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UV-Index in Münster

<p>Der Datensatz "UV-Index" gibt Auskunft über die Strahlenbelastung ultravioletter Strahlung (UV) im Stadtgebiet Münster.</p> <p>Der UV-Index ist ein Standardmaß für die Stärke der Sonnenbrand erzeugenden ultravioletten Strahlung an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit.</p> <p>Hauptmerkmale des Datensatzes:</p> <ul> <li>Datentyp: Numerische Werte, die den UV-Index darstellen. Ein Wert von 0 bedeutet "keine Belastung", Werte größer als 11 bedeuten "extreme Belastung".</li> <li>Der Datensatz wird täglich aktualisiert, um die jeweils aktuellen UV-Strahlungswerte wiederzugeben.</li> <li>Erhältlich in den Formaten CSV und JSON, damit Analysen und Integration in Anwendungen möglich sind.</li> </ul> <p>Datenquelle: Deutscher Wetterdienst (DWD)</p>

Personendosismessstelle

Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. In Berlin ermittelt die amtlich bestimmte Personendosismessstelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit Hilfe von Dosimetern die Personendosis bei äußerer Strahlenexposition. Es werden etwa 17.000 Personen aus ungefähr 930 Betrieben in der Regel monatlich überwacht, woraus sich jährlich ca. 200.000 Ermittlungen ergeben. Für die Messung sind amtliche Personendosimeter erforderlich. Diese werden auf Anforderung in regelmäßigen Abständen von meist einem Monat ausgegeben und ausgewertet. Die Dosimeter der Messstelle für Berlin unterliegen rigorosen Zulassungsbedingungen und erfüllen alle Qualitätsanforderungen. Die Dosimeter sind an einer für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche zu tragen, bei Ganzkörperdosimetern ist dieses in der Regel die Vorderseite des Rumpfes. Da es auch vorkommt, dass nur einzelne Körperbereiche der Strahlung ausgesetzt sind, gibt es sogenannte Teilkörperdosimeter (Fingerring-, Augenlinsendosimeter) – die Dosimetersonde muss grundsätzlich an der Stelle getragen werden, an der die Strahlung einwirken kann. Die Bestimmung der Personendosis dient der Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte der Körperdosis. Die Ergebnisse der Auswertung der Personendosimeter gehen an den Auftraggeber sowie an das Strahlenschutzregister. Die Personendosismessstelle Berlin bietet als Ganzkörperdosimeter das OSL-Dosimeter an ( siehe Erklärfilm OSL-Dosimeter ), das hervorragend in Anwendungsbereichen von Röntgen- und Gammastrahlung einsetzbar ist und einen sehr großen Energiebereich abdeckt, sowie das Albedo-Dosimeter, welches verwendet werden sollte, wenn Neutronen-Strahlung auftreten kann. Als Teilkörperdosimeter werden Einmal-Kunststoff-Fingerringe mit einem Thermolumineszenz-Dosimeter angeboten, welche für Beta- bzw. für gemischte Beta-Photonen-Strahlungsfelder geeignet sind, sowie das Augenlinsendosimeter (ALD) auf Basis der OSL-Technologie. Die verantwortlichen Strahlenschutzbeauftragten der Betriebe können in der Messstelle die für zu überwachende Personen erforderlichen Personendosimeter bestellen. Als nichtkommerzielle Messstelle der Öffentlichen Hand gehören umfassende Beratung und Service für kleine und große Kundenbetriebe zu unserem Qualitätsverständnis. Wir beraten Sie auch gerne persönlich. Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radiosynoviorthese Strahlenschutz beim Umgang mit Betastrahlern in der Nuklearmedizin einschließlich der Positronen-Emissions-Tomografie Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radioimmuntherapie

