Das Projekt "Umweltstrafrecht in der Volksrepublik China" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht durchgeführt. Durch die von Deng Xiaoping Ende der 1970er Jahre eingeleitete Oeffnungs- und Reformpolitik konnte die chinesische Volkswirtschaft bis in die Mitte der 1990er Jahre jaehrliche Wachstumsraten in zweistelliger Hoehe erzielen, was die Grundlage fuer einen fundamentalen Wandelungsprozess in Wirtschaft und Gesellschaft bildete. Gleichzeitig hat sich dieses wirtschaftliche Wachstum in vergleichbarer Weise auch auf die Umwelt, namentlich durch Schadstoffemissionen ausgewirkt mit teilweise katastrophalen Folgen fuer die elementaren Lebensgrundlagen. Diese oekologisch bedenklichen Begleiterscheinungen des wirtschaftlichen Aufschwungs belasten jedoch ueber China hinaus bereits einige Nachbarlaender und sind schon aufgrund der hohen Bevoelkerungszahl auch global von groesster Bedeutung. Die Umweltpolitik der Volksrepublik China hat in den letzten beiden Jahrzehnten ein dichtes Netz an rechtlichen Vorschriften zur Bekaempfung von Umweltzerstoerungen errichtet. Dazu zaehlt auch das Umweltstrafrecht, dessen Ausgangslage sich mit der Novellierung des Strafgesetzes vom 14.3.1997 wesentlich veraendert hat. Mit dem reformierten Strafgesetz ist ein eigener Titel zum Umweltstrafrecht geschaffen worden, welcher nicht nur fuer eine Ausweitung der Strafbarkeit, sondern auch fuer deren Praezisierung sorgte. Auch im Bereich der Amtsdelikte sind konkrete Tatbestaende in Bezug auf die Bediensteten der Forst-, Boden- und Umweltaufsichtsverwaltung hinzugekommen. Schwerpunkt der Studie ist die rechtliche Analyse des Stands und der Strukturen des aktuellen Umweltstrafrechts. Die Forschungen beziehen sich vor allem auf die normativen Strukturen des chinesischen Umweltstrafrechts und hinterfragen diese kritisch aus deutscher Perspektive. Insbesondere wird besondere Aufmerksamkeit auf die spezifischen Merkmale dieses Regelungsbereichs innerhalb des chinesischen Strafrechts gelegt. Um die Regelungen der Umwelttatbestaende hinreichend verstaendlich zu machen, wird aber auch das allgemeine chinesische Strafrecht tiefergehender eroertert. Erste empirische Daten zur Anwendung und Umsetzung der normativen Gegebenheiten runden die Untersuchung ab.
Das Projekt "Entwicklung von Geraeten zur Probenentnahme aus Oelfilmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie durchgeführt. Durchfuehrung des von der Europaeischen Gemeinschaft ausgeschriebenen Pilotvorhabens 'Probenahme bei betriebsbedingten Oelableitungen ins Meer' (Amtsblatt der Europaeischen Gemeinschaften C24, 1. Februar 1990). Ziel ist die Ermittlung von Verfahren, die den fuer die Seefahrt zustaendigen Behoerden fuer die Verfolgung von Verstoessen gegen das MARPOL-Abkommen empfohlen werden koennen. Aufgrund der umfangreichen bisherigen Erfahrung auf dem Gebiet der Identifizierung von Oelverschmutzungen der Hohen See, den vorhandenen Labor- und Werkstattkapazitaeten, den engen Kontakten mit den fuer die Verfolgung von Verstoessen gegen das MARPOL-Abkommen zustaendigen Behoerden ist das BSH besonders geeignet, dieses Vorhaben durchzufuehren.
Das Projekt "Die Strafbarkeit von Amtstraegern im Umweltbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Wissenschaftliche Einrichtung Strafrecht, Arbeitsbereich Wirtschafts- und Umweltstrafrecht durchgeführt. Unter Auswertung empirischer Erfahrungen bei Behoerden, Staatsanwaltschaften und Gerichten sollte untersucht werden, ob und wie sich die Bestimmungen des derzeitigen Umweltstrafrechts, die die Strafbarkeit von Amtstraegern betreffen, auf den Vollzug des Umwelt(verwaltungs-)rechts auswirken. Hierbei steht die Praeventivfunktion des Strafrechts im Vordergrund, aber auch verwaltungspraktische Gesichtspunkte, wie Motivation und Entscheidungsfreudigkeit der Amtstraeger und die Flexibilitaet der oeffentlichen Verwaltung sollten nicht ausser acht gelassen werden. Einer der Untersuchungsschwerpunkte sollte das Verhaeltnis zwischen informalem Verwaltungshandeln und Strafrecht sein. Als Ergebnis werden Aussagen zur Novellierungsbeduerftigkeit der Amtstraegerstrafbarkeit im Umweltrecht erwartet. Angesichts der unterschiedlichen Ausgangslage und Handhabung in verschiedenen Rechtsbereichen (zB Luft - nur Teilnahme moeglich / Wasser - auch Taeterschaft) erscheint eine Behandlung des Themas mit dem Ziel einheitlicher Loesungsvorschlaege unerlaesslich.
