33. Jahrestag des Seveso-Chemieunglücks: Internationales Chemikalienmanagement macht Fortschritte Am 10. Juli 1976 wurde bei einem Unfall in der chemischen Fabrik ICMESA nahe der italienischen Ortschaft Seveso eine Schadstoffwolke freigesetzt, die vor allem aus Dioxinen bestand. Ein sechs Quadratkilometer großes, dicht bevölkertes Gebiet wurde damals vergiftet. Diese Umweltkatastrophe löste endlich ernsthafte Bemühungen aus, die Herstellung und Anwendung von Chemikalien sicher zu machen. Das seinerzeit freigesetzte hochgiftige 2,3,7,8 Tetrachlor-Dibenzo-p-Dioxin (2,3,7,8 TCDD) wurde weltweit als „Seveso-Gift” bekannt. Dioxine bilden sich bei chemischen Prozessen als Nebenprodukte und sind die stärksten Umweltgifte, die der Mensch je hergestellt hat, obwohl sie nie gezielt produziert wurden. Für ihre Entstehung sind thermische Prozesse etwa in der Metallindustrie oder diverse Verbrennungsvorgänge verantwortlich. Dioxine können dann mit Abgasen und Produktionsrückständen in die Umwelt gelangen. Grenzübergreifend wurde auf die Problematik reagiert: 1980 machte Deutschland Industrieanlagen mit der Störfall-Verordnung sicherer, 1982 folgte in Europa die so genannten Seveso-Richtlinie (Richtlinie 82/501/EWG über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten). Seither müssen Industrieanlagen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder wo solche - wie bei ICMESA - bei chemischen Verfahren entstehen können, Sicherheitsuntersuchungen durchführen und Notfallpläne erstellen. Die Seveso-Richtlinie wurde 1996 und die Störfall-Verordnung 2000 neu gefasst. Seither wird von den Industrieanlagen auch die Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems verlangt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den gefährlichen Substanzen und den dazugehörigen Anlagen war aufgrund der hohen Gefahren von Dioxinen auch deshalb erforderlich, weil schon geringste Mengen die menschliche Gesundheit langfristig schädigen. Wegen ihrer Toxizität, Langlebigkeit, der Tendenz sich in der Nahrungskette anzureichern, und weil Dioxine über weite Distanzen rund um den Globus transportiert werden können, gehören Dioxine zu den hochgefährlichen persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants = POPs). Die Herstellung und Anwendung von POPs ist seit 2004 mit dem Inkrafttreten des Stockholmer Übereinkommen weltweit verboten. Dies erfasst auch Dioxine, die auf das technisch mögliche Mindestmaß reduziert werden müssen. Neben Dioxinen gibt es noch viele weitere POPs: Anfang Mai 2009 entschied die 4. Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Abkommen, dass neben den bereits erfassten zwölf Stoffen neun weitere POPs in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen. Dazu gehören unter anderem bromierte Flammschutzmittel und Perfluoroctansulfonsäure ( PFOS ), die auch in Industriestaaten im Gebrauch waren und teilweise sind. Wo solche Anwendungen noch unverzichtbar sind oder keine Ersatzstoffe verfügbar sind, sieht das Stockholmer Übereinkommen Aktionspläne vor, die einen zügigen Ausstieg ermöglichen sollen. Dass noch immer Handlungsbedarf besteht, beweisen die jüngsten Funde von mit Dioxinen und PCB hoch belasteter Schafsleber; ein Indiz für die Langlebigkeit von POPs in der Umwelt. Eine verbesserte Datenlage zur Belastung der Umwelt ist wichtig, um noch vorhandene Dioxinquellen zu identifizieren sowie den weiteren Eintrag und die Verbreitung in der Umwelt, vor allem in die Nahrungskette, zu minimieren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien ist für die Industrie nicht mehr nur ein Kostenfaktor, sondern Garant für die wirtschaftliche Innovationskraft und Sicherheit der Unternehmen. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Anspruchsvolle Standards und Grenzwerte haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen innovative Techniken entwickelten, von denen die Umwelt profitiert, und die auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sind. Das Umweltbundesamt begleitet diese Entwicklung mit der Bewertung von Chemikalien und Techniken für deren sichere Produktion und Anwendung”.
