Inkorporationsmessstelle München Das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt an seiner Dienststelle München in Neuherberg eine Inkorporationsmessstelle zur Bestimmung radioaktiver Stoffe im menschlichen Körper. Es können nur Radionuklide bestimmt werden, die Gammastrahlung aussenden. Wesentliche Aufgabe der Inkorporationsmessstelle ist die Überwachung von Personen, die mit höheren Aktivitäten offener radioaktiver Stoffe umgehen, wobei die Gefahr einer Inkorporation dieser Stoffe besteht. Außerdem steht die Messstelle für Notfälle, also z.B. nach einem Strahlenunfall, zur Verfügung. Die Inkorporationsmessstelle München ist eine nach § 169 Strahlenschutzgesetz behördlich bestimmte Messstelle für das Land Bayern. Das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt an seiner Dienststelle München in Neuherberg eine Inkorporationsmessstelle zur Bestimmung radioaktiver Stoffe im menschlichen Körper. Durch eine direkte Messung am Menschen, eine sogenannte In-vivo-Messung, können radioaktive Stoffe nachgewiesen werden, die in den Körper aufgenommen (inkorporiert) wurden. Es können aber nur Radionuklide bestimmt werden, die Gammastrahlung aussenden. Wesentliche Aufgabe der Inkorporationsmessstelle ist die Überwachung von Personen, die mit höheren Aktivitäten offener radioaktiver Stoffe umgehen, wobei die Gefahr einer Inkorporation dieser Stoffe besteht. Außerdem steht die Messstelle für Notfälle, also z.B. nach einem Strahlenunfall, zur Verfügung. Die Inkorporationsmessstelle München ist eine nach § 169 Strahlenschutzgesetz behördlich bestimmte Messstelle für das Land Bayern. Information für Strahlenschutzverantwortliche Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Beschäftigte in Ihrem Betrieb wegen eines regelmäßigen oder einmaligen Umgangs mit hohen Aktivitäten offener radioaktiver Stoffe auf Inkorporationen überwacht werden sollen. Wir beraten Sie dazu, welche Messverfahren für die bei Ihnen vorkommenden Radionuklide geeignet sind, welche behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen ebenfalls für Ihre Anforderungen geeignet wären und wie häufig Ihre Mitarbeitenden zur Messung erscheinen sollen. Art und Weise der Inkorporationsüberwachung beruflich strahlenexponierter Personen sind in der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle, Teil 2 (2007) , geregelt. Beachten Sie bitte, dass für die Messungen Gebühren erhoben werden. Information für zu untersuchende Personen Wenn für Sie ein Termin mit der Inkorporationsmessstelle vereinbart worden ist, erscheinen Sie bitte rechtzeitig und nehmen Sie sich etwa 30 Minuten Zeit. Bitte beachten Sie, dass eine Messung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Unsere Mitarbeitenden werden Sie zunächst über den Ablauf der Messung in der Inkorporationsmessstelle informieren. Nach der Erhebung Ihrer persönlichen Daten werden wir zuerst etwaige äußere Kontaminationen messen. Darauf folgt die eigentliche Inkorporationsmessung: Während der 20-minütigen Messung liegen Sie auf einer Liege in der Messkammer. Sie können dabei Radio hören oder etwas lesen. Es ist nicht erforderlich, völlig still zu liegen. Die Messung wird deshalb von den meisten Personen als sehr angenehm empfunden. Anschließend werden Sie sofort über das festgestellte Ergebnis informiert. Die in der Inkorporationsmessstelle eingesetzten Messgeräte zeichnen die Strahlung, die von natürlichen und etwaigen künstlichen Radionukliden im Körper ausgeht, auf. Sie senden selbst keine ionisierende Strahlung aus. Blick in die Messkammer der Ganzkörper-Messanlage Beschreibung der Messanlagen Die Ganzkörper-Messanlage Die Ganzkörpermessanlage besteht im Wesentlichen aus einer massiven Abschirmkammer, einer darin befindlichen Liege sowie vier um die Liege angeordneten, elektrisch gekühlten Reinstgermanium-Detektoren zum Nachweis von Gammastrahlung . Bei einer Inkorporationsmessung werden die in den Detektoren erzeugten Impulse gezählt und gleichzeitig wird ihre Energie gemessen. Anhand der Energie der einzelnen Messimpulse lässt sich bestimmen, um welches Radionuklid , also zum Beispiel Kalium-40 oder Caesium-137 , es sich handelt. Daraus lässt sich berechnen, welche Aktivität des jeweiligen Radionuklids im Körper der gemessenen Person enthalten ist. In der Ganzkörpermessanlage werden radioaktive Stoffe nachgewiesen, die sich eher im ganzen Körper als in bestimmten Organen verteilen. Die Ganzkörper-Messanlage ist mit ihrem Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die Teilkörper-Messanlage an der Dienststelle München Die Teilkörper-Messanlage Die Teilkörper-Messanlage wurde für den Nachweis niederenergetischer Gammastrahler in der