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Rechtsvorschriften im Bereich Mobilität und Verkehr

Berliner Vorschriften­informationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU Landesrecht Bundesrecht Berliner Mobilitätsgesetz Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV) Bautechnik Angelegenheiten der Bautechnik betreffen Bauvorschriften, Baustoffe und Prüfstellen im Straßen- und Ingenieurbau. Bautechnik Straßenbau Bautechnik Ingenieurbau Bautechnik Weiteres Richtlinie 14 – Ingenieur­bauwerke Planungshilfen für die dezentrale Straßenentwässerung Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

Vierstreifiger Ausbau der B 462 mit Umbau der Anschlussstelle Rastatt-Nord an der A 5

Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Autobahn GmbH des Bundes haben als zuständige Straßenbaubehörden die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für folgendes Bauvorhaben beantragt: Vierstreifiger Ausbau der B 462 mit Umbau der Anschlussstelle Rastatt - Nord an der A 5 Der Ausbau betrifft den Abschnitt der B 462 vom heutigen Ausbauende bei Rastatt-Rauental bis zur Einmündung in die Bundesstraße B 3. Die signalisierte Einmündung der K 3716 in die B 462 wird höhenfrei umgestaltet. Ebenso ist die Anschlussstelle Rastatt-Nord an der Bundesautobahn A 5 Karlsruhe - Weil am Rhein (- Basel) um zwei Rampen zu erweitern und zu einem vollen Kleeblatt umzubauen. Infolge des Ausbaus und der Vergrößerung der AS Rastatt-Nord sind zudem der signalisierte, höhengleiche Anschluss der Kreisstraßen 3715 (von Rauental) und der Anschluss der K 3728 (von Muggensturm) an die B 462 aufzuheben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Eingriffe und Maßnahmen: - Vierstreifiger (zweibahniger) Ausbau der B 462 vom heutigen Ausbauende bei Rastatt-Rauental bis zur Einmündung in die Bundesstraße B 3 (Länge ca. 2,1 km) - Teil-Verlegung der B 462 im Überquerungsbereich (Brücke) der A 5 (Länge ca. 1,3 km) - Anpassung der Brücke im Zuge der B 462 über die Rheintalbahn - Ausbau des Knotenpunkts der B 462 mit der B 3 durch die Anlage von Zusatzspuren - Ausbau des Knotenpunkts A 5 / B 462 (Anschlussstelle Rastatt-Nord) von einem halben Kleeblatt mit signalisierten Einmündungsbereichen zu einem vollen Kleeblatt - Anpassung der Ein- und Ausfädelstreifen der A 5 (Länge ca. 2,8 km) - Neuanlage der Verteilerfahrbahnen an der Westseite der A 5 (Länge ca. 2,3 km) - Neuanlage der Verteilerfahrbahn an der Ostseite der A 5 (Länge ca. 1,2 km) - Rückbau mehrerer Gebäude auf einer Firmenfläche im Gewann Schäferrain südlich der bestehenden AS Rastatt-Nord - Ausbau der K 3716 (Länge ca. 1,7 km) - Umbau des Anschlusses der K 3716 an die B 462 zu einer links der B 462 liegenden Trompete mit Trogbauwerk im Zuge der K 3716 und Brücke der B 462 über die K 3716 sowie Brücke im Zuge der Direktrampe zur Auffahrt auf die B 462 Richtung Rastatt - Weil am Rhein. - Umgestaltung des Kreisverkehrs K 3716 / "Im Wöhr" zu einer lichtsignal-geregelten Kreuzung - Ausbau der K 3714 (ca. 0,53 km) - Erneuerung des die A 5 überführenden Brückenbauwerks im Zuge der K 3714 unmittelbar nördlich des bestehenden Bauwerks sowie Anpassung der beidseitigen Rampen - Verlängerung des Durchlasses für den Federbach unter der A 5 um 5 m - Neubau einer Schallschutzwand bei Rauental (Länge ca. 710 m, Höhe max. 7,00 m) - Brücke im Zuge der B 462 über einen Wirtschaftsweg, der auf einer Länge von 100 m in ein Trogbauwerk gelegt wird - Neubau einer Radwegunterführung unter der B 462 (Breite ca. 4 m) - Rückbau der K 3715 und der K 3728 zum Wirtschaftsweg zwischen den beiden Kreisstraßen K 3717 und K 3714 - Rückbau des P+M-Parkplatzes an der B 462 bei Rauental und Neuanlage in der Straße „Im Baisert“ westlich der neuen Verteilerfahrbahn - Verlegung und Anpassung einiger Wirtschaftswege - Anpassung der Straßenentwässerung zur Ableitung von Niederschlagswasser inklusive Retentionsbodenfiltern zum Einsatz vor Einleitung in Federbach und Murg - Anlage neuer Versickerungsmulden entlang der B 462 - Herstellung einiger Pflegewege zum Unterhalt von Bauwerken und Entwässerungsanlagen - Sicherung und Verlegung bestehender Ver- und Entsorgungsleitungen - Vorübergehende Bereitstellung von Baustelleneinrichtungsflächen - Eingriffe in Landschaftsschutzgebiet „Auenwälder und Feuchtwiesen westlich von Ötigheim“ - Eingriffe in FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ - Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope: - Eingriffe in FFH-Mähwiesen - Eingriffe in geschützte Streuobstbestände - Eingriffe in geschützte Waldbestände - Ersatzaufforstung von standortsgemäßen Laubmischwäldern - Naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Minderungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen

Wissenschaftliche Begleitung eines naturnahen Verfahrens zur Behandlung der Regenabflüsse stark verschmutzter Verkehrsflächen

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Sinnvolle Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung trennen die Regenabflüsse von gering und stark verschmutzten Flächen. Abflüsse von stärker verschmutzten Flächen bedürfen einer Behandlung, die den örtlichen Anforderungen an den Gewässerschutz entspricht. Die bestmögliche Reinigung und Zwischenspeicherung stärker verschmutzter Niederschlagsabflüsse ist die wesentliche Aufgabe eines Retentionsbodenfilters. Im Forschungsvorhaben sollte ein semizentraler Bodenfilter entwickelt werden, der mit geringem Flächenbedarf eine bestmögliche Reinigung stark verschmutzter Regenabflüsse von Verkehrsflächen leistet. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Nach dem bisherigen Forschungsstand kommt bei der Adsorption von Inhaltsstoffen dem Bodensubstrat in den Bodenfilteranlagen eine entscheidende Rolle zu. Die Auswahl und Entwicklung eines geeigneten Substrates erfolgte in einem dreistufigen Vorgehen. Über einer Literaturrecherche wurden Anforderungen an Bodensubstrate zur Regenwasserreinigung formuliert. Daraufhin wurden in Schüttelversuchen verschiedene Substrate ausgewählt und ihre Adsorptionseigenschaften gegenüber Schwermetallen, PAKs und Mineralölen ermittelt. Ausgehend von diesen Vorversuchen wurden verschiedene Bodenfilteraufbauten entwickelt und in halbtechnischen Lysimetern untersucht. Dazu wurden die Lysimeter in einem einjährigen Messprogramm mit stark verunreinigten Straßenabflüssen belastet. Die Gesamtfrachten an Inhaltsstoffen im Zulauf zu den Lysimetern wurden ermittelt. An Einzelereignissen wurde die Reinigungsleistung der verschiedenen Bodenfilteraufbauten ermittelt. Die Lysimeter wurden mit einer hohen hydraulischen und somit auch stofflichen Belastung beaufschlagt, die über den bisher bei der Bemessung von Bodenfilteranlagen üblichen Belastungen lagen. Aus den Messergebnissen wurden Rückschlüsse für den Einsatz von Bodenfiltern mit hoher hydraulischer Belastung bei beengten Platzverhältnissen gezogen und Empfehlungen für die Bemessung gegeben. Über die Messung der aufgebrachten Feststoffbelastung und der Durchlässigkeit der Lysimeter wurde eine eventuell eintretende Kolmation der Bodensubstrate erfasst. Fazit: Die untersuchten halbtechnischen Bodenfilter (Lysimeter) führten im Untersuchungszeitraum zu einer deutlichen Reduzierung der straßenspezifischen Schmutzstoffe geführt. Aussagen über den Langzeitbetrieb können auch mit einem Stofftransportmodell nicht gemacht werden. Insgesamt führen adsorptionsstarke Substrate zu einem höheren Rückhalt gelöster Inhaltsstoffe (Schwermetalle). Die Empfehlung des ATV-DVWK-Merkblatt 153 zum Einsatz der Bodenfilter zur Straßenentwässerung kann nach den bisherigen Untersuchungen bestätigt werden. Weiterer Forschungsbedarf besteht hinsichtlich der Belastbarkeit der eingebauten Substrate gegenüber der Chloridbelastung, die bei der Straßenentwässerung als Regelfall anzusehen ist. ...

