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Schadensmanagement/Sofortmaßnahmen

Wo Menschen sind, gibt es Umweltschäden. Wir stehen für die schnelle "Erste Hilfe" bei akuten Umweltschäden. Wenn Schadstoffe in die Umwelt gelangt sind und besonders dann, wenn es zu Gewässer- oder Bodenverunreinigungen gekommen ist, werden Meldungen von Bürgern und unterschiedlichen Behörden Hamburgs u.a.: Umwelttelefon (zuständig für die gesamte FHH), Wasserschutzpolizei, Umweltschutzpolizei, Feuerwehr, Gesundheits-und Umweltämter der Bezirke Hamburgs an das Schadensmanagement der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg weitergeleitet. Um das Ausmaß eines Umweltschadens so gering wie möglich zu halten, werden die erforderlichen Sofortmaßnahmen zum Schutz von Wasser, Boden und Luft eingeleitet. Dafür steht Tag und Nacht ein Einsatz-Team zur Verfügung, das sofort mit Einsatzfahrzeugen vor Ort fährt, die u.a. mit Mobiltelefon, Messgeräten und Gefahrstoffdatenbanken ausgestattet sind. Je schneller der erste Zugriff bei einem akuten Umweltschaden erfolgt, um so eher können wir Folgeschäden verhindern oder zumindest gering halten!

Rufbereitschafts- u. Ersteinsatzsystem

RESY, das DV-gestützte Rufbereitschafts- und Ersteinsatz-Informationssystem, ist eine Gefahrstoffdatenbank zur überregionalen Nutzung für die Bereiche Wasser, Boden, Luft. Integration von RESY in: - als Modul für die Ersteinsatzinformationen des National Single Window für Gefahrgut und Schiffsverkehr Deutschlands (NSW, früher ZMGS), (konzipiert für die Einsatzleitgruppe als Gemeinschaftsprojekt vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMDV und den Küstenländern) - den gemeinsamen Stoffdatenpool des Bundes und der Länder ChemInfo (früher GSBL ; Zentrale Anlaufstelle ChemInfo in Hamburg: andrea.limmernagel@bukea.hamburg.de) - die Hafensicherheitssysteme (z.B. GEGIS in Hamburg) - umfassende Aufnahme aller transportierten Gefahrstoffe - Erweiterung der Einsatztexte - Zuordnung von Produktnamen EEin kontinuierlicher Zuwachs und hohe Bonität der Daten in der Gefahrstoffdatenbank RESY ist durch die Einbindung in ChemInfo beim Umweltbundesamt gewährleistet. Leistungen des Programms RESY: - Netzunabhängigkeit durch Installation auf Notebooks für flexiblen Ersteinsatz vor Ort - kompakte Ersteinsatzinformation zur Bewältigung von Unfällen mit Gefahrstoffen - schnelle und übersichtliche Abfrage aller benötigten Informationen über gefährliche Stoffe und Gefahrgüter - besondere Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes - einfache Bedienung - netzwerkfähige Version erhältlich

Faktendaten für das Informationssystem ChemInfo

ChemInfo ist eine komplexe chemische Stoffdatenbank, die stoffspezifische Daten zu den über 80.000 Stoffen und mehr als 400 Merkmalen abbildet. Ein Schwerpunkt von ChemInfo ist die Bereitstellung ausformulierter Informationen und Handlungshinweise, die Einsatzkräfte beim Umgang mit Chemikalien im Gefahrenfall unterstützen. Die einsatzrelevanten Daten sind in der Gefahrstoffschnellauskunft GSA, ein für Einsatzkräfte optimierter Teildatenbestand von ChemInfo, zusammengefasst. Im Projekt wurden Faktendaten zu einsatzrelevanten Merkmalen vorhergesagt, um ChemInfo mit Daten anzureichern, wenn verlässliche Informationen fehlen. Dafür sollten Beurteilungsmechanismen auf Basis eines KI-Tools erarbeitet werden. Die Mechanismen sollten exemplarisch angewandt und die Ergebnisse visualisiert werden. Veröffentlicht in Dokumentationen | 02/2024.

Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Parathion

Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Parathion Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären. Bei Parathion (auch: Parathionethyl oder Thiophos) handelt es sich um eine gelbe, knoblauchartig riechende Flüssigkeit, die im Wasser nach unten sinkt. Auch die Dämpfe sind schwerer als Luft. Es hemmt das vom Nervensystem benötigte Enzym Acetylcholinesterase und ist als lebensgefährlich beim Einatmen und Verschlucken eingestuft. Auch bei Hautkontakt ist es giftig. Das IARC Monographs-Programm listet Parathion in der Gruppe 2B als ⁠ Stoff ⁠, der bei andauernder ⁠ Exposition ⁠ möglicherweise krebserzeugend für Menschen ist. Es ist außerdem sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung (H410), und stark wassergefährdend. Aufgrund der verschiedenen schwerwiegenden Gefahren für Mensch und Umwelt, die von ⁠ E 605 ⁠ ausgehen, gibt es Verbote zum Inverkehrbringen in Bedarfsgegenständen sowie festgelegte Rückstandshöchstmengen an verschiedenen Lebensmitteln und klare rechtliche Vorgaben zur Lagerung des Stoffes. Außerdem gilt ein Geringfügigkeitsschwellenwert von 0,005 µg/l für das Grundwasser sowie ein Jahresdurchschnittswert von 0,005 µg/l als ⁠ Umweltqualitätsnorm ⁠ für sowohl Fließgewässer und Seen als auch Übergangs- und Küstengewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Einsatzkräfte die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Schutz von Mensch und Umwelt unterstützen. Wie schützen Einsatzkräfte sich selbst und die Umwelt? Aufgrund der toxischen Wirkung ist bei Einsätzen in Anwesenheit von Parathion der Eigenschutz extrem wichtig. Einsatzkräfte sollten insbesondere auch zum Schutz der Haut Körperschutzform 3 nach FWDV 500 tragen. Der AEGL2-Wert für 4 h liegt mit 0,96 mg/m 3 etwa im Bereich von Quecksilberdampf (0,67 mg/m³). Da Parathion-Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten tiefergelegene Bereiche gemieden werden. Ein Eindringen der Chemikalie in Kanalisation und Gewässer muss aufgrund der hohen Giftigkeit gegenüber Wasserorganismen mit allen verfügbaren Maßnahmen verhindert werden. Als Bindemittel können trockener Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit oder Ölbinder eingesetzt werden. Geeignete Abdichtmaterialien sind unter anderem Butyl-, Chlor- oder Fluorkautschuk sowie PTFE. Und wenn es brennt? Im Falle eines Parathion-Brandes kommt es zur Freisetzung von giftigen Gasen, Schwefeldioxid oder Phosphoroxiden. Ein Wasser-Sprühstrahl ist zum Löschen zwar geeignet, jedoch muss das Löschwasser aufgrund der großen Umweltgefahr aufgefangen werden. Alternativ können auch Trockenlöschmittel zum Einsatz kommen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollte man das Feuer am besten ausbrennen lassen. Grundsätzlich sollte Parathion nicht mit brennbaren Stoffen oder Oxidationsmitteln zusammengelagert und von Zündquellen ferngehalten werden. Die Entsorgung muss in einer genehmigten Anlage mit geeignetem Verbrennungsofen erfolgen. Die Gefahrstoffschnellauskunft Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.

Faktendaten für das Informationssystem ChemInfo

ChemInfo ist eine komplexe chemische Stoffdatenbank, die stoffspezifische Daten zu den über 80.000 Stoffen und mehr als 400 Merkmalen abbildet.Ein Schwerpunkt von ChemInfo ist die Bereitstellung ausformulierter Informationen und Handlungshinweise, die Einsatzkräfte beim Umgang mit Chemikalien im Gefahrenfall unterstützen. Die einsatzrelevanten Daten sind in der Gefahrstoffschnellauskunft GSA, ein für Einsatzkräfte optimierter Teildatenbestand von ChemInfo, zusammengefasst.Im Projekt wurden Faktendaten zu einsatzrelevanten Merkmalen vorhergesagt, um ChemInfo mit Daten anzureichern, wenn verlässliche Informationen fehlen. Dafür sollten Beurteilungsmechanismen auf Basis eines KI-Tools erarbeitet werden. Die Mechanismen sollten exemplarisch angewandt und die Ergebnisse visualisiert werden.

