die Umwelt und das Klima als eine reine Haltung im Stall? Dass Rinder sich von Grünland ernähren können, ist ihre große Stärke. Während für Geflügel- und Schweinefutter Ackerflächen benötigt werden, können Rinder auch auf Grünlandstandorten ernährt werden, die sich nicht für den Ackerbau eignen. Dies ermöglicht eine Rinderhaltung, die nicht in Nahrungs- und Futtermittelkonkurrenz zu Menschen, Geflügel und Schweinen steht. Darüber hinaus haben Wiesen und Weiden als Futtergrundlage zahlreiche ökologische Vorteile: Sie können die biologische Vielfalt fördern – besonders bei extensiver Nutzung, binden mehr Kohlenstoff im Boden als Ackerland und schützen den Boden vor Erosion . Rinder können ähnlich wie Ziegen, Schafe und Pferde zum Erhalt einer attraktiven und vielfältigen Kulturlandschaft beitragen. Auch wenn die Tiere selbst nicht auf der Weide stehen, sondern Heu und Gras im Stall fressen, kommen viele dieser ökologischen Vorteile zum Tragen. Für das Tierwohl und die Tiergesundheit dagegen ist der Auslauf auf der Weide positiv. Die UBA -Studie „Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen“ zeigt, dass Milch von Weidebetrieben im Vergleich zur Stallhaltung geringere negative Umweltwirkungen haben kann. So sinnvoll eine Grünlandnutzung durch Nutztiere ist: Eine Einschränkung besteht bei ehemaligen Moorflächen, die für die Landwirtschaft trockengelegt wurden. Die Nutzung dieser Flächen als Acker oder Grünland verursacht hohe Kohlendioxidemissionen. Solche Flächen sollten daher wiedervernässt werden und vor allem dem Klimaschutz dienen. Dies schließt eine intensive landwirtschaftliche Nutzung – auch als Grünland – aus. Weitere Informationen: UBA-Studie „Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen“ | UBA-Seite „Umweltbilanz von Milch - Weidehaltung schlägt Stallhaltung“ 1.9 Brauchen wir die Rinder, um das Grünland zu erhalten? Rinder spielen bei der Erhaltung und produktiven Nutzung des Grünlandes eine wichtige Rolle. Damit die hohen Tierleistungen beispielsweise bei der Milchmenge möglich sind, werden Rinder jedoch in bedeutendem Maße vom Acker (Futtermais, Getreide) statt vom Grünland (Gras, Heu) ernährt. Nur knapp ein Drittel der Rinder hat überhaupt Zugang zu Weiden. Das vorhandene Grünland würde nicht ausreichen, um die aktuell knapp vier Millionen Milchkühe und acht Millionen weiteren Rinder hauptsächlich mit Gras zu ernähren. Dies wäre nur mit einer deutlich reduzierten Tierleistung und reduzierten Rinderbeständen möglich. Darüber hinaus tragen auch andere Tierarten wie Schafe, Ziegen oder Pferde zum Grünlanderhalt bei. Weitere Informationen: UBA-Seite „Indikator: Grünlandfläche“ | UBA-Seite „Grünlandumbruch“ 1.10 Gibt es einen Konflikt zwischen Tierwohl und Umweltschutz? Nicht generell, denn Tierwohl und Umweltschutz gehen oftmals Hand in Hand. Tiergerechtere Haltungsbedingungen können die Gesundheit der Tiere verbessern, so dass weniger Tierarzneimittel und Biozide benötigt werden. Darüber hinaus leben gesündere Tiere länger und sind produktiver. Dies verbessert die Ökobilanz pro Kilogramm Milch oder Fleisch. Es gibt jedoch auch Zielkonflikte. So sind Filteranlagen zur Reduktion der Ammoniakemissionen bei geschlossenen Ställen besonders praktikabel, während große Offenställe mit Außenbereich dem Tierwohl dienlicher sind. Durch die größere verschmutzte Fläche können sie jedoch zu höheren Ammoniakemissionen führen. Dieser Zielkonflikt könnte zumindest teilweise durch verfahrenstechnische Maßnahmen aufgelöst werden. Berücksichtigt man hier zum Beispiel das natürliche Verhalten von Schweinen und bietet ihnen genügend Platz und einen gut