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Hecken - der Grünunterhaltung Hamburg-Mitte

In diesem Dienst werden die zu pflegenden Hecken des Bezirks Hamburg-Mitte in den Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün, die in der Zuständigkeit der Abteilung Stadtgrün liegen, angezeigt. Hierbei handelt es sich um georeferenzierte Polygone, welche im Rahmen der behördlichen Grünunterhaltung gepflegt werden. Jede Fläche beinhaltet fachliche Informationen: - Inhalt der Fläche: Um was für eine Fläche handelt es sich (Hecke, Gehölzfläche, Pyracantha-Gehölz/Hecke, Weide/Hängebirke)? - Fremdeigentum und Patenschaft: Ist die Fläche in der Verantwortung anderer (ja) oder der FHH (nein)? - Bemerkungen zu der Fläche - Grünpflege: Wird die Fläche von der FHH gepflegt (ja) oder nicht (nein)? - Pflegekategorie: Wie wird die Fläche/ das Objekt geschnitten (Hecken-/Gehölzschnitt, Weiden-/Hängebirkenschnitt, Seitenprofil) - Schnittmaßnahme: Spezifische Schnittangaben - Angestrebte Höhe in Metern der zuschneidenden Fläche/ des zuschneidenden Objektes - Umfang der Fläche/des Objekts - Vergabe: Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?

Straßenbegleitgrün - Mähflächen der Grünunterhaltung Hamburg-Mitte

In diesem Dienst werden die zu mähenden Flächen des Straßenbegleitgrünes, die in der Zuständigkeit der Abteilung Stadtgrün liegen, angezeigt. Hierbei handelt es sich um georeferenzierte Polygone, welche im Rahmen der bezirklichen Verkehrssicherungspflicht gepflegt werden müssen. Jede Fläche beinhaltet fachliche Informationen: - Inhalt der Fläche: Um was für eine Fläche handelt es sich (Rasen/Baumscheibe etc.)? - Fremdeigentum und Patenschaft: Ist die Fläche in der Verantwortung anderer (ja) oder der FHH (nein)? - Bemerkungen zu der Fläche - Grünpflege: Wird die Fläche von der FHH gepflegt (ja) oder nicht (nein)? - Pflegemaßnahme: Wird die Fläche 2 mal jährlich (extensiv) oder 6 mal jährlich (intensiv) gemäht? - Vergabe: Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?

Wie grün sind bundesdeutsche Städte? - Fernerkundliche Erfassung und stadträumlich-funktionale Differenzierung der Grünausstattung von Städten in Deutschland (Erfassung der urbanen Grünausstattung)

Das Projekt "Wie grün sind bundesdeutsche Städte? - Fernerkundliche Erfassung und stadträumlich-funktionale Differenzierung der Grünausstattung von Städten in Deutschland (Erfassung der urbanen Grünausstattung)" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V..Mit dem Weißbuch Stadtgrün 2017 hat sich der Bund den Arbeitsauftrag gegeben, urbanes Grün durch eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu stärken. Valide, zeitreihenfähige und qualifizierte Informationen zur Grünausstattung und zum Grünvolumen fehlen aber bundesweit. Das Projekt zielt darauf ab, die Grünausstattung flächendeckend für alle deutschen Städte mittels Fernerkundung zu erfassen und ein Konzept für ein dauerhaftes Grünmonitoring zu definieren und umzusetzen. Ausgangslage: Zum urbanen Grün zählen grüne Freiräume innerhalb der Städte wie Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Brachflächen, Spielbereiche und Spielplätze, Sportflächen, Straßenbegleitgrün und Straßenbäume. Hinzu kommen Grünflächen an öffentlichen Gebäuden, Naturschutzflächen, Wald und weitere Freiräume, die zur Gliederung und Gestaltung der Städte entwickelt, erhalten und gepflegt werden müssen. Auch private Gärten und landwirtschaftliche Nutzflächen sind ein wesentlicher Teil des städtischen Grünsystems. Bund, Länder und Kommunen benötigen fundierte Informationen, um sachlich-räumliche Defizite und kritische Entwicklungen beobachten und Handlungsbedarfe empirisch untermauern zu können. Grünflächen machen Städte für deren Bewohner attraktiv und steigern die allgemeine Umwelt- und Lebensqualität. Bei Fragen der sozialen Gerechtigkeit in der Stadt wird der Freiraumqualität im Wohnumfeld eine erhebliche Bedeutung beigemessen. Denn gerade Bewohnern sozial benachteiligter Quartiere stehen häufig weniger wohnungsnahe Grünflächen und damit weniger Erholungsmöglichkeiten im direkten Wohnumfeld zur Verfügung. Während einige Städte seit Jahren ein Monitoring ihres Stadtgrüns betreiben und wiederkehrende Erhebungen des städtischen Grünvolumens und Biotopkartierungen durchführen, fehlen auf der bundesweiten Ebene zuverlässige und flächendeckende Informationen zu diesem Thema. Mit diesem Projekt sollen grundlegende Fragen zur Ausstattung deutscher Städte mit urbanem Grün beantwortet werden. Bisher sind gesamtstaatliche Aussagen dazu nur auf der Grundlage von geotopographischen Daten zu treffen. Satellitendaten (Sentinel-2) aus dem europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus bieten sich hier als vielversprechende alternative Informationsquelle an. Neben bundesweiten Auswertungen auf Basis der Satellitenbilder wird in diesem Projekt untersucht, welche weiteren Datenquellen zur Informationsgewinnung zum urbanen Grün zur Verfügung stehen und wie stabile Zeitreihen (unterschiedliche Phänologie zum Aufnahmezeitpunkt usw.) aufgebaut werden können. Dazu werden Testgebiete in sieben Fallstudienstädten definiert. Die Betrachtung erfolgt dabei auf unterschiedlichen Maßstabsebenen (Städte, Stadtteile, Quartiere etc.).

