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Bioenergie Moser GmbH & Co.KG

Die Bioenergie Moser GmbH & Co. KG vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leonhard Moser beantragte am 09.08.2024 beim Landratsamt Rosenheim als zuständige Genehmigungsbehörde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Biogasanlage. Die Änderung umfasst die Erweiterung der Gasproduktion durch Einsatz von Gülle und Festmist, die Gewinnung von Stickstoffdünger aus den Gärresten, die Volumenreduzierung der Gärreste durch Vakuumverdampfung sowie die Verwendung des produzierten Gases zur Stromerzeugung durch den Anlagenbetreiber. Die Gasmehrproduktion dient der Einspeisung ins öffentliche Gasnetz oder wird als verflüssigtes Gas (LNG und CO2) abgegeben. Die installierte Motorleistung wird nicht erhöht.

Minister Meyer: „Mehr Geld für die Verbesserung des Trinkwasserschutzes in Niedersachsen“

Norden / Hannover . Ziel des Niedersächsisches Kooperationsmodells zum Trinkwasserschutz ist es, die Qualität des Grundwassers weiterhin zu sichern und zu verbessern – und insbesondere die Nitrateinträge in das Grundwasser zu verringern. Dies soll durch sogenannte Freiwillige Vereinbarungen und die Gewässerschutzberatung erreicht werden. Bei den Vereinbarungen und in den Trinkwasserschutzkooperationen arbeiten Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis im Sinne des Trinkwasserschutzes zusammen. Koordiniert werden die Aktivitäten des Kooperationsmodells vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Ziel des Niedersächsisches Kooperationsmodells zum Trinkwasserschutz ist es, die Qualität des Grundwassers weiterhin zu sichern und zu verbessern – und insbesondere die Nitrateinträge in das Grundwasser zu verringern. Dies soll durch sogenannte Freiwillige Vereinbarungen und die Gewässerschutzberatung erreicht werden. Bei den Vereinbarungen und in den Trinkwasserschutzkooperationen arbeiten Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis im Sinne des Trinkwasserschutzes zusammen. Koordiniert werden die Aktivitäten des Kooperationsmodells vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Umweltminister Christian Meyer ist nun einer Forderung der Wasser-, Umwelt- und Landwirtschaftsverbände nachgekommen, hierfür die Mittel endlich zu erhöhen. „Sauberes Grund- und Trinkwasser ist gerade in Zeiten der Klimakrise und des Wassermangels von höchster Bedeutung. Ich freue mich daher, dass es gelungen ist, deutlich mehr Geld für die erfolgreichen Trinkwasserkooperationen von Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaft in Niedersachsen bereitzustellen. Gutes Trinkwasser ist unsere unverzichtbare Lebensgrundlage und ihr Schutz muss uns etwas wert sein.“ Zur Sicherung der Grundwasserqualität und damit die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser dauerhaft erhalten bleibt, wurden die Mittel für das Kooperationsmodell nun um rund vier Millionen Euro pro Jahr auf insgesamt 22 Millionen Euro erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um rund 20 Prozent. um rund vier Millionen Euro pro Jahr auf insgesamt 22 Millionen Euro „Wir freuen uns sehr, dass die zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. Diese sind ein wichtiger Schritt, um langfristig den Trinkwasserschutz in Niedersachsen zu verbessern und die Grundwasserqualität zu sichern“, sagt Grundwasser-Expertin Dr. Anne Kremer von der NLWKN-Direktion in Norden. Die zusätzlichen Mittel stammen aus der Wasserentnahmegebühr (WEG), die zu Jahresbeginn um einen Inflationsausgleich angehoben wurde. Die Erhöhung der Finanzmittelausstattung greift ab 2025 für 71 Kooperationen des Niedersächsischen Kooperationsmodells. In der Vergangenheit traten Anpassungen des Budgets immer erst mit Neuabschluss der fünfjährigen Verträge in Kraft, so dass einzelne Kooperationen teilweise vier Jahre auf eine Anpassung warten mussten. Die Verteilung des zusätzlichen Budgets richtet sich nach dem sogenannten Prioritätenprogramm Trinkwasserschutz, das als Grundlage für die transparente Zuteilung von Fördermitteln dient. Im Zuge der zusätzlich bereitgestellten Mittel wurde das Prioritätenprogramm aktualisiert. „Hierbei wurden zum einen die Hektar-Sätze für die einzelnen Handlungsbereiche angehoben, so dass jedes Trinkwassergewinnungsgebiet von der Erhöhung der Finanzmittel profitiert. Zum anderen wurden bereits vorhandene Kriterien, wie die zusätzliche Förderung von Trinkwassergewinnungsgebieten mit hohem Ackeranteil, angepasst“, erklärt Dr. Anne Kremer. Da die einzelnen Kooperationen unterschiedlich von den Anpassungen des Prioritätenprogrammes profitieren, fällt die Erhöhung der Finanzmittelausstattung in den einzelnen Kooperationen unterschiedlich hoch aus. „Das heißt es gibt Kooperationen, in denen die Erhöhung des Budgets über bzw. unter dem Landesmittel von 20 Prozent liegt. Sie beträgt jedoch entsprechend der Erhöhung der Hektar-Sätze mindestens 12,5 Prozent.“ Notwendig wurde die Erhöhung der Budgets für die einzelnen Kooperationen aufgrund der Inflation und der damit verbundenen Preissteigerungen in der Gewässerschutzberatung und bei den Freiwilligen Vereinbarungen. „Ohne eine entsprechende Anpassung der Finanzmittelausstattung hätte man in den Kooperationen weder den aktuellen Stand der einzelnen Beratungsleistungen, noch den aktuellen Abschlussgrad an flächenbezogenen Maßnahmen halten können. Als Folge wäre die jährlich erzielte Stickstoffminderung in den Kooperationen zurückgegangen. Dies galt es unbedingt zu verhindern“, betont Kremer. Außer zum Auffangen der Preissteigerungen war die Erhöhung des Budgets auch notwendig, um den neuen Maßnahmenkatalog für Freiwillige Vereinbarungen umzusetzen. Dieser beinhaltet neue Möglichkeiten zum Abschluss von Freiwilligen Vereinbarungen, wie beispielsweise Geräte zur gewässerschonenden Bewirtschaftung anzuschaffen. Ein weiterer Grund liegt in den neuen Anforderungen an die Kooperationen. Neben Nitrat rücken weitere Belastungen des Grundwassers in den Fokus. Hier sind vor allem Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte, wie relevante und nicht relevante Metaboliten, zu nennen. Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Das Niedersächsische Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz wurde im Jahr 1992 eingeführt. Im Jahr 2024 umfasst das Niedersächsische Kooperationsmodell 374 Trinkwassergewinnungsgebiete, die sich in 72 Kooperationen zusammengeschlossen haben und in denen eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 282.000 Hektar bewirtschaftet wurde. Das entspricht etwa elf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens. Zentrale Bausteine der Kooperationen sind: Zentrale Bausteine der Kooperationen sind: Freiwillige Vereinbarungen Freiwillige Vereinbarungen Freiwillige Vereinbarungen enthalten Bewirtschaftungsauflagen, die über die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung hinausgehen, freiwillig sind und wirtschaftliche Nachteile bzw. Mehraufwendungen finanziell ausgleichen. So werden wirtschaftliche Nachteile – beispielsweise bei der reduzierten N-Düngung in Folge geringerer Erträge – und Mehraufwendungen – beispielsweise beim Anbau von Zwischenfrüchten in Form von Saatgut und der Saat – ausgeglichen. Gewässerschutzberatung Gewässerschutzberatung Kern der Gewässerschutzberatung ist die einzelbetriebliche Beratung, die für die Landwirte kostenlos ist und inhaltlich alle Themen behandelt, die mit dem Gewässerschutz in Verbindung stehen, wie beispielsweise die grundwasserschutzorientierte Düngeplanung. Weitere Beratungsformen sind Gruppenberatungen und Rundschreiben. Neben der Beratung werden im Rahmen der Gewässerschutzberatung Grundlagendaten erfasst, begleitende Untersuchungen und Versuche durchgeführt sowie unterschiedliche Parameter der Erfolgskontrolle erhoben. Aktuelle Informationen zum Kooperationsmodell werden in folgendem Artikel bereitgestellt: Niedersächsisches Kooperationsmodell Trinkwasserschutz

