Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Seeschifffahrtsrecht GGVSee Richtlinien Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See Die GGVSee-Durchführungsrichtlinien erläutern die Bestimmungen der GGVSee in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1475), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I Seite 2510) geändert worden ist, und des IMDG-Codes (Amendment 39-18), in der amtlichen deutschen Übersetzung bekannt gegeben am 13. November 2018 (VkBl. 2018 Seite 847). I. Erläuterungen zur Gefahrgutverordnung See Zu § 1 Absatz 1 Zu § 1 Absatz 2 Zu § 1 Absatz 3 Zu § 3 Zu § 3 Absatz 5 Zu § 4 Absatz 10 Zu § 4 Absatz 11 Zu § 6 Zu § 7 Absatz 1 und § 9 Absatz 2 Zu § 19 Zu §§ 17, 18, 19, 20, 21, 22 und 24 Zu § 27 II. Erläuterungen zum IMDG-Code Nach Unterabschnitt 2.0.6.5 IMDG-Code gilt für Gegenstände, die gefährliche Güter der Klasse 9 enthalten, dass alle anderen im Gegenstand enthaltenen gefährlichen Güter eine größere Gefahr darstellen. Daraus ergibt sich, dass unter UN 3548 nur Gegenstände befördert werden, die ausschließlich gefährliche Güter der Klasse 9 enthalten. Die Angabe "VERSCHIEDENE GEFÄHRLICHE GÜTER" im richtigen technischen Namen bezieht sich auf die Beschreibung der Klasse 9 nach Kapitel 2.9 IMDG- Code. 7.1.4.4.2 IMDG-Code verlangt für Güter der Klasse 1 die Stauung in 12 m Entfernung zu Wohn- und Aufenthaltsräumen, Rettungsmitteln und allgemein zugänglichen Bereichen. Mit "allgemein zugänglichen Bereichen" sind Bereiche gemeint, zu denen Fahrgäste Zutritt haben. Nach 7.2.6.3.2 IMDG-Code ist eine Trennung nicht erforderlich zwischen gefährlichen Gütern, die zwar zu einer in unterschiedlichen Klassen eingestuften Gruppe von Stoffen gehören, aber für die wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass sie nicht gefährlich reagieren, wenn sie miteinander in Kontakt kommen. Für Sauerstoff (UN 1072 und 1073) ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass aus der Zusammenladung mit Gasen der Klassen 2.1 oder 2.3 keine Erhöhung der Gefahr bei Freisetzung dieser Gase resultiert, auch wenn diese Gase die Zusatzgefahr der Klasse 5.1 haben. Nach 7.3.3.11 IMDG-Code muss, falls die Türen einer Beförderungseinheit verriegelt werden, die Verriegelungseinrichtung so beschaffen sein, dass die Zugänglichkeit für Notfallmaßnahmen gewährleistet bleibt. Die Verwendung von Sicherheitssiegeln nach der Norm ISO 17712:2010 ist grundsätzlich zulässig, jedoch dürfen Sperrsiegel nach Ziffer 3.2.10 der Norm sowie elektronische Siegel nicht verwendet werden, wenn sich in der CTU Ladung befindet, die unter Temperaturkontrolle befördert wird und auf die 7.3.7.2.5 anzuwenden ist. III. Allgemeiner Hinweis Die Länder berichten an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, um die IMO-Empfehlungen gemäß Circular MSC.1/Circ. 1442, geändert durch MSC.1/Circ. 1521 zu erfüllen. Anlagen Stand: 17. März 2021 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Seeschifffahrtsrecht GGVSee Richtlinien zu § 1 Absatz 1 zu § 1 Absatz 1 Der Begriff "Seeschiff" bezeichnet ein Wasserfahrzeug mit oder ohne eigenen Antrieb, das zur Beförderung von Personen und/oder Gütern über See bestimmt ist und schließt "Seeleichter" ein. Der Begriff "Seeleichter" bezeichnet ein besatzungsloses Wasserfahrzeug ohne eigenen Antrieb. Stand: 17. März 2021 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See