Neubau der A 39, 7. Bauabschnitt und OU Ehra - Ergänzendes und Planänderungsverfahren

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahngesellschaft des Bundes in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in mehreren Abschnitten die Planungen für den Bau der ca. 105 km langen Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg betrieben. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahngesellschaft des Bundes übergegangen. Der 7. Planungsabschnitt der A 39 umfasst den Neubau der A 39 zwischen der Anschlussstelle L 289 nordwestlich von Ehra und der Anschlussstelle B 188 östlich von Weyhausen, den Neubau einer Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck sowie die Verlegung der B 248/L 289 zu der nördlich von Ehra geplanten Anschlussstelle des Abschnitts, so dass im Zuge der verlegten Straßen eine vollständige Umfahrung der Ortsdurchfahrten von Ehra entsteht. Der Abschnitt verläuft zwischen den Ortschaften Lessien und Ehra, führt westlich an den Ortschaften Barwedel und Jembke vorbei und endet östlich von Tappenbeck in der künftigen Anschlussstelle B 188 bei Weyhausen. Er weist eine Länge von 14,2 km (Bau-km 0+530 bis Bau-km 14+730) auf. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 09.10.2014 eingeleitet und mit der erneuten öffentlichen Auslegung von Planänderungsunterlagen 2017 fortgesetzt, bevor am 30.04.2018 der das Ausgangsverfahren abschließende Planfeststellungsbeschluss erging. Der im Ausgangsverfahren ergangene Planfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 wurde beklagt und durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.07.2019, Az. 9 A 13.18, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (vgl. hierzu auch die Presseinformation des BVerwG vom 11.07.2019, https://www.bverwg.de/pm/2019/55). Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbeziehung der L 289 und der B 248 als notwendige Folgemaßnahmen des Autobahnvorhabens nicht gegeben seien. Ferner sei das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend abgearbeitet worden. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ und der Anhang-II-Art Hirschkäfer möglicherweise in das FFH-Gebiet „Vogelmoor“ (DE-3430-301) hätten einbezogen werden müssen. Die Rechtsfehler können im Wege des ergänzenden Verfahrens behoben werden. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen sei, für die Teilvorhaben auf der Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG in Verbindung mit § 78 Abs. 1 VwVfG oder § 38 Abs. 6 NStrG ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. In einem ergänzenden Verfahren könnte auch der Verstoß gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot geheilt sowie der Frage nachgegangen werden, ob die Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 und der Anhang-II-Art Hirschkäfer in das FFH-Gebiet Vogelmoor einbezogen werden müssen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Zulassungsentscheidung im Übrigen in Bestandskraft erwachsen ist. Daher sind hinsichtlich des Autobahnvorhabens insbesondere die planfestgestellte Trassenführung, das Rastanlagenkonzept mit dem gewählten Standort der Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck, das Kompensationskonzept mit den planfestgestellten Umweltbegleitmaßnahmen sowie das Immissionsschutzkonzept mit den planfestgestellten Schutzvorkehrungen, soweit diese durch Planänderungen und Planergänzungen nicht berührt werden, rechts- und bestandskräftig festgestellt. Zur Beseitigung der Rechtsfehler hat der regionale Geschäftsbereich Wolfenbüttel der NLStBV vor diesem Hintergrund die Einleitung und Durchführung eines ergänzenden und Planänderungsverfahrens beantragt. Das beantragte ergänzende Verfahren bezieht sich entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts auf die Durchführung einer ergänzenden habitatschutzrechtlichen Betrachtung, auf die Neuordnung der Straßenentwässerung, einschließlich der Umplanung der planfestgestellten Regenrückhaltebecken zu Retentionsbodenfiltern, sowie auf die Teilverlegungen der L 289 (im Auftrag des Landes) und der B 248 (im Auftrag des Bundes) im Zusammenhang mit der nördlich von Ehra planfestgestellten Anschlussstelle. Einbezogen wurde ferner die Verlegung der mit Ausgangsplanfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 in der Gemarkung Grußendorf vorgesehene und durch Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az. 9 A 16.18) gesondert angefochtene Ersatzaufforstung (Maßnahmenblatt 12.1 E FCS) auf gleichwertige landeseigene Domänenflächen in der Gemarkung Oerrel. Darüber hinaus wurde die Maßnahmenfläche 6.7 A und 6.8 A auf demselben Flurstück verschoben. Für die Teilverlegungen der L 289 und B 248 im Zuge der Anschlussstelle Ehra wurden mit dem Ziel maßgeblicher Verkehrsentlastungen für die betroffenen Ortsdurchfahrten ein umfassendes Planungskonzept erarbeitet und eine Variantenuntersuchung neu durchgeführt. Die zu Grunde gelegte Abgrenzung des FFH-Schutzgebietes Vogelmoor (DE-3430-301) wurde unter Beteiligung des NLWKN überprüft. Die Straßenentwässerung entlang der planfestgestellten Baustrecke wurde auf der Grundlage aktualisierter wassertechnischer Unterlagen einschließlich eines Fachbeitrages, der die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen, insbesondere die Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die betroffenen Wasserkörper nach den Qualitätsanforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und den hierzu ergangenen Verordnungen, insbesondere der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) untersucht und bewertet, neugeordnet. Die vorzusehenden Retentionsbodenfilter zur bestmöglichen Minimierung stofflicher Einträge aus der Straßenentwässerung in die betroffenen Wasserkörper wurden in das Verfahren einbezogen. Weiterhin wird anstelle der Aufforstung einer privaten Fläche in der Gemeinde Sassenburg, Gemarkung Grußendorf, eine gleichwertige Fläche der öffentlichen Hand in der Samtgemeinde Hankensbüttel, Gemarkung Oerrel, als Kompensationsmaßnahme zur Aufforstung vorgesehen. Nach Durchführung des Anhörungsverfahrens ist der Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss am 28.06.2024 ergangen. Der Beschluss, der zusammen mit dem Ausgangsplanfeststellungsbeschluss vom 30.08.2018 zu einer einheitlichen Zulassungsentscheidung verbunden ist, wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht durch eine Klägerin des Ausgangsverfahrens, eine anerkannte Umweltvereinigung, erneut beklagt (Az. 9 A 15.24). Mit Urteil vom 08.07.2026 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage abgewiesen (vgl. Pressemitteilung Nr. 54/2026 des BVerwG). Damit ist die Planfeststellung für den 7. Bauabschnitt der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg verbunden mit einer nördlichen Umfahrung von Ehra im Zuge der dortigen Autobahnanschlussstelle unanfechtbar.

Biologische Reinigung von Oberflaechenwasser, das von versiegelten Flaechen abfliesst

Je nach Art der Verschmutzung (bei Strassen anders als bei Gewerbeflaechen usw.) sollen, dem Standort angepasst, unterschiedlich aufwendige technische Reinigungsstufen einem Schoenungsteich, in dem die biologische Reinigung stattfindet, vorgeschaltet werden. - Das Kanalisationssystem wird entlastet und der Schoenungsteich wertet als oekologisch wertvolles Biotop die Umgebung auf. - Bei diesem Projekt kooperieren Landschaftsplaner, Tiefbaubetrieb und Gartenbaubetrieb.