Entwicklung eines mikroskaligen numerischen Modells zur Simulation der Wechselwirkungen zwischen lokaler Umweltgestaltung und dem Mikroklima in Staedten (ENVI-met Projekt)

Das Projekt "Entwicklung eines mikroskaligen numerischen Modells zur Simulation der Wechselwirkungen zwischen lokaler Umweltgestaltung und dem Mikroklima in Staedten (ENVI-met Projekt)" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bochum, Geographisches Institut, Arbeitsgruppe Klimaforschung.Es wurde ein hochaufloesendes mikroskaliges numerisches Rechenmodell zur Simulation der Wechselwirkungen zwischen verschiedenen natuerlichen und kuenstlichen Oberflaechen, der Vegetation und der Atmosphaere entwickelt. Das Modell ermoeglicht die Simulation der Auswirkungen lokaler Umweltgestaltung (Strassengruen, Entsiegelung, Baugestaltung) auf das Mikroklima im staedtischen Umfeld.

Koordinierung der Erarbeitung des Alleenentwicklungsprogramms für die Landes- und Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern

Das Projekt "Koordinierung der Erarbeitung des Alleenentwicklungsprogramms für die Landes- und Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern" wird/wurde gefördert durch: Landesstraßenbauamt Mecklenburg-Vorpommern. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Rostock, Institut für Management ländlicher Räume, Lehrstuhl für Landschaftsplanung und Landschaftsgestaltung.

Anteil Verkehrsfläche an Siedlungs- und Verkehrsfläche

Kategorie: Verkehr Kurzbeschreibung: Verkehrsfläche: Straßen-, Schienen- und Flugverkehrsfläche (einschl. Verkehrsbegleitgrün; ohne Schiffsverkehrsfläche) Siedlungs- und Verkehrsfläche: Baulich geprägte Siedlungsfläche, Siedlungsfreifläche und Verkehrsfläche abzüglich Wasserfläche Bedeutung und Interpretation: Der Indikator beschreibt den Anteil des Verkehrsraumes am gesamten Siedlungs- und Verkehrsraum. (Achtung: Die Werte beziehen sich nur auf eine Teilgebietsfläche!) Datengrundlagen: Bemerkungen: Zur Ermittlung der Verkehrsfläche müssen linienhaft modellierte Straßen- und Schienenverkehrstrassen mit entsprechender Breitenangabe gepuffert werden. Das Straßennetz enthält auch die Hauptwirtschaftswege. Die Verkehrsfläche beinhaltet sowohl inner- als auch außerörtliche Flächen des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs (einschl. der dazugehörigen baulichen Einrichtungen und Verkehrsbegleitgrün). Baulich geprägte Siedlungsflächen können sich sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortslagen befinden. Schiffsverkehrsfläche wird nicht betrachtet, da landseitige Hafenanlagen in der Regel zur Industrie- und Gewerbefläche bzw. Hafenbecken zur Wasserfläche zählen.

