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Basic principles for the development of a concept for environmental exposure assessments of single substances released from multiple uses under REACH

The ECHA Guidance Documents R.12 to R.18 include detailed provisions on how to conduct an exposure assessment as part of the Chemical Safety Report. The guidance documents, however, only restrictedly address the consideration of a substance’s emissions into the environment, if the local releases from various uses of the same substance result in a cumulative exposure. In a situation where a chemical has a number of applications in one site, it may however occur that the emissions of several uses which only have a low risk if considered separately will sum up and cause an unacceptable risk to the environment. Veröffentlicht in Texte | 63/2011.

Advanced materials: Overview of the field and screening criteria for relevance assessment

The report describes activities within the project “Advanced materials - Thematic conferences: Assessment of needs to act on chemical safety” to provide discussion input on approaches to describe, cluster and prioritize advanced materials. The report presents a structuring of the field of advanced materials by screening existing definitions and classifications as well scientific activities related to advanced materials. It presents potential clusters of advanced materials by brief characterisation of identified clusters in the format of factsheets. Furthermore, the report proposes a set of criteria to assess the relevance of advanced materials regarding chemical safety. Veröffentlicht in Texte | 132/2020.

Service Request on Scoping Study on Safety Data Sheets

Das Projekt "Service Request on Scoping Study on Safety Data Sheets" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BIPRO Beratungsgesellschaft für integrierte Problemlösungen GmbH durchgeführt.

Bewertung der Persistenz, Mobilität, Toxizität sowie der Emissionen in die Umwelt von 167 REACH-registrierten Stoffen

Das Projekt "Bewertung der Persistenz, Mobilität, Toxizität sowie der Emissionen in die Umwelt von 167 REACH-registrierten Stoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH durchgeführt. Die Bewertung von Chemikalien entsprechend ihrer gefährlichen Eigenschaften ist wichtig für die Regulation und die Wissenschaft. Persistente, mobile (im Wasser) und toxische Chemikalien (PMT Stoffe) können kritisch für die Qualität des Rohwassers sein. Im europäischen Projekt PROMOTE wurde eine Bewertung von REACH-registrierten Chemikalien hinsichtlich der Kriterien P, M und Umweltemissionen durchgeführt. Dies führte zu einer Liste von 167 priorisierten Chemikalien. Im vorliegenden Vorhaben wurden die Chemikalien dieser Liste hinsichtlich P, M, T und Emission, basierend auf dem Konzept von Kalberlah et al. (2014), bewertet. Dazu wurden Daten zu physikalisch-chemischen Eigenschaften der Chemikalien recherchiert, und die gewonnenen Daten in eine UBA-interne Software eingepflegt, die für zukünftige Entscheidungsfindungen herangezogen werden kann. Der Vergleich der Ergebnisse aus dem vorliegenden Vorhaben mit der Priorisierung in PROMOTE zeigte eine Übereinstimmung in der Bewertung der Mobilität für die allermeisten der untersuchten Chemikalien. Bei der Persistenz gab es jedoch Abweichungen, die auf die methodischen Ansätze (Modellierung bzw. Verwendung von experimentellen Daten) zurückzuführen sind. Im Ergebnis liegt eine konsolidierte Liste mit Daten aller untersuchter Kriterien und Chemikalien vor. Basierend auf dieser Liste werden Stoffe zur regulatorischen Prüfung empfohlen.

REACH Leitfaden für Formulierer bau-chemischer Produkte

Das Projekt "REACH Leitfaden für Formulierer bau-chemischer Produkte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Hintergrund und Aufgabenstellung: Die neue europäische Chemikalienverordnung REACH ist am ersten Juni 2007 in Kraft getreten. Die Formulierer von Zubereitungen haben als Akteure zwischen den Stoffherstellern / Importeuren und den Anwendern von Chemikalien eine zentrale Position in der Wertschöpfungskette. Sie übernehmen wesentliche 'Übersetzungsarbeit in der Risikokommunikation und haben damit neue und herausfordernde Aufgaben zu bewältigen. Ziel und erwartete Ergebnisse: Ziel des Projektes ist es, einen Leitfaden zu erstellen, der den Formulierern bauchemischer Produkte Hilfestellung bei der effizienten Erfüllung der Vorgaben von REACH gibt. Die ersten Kapitel des Leitfadens Einführung in das REACH-System, Vorbereitung auf REACH im Unternehmen inklusive der Erstellung eines Stoffinventars und Vorregistrierung werden als Vorabversion gedruckt, um die bereits begonnenen Tätigkeiten der Unternehmen zeitnah zu unterstützen. Bestandteil des sog. Startpaketes ist auch ein accessbasiertes Trainingstool anhand dessen die Erstellung eines Stoffinventars geübt werden kann. Die weiteren Kapitel des Leitfadens werden im Wesentlichen die folgenden Themen betreffen: Umsetzung der Vorgaben zur sicheren Handhabung in Sicherheitsdatenblatt und Expositionsszenario im eigenen Unternehmen, Erstellung von Informationen (Sicherheitsdatenblatt, Expositionsszenario wo gefordert) für die eigenen Zubereitungen, Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts durch nachgeschaltete Anwender und die Zulassung von Stoffen. Der Leitfaden wird in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Bauchemie e.V. im Rahmen einer Projektgruppe erstellt.

