The project goal was to support the regulatory acceptance of data generated with the OECD Acute Fish Embryo Toxicity Test (TG 236) as alternative method to the OECD Acute Fish Toxicity Test (TG 203). TG 236 is an important contribution to animal welfare in chemical safety assessment in Europe but also worldwide. Results of the project are directly used within OECD project 2.54 on the Development of a Guidance Document for an Integrated Approach to Testing and Assessment of Acute Fish Toxicity. Specific results: (1) the knowledge on xenobiotic transformation capacities in zebrafish embryos, juveniles and adults is fragmentary. Therefore, transfer of biotransformation data from juvenile fish to adult fish does not appear justified. (2) The chorion is no barrier for uncharged industrial chemicals of a molecular size of 3,000 – 4,000 Da. Veröffentlicht in Texte | 94/2020.
Umweltbundesamt empfiehlt Überprüfung der Kriterien für besonders besorgniserregende Stoffe Im Vorfeld des 3. Treffens der zuständigen Behörden gemäß REACH- und CLP-Verordnung (CARACAL), das am 12. und 13. Oktober 2009 stattfindet, fordert das Umweltbundesamt eine Änderung des Anhangs XIII der REACH-Verordnung, der die Kriterien für die Identifizierung von PBT-/vPvB Stoffen enthält. Mehrere Mitgliedsstaaten vertreten die Auffassung, dass die Kriterien überholt sind und nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und dass sie den wirksamen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen gefährden. Zurzeit arbeitet die Europäische Kommission an einem neuen Vorschlag zur Änderung von Anhang XIII. Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) befürchtet, dass dieser Prozess enden könnte, ohne die notwendigen Änderungen zur Aktualisierung des Gesetzestextes hervorzubringen. Angesichts der besonderen Bedeutung des Anhangs XIII für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bittet das Umweltbundesamt die Kommission nachdrücklich, einen Vorschlag vorzulegen, der den derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand berücksichtigt. Persistente, bioakkumulierbare und toxische ( PBT ) und sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Stoffe stellen ein langfristig nicht vorhersehbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Nach Freisetzung in die Umwelt können die schädlichen Wirkungen dieser Stoffe nicht beseitigt werden. Es bedarf deshalb konsequenter Vorsorgemaßnahmen, um die Freisetzung von PBT-/vPvB-Stoffen zu verhindern und das „hohe Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt“ sicherzustellen, das in der REACH-Verordnung als Ziel festgelegt ist (Art. 1 (1)). REACH bezeichnet Chemikalien mit PBT-/vPvB-Eigenschaften als „besonders besorgniserregende Stoffe“ und verlangt, dass die Registranten im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung die Stoffe hinsichtlich ihrer PBT-/vPvB-Eigenschaften bewerten. Eine wichtige Aufgabe der Mitgliedsstaaten unter REACH ist es, für besonders besorgniserregende Stoffe die Zulassungspflicht zu initiieren. Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist es jedoch, dass die Beurteilung der PBT-/vPvB-Eigenschaften auf Grundlage geeigneter PBT-/vPvB-Kriterien durchgeführt wird. Artikel 138 (5) der REACH-Verordnung verpflichtet die Europäische Kommission, die aktuellen Kriterien des Anhangs XIII zu überprüfen. Auf Einladung der Europäischen Kommission kamen 2 Fachleute in zwei Treffen einer Untergruppe der zuständigen Behörden im September und November 2008 zusammen, um die Überarbeitung des Anhangs XIII zu diskutieren. Die Untergruppe erklärte, dass die Kriterien nicht dem jetzigen Stand der Wissenschaft entsprechen und geändert werden müssen. Insbesondere können mit den aktuellen Kriterien nicht alle vorhandenen Informationen genutzt werden. Außerdem geben die jetzigen Kriterien die Eigenschaften, die sie beschreiben sollen, unzureichend wieder. So beschreibt der Begriff „Bioakkumulation“ sowohl die Aufnahme eines Stoffes über das umgebende Umweltmedium (Biokonzentration) als auch die Aufnahme über die Nahrungskette (Biomagnifikation). Das REACH-Kriterium für die Bioakkumulation bezieht sich dagegen nur auf die Biokonzentration in Wasserlebewesen. Stoffe, die sich zwar nicht in Fischen anreichern, doch über die Nahrungskette in Säugetieren akkumulieren, werden durch ihn nicht erfasst. Eines der Ziele bei der Regulierung von PBT-/vPvB-Stoffen ist der Schutz unberührter Gebiete. Deshalb sollte bei der Bewertung von PBT-/vPvB-Eigenschaften der Ferntransport eines Stoffes berücksichtigt werden, um zu ermitteln, ob der Stoff in der Lage ist, sich in weit entfernten Gebieten anzureichern. Im aktuellen Anhang XIII ist diese Eigenschaft nicht enthalten, deren Aufnahme auch zur Erfüllung der Anforderungen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe ( POP -Konvention) erforderlich ist. Auf dem Treffen der zuständigen Behörden im Dezember 2008 legte die Europäische Kommissionm einen Vorschlagsentwurf für eine Änderung des Anhangs XIII vor, der die Kriterien unverändert beließ und nur geringfügige Verbesserungen einbrachte. Die Mehrheit der zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten äußerte sich ernsthaft besorgt darüber, dass der Änderungsvorschlag unzureichend ist, und forderte die Kommission auf, den Empfehlungen der Experten-Untergruppe zu folgen. Daraufhin erklärte die Kommission, dass sie den Entwurf überarbeiten und einen neuen Vorschlag vorlegen würde. Seitdem liegen keine weiteren Informationen über die Aktivitäten der Kommission zur Überarbeitung von Anhang XIII vor, obgleich die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten als auch Verbände in Schreiben an die Kommission ihre Besorgnis über das Problem zum Ausdruck brachten und die Kommission baten, über den Fortgang der Arbeiten zu berichten.