strukturierten Stall an, nutzen sie unterschiedliche Bereiche zum Koten, Liegen und Fressen. So wird nur ein kleiner Teil der Stallfläche mit Kot und Harn verschmutzt und die Emissionen sinken. Weitere Informationen: UBA-Seite „Gesunde Tiere“ | UBA-Studie: „Tierwohl und Umweltschutz – Zielkonflikt oder Win-Win-Situation“ | UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“ 1.11 Müssen wir aus Umweltsicht vollständig auf Nutztiere verzichten? Nein, denn neben der Nahrungsmittelproduktion hat die Nutztierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorteile für die Umwelt. Dafür muss sie in einem verträglichen Maße erfolgen und umweltverträglich gestaltet sein. Wichtig ist hierfür, dass in einer Region nur so viele Nutztiere gehalten werden, wie die Region auch ernähren kann. Eine solche flächengebundene Tierhaltung ermöglicht es, landwirtschaftliche Kreisläufe weitgehend zu schließen und negative Umweltwirkungen wie Nährstoffverluste zu reduzieren. Sinnvoll ist außerdem eine grünlandbasierte Rinderhaltung . Um die gesamte Tierhaltung in Deutschland hin zu einer solchen multifunktionalen Tierhaltung mit höheren Standards bezüglich Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz zu entwickeln, wäre eine Reduktion der Tierbestände und ein Umbau der Tierhaltung notwendig. Dieser Umbau muss jedoch auf längere Zeit geplant und mit ausreichend Geldern finanziert werden. Bislang scheitert der Prozess an der Frage, wer welche Kosten trägt. 1.12 Lassen sich die Umweltprobleme der Tierhaltung durch eine Umstellung auf Ökolandbau vermeiden? Konventionelle tierische Lebensmittel durch dieselbe Menge ökologischer Produkte zu ersetzen, bringt nicht die notwendige Entlastung für die Umwelt und das Klima . Auch die ökologische Nutztierhaltung trägt zu den negativen Umwelteffekten der Tierhaltung bei. Nachteil des Ökolandbaus ist insbesondere der in der Regel deutlich höhere Flächenbedarf. Im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft benötigt der Ökolandbau für die gleiche Menge eines Produktes mehr Fläche. Daher sollten auch Bio-Milch, Bio-Fleisch und Bio-Eier nur in Maßen konsumiert werden. Im Zusammenspiel mit einem insgesamt reduzierten Konsum tierischer Produkte kann der Ökolandbau jedoch wesentlich zur Lösung vieler Probleme beitragen, denn er ist gegenüber der konventionellen Landwirtschaft ökologisch vorteilhaft – etwa indem er weniger Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und Biozide verwendet und auf geschlossene Nährstoffkreisläufe und eine flächengebundene Tierhaltung setzt. Darüber hinaus wird im Ökolandbau landwirtschaftliches Wissen geschaffen und erhalten. Dieses Wissen kann auch dazu beitragen, die konventionelle Landwirtschaft umweltverträglicher zu gestalten. Weitere Informationen: UBA-Studie „Entwicklungsperspektiven der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland“ | UBA-Seite „Ökologischer Landbau“ | UBA-Seite „Umweltleistungen des Ökolandbaus“ 1.13 Wie kann die Tierhaltung umwelt- und klimaverträglich werden? Verfahrenstechnische Maßnahmen und Managementmaßnahmen können die Ökoeffizienz der Tierhaltung verbessern, also die Umwelt- und Klimawirkung pro Produkteinheit (Liter Milch oder Kilogramm Fleisch) verringern. Hierzu gehören: Tierwohl und Tiergesundheit verbessern Emissionsärmere Stallsysteme nutzen Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (inklusive Biogaserzeugung) optimieren, z.B. durch besonders emissionsarme Ausbringungstechnik Nährstoffverluste in die Umwelt verringern und Nährstoffeffizienz erhöhen, z.B. durch eine flächengebundene Tierhaltung Treibhausgasemissionen durch Zucht