Strahlenmessstelle Berlin

Das Strahlenschutzgesetz vom 1. Oktober 2017 und die Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (in den jeweils gültigen Fassungen) bilden den gesetzlichen Rahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Ziel der behördlichen Tätigkeit ist es, die radiologische Belastung der Umwelt und damit auch der Bevölkerung auf Grund natürlich vorkommender oder künstlich erzeugter Radioaktivität zu kennen und ggf. zu minimieren. Aus diesem Grund wird ebenso die Umgebung kerntechnischer Anlagen überwacht. In der Strahlenmessstelle Berlin werden Messungen zur Bestimmung der Umweltradioaktivität, der Orts- und Personendosis gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung durchgeführt. Sachliche Grundlagen der Umweltradioaktivität Radioaktive Stoffe treten in uns selbst und in unserer Umgebung alltäglich auf, wobei die in unserer Umwelt vorhandenen radioaktiven Stoffe sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprung haben. Weitere Informationen Überwachung von Umweltmedien 1986 wurde das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) errichtet. Die bis dato bestehenden Messsysteme und Messprogramme der Bundesbehörden wurden zum IMIS zusammengefasst. Weitere Informationen Umgebungsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen Gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung ist die Ableitung radioaktiver Stoffe aus Anlagen zu überwachen. Die Grundlage zur Überwachung der ermittelten Messwerte ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Weitere Informationen Die radiologische Situation in Berlin Auch in Berlin kommt zur natürlichen Radioaktivität, die ohnehin in der Umwelt vorhanden ist, die künstliche, die vom Menschen verursachte Strahlenbelastung hinzu. Weitere Informationen Personendosismessstelle Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. Weitere Informationen Messergebnisse der Strahlenmessstelle Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Messdaten aus der Umweltmedienüberwachung als auch der Umgebungsüberwachung. Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Strahlenschutz Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Weitere Informationen Glossar Hier finden Sie Begriffserklärungen zum Thema. Weitere Informationen Dosisbegriffe und Einheiten im Bereich Radioaktivität In den Formeln wird zur Darstellung sehr großer oder sehr kleiner Zahlen die wissenschaftliche oder halblogarithmische Schreibweise benutzt. Weitere Informationen Zuständigkeiten im Land Berlin In Berlin werden die den Ländern zugewiesenen Aufgaben nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz durch verschiedene Behörden wahrgenommen. Weitere Informationen Die Strahlenmessstelle ist nach DIN/EN 17025 als Prüflabor akkreditiert. Eine Übersicht über die akkreditierten Verfahren ist als Liste abrufbar. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verarbeitet im Rahmen der Überwachung der Körperdosis beim Umgang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen personenbezogene Daten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert auf Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) und lit. e) der Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) i.V.m. §§ 167 Absatz 1 und Absatz 2, 168 Absatz 1, 170 Absatz 2 und Absatz 4 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG). Die Daten werden weiterhin gem. § 170 Absatz 1 StrlSchG in einem beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingerichteten Register (Strahlenschutzregister) erfasst. Der Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DS-GVO ist unter nachfolgendem Link abrufbar: Hinweise zum Datenschutz