Die GGVSee -Durchführungsrichtlinien erläutern die Bestimmungen der GGVSee in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 2019 ( BGBl. I Seite 1475), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I Seite 2510) geändert worden ist, und des IMDG-Codes ( Amendment 39-18), in der amtlichen deutschen Übersetzung bekannt gegeben am 13. November 2018 ( VkBl. 2018 Seite 847). I. Erläuterungen zur Gefahrgutverordnung See Zu § 1 Absatz 1 Zu § 1 Absatz 2 Zu § 1 Absatz 3 Zu § 3 Zu § 3 Absatz 5 Zu § 4 Absatz 10 Zu § 4 Absatz 11 Zu § 6 Zu § 7 Absatz 1 und § 9 Absatz 2 Zu § 19 Zu §§ 17, 18, 19, 20, 21, 22 und 24 Zu § 27 II. Erläuterungen zum IMDG- Code Nach Unterabschnitt 2.0.6.5 IMDG- Code gilt für Gegenstände, die gefährliche Güter der Klasse 9 enthalten, dass alle anderen im Gegenstand enthaltenen gefährlichen Güter eine größere Gefahr darstellen. Daraus ergibt sich, dass unter UN 3548 nur Gegenstände befördert werden, die ausschließlich gefährliche Güter der Klasse 9 enthalten. Die Angabe "VERSCHIEDENE GEFÄHRLICHE GÜTER" im richtigen technischen Namen bezieht sich auf die Beschreibung der Klasse 9 nach Kapitel 2.9 IMDG- Code . 7.1.4.4.2 IMDG- Code verlangt für Güter der Klasse 1 die Stauung in 12 m Entfernung zu Wohn- und Aufenthaltsräumen, Rettungsmitteln und allgemein zugänglichen Bereichen. Mit "allgemein zugänglichen Bereichen" sind Bereiche gemeint, zu denen Fahrgäste Zutritt haben. Nach 7.2.6.3.2 IMDG- Code ist eine Trennung nicht erforderlich zwischen gefährlichen Gütern, die zwar zu einer in unterschiedlichen Klassen eingestuften Gruppe von Stoffen gehören, aber für die wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass sie nicht gefährlich reagieren, wenn sie miteinander in Kontakt kommen. Für Sauerstoff (UN 1072 und 1073) ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass aus der Zusammenladung mit Gasen der Klassen 2.1 oder 2.3 keine Erhöhung der Gefahr bei Freisetzung dieser Gase resultiert, auch wenn diese Gase die Zusatzgefahr der Klasse 5.1 haben. Nach 7.3.3.11 IMDG- Code muss, falls die Türen einer Beförderungseinheit verriegelt werden, die Verriegelungseinrichtung so beschaffen sein, dass die Zugänglichkeit für Notfallmaßnahmen gewährleistet bleibt. Die Verwendung von Sicherheitssiegeln nach der Norm ISO 17712:2010 ist grundsätzlich zulässig, jedoch dürfen Sperrsiegel nach Ziffer 3.2.10 der Norm sowie elektronische Siegel nicht verwendet werden, wenn sich in der CTU Ladung befindet, die unter Temperaturkontrolle befördert wird und auf die 7.3.7.2.5 anzuwenden ist. III. Allgemeiner Hinweis Die Länder berichten an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, um die IMO -Empfehlungen gemäß Circular MSC .1/ Circ. 1442, geändert durch MSC.1/Circ. 1521 zu erfüllen. Anlagen Download Durchführungsrichtlinien GGVSee Stand: 17. März 2021
Nachhaltiger Umgang mit Klärschlamm in der Ostseeregion Im März 2017 trat die „Recommendation on sewage sludge handling“ im Rahmen des Helsinki-Übereinkommens zum Schutz der Ostsee in Kraft. Sie stellt Grundsätze für den nachhaltigen Umgang mit Klärschlamm in der Ostseeregion auf. Die „ Recommendation 38/1 on sewage sludge handling “ wurde seit 2012 von Deutschland und Schweden federführend erarbeitet, unter Beteiligung des UBA . Im März 2017 stimmten alle Vertragsstaaten des Helsinki-Übereinkommens auf