und ggf. Futterzusätze senken Doch eine Steigerung der Ökoeffizienz allein wird vermutlich nicht ausreichen, um Umwelt- und Klimaziele zu erreichen, zumal dadurch das Problem der Nutzung von Ackerflächen für den Futtermittelanbau und den damit einhergehenden Umweltwirkungen nicht gelöst wird. Daher sollte die Nutztierhaltung nicht nur hinsichtlich des „Wie“ sondern auch des „Wieviel“ umgebaut werden. Hierfür sollte der maximal mögliche Tierbestand aus Umwelt- und Klimazielen abgeleitet werden und an die Tragfähigkeit der Ökosysteme angepasst werden. Die Verkleinerung der Tierbestände funktioniert aber nur, wenn auf der anderen Seite der Konsum angepasst wird und mehr pflanzliche und weniger tierische Lebensmittel verzehrt werden. Bleiben aktuelle Konsumgewohnheiten bestehen, werden tierische Produkte vermehrt importiert und Umweltprobleme lediglich verlagert. Weitere Informationen: UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“ 2 Umwelt- und Klimawirkung der Ernährung 2.1 Wie groß ist der Anteil der Ernährung an den konsumbedingten Umweltbelastungen? Jede Person in Deutschland emittiert durch ihren Lebensstil im Durchschnitt 10,78 Tonnen CO ₂ -Äquivalente im Jahr. Davon gehen 1,7 Tonnen CO ₂ -Äquivalente beziehungsweise 15 Prozent auf die Ernährung zurück – und damit fast gleich viel wie für die Mobilität ohne Flugreisen. Den Großteil der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen, knapp 70 Prozent, machen die tierischen Lebensmittel aus. Mehr als die Hälfte der Emissionen entstehen dabei außerhalb Deutschlands. Auch bei anderen problematischen Umweltwirkungen wie zum Beispiel Versauerung , Eutrophierung oder Feinstaub-Belastung hat die Ernährung einen großen Anteil an der Entstehung. Darüber hinaus werden enorme Mengen an Ressourcen wie Wasser oder Fläche für die Ernährung verwendet. So werden rund 83 Prozent des Pro-Kopf-Wasserverbrauchs für die Herstellung der Lebensmittel benötigt. Zudem werden für den Lebensmittelkonsum hierzulande zusätzlich zu den 6,6 Millionen Hektar Anbaufläche in Deutschland weitere 11,7 Millionen Hektar im Ausland belegt. Ein Großteil, 61 Prozent, der gesamten Anbauflächen werden dabei zur Produktion tierischer Lebensmittel – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus – genutzt. Weitere Informationen: UBA-CO ₂ -Rechner | UBA-Studie „Von der Welt auf den Teller“ | UBA-Studie „KonsUmwelt“ | EU-Kommission „Consumption Footprint Platform“ 2.2 Wie viel tierische Lebensmittel können aus Nachhaltigkeitsperspektive konsumiert werden? Als nachhaltig kann die Menge tierischer Lebensmittel gelten, die für alle Menschen produziert werden kann, ohne die planetaren Belastbarkeitsgrenzen zu überschreiten. Eine Ernährung, die gesund ist und diese Nachhaltigkeitsanforderung erfüllt, ist die von der EAT-Lancet-Kommission erarbeitete Planetary Health Diet. Die Wissenschaftler*innen der Kommission errechneten, dass eine Ernährung mit etwa 43 Gramm Fleisch pro Tag gesund und nachhaltig ist. Das liegt weit unter dem gegenwärtigen Verzehr in Deutschland von rund 142 Gramm Fleisch pro Tag (Stand: 2022). Auch bei Milchprodukten und Eiern liegt der aktuelle Verzehr deutlich über den Werten der nachhaltigen Planetary Health Diet. Inwiefern die im März dieses Jahres aktualisierten Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) diese Nachhaltigkeitsbedingung ebenfalls erfüllen, wird derzeit in einem Forschungsvorhaben des UBA ermittelt. Weitere Informationen: Bericht der EAT-Lancet Kommission | BZfE-Seite „Planetary Health Diet“ | DGE-Seite: „DGE-Empfehlungen“ 2.3 Wieviel klima- und umweltfreundlicher sind pflanzliche