ChemInfo informiert zu Aspartam

ChemInfo informiert zu Aspartam Der Lebensmittelzusatzstoff Aspartam ist als Süßungsmittel in vielen Lebensmitteln, wie zum Beispiel zuckerfreien Softdrinks, enthalten. Nun wurde Aspartam von der World Health Organisation (WHO) als möglicherweise krebserzeugend für Menschen eingestuft. Was bedeutet das und wo darf Aspartam eigentlich überall eingesetzt werden? Die Chemikaliendatenbank ChemInfo informiert. Der süßlich schmeckende, geruchlose, weiße Feststoff Aspartam wurde früher als Nutrasweet vermarktet und ist heute direkt unter dem Namen Aspartam oder als E-Nummer E 951 in zahlreichen Inhaltsstofflisten von Lebensmitteln zu finden. Es darf gemäß EU-Verordnung 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe) in über 45 verschiedenen Lebensmittelkategorien zum Einsatz kommen. Darunter sind neben den bekannten Light-Softdrinks zum Beispiel Kaugummis, Nahrungsergänzungs­mittel, Fruchtnektare, Frühstücksgetreidekost oder auch würzige Brotaufstriche. Die Höchstmengen werden für jede Lebensmittelkategorie spezifisch festgelegt und können für Aspartam bis zu 6.000 mg/kg Lebensmittel (bei Kleinstsüßigkeiten, die der Erfrischung des Atems dienen) betragen. Außer in Lebensmitteln darf Aspartam auch als Bestandteil kosmetischer Mittel zur Maskierung eingesetzt werden. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist es deutlich wassergefährdend, ist jedoch im Boden und im Wasser biologisch abbaubar. Grundsätzlich giftig ist Aspartam nicht. Der LD50-Wert (tödliche Dosis für 50 % der getesteten Tiere) bei Ratten liegt mit über 5.000 mg/kg Körpergewicht sogar deutlich über dem von Zitronensäure (2.000-3.000 mg/kg), die ebenfalls als Lebensmittelzusatzstoff zum Einsatz kommt. Was bedeutet „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“? Aspartam ist aus zahlreichen Alltagsprodukten nicht wegzudenken. Aufgrund des sehr breiten Einsatzes ist naheliegend, dass unabhängige Institutionen auch mögliche Folgen eines übermäßigen Konsums prüfen. Eine solche Prüfung ist nun durch die International Agency for Research on Cancer (IARC) der ⁠ WHO ⁠ erfolgt. Das IARC Monographs-Programm identifiziert und bewertet vermeidbare Ursachen von Krebserkrankungen beim Menschen. Neben Chemikalien werden u. a. auch berufliche Expositionen (z. B. durch die Arbeit als Maler oder Malerin) und physikalische oder biologische Einflüsse, wie Sonnenstrahlung und Viren, bewertet. Diese Einflussfaktoren werden in eine von vier Kategorien eingruppiert, die von „krebserzeugend für Menschen“ (Gruppe 1) bis „nicht klassifizierbar hinsichtlich der menschlichen Karzinogenität“ (Gruppe 3) reichen. Damit wird eine Aussage über die mögliche Gefahr getroffen, durch einen Einflussfaktor an Krebs zu erkranken. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Krebs bei einer bestimmten ⁠ Exposition ⁠ tatsächlich auftritt, wird hingegen nicht ermittelt. In Gruppe 1 (krebserzeugend) fallen beispielsweise Faktoren wie Aktiv- und Passivrauchen, alkoholische Getränke, Feinstaub oder auch Empfängnisverhütungsmittel mit Östrogen und Gestagen. Aspartam wurde nun in die Gruppe 2B einsortiert, die aktuell 324 verschiedene Einflussfaktoren umfasst, welche „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“ sind. Es ist die niedrigste Kategorie, bei der eine mögliche Krebsgefahr vermutet werden kann. Damit steht Aspartam in einer Reihe mit z. B. Nickel, Melamin, Motorabgasen und traditionell eingelegtem asiatischen Gemüse. Für Aspartam wurden außerdem eingeschränkte Belege für das Auftreten einer bestimmten Krebsart gefunden: Leberkrebs. Ein anderes Süßungsmittel, für das ein mögliches Krebsrisiko bereits durch die IARC untersucht wurde, ist Saccharin (E 954). Für dieses gab es zum Zeitpunkt der Untersuchung aber keine Belege hinsichtlich einer möglichen Krebsgefahr (Gruppe 3). In Anbetracht der insgesamt 552 Einflussfaktoren, die den Gruppen 1, 2A und 2B insgesamt angehören, ist ein Kontakt mit krebserzeugenden Substanzen im Alltag nie vollständig ausgeschlossen. Mit der Einschätzung der IARC ist ein überlegter Konsum von Aspartam aber durchaus angeraten. Wer auf Zusatzstoffe in Lebensmitteln möglichst verzichten möchte, kann Getränke und Speisen zum Beispiel mit frischen oder eingekochten Früchten süßen. ChemInfo Alle in diesem Text enthaltenen Fakten zum ⁠ Stoff ⁠ sind in ChemInfo enthalten. ChemInfo ist die umfassendste deutschsprachige Chemikaliendatenbank und wird als Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder vom Umweltbundesamt gemeinsam mit verschiedenen Behörden des Bundes der Länder verwaltet, gepflegt und fortlaufend inhaltlich aktualisiert. ChemInfo kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Teildatenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.

Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Ecstasy

Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Ecstasy In den vergangenen Monaten kam es in Deutschland zu mehreren Todesfällen von Jugendlichen, die mutmaßlich auf einen Konsum der Droge Ecstasy zurückzuführen sind. Viele weitere Teenager mussten mit zum Teil schwerwiegenden Nebenwirkungen im Krankenhaus behandelt werden. Welche Nebenwirkungen hat Ecstasy und was sagt der Gesetzgeber zu dieser Partydroge? Die Gefahrstoffschnellauskunft klärt auf. Was ist Ecstasy? Als Ecstasy bezeichnet man meist in Tablettenform ausgegebene Präparate, die als Hauptwirkstoff das Betäubungsmittel Methylendioxymetamfetamin, kurz: MDMA, enthalten. Diese organische Chemikalie ist farblos und wenig flüchtig. Der Verkehr von Betäubungsmitteln wird in Deutschland im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Dieses unterscheidet zwischen nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln (Anlage I), verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln (Anlage II) sowie verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln (Anlage III). MDMA zählt zu den Betäubungsmitteln der Anlage I und damit zu den am strengsten regulierten Drogen. In dieselbe Kategorie fallen unter anderem weitere bekannte Drogen wie LSD, Heroin und Meskalin. Die Erlaubnis zur Herstellung oder zum Inverkehrbringen dieser Substanzen kann durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise und ausschließlich zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilt werden. Welche Schäden können beim Konsum auftreten? Entsprechend lang ist auch die Liste möglicher negativer Auswirkungen eines Ecstasy-Konsums. Die berauschende Wirkung von MDMA ergibt sich aus der Stimulation des zentralen Nervensystems. Die Einnahme bewirkt Erregung und Ruhelosigkeit bis hin zur Trunkenheit und stört die Reaktionsfähigkeit. Nach massiver Einnahme können Übelkeit, klamme Haut, beschleunigte Herztätigkeit mit Körpertemperatursteigerung, Muskelschmerz und -nekrose sowie eine Verringerung der Nierenfunktion und unkontrollierte Muskelkrämpfe auftreten. Ein irreversibler Schaden ist möglich. Bei längerem Gebrauch können sich Schwächegefühl, Appetit- und Gewichtsverlust, Schlaflosigkeit, Angstgefühl, Muskelstarre, Sehstörungen sowie Verhaltens- und Gedächtnisstörungen bis hin zu Wahnvorstellungen einstellen. Dabei kann das zentrale Nervensystem nachhaltig geschädigt werden. Für Einsatzkräfte zu beachten ist: im seltenen Fall von Ecstasy-Bränden können giftige nitrose Gase entstehen. Da die Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten Einsatzkräfte beim Auftreten größerer Mengen der Gase oder Dämpfe Schutzkleidung mit Pressluftatmer tragen. Geschädigte Personen sollten unter Überwachung der Lebensfunktionen, Schutz vor Wärmeverlust und Freihaltung der Atemwege ärztlicher Behandlung zugeführt werden. Betäubungsmittel auf Rezept? Nicht für Ecstasy! Einzelne Betäubungsmittel der Anlage III des BtMG dürfen gemäß Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unter Einhaltung der notwendigen Nachweisführung von Ärzten, Zahnärzten oder Tierärzten, zum Beispiel als Substitutionsmittel oder als Notfallvorrat in der Palliativversorgung, verschrieben werden. Diese sind zum Beispiel Oxycodon, Lorazepam, Morphin oder Methadon. MDMA ist hingegen in keinem Fall verschreibungsfähig. Die Herstellung oder Abgabe der Substanz ist gemäß §29 des BtMG eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. Die Gefahrstoffschnellauskunft Alle Fakten zu den genannten Chemikalien sind in der Chemikaliendatenbank ChemInfo enthalten. Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil von ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u. a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.