Strom und Mobilfunk: Messgeräteverleih liefert Fakten über Strahlung im Alltag

Strom und Mobilfunk: Messgeräteverleih liefert Fakten über Strahlung im Alltag Ausgabejahr 2025 Datum 20.03.2025 Personen-Exposimeter im Einsatz Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagnetischer oder magnetischer Felder. Wie stark man diesen Feldern tatsächlich ausgesetzt ist, kann man mit Leih-Messgeräten des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) selbst überprüfen. Gut ein Jahr nach dem Start dieses Angebots zieht das BfS Bilanz: Bereits über 160 Menschen haben den Messgeräteverleih genutzt und ihren Alltag auf elektromagnetische Felder hin erkundet. Bei allen blieben die gemessenen Werte deutlich unter den Grenzwerten. Das Feedback der Nutzer*innen war bisher durchweg positiv. "Obwohl Grenzwerte vor nachgewiesenen Wirkungen von elektromagnetischen und magnetischen Feldern schützen, sorgt sich ein Teil der Bevölkerung wegen sogenannter Handystrahlung oder vermeintlichem Elektrosmog" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Mit unserem Messgeräteverleih geben wir beunruhigten oder interessierten Menschen Fakten an die Hand: Mit konkreten Messwerten können wir die Strahlung im Alltag sichtbar machen und der vermuteten Strahlenbelastung gegenüberstellen." Individuelle Auswertung der Messdaten Seit Februar 2024 bietet das BfS spezielle Messgeräte, sogenannte Personen-Exposimeter, zum Ausleihen an. Man kann zwischen zwei Gerätetypen wählen: Die eine Gerätevariante erfasst niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen und der elektrischen Hausinstallation erzeugt werden. Die andere Gerätevariante misst hochfrequente elektromagnetische Felder. Diese gehen zum Beispiel von Mobilfunk, Radio, Fernsehen und WLAN aus. Das Messgerät wird in einer Tasche am Körper getragen Das Gerät, für das man sich entscheidet, trägt man über 24 Stunden bei sich. Die Expert*innen des Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder im BfS werten die Messdaten danach aus und erstellen für jede Nutzerin und jeden Nutzer einen individuellen Messbericht. Er dient der persönlichen Information. Für weiterführende wissenschaftliche oder gutachterliche Zwecke ist das Mess-Angebot nicht geeignet. Messen schafft Vertrauen BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini "Begleitende Vor- und Nachbefragungen zeigen, dass ein beachtlicher Teil der Teilnehmenden die magnetischen und elektromagnetischen Felder im Alltag überschätzt" , sagt Paulini. Das Messangebot werde als vertrauenswürdig wahrgenommen und könne dazu beitragen Besorgnis abzubauen. "Wir sehen darin einen Beleg dafür, dass Sorgen im Hinblick auf Mobilfunk oft auf einen Mangel an wissenschaftlichen Informationen zurückzuführen sind." Dem lasse sich wirksam begegnen, betont Paulini: "Messen kann helfen, Wissen und Vertrauen aufzubauen." Seit Februar 2024 wurden über 160 Messungen durchgeführt und ausgewertet. Insgesamt stehen sechs Messgeräte für niederfrequente Magnetfelder und zehn Messgeräte für hochfrequente elektromagnetische Felder zur Verfügung. Die Kosten für Ausleihe und Auswertung betragen 45 Euro. Weitere Informationen über den Messgeräteverleih gibt es unter www.bfs.de/messgeraeteverleih Messwerte liegen deutlich unter Grenzwerten Ergebnisse der Nachbefragung Bei den bisherigen Messungen blieben alle Messergebnisse weit unter den Grenzwerten der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV ). Sowohl für die niederfrequenten Magnetfelder als auch für die hochfrequenten elektromagnetischen Felder lag die durchschnittliche Grenzwert -Ausschöpfung unter einem Prozent. Der höchste 24-Stunden- Mittelwert betrug bei den niederfrequenten Magnetfeldern etwa ein Prozent, bei den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern etwa 0,2 Prozent. 85 Prozent der Teilnehmer*innen einer Nachbefragung bewerteten die Grenzwertausschöpfungen als niedriger oder viel niedriger als erwartet. Stand: 20.03.2025