dem jährlichen Treffen der Kommission der Ostsee-Anrainerstaaten für den Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum (HELCOM) zu. Hauptziele der Empfehlung sind das gezielte Recycling der im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffe, insbesondere Phosphor, die nachhaltige landwirtschaftliche und energetische Klärschlammnutzung und die Reduktion von Einträgen umweltgefährdender und pathogener Stoffe aus Klärschlamm in die Umwelt. Neben Maßnahmen zur Klärschlammbehandlung und -nutzung werden Ausbringungsbeschränkungen für den Klärschlammeinsatz zu Düngezwecken dargelegt sowie die Weiterentwicklung kosteneffizienter Lösungen und der Wissensaustausch in der Region angeregt. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens müssen im Zuge der Empfehlungen künftig egelmäßig zum Umgang mit Klärschlamm, zu dessen Qualität und zur Phosphorrückgewinnung berichten. Ende März 2017 veranstalteten das Julius-Kühn-Institut und HELCOM in Berlin einen „ Workshop on nutrient recycling “ in der Ostseeregion. Ziel war es, Anregungen für HELCOM zur Förderung des Nährstoffrecyclings aus Klärschlamm und Wirtschaftsdüngern bei gleichzeitiger Vermeidung von Schadstoffeinträgen in die Region zum Schutz der Ostsee zu entwickeln. In Vorträgen stellten die einzelnen Mitgliedsstaaten ihre Strategien vor. Dabei zeigte sich, dass es nötig ist, Informationen zu Nährstoffkreisläufen und Recyclingstrategien zu sammeln, Landwirtschaftsregionen mit erhöhtem Managementbedarf hinsichtlich Nährstoffüberschüssen zu identifizieren, den Wissensaustausch zu fördern und regionale und nationale Programme zu etablieren. Die „Recommendation on sewage sludge handling“ wurde dabei als wichtiger Grundstein benannt. Zur Unterstützung der Bestrebungen wird die Erstellung eines “HELCOM Overview on nutrient recycling in the Baltic Sea countries” als sinnvoll erachtet.
In chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen (CPB) werden vor allem flüssige und pastöse Sonderabfälle behandelt. Die Abfälle, die vorwiegend aus industriellen Produktionsprozessen oder gewerblichen Betrieben stammen, werden mit dem Ziel aufbereitet, Schadstoffe so umzuwandeln oder abzutrennen, dass die Stoffströme einer geeigneten Verwertung oder schadlosen Beseitigung zugeführt werden können. In NRW gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Anlagen und Behandlungsmethoden um Abfälle wie Lösemittel, Altöle oder Schlämme chemisch und/oder physikalisch aufzubereiten. Viele dieser Anlagen verfügen über eine Reihe von Verfahren oder Verfahrenskombinationen und sind auf die Behandlung unterschiedlicher Abfälle ausgerichtet. Destillationsanlagen oder Silber-Elektrolyse-Anlagen dagegen sind auf die Rückgewinnung bestimmter Wertstoffe, wie Lösemittel oder Silber, spezialisiert. Bei den Behandlungsmethoden ist zwischen Verfahren zur Stofftrennung (physikalische Verfahren) und Verfahren zur Stoffumwandlung (chemische Verfahren) zu unterscheiden. So werden in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen z.B. bestimmte Schadstoffe durch chemische Verfahren wie Neutralisation, Reduktion oder Oxidation umgewandelt, um das Gefährdungspotenzial zu reduzieren oder Abfälle durch physikalische Verfahren wie Filtration oder Destillation behandelt, um bestimmte Inhaltsstoffe abzutrennen. Die chemisch-physikalischen Behandlung anorganisch