Biolebensmittel

Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei Wie Sie beim Kauf von Biolebensmitteln richtig handeln Kaufen Sie Lebensmittel aus ökologischer Produktion (Bio-Siegel). Achten Sie auf eine ausgewogene, gesunde und pflanzenbasierte Ernährung. Gewusst wie Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei, indem sie die mit der konventionellen Landwirtschaft verknüpften Umweltbelastungen reduzieren. Anbau und Herstellung von Biolebensmitteln sind in der EG-Öko-Basisverordnung geregelt. Wichtigste Merkmale sind der Verzicht auf chemisch-synthetische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ und auf leicht lösliche mineralische Düngemittel sowie eine möglichst artgerechte Tierhaltung. Kauf von Biolebensmitteln: Biolebensmittel erhält man in (fast) jedem Lebensmittelgeschäft. Während Naturkostläden, Biosupermärkte und Lieferdienste Vollsortimente haben, findet man auch in konventionellen Supermärkten, Drogerien, Reformhäusern oder Wochenmärkten eine immer größere Auswahl an Produkten in Bio-Qualität. Alle Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, sind an dem gesetzlich vorgeschriebenen EU-Bio-Logo (siehe Abbildung) erkennbar. Das sechseckige deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Orientierung im Label-Dschungel: Bioprodukte erkennt man am EU-Bio-Logo. Hat ein Produkt kein EU-Bio-Logo, ist es auch kein Bioprodukt. Daneben gibt es noch viele weitere Bio-Kennzeichnungen auf Lebensmitteln: Label ökologischer Anbauverbände: Die meisten Verbände wie z.B. Bioland, Naturland oder Demeter existierten in Deutschland schon vor der Einführung der EG-Öko-Verordnung im Jahr 1993. Die Verbandsrichtlinien sind in einigen Punkten strenger als der EU-Bio-Standard. Handelsmarken: Viele große Handelsketten haben eigene Bio-Marken gegründet, um Bioprodukte besser vermarkten zu können. Die Umweltanforderungen entsprechen dabei dem EU-Bio-Logo. Auf dem Informationsportal label-online.de finden Sie unter der Kategorie "Ernährung" alle Siegel der Anbauverbände und der Bio-Handelsmarken. Bio-Logo (EU) Quelle: EU-Kommission Bio-Siegel (Deutschland) Quelle: BMEL Geschützte Begriffe : Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Erzeugung und Verarbeitung so gekennzeichneter Lebensmittel sind nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erfolgt. Auch folgende Begriffe auf Lebensmitteln dürfen nur für Bioprodukte verwendet werden: biologisch oder ökologisch kontrolliert biologisch bzw. kontrolliert ökologisch biologischer bzw. ökologischer Landbau. Andere Begriffe hingegen wie z.B. "integrierter Landbau", "natürlich" oder "kontrolliert" stehen nicht für Bioprodukte. Lebensmittel wertschätzen: Eine artgerechte Tierhaltung, umweltschonende Anbaumethoden und Betriebskontrollen sind in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Aus diesem Grund sind Biolebensmittel meist teurer gegenüber vergleichbaren konventionellen Lebensmitteln. Trotzdem können Sie auch beim Einkauf von Biolebensmitteln Geld sparen: Weniger Fleischprodukte im Warenkorb und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen helfen zum Beispiel dabei. Bedenken Sie: Konventionelle Lebensmittel sind auch deshalb so günstig, weil die Kosten für die damit verbundenen Umweltschäden (sogenannte externe Kosten) an die Allgemeinheit und zukünftige Generationen weitergegeben werden. Auf ausgewogene Ernährung achten: Längst gibt es alle Lebens- und Genussmittel auch in Bio-Qualität: Von der Tiefkühlpizza über Süßigkeiten bis hin zu Hochprozentigem. Das ist im Vergleich zu konventionell hergestellten Produkten besser für die Umwelt, aber nicht automatisch auch gut für die Gesundheit. Die allgemeinen Ernährungsregeln haben deshalb auch für Biolebensmittel ihre Gültigkeit. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat zum Beispiel auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse die DGE-Empfehlungen "Gut essen und trinken" formuliert, die Ihnen helfen, genussvoll und gesund erhaltend zu essen. Was Sie noch tun können: Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch- und anderen tierischen Produkten (z.B. Margarine statt Butter) und beachten Sie unsere Tipps zur klima- und umweltfreundlichen Ernährung . Beachten Sie unsere Tipps zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen . Kaufen Sie – wenn möglich – Produkte aus fairem Handel. Ca. 70 Prozent der Fairtrade-Produkte sind bio-zertifiziert. Kaufen sie Gemüse wie Kohlrabi, Möhren oder Radieschen ohne Blätter, wann immer möglich. Ohne die Blätter bleibt das Gemüse vom Feld zum Laden länger frisch. Außerdem werden für die schönen Blätter häufig zusätzlich Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt. Lassen Sie sich beim Kauf von Obst und Gemüse nicht von äußerlichen Makeln leiten. Wählen Sie gezielt Obst und Gemüse ohne Klassenangaben oder der Klasse II. Kaufen Sie Obst und Gemüse nach ihrem persönlichen Mengenbedarf, auch wenn größere Mengen rabattiert sind. Achten Sie bei Obst und Gemüse auf Saisonalität. Auf Wochenmärkten gibt es eine große Auswahl an saisonalen Produkten. Vermeiden Sie das Anfassen und Drücken von losem Obst und Gemüse. Wählen Sie beim Einkauf nicht immer das aller neueste und frischeste Obst oder Gemüse. Verzichten sie gezielt auf eingepacktes Obst und Gemüse und nutzen Sie Obst- und Gemüsenetze für den Transport. Ökolandbau fördert die Artenvielfalt. Quelle: Umweltbundesamt Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln Quelle: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Mit dem Bio-Siegel erkennen Sie schnell und einfach Lebensmittel aus ökologischem Anbau. Quelle: EU-Kommission Hintergrund Umweltsituation: Etwa die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik wird landwirtschaftlich genutzt. Entsprechend groß und vielseitig sind die Auswirkungen auf die Umwelt. Insbesondere die intensive Landwirtschaft ist verantwortlich für hohe Nährstoffeinträge in Flüsse, Seen und Grundwasser, für ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen, für Bodenerosion und -verdichtung sowie für den Biodiversitätsverlust durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und große Ackerschläge. Rund drei Viertel der Stickstoffeinträge und die Hälfte der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer erfolgen beispielsweise aus der Landwirtschaft. Aufgrund hoher Nitratbelastungen sind derzeit 22 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland in einem schlechten chemischen Zustand, das heißt, die Nitratkonzentrationen liegen in diesen Grundwasserkörpern über 50 Milligramm pro Liter. In Oberflächengewässern liegen die Nitratbelastungen auch noch viel zu hoch, sind aber wesentlich geringer als im Grundwasser. Aufgrund der zu hohen Nitratbelastung sind unsere Küstengewässer eutrophiert und in einem schlechten ökologischen Zustand. Im Jahr 2023 war die deutsche Landwirtschaft für die ⁠Emission⁠ von rund 52,2 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten verantwortlich. Das sind 7,7 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen dieses Jahres. Vor allem Methanemissionen (CH 4 ) aus der Tierhaltung und dem Wirtschaftsdüngermanagement sowie Lachgasemissionen (N 2 O) aus landwirtschaftlich genutzten Böden, als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch), sind dafür verantwortlich. So stammten 75,7 Prozent der CH 4 -Emissionen und 74,5 Prozent der N 2 O-Emissionen aus der Landwirtschaft. Eine ökologische Landwirtschaft entlastet Gewässer und Böden. Der ökologische Landbau hatte in Deutschland 2023 einen Anteil an der Agrarfläche von 11,8 Prozent, 1999 waren es nur 2,9 Prozent. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des ökologischen Landbaus an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 auf 30 Prozent zu steigern. Wesentliche Merkmale des ökologischen Landbaus sind: Fruchtfolgen: Wechselnder Anbau verschiedener Kulturen, die sich gegenseitig ergänzen. Mit dieser Methode wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert. Außerdem haben Krankheiten und Schädlinge dadurch weniger Chancen, sich zu verbreiten. Humuswirtschaft: Dazu gehören Bodenlockerung und Gründüngung. Ansonsten bildet das aus dem eigenen Betrieb stammende organische Material (Mist und Kompost) die Grundlage für die weitere Anreicherung mit Humus. Stärkung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte: Grundprinzip ist die Vorbeugung gegen Krankheiten. Dabei hilft das Wissen über günstige Pflanzen-Nachbarschaften, richtige Saatzeitpunkte, Standort- und Sortenwahl etc. Keine gentechnisch veränderte Organismen (⁠ GVO ⁠) Unkrautregulierung ohne Chemie: Gelingt durch Fruchtfolge und Bodenbedeckung (z.B. mit Stroh) oder auch durch mechanische Bearbeitung. Artgerechtere Tierhaltung: Mehr Auslauf- und Bewegungsmöglichkeit im Freien, eine längere Mastzeit und geringerer Antibiotikaeinsatz gewähren mehr Tierwohl. Gesetzeslage: Nur Produkte, die nach den Regeln der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert werden, tragen das "Bio"-Siegel: Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten bestehen, müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau kommen. Die übrigen 5 Prozent dürfen nur dann aus der konventionellen Landwirtschaft stammen, wenn sie in ökologischer Qualität am Markt nicht verfügbar sind. Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter der Bezeichnung "Bio" oder "Öko" zu vertreiben. Zur Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Marktbeobachtung: Im Jahr 2023 wurde mit Biolebensmitteln ein Umsatz von gut 16 Mrd. Euro erzielt (siehe Marktdaten: Ernährung ). Trotzdem liegt der Marktanteil von Biolebensmitteln am gesamten Lebensmittelmarkt lediglich bei 7 Prozent (⁠ BÖLW ⁠-Branchenreport 2023). Es gibt sowohl Handlungsbedarf als auch Potenzial für ein stärkeres Marktwachstum: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Jahr 2030 vom Ökolandbau belegt werden soll. Überträgt man dies auf die Nachfrage nach Biolebensmittel, muss sich der heutige Marktanteil mehr als vervierfachen. Andere Länder lagen bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Bioprodukte deutlich vor Deutschland mit 184 Euro pro Person und Jahr: 437 Euro sind es in der Schweiz, 365 Euro in Dänemark und 274 Euro in Österreich. Auch beim Marktanteil wird Deutschland unter anderem von Dänemark mit 12 Prozent, von Österreich mit 11,5 Prozent und der Schweiz mit 11,2 Prozent deutlich geschlagen und belegt den 6. Platz (in Europa). Das Marktwachstum korrespondiert mit einer höheren Kaufbereitschaft für Bioprodukte. Während 2014 nur 20 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten angaben, immer oder häufig Bioprodukte zu kaufen, waren es 2022 rund 36 Prozent der Befragten. Insgesamt gaben 85 Prozent der Befragten an, zumindest gelegentlich Bio-Lebensmittel zu kaufen. 3 Prozent der Befragten gaben an, dies "ausschließlich", 33 Prozent "häufig" und weitere 49 Prozent "gelegentlich" zu tun (⁠BMEL⁠ 2023). Als die wichtigsten Gründe für den Kauf von Biolebensmitteln wurden artgerechte Tierhaltung, Naturbelassenheit, Regionalität sowie Sozialstandards bzw. faires Erzeugereinkommen genannt. Das deutsche Bio-Siegel, das für Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft steht, kennen 95 Prozent der deutschen Konsumenten. Es ist deutlich bekannter als sein europäisches Pendant, das nur gut einem Viertel der Bevölkerung ein Begriff ist. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten: Boden (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Landwirtschaft (UBA-Themenseite) Ökologischer Landbau (UBA-Themenseite) Marktbeobachtung: Ernährung (Daten zur Umwelt) Landwirtschaft (Daten zur Umwelt) Quellen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (⁠BMEL⁠): Ökobarometer 2022 – Umfrage zum Konsum von Bio-Lebensmitteln. Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (2023): Branchen Report 2023 - Ökologische Lebensmittelwirtschaft.