Hintergrundinformationen rund um die SSR -Nummer

Hintergrundinformationen rund um die SSR -Nummer Mit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes ( § 170 StrlSchG ) benötigen alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister zu erfolgen haben (beruflich exponierte Personen, Inhaber*innen von Strahlenpässen, freiwillig strahlenschutzüberwachte Personen) eine eindeutige persönliche Kennnummer: die Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer). Die SSR -Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Die SSR -Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer ( § 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet. Die Beantragung der SSR -Nummer und die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und die Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den/die Strahlenschutzverantwortliche(n) bzw. den/die entsprechende(n) Verpflichtete(n)/Verantwortliche(n) des Beschäftigungsbetriebs oder eine von ihm autorisierte Person. Die SSR -Nummer wird beim BfS beantragt . Eindeutige persönliche Kennnummer ( SSR -Nummer) im Strahlenschutzregister Im Strahlenschutzregister des BfS gehen jährlich ca. 4 Millionen neue Datensätze (Dosis- und Strahlenpassmeldungen) von beruflich strahlenüberwachten Personen ein. Diese Daten wurden vor der Einführung der SSR-Nummer allein auf Grundlage der übermittelten Personendaten (Name, Geburtsname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort etc. ) personenbezogen zusammengeführt. Unvollständig übermittelte Personendaten, Schreibfehler, Namensänderungen ( z.B. durch Heirat oder Scheidung) oder unterschiedliche Schreibweisen erschwerten die Zuordnung verschiedener Personenbeschreibungen zu "natürlichen" Personen erheblich. Daraus resultierende Zuordnungsfehler konnten zu fehlerhaften Berechnungen der Jahres- und Berufslebensdosis führen – mit allen Konsequenzen. Mit dem Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) wurde in § 170 StrlSchG die rechtliche Grundlage für die Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer zur Verwendung in der Strahlenschutzüberwachung geschaffen. Diese persönliche Kennnummer wird Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer) genannt. Stand: 25.03.2025

ProZES: Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit zwischen Krebs und Exposition durch ionisierende Strahlung

ProZES: Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit zwischen Krebs und Exposition durch ionisierende Strahlung Das Programm "ProZES" wurde im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Bundesumweltministeriums entwickelt. Es berechnet die Wahrscheinlichkeit, dass eine Erkrankung durch eine vorangegangene beruflich bedingte Strahlenexposition ausgelöst wurde. Die Verwendung des Programms setzt Expertenwissen zum Strahlenrisiko und zur Strahlenexposition voraus. Sie können das Programm ProZES kostenlos herunterladen . Wichtige Informationen zur Software finden Sie in den Abschlussberichten ( Teil 1 , Teil 2 und Teil 3 ) zu den abgeschlossenen Forschungsvorhaben zur Entwicklung von ProZES. Das Programm ProZES berechnet die Wahrscheinlichkeit, dass eine Erkrankung durch eine vorangegangene beruflich bedingte Strahlenexposition ausgelöst wurde. Entwickelt hat das Programm das Institut für Strahlenschutz des Helmholtz Zentrum München im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ). Sie