Lunge konzipiert und ist mit vier Reinstgermanium-Detektoren bestückt. Das Messprinzip ist das gleiche wie bei der Ganzkörper-Messanlage. Allerdings sind hier die Detektoren senkrecht von oben auf die mittleren Lagen des rechten und des linken Lungenflügels, der Leber und der Milz ausgerichtet. Die Liege kann in der Höhe verstellt werden, um den Abstand zwischen dem Körper und den Detektoren zu optimieren. Die Anlage eignet sich auch für den Nachweis niederenergetischer Gammastrahler (vor allem Americium-241 und Blei-210) im Skelett über die Messung der Aktivität im Schädel. Die Messung im Schädel ist in diesen Fällen günstiger als die in anderen Knochen, da der Schädel nicht von Muskelgewebe überdeckt ist, das sonst einen Großteil der niederenergetischen Gammastrahlung absorbieren würde. Messungen radioaktiver Iod- Isotope in der Schilddrüse sind in der Teilkörper-Messanlage ebenfalls möglich. Weitere Messeinrichtungen Die Inkorporationsmessstelle verfügt über ein tragbares Gammaspektrometrie-System mit einem elektrisch gekühlten Reinstgermanium-Detektor. Mit diesem Gerät können In-vivo-Messungen an Personen vor Ort durchgeführt werden. Diese Messungen sind allerdings wesentlich weniger empfindlich als die mit den oben beschriebenen Anlagen und vor allem für den Notfallschutz gedacht. Weiterhin verfügt die Messstelle über ein für den Nachweis von Iod-131 in der Schilddrüse optimiertes Dosisleistungsmessgerät. Iod-131 besitzt eine große Bedeutung bei Freisetzungen von radioaktiven Stoffen aus kerntechnischen Anlagen. Mit dem Gerät ist es möglich, die gesamte Gammastrahlung an der Schilddrüse Nuklid -unspezifisch zu messen. Personen, bei denen auf diese Weise eine große Aktivität von Iod-131 in der Schilddrüse abgeschätzt wird, können im Ganz- oder Teilkörperzähler genauer untersucht werden. Ein stationäres Gammaspektrometrie-System für die Messung von radioaktiven Quellen ist ebenfalls vorhanden. Damit können ergänzende Messungen, zum Beispiel bei einer möglichen Kontamination an der Bekleidung einer von uns gemessenen Person, durchgeführt werden. Stand: 05.11.2024
1986 wurde das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität ( IMIS ) errichtet. Die bis dato bestehenden Messsysteme und Messprogramme der Bundesbehörden wurden zum IMIS zusammengefasst. Das Überwachungsnetz besteht aus rund 1.800 ortsfesten Messsonden des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) 40 Messstationen des Bundesamtes für Gewässerkunde 48 Messstationen des BfS und des Deutschen Wetterdienstes 13 Messstellen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie Das Hauptaugenmerk liegt auf der Kontrolle der Radioaktivität in der Luft. Es wird davon ausgegangen, dass eine Einwirkung von außen in der Luft zuerst festgestellt werden kann. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betreibt für den Ernstfall, der Kontamination der Umwelt mit radioaktiven Stoffen, Messstrategien im Notfall . Diese dienen dazu Auskunft darüber zu geben, wie sich z.B. ein Ernte- oder Verzehrsverbot auswirken würde. Im IMIS haben die Bundesländer die Aufgabe, die Radioaktivität in Proben von Lebensmitteln, Trinkwasser, Futterpflanzen und anderem zu bestimmen. Die Ergebnisse werden ins System eingestellt und vom Bundesamt für Strahlenschutz mit den Berechnungen der Entscheidungshilfemodelle verglichen. Die gesammelten und geprüften Daten des IMIS gehen in die Berichte der Leitstellen und die Jahresberichte des Bundes zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung ein. Im Normalbetrieb werden so neben der Unterstützung der Entscheidungshilfemodelle Daten zur Qualitätssicherung gewonnen und es wird gleichzeitig der Zustand der Umwelt dokumentiert. Der Intensivbetrieb, der im Ereignisfall ausgerufen würde, musste bisher, außer für Übungszwecke, noch nie angeordnet werden. Ausführlichere Informationen zum Integrierten Mess- und Informationssystems können Sie dem nachstehenden PDF-Dokument entnehmen: Das Strahlenschutzgesetz vom 1. Oktober 2017 und die Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (in den jeweils gültigen Fassungen) bilden den gesetzlichen Rahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Ziel der behördlichen Tätigkeit ist es, die radiologische Belastung der Umwelt und damit auch der Bevölkerung auf Grund natürlich vorkommender oder künstlich erzeugter Radioaktivität zu kennen und ggf. zu minimieren. Aus diesem Grund wird ebenso die Umgebung kerntechnischer Anlagen überwacht. In der Strahlenmessstelle Berlin werden Messungen zur Bestimmung der Umweltradioaktivität, der Orts- und Personendosis gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung durchgeführt.