Flächenbedarf zur Regenwasserversickerung im öffentlichen Straßenland

Dargestellt wird der idealisierte Flächenbedarf für eine Versickerung von Regenwasser, das im öffentlichen Straßenland anfällt, anteilig an der abflusswirksamen versiegelten Fläche. Es handelt sich hierbei um eine Schätzung auf Basis flächenhaft verfügbarer Geodaten. Der tatsächliche Flächenbedarf kann hiervon abweichen.

B 47 - Vierstreifiger Ausbau (OU Bürstadt) im östlichen Bereich; Planänderungsverfahren

Vierstreifiger Ausbau der B 47 (OU Bürstadt) im östlichen Bereich, im Streckenabschnitt von der DB-Brücke (Bau-km 4+110) bis Riedrode (Bau-km 6+861) auf einer Länge von 2,92 km) (Beginn: Netzknoten NK 6316 012 nach NK 6316 019, Stat. – km 0+745; Ende: NK 6316 019 nach NK 6316 026, Stat. – 0+831) hier: Öffentlichkeitsbeteiligung für die Änderungen des Plans vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 17d FStrG i. V. m. §§ 76 Abs. 1 und 73 HVwVfG betreffend • Anpassung der Planung an die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben wie Lärmschutz in Form von Rückbau und Neubau höherer Lärmschutzwände bzw. Lärmschutz mit verbesserter Lärmschutzwirkung, • Anpassung der Planung an die aktuellen naturschutzrechtlichen Vorgaben, • Straßenentwässerung durch Errichtung von Verdunstungs- und Versickerungsmulden bzw. dem Bau eines neuen Kanals im Mittelstreifen und • Bau einer Feuerwehrausfahrt auf dem straßenbegleitenden Forst-/ Wirtschaftsweg zusätzlich zur früheren Planung an der direkten Rampe der AS Bürstadt Ost einschließlich trassennaher Kompensationsmaßnahmen sowie verschiedener Ökokontomaßnahmen in Form von Ankauf von Biotopwertpunkten