Landwirtschaft

Landwirtschaft Obwohl die Landwirtschaft einen sinkenden Anteil an der Wirtschaftsleistung hat, nimmt sie als größte Flächennutzerin Deutschlands erheblichen Einfluss auf Böden, Gewässer, Luft, Klima, die biologische Vielfalt - und auf die Gesundheit der Menschen. Landwirtschaft heute Etwa die Hälfte der Fläche Deutschlands – rund 16,6 Millionen Hektar – wird landwirtschaftlich genutzt. Rund 255.000 landwirtschaftliche Betriebe erzeugen Nahrungs- und Futtermittel sowie nachwachsende Rohstoffe (vor allem Mais und Raps) zur stofflichen und energetischen Verwendung. In den letzten 70 Jahren hat die Landwirtschaft in Deutschland ihre Produktion enorm gesteigert. Während ein Landwirt bzw. eine Landwirtin im Jahr 1900 rechnerisch noch rund vier Personen mit Nahrungsmitteln versorgte, waren es 1950 zehn und 2021 bereits 139 Menschen – mit steigender Tendenz ( BLE 2023 ). Mit der intensiven landwirtschaftlichen Flächennutzung bei stetiger Produktionssteigerung sind Auswirkungen auf die Umwelt, das ⁠ Klima ⁠ und den Naturhaushalt verbunden. Gleichzeitig stehen die Landwirtschaft und der ländliche Raum vor großen Herausforderungen durch demographische Veränderungen, globale Wettbewerbsbedingungen, ⁠ Klimawandel ⁠ und gesellschaftliche Erwartungen an eine umweltverträgliche, ressourcenschonende und tiergerechte Landwirtschaft mit gesunden Produkten. Eine Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik, die Lösungen zur Minimierung der Umweltauswirkungen und die aktuellen Herausforderungen bereithält, ist daher dringend erforderlich. Die Zukunftskommission Landwirtschaft gibt in ihrem Abschlussbericht umfangreiche Empfehlungen wie eine Transformation des Agrar- und Ernährungswesens gesamtgesellschaftlich erfolgen sollte. Umweltwirkungen Agrarlandschaften sind Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, dienen als Speicher und Filter für Wasser und prägen das Bild gewachsener Kulturlandschaften. Die Landwirtschaft hat erheblichen Einfluss auf verschiedene Schutzgüter. Der Einsatz von Maschinen zur Bodenbearbeitung und Ernte sowie die intensive Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln beeinflussen den Boden, das Wasser, die Luft und die in der Agrarlandschaft lebenden Tiere und Pflanzen. Die intensive Stickstoffdüngung (organisch und mineralisch) ist Verursacher klimaschädlicher Treibhausgase, führt zu Nitratbelastungen des Grundwassers und trägt zur Nährstoffüberversorgung (⁠ Eutrophierung ⁠) von Flüssen, Seen und Meeren bei. Der Verlust der Artenvielfalt und der mit Landnutzungsänderungen (insbesondere Grünlandumbruch und Moornutzung), Düngemittelausbringung, Bodenbearbeitung und Tierhaltung verbundene Ausstoß klimawirksamer Treibhausgase sind weitere Folgen intensiver Landwirtschaft. Die auf Ertragssteigerung ausgerichtete Intensivlandwirtschaft hinterlässt eintönige, ausgeräumte Agrarlandschaften und trägt mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zum Verlust der ⁠ Biodiversität ⁠ bei; schwere Maschinen und die intensive Bodenbearbeitung können den Boden verdichten, Bodenunfruchtbarkeit verursachen und steigern die Gefahr für Wasser- und Winderosion. Das Video kann zu redaktionellen Zwecken kostenlos verwendet werden. Die Pressestelle des UBA stellt die Videodaten dazu auf Anfrage gerne zur Verfügung. Ziele einer umweltfreundlichen Landwirtschaft Die Landwirtschaft ist für den Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen von großer Bedeutung. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, ⁠ Klima ⁠ und ⁠ Biodiversität ⁠ zu minimieren, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Dies unterstützt auch die EU Kommission mit ihrer im Mai 2020 veröffentlichten „Farm-to-Fork-Strategie“ ( Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem ). Die Strategie zielt darauf ab, das europäische Lebensmittelsystem in verschiedenen Dimensionen nachhaltiger zu gestalten und ist Teil des „europäischen Green Deal“. Bis 2030 sollen beispielsweise der Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide um 50 % verringert und die Verwendung gefährlicherer Pestizide um 50 % reduziert werden. Der Verkauf von antimikrobiellen Mitteln für Nutztiere und Aquakultur soll in der EU bis 2030 ebenfalls halbiert werden. Auch der Einsatz von Düngemitteln soll bis 2030 um 20 % gesenkt und damit die Nährstoffverluste um mindestens 50 % vermindert werden. Außerdem soll der ökologische Landbau gestärkt und die ökologisch bewirtschaftete Fläche in der EU bis 2030 auf 25 % ausgeweitet werden. Ein weiteres Ziel ist es, dass mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Flächen mit Elementen ausgestattet sind, die die Artenvielfalt fördern, darunter Blühstreifen, Hecken, Teiche oder Trockenmauern . Verbindliche Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, enthält die Strategie jedoch nicht. Ein ambitioniertes nationales Ordnungsrecht und die künftige Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft zu minimieren und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften und deren Bindung an die EU-Direktzahlungen und andererseits über attraktive Anreize zur Erbringung höherer Umweltleistungen gelingen. Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) 2020 bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten. Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft hat sich in ihrem Abschlussbericht dafür ausgesprochen, dass die EU-Agrarsubventionen innerhalb der nächsten zwei Förderperioden vollständig auf eine Honorierung öffentlicher Leistungen der Landwirtschaft umgestellt werden sollten.

Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgas-Emissionen

Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgas-Emissionen Die Landwirtschaft in Deutschland trägt maßgeblich zur Emission klimaschädlicher Gase bei. Dafür verantwortlich sind vor allem Methan-Emissionen aus der Tierhaltung (Fermentation und Wirtschaftsdüngermanagement von Gülle und Festmist) sowie Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch). Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft Das Umweltbundesamt legt im Rahmen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) eine Schätzung für das Vorjahr 2023 vor. Für die Luftschadstoff-Emissionen wird keine Schätzung erstellt, dort enden die Zeitreihen beim letzten Inventarjahr 2022. Die Daten basieren auf aktuellen Zahlen zur Tierproduktion, zur Mineraldüngeranwendung sowie der Erntestatistik. Bestimmte Emissionsquellen werden zudem laut KSG der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Bereichs zugeordnet (betrifft z.B. Gewächshäuser). Dieser Bereich hat einen Anteil von rund 14 % an den Gesamt-Emissionen des Landwirtschaftssektors. Demnach stammen (unter Berücksichtigung der energiebedingten Emissionen) 75,7 % der gesamten Methan (CH 4 )-Emissionen und 74,5 % der Lachgas (N 2 O)-Emissionen in Deutschland aus der Landwirtschaft. Im Jahr 2023 war die deutsche Landwirtschaft entsprechend einer ersten Schätzung somit insgesamt für 52,2 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO 2 )-Äquivalente verantwortlich (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft nach Kategorien“). Das entspricht 7,7 % der gesamten ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen (THG-Emissionen) des Jahres. Diese Werte erhöhen sich auf 60,3 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO 2 )-Äquivalente bzw. 8,9 % Anteil an den Gesamt-Emissionen, wenn die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung mit berücksichtigt werden. In den folgenden Absätzen werden die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Sektors nicht berücksichtigt. Den Hauptanteil an THG-Emissionen innerhalb des Landwirtschaftssektors machen die Methan-Emissionen mit 64,7 % im Schätzjahr 2023 aus. Sie entstehen bei Verdauungsprozessen, aus der Behandlung von Wirtschaftsdünger sowie durch Lagerungsprozesse von Gärresten aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) der Biogasanlagen. Lachgas-Emissionen kommen anteilig zu 30,1 % vor und entstehen hauptsächlich bei der Ausbringung von mineralischen und organischen Düngern auf landwirtschaftlichen Böden, beim Wirtschaftsdüngermanagement sowie aus Lagerungsprozessen von Gärresten. Durch eine flächendeckende Zunahme der Biogas-Anlagen seit 1994 haben die Emissionen in diesem Bereich ebenfalls kontinuierlich zugenommen. Nur einen kleinen Anteil (4,4 %) machen die Kohlendioxid-Emissionen aus der Kalkung, der Anwendung als Mineraldünger in Form von Harnstoff sowie CO 2 aus anderen kohlenstoffhaltigen Düngern aus. Die CO 2 -Emissionen entsprechen hier einem Anteil von weniger als einem halben Prozent an den Gesamt-THG-Emissionen (ohne ⁠ LULUCF ⁠) und sind daher als vernachlässigbar anzusehen (siehe Abb. „Anteile der Treibhausgase an den Emissionen der Landwirtschaft 2023“). Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Anteile der Treibhausgase an den Emissionen der Landwirtschaft 2023 Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Klimagase aus der Viehhaltung Das klimawirksame Spurengas Methan entsteht während des Verdauungsvorgangs (Fermentation) bei Wiederkäuern (wie z.B. Rindern und Schafen) sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern (Festmist, Gülle). Im Jahr 2022 machten die Methan-Emissionen aus der Fermentation anteilig 75,9 % der Methan-Emissionen des Landwirtschaftsbereichs aus und waren nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung (95 %) zurückzuführen. Aus dem Wirtschaftsdüngermanagement stammten hingegen nur 19,2 % der Methan-Emissionen. Der größte Anteil des Methans aus Wirtschaftsdünger geht auf die Exkremente von Rindern und Schweinen zurück. Emissionen von anderen Tiergruppen (wie z.B. Geflügel, Esel und Pferde) sind dagegen vernachlässigbar. Ein geringer Anteil (4,3 %) der Methan-Emissionen entstammte aus der Lagerung von Gärresten nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) der Biogasanlagen. Insgesamt sind die aus der Tierhaltung resultierenden Methan-Emissionen im Sektor Landwirtschaft zwischen 1990 (46,0 Mio. t CO 2 -Äquivalente) und 2023 (32,3 Mio. t CO 2 -Äquivalente) um etwa 29,8 % zurückgegangen. Wirtschaftsdünger aus der Einstreuhaltung (Festmist) ist gleichzeitig auch Quelle des klimawirksamen Lachgases (Distickstoffoxid, N 2 O) und seiner Vorläufersubstanzen (Stickoxide, NO x und Stickstoff, N 2 ). Dieser Bereich trägt zu 14,1 % an den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei. Die Lachgas-Emissionen aus dem Bereich Wirtschaftsdünger (inklusive Wirtschaftsdünger-Gärreste) nahmen zwischen 1990 und 2023 um rund 29 % ab (siehe Tab. „Emissionen von Treibhausgasen aus der Tierhaltung“). Zu den tierbedingten Emissionen gehören ebenfalls die Lachgas-Emissionen der Ausscheidung beim Weidegang sowie aus der Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf die Felder. Diese werden aber in der Emissionsberichterstattung in der Kategorie „landwirtschaftliche Böden“ bilanziert. Somit lassen sich in 2023 rund 35,5 Mio. t CO 2 -Äquivalente direkte THG-Emissionen (das sind 68,1 % der Emissionen der Landwirtschaft und 5,3 % an den Gesamt-Emissionen Deutschlands) allein auf die Tierhaltung zurückführen. Hierbei bleiben die indirekten Emissionen aus der ⁠ Deposition ⁠ unberücksichtigt. Klimagase aus landwirtschaftlich genutzten Böden Auch Böden sind Emissionsquellen von klimarelevanten Gasen. Neben der erhöhten Kohlendioxid (CO 2 )-Freisetzung infolge von Landnutzung und Landnutzungsänderungen (Umbruch von Grünland- und Niedermoorstandorten) sowie der CO 2 -Freisetzung durch die Anwendung von Harnstoffdünger und der Kalkung von Böden handelt es sich hauptsächlich um Lachgas-Emissionen. Mikrobielle Umsetzungen (sog. Nitrifikation und Denitrifikation) von Stickstoffverbindungen führen zu Lachgas-Emissionen aus Böden. Sie entstehen durch Bodenbearbeitung sowie vornehmlich aus der Umsetzung von mineralischen Düngern und organischen Materialien (d.h. Ausbringung von Wirtschaftsdünger und beim Weidegang, Klärschlamm, Gärresten aus NaWaRo sowie der Umsetzung von Ernterückständen). Insgesamt werden 13,7 Mio. t CO 2 -Äquivalente Lachgas durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Böden emittiert. Es werden direkte und indirekte Emissionen unterschieden: Die direkten Emissionen stickstoffhaltiger klimarelevanter Gase (Lachgas und Stickoxide, siehe Tab. „Emissionen stickstoffhaltiger Treibhausgase und Ammoniak aus landwirtschaftlich genutzten Böden“) stammen überwiegend aus der Düngung mit mineralischen Stickstoffdüngern und den zuvor genannten organischen Materialien sowie aus der Bewirtschaftung organischer Böden. Diese Emissionen machen den Hauptanteil (das entspricht 72,2 % oder 43,9 kt Lachgas-Emissionen bzw. 11,6 Mio. t CO 2 -Äquivalente) aus. Seit der Berichterstattung 2023 werden auch zusätzlich Komposte aus Bio- und Grünabfall berücksichtigt. Quellen für indirekte Lachgas-Emissione n sind die atmosphärische ⁠ Deposition ⁠ von reaktiven Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen sowie die Lachgas-Emissionen aus Oberflächenabfluss und Auswaschung von gedüngten Flächen. Indirekte Lachgas-Emissionen belasten vor allem natürliche oder naturnahe Ökosysteme, die nicht unter landwirtschaftlicher Nutzung stehen. Im Zeitraum 1990 bis 2023 nahmen die Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden um 29 % ab. Gründe für die Emissionsentwicklung Neben den deutlichen Emissionsrückgängen in den ersten Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung vor allem durch die Verringerung der Tierbestände und den strukturellen Umbau in den neuen Bundesländern, gingen die THG-Emissionen erst wieder ab 2017 deutlich zurück. Die Folgen der extremen ⁠ Dürre ⁠ im Jahr 2018 waren neben hohen Ernteertragseinbußen und geringerem Mineraldüngereinsatz auch die erschwerte Futterversorgung der Tiere, die zu einer Reduzierung der Tierbestände (insbesondere bei der Rinderhaltung aber seit 2021 auch bei den Schweinebeständen) beigetragen haben dürfte. Wie erwartet setzt sich der abnehmende Trend fort bedingt durch die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe vor dem Hintergrund stark gestiegener Energie-, Düngemittel- und Futterkosten und damit höherer Produktionskosten. Maßnahmen in der Landwirtschaft zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen Das von der Bundesregierung in 2019 verabschiedete und 2021 novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz legt fest, dass die Emissionen der Landwirtschaft (inklusive der Emissionen aus den landwirtschaftlichen mobilen und stationären Verbrennungen) bis 2030 auf 56 Mio. t CO 2 -Äquivalente reduziert werden müssen. Auf Basis der vorgelegten Daten werden die Unterschreitungen der Emissionsmengen in 2022 anteilmäßig auf alle folgenden Jahre umgelegt: für 2030 erhöht sich damit die zulässige Emissionsmenge so auf 57,4 Mio. t CO 2 -Äquivalente. Weiterführende Informationen zur Senkung der ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen finden Sie auf den Themenseiten „Ammoniak, Geruch und Staub“ , „Lachgas und Methan“ und „Stickstoff“ .