Unter dem Titel „Radioaktivität unter Kontrolle“ präsentierte die LUBW am 18. August 2015 beim Wissenschaftsdienstag im Pavillon ihre Messnetze zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt und rund um kerntechnische Anlagen. Die Ausführungen wurden ergänzt durch das ITU (Institut für Transurane im Joint Research Centre der Europäischen Kommission), das die forensische Untersuchung von illegalem Nuklearmaterial, beispielsweise aus „Atomschmuggel“ demonstrierte. Mit vielen anschaulichen Beispielen erläuterten zunächst die Vortragenden der LUBW in einem munteren Dialog die wichtigsten Grundbegriffe. Die zahlreichen Besucher dieser Abendveranstaltung konnten damit die anschließenden Ausführungen zu Art und Umfang der Radioaktivitäts-Untersuchungen und online-Messungen wie die Kernreaktor-Fernüberwachung (KFÜ) besser verstehen. Das ITU hat sich auf Kernbrennstoffe spezialisiert und stellte dar, dass deren Herkunft und Verwendung anhand winzigster Spuren und minimaler Unterschiede ermittelt werden kann. Die an vielen Einrichtungen in und um Karlsruhe vorhandene Expertise spiegelte sich im Publikum wider, das ebenso aus interessierten Laien wie aus neugierigen Fachleuten bestand. Ob eher die skeptischen oder die wohlwollend-neugierigen Fragen überwogen? An den Infoständen wurden auf jeden Fall noch bis in die Nacht hinein interessierte Fragen beantwortet, obwohl eine wunderbare Illuminationsshow den Besuchern im Schlosspark eine sehenswerte Ablenkung bot. Dr. Verena Hack und Dr. Stefan Benz informieren beim Wissenschaftsdienstag im Pavillon im Karlsruher Schlosspark über das Thema Strahlenschutz (Bildautor: Stefan Hilger).
Die charakteristischen Grenzen von Methoden der Kernstrahlungsmessung gemäß DIN ENISO 11929 (Erkennungs- und Nachweisgrenze, Grenzen des Überdeckungsintervalls) sind eine bedeutende Information dafür, die Eignung einer Methode und die Zuverlässigkeit der Messergebnisse für die jeweilige Aufgabenstellung zu bewerten. Für die verschiedenen Anwender*innen von Computer-Software zur Auswertung ist es daher wichtig zu wissen, inwieweit sie sich auf die berechneten Werte der charakteristischen Grenzen verlassen können und ob sie vergleichbare und valide Ergebnisse liefern. Im Rahmen dieses Vorhabens wurde die Berechnung der charakteristischen Grenzen in Computerprogrammen, die für die Auswertung von Inkorporationsmessungen in Deutschland am meisten verwendet werden, überprüft. Die Ergebnisse der Softwareprodukte wurden dabei mit denen der vom Thünen-Institut entwickelten Software UncertRadio sowie einer eigenen Berechnung nach DIN EN ISO11929 verglichen. Betrachtet wurden die Messverfahren Alphaspektrometrie, Flüssigszintillationsspektrometrie und Gammaspektrometrie. Je Verfahren wurden UncertRadio und zwei unterschiedliche Produkte je Methode in diesem Vorhaben untersucht. Für jedes Verfahren wurden dafür bis zu 20 verschiedene realistische Messszenarien formuliert. Diese Szenarien deckten sowohl einfache (z. B: einzelne, getrennte Peaks im Spektrum) als auch komplexe Messaufgaben (z. B. Peaküberlappungen bzw. Multipletts und kontaminierter Spike) ab. Darüber hinaus wurden alle relevanten Unsicherheitsbeiträge berücksichtigt und variiert. Es stellte sich heraus, dass die untersuchten Programme sowie UncertRadio die charakteristischen Grenzen im Wesentlichen konform zu DIN EN ISO 11929 berechneten. Allerdings wurden bei allen Methoden speziellere Szenarien identifiziert, bei denen es durchaus zu bedeutenden Abweichungen kommt. Die Ergebnisse dieses Vorhabens können den Softwareherstellern zur Verbesserung ihrer Produkte dienen und darüber hinaus einen Beitrag zur deutschlandweiteinheitlichen Berechnung von Messergebnissen von Personen- und Ringversuchsmessungen in der Inkorporationsüberwachung leisten, wie sie in einer neuen „Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen Teil 2“ (Riphyko) unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 11929 vorgesehen sein könnte.
