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Bewertung wassergefaehrdender Stoffe gem. Par. 19g Abs. 5 WHG - Teil II

Das Projekt "Bewertung wassergefaehrdender Stoffe gem. Par. 19g Abs. 5 WHG - Teil II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Das vorhaben dient dem Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften, in denen die wassergefaehrdenden Stoffe naeher bestimmt und entsprechend ihrer Gefaehrlichkeit eingestuft werden. Im Rahmen der beantragten Fortfuehrung und Erweiterung des Vorhabens sollen die Arbeiten des laufenden Vorhabens zur Unterstuetzung der 'Kommission Bewertung wassergefaehrdender Stoffe' (KBwS) beim BMU-Beirat LTwS fortgefuehrt werden. Zu den Aufgaben zaehlen vor allem die Stoffauswahl fuer die weitere Fortschreibung des Katalogs wassergefaehrdender Stoffe, die Zusammenstellung, Ermittlung und Pruefung von Daten zur Bewertung der Stoffe durch die KBwS.

Vorstudie zu den Stoffauswahlkriterien im Rahmen des Berichts des BLAU fuer Umweltchemikalien ueber Massnahmen zur Verringerung des Eintrags leichtfluechtiger CKW in die Umwelt

Das Projekt "Vorstudie zu den Stoffauswahlkriterien im Rahmen des Berichts des BLAU fuer Umweltchemikalien ueber Massnahmen zur Verringerung des Eintrags leichtfluechtiger CKW in die Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin durchgeführt. Im Zusammenhang mit dem Bericht des Bund-Laender-Ausschusses fuer Umweltchemikalien (BLAU) an die Umweltministerkonferenz (UMK) ueber Massnahmen zur Verringerung des Eintrags leichtfluechtiger chlorierter Kohlenwasserstoffe (CKW) in die Umwelt soll eine Vorstudie erstellt werden, in der eine Eroerterung der Kriterien zur Stoffauswahl und ein Vorschlag zur Abgrenzung der im Bericht einzubeziehenden CKW ausgearbeitet werden. Der Bericht des BLAU soll branchenbezogen aufgebaut sein, wobei eine Erfassung der Moeglichkeiten zur Verfahrensumstellung bzw. Stoffsubstitution auf der Ebene von ausgewaehlten Betrieben aus den relevanten Branchen durchgefuehrt werden soll. Daraus folgt, dass bereits bei der Bestimmung der Kriterien zur Stoffauswahl das Branchenkonzept zumindest im Ansatz zu beruecksichtigen ist.

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