• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.
Das Projekt "Radioaktivitätsmonitoring von Böden im Rahmen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes" wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Geologisches Landesamt.Überwachung der Radioaktivität in Böden im Rahmen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes unter besonderen Berücksichtung des Eintrages durch den Tschernobyl-Fallout.
<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der Radonmessungen des Saarlandes dar.:Die Daten sind nach Gemeinden aufgeschlüsselt und in vier Radonaktivitätskategorien (0-99 Bq/m³; 100-299 Bq/m³; 300-1000 Bq/m³; > 1000 Bq/m³), sowie nach der Messzeit (kurzzeit = bis zu mehreren Monaten; langzeit = mind. 1 Jahr) eingeteilt. Die Werte in den Kategorien sind die Anzahl der Messungen bis heute.
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der Radonmessungen des Saarlandes dar.:Die Daten sind nach Gemeinden aufgeschlüsselt und in vier Radonaktivitätskategorien (0-99 Bq/m³; 100-299 Bq/m³; 300-1000 Bq/m³; > 1000 Bq/m³), sowie nach der Messzeit (kurzzeit = bis zu mehreren Monaten; langzeit = mind. 1 Jahr) eingeteilt. Die Werte in den Kategorien sind die Anzahl der Messungen bis heute.
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt Daten der Radonmessungen des Saarlandes dar.:Der Kartendienst stellt Daten der Radonmessungen des Saarlandes dar.
Hameln/Holzminden. Es entweicht dem Boden, ist mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar und versteckt überall vorhanden: Das radioaktive Edelgas Radon. Wird es längerfristig in erhöhter Konzentration eingeatmet, kann es das Lungengewebe schädigen und möglicherweise Krebs verursachen. Um das Radon-Vorkommen in Privathaushalten erfassen zu können, bietet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Messkampagnen in ausgewählten niedersächsischen Gemeinden an, aktuell in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden. Bis zum 30. November haben interessierte Anwohnerinnen und Anwohner aus dieser Region noch die Möglichkeit sich beim NLWKN zu melden, um kostenlos die individuelle Radonsituation in den eigenen Räumlichkeiten bestimmen zu lassen. Privathaushalte werden dafür vom Landesbetrieb mit kleinen Messgeräten (sogenannte Dosimeter) ausgestattet. Es entweicht dem Boden, ist mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar und versteckt überall vorhanden: Das radioaktive Edelgas Radon. Wird es längerfristig in erhöhter Konzentration eingeatmet, kann es das Lungengewebe schädigen und möglicherweise Krebs verursachen. Um das Radon-Vorkommen in Privathaushalten erfassen zu können, bietet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Messkampagnen in ausgewählten niedersächsischen Gemeinden an, aktuell in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden. Bis zum 30. November haben interessierte Anwohnerinnen und Anwohner aus dieser Region noch die Möglichkeit sich beim NLWKN zu melden, um kostenlos die individuelle Radonsituation in den eigenen Räumlichkeiten bestimmen zu lassen. Privathaushalte werden dafür vom Landesbetrieb mit kleinen Messgeräten (sogenannte Dosimeter) ausgestattet. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer, gebürtiger Holzmindener, unterstützt die aktuelle Kampagne des NLWKN in seiner Heimatregion. „Die Messungen des NLWKN sind für die Bürgerinnen und Bürger eine sehr gute Gelegenheit, um sich Klarheit über eine mögliche Radon-Belastung in den eigenen vier Wänden zu verschaffen. Die Teilnahme kostet nichts, die Dosimeter sind einfach und unkompliziert aufgestellt und über zwölf Monate werden automatisch wichtige Erkenntnisse gesammelt, die vor allem dem eigenen Gesundheitsschutz dienen“, betont Meyer. Der Minister ruft deshalb Anwohnerinnen und Anwohner, vor allem diejenigen, die sich regelmäßig länger in Keller- oder Erdgeschossräumen aufhalten, auf, sich beim NLWKN zu melden und für eine kostenlose Teilnahme zu bewerben. „Ich nutze diese Gelegenheit selber und mache sehr gern mit“, so Meyer. Organisiert und durchgeführt wird die Kampagne von der niedersächsischen Radonberatungsstelle des NLWKN in Hildesheim. Die erfahrenen Strahlenschützer haben zuvor bereits drei große Radon-Messkampagnen in Niedersachsen betreut, zuletzt im Südharz. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete erfolgt nicht zufällig, sondern hängt von der Bodenbeschaffenheit in den ausgewählten Regionen ab. „In den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden liegen im landesweiten Vergleich prinzipiell ergiebigere Quellen im Untergrund für Radon vor. Durch Festgesteinsschollen der Mittelgebirgsschwelle ist hier mit höheren Radon-Messwerten zu rechnen als beispielsweise in der norddeutschen Tiefebene“, erklärt NLWKN-Mitarbeiterin Susanne Herrmann aus der Radonberatungsstelle. Sie unterstreicht die Bedeutung einer möglichst großen Bürgerbeteiligung. „Je mehr Privathaushalte sich freiwillig bei uns zur Teilnahme bewerben, desto aussagekräftiger wird die anschließende Auswertung. Zum einen können dadurch wichtige Informationen zum Radon-Vorkommen in Niedersachsen erfasst werden, zum anderen dient es dem langfristigen Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Bei erhöhten Radonwerten in Innenräumen ist oft durch einfache Maßnahmen eine rasche Abhilfe möglich. Der NLWKN steht hier den Betroffenen beratend zur Seite.