Verbot wirkt nach einem Jahr Übergangsfrist Für das Flammschutzmittel HBCD wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot eingeführt. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der UN-Chemikalienkonferenzen in Genf. Der Stoff wird in der Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs, aufgenommen. HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Bislang wurde der Stoff hauptsächlich in Dämmplatten eingesetzt. Für diesen Einsatzbereich gelten vorübergehende Ausnahmeregeln. Ersatzstoffe sind aber bereits vorhanden. Außerdem lässt sich HBCD durch den Einsatz alternativer Dämmmaterialien wie Mineralwolle vermeiden. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung. Jochen Flasbarth, Präsident des UBA: „Es ist ein großer Erfolg, dass das für die Umwelt schädliche Flammschutzmittel HBCD nun weltweit nicht mehr produziert und verwendet werden darf. Das ist nur konsequent. Die EU hat den Stoff bereits unter REACH als besonders besorgniserregend eingestuft.“ HBCD ist ein Umweltgift, das sich stark in Organismen anreichert, im Verdacht steht, fortpflanzungsschädlich zu sein und außerdem sehr langlebig ist. Der Stoff verteilt sich über weite Entfernungen und reichert sich sogar weitab industrieller Aktivitäten an, zum Beispiel in arktischen Regionen. Damit erfüllt er alle Kriterien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe, der sogenannten Stockholmer- POP -Konvention. Eingesetzt wird er hauptsächlich als Flammschutzmittel in Dämmplatten, aber auch als Zusatzstoff in Beton, in elektrischen und elektronischen Produkten sowie in Textilien und Polstermöbeln. Die sechste Vertragsstaatenkonferenz dieser Konvention stimmt nun der Aufnahme von Hexabromcyclododecan – kurz HBCDD oder HBCD – in Anhang A (Verbot) zu, die Teil der POPs-Liste ist. Das Expertengremium der Stockholmer Konvention hat die POP-Eigenschaften der Chemikalie bestätigt und damit den Grundstein für das weltweite Verbot unter der Konvention gelegt. Der Beschluss wird formal am 09. Mai 2013 umgesetzt und damit noch in diesem Monat mit einer etwa einjährigen Übergangsphase in Kraft treten. Demnach darf die Chemikalie nicht mehr produziert und verwendet werden. Darüber hinaus können Vertragsstaaten eine Ausnahme für Produktion und Verwendung von HBCD in Dämmplatten erklären. Dies soll sicherstellen, dass bis zum Verwendungsstopp ausreichende Mengen geeigneter Ersatzstoffe und anderer Alternativen bereit stehen. Diese Ausnahme ist zeitlich begrenzt und gilt nur für Dämmplatten in Gebäuden. Jochen Flasbarth: „Das UBA empfiehlt bei der Wärmedämmung auf Materialien zu setzen, bei denen entweder weniger umwelt- und gesundheitsschädliche oder gar keine Flammschutzmittel nötig sind, wie zum Beispiel Mineralwolle. Damit lässt sich HBCD noch schneller aus dem Verkehr ziehen.“ Die Vertreter der Mitgliedsstaaten der EU sowie der Europäischen Kommission haben bei den Verhandlungen auf eine Abstimmung zwischen den Regelungen unter REACH und dem weltweiten Verbot unter der Stockholm Konvention geachtet. Für die Entwicklungsländer ist dagegen besonders wichtig, dass mit der Aufnahme von HBCD in die Konvention keine HBCD-haltigen Abfälle in ihre Regionen gelangen. Außerdem drängen sie auf technische und finanzielle Hilfen bei den notwendigen Überwachungs- und Umstellungsmaßnahmen. Bereits 2008 hat die Europäische Union HBCD aufgrund seiner PBT -Eigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und 2011 in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen. Somit sind Herstellung und Verwendung von HBCD in der EU zukünftig nur dann möglich, wenn bis August 2014 Zulassungen bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) in Helsinki beantragt und befristet gewährt werden.
PFOS (Perfluorooctanesulfonic acid) is a persistent organic pollutant. Its use has been strictly restricted by the Stockholm Convention and EU POP Regulation. In the EU, the use of PFOS is still permitted for “non-decorative hard chromium (VI) plating in closed loop systems” in the plating industry, as a specific exemption. With the aim of minimizing PFOS-emissions into the environment, this project describes the characteristics and possible improvements of a closed loop system. Both non-fluorinated compounds and short-chain fluorinated compounds are discussed as substitutes for PFOS in the plating industry. Veröffentlicht in Texte | 95/2017.