Das Projekt "Minderung der Umweltbelastungen des Freizeit- und Tourismusverkehrs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH durchgeführt. Fahrten in der Freizeit gelten zunehmend als Verkehrsproblem. Während sich der Verkehr zur Arbeit und wieder nach Hause zeitlich und räumlich konzentriert, Verkehrsregelungen und der Straßenausbau also darauf abgestimmt werden können, erscheint der Freizeitverkehr als unberechenbar und damit schwer steuerbar. In der Verkehrs- und Freizeitforschung galt lange Zeit die These, dass der Aufbruch zu Sportveranstaltungen oder kulturellen Events, zu Ausflügen und Verwandtenbesuchen von spontanen Entschlüssen abhängt. Eine Verkehrsplanung, die auf die Steuerung durch Infrastruktur und Ordnungspolitik setzt, würde dann versagen. Mit der steigenden Zahl von Freizeitfahrten ist ökonomisches Wachstum verbunden, aber auch eine zunehmende Belastung der Umwelt. Das Umweltbundesamt will durch das Projekt neue Erkenntnisse darüber gewinnen, wie die Umweltbelastungen, die durch Freizeit- und Tourismusverkehr entstehen, in Grenzen gehalten werden können. Im Gegensatz zur traditionellen Verkehrsforschung setzt das Institut für sozial-ökologische Forschung dabei nicht ausschließlich auf Ordnungspolitik und Planung (Gesetze, Strafandrohung, Ausbau der Infrastruktur). Vielmehr wird von der Erkenntnis ausgegangen, dass das Verkehrsverhalten der Menschen nur beeinflußbar ist, wenn ihre Motive und sozialen Hintergründe bekannt sind und verstanden werden. Die sozialen Unterschiede in der Gesellschaft drücken sich immer auch in Lebensstilen aus. Außer in Einkommen, Beruf und Bildung unterscheiden sich die Menschen auch in ihren Einstellungen, Wertorientierungen, Freizeitvorlieben und in ihrer Alltagsästhetik. Strategien zur Beeinflussung des Verkehrsverhaltens müssen an diesen Punkten ansetzen und um Mittel der 'soft policies', also z.B. Kommunikationsmaßnahmen, erweitert werden. Die Fragestellungen, die das Institut für sozial-ökologische Forschung verfolgt, lauten daher: Wie unterscheidet sich das Freizeitverhalten unterschiedlicher Lebensstilgruppen, wie wirken sich unterschiedliche Lebensstilorientierungen auf das Verkehrsverhalten aus und wie kann es zielgruppenspezifisch beeinflußt werden? In der ersten Phase der mehrstufigen empirischen Untersuchung wurden Tiefeninterviews mit soziodemographisch ausgewählten Gesprächspartnerinnen und -partnern geführt. Es zeigte sich, dass unter 'Freizeit' im Gegensatz zu 'Arbeit' und 'Haushalt' jeweils etwas völlig Unterschiedliches verstanden wird. So ist für die einen die Gestaltung ihrer Freizeit ein bewußter Akt der Abgrenzung von Arbeit, während andere ihre Freizeit als die schönste Form von Arbeit im Sinne selbstbestimmter Tätigkeit empfinden. ...
Das Projekt "Umweltstrafrecht in der Praxis - 1995" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Linz, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie durchgeführt. Im Anschluss an das inhaltlich und methodisch gleichlaufende Projekt P8504-SOZ soll die gegenwaertige Praxis des Umgangs mit Umweltkriminalitaet an Hand der 1995 bei den oesterreichischen Staatsanwaltschaften angefallenen Umweltstrafakten untersucht werden. Die Untersuchung wird nach den bisherigen Erfahrungen gut zwei Jahre dauern. Die Untersuchungsmethode soll in der Analyse der Strafakten der Sicherheitsbehoerden, Staatsanwaltschaften und Gerichte bestehen. Besondere Geraete werden keine erforderlich sein, wohl aber Arbeitskapazitaet zur teilweise sehr aufwendigen Recherche und Datenerfassung sowie zur Auswertung der Ergebnisse. Aus der geplanten Untersuchung sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse ueber die praktische Handhabung des geltenden Umweltstrafrechts - das vor einer neuerlichen Reform steht - zu erwarten.