Anteil Verkehrsfläche an Gebietsfläche

Kategorie: Verkehr Kurzbeschreibung: Verkehrsfläche: Straßen-, Schienen- und Flugverkehrsfläche (einschl. Verkehrsbegleitgrün; ohne Schiffsverkehrsfläche) Bedeutung und Interpretation: Der Indikator beschreibt den Anteil des Verkehrsraumes an der Gebietsfläche. Hohe Indikatorwerte treten v. a. in Gebietseinheiten auf, wo sich Knotenpunkte des überregionalen Verkehrs befinden. Datengrundlagen: Bemerkungen: Zur Ermittlung der Verkehrsfläche müssen linienhaft modellierte Straßen- und Schienenverkehrstrassen mit entsprechender Breitenangabe gepuffert werden. Die Verkehrsfläche beinhaltet sowohl inner- als auch außerörtliche Flächen des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs (einschl. der dazugehörigen baulichen Einrichtungen und Verkehrsbegleitgrün). Schiffsverkehrsfläche wird nicht betrachtet, da landseitige Hafenanlagen in der Regel zur Industrie- und Gewerbefläche bzw. Hafenbecken zur Wasserfläche zählen.

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2021-23

Kartierregeln Eine ausführliche Beschreibung der Kartierregeln ist in der Gesamtdokumentation 2020 im Teil II zu finden (SenSW 2021). An diese Stelle sollen die wichtigen Kartierregeln stichpunktartig als Übersicht dargestellt werden. Mindestgröße: ISU-Blockteilflächen werden nur ab einer Mindestgröße von 1 ha und Mindestbreite von 20 m gebildet. Innerhalb eines Blocks mit unterschiedlichen Nutzungen, die unterhalb der Erfassungsgrenze von 1 ha liegen, wird nach dem Dominanzprinzip entschieden, d. h. die Nutzung, die den größeren Flächenanteil einnimmt, wird kartiert. In Ausnahmefällen, z. B. zur Abbildung besonders schutzwürdiger Bodengesellschaften oder zur Abgrenzung von Bahnflächen, darf von der Mindestgröße abgewichen werden. Neue Block(teil)schlüssel: Bei Bildung einer neuen zusätzlichen Blockteilfläche wird dieser der jeweils nächsthöhere noch nicht vergebene Blockteilschlüssel zugewiesen. Die verkleinerte Blockteilfläche mit der alten Nutzung behält den alten Schlüssel. Zusammenlegung Blockteilflächen: Im Falle der Zusammenlegung von Block(teil)flächen behält die Fläche einen der alten Blockteilschlüssel, meist den der größeren Fläche oder den der Fläche, deren Nutzungsattribute beibehalten werden. Abweichungen zwischen ISU- und RBS-Block: Bei starken Unstimmigkeiten der RBS-Blockgrenzen wird Rücksprache mit dem AfS gehalten und es erfolgte eine Korrektur des betreffenden RBS-Blockes. Verkehrsbegleitgrün : Verkehrsbegleitgrün entlang von Straßen ist nicht Teil der Straßenfläche, sondern soll im angrenzenden ISU-Block enthalten sein. Abgrenzung Straßenland : Alle Flächen der ALKIS-Kategorien „Klassifizierung nach Straßenrecht“‘ und der LGV-Kategorie „Tiefbau des Bezirks“ gelten nach den AfS-Regeln als Block-externe Flächen, sind in der ISU-Karte jedoch Teil der Blöcke. Dies betrifft z. B. größere, an das Straßenland angrenzende Parkplätze. Flächendifferenzierungen innerhalb des Straßenlandes wie Mittelstreifen und Mittelinseln werden in der RBS-Geometrie nicht erfasst. Wege : Parkwege sind generell Teil der Parkfläche und werden nicht dem Straßenland zugeordnet. Größere Waldwege, die bereits als Teil der Klasse Straßenland abgegrenzt sind und gleichzeitig keine Grenze eines RBS-Blockes darstellen, sollen so belassen werden. Für Bürgersteige soll eine möglichst differenzierte Abgrenzung auf Grundlage von (nichtbelaubten) Luftbildern und dem Geodatensatz der Straßenbefahrungsdaten durchgeführt werden. Neue Nutzung im Luftbild noch nicht erkennbar: Es sind nur die auf dem Luftbild zu erkennenden existierenden Nutzungen bzw. Baustellen in die neuen Blöcke einzutragen. Baulichkeiten, die geplant sind, aber noch nicht existieren, werden nicht abgebildet. Brücken : Schienenstränge werden durchgängig abgebildet. Im Fall von Autobahnbrücken wird die unter der Brücke liegende Nutzung