Umweltbelastungen der Landwirtschaft

Umweltbelastungen der Landwirtschaft Die Landwirtschaft ist Deutschlands größte Flächennutzerin. Gleichzeitig ist sie ein wichtiges Standbein unserer Volkswirtschaft. Sie sichert die Ernährung und produziert nachwachsende Rohstoffe. Darüber hinaus spielt sie eine wesentliche Rolle für den Erhalt und die Entwicklung der Kulturlandschaft. Doch mit der zunehmenden Intensivierung sind vielfältige Umweltbelastungen verbunden. Landwirtschaft in Deutschland Rund die Hälfte der Fläche Deutschlands, das sind insgesamt 16,6 Millionen Hektar, wurden 2023 landwirtschaftlich genutzt. Über zwei Drittel (71 Prozent) der landwirtschaftlich genutzten Fläche wird ackerbaulich und knapp ein Drittel (28 Prozent) als Dauergrünland bewirtschaftet. Hinzu kommen Dauerkulturen und sonstige landwirtschaftliche Nutzflächen (1 Prozent). Auf knapp 60 Prozent der Landwirtschaftsflächen werden Futtermittel für die Tierhaltung angebaut. Auf den Anbau nachwachsender Rohstoffe für die Erzeugung von Biogas (vor allem Mais) und Biokraftstoffe (vor allem Raps), sowie zur stofflichen Verwertung entfallen weitere knapp 16 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die verbleibenden Flächen dienen der Lebensmittelproduktion. Obwohl Land- und Forstwirtschaft und Fischerei zusammen nur etwa 1 Prozent der Bruttowertschöpfung in Deutschland erbringen und der Anteil der Beschäftigten bei lediglich 1,2 Prozent liegt, hat die Landwirtschaft wegen ihrer engen Vernetzung mit anderen Wirtschaftsbereichen nach wie vor eine beachtliche volkswirtschaftliche Bedeutung. Zu den 876.000 Beschäftigten (Familienarbeitskräfte, ständige Arbeitskräfte und Saisonarbeitskräfte) in den rund 255.000 landwirtschaftlichen Betrieben, kommen weitere Arbeitskräfte in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Im so genannten Agribusiness waren 2022 rund 4,6 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen direkt oder indirekt mit der Herstellung, Verwendung und Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte beschäftigt. Jeder zehnte Arbeitsplatz steht mit der Landwirtschaft in Verbindung. Insbesondere in ländlichen Gebieten sind die Landwirtschaft und ihre angrenzenden, verarbeitenden Bereiche wie Gastronomie, Handwerk und Einzelhandel bedeutende Arbeitgeber und entscheidend für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums. 2022 erwirtschafteten deutsche Landwirtinnen und Landwirte einen Produktionswert von 79,5 Milliarden Euro. Diese enormen Mengen und Summen wurden nicht immer erzeugt. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts erzeugte ein Landwirt/eine Landwirtin Lebensmittel für die Versorgung von vier Personen, 1950 konnten bereits zehn Menschen und heute sogar rund 140 Personen von den Erträgen versorgt werden. Grund für diese Produktivitätssteigerung sind technische Fortschritte und der Einsatz von hochleistungsstarken Maschinen, Präzisionstechniken, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Fortschritte in der Züchtung. Dabei geht diese Intensivierung nicht spurlos an der Umwelt und ihren Kompartimenten (Boden, Wasser, Luft und Biosphäre) vorbei. Intensivierung hinterlässt Spuren Der Landwirtschaft kommt für den Schutz der Umweltmedien eine hohe Bedeutung und große Verantwortung zu. Schützende Fabrikmauern und abgeschlossene Räume sind nicht vorhanden. Die Landwirtschaft arbeitet in offenen Systemen. Der Einsatz von Maschinen zur Bodenbearbeitung und Ernte sowie die Ausbringung von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln findet in der Landschaft statt und beeinflusst den Boden, das Wasser, die Luft und die in der Agrarlandschaft lebenden Tiere und Pflanzen (allgemein ⁠ Biodiversität ⁠). Die auf Ertragssteigerung ausgerichtete Intensivlandwirtschaft hinterlässt nicht nur eintönige, ausgeräumte Agrarlandschaften. Der Einsatz von schweren Maschinen und die intensive Bodenbearbeitung kann Bodenverdichtungen, eine steigende Gefahr für Wasser- und Winderosionen und einen Verlust der Bodenfruchtbarkeit verursachen. Für Nitratbelastungen des Grundwassers und die Nährstoffüberversorgung (⁠ Eutrophierung ⁠) von Flüssen, Seen und Meeren ist vor allem die intensive Stickstoffdüngung (organisch und mineralisch) verantwortlich. Ausgebrachte ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ und in den Düngemitteln enthaltene Schwermetalle, Schadstoffe und Rückstände von Arzneimitteln aus der Intensivtierhaltung stellen weitere potenzielle Gefahren für terrestrische und aquatische Ökosysteme dar. Weitere Folgen sind der Verlust der Artenvielfalt und der mit Landnutzungsänderungen (vor allem Grünlandumbruch, Moornutzung und Rodung von Wäldern), der Ausbringung von Düngemitteln, der Bodenbearbeitung und Tierhaltung verbundene Ausstoß klimawirksamer Treibhausgase. Im Jahr 2022 betrug der Anteil der Landwirtschaft an den gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands 7,4 Prozent (ohne landwirtschaftliche ⁠ Landnutzung ⁠ und Landnutzungsänderungen, ohne Emissionen aus Mineraldüngerproduktion).