Teilprojekt 2, Teilprojekt 1

Streumittel: Umweltschonend gegen Glätte ohne Salz

<p> Wie Sie klimafreundlich gegen Glätte auf Gehwegen vorgehen <ul> <li>Befreien Sie den Gehweg möglichst schnell mit Schippe oder Besen vom Schnee.</li> <li>Verwenden Sie salzfreie abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat (im Handel am Blauen Engel erkennbar).</li> </ul> Gewusst wie <p>Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.</p> <p><strong>Mit Schippe und Besen den Schnee zügig entfernen:</strong> Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht, die meist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr werktags vorsieht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/schneeschippen_juergen_faelchle_fotolia_75290560_m.jpg"> </a> <strong> Beste Lösung: frisch gefallenen Schnee sofort wegschippen. </strong> Quelle: Jürgen Fälchle / Fotolia.com <p><strong>Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden:</strong> Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/streumittel">Blauen Engel für salzfreie Streumittel</a>. Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) sollten Sie hingegen nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen), ist in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt. Die genauen verbindlichen Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen für den privaten Winterdienst erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Fegen Sie nach der Schneeschmelze den ausgestreuten Splitt zusammen und verwenden Sie ihn beim nächsten Schneefall wieder.</li> <li>Bei Haustieren kann längeres Laufen auf mit Streusalz behandeltem Untergrund zu Entzündungen der Pfoten führen. Meiden Sie deshalb mit Ihren Haustieren möglichst solche Flächen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Streumittel </strong> Quelle: Blauer Engel Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Beim Streuen auf innerörtlichen Straßen mit Regen- oder Mischwasserkanalisation fließt das Streusalz mit dem Schmelzwasser in das Kanalsystem ab. Nach Durchlaufen der Kläranlage gelangt es in Bäche oder Flüsse. Es kann auch direkt mit Schmutzwasser in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Das passiert auch bei Überlastung der Mischwasserkanalisation. Auf überregionalen Straßen dringt im Mittel etwa die Hälfte des Salzes über die Luft (mit verspritztem Schnee oder Wasser) in die Straßenrandböden ein. Der Rest kommt mit dem Schmelzwasser in die Straßenentwässerung und wird – wie die übrigen Abwässer – entweder versickert oder über Rückhalte- beziehungsweise Filterbecken in Oberflächengewässer eingeleitet.</p> <p>Streusalz kann am Straßenrand wachsende Pflanzen schädigen. Gelangt das Salz mit verspritztem Schnee oder Wasser direkt auf die Pflanzen, kommt es zu Kontaktschäden (zum Beispiel Verätzungen der Pflanze). Noch entscheidender: Das mit dem Schmelzwasser versickerte Streusalz kann sich in Straßenrandböden über viele Jahre anreichern. Schäden an der Vegetation zeigen sich daher oft erst zeitverzögert. Bei einem überhöhten Salzgehalt im Boden werden wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen und die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch die Pflanzen erschwert. Feinwurzeln von Bäumen sterben ab, so dass die lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen (Mykorrhiza) leidet. Es kommt zu mangelnder Wasserver¬sorgung und zu Nährstoffungleichgewichten. Bei Laubbäumen führt dies zu Aufhellungen an den Blatträndern im Frühsommer, die sich zunehmend zur Blattmitte ausdehnen und braun verfärben, Blattrandnekrosen sowie zu vorzeitigem Laubfall. Langfristig führt eine solche Mangelversorgung zu einer verstärkten Anfälligkeit der Pflanzen gegenüber Krankheiten und zu ihrem vorzeitigen Absterben. Die Schäden sind im Allgemeinen umso gravierender, je näher die Pflanzen an den Straßen und Wegen stehen. Besonders betroffen sind daher zum Beispiel Pflanzen an Fußwegen oder in Alleen. Da Alleenbaumarten wie Ahorn, Linde und Rosskastanie zudem salzempfindlich sind, sind sie besonders gefährdet. Neben Schäden an der Vegetation können hohe Salzgehalte die Stabilität des Bodens beeinträchtigen (Verschlämmung) und Bodenlebewesen schädigen.