kartiert. Beachtung von Grenzen der Bodengesellschaften : Die Beibehaltung von Bodengesellschaftsgrenzen im besiedelten Bereich spielt eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist hier eine exakte Abgrenzung der im Luftbild sichtbaren Nutzung. Der Datenbestand der Block- und Blockteilflächen wurde im Zuge der Fortschreibung sowohl auf Ebene der Geometrie als auch der Sachdaten (Attribute WOZ, GRZ, TYP) geändert. Um diese Änderungen detailliert und nachvollziehbar zu dokumentieren, wurde dieselbe Methode zur Dokumentation der Änderungen angewendet wie bei den Kartierungen 2021 und 2022 (siehe SenStadt2023), die geringfügig abgewandelt wurde (siehe Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Das Vorgehen zur Dokumentation beruht auf dem block(teil)flächenbezogenen Erfassen verschiedener Attribute, die als numerische Felder oder Textfelder im Geodatensatz der ISU-Block(teil)flächenkarte erstellt werden. Die Dokumentation wird sowohl für alle Flächen durchgeführt, die geändert wurden, als auch für diejenigen, die nur überprüft, jedoch nicht geändert wurden. So kann der Prüf- und Entscheidungsprozess auch für die kommenden Fortschreibungen transparent nachvollzogen werden. Das Vorgehen der Dokumentation im Zuge der Fortschreibung sowie alle dafür verwendeten Attribute werden im Folgenden erläutert. Die Attribute wurden im Vergleich zur Fortschreibung 2020 geringfügig angepasst bzw. die Zahlencodes neu vergeben (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Die wichtigen Änderungen werden nachfolgend beschrieben. Im Attribut [anpassgeo] werden mit den Zahlencodes 1-4 nun 4 verschiedene Fälle unterschieden: Weder Geometrie noch Block(teil)schlüssel wurden geändert, Geometrie und Block(teil)schlüssel wurden geändert, nur die Geometrie wurde geändert oder nur der Block(teil)schlüssel wurde geändert. Im Attribut [anpassnutz] werden nicht mehr 3, sondern nur noch 2 Fälle unterschieden. Der bisher verwendete Zahlencode 3 fällt weg. Für den bisher mit diesem Code markierten Fall, dass eine kleinere Blockteilfläche in eine größere Blockteilfläche integriert wird, werden die alten Nutzungsattribute der kleinen Blockteilfläche nicht dokumentiert und es wird der Code 1 (= Nutzung nicht geändert) vergeben. Die grundlegenden Regeln zur Dokumentation von Änderungen blieben bestehen. Die Datenformatbeschreibung stellt alle Attribute dar, die zur Dokumentation der Änderungen in der Geodatenbank erstellt wurden und an jeder ISU-Block(teil)fläche hängen. Die Dokumentationsattribute der vergangenen Fortschreibung bleiben auch im Geodatensatz erhalten und sind hilfreich für die Nachvollziehbarkeit der Änderungshistorie. Als Grundlage für die Fortschreibung wurde die Blockkarte ISU5 (1 : 5.000, Raumbezug Umweltatlas 2021, 2022 bzw. 2023) mit Stand 31.12.2021, 31.12.2022 bzw. 2023 verwendet. Als Informationsgrundlage zur Überprüfung der Realnutzung im Luftbild wurden Datengrundlagen zu verschiedenen Fachthemen genutzt. Im Vorfeld der Bearbeitung wurden diese Datensätze im Hinblick auf Aktualität und Verwendbarkeit geprüft. Mithilfe dieser Datensätze wurden die Prüfflächen für die Nutzungsüberprüfung durch Selektionen und Verschneidungen mit dem ISU5-Datensatz abgeleitet. Die Arbeitsschritte zur Zusammenstellung der Prüfflächen sind im Folgenden dargestellt: Neue Bebauung : Selektion aller Block(teil)flächen aus den Baufertigstellungsdaten, für die eine Baufertigstellung (Nicht-Wohngebäude und Wohngebäude) von mehr als 2 Gebäuden im entsprechenden Jahr erfasst wurde. Selektion aller Block(teil)flächen, die von den Flächen aus dem Wohnungsbauflächen-Informationssystem mit dem Status „realisiert“ oder „in Realisierung“ und einem Realisierungsjahr „2022“, „2023“, „2024“ oder „keine Angabe“ zu mehr als 20 % abgedeckt sind. Grünanlagenbestand (GRIS) : Verschneidung des „Grünanlagenbestands“ mit den