“ Im Südharz konnte sich der NLWKN durch eine große Resonanz aktiv im Strahlenschutz einbringen. Mehr als 900 Dosimeter wurden aus den Privathaushalten nach Ablauf des zwölfmonatigen Messzeitraums an den NLWKN zurückgesendet. Die Auswertung führte zu dem erfreulichen Ergebnis, dass für 84 Prozent der Privathaushalte im Südharz keine kritischen Radonwerte vorlagen. Die verbliebenen 16 Prozent des Teilnehmerkreises erhielt ein Empfehlungsschreiben über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung von Radon. „Die gesammelten Messergebnisse werden durch den NLWKN anonymisiert ausgewertet und sind für die Einschätzung der Radonsituation in Niedersachsen sehr wertvoll. Aber auch positive Erkenntnisse zu gesammelten Messdaten wie beispielsweise im Südharz sind nur dann möglich, wenn wir eine möglichst große Datenbasis haben. Wir freuen uns über jeden Interessenten!“, betont Herrmann. Bewerbungen sind bis zum 30. November über die Webseite des NLWKN möglich unter www.nlwkn.de/radonmessung oder telefonisch werktags von 8 bis 16 Uhr unter 05121 509 313. Bei grundsätzlichen Fragen rund um das Thema Radon steht die Radonberatungsstelle Niedersachsen als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme gibt es unter www.nlwkn.niedersachsen.de/Radon Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Radon ist ein natürlich vorkommendes Edelgas, welches fortlaufend in unterschiedlichen Mengen überall im Untergrund entsteht. Durch die Bodenporen gelangt es in die Atmosphäre und verflüchtigt sich dort. Über undichte Stellen in Gebäude kann Radon jedoch eindringen und sich dort bei unzureichender Belüftung in der Innenraumluft ansammeln. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann eine langfristige Einatmung von Radon und dessen Folgeprodukte in erhöhter Konzentration eine gesundheitsgefährdende Wirkung zeigen. Aufgrund der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen wurde das Thema Radon und der Umgang damit 2017 im Strahlenschutzgesetz und der zugehörigen Strahlenschutzverordnung verankert. Da Menschen Radon weder riechen, schmecken noch sehen können, verschafft nur eine Radonmessung Gewissheit darüber, ob in einem Innenraum tatsächlich ein überdurchschnittlicher Radonwert vorliegt. Finanziert werden diese Messkampagnen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit der gesetzlich festgelegten Zielsetzung, das Thema Radon im Rahmen des Gesundheitsschutzes einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zugleich werden wertvolle Daten für wissenschaftliche Studien über die bundesweite Radonsituation gewonnen. Die Ergebnisse dieser Messungen werden durch den NLWKN anonymisiert ausgewertet.
Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012 Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012 Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 korrigiert am 28. November 2012 (PDF, 4 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 02.06.2025
Das Projekt "Vorprüfung BZA Ahaus" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..In Ahaus (Nordrhein-Westfalen) wird seit einigen Jahren ein Lager betrieben, in dem die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken genehmigt ist. Die vorhandenen Stellplätze sind bisher nur zu einem sehr geringen Teil belegt worden. Der Betreiber hat nun beantragt, einen Teil des Lagers für eine auf 10 Jahre befristete Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Betriebsabfällen aus Kernkraftwerken zu nutzen, da sich für die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Deutschland Engpässe abzeichnen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Münster, während für die Genehmigung der Lagerung abgebrannter Brennelemente das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist. Das Regierungspräsidium Münster hat das Öko-Institut mit der Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen im Rahmen der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der geänderten Nutzung des Lagers beauftragt.
Das Projekt "Vergleich des Umfangs der bisher durchgeführten PSA für deutsche Kernkraftwerke" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Origin | Count |
---|---|
Bund | 4409 |
Land | 321 |
Wissenschaft | 9 |
Zivilgesellschaft | 4 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 24 |
Förderprogramm | 1255 |
Gesetzestext | 9 |
Lehrmaterial | 1 |
Messwerte | 4 |
Text | 2313 |
Umweltprüfung | 5 |
unbekannt | 1096 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 3203 |
offen | 1475 |
unbekannt | 29 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 4504 |
Englisch | 750 |
Leichte Sprache | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Bild | 45 |
Datei | 42 |
Dokument | 683 |
Keine | 3330 |
Multimedia | 15 |
Unbekannt | 15 |
Webdienst | 3 |
Webseite | 700 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 1453 |
Lebewesen & Lebensräume | 2464 |
Luft | 1150 |
Mensch & Umwelt | 4707 |
Wasser | 1084 |
Weitere | 3657 |