können das Programm ProZES kostenlos herunterladen. Was macht ProZES? Basierend auf individuellen Angaben zu Erkrankung und Art und Höhe der Strahlendosis berechnet das Programm die Wahrscheinlichkeit, dass das Auftreten einer Krebserkrankung durch eine vorangegangene Strahlenexposition verursacht wurde. Bei der berechneten Wahrscheinlichkeit handelt es sich genau genommen daher um die Verursachungswahrscheinlichkeit. Die Begriffe Verursachungswahrscheinlichkeit und Zusammenhangswahrscheinlichkeit werden im Kontext von Berufskrankheiten häufig als gleichbedeutend verwendet. In Fachkreisen werden die beiden Begriffe manchmal unterschieden. Zusammenhangswahrscheinlichkeit bezeichnet dann nicht nur die Wahrscheinlichkeit, dass eine Erkrankung ausgelöst wird, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Entwicklung einer Erkrankung beschleunigt wird. Diesen Aspekt berücksichtigt ProZES derzeit nicht explizit. Auch in den Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten ist aktuell nur die Verursachungswahrscheinlichkeit von praktischer Relevanz. ProZES benutzt aktuelle Modelle zum Strahlenrisiko und für Deutschland spezifische demographische Daten und Inzidenzdaten. Eine wesentliche Stärke von ProZES ist, dass es nicht nur einen einzelnen Schätzwert für die Zusammenhangswahrscheinlichkeit berechnet, sondern auch einen Unsicherheitsbereich angibt. Oberfläche von ProZES mit Beispielberechnung Für wen ist ProZES gedacht? ProZES ist für Fachpersonal gedacht, das sich mit Verursachungswahrscheinlichkeiten nach beruflichen Strahlenexpositionen auseinandersetzt. Die Anwendung von ProZES setzt Expertenwissen zum Strahlenrisiko und zur Berechnung von Organdosen/Expositionsdaten voraus. Vor Anwendung des Programms ist es zudem wichtig, sich anhand der Hilfedatei und des Tutorials mit der Funktionsweise des Programms vertraut zu machen. Hilfedatei und Tutorial sind in dem Programm enthalten. Personen, die an Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten beteiligt sind, kann das Programm als Hilfsmittel dienen. Informationen über aktuelle Entwicklungen Falls Sie an Neuigkeiten zu ProZES interessiert sind, informieren wir Sie gerne über aktuelle Entwicklungen. Senden Sie uns dazu bitte eine kurze E-Mail mit Angabe Ihres Namens und der gewünschten Anrede an ProZES@bfs.de . Sie können Ihre Einwilligung in die Nutzung Ihrer Kontaktdaten selbstverständlich jederzeit widerrufen. Senden Sie dazu eine entsprechende E-Mail an ProZES@bfs.de und Ihre Daten werden umgehend gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten nach der DSGVO, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung . Rechtliche Hinweise Die Lizenzbedingungen für die Software "ProZES" des Bundesamtes für Strahlenschutz sind im Programm enthalten und müssen für das Setup akzeptiert werden. Forschungsvorhaben zur Entwicklung von ProZES - Abschlussberichte Wichtige Informationen zur Software Die Abschlussberichte zu den abgeschlossenen Forschungsvorhaben zur Entwicklung von ProZES enthalten wichtige Informationen zur Software. Teil 1 , Teil 2 und Teil 3 stehen in DORIS , dem Digitalen Online Repositorium und Informationssystem des BfS , zur Verfügung. Kommentare, Rückmeldungen oder Fragen zu dem Programm können Sie gerne per E-Mail an ProZES@bfs.de senden. Fragen und Antworten zur Handhabung von ProZES Stand: 27.03.2025

