Grünvolumenzahl pro Block- und Teilblockflächen ohne Gewässer sowie Straßenflächen auf Grundlage des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU5) - Raumbezug 2020. Die Grünvolumenzahl (GVZ) ist eine Größe aus der Landschaftsplanung und berechnet sich aus dem Grünvolumen [m³] pro Flächeneinheit [m²].
Darstellung der Bäume in den Liegenschaften der Grün Berlin GmbH und eines Teils der Bäume im Straßenraum im direkten Umfeld dieser Liegenschaften. Datenquelle für den Anlagenbaumbestand der landeseigenen Grün Berlin GmbH im Geoportal ist das Baumkataster des Grünflächeninformations- und -managementsystems (GRIS) der Grün Berlin ? außerhalb des Bestandes des GRIS Berlin, in dem die Bäume und Grünflächen verwaltet werden, die sich in der Zuständigkeit der Grün Berlin GmbH befinden. Im Baumkataster der Grün Berlin sind etwa 25.000 aktive Bäume mit ihren Daten erfasst.
geschützte Landschaftsbestandteile (Punkte) soweit von den zuständigen Behörden geliefert. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte
Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen
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Im Baumkataster werden die Positionen der städtischen Bäume dargestellt und mit weiteren Daten z.B. hinsichtlich ihrer Art, ihres Alters und ihres Zustandes hinterlegt.
Berlin ist gleichzeitig eine pulsierende Metropole und Lebensraum für über 20.000 Tier- und Pflanzenarten. Diese biologische Vielfalt macht die Stadt nicht nur lebenswert, sondern trägt auch aktiv zur Lebensqualität bei: Straßenbäume spenden Schatten, Parks und Wälder reinigen die Luft, und Grünflächen schaffen Räume für Erholung und Naturerfahrung. Doch diese Vielfalt ist weltweit gefährdet. In Städten wie Berlin sind es vor allem Faktoren wie Flächenversiegelung, Verlust von Lebensräumen, der Klimawandel und die Intensivierung der Landwirtschaft, die den Rückgang von Arten und ihren Habitaten vorantreiben. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat der Berliner Senat 2012 erstmalig eine Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen. Damit hat Berlin als Großstadt seine Verantwortung und sein Potenzial für den Artenschutz erkannt und wahrgenommen. Die Strategie von 2012 ist die Vorgängerin der Strategie, die 2025 verabschiedet wurde und setzte inhaltlich wie konzeptionell das Fundament, auf dem die neue Strategie aufbaut. Sie legte klare Schwerpunkte, um die Natur in der Stadt zu schützen, zu fördern und nachhaltig in das urbane Leben zu integrieren. Dabei verfolgte die 2012er Strategie einen innovativen und partizipativen Ansatz: Sie kombinierte bewährte Instrumente des Arten- und Biotopschutzes mit neuen, strategischen Elementen, die speziell auf die urbanen Herausforderungen Berlins ausgerichtet sind. Das übergeordnete Ziel der Strategie war es, die Natur in der Stadt nicht nur zu bewahren, sondern auch an neue Umweltbedingungen anzupassen und sie für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar zu machen. Die Strategie gliederte sich in vier zentrale Themenfelder mit insgesamt 38 strategischen Zielen: Themenfeld 1: Berlin setzte sich für den Schutz und die Förderung gefährdeter Arten und Lebensräume ein, wie Moore, naturnahe Gewässer, Biotopverbünde und besonders geschützte Biotope. Im Themenfeld Genetische Vielfalt stand die Erhaltung regionaler Pflanzensorten und die nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen im Fokus. Dies betraf auch den Schutz vor genetisch veränderten Pflanzen, um die natürliche Vielfalt zu bewahren. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf urbaner Vielfalt : die Strategie förderte die Entwicklung von Grünflächen, urbanen Gärten und naturnahen Stadtlandschaften. Auch private Freiflächen und Firmengelände wurden als Potenziale für mehr Natur in der Stadt betrachtet. Urbane Wildnis auf Brachflächen und die Förderung von Straßenbäumen waren weitere wichtige Bausteine. Die Einbindung der Berlinerinnen und Berliner war das vierte zentrale Element ( Themenfeld Gesellschaft ). Darin wurden das Bewusstsein und das Verständnis für die Bedeutung von Natur, Lebensräumen und Artenvielfalt gestärkt. Umweltbildung, Forschung und gesellschaftliches Engagement – von Unternehmen bis hin zu Bürgerinitiativen – unterstützten die Umsetzung der Strategie. Die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt von 2012 zeigte, wie eine moderne Metropole den Schutz und die Förderung der Natur mit urbaner Entwicklung verbinden kann. Sie war nicht nur ein Beitrag zur globalen Erhaltung der biologischen Vielfalt, sondern auch ein Schlüssel zur Sicherung der Lebensqualität für alle Menschen, die heute in Berlin leben, sowie für zukünftige Generationen.
