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Untersuchung und Bewertung des Detrimentbegriffs im Strahlenschutz

Das Projekt "Untersuchung und Bewertung des Detrimentbegriffs im Strahlenschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Mittelhessen (THM), Institut für Medizinische Physik und Strahlenschutz durchgeführt. Die Internationale Strahlenschutzkommission ICRP definiert in ihren Empfehlungen ICRP 103 ein Maß für das strahleninduzierte Zusatzrisiko für stochastische Strahlenwirkungen, das so genannte 'Detriment' (Schadensmaß). Hierbei handelt es sich um eine mehrfach gewichtete Größe, in die neben den Risikokoeffizienten auch Wichtungsfaktoren eingehen, die unabhängig von der Strahlung sind. Im Rahmen des Vorhabens werden die zu Grunde liegenden Konzepte unter Berücksichtigung der zeitlichen Entwicklung strahlungsunabhängiger Gesundheitsparameter kritisch untersucht und bewertet. Es wird geprüft, ob es relevante alternative Konzepte gibt. Ziel ist es, die Voraussetzung zu schaffen, das Konzept an den aktuellen wissenschaftlichen Stand anzupassen.

Wettbewerbsverzerrungen im Verkehrswesen

Das Projekt "Wettbewerbsverzerrungen im Verkehrswesen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführt. Hintergrund: Die Angebotsgüte von Verkehrsleistungen und ihr Preis beeinflussen zum einen die ökonomische Attraktivität von Produktionsstandorten maßgeblich mit. Zum anderen prägen sie maßgeblich die sektorale sowie die räumliche Struktur von Wirtschaftsprozessen. Verkehrspolitik zählt bis heute folgerichtig zu den Kernbereichen staatlicher Daseinsvorsorge. In den vergangenen beiden Jahrzehnten vollzog sich in Deutschland und den meisten anderen Mitgliedstaaten der EU allerdings auf Druck der Kommission nach dem Untätigkeitsurteil des EuGH ein grundlegender verkehrspolitischer Paradigmenwechsel. Bis zu diesem Zeitpunkt sahen es die meisten Mitgliedstaaten als unerlässlich an, das Verkehrswesen als wettbewerbspolitischen Ausnahmebereich zu behandeln, um ihre verkehrspolitischen Zielsetzungen zu erreichen - eine nicht selten allerdings inkonsistente Mixtur regional-, sozial-, umwelt-, industrie- und wachstumspolitischer Sollzustände. Erreicht werden sollten diese Ziele durch umfassende Regulierungen des Marktzutritts, des Marktaustritts, der Preisbildung und der Angebotsqualität. Vielfach, wie im Eisenbahnwesen und im Linienluftverkehr, wurde öffentlichen Unternehmen sogar ein Angebotsmonopol verliehen. Es wurde ergänzt um ein weiteres staatliches Angebotsmonopol bei sämtlichen Verkehrswegeinfrastrukturen. Beide staatlichen Angebotsmonopole wurden in der jüngeren Vergangenheit in der EU jedoch zunehmend liberalisiert - ein Prozess, der in einigen Ländern durch eine (teilweise) Privatisierung der früheren staatlichen Angebotsmonopolisten flankiert wurde. Anzumerken ist jedoch, dass die Grade der Liberalisierung zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten bis heute stark differieren. Grundsätzlich ist jedoch in allen Mitgliedstaaten der EU in wesentlichen Teilbereichen des Verkehrssektors eine Entwicklung weg von der staatlichen Leistungserstellung hin zu einer Gewährleistungsgarantie zu beobachten. Trotz der in den vergangenen beiden Jahrzehnten erzielten Liberalisierungsfortschritte sind die Märkte des Verkehrswesens nach wie vor durch erhebliche Wettbewerbsverzerrungen gekennzeichnet. Diese betreffen nicht nur die intramodale Konkurrenz, sondern vor allem den Wettbewerb der einzelnen Verkehrsträger untereinander. Der offensichtlichen verkehrs-, umwelt- und regionalpolitischen Bedeutung dieser Fragestellungen zum Trotz stellt der Problemkreis Wettbewerbsverzerrungen im Verkehr noch immer eine bedeutende Forschungslücke dar. 2. Zielstellung/Forschungsfragen: Im Rahmen dieses Forschungsprojekts zur Regulierung und Liberalisierung von Infrastruktur sollen die auf den Verkehrsmärkten bestehenden Wettbewerbsverzerrungen systematisch erfasst und bewertet werden. Den Schwerpunkt bilden Deutschland sowie die Länder der EU. Die Wettbewerbsverzerrungen und deren ökonomische und außerökonomische Ursachen sollen auf den drei Kernebenen Infrastruktur, Betrieb und externe Effekte untersucht werden. usw.

Evaluation der Krisenkommunikation im radiologischen Notfall am Beispiel von Fukushima

Das Projekt "Evaluation der Krisenkommunikation im radiologischen Notfall am Beispiel von Fukushima" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ESN Sicherheit und Zertifizierung GmbH durchgeführt. In diesem Forschungsvorhaben sollten die Notfallorganisationen und -strukturen des -Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU),-des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS),-des Krisenstabs der Strahlenschutzkommission (SSK-Krisenstab) und-der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS)im Hinblick auf die Krisenkommunikation innerhalb der und zwischen den einzelnen Behörden und Organisationen sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit untersucht und bewertet werden. Dazu wurden die sich aus der Literatur und den Planungsunterlagen ergebenden theoretischen Anforderungen an bzw. Regelungen für die Krisenkommunikation mit den praktischen Erfahrungen und Bewertungen der Mitarbeiter der betrachteten Behörden und Organisationen im Rahmen des Fukushima-Unfalles gegenüber gestellt und die Abläufe und Vorgehensweisen analysiert. Dabei war es das Ziel des Forschungsvorhabens, auf Basis dieser Untersuchungen bzw. Analysen und unter Berücksichtigung der sich aus der Literatur ergebenden Anforderungen an die Krisenkommunikation konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der vorhandenen Krisenkommunikation und der Kommunikationswege zu entwickeln.