REACH - Überprüfung 2012 - Begleitung der Erarbeitung einer deutschen Position

Das Projekt "REACH - Überprüfung 2012 - Begleitung der Erarbeitung einer deutschen Position" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Aus Anlass der Überprüfung der europäischen Chemikalienverordnung REACH durch die EU-Kommission wurde ein UFOPLAN-Projekt durchgeführt, um den Prozess aus deutscher Sicht zu begleiten. Unter Projektleitung der national zuständigen Bundesstelle für Chemikalien wurden die diesbezüglichen Dokumente der EU-Kommission analysiert, ein nationaler REACH-Kongress durchgeführt und die Ergebnisse einer öffentlichen Online-Befragung bewertet. Der Abschlussbericht des Forschungsnehmers, der ÖKOPOL GmbH, steht nun zur Verfügung.

Verfügbarkeit von Informationen aus existierenden Risikobewertungen für den Stoffsicherheitsbericht unter REACH (Teil des Rahmenvertrags der DG Umwelt zu REACH)

Das Projekt "Verfügbarkeit von Informationen aus existierenden Risikobewertungen für den Stoffsicherheitsbericht unter REACH (Teil des Rahmenvertrags der DG Umwelt zu REACH)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.

Why are nanomaterials different and how can they be appropriately regulated under REACH?

Background<P>For nanomaterials, not only their chemical composition but also their morphological properties and surface properties determine their characteristics. These properties do not only differ in comparison to the corresponding bulk material but also between different nanoforms of the same substance. Changes in these physico-chemical characteristics can cause changes in chemical properties, reactivity, (photo-) catalytic activities and energetic properties and in turn alter their (eco-) toxicity, fate and behaviour in environmental media and toxico-kinetics. Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH) deals with chemical substances in general and although there are no special provisions that explicitly refer to nanomaterials, they are principally covered by REACH. In October 2012, the European Commission published the Second Regulatory Review on Nanomaterials. In February 2013, the REACH Review from the European Commission was published. Both papers address questions about the regulation of nanomaterials in REACH. The Commission proposes to improve the future situation by adaptation of the REACH Regulation. However, the European Commission plans to revise the annexes only and not the main text of the regulation. <P>Results and conclusions<P>In this publication, the authors present their considerations and recommendations on how REACH can adequately be adapted to nanomaterials. In the author's view, the bulk form and nanoforms of the same chemical composition should be treated as the same substance in the context of REACH. However, the regulation of nanomaterials under REACH has to meet specific requirements. Taking into account the plurality of physico-chemical characteristics and resulting changes in the hazard profile, an approach must be found to adequately cover nanomaterials under REACH. Accordingly, the REACH information requirements have to be adapted. This includes lower tonnage thresholds for different REACH obligations (e.g. registration, chemical safety report) which are justified by highly dispersed use together with low mass application, linked with the uncertainties regarding (eco-) toxicity, environmental fate and exposure. If the physico-chemical characteristics of different nanoforms of the same substance differ in a relevant manner they have to be considered separately for further test performance and REACH requirements.<BR>Quelle: http://www.enveurope.com/

Teilvorhaben: Guidance Document für Hersteller, Importeure und Stoffanwender zur Auswahl von geeigneten Risikominderungsmassnahmen (in 2005)