Auf Vorschlag der EU wird Endosulfan als POP in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen Für den chemischen Wirkstoff Endosulfan wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot in Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Das beschloss die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth: „Der lange Atem unserer Fachleute hat sich ausgezahlt. Mit dieser Entscheidung verhindern wir, dass die Chemikalie weiteren Schaden für die menschliche Gesundheit und in der Umwelt anrichten kann.“ Endosulfan ist bereits in über 80 Ländern verboten. Geeignete, umweltverträgliche Ersatzstoffe sind vorhanden. Die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe hat der Aufnahme von Endosulfan in die POPs-Liste zugestimmt. Der Wirkstoff darf demnach nicht mehr für den Pflanzenschutz eingesetzt werden. Das Verbot tritt mit mehrjährigen Übergangsfristen in Kraft. Bisher wird Endosulfan für die Schädlingsbekämpfung verwendet, insbesondere beim Anbau von Tee, Kaffee, Soja und Baumwolle. Endosulfan ist ein nervenschädigender Wirkstoff in Schädlingsbekämpfungsmitteln, das in der Umwelt nur schwer abgebaut wird, sich im Fettgewebe, in der Leber und den Nieren von Menschen und Tieren anreichert und die Gesundheit schädigt. Es wird in der Atmosphäre in weit entfernte Gebiete transportiert. So findet man Endosulfan zum Beispiel in der Arktis. Dass Endosulfan weltweit für Mensch und Umwelt ein Problem darstellt, ist lange bekannt. Verboten haben den Einsatz der Chemikalie darum bereits über 80 Länder - darunter viele Entwicklungsländer. In der EU darf der Stoff seit 2005 nicht mehr für den Pflanzenschutz verwendet werden. Der ehemals deutsche Hersteller - Bayer CropScience - hat die Produktion von Endosulfan im Jahre 2007 eingestellt.
The research project aimed to assess the risk of per- and polyfluorinated compounds ( PFAS ) for humans and the environment. As part of the project, PFAS were identified in certain waste streams, quantified and evaluated against the background of the requirements of the Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants (POPs). Relevant waste streams were identified through a literature review, for which a sampling plan was developed and targeted sampling was carried out. The results obtained were used to assess possible risks to humans and the environment and options for environmentally sound waste management. Veröffentlicht in Texte | 86/2024.
Mit der Ratifizierung des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe ( POP ) hat die Bundesrepublik Deutschland Verpflichtungen über Berichtspflichten gemäß Artikel 5 und Annex C zur Freisetzung von polychlorierten Dibenzodioxinen und -furanen ( PCDD/PCDF ) (kurz „Dioxininventare“) übernommen. Berichte müssen alle fünf Jahre erstellt werden. In diesem Projekt werden die Emissionsdaten, die seitens des Umweltbundesamtes unter dem UNECE POPs Protokoll erhoben und berichtet werden, auf das Toolkit-Format des Stockholmer Übereinkommens übertragen und die fehlenden Vektoren (Wasser, Land, Produkte, Rückstände) unter Benutzung der Default-Emissionsfaktoren ergänzt. Für die noch bestehenden Informationslücken wurden Lösungsvorschläge erarbeitet. Das Ergebnis soll für den 6. Nationalen Bericht zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland genutzt werden, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen. Veröffentlicht in Texte | 49/2024.
PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) ist ein persistenter organischer Schadstoff, dessen Verwendung seit der Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen massiv eingeschränkt wurde. In der EU ist die Verwendung in der Galvanik für „nicht dekoratives Hartverchromen in geschlossenen Kreislaufsystemen“ erlaubt. Mit dem Ziel, die Emissionen von PFOS in die Umwelt zu minimieren, werden hier die Kennzeichen eines geschlossenen Kreislaufsystems und mögliche Maßnahmen zur Verlängerung der Kreislaufführung beschrieben. Sowohl fluorfreie als auch kurzkettige fluorierte Verbindungen sind in der Diskussion als Ersatzstoffe für PFOS in der Galvanik. Veröffentlicht in Texte | 63/2016.
Zur Erfüllung von Berichtspflichten zum Stockholmer Übereinkommen zur Begrenzung persistenter organischer Schadstoffe (POPs) und um zur EU- POP -Verordnung beizutragen, sollen die Emissionen an POPs (z.B. PCDD/F, PCB , PAK , u. a.) aus Anlagen der Abfallwirtschaft und Krematorien ermittelt werden. Die Erhebung der Emissionsdaten wird in diesem Rahmen sowohl auf Basis von Literaturrecherchen als auch durch Emissionsmessungen an Praxisanlagen durchgeführt. Die Untersuchungen sollen jeweils an mindestens vier Abfallverbrennungsanlagen, Klärschlammverbrennungsanlagen, Altholzverbrennungsanlagen und Krematorien mit repräsentativen Messungen erfolgen. Bei der Auswahl der Anlagen wurde darauf geachtet, dass die Anlagen mit unterschiedlicher Abgasreinigung arbeiten, sodass die Ergebnisse möglichst repräsentativ für den gesamten Anlagenpark in Deutschland sind. Veröffentlicht in Texte | 38/2016.