belasteter Abfälle umfasst u.a. die Aufbereitung von Säuren, Laugen, schwermetallhaltigen Lösungen oder Schlämmen. Zur Behandlung dieser Abfälle werden beispielsweise Verfahren zur Neutralisation, Schwermetallfällung, Entgiftung von Flüssigkeiten, die z.B. Chromate oder Cyanide enthalten oder Entwässerung von Schlämmen eingesetzt. Die Konzentration von Schadstoffen in der Schlammphase sowie die Trennung von der wässrigen Phase dienen vor allem einer Volumenreduzierung des schadstoffhaltigen Stoffstromes z.B. vor einer Deponierung. Das anfallende Abwasser wird so aufbereitet, dass die Anforderungen an eine Einleitung erfüllt werden. Organisch belastete Sonderabfälle, die in chemisch-physikalischen Anlagen behandelt werden, sind vor allem wässrige Flüssigkeiten oder Schlämme, die mit Ölen oder Fetten verunreinigt sind. Hierzu gehören u.a. ölhaltige Abwässer, Rückstände aus Öl- und Benzinabscheidern oder aus der Tankreinigung. Die Abfälle werden mit dem Ziel aufbereitet, Feststoffe und Öle von der wässrigen Phase abzutrennen. Je nach Reinheitsgrad können die abgeschiedenen Öle entweder stofflich genutzt oder thermisch verwertet werden. Die Feststoffe bzw. Schlämme werden ebenfalls thermisch verwertet oder deponiert.
Zolitron entwickelt einen digitalen Wertstoffmarktplatz, um Sekundärrohstoffe effizienter zu nutzen und Abfälle, die bisher verbrannt wurden, in wiederverwertbare Materialien umzuwandeln. Der Marktplatz verknüpft Abfallerzeuger, darunter Einzelhandel, Industrie und Immobilienverwaltungen, mit Abnehmern, die sortenreine Rohstoffe benötigen. Die Logistik wird dabei von Entsorgungsunternehmen übernommen. Die Grundlage bilden bestehende Technologien: Mehr als 4.000 Container sind mit „Z-Node“-Sensoren ausgestattet, die Informationen über Füllstände und Positionen erfassen. Mit der „Z-Cloud“ werden Sammelrouten optimiert, was CO₂-Emissionen senkt. Der „Recycling Manager“ digitalisiert die Stoffströme und sorgt für einen Überblick über Abfallarten und deren Verarbeitung. So verbindet der Marktplatz Abfälle mit passenden Abnehmern von Sekundärrohstoffen und schließt diese Lücke effektiv. Ziel ist es, eine regionale Kreislaufwirtschaft aufzubauen. Dabei werden sortenreine Stoffströme erkannt, aufbereitet und genutzt, um Transportwege sowie Emissionen zu reduzieren. Hochwertige Sekundärrohstoffe sollen vermehrt in Produktionsprozesse integriert werden. Beispielsweise könnte ein Berliner Immobilienverwalter durch bessere Abfalltrennung den CO₂-Ausstoß seiner Immobilie deutlich verringern. Der Marktplatz bietet zudem mehr Transparenz durch eine Datenbank, die Qualitätsanforderungen und Abfallzusammensetzungen dokumentiert. Mithilfe von KI-Algorithmen und Analysetools wird die Trennung von Stoffen optimiert, und wertvolle Abfallfraktionen werden gezielt identifiziert. Zolitron baut auf bestehende Systeme wie „Z-Node“-Sensoren, „Z-Cloud“ und „Recycling Manager“ auf und erweitert diese für den Marktplatz. Das Wuppertal Institut unterstützt das Projekt wissenschaftlich, während Entsorgungsunternehmen und Großkunden aktiv eingebunden sind. Das Projekt bietet wirtschaftliche Chancen, reduziert CO₂-Emissionen und treibt Innovationen in der Entsorgungsbranche voran. Es vernetzt alle relevanten Akteure effizient und schafft einen wichtigen Impuls für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft.