Durch die vorliegenden neuen Empfehlungen für ein System des Strahlenschutzes werden die früheren Empfehlungen der Kommission von 1990 formell ersetzt und die nach 1990 herausgegebenen zusätzlichen Empfehlungen zur Kontrolle der Exposition durch Strahlenquellen aktualisiert, konsolidiert und weiterentwickelt.
Die Strahlenschutzkommission hat eine Empfehlung zum Schutz des Ungeborenen bei Strahlenexpositionen der beruflich strahlenexponierten Mutter am Arbeitsplatz verabschiedet. Es ist vorgesehen, in die neue Richtlinie Physikalische Strahlenschutzkontrolle, Teil II (innere Exposition) schon jetzt Hinweise auf die SSKEmpfehlung für die Fälle aufzunehmen, in denen die Behörden die Dosisbestimmung für das ungeborene Kind abweichend von der in Anlage VI Teil B Nr. 5 StrlSchV vorgesehenen Methode bei innerer Exposition der Mutter festlegen wollen. Ziel des Vorhabens ist die Feststellung der Anzahl der betroffenen Personen, der Art der Arbeitsplätze, bei denen spezielle Regelungsnotwendigkeiten auftreten können, sowie eine Analyse der einzelnen Arbeitsschritte inkl. Dosisabschätzung pro Arbeitsgang. Darauf aufbauend sollen die praktischen Auswirkungen der Übernahme der SSK Empfehlung auf Verordnungsebene sowie der neu geschaffenen Anforderungen an die Inkorporationsüberwachung in der RiPhyKo, Teil II untersucht werden.
Die Vergleichsprüfungen umfassen die Organisation, Durchführung und Bewertung von Messungen der Messgrößen Radon-Aktivitätskonzentration oder Radonexposition3, die unter festgelegten Referenzbedingungen mit den von den Messstellen eingesandten Geräten durchgeführt werden. Die Prüfungen sind Bestandteil der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für Messungen von Strahlenexpositionen durch Radon und Radonzerfallsprodukte und sollen einen einheitlichen Qualitätsstandard sicherstellen. Art und Umfang der Vergleichsprüfungen orientieren sich an Verfahren, die in anderen Gebieten der physikalischen Strahlenschutzkontrolle, insbesondere in der Personendosimetrie externer Strahlung, durchgeführt werden
Die Vergleichsprüfungen sind Bestandteil der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für Messungen von Strahlenexpositionen durch Radon und Radonzerfallsprodukte und sollen einen einheitlichen Qualitätsstandard sicherstellen. Art und Umfang der Vergleichsprüfungen orientieren sich an Verfahren, die in anderen Gebieten der physikalischen Strahlenschutzkontrolle, insbesondere in der Personendosimetrie externer Strahlung, durchgeführt werden. //The interlaboratory comparisons are a component part of the measures for quality assurance in measurements of radiation exposure from radon and radon decay products and should ensure a consistent quality standard. The type and scope of the intercomparison laboratory are oriented towards procedures that are carried out in other areas of physical radiation protection monitoring, in particular in the personal dosimetry of external radiation [
Die Vergleichsprüfungen umfassen die Organisation, Durchführung und Bewertung von Messungen der Messgrößen Radon-Aktivitätskonzentration oder Radonexposition, die unter festgelegten Referenzbedingungen mit den von den Messstellen eingesandten Geräten durchgeführt werden. Die Prüfungen sind Bestandteil der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für Messungen von Strahlenexpositionen durch Radon und Radonzerfallsprodukte und sollen einen einheitlichen Qualitätsstandard sicherstellen. Art und Umfang der Vergleichsprüfungen orientieren sich an Verfahren, die in anderen Gebieten der physikalischen Strahlenschutzkontrolle, insbesondere in der Personendosimetrie externer Strahlung, durchgeführt werden. Die Vergleichsprüfungen werden jährlich von der Leitstelle für Fragen der Radioaktivitätsüberwachung bei erhöhter natürlicher Radioaktivität des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) durchgeführt.
Richtlinie Kontrolle radioaktiver Reststoffe und radioaktiver Abfälle Dokument aus dem Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Herunterladen PDF, 93KB, barrierefrei⁄barrierearm
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