In the National Implementation Plan, Germany describes the measures taken to implement the obligations under the Stockholm Convention. These include both the legal measures implementing these obligations into national and European law and measures to reduce or eliminate releases of persistent organic pollutants (POPs) from intentional and unintentional production and use as well as from stockpiles and wastes. Also, measures for public information, awareness developing and education as well as research, development and monitoring are included. The National Implementation Plan is reviewed periodically. Veröffentlicht in Texte | 85/2017.
Umweltbundesamt begrüßt Fortschritte bei der internationalen Chemikaliensicherheit Zwei Regierungskonferenzen in diesem Monat brachten deutliche Fortschritte für die internationale Chemikaliensicherheit: Die Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen und die zweite Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement fanden kurz hintereinander statt, um den dort gefassten Entscheidungen noch mehr Gewicht zu geben. Damit ist der Beschluss der Weltgemeinschaft in der Rio-Nachfolgekonferenz 2002, bis 2020 die schädlichen Effekte von Chemikalien für Mensch und Umwelt zu vermindern bzw. zu beseitigen, ein großes Stück näher gerückt. Anlässlich der Vertragsstaatenkonferenz in Genf erweitert das Stockholmer Übereinkommen, auch POP-Konvention genannt, die Liste des „dreckigen Dutzend” um neun weitere langlebige und in der Nahrungskette sich anreichernde Chemikalien - so genannte POPs (persistent organic pollutants). Das Übereinkommen trat im Mai 2004 in Kraft und regelte zunächst zwölf POPs - unter anderem PCB, DDT oder die polychlorierten Dioxine und Furane. Solche Substanzen finden sich in einer Reihe von Pflanzenschutzmitteln und Industriechemikalien oder können als unerwünschte Nebenprodukte bei Produktions- und Verbrennungsprozessen entstehen. Die Liste umfasst nun 21 Chemikalien. „Die erweiterte Liste international geächteter Chemikalien ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg in eine Welt ohne besonders gefährliche Chemikalien. Eine stringente Erfolgskontrolle muss nun den Verhandlungserfolg in Genf sicherstellen”, so Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Entscheidung der vierten Vertragsstaatenkonferenz in Genf von Anfang Mai 2009 betrifft Stoffe, die auch in Europa zumindest bis vor kurzer Zeit verbreitet in Gebrauch waren: Etwa bromierte Flammschutzmittel (Penta- und Octabrom-diphenylether) und Perfluoroctansulfonsäure ( PFOS ) mit vielfältigen Verwendungen etwa als Feuerlöschschaum oder in der Textilindustrie. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, dürfen solche Stoffe in Zukunft nicht mehr hergestellt und verwendet werden. Dort, wo Anwendungen noch unverzichtbar sind oder es noch keine verfügbaren Ersatzstoffe gibt, sollen Aktionspläne für eine zügige Beendigung der Anwendungen sorgen. Bereits 2002 beschloss die Weltgemeinschaft, die schädlichen Effekte von Chemikalien für Mensch und Umwelt bis 2020 zu vermindern. Auch das Insektizid DDT , das viele Länder noch zur Bekämpfung der Malaria nutzen, soll endgültig bis 2020 verschwinden. Ein umfangreiches Hilfsprogramm soll die Länder, die heute auf diese hochgiftige Chemikalie nicht verzichten können, beim Ausstieg unterstützen, ohne dass sich Malaria weiter ausbreitet. Die zweite Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM 2) beschloss unter anderem Aktionen, um auf freiwilliger Basis dringende Probleme für Umwelt und Gesundheit durch Chemikalien zu lösen: Gefährliche Chemikalien in unkontrolliert gehandelten Erzeugnissen und Elektroschrott sowie bleihaltige Farben in Konsumentenprodukten wie Spielzeug waren wichtige Themen, zu denen die Delegierten einen verbesserten Informationsaustausch und partnerschaftliche Aktionen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern vereinbarten. Auch zu Nanomaterialien - mit vielfältigen Chancen und Risiken für Umwelt und Gesundheit - tauschten sich die internationalen Fachleute aus: Gemeinsam wollen die Staaten die Entwicklung von Nanomaterialien verantwortlich begleiten und nutzen. Mit den neuen Arbeitspaketen sind Industrie- und Entwicklungsländer gleichermaßen gefordert, den Weg zu einem sicheren internationalen Chemikalienmanagement konsequent fortzusetzen. „Gefährliche Chemikalien sind ein Risiko für Umwelt und Gesundheit. Sie breiten sich über die Luft und das Wasser rasch aus und werden weltweit gehandelt. Sicherheit von Chemikalien ist deshalb ein ebenso globales Thema wie der Handel mit ihnen”, so Holzmann. Dessau-Roßlau, 27.05.2009
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