Die Firma Wildauer Schmiede- und Kurbelwelltechnik GmbH, Schmiedestraße 1 in 15745 Wildau, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Schmiedestraße 1 in der Gemarkung Wildau, Flur 11, Flurstück 1295 eine Gesenkschmiedeanlage wesentlich zu ändern. Die Antragstellerin beabsichtigt die bestehende Gesenkschmiedeanlage um zwei neue Schmiedekammeröfen zu erweitern. Gleichzeitig wird die Stilllegung und der Rückbau der Drehherdöfen Pos. 32 und 33 beantragt. Die genannten Änderungen werden vollständig in der bestehenden Betriebshalle 80 umgesetzt. Die Kapazität der Anlage beträgt nach Änderung unverändert 14.000 t/a Schmiedeleistung und die Feuerungswärmeleistung der Wärmebehandlungsanlagen erhöht sich leicht von ca. 21,5 MW auf ca. 26,2 MW. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 3.11.1 EG des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 3.10.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG).
Der Gegenstand des Vorhabens umfasst insbesondere: - Stilllegung der bestehenden Altdeponie durch Sanierung der Entwässerung im Dammbereich und Aufbringung einer Oberflächenabdichtung bzw. im Bereich der Überbauung mit neuen Deponieabschnitten durch eine „multifunktionale Zwischenabdichtung“, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie im Bereich der Kuppe als Überbauung der Altdeponie durch Herstellung einer „multifunktionalen Zwischenabdichtung“ sowie der erforderlichen Entsorgungs- und Infrastruktureinrichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DK0-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK 0, - Erschließung eines Deponieabschnitts als DKI-Deponie: Herstellung der erforderlichen Entwässerungseinrichtungen und Abdichtungen, Nutzung des Abschnitts zur Verfüllung mit Abfall der Kategorie DK I, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für das anfallende Sickerwasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Sickerwassers in das öffentliche Kanalnetz zur kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung eines Rückhaltebeckens für anfallendes Niederschlagswasser, Herstellung der Vorflut für die Einleitung des Oberflächenwassers in den Brühlgraben.
Siedlungswasserwirtschaft 1. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Beseitigung von Trinkwasseranlagen (§ 38 LaWG) 2. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG) 3. Festsetzungsbescheide für Wasserentnahmeentgeld, für Abwassereinleiterüberwachung und Abwasserabgabengebühr 4. Abwasserbeseitigungskonzepte
Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG).
Die Firma Pleissner Guss Gießerei GmbH & Co. KG, Duderstädter Straße 17, 374112 Herzberg am Harz, hat die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 2 Bundes-Immissisonsschutzgesetz (BImSchG) für die wesentliche Änderung ihrer bestehenden Eisenmetallgießerei (Schmelzbetrieb) am Standort Herzberg am Harz beantragt. Die Änderung umfasst den Austausch der Induktionsöfen I und II und die Stilllegung des Elektrolichtbogen 1.
im Rahmen der Waldfunktionskartierung als besondere Schutzgebiete ausgewiesene Naturwaldparzellen mit vollständigen Nutzungsverzicht
Die ADAP Rinderzucht GmbH beabsichtigt die wesentliche Änderung durch Zusammenle-gung von zwei genehmigungsbedürftigen und bestehenden Biogasanlagen am Standort 18320 Ahrenshagen, Gemarkung Ahrenshagen, Flur 14, Flurstücke 47/1 und 47/2 durch • Zusammenlegung der beiden Biogasanlagen zu einer Anlage mit einer zukünftigen Biogasproduktion von 4,206 Mio Nm³/a • Erhöhung/Änderung der Inputstoffe (nachwachsende Rohstoffe) auf eine Durchsatz-leistung von > 100 Tonnen pro Tag • Gasdichte Abdeckung eines Gärrestlagers mit 2.855 m³ Gasspeicher integriert im Dach • Stilllegung und Rückbau der Gärresttrocknungsanlage (ehemals Bioenergien GmbH) • Außerbetriebnahme des Notblockheizkraftwerkes (ehemals Bioenergien GmbH) • Erhöhung der störfallrelevanten Gasspeichermenge auf 23.392 kg
Der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn, An der Talle 21, 33102 Paderborn, plant die Errichtung eines neuen Brunnens auf dem Betriebsgelände. Das entnommene Wasser soll als Brauchwasser auf dem Betriebsgelände sowie zur Vorratsbetankung von Stadtreinigungsfahrzeugen und der Erzeugung von Sole für den Winterdienst genutzt werden. Die Brunnen 1 und 2, die mit dem Erlaubnisbescheid vom 19.03.2015 in der Fassung des 1. Änderungsbescheides vom 27.02.2017 (Az.: 54.01.08.74-019) und einer Entnahmemenge von 7.000 m³/a bzw. 4.800 m³/a genehmigt wurden, haben in der Vergangenheit eine abnehmende Leistungsfähigkeit gezeigt, die mehrfache Regenerationen zur Folge hatten. Trotz mehrfacher Regeneration, weisen die Brunnen weiterhin eine teils stark verringerte Leistungsfähigkeit auf. Als Folge wurde Brunnen 1 bereits im Jahr 2023 außer Betrieb genommen. Eine Stilllegung für Brunnen 2 ist für das Jahr 2025 geplant. Der neu zu errichtende Brunnen soll dabei den Zweck der bisherigen Brunnen 1 und 2 übernehmen. Es wird eine maximale Bohrtiefe von 10 m erwartet. Die Grundwasserentnahme erfolgt dabei regelmäßig nur an Werktagen und wird einer maximalen jährlichen Entnahmemenge von 7.000 m³/a entsprechen.
Stammdaten der Pegel in Schleswig-Holstein ## Attribute - `pegelNummer` – eindeutige Nummer des Pegels - `pegelName` – Name des Pegels - `betreiber` – Name des Betreibers des Pegels - `gewaesser` – Name des Gewässers, an dem sich der Pegel befindet - `geogrLaenge` – Lage des Pegels (Längengrad) - `geogrBreite` – Lage des Pegels (Breitengrad) - `von` – Datum des ältesten Messwertes, in ISO 8601 Schreibweise - `bis` – Datum des jüngsten Messwertes, in ISO 8601 Schreibweise - `parameter` – gemessener Parameter (mögliche Werte: `Abfluss`, `Wasserstand`) - `stillgelegtAm` – Datum der Stilllegung, in ISO 8601 Schreibweise - `isDFUE` – gibt an, ob die Daten des Pegels kurzfristig verfügbar sind - `einzugsgebiet` – Größe des Einzugsgebiets in km² - `pnp` – Höhe des Pegelnullpunkt - `pnp_gueltig_ab` – Gültigkeit des Pegelnullpunkts (seit), in ISO 8601 Schreibweise - `gewaesserfolge` – Gewässerfolge (nicht durchgängig vorhanden) Die Felder `pegelNummer` und `parameter` bilden zusammen einen eindeutigen Identifikator. Die Datensätze zu den Messungen sind [unter dem Schlagwort Pegel](https://opendata.schleswig-holstein.de/dataset/?tags=Pegel) im Open-Data-Portal] zu finden.
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