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Die vom Kfz-Verkehr als größter Einzelquelle der Luftbelastung ausgehenden Emissionen werden hinsichtlich der Immissionswirkung im Straßenraum berücksichtigt. Für rund 12.000 Abschnitte werden die - bezogen auf die Jahre 2015 und 2020 - berechneten Jahresmittelwerte für NO2 und Feinstaub dargestellt und für 2015 mit einem Index zusammenfassend bewertet. 03.11.2 Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2015 Weitere Informationen
Die Bewertungskarten unterscheiden in den sogenannten Wirkraum (Siedlungsraum) und Ausgleichsraum (Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen, Wald). Abhängig davon, ob die Situation am Tage oder in der Nacht betrachtet wird, sind für die Bewertung unterschiedliche Parameter relevant und unterschiedliche Vorgehensweisen wurden gewählt. Für die Bewertung der Tagsituation wird für Wirk- und Ausgleichsraum gleichermaßen die Physiologische Äquivalente Temperatur (PET) herangezogen. Die Bewertung hat hier für die ferne Zukunft mit hohen Emissionen (RCP 8.5) stattgefunden. -------------------------------------------------------------------- Wirkraum (Siedlungsflächen, Plätze und Straßenraum) und Ausgleichsraum (Grünflächen, Landwirtschaftliche Flächen und Wald): Für die Tagsituation werden Wirk- und Auslgeichsraum gleichermaßen betrachtet und bewertet. Als Bewertungsgröße für die humanbioklimatische Situation liegt die Physiologische Äquivalente Temperatur (PET) zugrunde. Dabei liegt der Fokus auf einer möglichst hohen Aufenthaltsqualität. Während der Wirkraum häufig als Aufenthaltsbereich im Alltag dient und gleichzeitig hohen thermischen Belastungen unterliegen kann, können Parks- oder Waldflächen im Ausgleichsraum als Rückzugs- und Erholungsorte dienen. Die Bewertungsstufen folgt anhand der festgeschriebenen Klassen bei PET. Um kleinräumige Unterschiede kenntlich zu machen, wird eine zusätzliche Klasse „erhöhte Wärmebelastung“ eingefügt . Das Vorgehen bietet eine direkte Verknüpfung der Belastungssituation mit den absoluten PET-Werten, jedoch muss berücksichtigt werden, dass diese Bewertung - im Unterschied zur Nachtsituation – nicht auf andere Wetterlagen bzw. andere Temperaturniveaus übertragbar ist. 1 - Schwache Wärmebelastung - Grenzwert bis 29 °C (PET) 2 - Mäßige Wärmebelastung - Grenzwert bis 35 °C (PET) 3 - Erhöhte Wärmebelastung - Grenzwert bis 38 °C (PET) 4 - Starke Wärmebelastung - Grenzwert bis 41 °C (PET) 5 - Extreme Wärmebelastung - Grenzwert über 41 °C (PET) -------------------------------------------------------------------- Generelle Modellierungsinformationen: Für die Modellierung wurde das Modell FITNAH-3D in einer Auflösung von 5 m genutzt. Als meteorologische Rahmenbedingung wird ein autochthoner Sommertag (wolkenloser Himmel, nur sehr schwach überlagernder Wind) angenommen. Bei dem Szenario der nahen Zukunft mit hohen Emissionen (RCP 8.5) wird als Starttemperatur eine Lufttemperatur von 25,8 °C und eine Wassertemperatur von 23 °C angenommen unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung mit Stadtentwicklungsflächen. Weiterführende Informationen und eine detaillierte Beschreibung der Methodik finden Sie in folgenden Berichten: 1. Stadtklimaanalyse Bremen - Teil A - Ergebnisse und Planungshinweise 2. Stadtklimaanalyse Bremen - Teil B - Fachliche Grundlagen und Analysemethodik
In Kooperation mit der Abteilung Tiefbau wird bei Straßen- und Ingenieurbauprojekten der landschaftsbauliche Teil von der Fachabteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün bearbeitet. Durch die Pflanzung von Bäumen, die Herstellung von Staudenpflanzen und Wiesenflächen wird sowohl eine gestalterische Qualität im Straßenraum geschaffen aber auch ein entscheidender Beitag zur Verbesserung des Stadtklimas und ein Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität in der Stadt erreicht. Bäume spenden Schatten, verbessern durch Verdunstung das Stadtklima sind Lebensraum für Insekten und Vögel. Stauden und Wiesenflächen beleben das Straßenbild, sind Lebensraum für Insekten und jede nicht versiegelte Fläche dient der Stabilisierung des Wasserhaushaltes. In diesem Sinne wird geplant und gebaut, es wird versucht, die Standorte, die in der versiegelten, aufgeheizten Stadt für die Bäume eine Herausforderung darstellen zu optimieren. Unterirdisch wird der durchwurzelbare Raum vergrößert, Spezialsubstrate werden eingebaut. Zudem wird die Berliner Stadtbaumkampagne von der Gruppe Freiraumgestaltung und Landschaftsbau organisiert und durchgeführt. Bild: Kirk und Specht Landschaftsarchitekten Straßen In Kooperation mit der Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt entstehen Tiefbauprojekte mit einem qualifizierten Grünanteil. Weitere Informationen
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 263 |
| Kommune | 27 |
| Land | 346 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 154 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 5 |
| Kartendienst | 5 |
| Software | 1 |
| Text | 261 |
| Umweltprüfung | 43 |
| unbekannt | 93 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 267 |
| offen | 275 |
| unbekannt | 23 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 563 |
| Englisch | 15 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 22 |
| Bild | 10 |
| Datei | 12 |
| Dokument | 141 |
| Keine | 229 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 33 |
| Webseite | 274 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 281 |
| Lebewesen und Lebensräume | 548 |
| Luft | 346 |
| Mensch und Umwelt | 550 |
| Wasser | 258 |
| Weitere | 458 |