Das Projekt "Service Request on Scoping Study on Safety Data Sheets" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BIPRO Beratungsgesellschaft für integrierte Problemlösungen GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Workshops 'REACH in der Praxis' zur Unterstützung von Akteuren beim Aufbau und Erhalt von REACH-Expertise und REACH-Kongress 2014" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung haben die Unternehmen sowie die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern eine Reihe neuer Aufgaben und Pflichten erhalten. Jedoch bestehen bei allen Akteuren große Unsicherheiten bei der Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten. Die Workshop-Reihe 'REACH in der Praxis' wurde von den Akteuren der 1. und 2. Registrierungsphase als wichtige Informationsquelle und Austauschforum angenommen, was die regelmäßige Ausbuchung der WS bestätigt. Der Informationsbedarf für die Akteure der 3. Registrierungsphase wird als sehr hoch eingeschätzt, da insbesondere KMU zur Handlung aufgefordert sind, die bisher keine REACH- Expertise besitzen. Die 5 Workshops der dritten Serie dieser Veranstaltungsreihe werden zwischen 2015 und 2017 durchgeführt. Sie sollen wieder aktuelle Themen der Umsetzung von REACH, von der Stoffsicherheitsbewertung, Kommunikation in der Lieferkette, Auskunftspflichten gegenüber Verbrauchern, bis hin zur Beschreibung von regulatorischen Maßnahmen für besonders Besorgnis erregende Stoffe behandeln. Weitere Informationen finden sich unter www.reach-info.de. Außerdem wird der am 01./02.12.2014 stattfindende 'REACH-Kongress 2014' den in Deutschland beteiligten Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie den Behörden die Möglichkeit geben, ihre Rolle im REACH Prozess kritisch zu beleuchten. Die übernommene Verantwortung für die sichere Verwendung von Chemikalien wird dargestellt und die damit verbundenen Herausforderungen diskutiert. Hierdurch wird die erfolgreiche Umsetzung von REACH gefördert und die Weiterentwicklung von REACH ermöglicht. Die zusammengetragenen Informationen werden genutzt, um eine deutsche Position zu entwickeln, die auf europäischer Ebene für Verhandlungen verwendet werden kann. Weitere Informationen hierzu auch unter www.reach-info.de (Deutsch)
Das Projekt "Bewertung der Persistenz, Mobilität, Toxizität sowie der Emissionen in die Umwelt von 167 REACH-registrierten Stoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH durchgeführt. Die Bewertung von Chemikalien entsprechend ihrer gefährlichen Eigenschaften ist wichtig für die Regulation und die Wissenschaft. Persistente, mobile (im Wasser) und toxische Chemikalien (PMT Stoffe) können kritisch für die Qualität des Rohwassers sein. Im europäischen Projekt PROMOTE wurde eine Bewertung von REACH-registrierten Chemikalien hinsichtlich der Kriterien P, M und Umweltemissionen durchgeführt. Dies führte zu einer Liste von 167 priorisierten Chemikalien. Im vorliegenden Vorhaben wurden die Chemikalien dieser Liste hinsichtlich P, M, T und Emission, basierend auf dem Konzept von Kalberlah et al. (2014), bewertet. Dazu wurden Daten zu physikalisch-chemischen Eigenschaften der Chemikalien recherchiert, und die gewonnenen Daten in eine UBA-interne Software eingepflegt, die für zukünftige Entscheidungsfindungen herangezogen werden kann. Der Vergleich der Ergebnisse aus dem vorliegenden Vorhaben mit der Priorisierung in PROMOTE zeigte eine Übereinstimmung in der Bewertung der Mobilität für die allermeisten der untersuchten Chemikalien. Bei der Persistenz gab es jedoch Abweichungen, die auf die methodischen Ansätze (Modellierung bzw. Verwendung von experimentellen Daten) zurückzuführen sind. Im Ergebnis liegt eine konsolidierte Liste mit Daten aller untersuchter Kriterien und Chemikalien vor. Basierend auf dieser Liste werden Stoffe zur regulatorischen Prüfung empfohlen.
