Das Thema beinhaltet das Zielnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Das Thema "Hauptrouten - Zielnetz" enthält alle Routen des Themas "Hauptrouten - Bestand" sowie - zusätzlich Wegeabschnitte, die derzeit noch nicht nutzbar sind als Netzergänzungen - weitere, seit der Beschlussfassung des Radverkehrskonzeptes 2017 erforderliche Anpassungen von Routenführungen - schon vorliegende Ergebnisse von Machbarkeitsstudien siehe auch "Routenanpassungen zum Radverkehrskonzept 2017".
Das Thema beinhaltet das Zielnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Das Thema "Hauptrouten - Zielnetz" enthält alle Routen des Themas "Hauptrouten - Bestand" sowie - zusätzlich Wegeabschnitte, die derzeit noch nicht nutzbar sind als Netzergänzungen - weitere, seit der Beschlussfassung des Radverkehrskonzeptes 2017 erforderliche Anpassungen von Routenführungen - schon vorliegende Ergebnisse von Machbarkeitsstudien siehe auch "Routenanpassungen zum Radverkehrskonzept 2017".
Das Thema beinhaltet das Zielnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Das Thema "Hauptrouten - Zielnetz" enthält alle Routen des Themas "Hauptrouten - Bestand" sowie - zusätzlich Wegeabschnitte, die derzeit noch nicht nutzbar sind als Netzergänzungen - weitere, seit der Beschlussfassung des Radverkehrskonzeptes 2017 erforderliche Anpassungen von Routenführungen - schon vorliegende Ergebnisse von Machbarkeitsstudien siehe auch "Routenanpassungen zum Radverkehrskonzept 2017".
Das Thema beinhaltet das Bestandsnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Dargestellt werden die Hauptrouten, die derzeit befahren werden können. Es sind jedoch weiterhin Maßnahmen erforderlich, um die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit für Radfahrende zu verbessern, siehe auch die Themen "Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes 2017" und "Maßnahmen zusätzlich zum Radverkehrskonzept 2017". Teilweise sind künftig veränderte Routenführungen und Netzlückenschlüsse vorgesehen, Informationen dazu gibt das Thema "Hauptrouten - Zielnetz".
Das Thema beinhaltet das Bestandsnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Dargestellt werden die Hauptrouten, die derzeit befahren werden können. Es sind jedoch weiterhin Maßnahmen erforderlich, um die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit für Radfahrende zu verbessern, siehe auch die Themen "Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes 2017" und "Maßnahmen zusätzlich zum Radverkehrskonzept 2017". Teilweise sind künftig veränderte Routenführungen und Netzlückenschlüsse vorgesehen, Informationen dazu gibt das Thema "Hauptrouten - Zielnetz".
Das Thema beinhaltet das Bestandsnetz der Hauptradrouten auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zum Radverkehrskonzept 2017. Das vollständige Konzept finden Sie hier: www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/radverkehrskonzept.php Das Hauptroutennetz wurde in Anlehnung an die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) entwickelt. Es verbindet wichtige Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes. Die Festlegung von Hauptrouten dient dazu, zielgerichtet und möglichst nutzbringend Investition zu tätigen und möglichst schnell ein durchgängig befahrbares regelkonformes Radhauptnetz zu erhalten. Es legt nicht fest, dass alle Hauptrouten über Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügen müssen. Bei geringem Verkehr ist z. B. auch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn regelkonform. Andererseits sind auch an vielen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen erforderlich, die selbst nicht Bestandsteil des Radhauptnetzes sind. Die jeweils erforderlichen Radverkehrsanlagen richten sich nach den bundesweit eingeführten Regelwerken und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Dargestellt werden die Hauptrouten, die derzeit befahren werden können. Es sind jedoch weiterhin Maßnahmen erforderlich, um die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit für Radfahrende zu verbessern, siehe auch die Themen "Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes 2017" und "Maßnahmen zusätzlich zum Radverkehrskonzept 2017". Teilweise sind künftig veränderte Routenführungen und Netzlückenschlüsse vorgesehen, Informationen dazu gibt das Thema "Hauptrouten - Zielnetz".
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist es möglich, nicht mehr nur einzelne Straßenabschnitte, sondern ganze Bereiche - sogenannte Parkraumbewirtschaftungszonen - als kostenpflichtig oder Parkscheibenpflichtig auszuweisen. Die neuen Verkehrszeichen stehen jeweils am Anfang und Ende der Zone und gelten für den gesamten Bereich dazwischen. Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt.
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist es möglich, nicht mehr nur einzelne Straßenabschnitte, sondern ganze Bereiche - sogenannte Parkraumbewirtschaftungszonen - als kostenpflichtig oder Parkscheibenpflichtig auszuweisen. Die neuen Verkehrszeichen stehen jeweils am Anfang und Ende der Zone und gelten für den gesamten Bereich dazwischen. Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt.
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist es möglich, nicht mehr nur einzelne Straßenabschnitte, sondern ganze Bereiche - sogenannte Parkraumbewirtschaftungszonen - als kostenpflichtig oder Parkscheibenpflichtig auszuweisen. Die neuen Verkehrszeichen stehen jeweils am Anfang und Ende der Zone und gelten für den gesamten Bereich dazwischen. Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt.
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist es möglich, nicht mehr nur einzelne Straßenabschnitte, sondern ganze Bereiche - sogenannte Parkraumbewirtschaftungszonen - als kostenpflichtig oder Parkscheibenpflichtig auszuweisen. Die neuen Verkehrszeichen stehen jeweils am Anfang und Ende der Zone und gelten für den gesamten Bereich dazwischen. Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 38 |
| Kommune | 33 |
| Land | 101 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 19 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 79 |
| unbekannt | 35 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 44 |
| Offen | 90 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 135 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 2 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 19 |
| Keine | 61 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 29 |
| Webseite | 57 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 29 |
| Lebewesen und Lebensräume | 120 |
| Luft | 56 |
| Mensch und Umwelt | 130 |
| Wasser | 27 |
| Weitere | 136 |