Das Projekt "Teilvorhaben: Guidance Document für Hersteller, Importeure und Stoffanwender zur Auswahl von geeigneten Risikominderungsmassnahmen (in 2005)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. A) Problemstellung: Die KOM hat am 29. Oktober 2003 nach mehrjähriger Vorbereitungszeit den Entwurf einer EG-Verordnung zur Neuordnung des Chemikalienrechts verabschiedet. Wesentlicher Inhalt ist die Einführung eines einheitlichen Systems zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH), REACH erfordert ein bisher in der Chemikalienregulierung nicht gekanntes Maß an Eigenverantwortung innerhalb der Chemieindustrie und ihrer nachgeordneten Branchen und verändert die bisherige Rollenverteilung zwischen den Behörden und der Industrie erheblich. Für die Minderung von stofflichen Risiken ergeben sich aus der Neuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben eine Reihe von Fragen. Die Umsetzung der REACH-Vorgaben erfordert Arbeitshilfen für die Hersteller und Stoffanwender, die Antworten und Lösungsvorschläge für die zum Teil sehr offenen und allgemeinen Anforderungen von REACH geben. In Art. 13 (6) werden Risikominderungsmaßnahmen (RMM) als Teil der Stoffsicherheitsberichte erwähnt. Hierzu heißt es: 'Die Hersteller und Importeure ermitteln und treffen die geeigneten Maßnahmen zur angemessenen Kontrolle der Risiken...' Es gibt bislang keine Hilfestellung für die Industrie, wie diese Vorgaben auf konkrete Entscheidungsfragen bei der Abwägung von Alternativen und der Auswahl von RMM anzuwenden sind. Weder ist hinreichend klar, was geeignete Maßnahmen sind, noch was eine angemessene Kontrolle der Risiken beinhaltet. B) Ziel und Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA: Ziel der Studie ist zu klären, worauf Entscheidungen zur Risikominderung aufbauen können und wo noch Entwicklungsbedarf ist bzw. Lücken und Inkonsistenzen bestehen. Auf dieser Grundlage werden Arbeitshilfen und Leitfäden für die Industrie geplant und erstellt werden.

Teilvorhaben 2: Guidance Document für Hersteller, Importeure und Stoffanwender zur Auswahl von geeigneten Risikominderungsmaßnahmen

Das Projekt "Teilvorhaben 2: Guidance Document für Hersteller, Importeure und Stoffanwender zur Auswahl von geeigneten Risikominderungsmaßnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. A) Problemstellung: Die KOM hat am 29. Oktober 2003 nach mehrjähriger Vorbereitungszeit den Entwurf einer EG-Verordnung zur Neuordnung des Chemikalienrechts verabschiedet. Wesentlicher Inhalt ist die Einführung eines einheitlichen Systems zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH). REACH erfordert ein bisher in der Chemikalienregulierung nicht gekanntes Maß an Eigenverantwortung innerhalb der Chemieindustrie und der Chemikalien verwendenden Branchen und verändert die bisherige Rollenverteilung zwischen den Behörden und der Industrie erheblich. Für die Minderung stofflicher Risiken ergibt sich aus der Neuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben eine Reihe von Fragen (Wie können Hersteller und Weiterverarbeiter relativ einfach eine Risikobewertung durchführen? Wie können die nötigen Informationen in der Wertschöpfungskette weitergegeben werden, um aus verschiedenen Optionen die effizientesten und praktikabelsten Risikominderungsmaßnahmen ableiten zu können?). Die Umsetzung der REACH-Vorgaben erfordert Arbeitshilfen für die Hersteller und Stoffanwender, die Antworten und Lösungsvorschläge für die zum Teil sehr offenen und allgemeinen Anforderungen von REACH geben. In Art. 13 (6) werden Risikominderungsmaßnahmen (RMM) als Teil der Stoffsicherheitsberichte erwähnt. Hierzu heißt es: 'Die Hersteller und Importeure ermitteln und treffen die geeigneten Maßnahmen zur angemessenen Kontrolle der Risiken ...'. Es gibt bislang keine Hilfestellung für die Industrie, wie diese Vorgaben auf konkrete Entscheidungsfragen bei der Abwägung von Alternativen und der Auswahl von RMM anzuwenden sind. Weder ist hinreichend klar, was geeignete Maßnahmen sind, noch was eine angemessene Kontrolle der Risiken beinhaltet. B) Ziel und Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA: Ziel der Studie ist zu klären, wie die Ergebnisse von Risikobewertungen eigenverantwortlich in Risikominderungsmaßnahmen umgesetzt werden können, nach welchen Kriterien Risikominderungsmaßnahmen ausgewählt werden, insbesondere wenn verschiedene Akteure in der Wertschöpfungskette beteiligt sind, wie und von wem die Einhaltung der Minderungsmaßnahmen sichergestellt werden kann. Auf dieser Grundlage werden Arbeitshilfen und Leitfäden für die Industrie geplant und erstellt werden.

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