</p> <p>Die Salze greifen daneben auch Materialien zum Beispiel von Fahrzeugen und Bauwerken an. Betonbauwerke leiden wegen der korrosiven Wirkung der Salze auf die darin enthaltene Eisenbewährung. Auch bei Ziegelbauwerken können Zersetzungen auftreten. Das ist besonders bei Baudenkmälern problematisch, weil das Salz nach dem Eindringen nicht mehr aus dem Mauerwerk entfernt werden kann.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz explizit verboten und mit einem Bußgeld verbunden. Ausnahmen betreffen meist Treppen und andere kritische Bereiche. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene existiert hingegen nicht.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Als "Streusalz" (auch Auftausalz oder Tausalz) werden Salze bezeichnet, die zur Verhinderung von Eisbildung oder zum Auftauen von Eis und Schnee auf Straßen und Gehwegen ausgebracht werden. Überwiegend wird als Streusalz "technisches" Natriumchlorid (NaCl, "Kochsalz", jedoch nicht in zum Verzehr geeigneter Qualität), daneben auch Calcium- und Magnesiumchlorid oder andere Salze verwendet. Außerdem enthält Streusalz geringe Mengen an natürlichen Begleitstoffen und künstlichen Zusätzen (zum Beispiel Rieselhilfsstoff). Der wirksame Temperaturbereich von Streusalz reicht bei NaCl bis etwa minus 10 °C und bei CaCl2 bis minus 20 °C. Die Menge des in Deutschland jährlich auf Verkehrswegen ausgebrachten Streusalzes hängt stark von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> ab. In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland im Mittel jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Streusalz gestreut. In harten Wintern kann die Menge auf über vier Millionen Tonnen steigen.</p> <p><strong>Quelle:&nbsp;</strong><br>Öko-Institut (2004): <a href="https://www.oeko.de/publikationen/p-details/oekobilanz-des-winterdienstes-in-den-staedten-muenchen-und-nuernberg/">Ökobilanz des Winterdienstes</a> in den Städten München und Nürnberg.</p> </p><p> Wie Sie klimafreundlich gegen Glätte auf Gehwegen vorgehen <ul> <li>Befreien Sie den Gehweg möglichst schnell mit Schippe oder Besen vom Schnee.</li> <li>Verwenden Sie salzfreie abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat (im Handel am Blauen Engel erkennbar).</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.</p> <p><strong>Mit Schippe und Besen den Schnee zügig entfernen:</strong> Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht, die meist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr werktags vorsieht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/schneeschippen_juergen_faelchle_fotolia_75290560_m.jpg"> </a> <strong> Beste Lösung: frisch gefallenen Schnee sofort wegschippen. </strong> Quelle: Jürgen Fälchle / Fotolia.com </p><p> <p><strong>Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden:</strong> Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/streumittel">Blauen Engel für salzfreie Streumittel</a>. Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) sollten Sie hingegen nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen), ist in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt. Die genauen verbindlichen Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen für den privaten Winterdienst erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Fegen Sie nach der Schneeschmelze den ausgestreuten Splitt zusammen und verwenden Sie ihn beim nächsten Schneefall wieder.</li> <li>Bei Haustieren kann längeres Laufen auf mit Streusalz behandeltem Untergrund zu Entzündungen der Pfoten führen. Meiden Sie deshalb mit Ihren Haustieren möglichst solche Flächen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5324/bilder/blauer_engel-logo_1545x775px_0_0.png"> </a> <strong> Blauer Engel für Streumittel </strong> Quelle: Blauer Engel </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Beim Streuen auf innerörtlichen Straßen mit Regen- oder Mischwasserkanalisation fließt das Streusalz mit dem Schmelzwasser in das Kanalsystem ab. Nach Durchlaufen der Kläranlage gelangt es in Bäche oder Flüsse. Es kann auch direkt mit Schmutzwasser in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Das passiert auch bei Überlastung der Mischwasserkanalisation. Auf überregionalen Straßen dringt im Mittel etwa die Hälfte des Salzes über die Luft (mit verspritztem Schnee oder Wasser) in die Straßenrandböden ein. Der Rest kommt mit dem Schmelzwasser in die Straßenentwässerung und wird – wie die übrigen Abwässer – entweder versickert oder über Rückhalte- beziehungsweise Filterbecken in Oberflächengewässer eingeleitet.