Lebensmittel gegenüber den tierischen? Bei der Erzeugung eines Kilogramms tierischer Lebensmittel werden deutlich mehr Treibhausgase freigesetzt und mehr Fläche belegt, als für dieselbe Menge pflanzlicher Lebensmittel. Auch das Potenzial zur Versauerung und Eutrophierung (Anreicherung von Nährstoffen) von Ökosystemen ist bei Fleisch, Milchprodukten und Eiern in den meisten Fällen höher als bei pflanzlichen Lebensmitteln. Weitere Informationen: UBA-Studie „Von der Welt auf den Teller“ | Studie „Multiple health and environmental impacts of foods“ | Studie „ Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland “ 2.4 Wie viele Treibhausgase und wie viele Flächen lassen sich durch eine vegetarische oder vegane Ernährung einsparen? Mit einer Umstellung von der durchschnittlichen Ernährungsweise in Deutschland auf eine vegetarische Ernährung ließen sich zwischen 20 und 47 Prozent der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen einsparen. Bei einer veganen Ernährung sind es zwischen 38 und 52 Prozent. Auch der Flächenfußabdruck lässt sich deutlich verringern: um 46 Prozent mit vegetarischer Ernährung und um 49 Prozent mit veganer Ernährung. Aber auch eine Ernährung mit geringeren Mengen tierischer Lebensmittel trägt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Beispielsweise kann eine Ernährung nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) mit rund 31 Kilogramm Fleisch pro Jahr, also rund 40 Prozent weniger als die derzeitige Durchschnittsmenge, zur Reduktion der Treibhausgasemissionen durch Ernährung um 9 bis 19 Prozent führen. Weitere Informationen: DGE-Seite „DGE-Empfehlungen“ 2.5 Was kann ich konkret tun, um mich umwelt- und klimafreundlicher zu ernähren? Pflanzliche Lebensmittel haben deutlich weniger negative Klima - und Umweltwirkungen als tierische und die Ökolandwirtschaft ist unterm Strich umweltfreundlicher als die konventionelle. Insofern kann man sich nach der einfachen Faustregel richten: Pflanzliche Lebensmittel in den Vordergrund stellen und tierische Lebensmittel verringern, öfter Bio-Lebensmittel kaufen, Lebensmittelabfälle reduzieren. Dies ist auch aus gesundheitlicher Sicht vorteilhaft. Weitere Informationen: UBA-Denkwerkstatt Konsum | UBA-Seite „Bio-Lebensmittel“
Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgas-Emissionen Die Landwirtschaft in Deutschland trägt maßgeblich zur Emission klimaschädlicher Gase bei. Dafür verantwortlich sind vor allem Methan-Emissionen aus der Tierhaltung (Fermentation und Wirtschaftsdüngermanagement von Gülle und Festmist) sowie Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch). Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft Das Umweltbundesamt legt im Rahmen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) eine Schätzung für das Vorjahr 2023 vor. Für die Luftschadstoff-Emissionen wird keine Schätzung erstellt, dort enden die Zeitreihen beim letzten Inventarjahr 2022. Die Daten basieren auf aktuellen Zahlen zur Tierproduktion, zur Mineraldüngeranwendung sowie der Erntestatistik. Bestimmte Emissionsquellen werden zudem laut KSG der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Bereichs zugeordnet (betrifft z.B. Gewächshäuser). Dieser Bereich hat einen Anteil von rund 14 % an den Gesamt-Emissionen des Landwirtschaftssektors. Demnach stammen (unter Berücksichtigung der energiebedingten Emissionen) 75,7 % der gesamten Methan (CH 4 )-Emissionen und 74,5 % der Lachgas (N 2 O)-Emissionen in Deutschland aus der Landwirtschaft. Im Jahr 2023 war die deutsche Landwirtschaft entsprechend einer ersten Schätzung somit insgesamt für 52,2 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO 2 )-Äquivalente verantwortlich (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft nach Kategorien“). Das entspricht 7,7 % der gesamten Treibhausgas -Emissionen (THG-Emissionen) des Jahres. Diese Werte erhöhen sich auf 60,3 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO 2 )-Äquivalente bzw. 8,9 % Anteil an den Gesamt-Emissionen, wenn die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung mit berücksichtigt werden. In den folgenden Absätzen werden die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Sektors nicht berücksichtigt. Den Hauptanteil an THG-Emissionen innerhalb des Landwirtschaftssektors machen die Methan-Emissionen mit 64,7 % im Schätzjahr 2023 aus. Sie entstehen bei Verdauungsprozessen, aus der Behandlung von Wirtschaftsdünger sowie durch Lagerungsprozesse von Gärresten aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) der Biogasanlagen. Lachgas-Emissionen kommen anteilig zu 30,1 % vor und entstehen hauptsächlich bei der Ausbringung von mineralischen und organischen Düngern auf landwirtschaftlichen Böden, beim Wirtschaftsdüngermanagement sowie aus Lagerungsprozessen von Gärresten. Durch eine flächendeckende Zunahme der Biogas-Anlagen seit 1994 haben die Emissionen in diesem Bereich ebenfalls kontinuierlich zugenommen. Nur einen kleinen Anteil (4,4 %) machen die Kohlendioxid-Emissionen aus der Kalkung, der Anwendung als Mineraldünger in Form von Harnstoff sowie CO 2 aus anderen kohlenstoffhaltigen Düngern aus. Die CO 2 -Emissionen entsprechen hier einem Anteil von weniger als einem halben Prozent an den Gesamt-THG-Emissionen (ohne LULUCF ) und sind daher als vernachlässigbar anzusehen (siehe Abb. „Anteile der Treibhausgase an den Emissionen der Landwirtschaft 2023“). Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Anteile der Treibhausgase an den Emissionen der Landwirtschaft 2023 Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Klimagase aus der Viehhaltung Das klimawirksame Spurengas Methan entsteht während des Verdauungsvorgangs (Fermentation) bei Wiederkäuern (wie z.B. Rindern und Schafen) sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern (Festmist, Gülle). Im Jahr 2022 machten die Methan-Emissionen aus der Fermentation anteilig 75,9 % der Methan-Emissionen des Landwirtschaftsbereichs aus und waren nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung (95 %) zurückzuführen. Aus dem Wirtschaftsdüngermanagement stammten hingegen nur 19,2 % der Methan-Emissionen. Der größte Anteil des Methans aus Wirtschaftsdünger geht auf die Exkremente von Rindern und Schweinen zurück. Emissionen von anderen Tiergruppen (wie z.B. Geflügel, Esel und Pferde) sind dagegen vernachlässigbar. Ein geringer Anteil (4,3 %) der Methan-Emissionen entstammte aus der Lagerung von Gärresten nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) der Biogasanlagen. Insgesamt sind die aus der Tierhaltung resultierenden Methan-Emissionen im Sektor Landwirtschaft zwischen 1990 (46,0 Mio. t CO 2 -Äquivalente) und 2023 (32,3 Mio. t CO 2 -Äquivalente) um etwa 29,8 % zurückgegangen. Wirtschaftsdünger aus der Einstreuhaltung (Festmist) ist gleichzeitig auch Quelle des klimawirksamen Lachgases (Distickstoffoxid, N 2 O) und seiner Vorläufersubstanzen (Stickoxide, NO x und Stickstoff, N 2 ). Dieser Bereich trägt zu 14,1 % an den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei. Die Lachgas-Emissionen aus dem Bereich Wirtschaftsdünger (inklusive Wirtschaftsdünger-Gärreste) nahmen zwischen 1990 und 2023 um rund 29 % ab (siehe Tab. „Emissionen von Treibhausgasen aus der Tierhaltung“). Zu den tierbedingten