Gewässerschutz: „Chancen nutzen, Herausforderungen annehmen!“

Klaus Jordan ist Leiter der Wasserbereitstellung bei den Stadtwerken Osnabrück (Bild: Stadtwerke Osnabrück). Der langjährige Moderator des Grundwasser-Workshops, Hubertus Schültken, ist Aufgabenbereichsleiter Grundwasser in der NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim (Bild: NLWKN). Vechta. Neue agrarrechtliche und wasserrechtliche Vorgaben sorgen in Niedersachsen für Gesprächsstoff. Welche Herausforderungen, aber auch welche Chancen sich aus den neuen Vorgaben zum Schutz des Grundwassers ergeben, war diese Woche Thema des bereits 28. niedersächsischen Grundwasser-Workshops. Die Fachveranstaltung in Vechta mit rund 260 Teilnehmenden aus Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Naturschutz und Forschung rückte besonders die Gewässerschutzberatung in den Blick. Mit ihr werden bereits seit rund 30 Jahren Landwirte bei der Umsetzung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung unterstützt. Ein Gespräch über die Schwerpunkt-Themen des Workshops mit Klaus Jordan von den Stadtwerken Osnabrück und Hubertus Schültken vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Neue agrarrechtliche und wasserrechtliche Vorgaben sorgen in Niedersachsen für Gesprächsstoff. Welche Herausforderungen, aber auch welche Chancen sich aus den neuen Vorgaben zum Schutz des Grundwassers ergeben, war diese Woche Thema des bereits 28. niedersächsischen Grundwasser-Workshops. Die Fachveranstaltung in Vechta mit rund 260 Teilnehmenden aus Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Naturschutz und Forschung rückte besonders die Gewässerschutzberatung in den Blick. Mit ihr werden bereits seit rund 30 Jahren Landwirte bei der Umsetzung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung unterstützt. Ein Gespräch über die Schwerpunkt-Themen des Workshops mit Klaus Jordan von den Stadtwerken Osnabrück und Hubertus Schültken vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Wie schätzen Sie als Leiter Wasserwirtschaft der Stadtwerke Osnabrück die Erfolge der Gewässerschutzberatung im Trinkwasserschutz ein? Wie schätzen Sie als Leiter Wasserwirtschaft der Stadtwerke Osnabrück die Erfolge der Gewässerschutzberatung im Trinkwasserschutz ein? Klaus Jordan : Auslöser für die seinerzeit als Pilotprojekt am Wasserwerk Düstrup (Osnabrück) gestartete kooperative Zusammenarbeit war eine Verdopplung des gemessenen Nitratgehaltes im Rohwasser von 20 auf 40 mg pro Liter. Nur wenige Jahre zuvor war damals gerade der Grenzwert für Nitrat auf 50 mg herabgesetzt worden. Heute – rund 30 Jahre später – sind es bis zu 300 Landwirte auf 5.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche, die eine Wasserschutzberatung in Anspruch nehmen und gezielt freiwillige Vereinbarungen abschließen. Teilerfolge sind durchaus messbar: Zum Beispiel konnte ein weiterer Anstieg der Nitratwerte im Rohwasser abgewendet werden. Außerdem sind die Gehalte an mineralisiertem Stickstoff im Boden heute deutlich niedriger als in den Anfangsjahren. Wo liegen aus Ihrer Sicht die Vorteile einer kooperativen Zusammenarbeit im Trinkwasserschutz? Wo liegen aus Ihrer Sicht die Vorteile einer kooperativen Zusammenarbeit im Trinkwasserschutz? Klaus Jordan : Die Akteure aus Wasserwirtschaft und Landwirtschaft beraten gemeinsam vor Ort, welche Ziele im Rahmen des Schutzkonzeptes erreicht und wie diese durch die Beratung und freiwillige Vereinbarungen umgesetzt werden können. Das Schutzkonzept wird im Einvernehmen beschlossen. Welche weiteren Themen sollten aus Ihrer Sicht bei der Gewässerschutzberatung künftig aufgenommen werden? Welche weiteren Themen sollten aus Ihrer Sicht bei der Gewässerschutzberatung künftig aufgenommen werden? Klaus Jordan : In den Trinkwassergewinnungsgebieten brauchen wir in Zukunft ein möglichst ganzheitliches Wasserbewirtschaftungsmanagement vor Ort, welches zum Beispiel Maßnahmen der Landbewirtschaftung sinnvoll mit Maßnahmen zum Schutz der Natur und zur Klimafolgenanpassung verbindet. Das klingt noch sehr abstrakt. Wie kann ein solches ganzheitliches Wassergebietsmanagement in der Praxis etabliert werden? Das klingt noch sehr abstrakt. Wie kann ein solches ganzheitliches Wassergebietsmanagement in der Praxis etabliert werden? Klaus Jordan : Aus meiner Sicht ist dazu eine stärkere Harmonisierung zwischen den Förderprogrammen und rechtlichen Vorgaben zwingend notwendig. An koordinierender Stelle bedarf es ressortübergreifend einer themenbezogenen Prüfung und Verknüpfung der bereits vorhandenen und künftigen Programme und Vorgaben. Zur Etablierung ist außerdem eine thematische Erweiterung von bestehenden Förderprogrammen zusammen mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln nötig, um die festgelegten Ziele auch in größerem Umfang erreichen zu können. Außerdem ist es notwendig, dass ein Transfer der Themen zum ganzheitlichen Wassergebietsmanagement in die Praxis stattfindet und vor Ort eine Institution dezentral die Bündelung, Information und Koordination zur Durchführung von Maßnahmen übernimmt. Herr Schültken, der derzeit vieldiskutierte Entwurf zur Landesdüngeverordnung in Bezug auf die Au sweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten wurde im Juli veröffentlicht. Welche Auswirkung hat dies aus Ihrer Sicht für den Trinkwasserschutz in nitratbelasteten Gebieten? Herr Schültken, der derzeit vieldiskutierte Entwurf zur Landesdüngeverordnung in Bezug auf die Au sweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten wurde im Juli veröffentlicht. Welche Auswirkung hat dies aus Ihrer Sicht für den Trinkwasserschutz in nitratbelasteten Gebieten? Hubertus Schültken : In den betroffenen Kooperationen besteht Unverständnis darüber, dass die aus der Umsetzung der Schutzkonzepte gewonnenen Erkenntnisse zur Senkung der stofflichen Belastung in der vorliegenden Landesdüngeverordnung nicht berücksichtigt wurden. Ein Abgleich der formulierten Anforderungen der Landesdüngeverordnung mit den Trinkwasserschutzmaßnahmen und deren Wirkung auf die Reduzierung des Stickstoffeintrags hätte dem entgegenwirken können. Wodurch zeichnen sich die Maßnahmen der WRRL-Beratung aus, die auch Thema des Grundwasser-Workshops waren? Wodurch zeichnen sich die Maßnahmen der WRRL-Beratung aus, die auch Thema des Grundwasser-Workshops waren? Hubertus Schültken : Bemerkenswert ist zunächst einmal, dass sich die Maßnahmen inzwischen auf eine Gesamtfläche von rund drei Millionen Hektar beziehen – davon knapp 1,5 Millionen Hektar an landwirtschaftlich genutzter Fläche. Seit 2016 wurden außerdem Einzugsgebiete belasteter Seen berücksichtigt. Nicht nur die Themen Verminderung der stofflichen Belastung von Gewässern hinsichtlich Nitrat und Phosphat spielen dabei eine Rolle. Künftig wird das Beratungsspektrum um die nachhaltige Landbewirtschaftung von Moorstandorten sowie das Wassermengenmanagement und den gewässerschonenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bzw. Alternativen hierzu erweitert. So können Synergien zwischen Gewässer-, Klima- und Artenschutz entstehen. Welche Erfolge hat die WRRL-Beratung denn bisher erreicht? Welche Erfolge hat die WRRL-Beratung denn bisher erreicht? Hubertus Schültken : Die Erfolge der Beratung sind vielfältig und an ganz konkreten Daten ablesbar: Beispielsweise stieg bei den an der Beratung teilnehmenden Modellbetrieben die mittlere Stickstoffeffizienz im Zeitraum von 2007 bis 2020 von 66 auf 92 Prozent an. Dieser Wert gibt an, in welchem Verhältnis der Einsatz von Stickstoff – etwa bei der Düngung – zur Stickstoff-Abfuhr über die pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse eines Betriebes steht. Auf dem Grundwasser-Workshop wurde thematisiert, dass die Themen Wassergüte und -menge künftig zusammengedacht werden sollen? Auf dem Grundwasser-Workshop wurde thematisiert, dass die Themen Wassergüte und -menge künftig zusammengedacht werden sollen? Hubertus Schültken : Das ist richtig – aktuell wird der Masterplan Wasser als Strategie zur Klimafolgenanpassung für das Land Niedersachsen erstellt. Ziel ist es, ein nachhaltiges, integriertes Wassermanagement aufzubauen und künftig weiterzuentwickeln. Dazu ist es notwendig, die Nutzungen zu optimieren, die Schadstoffe zu reduzieren, das Wasser in der Fläche zurückzuhalten und das Dargebot nachhaltig zu steuern und damit zu sichern – zum Beispiel durch ein gezieltes Grundwassermengenmanagement. Bei der Betrachtung des Grundwasserdargebotes werden sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte betrachtet. Die heutigen Fachbeiträge haben mit Blick auf die Grundwassergüte belegbare Erfolge durch die Gewässerschutzberatung aufgezeigt. Dennoch besteht gemäß der aktuellen WRRL-Bewertung weiterhin ein hoher Handlungsbedarf zur Reduzierung der stofflichen Belastung mit Nitrat und Pflanzenschutzmittelrückständen. Wertvoll wäre es, jene Akteure, welche sich bereits jetzt in den Netzwerken des Niedersächsischen Kooperationsmodells zum Trinkwasserschutz engagieren, aktiv am Prozess der Entwicklung des Masterplans zu beteiligen.