Das Projekt "'Fragen Sie REACH' - Erhöhung der Transparenz unter REACH bezüglich besonders Besorgnis erregender Substanzen in Konsumerzeugnissen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Beste verfügbare Techniken (BVT): Teilvorhaben 3: BVT für die PFOS-Substitution in der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen sowie Analyse der alternativen Substanzen zu PFOS beim Einsatz in Anlagen zur Verchromung und Kunststoffbeize" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IUW - Integrierte Umweltberatung durchgeführt. Zur Unterdrückung von Chrom(VI)-haltigen Sprühnebeln bei der Verchromung von Metallen oder Kunststoffen bzw. beim Beizen von Kunststoffen wurde bisher flächendeckend PFOS eingesetzt. Mit der Streichung einzelner spezifischen Ausnahmeregelungen für PFOS in der POP-Verordnung darf PFOS seit August 2015 nur noch beim Hartverchromen in geschlossenen Kreisläufen eingesetzt werden. In diesem Rahmen erfolgte eine breite Umstellung auf PFOS-freie Netzmittel, auch bei der Hartverchromung. Eingesetzt werden in der Regel per- & polyfluorierte Verbindungen, zu deren Umweltverhalten oft nur sehr wenig bekannt ist. Alternativ wäre es möglich ganz auf den Einsatz von Netzmitteln zu verzichten, wenn kein Chrom(VI) mehr eingesetzt werden würde. Die Branche Oberflächenbehandlung ist sehr divers & schlecht über vorliegende Daten charakterisierbar. Zu Beginn des Projektes sollen auf nationaler Ebene daher Daten zur Zahl, Alter und Größe von Anlagen, die Kunststoff beizen & Oberflächen verchromen erhoben werden. Dabei ist auch wichtig zu wissen, ob dekorativ oder funktional verchromt wird, da hier sowohl die EU-POP-Verordnung als auch die Stockholm-Konvention unterschiedliche Anforderungen stellen. Um die besten verfügbaren Techniken beim Verchromen sowie Kunststoffbeizen definieren zu können muss ein Überblick über die eingesetzten Anlagentechnologien für Cr(VI)-freie Verfahren erarbeitet & mit Hilfe von Anlagendaten beschrieben werden, so dass auch eine Nutzung im Sevilla-Prozess möglich ist. Für die Verfahren, die nicht auf den Einsatz von Cr(VI) verzichten können, ist es ebenfalls wichtig einen konkreten Überblick über die eingesetzten Netzmittel sowie insbesondere auch eine Einschätzung der Gründe für die weitere Nutzung von Cr(VI) zu erhalten. Hierbei ist die Kenntnis über die konkrete im Netzmittel verwendete fluorierte Verbindung erforderlich, um die Umweltauswirkung so konkret wie möglich abschätzen zu können. Die Informationen können anschließend für REACh genutzt werden.
Das Projekt "REACH - Überprüfung 2012 - Begleitung der Erarbeitung einer deutschen Position" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Aus Anlass der Überprüfung der europäischen Chemikalienverordnung REACH durch die EU-Kommission wurde ein UFOPLAN-Projekt durchgeführt, um den Prozess aus deutscher Sicht zu begleiten. Unter Projektleitung der national zuständigen Bundesstelle für Chemikalien wurden die diesbezüglichen Dokumente der EU-Kommission analysiert, ein nationaler REACH-Kongress durchgeführt und die Ergebnisse einer öffentlichen Online-Befragung bewertet. Der Abschlussbericht des Forschungsnehmers, der ÖKOPOL GmbH, steht nun zur Verfügung.
Das Projekt "Auswirkungen von REACH auf die Herstellung von Epichlorhydrin, Epoxidharze und die Anwendung entsprechender Kleber in der Automobilindustrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Weiterentwicklung von Konzepten zur Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe im Sinne der REACH - Verordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Osnabrück, Institut für Umweltsystemforschung durchgeführt. Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Die REACH Verordnung sieht vor, dass Stoffe mit bestimmten, für Mensch und Umwelt gefährlichen Eigenschaften (substances of very high concern - SVHC) eine stärkere Regulierung bedürfen und somit für eine Zulassungspflicht oder ein Beschränkungsverfahren vorzusehen sind. Dazu gehören für die Umwelt relevante Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften (PBT-Stoffe) und Stoffe mit vergleichbar kritischen Eigenschaften, z.B. endokrin wirksame Stoffe. Die REACH Verordnung und die Entwürfe für die technischen Leitfäden liefern jedoch nur unzureichende Hinweise, wie diese Eigenschaften frühzeitig erkannt oder ausgeschlossen werden können. Zudem reichen die Standard-Datenanforderungen der REACH Verordnung häufig nicht aus, um Stoffe mit diesen Eigenschaften zu identifizieren. Für Stoffe mit niedrigen Produktionsvolumen (kleiner als 10 t) fehlen selbst grundlegende Daten. Ziel des Vorhabens ist es deshalb, die bestehenden Konzepte zur Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen weiter zu entwickeln. Dabei sollen sowohl die Kriterien zur Identifizierung der Stoffe überprüft und konkretisiert werden, als auch Konzepte entwickelt werden, wie vorhandene Daten zur Identifizierung der Stoffe genutzt werden können.