Chemie-Datenbank ChemInfo – Neue Rechercheanwendung und Schulungen sind nachgefragt wie nie

Die Chemikalien-Datenbank ChemInfo bietet seit 1994 umfangreiche und verlässliche Informationen zu rund 50.000 chemischen Stoffen für Behörden und Einsatzkräfte wie Feuerwehr und Rettungsdienste. ChemInfo ist ein Kooperationsprojekt des Bundes (Umweltbundesamt) und der Länder. Auch wenn die Inhalte der Datenbank kontinuierlich aktuell gehalten werden, waren die Benutzeroberfläche und die dahinterstehende Technik ein wenig in die Jahre gekommen. Deshalb wurde die Anwendung in den letzten Jahren nach und nach komplett modernisiert, Anfang 2022 konnte die neue Rechercheanwendung live geschaltet werden. Bild zeigt: Startseite von ChemInfo Public, Bildnachweis: LUBW Um den damit einhergehenden Schulungsbedarf zu decken, bietet die LUBW in diesem Jahr besonders viele Schulungstermine an. Zum ersten Mal finden die Schulungen in diesem Jahr online statt, da die hohe Nachfrage mit dem begrenzten Angebot an Plätzen in Computerschulungsräumen nicht gedeckt werden kann. In bisher vier jeweils halbtägigen Online-Schulungen konnten bereits ca. 140 Personen geschult werden. Im Herbst sollen nochmals mindestens vier Termine stattfinden. Die Einladung für die Schulungen, die über Umwelt- und Innenministerium verteilt wurde, hat auch zu zahlreichen Neuanmeldungen im Datenbanksystem ChemInfo geführt. Insbesondere im Bereich der Polizei (z. B. Kriminaltechnisches Labor und Verkehrspolizei) sind viele dadurch auf ChemInfo aufmerksam geworden. Inzwischen gibt es in Baden-Württemberg über 960 aktive Nutzerkonten. Die Registrierung eines Kontos für ChemInfo ist für alle Angehörigen von Behörden und Einsatzkräften kostenlos.

The NORMAN Suspect List Exchange (NORMAN-SLE): facilitating European and worldwide collaboration on suspect screening in high resolution mass spectrometry

Background The NORMAN Association (https://www.norman-network.com/) initiated the NORMAN Suspect List Exchange (NORMAN-SLE; https://www.norman-network.com/nds/SLE/) in 2015, following the NORMAN collaborative trial on non-target screening of environmental water samples by mass spectrometry. Since then, this exchange of information on chemicals that are expected to occur in the environment, along with the accompanying expert knowledge and references, has become a valuable knowledge base for "suspect screening" lists. The NORMAN-SLE now serves as a FAIR (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) chemical information resource worldwide. Results The NORMAN-SLE contains 99 separate suspect list collections (as of May 2022) from over 70 contributors around the world, totalling over 100,000 unique substances. The substance classes include per- and polyfluoroalkyl substances (PFAS), pharmaceuticals, pesticides, natural toxins, high production volume substances covered under the European REACH regulation (EC: 1272/2008), priority contaminants of emerging concern (CECs) and regulatory lists from NORMAN partners. Several lists focus on transformation products (TPs) and complex features detected in the environment with various levels of provenance and structural information. Each list is available for separate download. The merged, curated collection is also available as the NORMAN Substance Database (NORMAN SusDat). Both the NORMAN-SLE and NORMAN SusDat are integrated within the NORMAN Database System (NDS). The individual NORMAN-SLE lists receive digital object identifiers (DOIs) and traceable versioning via a Zenodo community (https://zenodo.org/communities/norman-sle), with a total of > 40,000 unique views, > 50,000 unique downloads and 40 citations (May 2022). NORMAN-SLE content is progressively integrated into large open chemical databases such as PubChem (https://pubchem.ncbi.nlm.nih.gov/) and the US EPA's CompTox Chemicals Dashboard (https://comptox.epa.gov/dashboard/), enabling further access to these lists, along with the additional functionality and calculated properties these resources offer. PubChem has also integrated significant annotation content from the NORMAN-SLE, including a classification browser (https://pubchem.ncbi.nlm.nih.gov/classification/#hid=101). Conclusions The NORMAN-SLE offers a specialized service for hosting suspect screening lists of relevance for the environmental community in an open, FAIR manner that allows integration with other major chemical resources. These efforts foster the exchange of information between scientists and regulators, supporting the paradigm shift to the "one substance, one assessment" approach. New submissions are welcome via the contacts provided on the NORMAN-SLE website (https://www.norman-network.com/nds/SLE/). © The Authors 2022

Gefahrstoffdatenbank

Informationen zu Gefahrstoffen sind in der gemeinsamen Gefahrstoffdatenbank der Länder und der Berufsgenossenschaften zu finden.

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