Empfehlungen und Richtlinie

Empfehlungen und Richtlinie Die Strahlenschutzkommission hat erste fachlich begründete Empfehlungen zum Umgang mit den Folgen des Uranerzbergbaus nach dessen Stilllegung gegeben, um dringend benötigte behördliche Entscheidungen zu unterstützen. Eine Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten findet in den neuen Bundesländern Anwendung bei der Stilllegung und Sanierung von Anlagen und Einrichtungen des Uranerzbergbaus und der Uranerzaufbereitung sowie bei Arbeiten an Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Materialien. Dem BfS obliegt die zentrale Erfassung der Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung nach der REI Bergbau und die Berichterstattung darüber an das Umweltministerium sowie den Bundestag und Bundesrat. Empfehlungen zum Umgang mit der durch bergbauliche Tätigkeiten verursachten besonderen Strahlenschutzsituation Unmittelbar nach der Stilllegung des Uranerzbergbaus hat die Strahlenschutzkommission ( SSK ) Empfehlungen zum Umgang mit der durch bergbauliche Tätigkeiten verursachten besonderen Strahlenschutzsituation gegeben, die für behördliche Entscheidungen dringend erforderlich waren. Darin formuliert die Strahlenschutzkommission Richtwerte, bei deren Einhaltung davon auszugehen ist, dass Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenexposition nicht erforderlich sind. Bei der Festlegung dieser Richtwerte folgte die Strahlenschutzkommission dem Grundprinzip, dass für Verhältnisse, die unter üblichen Bedingungen auch natürlicherweise auftreten können, Interventionsmaßnahmen aus Gründen des Strahlenschutzes nicht gerechtfertigt sind. Die im Projekt "Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)" angewandten Bewertungskriterien orientieren sich an den SSK -Empfehlungen. Die SSK -Empfehlungen wurden vor allem in den Jahren von 1990 bis 1994 verabschiedet und befassen sich mit dringenden Fragestellungen, die bei der Sanierung der Uranbergbaugebiete auftraten. Dazu gehören Hinweise zur möglichen Nutzung von Halden und bergbaulich beeinflussten Flächen sowie von Wässern, aber auch zur Freigabe von Schrott und Bauschutt und zur Nutzung von kontaminierten Gebäuden im Uranbergbaugebiet. Ergänzend äußerte sich die Strahlenschutzkommission zur Verwendung von Kupferschlacke aus dem Mansfelder Raum. Alle SSK -Empfehlungen sind unter SSK Online als PDF -Dateien verfügbar. Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung Im Zuge der weiteren Sanierung der Regionen des ehemaligen Uranerzbergbaus wurde 1997 eine Vorschrift zur Überwachung dieser Arbeiten verabschiedet: Die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten ( REI Bergbau) findet gemäß § 162 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in den neuen Bundesländern Anwendung. Alle Veränderungen im Laufe der Sanierungsarbeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden, die die dabei unvermeidlich entstehenden radioaktiven Ableitungen prüft und genehmigt. Die Emissionsüberwachung und Immissionsüberwachung ermöglicht dann eine Kontrolle der Einhaltung von zulässigen Aktivitätsabgaben und eine Beurteilung der aus diesen Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser und sonstigen Freisetzungen resultierenden Strahlenexposition des Menschen. Dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) obliegt die zentrale Erfassung der Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung nach der REI Bergbau und die Berichterstattung darüber an das Umweltministerium sowie den Bundestag und Bundesrat. Stand: 25.03.2025