</p> <p>Streusalz kann am Straßenrand wachsende Pflanzen schädigen. Gelangt das Salz mit verspritztem Schnee oder Wasser direkt auf die Pflanzen, kommt es zu Kontaktschäden (zum Beispiel Verätzungen der Pflanze). Noch entscheidender: Das mit dem Schmelzwasser versickerte Streusalz kann sich in Straßenrandböden über viele Jahre anreichern. Schäden an der Vegetation zeigen sich daher oft erst zeitverzögert. Bei einem überhöhten Salzgehalt im Boden werden wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen und die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch die Pflanzen erschwert. Feinwurzeln von Bäumen sterben ab, so dass die lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen (Mykorrhiza) leidet. Es kommt zu mangelnder Wasserver¬sorgung und zu Nährstoffungleichgewichten. Bei Laubbäumen führt dies zu Aufhellungen an den Blatträndern im Frühsommer, die sich zunehmend zur Blattmitte ausdehnen und braun verfärben, Blattrandnekrosen sowie zu vorzeitigem Laubfall. Langfristig führt eine solche Mangelversorgung zu einer verstärkten Anfälligkeit der Pflanzen gegenüber Krankheiten und zu ihrem vorzeitigen Absterben. Die Schäden sind im Allgemeinen umso gravierender, je näher die Pflanzen an den Straßen und Wegen stehen. Besonders betroffen sind daher zum Beispiel Pflanzen an Fußwegen oder in Alleen. Da Alleenbaumarten wie Ahorn, Linde und Rosskastanie zudem salzempfindlich sind, sind sie besonders gefährdet. Neben Schäden an der Vegetation können hohe Salzgehalte die Stabilität des Bodens beeinträchtigen (Verschlämmung) und Bodenlebewesen schädigen.</p> <p>Die Salze greifen daneben auch Materialien zum Beispiel von Fahrzeugen und Bauwerken an. Betonbauwerke leiden wegen der korrosiven Wirkung der Salze auf die darin enthaltene Eisenbewährung. Auch bei Ziegelbauwerken können Zersetzungen auftreten. Das ist besonders bei Baudenkmälern problematisch, weil das Salz nach dem Eindringen nicht mehr aus dem Mauerwerk entfernt werden kann.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz explizit verboten und mit einem Bußgeld verbunden. Ausnahmen betreffen meist Treppen und andere kritische Bereiche. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene existiert hingegen nicht.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Als "Streusalz" (auch Auftausalz oder Tausalz) werden Salze bezeichnet, die zur Verhinderung von Eisbildung oder zum Auftauen von Eis und Schnee auf Straßen und Gehwegen ausgebracht werden. Überwiegend wird als Streusalz "technisches" Natriumchlorid (NaCl, "Kochsalz", jedoch nicht in zum Verzehr geeigneter Qualität), daneben auch Calcium- und Magnesiumchlorid oder andere Salze verwendet. Außerdem enthält Streusalz geringe Mengen an natürlichen Begleitstoffen und künstlichen Zusätzen (zum Beispiel Rieselhilfsstoff). Der wirksame Temperaturbereich von Streusalz reicht bei NaCl bis etwa minus 10 °C und bei CaCl2 bis minus 20 °C. Die Menge des in Deutschland jährlich auf Verkehrswegen ausgebrachten Streusalzes hängt stark von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> ab. In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland im Mittel jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Streusalz gestreut. In harten Wintern kann die Menge auf über vier Millionen Tonnen steigen.</p> <p><strong>Quelle:&nbsp;</strong><br>Öko-Institut (2004): <a href="https://www.oeko.de/publikationen/p-details/oekobilanz-des-winterdienstes-in-den-staedten-muenchen-und-nuernberg/">Ökobilanz des Winterdienstes</a> in den Städten München und Nürnberg.</p> </p><p>Informationen für...</p>