Sven Schulze: „Wir zahlen Landwirten einen höheren finanziellen Ausgleich.“

Magdeburg. Landwirte, die in Natura-2000-Gebieten wirtschaften, bekommen einen höheren Ausgleich für die naturschutzfachlichen Einschränkungen in diesen Gebieten. Hierzu zählen u. a. Einschränkungen in der Ausbringung von Düngemitteln oder Veränderungen des bestehenden Wasserhaushaltes. Damit soll den benachteiligten Landwirten, die aufgrund von EU-Richtlinien einen Teil der Kosten- und Einkommensverluste selbst tragen mussten, geholfen werden. Hierzu sagt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „Ich freue mich, dass es mir nach Abstimmung mit der EU gelungen ist, den Landwirten einen höheren finanziellen Ausgleich zahlen zu können. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass unsere Landwirte auskömmlicher wirtschaften können. Darüber hinaus unterstützen wir mit den höheren Ausgleichszahlungen den Erhalt der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung auf Grenzertragsstandorten und setzen uns aktiv für den Erhalt der Biodiversität in Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten ein.“ In Natura-2000-Gebieten und in Naturschutzgebieten ist die Nutzung der Flächen durch die rechtlichen Vorgaben eingeschränkt. Diese Einschränkungen wurden für die Landwirte bisher nur teilweise ausgeglichen. So war dieser Ausgleich in der vorangegangenen Förderperiode auf 200 Euro je Hektar und Jahr gedeckelt. Mit der aktuellen Richtlinie steigt der Ausgleich auf bis zu 440 Euro je Hektar und Jahr. Die Zahlungen erfolgen rückwirkend zum 01.01.2023. Hintergrund: Die Anträge können ab Ende März im zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuerung gestellt werden. Tierhaltende Betriebe, die mindestens 0,3 Raufutterfressende Großvieheinheiten (RGV) je Hektar Dauergrünland nachweisen, bekommen bei einer Einschränkung der Stickstoffdüngung 370 Euro je Hektar und Jahr. Bei einem Verbot der Stickstoffdüngung steigt die Prämie auf 440 Euro je Hektar und Jahr. Betriebe die weniger als 0,3 RGV je Hektar Dauergrünland halten, bekommen bei einer Einschränkung der Stickstoffdüngung 106 Euro je Hektar und Jahr. Bei einem Verbot der Stickstoffdüngung steigt die Prämie auf 204 Euro je Hektar und Jahr. Die Europäische Vogelschutz-Richtlinie (VSchRL, 2009/147/EG) und die Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) bilden die rechtlichen Grundlagen für das Schutzgebietsnetz NATURA-2000. In ihren Anhängen sind die natürlichen Lebensräume und die Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die europaweit geschützt werden sollen. EU-Richtlinien sind für die Mitgliedsstaaten hinsichtlich der zu erreichenden Ziele verbindlich. Nach Überführung der Richtlinien in nationales Recht bilden für Sachsen-Anhalt vornehmlich das Bundesnaturschutzgesetz und das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die rechtlichen Grundlagen. Sowohl Vogelschutz- als auch FFH-Gebiete werden als NATURA-2000-Gebiete bezeichnet. Die rechtliche Umsetzung führt zu Bewirtschaftungseinschränkungen für die Landwirtschaft, insbesondere in Bezug auf die Einschränkung bzw. das Verbot der Stickstoffdüngung auf Dauergrünland. Der Natura-2000-Ausgleich wird in Natura-2000-Gebieten und in Naturschutzgebieten außerhalb der Natura-2000 Kulisse gewährt. In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell 266 FFH-Gebiete und 32 Vogelschutzgebiete. Die FFH-Gebiete in Sachsen-Anhalt nehmen eine Fläche von rund 180.000 Hektar ein. Die Fläche der Vogelschutzgebiete umfasst etwa 170.000 Hektar. FFH- und Vogelschutzgebiete können sich vollständig oder teilweise überlagern. In Sachsen-Anhalt nimmt die Gesamtheit der Natura-2000-Gebiete eine Fläche von ca. 232.000 Hektar ein, dies entspricht 11,3 Prozent der Landesfläche. Ein Teil der Natura-2000-Flächen wird landwirtschaftlich bewirtschaftet. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Twitter , Facebook und Linkedin

Der Rückgang der Nachtfalter

Nachtfalter werden aufgrund ihrer versteckten Lebensweise meist nicht wahrgenommen. Dabei weisen diese oft als „Motten“ bezeichneten Schmetterlinge bei Licht betrachtet eine faszinierende Vielfalt an Formen und Zeichnungen auf. Sie tragen ausgefallene Namen wie Röhricht-Goldeule, Mondfleckglucke und Trockenrasen-Flechtenbärchen und sind hochspezialisiert auf ihren individuellen Lebensraum. Vielfach sind ihre Raupen auf ganz spezielle Nahrungspflanzen angewiesen. Doch nicht nur deswegen eignen sie sich besonders gut zur Bewertung des Naturzustands. Denn mit rund 950 Arten sind sie weit zahlreicher als die auffallenden Tagfalter und kommen somit in allen Land-Lebensräume Baden-Württembergs vor. Nachtfalter werden zudem von Expertinnen und Experten in Baden-Württemberg schon lange beobachtet. Deshalb sind die Kenntnisse zur Entwicklung der Vorkommen über die letzten Jahrzehnte sehr umfassend. In einem deutschlandweit einmaligen Forschungsprojekt haben das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe und die LUBW nun eine umfassende Auswertung vorgenommen. Die Monitoringdaten der LUBW kombiniert mit historischen Angaben aus dem Karlsruher Naturkundemuseum ermöglichen einen Vergleich von zwei Zeitfenstern, die die vergangenen 50 Jahre abdecken. Rund 130.000 Datensätze flossen in die Analyse für 25 Gebiete ein. Dadurch konnten beispielsweise Veränderungen der Artenzusammensetzungen – der Nachtfalterfauna – in der Landschaft festgestellt werden. Sie liefern auch neue Erkenntnisse zum Insektenrückgang und zum Landschaftswandel. In einer Kurzfassung basierend auf einem umfassenden Bericht zum „Wandel der Nachtfalterfauna Baden-Württembergs seit 1970“ stellt die LUBW die Ergebnisse zum Artenrückgang und dessen Ursachen dar. Für die Untersuchungen wurden 25 sogenannte Messtischblatt-Quadranten in Baden-Württemberg mit einer Größe von circa sechs mal sechs Kilometern Fläche ausgewählt. Bei diesen Landschaftsausschnitten handelt es sich mehrheitlich um Gebiete, die heute selten gewordene und besondershochwertige Lebensräume für Tiere und Pflanzen umfassen. Hierzu zählen beispielsweise Naturschutzgebiete. Ihren Wert für Nachtfalter erkennt man unter anderem an den sehr langen Artenlisten, die für den Zeitraum 1971 bis 2000 das Vorkommen unterschiedlichster Arten dokumentieren. Ergänzt wurden diese Daten durch ein 2019-2020 durchgeführtes Nachtfalter-Monitoring, in dem insgesamt 778 Arten nachgewiesen werden konnten. Das sind 82 Prozent der Arten, die in den letzten 50 Jahren in Baden-Württemberg gefunden wurden. Drei Arten, die bereits als ausgestorben galten, wurden wiederentdeckt. Insgesamt zeigt der historische Vergleich allerdings, dass die Artenzahlen in den untersuchten Quadranten deutlich, nämlich um durchschnittlich zwölf Prozent, zurückgegangen sind. Waren es vor 2000 im Mittel noch 392 Arten, konnten nach 2000 im Mittel nur 344 Arten nachgewiesen werden. Rückgang in mageren Offenlandstandorten besonders hoch Besonders stark betroffen vom Rückgang der Artenzahlen sind Lebensräume, die sich durch nährstoffarme Standortsverhältnisse auszeichnen. Dazu gehören unter anderem Magerrasen, Niedermoore und feuchte Gebüsche und Säume. Hier gingen die Artenzahlen im Untersuchungszeitraum um 15 Prozent zurück. Ein Grund für diese Veränderungen ist der Eintrag von Stickstoff, der zu einem verstärkten Pflanzenwachstum führt, was sich auf die Zusammensetzung der Pflanzengesellschaften und das Mikroklima auswirkt. Stickstoff wird entweder direkt beispielsweise durch intensive Düngung in der Landwirtschaft oder indirekt über Abgase aus Industrie und Verkehr in den Boden eingetragen. Eine Art, die von diesen Lebensraumveränderungen besonders betroffen ist, ist das Trockenrasen-Flechtenbärchen (Setina irrorella) . Der gelbbraune Falter besitzt schwarzgefleckte Flügel mit einer Spannweite von rund 3 cm. Seine Raupen ernähren sich von auf Steinen wachsenden Flechten auf felsigen Magerrasen. Die Art ist durch zu starken Pflanzenwuchs und die damit einhergehende Beschattung in ihrem Lebensraum gefährdet. Rückgang nimmt mit Seehöhe zu Der Einfluss des Klimawandels in Form zunehmender Erwärmung zeigt sich besonders bei Betrachtung der Nachtfalter in verschiedenen Höhenstufen. Das Projekt ergab einen Rückgang der Artenzahlen auf allen Stufen, von der Ebene bis in die Schwarzwaldhöhen. Jedoch ist dieser nicht überall gleich stark. Insbesondere Arten, die in montanen und hochmontanen Lebensräumen ab 500 Meter Seehöhe leben, nehmen stark ab (60-19 Prozent). Bedingt durch den Klimawandel wird es auch in diesen Höhen immer wärmer. Für die kälteliebenden Arten ist ein Rückzug in höhergelegene Lebensräumen meist nicht möglich. Sie sterben dadurch lokal aus. Ein Beispiel hierfür ist die Mondfleckglucke. Der plumpe Falter besitzt dunkelbraune Flügel mit je einem markanten dreieckigen weißen Makel. Seine überwinternde Raupe entwickelt sich an Fichten in Nadelwaldgesellschaften. Die Art ist seit der Jahrtausendwende aus den niederen lagen im Land verschwunden. Gründe für den Rückgang Zum Rückgang der Nachtfalter tragen verschiedene Ursachen bei. Dazu gehören nicht nur der von der LUBW untersuchte Lebensraumverlust durch Stickstoffeinträge und die Einflüsse des Klimawandels, sondern auch: Fazit Der Rückblick auf die Entwicklung der Nachtfalterbestände in Baden-Württemberg bietet die seltene Gelegenheit, Veränderungen der Insektenfauna zu erkennen und daraus Schlüsse auf die zugrundeliegenden Ursachen zu ziehen. Dies ermöglicht es, gezielte Maßnahmen zum Insektenschutz zu ergreifen. Meist sind mehrere Gründe für die Artenverluste verantwortlich. Deshalb sind sowohl eine grundsätzliche Neuausrichtung der Landnutzung als auch direkte Hilfsmaßnahmen durch Biotopschutz erforderlich. Das Land Baden-Württemberg hat diese Herausforderungen erkannt und Schritte eingeleitet, um den Schutz der Nachtfalter zu verbessern. Wichtige Instrumente sind dabei das Biodiversitätsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2020 sowie das Arten- und Biotopschutzprogramm. Mehr zum Thema: Lycia zonaria (Bsp. für mageres Offenland) Die Weibchen des Trockenrasen-Dickleibspanners ( Lycia zonaria ) sind flügellos und somit auf Magerrasen und extensiv genutzte Magerwiesen mit einer historisch langen Nutzungs-Kontinuität beschränkt. – Foto: Oliver Karbiener. Lemonia dumi (Bsp. für mageres Offenland) Der Habichtskraut-Wiesenspinner ( Lemonia dumi ) benötigt großflächige, magere Wiesen oder Weiden und ist nur in wenigen Regionen des Landes vertreten. Er kann mittlerweile durch Pheromone einfacher als früher nachgewiesen werden. – Foto: Oliver Karbiener. Photedes captiuncula (Bsp. für mageres Offenland montaner Bereiche) Das Grashalden-Halmeulchen ( Photedes captiuncula ) lebt in montanen, extensiv genutzten oder brachliegenden Magerrasen sowie (wechsel-)feuchten Wiesen. Es kommt nur noch sehr lokal vor. – Foto: Oliver Karbiener. Calamia tridens (Bsp. für mageres Offenland mit kontinentalem Klima) Die Grüneule ( Calamia tridens ) kommt im Land möglicherweise nur noch in den lückigen Kalk-Magerrasen der Schwäbischen Alb vor. Von allen übrigen früheren Fundstellen sind schon länger keine Falter mehr gemeldet worden. – Foto: Robert Trusch Entephria infidaria (Bsp. für kühlfeuchte montane Lebensräume) Der Winkelzahn-Gebirgs-Blattspanner ( Entephria infidaria ) ist eine der wenigen rein europäisch verbreiteten Gebirgsarten. Die Art kommt in felsdurchsetzten, kühlfeuchten Wäldern vor und ist auf der Alb eine extreme Seltenheit. – Foto: Robert Trusch. Diacrisia purpurata (Bsp. für mageres Offenland) Der Purpurbär ( Diacrisia purpurata ) ist landesweit sehr stark zurückgegangen. Er besiedelt sowohl trockene als auch feuchte ausschließlich extensiv genutzte magere Offenland-Biotope, von den Sand- und Kalk-Magerrasen bis hin zu den Niedermooren. – Foto: Robert Trusch.

