Ein Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist die Senkung der Stickstoffüberschüsse und der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer. In einem Bericht macht das UBA Vorschläge für die Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung 2021, um die Stickstoffüberschüsse landwirtschaftlicher Betriebe effektiv zu begrenzen und die Phosphoreinträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen zu reduzieren. Die Landwirtschaft in Deutschland ist dafür verantwortlich, dass zu viel Stickstoff und Phosphor in die Umwelt gelangt und Böden und Gewässer belastet. Damit Nährstoffüberschüsse wirkungsvoll gesenkt werden können, müssen Stickstoff- und Phosphor, die z.B. über Dünge- und Futtermittel in den Betrieb eingehen und in Form von tierischen und pflanzlichen Produkten den Betrieb wieder verlassen, erfasst und begrenzt werden. Die Erfassung dieser Flüsse durch eine sogenannte Stoffstrombilanz (synonym Hoftorbilanz) ist in der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) geregelt. Im Jahr 2021 soll die Stoffstrombilanzverordnung novelliert werden. Dies ist notwendig, da aktuell nur wenige viehstarke Betriebe erfasst werden, aber auch, weil der gesetzlich vorgeschriebene Höchstwert für den Stickstoffüberschuss mit 175 kg N/ha*a keine regulierende Wirkung hat. Eine Begrenzung der Phosphorüberschüsse fehlt komplett. Im UBA -Forschungsvorhaben „Evaluierung der novellierten Düngegesetzgebung“ (FKZ 3718 722) erarbeiteten die Autoren um Dr. Martin Bach von der Uni Gießen und Prof. Friedhelm Taube von der Uni Kiel konkrete Vorschläge für eine Änderung der Stoffstrombilanzverordnung. Diese sehen vor, den betrieblichen Stickstoffüberschuss an die ausgebrachte Wirtschaftsdüngermenge zu koppeln und auf 50 bis 120 kg N/ha*a zu begrenzen. Zudem wird empfohlen die Stickstoffüberschüsse bis 2030 schrittweise auf maximal 90 kg N/ha*a zu senken, damit das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie auch erreicht wird. Um eine effiziente Nutzung von Wirtschaftsdüngern zu ermöglichen, wird die geringere Pflanzenverfügbarkeit des darin enthaltenen Stickstoffs in dem Ansatz berücksichtigt. Dieser Vorschlag wird als „120/120-Modell“ bezeichnet und steht für einen betrieblichen Überschuss von höchstens 120 kg N/ha*a bei einem maximal anrechenbaren Stickstoffanfall über Wirtschaftsdünger von ebenfalls 120 kg N/ha*a. Für Phosphor schlagen die Autoren vor, den maximal zulässigen Überschuss vom Phosphorgehalt im Boden abhängig zu machen. Dadurch wären auf Böden mit einer zu geringen Phosphorversorgung weiterhin Überschüsse möglich. Auf Böden mit einer zu hohen Phosphorversorgung käme es dagegen zu einer Abreicherung.
Der Überschuss der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft in Deutschland beträgt jährlich 1,55 Millionen Tonnen N, was rund 93 kg N/ha LF (Mittel 2016 bis 2018) entspricht. Rund 90 % des Nitrat-Eintrags in das Grundwasser, 95 % der Ammoniak- und 80 % der Lachgas-Emissionen in die Atmosphäre stammen aus der Landwirtschaft. Der Anteil der Landwirtschaft an den Phosphoreinträgen in die Nord- und Ostsee beträgt zwischen 50 % und 63 %. Eine nachhaltige Düngegesetzgebung bildet ein zentrales Element, um die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in alle Ökosystembereiche soweit zu reduzieren, dass zukünftig die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Mit Hilfe der Stoffstrombilanz sollen die Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transpa-rent und überprüfbar abgebildet werden. Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) regelt, wie betriebliche Bilanzen für Stickstoff und Phosphor zu erstellen sind und welche Obergrenzen für die betrieblichen Nährstoffüberschüsse gelten. Im Jahr 2021 soll der Geltungsbereich der StoffBilV auf alle Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet werden. Im Zuge dieser Novellierung ist auch die Obergrenze der betrieblichen N-Überschüsse neu festzusetzen, für den P-Überschuss ist erstmalig ein Grenzwert festzulegen. Mit der vorliegenden Stellungnahme wird ein Konzept für die Begrenzung der betrieblichen N- und P-Überschüsse in der StoffBilV vorgelegt, das einen umweltgerechten, nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen sicherstellt und das gleichzeitig der ökonomisch nachhaltigen Anpassungsfähigkeit der Betriebe Rechnung trägt. Mit der langfristigen Festlegung der Zielwerte erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe Planungssicherheit für ihre Betriebsentwicklung und eindeutige Vorgaben für die zukünftige Gestaltung ihres Nährstoffmanagements. Quelle: Forschungsbericht