ISU-Block(teil)flächen, Identifizierung aller Flächen, die zu >40 % von den GRIS-Flächen abgedeckt sind, aber keine Nutzung GRZ = 100, 110, 130, 140, 150 oder 190 aufweisen. Es wurden alle Flächen von der Prüfung ausgenommen, die bereits im Zuge der vergangenen Fortschreibung hinsichtlich der Grünnutzung geprüft wurden. Kleingartenbestand : Verschneidung des „Kleingartenbestands“ mit den ISU-Block(teil)flächen, Identifizierung aller Flächen, die zu >40 % von den Kleingarten-Flächen abgedeckt sind, aber keine Nutzung GRZ = 160 aufweisen sowie Identifizierung aller Flächen, die eine Nutzung GRZ = 160 aufweisen, aber zu < 40% von den Kleingartenflächen abgedeckt sind. Merkposten : Selektion aller Block(teil)flächen, für die im Rahmen der Fortschreibung 2020 in den Dokumentationsattributen notiert wurde „neue Nutzung unklar“ oder TYP = 98 (Baustelle)„ oder „neue Bebauung noch nicht im Bau“ sowie Selektion aller weiteren seit der vergangenen Fortschreibung gesammelten Merkposten. Eine Überprüfung der Flächen mit Kleingartennutzung wurde im Rahmen der Fortschreibung 2023 nicht durchgeführt, da kein aktualisierte Datensatz zum Kleingartenbestand vorlag. Die Geometrie der ISU5-Karte basiert auf den durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) definierten statistischen Blöcken des RBS. Die geometrische Ausprägung der Haupt- und Metablöcke der ISU5-Karte orientiert sich weitestgehend an den RBS-Blöcken. An vielen Stellen treten kleinere Abweichungen des Grenzverlaufes auf, die oft einer exakteren Nutzungsabgrenzung dienlich sind. Der 6-stellige RBS-Blockschlüssel ist in die Struktur des 16-stelligen Block- und Blockteilflächenschlüssels der ISU5 an den Stellen 4-9 integriert. Die Blöcke des RBS werden laufend durch das AfS fortgeschrieben. Insbesondere in Gebieten mit neuer oder veränderter Bebauung werden die bestehenden RBS-Blöcke angepasst oder neue Blöcke definiert. Alle zwischen dem 01.01.und 31.12.eines Jahres durch das AfS neu definierten oder geänderten Blöcke wurden im Rahmen der Fortschreibung in die ISU5-Blockkarte eingearbeitet. Dazu wurden die Geometrien der neuen Blöcke abgegrenzt, der neue Hauptblockschlüssel übernommen sowie die Nutzungsattribute überprüft und ggf. angepasst. Neue Blöcke werden durch das AfS oft in Gebieten definiert, in denen eine Nutzungsänderung stattgefunden hat. Alle Block(teil)flächen, für die mindestens ein Prüfgrund festgestellt wurde, wurden im Luftbild hinsichtlich einer Nutzungsänderung / Nutzungskorrektur geprüft. Im Falle eines Änderungsbedarfs, wurde die Geometrie und / oder der Schlüssel und / oder die Nutzungsattribute aktualisiert und die Änderung in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Zur Identifizierung der Realnutzung wurden neben den Orthophotos auch die in Abb.1 beschriebenen Fachdatensätze verwendet. Auch Straßenabschnitte wurden im Zuge der Fortschreibung überprüft und ggf. geändert. Bei Anlage eines neuen Straßenabschnittes wurde ein neuer eindeutiger Straßen-Schlüssel vergeben sowie der Straßenabschnitt mithilfe des Datensatzes „Übergeordnetes Straßennetz“ einer der beiden Kategorien „Straße des übergeordneten Straßennetzes“ oder „Sonstige Straße“ zugeordnet. Auch für die Straßenabschnitte wurden Änderungen in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Nach Abschluss der Fortschreibung wurden die Nutzungsattribute hinsichtlich der zulässigen Kombinationen überprüft (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 8.1) sowie noch einmal eine topologische Prüfung durchgeführt. Nach Prüfung der Prüfflächen wurde im Zuge der jährlichen Fortschreibung 2021 in einem separaten Arbeitsprozess die ISU-Block(teil)grenzen an die ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen angepasst. Nach Abschluss dieses Verfahrens liegen die ISU-Block(teil)flächengrenzen exakt über den ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen.