Experimentelle Bestimmung von Resuspensionsraten partikelgebundener radioaktiver Stoffe von relevanten kontaminierten Oberflächen bei radiologischen Notfällen zur Beurteilung einer Exposition von Einsatzpersonal und betroffenen Personen durch Resus

Das Projekt "Experimentelle Bestimmung von Resuspensionsraten partikelgebundener radioaktiver Stoffe von relevanten kontaminierten Oberflächen bei radiologischen Notfällen zur Beurteilung einer Exposition von Einsatzpersonal und betroffenen Personen durch Resus" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM) durchgeführt. Für radiologische Notfälle mit Freisetzung radioaktiver Stoffe fehlen belastbare experimentelle Daten als Beurteilungsgrundlage für die Inhalationsbelastung betroffener Personen und des Einsatzpersonals durch Einatmen radioaktiver Stoffe nach Resuspension. Dieses Problem ergibt sich insbesondere bei Notfallstationen im Hinblick auf die Beurteilung, ob die mit dem Tragen von Atemschutzmasken verbundene Arbeitserschwernis für das Einsatzpersonal und die durch eine solche Maßnahme verursachte psychologische Verunsicherung der im betroffenen Gebiet betreuten Personen angemessen sind. Derzeit besteht generell ein erhebliches Kenntnisdefizit hinsichtlich des Übergangs partikelförmiger radioaktiver Stoffe von kontaminierten Oberflächen in den luftgetragenen Zustand (Resuspensiosrate), insbesondere von Kleidung und anderen relevanten Oberflächen in der unmittelbaren Folgezeit nach einem Unfall oder terroristischen Ereignis mit erheblicher Freisetzung radioaktiver Stoffe. Bestehende Defizite hinsichtlich der Beurteilungsgrundlage für die Inhalationsbelastung des Einsatzpersonals und der betroffenen Bevölkerung durch Resuspensionen abgelagerter radioaktiver Stoffe in der Frühphase von radiologischen Notfällen erfordern eine experimentell gestützte Absicherung. In Beratungen des Notfallaussschusses der SSK (Strahlenschutzkommission) ist speziell eine einheitliche Vorgehensweise beim Betrieb von Notfallstationen, insbesondere im Hinblick auf die persönliche Schutzausrüstung des Einsatzpersonals, als besonderer Problempunkt identifiziert worden. Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung experimentell abgesicherter Resuspensionsraten und deren Zeitabhängigkeit bei der Beaufschlagung repräsentativer kontaminierter Oberflächen (insbesondere Kleidung) mit realitätsnahen Bedingungen von Luftanströmung und Vibration. Die Daten sollen eine belastbare Abschätzung der Strahlenexposition von Personen durch Inhalation radioaktiver Stoffe infolge Resuspension nach trockener oder nasser Deposition ermöglichen.

Energiepolitik und Wissenschaft - die Enquete-Kommission 'Zukünftige Kernenergie-Politik' (Arbeitstitel)

Das Projekt "Energiepolitik und Wissenschaft - die Enquete-Kommission 'Zukünftige Kernenergie-Politik' (Arbeitstitel)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Graduiertenkolleg 724 'Auf dem Weg in die Wissensgesellschaft: institutionelle und epistemische Transformationen der Wissensproduktion und ihre gesellschaftlichen Rückwirkungen' durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik innerhalb der Enquete-Kommission 'Zukünftige Kernenergie-Politik' zu untersuchen, die ihren ersten Bericht 1980 vorlegte. In diesen wissenschaftlichen Beratungsprozess waren neben industrienahen Wissenschaftlern auch Alternative integriert - wie beispielsweise ein Sachverständiger des Öko-Instituts, das von Mitgliedern der Umweltbewegung gegründet wurde. Damit gewannen alternative Wissenschaftler zunehmend Gewicht in der Diskussion um zukunftsfähige Energiepolitik, die bis dahin vor allem von den - der Industrie nahe stehenden - Forschungseinrichtungen wie Jülich und Karlsruhe bestimmt wurde. Vor dem Hintergrund der innenpolitisch prägenden Konfliktphase um die Atomenergie soll die Funktionsfähigkeit der wissenschaftlichen Politikberatung untersucht werden. Dies beinhaltet neben der Untersuchung von Kommunikationsprozessen auch die Frage nach den Argumentationsstrategien.

Studien zur Anwendung von internationalen Empfehlungen im praktischen Strahlenschutz

Das Projekt "Studien zur Anwendung von internationalen Empfehlungen im praktischen Strahlenschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössisches Institut für Reaktorforschung durchgeführt. Auswertung der Empfehlungen der Internationalen Kommission fuer Strahlenschutz (ICRP) und anderer internationaler Fachgremien zwecks Anwendung in der schweizerischen Strahlenschutzpraxis. Mitarbeit bei Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen, Richtlinien und Weisungen im Strahlenschutz. Erprobung neuer Konzepte in der Praxis.

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