K 3506, Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Gondelsheim

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Herstellung einer Eisenbahnüberführung über Straße K 3506 Bau einer Grundwasserwanne als Trogbauwerk für die drei Zufahrtstrecken zur Eisenbahnüberführung Neubau der Saalbachbrücke als Straßenüberführung Eisenbahnüberführung über einen Geh- und Radweg Bau einer Straßenbrücke über das Trogbauwerk als Zufahrt für Straße Neuer Weg Bau einer Geh- und Radwegbrücke über das Trogbauwerk zur verkehrlichen Anbindung des Wohngebiets Schlossbuckel Pumpwerk der Straßenentwässerung des Trogbauwerks über Straße und Stauraumkanal mit Drosselbauwerk Neuanlage der Straße Neuer Weg im Baufeld (Zufahrt zum Tennisplatz) sowie der Zufahrt für das Schloss Gondelsheim Herstellung von Parkplatz-, Rad- und Gehwegflächen Um- und Neubau der Bushaltestellen Gondelsheim Bahnhof Umlegung der öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen Hochwasserschutzeinrichtungen am Saalbach Anpassung der Oberleitungsanlage, Signalanlage, Kabelkanäle und Gleislängsentwässerung der DB-Strecke Verschiebung der Bahnsteige des Haltepunkts Gondelsheim Bf nach Süden mit barrierefreiem Ausbau.

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