Das Projekt "Workshop zu Sozio-Ökonomischen Analysen in REACH für die Verfahren der Zulassung und Beschränkung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Adelphi Consult GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Im Rahmen der REACH Implementation Projects im R.IP 3.9 eine Vorstudie zu sozio-ökonomischen Analysen für die Teilbereiche der Zulassung und Beschränkungen durchgeführt worden. Ziel von RIP 3.9 ist insgesamt ein Leitfaden, welche Anforderungen an eine SEA unter REACH zu stellen sind und welche Verfahren hierfür durchgeführt weiden sollen. Die weiteren Untersuchungen sollen auf den Ergebnissen der Vorstudie aufbauen. Man soll im Vorfeld entscheiden können, welche Informationen man zu den Risiken, der verwendeten Menge, zur Verfügbarkeit und den Eigenschaften der Alternativen etc. benötigt. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Besonders Deutschland ist als führender Chemiestandort gefragt, um das Instrument der Sozio-ökonomischen Analyse für die Verfahren der Zulassung und Beschränkung unter REACH weiter zu entwickeln und umzusetzen. Somit stellt dieses Thema auch während der Zeit der deutschen Präsidentschaft einen Schwerpunkt dar, zu dein die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Beiträge erwarten. C) Ziel des Vorhabens ist: Die Veranstaltung soll an die Erfahrungen, die in den übergreifenden Folgenschätzungen zu REACH gewonnen wurden, anknüpfen. Davon ausgehend sollen die Randbedingungen und Kriterien für die Anwendung des Instruments SEA auf der Stoffregulierungsebene für die Phase der Umsetzung konkretisiert werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass mit der Veranstaltung keineswegs eine neue Diskussion der allgemeinen Folgen von REACH insgesamt neu angestoßen wird. Ziel der Veranstaltung sollte es sein, sich darüber zu verständigen, wie man die Methode für die Umsetzung von REACH - insbesondere der Zulassung und Beschränkung - konkret anwendet. Während der Veranstaltung erfolgt ein Erfahrungsaustausch über Verfahren und Kriterien und eine Diskussion, wie die Kriterien im Verfahren gewichtet werden könnten.
Das Projekt "Eignung und Grenzen von Passivsammlern für das Stoff-Monitoring zur Erfolgskontrolle von Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduktion von Stoffeinträgen sowie Erfassung der Umweltexpositon - Sicherstellung der Chemikaliensicherheit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Gewässerkunde durchgeführt. Aufgabenbeschreibung: a) Problem- und Zielstellung: Zur Beobachtung der Umweltexposition nach der Zulassung von Stoffen und der Erfolgskontrolle von Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduktion von Stoffeinträgen ist das Monitoring von (Klein-)gewässern sehr wichtig. Passive Probenahme ist ein neues Verfahren zur Anreicherung von Stoffen mit Hilfe geeigneter Passivsammler (z.B. Polymerstreifen oder ein zwischen zwei Membranen eingeschlossenes Sorptionsmittel). Diese werden in Gewässern über einen längeren Zeitraum (2-6 Wochen) exponiert und reichern dabei Schadstoffe aus dem Wasser integrativ an. Die angereicherten Schadstoffe werden anschließend im Labor extrahiert und analysiert. Damit können sowohl kurzzeitige Stoffeinträge, die unregelmäßig oder regelmäßig (pulsartig) auftreten, als auch kontinuierliche Belastungen erfasst werden. Solche Stoffeinträge können bisher nur durch vergleichsweise aufwendige, ereignisbezogene Beprobungskampagnen identifiziert und verfolgt werden. In Gewässer ausgebracht, sind die Passivsampler jedoch unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzt, die die Sammelrate beeinflussen und schwer zu quantifizieren sind. Dazu gehören z.B. der natürliche Aufwuchs (Biofouling), die variierenden Fließgeschwindigkeiten, der Nährstoff- und Kohlenstoffgehalt und Schwebstoffe. b) Output, Ziel: Unter naturnahen, jedoch gut kontrollierbaren Bedingungen soll daher der Einfluss abiotischer und biotischer Parameter auf die Sammelrate und Kalibrierung von Passivsammlern experimentell untersucht werden, um die Eignung und Grenzen des Verfahrens aufzuzeigen und damit auch die Voraussetzungen zu schaffen, es im routinemäßigen Einsatz im Feld anwenden zu können. Dazu gehört auch eine belastbare Ermittlung von Stoffkonzentrationen, um Konsequenzen für die Zulassung ableiten zu können.