Wegweiser: Services des BfS

Wegweiser: Services des BfS An dieser Stelle haben wir Services des Bundesamtes für Strahlenschutz für Sie zusammengefasst. Beim Mausklick auf den gewünschten Service kommen Sie auf die entsprechende Seite, in dem der Service beschrieben ist. Services des BfS Service Worum geht's? Für wen? Dosimetrie - Inkorporationsmessung Überwachung von Personen, die mit höheren Aktivitäten offener radioaktiver Stoffe umgehen, bei denen die Gefahr einer Inkorporation besteht. Inkorporationsmessungen nach Notfällen, bei denen radioaktive Stoffe freigesetzt wurden Beruflich exponierte Personen, Personen, die bei einem Notfall radioaktive Stoffe inkorporiert haben können Leitstelle Inkorporationsüberwachung Ringversuche ( in-vivo und in-vitro ) und dosimetrische Fallbeispiele als qualitätssichernde Maßnahmen für Inkorporationsmessstellen Behördlich bestimmte Inkorporationsmessstellen. sonstige Inkorporationsmessstellen in Deutschland und im Ausland Biologische Dosimetrie Dosisabschätzung bei überexponierten oder vermutlich überexponierten Personen mittels biologischer Indikatoren im zytogenetischen Labor Beruflich exponierte Personen, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte, Personen, bei denen eine höhere Strahlenexposition vermutet wird oder tatsächlich stattgefunden hat Beruflicher Strahlenschutz - Strahlenschutzregister Zentrale Erfassung von Daten über berufliche Strahlenexpositionen , Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten und der Ausgabe von Strahlenpässen sowie Vergabe der Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer) Beruflich strahlenexponierte Personen, Inkorporationsmessstellen, Luftfahrtbundesamt, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte ProZES Programm zur Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit zwischen Krebs und Exposition durch ionisierende Strahlung Gutachter und Sachbearbeiter bei Verfahren zur Anerkennung strahlenbedingter Berufskrankheiten HRQ-Register Das HRQ-Register des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erfasst und dokumentiert hochradioaktive Strahlenquellen, um deren sichere Handhabung und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Es dient als zentrale Informationsquelle für Behörden zur Überwachung und Kontrolle derartiger Strahlenquellen in Deutschland. Behörden, Betreiber Medizin - BeVoMed Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen Strahlenschutzverantwortliche in Kliniken und Praxen, Aufsichtsbehörden Bewertung für die Erlaubnis der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zur medizinischen Forschung Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung (gemäß §§ 31, 32 StrlSchG ) Antragstellende bzw. Anzeigende aus dem medizinischen Bereich Radon - Vergleichs- und Eignungsprüfung für Exposimeter (passive Radonmessgeräte) Vergleichsprüfungen zur Qualitätssicherung für Exposimeter, also passive Messgeräte mit Festkörperspurdetektoren (FKSD) in Diffusionskammern oder Elektretionisationskammern Institutionen aus dem In- und Ausland, Professionelle Mess- und Prüfstellen Radon-Kalibrierlabor Kalibrierungen und Kalibrierexpositionen Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Anerkennung von Anbietern zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen Anerkennung durch das BfS nach Überprüfung der Voraussetzungen gemäß ³ 155 des Strahlenschutzgesetzes Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Bauartzulassung - Bauartzulassung nach Strahlenschutzverordnung Bauartzulassungen von Geräten und Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung Hersteller und Einführer von entsprechenden Vorrichtungen und Anlagen UV -Schutz - UV -Prognose und UV -Newsletter April bis September 3-Tages-Vorhersagen des zu erwartenden UV -Indexes Menschen, die sich beruflich oder privat viel draußen aufhalten UV -Messdaten Kontinuierliche Messung und Veröffentlichung der am Erdboden einfallenden UV - Strahlung Bürger*innen, die sich über die aktuelle UV -Belastung informieren wollen Handys und Smartphones - SAR -Werte von Handys Exposition durch die hochfrequenten Felder von Handys und Smartphones Bürger*innen, die sich über den maximalen SAR -Wert ihres Handys oder Smartphones informieren wollen Stromnetze & Mobilfunkmasten - Online-Infoveranstaltungen Themen " Strahlenschutz beim Mobilfunk" und " Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze" zielgruppenspezifisch Sprechstunden, in denen Fragen mit Expert*innen des Kompetenzzentrums erläutert werden Messgeräteverleih Erfassung der Exposition durch die elektromagnetische Felder von Stromleitungen oder Mobilfunkmasten. Bürger, die sich über ihre individuelle Exposition informieren wollen. Stand: 05.03.2025