Emissionen gehören ebenfalls die Lachgas-Emissionen der Ausscheidung beim Weidegang sowie aus der Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf die Felder. Diese werden aber in der Emissionsberichterstattung in der Kategorie „landwirtschaftliche Böden“ bilanziert. Somit lassen sich in 2023 rund 35,5 Mio. t CO 2 -Äquivalente direkte THG-Emissionen (das sind 68,1 % der Emissionen der Landwirtschaft und 5,3 % an den Gesamt-Emissionen Deutschlands) allein auf die Tierhaltung zurückführen. Hierbei bleiben die indirekten Emissionen aus der Deposition unberücksichtigt. Klimagase aus landwirtschaftlich genutzten Böden Auch Böden sind Emissionsquellen von klimarelevanten Gasen. Neben der erhöhten Kohlendioxid (CO 2 )-Freisetzung infolge von Landnutzung und Landnutzungsänderungen (Umbruch von Grünland- und Niedermoorstandorten) sowie der CO 2 -Freisetzung durch die Anwendung von Harnstoffdünger und der Kalkung von Böden handelt es sich hauptsächlich um Lachgas-Emissionen. Mikrobielle Umsetzungen (sog. Nitrifikation und Denitrifikation) von Stickstoffverbindungen führen zu Lachgas-Emissionen aus Böden. Sie entstehen durch Bodenbearbeitung sowie vornehmlich aus der Umsetzung von mineralischen Düngern und organischen Materialien (d.h. Ausbringung von Wirtschaftsdünger und beim Weidegang, Klärschlamm, Gärresten aus NaWaRo sowie der Umsetzung von Ernterückständen). Insgesamt werden 13,7 Mio. t CO 2 -Äquivalente Lachgas durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Böden emittiert. Es werden direkte und indirekte Emissionen unterschieden: Die direkten Emissionen stickstoffhaltiger klimarelevanter Gase (Lachgas und Stickoxide, siehe Tab. „Emissionen stickstoffhaltiger Treibhausgase und Ammoniak aus landwirtschaftlich genutzten Böden“) stammen überwiegend aus der Düngung mit mineralischen Stickstoffdüngern und den zuvor genannten organischen Materialien sowie aus der Bewirtschaftung organischer Böden. Diese Emissionen machen den Hauptanteil (das entspricht 72,2 % oder 43,9 kt Lachgas-Emissionen bzw. 11,6 Mio. t CO 2 -Äquivalente) aus. Seit der Berichterstattung 2023 werden auch zusätzlich Komposte aus Bio- und Grünabfall berücksichtigt. Quellen für indirekte Lachgas-Emissione n sind die atmosphärische Deposition von reaktiven Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen sowie die Lachgas-Emissionen aus Oberflächenabfluss und Auswaschung von gedüngten Flächen. Indirekte Lachgas-Emissionen belasten vor allem natürliche oder naturnahe Ökosysteme, die nicht unter landwirtschaftlicher Nutzung stehen. Im Zeitraum 1990 bis 2023 nahmen die Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden um 29 % ab. Gründe für die Emissionsentwicklung Neben den deutlichen Emissionsrückgängen in den ersten Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung vor allem durch die Verringerung der Tierbestände und den strukturellen Umbau in den neuen Bundesländern, gingen die THG-Emissionen erst wieder ab 2017 deutlich zurück. Die Folgen der extremen Dürre im Jahr 2018 waren neben hohen Ernteertragseinbußen und geringerem Mineraldüngereinsatz auch die erschwerte Futterversorgung der Tiere, die zu einer Reduzierung der Tierbestände (insbesondere bei der Rinderhaltung aber seit 2021 auch bei den Schweinebeständen) beigetragen haben dürfte. Wie erwartet setzt sich der abnehmende Trend fort bedingt durch die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe vor dem Hintergrund stark gestiegener Energie-, Düngemittel- und Futterkosten und damit höherer Produktionskosten. Maßnahmen in der Landwirtschaft zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen Das von der