Das Projekt "Teilvorhaben: Entwicklung Spritzgusswerkzeug für die Herstellung von Bauteilen aus recyceltem Material" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hansemold GmbH durchgeführt. Leichtbaustrukturen bestehen immer häufiger aus Werkstoffverbünden mit Grundwerkstoffen aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK), unverstärkten Kunststoffen und Metallen, sogenannte Hybrid-Bauteile. Das wirtschaftliche Recycling dieser Bauteile ist bisher jedoch problematisch. Vor allem das sortenreine Trennen und ein hochwertiges Weiterverwenden der Grundwerkstoffe ist mit herkömmlichen Verfahren nicht im Sinne einer effizienten Kreislaufwirtschaft gelöst. So findet beim Recycling dieser Art von Bauteilen derzeit ein starkes Downcycling statt. Das bedeutet, dass die ursprünglich hochwertigen Ausgangsstoffe nach dem Recycling nur als Rohstoffe mit vergleichsweise geringen mechanischen Eigenschaften weiterverwendet werden können. Das Forschungsprojekt 'DIGITAL_RE-ALISE' zielt darauf ab einen Recyclingprozess für Hybrid-Bauteile und deren Produktionsabfälle zu entwickeln, der es ermöglicht die Rohstoffe von hybriden Bauteilen in Form von Halbzeugen möglichst hochwertig weiterverwenden zu können. Dies wird ermöglicht durch innovative, mechanisch-thermische Trennverfahren zur Trennung der Grundwerkstoffe, Verarbeitung der sortenreinen Stoffe zu neuen Halbzeugen, bei thermoplastischen FVK unter gezielter Ausnutzen von Faserlängen und -orientierungen und einer digitalisierten Prozesskette. Bei FVK bleibt die bestehende Verbindung von Fasern und Kunststoff dabei bestmöglich erhalten, um hochwertige Halbzeuge erzeugen zu können. Der neue Recyclingprozess wird als energie- und ressourceneffiziente Alternative und a. zu herkömmlichen Pyrolyse- und Solvolyse-Verfahren gesehen, die nicht als umweltfreundlich angesehen werden können.
Das Projekt "BS2, Bioflotation von Sulfiden in Meerwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum Dresden-Roßendorf e.V., Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie durchgeführt.
Das Projekt "Abgasreinigung in der elektrischen Entladung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Kiel, Institut für Elektrische Energietechnik durchgeführt. In Elektrodenanordnungen mit zwischengeschaltetem Dielektrikum koennen bei Anlegen einer hinreichend hohen Wechselspannung Entladungsvorgaenge eingeleitet werden, die zur Zersetzung des Gases fuehren (auf diese Art und Weise ist beispielsweise auch Ozon fuer die Trink- und Abwasseraufbereitung erzeugbar). Es ist naheliegend zu untersuchen, ob bei einer solchen Art von 'Stiller Elektrischer Entladung' auch Schadgase zersetzt werden koennen. Die Untersuchungen wurden mit NOx und SO2 durchgefuehrt.
Das Projekt "Recycling von Kunststoffen aus technischen Produkten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Südwestfalen, Fachbereich Maschinenwesen durchgeführt. Durchfuehrung von Produktanalysen der zu verwertenden Bauteile bzw. Artikel auf deren Recyclingfaehigkeit (Eingesetzte Kunststoffe, Verbindungstechniken, Verschmutzungsgrade, Oberflaechenbehandlungen etc.), Erarbeiten von Demontagekonzepten fuer im Umlauf befindliche Artikel (Handdemontage, Schreddern mit automatischer Trennung, Reinigen von kompletten Bauteilgruppen etc.), Durchfuehrung von Untersuchungen zur Wiederverwertung von gebrauchten Kunststoffen (Rueckfuehrungslogistiken, Aufbereitungstechniken, Beimischungen), Unterstuetzung bei Neuentwicklungen recyclinggerechter Produkte (Verringerung der Sortenvielfalt, Kennzeichnung, Demontagegerechte Konstruktion etc.)