Handgepäck-Sicherheitskontrollen mit Röntgengeräten

Handgepäck-Sicherheitskontrollen mit Röntgengeräten Das Betreiben von Röntgengeräten zur Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen unterliegt den Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung und der Kontrolle der zuständigen deutschen Landesbehörden. Die Strahlenexposition während einer Handgepäckkontrolle beträgt für Passagiere selbst unter ungünstigen Annahmen nicht mehr als 0,2 Mikrosievert. Eine Strahlenexposition von 0,2 Mikrosievert entspricht in etwa der Dosis, die ein Passagier während eines Transatlantikfluges auf Reiseflughöhe innerhalb von zwei Minuten erhält. Die zur Erhöhung der Sicherheit im Flugverkehr weltweit etablierte Kontrolle von Gepäckstücken erfolgt mittels sogenannter Röntgenscanner. Diese Röntgengeräte sind so hergestellt, dass von der im Inneren zur Durchleuchtung des Handgepäcks eingesetzten Röntgenstrahlung außen nur ein sehr geringfügiger Anteil messbar ist. Sowohl bei den Betreibern von Flughäfen als auch bei den zuständigen amtlichen Stellen besteht Konsens, dass der Einsatz von Röntgenscannern gerechtfertigt ist, weil der Gewinn an individueller und kollektiver Sicherheit, der durch deren Einsatz erreicht wird, erheblich höher einzuschätzen ist als eine damit verbundene, vergleichsweise geringe Strahlenexposition Einzelner. Rechtliche Grundlagen der Handgepäck-Kontrollen In Deutschland erfolgt die Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen mit Röntgengeräten (Röntgenscanner) auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), das die Verordnung 300/2008 in Verbindung mit 185/2010 der Europäischen Union ( EU ) für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt in nationales Recht umsetzt. Bezüglich des Strahlenschutzes gelten für Passagiere und Beschäftigte die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung . Vergleichbare rechtliche Vorkehrungen für den Strahlenschutz existieren in allen Staaten der Europäischen Union, da jeder Mitgliedsstaat auch die EU -Richtlinien zum Strahlenschutz in rechtsverbindliche nationale Regelwerke umzusetzen hat. Staaten außerhalb der EU orientieren ihre strahlenschutzrechtlichen Regelwerke an den Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Behörde ( IAEA ) und der Internationalen Strahlenschutzkommission ( ICRP ). Landesbehörden kontrollieren den Betrieb der Röntgenscanner für Handgepäck in Deutschland Das Betreiben von Röntgengeräten zur Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen unterliegt den Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung und der Kontrolle der zuständigen deutschen Landesbehörden. Die eingesetzten Röntgengeräte werden regelmäßig von behördlich bestimmten Sachverständigen für Strahlenschutz geprüft. Die Prüfergebnisse müssen belegen, dass im Umfeld der Anlage, in dem sich Beschäftigte oder andere Dritte aufhalten können, auch bei dauerhaftem Aufenthalt der Grenzwert der zulässigen Jahresdosis für eine Einzelperson der Bevölkerung von einem Millisievert (1 mSv , Schwangere und Kinder eingeschlossen) nicht überschritten wird. Aus diesem Grund ist die Einrichtung eines Strahlenschutzbereichs nicht erforderlich. Deshalb gelten die mit Gepäckkontrollen Beschäftigten auch nicht als beruflich strahlenexponierte Personen und müssen daher kein Dosimeter tragen. Strahlendosis bei Gepäckkontrollen ist selbst für Vielflieger unproblematisch Die Strahlenexposition während einer Handgepäckkontrolle beträgt für Passagiere selbst unter ungünstigen Annahmen nicht mehr als 0,2 Mikrosievert (μSv). Diese Strahlenexposition ist selbst bei Personen, die häufig fliegen, weitaus geringer als die des Sicherheitspersonals, das sich während einer Schicht permanent im Umfeld der Anlagen aufhält. Jeder Flugpassagier ist während des Fluges ständig der natürlich bedingten Höhenstrahlung ausgesetzt, die um ein Vielfaches höher ist als die maximal mögliche Strahlenexposition während einer Gepäckkontrolle. So entspricht eine Strahlenexposition von 0,2 μSv in etwa der Dosis , die ein Passagier während eines Transatlantikfluges auf Reiseflughöhe innerhalb von zwei Minuten erhält. Somit beträgt der Anteil der bei der Gepäckkontrolle entstandenen Dosis an der gesamten bei einem Transatlantikflug erhaltenen Strahlendosis maximal einige Promille. Stand: 25.03.2025

Tschernobyl und die Folgen: Sind Pilze und Wild noch belastet? Welche Regionen in Deutschland waren 1986 von radioaktiven Niederschlägen betroffen? Bestehen auch heute noch Strahlenbelastungen, die auf die Tschernobyl-Katastrophe zurückgehen? Wo wird eine erhöhte Strahlenbelastung heute noch gemessen? Kann man Pilze und Wildfleisch heute bedenkenlos im Handel kaufen und essen? Kann man Pilze heute bedenkenlos sammeln? Wie stark ist Wild belastet? Ist der Wildverzehr in Sachsen-Anhalt bedenklich? Warum ist Wildfleisch stärker kontaminiert als das Fleisch anderer Tierarten? Wo gibt es weiterführende Informationen zur Tschernobyl-Katastrophe und den Folgen?

Vor 39 Jahren ist im Atomkraftwerk Tschernobyl ein Reaktor explodiert. Nach der Nuklearkatastrophe verteilten sich Wolken mit radioaktiven Stoffen zunächst über weite Teile Europas, später über die gesamte nördliche Halbkugel. Nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) regnete ein Teil der radioaktiven Stoffe auch in Deutschland nieder. In der Region Magdeburg wurde nach Angaben des damaligen Bezirks-Hygieneinstituts unmittelbar nach der Katastrophe eine 100- bis 500-mal höhere Radioaktivität in der Luft gemessen. Doch was ist von der radioaktiven Belastung geblieben? Dazu die folgenden Fragen und Antworten:

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