Bundesregierung in 2019 verabschiedete und 2021 novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz legt fest, dass die Emissionen der Landwirtschaft (inklusive der Emissionen aus den landwirtschaftlichen mobilen und stationären Verbrennungen) bis 2030 auf 56 Mio. t CO 2 -Äquivalente reduziert werden müssen. Auf Basis der vorgelegten Daten werden die Unterschreitungen der Emissionsmengen in 2022 anteilmäßig auf alle folgenden Jahre umgelegt: für 2030 erhöht sich damit die zulässige Emissionsmenge so auf 57,4 Mio. t CO 2 -Äquivalente. Weiterführende Informationen zur Senkung der Treibhausgas -Emissionen finden Sie auf den Themenseiten „Ammoniak, Geruch und Staub“ , „Lachgas und Methan“ und „Stickstoff“ .
Distickstoffoxid-Emissionen Distickstoffoxid ist ein bedeutendes Klimagas. 1990 hatten die Distickstoffoxid-Emissionen einen Anteil von 4,1 % an den gesamten THG-Emissionen in CO₂-Äquivalenten. 2023 lag der Anteil immer noch bei 3,2 %. Zwischen 1990 und 2000 sanken die Emissionen und stagnierten dann bis 2009. Die Jahre ab 2010 zeigen ein deutlich geringeres Niveau und in den letzten Jahren einen rückläufigen Trend. Entwicklung in Deutschland seit 1990 Im Rahmen der Klimarahmenkonvention haben die Vertragsstaaten Maßnahmen zu ergreifen, um die Distickstoffoxid-Emissionen zu verringern (siehe “Klimarahmenkonvention“ ). 1990 betrugen die Distickstoffoxid (N 2 O)-Emissionen 188 Tausend Tonnen (Tsd. t). Im Zeitraum bis 1999 gingen sie um ca. ein Drittel zurück (siehe Abb. „Distickstoffoxid-Emissionen nach Kategorien“). Der Rückgang wurde zu zwei Dritteln durch emissionsmindernde Maßnahmen im Bereich der Adipinsäureproduktion (Grundstoff bei der Kunststoffherstellung) erreicht. Zudem veränderte sich die Landwirtschaft in den neuen Ländern. Bei rückläufigen Tierbeständen wurden weniger tierische Abfälle als Wirtschaftsdünger eingesetzt. Flächen wurden in großem Umfang stillgelegt, deshalb mussten weniger mineralische Stickstoffdünger eingesetzt werden. Im Jahr 2010 führte eine gezielte technische Minderung der Emissionen einer Chemieanlage zu einem starken und dauerhaften Rückgang. In den Jahren 2011 bis 2017 fluktuierten die Emissionen leicht um 100 Tsd. t pro Jahr, in den Folgejahren ist eine sukzessive Reduktion auf 82 Tsd. t. im Jahr 2023 zu beobachten. (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien“). Distickstoffoxid-Emissionen nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Verursacher von Distickstoffoxid-Emissionen Hauptquellen für Distickstoffoxid-Emissionen sind stickstoffhaltiger Dünger in der Landwirtschaft und die landwirtschaftliche Tierhaltung. Nach kleinen Rückgängen in den Jahren 1990 bis 1994 stagnierten die Emissionen der Landwirtschaft bei ca. 70-76 Tausend Tonnen Distickstoffoxid jährlich und fallen erst ab 2018 sukzessive ab. Im Jahr 2023 machten sie 74 % der gesamten Distickstoffoxid-Emissionen aus. Weitere Quellen sind die Industrieprozesse in der chemischen Industrie: Bis 1997 hatte die industrielle Produktion von Adipinsäure – einem Grundstoff bei der Kunststoffherstellung, für Lösemittel und Weichmacher – mit knapp einem Drittel einen wesentlichen Anteil an den Distickstoffoxid-Emissionen, der jedoch bis 2017 stufenweise auf ca. wenige Prozent schrumpfte. Geringere Emissionen entstehen auch durch stationäre und mobile Verbrennungsprozesse, durch die Abwasserbehandlung und durch den direkten Einsatz von Distickstoffoxid (zum Beispiel als Narkosemittel). Seit 1999 wird die Emissionsentwicklung stark von der Emissionsentwicklung in der chemischen Industrie beeinflusst
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