Stadtstruktur / Stadtstruktur - Flächentypen differenziert 2021-23

Kartierregeln Eine ausführliche Beschreibung der Kartierregeln ist in der Gesamtdokumentation 2020 im Teil II zu finden (SenSW 2021). An diese Stelle sollen die wichtigen Kartierregeln stichpunktartig als Übersicht dargestellt werden. Mindestgröße: ISU-Blockteilflächen werden nur ab einer Mindestgröße von 1 ha und Mindestbreite von 20 m gebildet. Innerhalb eines Blocks mit unterschiedlichen Nutzungen, die unterhalb der Erfassungsgrenze von 1 ha liegen, wird nach dem Dominanzprinzip entschieden, d. h. die Nutzung, die den größeren Flächenanteil einnimmt, wird kartiert. In Ausnahmefällen, z. B. zur Abbildung besonders schutzwürdiger Bodengesellschaften oder zur Abgrenzung von Bahnflächen, darf von der Mindestgröße abgewichen werden. Neue Block(teil)schlüssel: Bei Bildung einer neuen zusätzlichen Blockteilfläche wird dieser der jeweils nächsthöhere noch nicht vergebene Blockteilschlüssel zugewiesen. Die verkleinerte Blockteilfläche mit der alten Nutzung behält den alten Schlüssel. Zusammenlegung Blockteilflächen: Im Falle der Zusammenlegung von Block(teil)flächen behält die Fläche einen der alten Blockteilschlüssel, meist den der größeren Fläche oder den der Fläche, deren Nutzungsattribute beibehalten werden. Abweichungen zwischen ISU- und RBS-Block: Bei starken Unstimmigkeiten der RBS-Blockgrenzen wird Rücksprache mit dem AfS gehalten und es erfolgte eine Korrektur des betreffenden RBS-Blockes. Verkehrsbegleitgrün : Verkehrsbegleitgrün entlang von Straßen ist nicht Teil der Straßenfläche, sondern soll im angrenzenden ISU-Block enthalten sein. Abgrenzung Straßenland : Alle Flächen der ALKIS-Kategorien „Klassifizierung nach Straßenrecht“‘ und der LGV-Kategorie „Tiefbau des Bezirks“ gelten nach den AfS-Regeln als Block-externe Flächen, sind in der ISU-Karte jedoch Teil der Blöcke. Dies betrifft z. B. größere, an das Straßenland angrenzende Parkplätze. Flächendifferenzierungen innerhalb des Straßenlandes wie Mittelstreifen und Mittelinseln werden in der RBS-Geometrie nicht erfasst. Wege : Parkwege sind generell Teil der Parkfläche und werden nicht dem Straßenland zugeordnet. Größere Waldwege, die bereits als Teil der Klasse Straßenland abgegrenzt sind und gleichzeitig keine Grenze eines RBS-Blockes darstellen, sollen so belassen werden. Für Bürgersteige soll eine möglichst differenzierte Abgrenzung auf Grundlage von (nichtbelaubten) Luftbildern und dem Geodatensatz der Straßenbefahrungsdaten durchgeführt werden. Neue Nutzung im Luftbild noch nicht erkennbar: Es sind nur die auf dem Luftbild zu erkennenden existierenden Nutzungen bzw. Baustellen in die neuen Blöcke einzutragen. Baulichkeiten, die geplant sind, aber noch nicht existieren, werden nicht abgebildet. Brücken : Schienenstränge werden durchgängig abgebildet. Im Fall von Autobahnbrücken wird die unter der Brücke liegende Nutzung kartiert. Beachtung von Grenzen der Bodengesellschaften : Die Beibehaltung von Bodengesellschaftsgrenzen im besiedelten Bereich spielt eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist hier eine exakte Abgrenzung der im Luftbild sichtbaren Nutzung. Der Datenbestand der Block- und Blockteilflächen wurde im Zuge der Fortschreibung sowohl auf Ebene der Geometrie als auch der Sachdaten (Attribute, WOZ, GRZ, TYP) geändert. Um diese Änderungen detailliert und nachvollziehbar zu dokumentieren, wurde dieselbe Methode zur Dokumentation der Änderungen angewendet wie bei den Kartierungen 2021 und 2022 (siehe SenStadt 2023), die geringfügig abgewandelt wurde (siehe Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Das Vorgehen zur Dokumentation