Das Projekt "Verknüpfung von CFD und Tropfenpopulationsbilanzen (TPBM) in der Extraktion" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Lehrstuhl für Thermische Verfahrenstechnik durchgeführt. Der erste Teil des Forschungsvorhabens (Start April 2006) wurde erfolgreich abgeschlossen. Im folgenden werden die Erfolge des ersten Projektabschnitts und die Ziele und Ergebnisse des zweiten Projektabschnitts zusammengefasst. 1. Abschnitt: Zu Beginn des Projekts waren CFD-Simulationen von zweiphasigen flüssig-flüssig betriebenen Extraktionskolonnen in der Literatur quasi nicht vorhanden. Im ersten Teil wurden daher zunächst zweiphasige CFD.Simulationen mit konstanten Tropfendurchmessern ohne Berücksichtigung von Populationsbilanzen erfolgreich durchgeführt. In beiden CFD Tools konnten die ein- und zweiphasigen Strömungsbedingungen in einem Rotating Disc Contactor vorhergesagt werden (1,2). Ein- und zweiphasige Particle Image Velocimetry Messungen ermöglichten einen Vergleich und eine Validierung der Simulationen. Im nächsten Schritt wurden Methoden zur Lösung der Populationsbilanzen in die CFD codes integriert. Die Standardvorgehensweise ist, dass für jede Phase in CFD ein Fluid verwendet wird (Two-Fluid Model) und sich die disperse Tropfenphase mit dem Sauterdurchmesser (d32) bewegt, der mit Hilfe der Populationsbilanzen berechnet wird. Die klassischen Lösungsmethoden, Klassenmethode und Momentenmethode (Quadrature Method of Moments), wurden im Rahmen von Fluent untersucht (4). In diesem Zusammenhang wurden auch mehrere Literaturmodelle für Zerfall und Koaleszenz der Tropfen in Fluent integriert und verglichen. Es zeigte sich, dass eine Vorhersage der Tropfengröße in einer 5 Compartment Sektion eines RDC Extraktors, bei richtiger Wahl der Modelle, möglich ist. Bei der Kopplung zwischen CFD und PBM ist die Momentenmethode vorzuziehen, da hier der Rechenaufwand wesentlich geringer ist, bei besserer Genauigkeit des Sauterdurchmessers. Sowohl in Fluent als auch in FPM wurde die Sectional Quadrature Method of Moments (SQMOM) implementiert (5-7). Die SQMOM als eine adaptive Methode ist für die Verwendung in CFD sehr gut geeignet. Im Gegensatz zum Zwei-Fluid CFD-Modell können im Multi-Fluid Modell tropfengrößenspezifische Aufstiegsgeschwindigkeiten wiedergegben werden. 2. Abschnitt: Während die reine Verknüpfung und die Vorhersage der Zweiphasenströmung im ersten Forschungsabschnitt realisiert wurden, sollen im weiteren Forschungsvorhaben die Vorhersagemöglichkeiten weiterentwickelt werden. Ziele sind hierbei ein Turbulenzmodell für FPM zu realisieren und zu validieren, mit dessen Hilfe Zerfall und Koaleszenz der Tropfen modelliert werden. Am Lehrstuhl f. Thermische Verfahrenstechnik sind Untersuchungen zur Messung der Turbulenz und zum Zerfall der Tropfen geplant. Eine integrierte Betrachtung von experimentellen und simulierten Turbulenzgrößen zusammen mit Zerfall und Koaleszenz der Tropfen soll zu einer Verbesserung der Vorhersage führen. Die Berücksichtigung von Stofftransport mit Hilfe eines bivariaten Populationsbilanzmodells wird die Beschreibung des Stoffaustauschs ermöglichen. (Text gekürzt)
Origin | Count |
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Bund | 946 |
Land | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 942 |
Text | 3 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
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geschlossen | 3 |
offen | 944 |
Language | Count |
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Deutsch | 900 |
Englisch | 95 |
Resource type | Count |
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Dokument | 1 |
Keine | 480 |
Webseite | 467 |
Topic | Count |
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Boden | 644 |
Lebewesen & Lebensräume | 559 |
Luft | 454 |
Mensch & Umwelt | 947 |
Wasser | 461 |
Weitere | 943 |