Standards des Lebensmitteleinzelhandels belasten die Umwelt

Standards des Lebensmitteleinzelhandels belasten die Umwelt Makellose Äpfel, gerade Möhren, Mindestgrößen und frisches Blattgrün bei Kohlrabi: Viele Standards des Lebensmitteleinzelhandels gehen über gesetzliche Anforderungen hinaus. Als Folge werden unnötige Dünge- und Pflanzenschutzmittel eingesetzt und Produkte entsorgt, die nicht den Anforderungen entsprechen. Das UBA hat untersuchen lassen, welche Auswirkungen die Standards auf die Umwelt haben. Gesetzliche Normen und Vorgaben sollen die Qualität und Sicherheit unserer Lebensmittel gewährleisten und die Ansprüche der Kundschaft erfüllen. Darüberhinausgehende Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) an das Erscheinungsbild von Obst und Gemüse können zu Lebensmittelverlusten führen und fördern zusätzlichen Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Sie erschweren oder verhindern die Vermarktung hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Deutlich wird das zum Beispiel bei Kohlrabi, Möhren oder Radieschen: Hier verlangt der LEH oft, diese mit dem Blattwerk zu verkaufen, um die Frische der Produkte zu signalisieren. Die Blätter müssen allerdings „makellos“ sein und eine satte grüne Farbe aufweisen. Um dies zu erreichen, setzen die Anbaubetriebe häufig kurz vor der Ernte zusätzlichen Dünger ein, der von den Pflanzen jedoch nicht mehr vollständig aufgenommen wird. Nährstoffüberschüsse und Einträge in Grund- und Oberflächengewässer sind die Folge. Dabei werden die Blätter von Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits im Geschäft oder zuhause in der Regel entsorgt. Verblieben sie auf dem Feld, würden sie dem Humusaufbau und der Nährstoffversorgung der Folgefrucht dienen und damit Düngemittel einsparen. Ähnlich verhält es sich mit geforderten Mindestgrößen bei Gemüse, die nach Stückpreis vermarktet werden. Für Kohlrabi zum Beispiel gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Größe. Viele LEH verlangen jedoch eine Mindestgröße der Kohlrabiknolle von 10 cm oder mehr. Kleinere Knollen werden den Erzeugerbetrieben häufig nicht abgenommen. Auch ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ werden eingesetzt, um die Anforderungen des LEH zu erfüllen. Zur Bekämpfung des gesundheitlich unbedenklichen Apfelsilberschorfs werden Äpfel häufig mit krebserregenden bzw. entwicklungsschädigenden Pflanzenschutzmitteln behandelt. Beim Porreeanbau kommt zur Behandlung der durch Insekten (Thripse) verursachten, gesundheitlich unbedenklichen Blattscheckungen, ein Pflanzenschutzmittel zum Einsatz, das bienentoxisch ist. Aber nicht immer bestimmt der LEH die Vorgaben. Für Backweizen verlangt die verarbeitende Industrie bestimmte Mindestgehalte von Eiweiß im Korn. Um diese zu erreichen, erhält der Weizen in den späteren Wachstumsphasen eine sogenannte Spät- bzw. Qualitätsdüngung. Ein Großteil des dabei eingesetzten Stickstoffs wird von den Pflanzen jedoch nicht mehr aufgenommen. Ein Grund für hohe Nitratgehalte im Grundwasser. Das Umweltbundesamt hat die Auswirkungen der Produktions- und Qualitätsstandards des Lebensmitteleinzelhandels auf die Umwelt von der auf die Food Value Chain spezialisierte Unternehmensberatung AFC Public Services GmbH und dem Umweltplanungsbüro entera untersuchen lassen. Neben einer Literaturrecherche wurden 20 Interviews mit Expertinnen und Experten der Lebensmittelwertschöpfungskette durchgeführt. Zahlreiche Beispiele aus den Bereichen Gemüse, Obst und Getreide zeigen, dass hohe Anforderungen an landwirtschaftliche Erzeugnissen Lebensmittelverluste sowie negative Umweltauswirkungen (insbesondere Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge in Böden und Gewässer mit weiteren Auswirkungen auf das ⁠ Klima ⁠ und die ⁠ Biodiversität ⁠) verursachen. Gleichzeitig ist in der Gesellschaft und auch beim LEH eine zunehmende Sensibilität für die Effekte auf umwelt- und klimarelevante Faktoren der landwirtschaftlichen Produktion erkennbar. Es gibt eine Vielzahl alternativer Ansätze und positiver Beispiele, die auf umweltfreundliche Erzeugung und Vermarktung ausgerichtet sind. Beim sogenannten Wasserschutzbrot zum Beispiel verzichten die Landwirtinnen und Landwirte auf die letzte Stickstoffdüngung und schützen damit das Grundwasser. Auch Gemüse, das nicht der Norm entspricht, wie krumme Möhren, wird in einigen Supermärkten unter einem eigenen Label verkauft. Die Reichweite und Relevanz dieser Ansätze sind bislang jedoch noch als marginal zu bewerten. Weitere Handlungsoptionen werden vorgeschlagen.

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