beruht auf dem block(teil)flächenbezogenen Erfassen verschiedener Attribute, die als numerische Felder oder Textfelder im Geodatensatz der ISU-Block(teil)flächenkarte erstellt werden. Die Dokumentation wird sowohl für alle Flächen durchgeführt, die geändert wurden, als auch für diejenigen, die nur überprüft, jedoch nicht geändert wurden. So kann der Prüf- und Entscheidungsprozess auch für die kommenden Fortschreibungen transparent nachvollzogen werden. Das Vorgehen der Dokumentation im Zuge der Fortschreibung sowie alle dafür verwendeten Attribute werden im Folgenden erläutert. Die Attribute wurden im Vergleich zur Fortschreibung 2020 geringfügig angepasst bzw. die Zahlencodes neu vergeben (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Die wichtigen Änderungen werden nachfolgend beschrieben. Im Attribut [anpassgeo] werden mit den Zahlencodes 1-4 nun 4 verschiedene Fälle unterschieden: Weder Geometrie noch Block(teil)schlüssel wurden geändert, Geometrie und Block(teil)schlüssel wurden geändert, nur die Geometrie wurde geändert oder nur der Block(teil)schlüssel wurde geändert. Im Attribut [anpassnutz] werden nicht mehr 3, sondern nur noch 2 Fälle unterschieden. Der bisher verwendete Zahlencode 3 fällt weg. Für den bisher mit diesem Code markierten Fall, dass eine kleinere Blockteilfläche in eine größere Blockteilfläche integriert wird, werden die alten Nutzungsattribute der kleinen Blockteilfläche nicht dokumentiert und es wird der Code 1 (= Nutzung nicht geändert) vergeben. Die grundlegenden Regeln zur Dokumentation von Änderungen blieben bestehen. Die Datenformatbeschreibung stellt alle Attribute dar, die zur Dokumentation der Änderungen in der Geodatenbank erstellt wurden und an jeder ISU-Block(teil)fläche hängen. Die Dokumentationsattribute der vergangenen Fortschreibung bleiben auch im Geodatensatz erhalten und sind hilfreich für die Nachvollziehbarkeit der Änderungshistorie. Als Grundlage für die Fortschreibung wurde die Blockkarte ISU5 (1 : 5.000, Raumbezug Umweltatlas 2021, 2022 bzw. 2023) mit Stand 31.12.2021, 31.12.2022 bzw. 2023 verwendet. Als Informationsgrundlage zur Überprüfung der Realnutzung im Luftbild wurden Datengrundlagen zu verschiedenen Fachthemen genutzt. Im Vorfeld der Bearbeitung wurden diese Datensätze im Hinblick auf Aktualität und Verwendbarkeit geprüft. Mithilfe dieser Datensätze wurden die Prüfflächen für die Nutzungsüberprüfung durch Selektionen und Verschneidungen mit dem ISU5-Datensatz abgeleitet. Die Arbeitsschritte zur Zusammenstellung der Prüfflächen sind im Folgenden dargestellt: Neue Bebauung : Selektion aller Block(teil)flächen aus den Baufertigstellungsdaten, für die eine Baufertigstellung (Nicht-Wohngebäude und Wohngebäude) von mehr als 2 Gebäuden im entsprechenden Jahr erfasst wurde. Selektion aller Block(teil)flächen, die von den Flächen aus dem Wohnungsbauflächen-Informationssystem mit dem Status „realisiert“ oder „in Realisierung“ und einem Realisierungsjahr „2022“, „2023“, „2024“ oder „keine Angabe“ zu mehr als 20 % abgedeckt sind. Grünanlagenbestand (GRIS) : Verschneidung des „Grünanlagenbestands“ mit den ISU-Block(teil)flächen, Identifizierung aller Flächen, die zu >40 % von den GRIS-Flächen abgedeckt sind, aber keine Nutzung GRZ = 100, 110, 130, 140, 150 oder 190 aufweisen. Es wurden alle Flächen von der Prüfung ausgenommen, die bereits im Zuge der vergangenen Fortschreibung hinsichtlich der Grünnutzung geprüft wurden. Kleingartenbestand: Verschneidung des „Kleingartenbestands“ mit den ISU-Block(teil)flächen, Identifizierung aller Flächen, die zu >40 % von den Kleingarten-Flächen abgedeckt sind, aber keine Nutzung GRZ = 160 aufweisen sowie Identifizierung aller Flächen, die eine Nutzung GRZ = 160 aufweisen, aber zu < 40 % von den Kleingartenflächen abgedeckt sind. Merkposten : Selektion aller Block(teil)flächen, für die im Rahmen der Fortschreibung 2020 in den Dokumentationsattributen notiert wurde „neue Nutzung unklar“ oder „TYP = 98 (Baustelle)“ oder „neue Bebauung noch nicht in Bau“ sowie Selektion aller weiteren seit der vergangenen Fortschreibung gesammelten Merkposten. Eine Überprüfung der Flächen mit Kleingartennutzung wurde im Rahmen der Fortschreibung 2023 nicht durchgeführt, da kein aktualisierte Datensatz zum Kleingartenbestand vorlag. Die Geometrie der ISU5-Karte basiert auf den durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) definierten statistischen Blöcken des RBS. Die geometrische Ausprägung der Haupt- und Metablöcke der ISU5-Karte orientiert sich weitestgehend an den RBS-Blöcken. An vielen Stellen treten kleinere Abweichungen des Grenzverlaufes auf, die oft einer exakteren Nutzungsabgrenzung dienlich sind. Der 6-stellige RBS-Blockschlüssel ist in die Struktur des 16-stelligen Block- und Blockteilflächenschlüssels der ISU5 an den Stellen 4-9 integriert. Die Blöcke des RBS werden laufend durch das AfS fortgeschrieben. Insbesondere in Gebieten mit neuer oder veränderter Bebauung werden die bestehenden RBS-Blöcke angepasst oder neue Blöcke definiert. Alle zwischen dem 01.01.und 31.12.eines Jahres durch das AfS neu definierten oder geänderten Blöcke wurden im Rahmen der Fortschreibung in die ISU5-Blockkarte eingearbeitet. Dazu wurden die Geometrien der neuen Blöcke abgegrenzt, der neue Hauptblockschlüssel übernommen sowie die Nutzungsattribute überprüft und ggf. angepasst. Neue Blöcke werden durch das AfS oft in Gebieten definiert, in denen eine Nutzungsänderung stattgefunden hat. Alle Block(teil)flächen, für die mindestens ein Prüfgrund festgestellt wurde, wurden im Luftbild hinsichtlich einer Nutzungsänderung / Nutzungskorrektur geprüft. Im Falle eines Änderungsbedarfs, wurde die Geometrie und / oder der Schlüssel und / oder die Nutzungsattribute aktualisiert und die Änderung in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Zur Identifizierung der Realnutzung wurden neben den Orthophotos auch die in Abb.1 beschriebenen Fachdatensätze verwendet. Auch Straßenabschnitte wurden im Zuge der Fortschreibung überprüft und ggf. geändert. Bei Anlage eines neuen Straßenabschnittes wurde ein neuer eindeutiger Straßen-Schlüssel vergeben sowie der Straßenabschnitt mithilfe des Datensatzes „Übergeordnetes Straßennetz“ einer der beiden Kategorien „Straße des übergeordneten Straßennetzes“ oder „Sonstige Straße“ zugeordnet. Auch für die Straßenabschnitte wurden Änderungen in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Nach Abschluss der Fortschreibung wurden die Nutzungsattribute hinsichtlich der zulässigen Kombinationen überprüft (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 8.1) sowie noch einmal eine topologische Prüfung durchgeführt. Nach Prüfung der Prüfflächen wurde im Zuge der jährlichen Fortschreibung in einem separaten Arbeitsprozess die ISU-Block(teil)grenzen an die ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen angepasst. Nach Abschluss dieses Verfahrens liegen die ISU-Block(teil)flächengrenzen exakt über den ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen.

WFS Straßenbegleitgrün - Mähflächen der Grünunterhaltung Hamburg-Mitte-in Arbeit

Web Feature Service (WFS) zum Thema Straßenbegleitgrün - Mähflächen der Grünunterhaltung Hamburg-Mitte. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

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