Auswertung der Empfehlungen der Internationalen Kommission fuer Strahlenschutz (ICRP) und anderer internationaler Fachgremien zwecks Anwendung in der schweizerischen Strahlenschutzpraxis. Mitarbeit bei Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen, Richtlinien und Weisungen im Strahlenschutz. Erprobung neuer Konzepte in der Praxis.
Bauartzulassungen von Geräten und Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (analog zu der bis 2018 gültigen Strahlenschutzverordnung) Das Verfahren der Bauartzulassung von Geräten und Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung wird durch die Paragraphen 45 bis 48 Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) in Verbindung mit den Paragraphen 16, 17, 24, 25 und 26 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ( Strahlenschutzverordnung - StrlSchV ) geregelt. Für die Erteilung der Bauartzulassung ist nach Paragraph 185 Absatz 1 Nummer 4 StrlSchG das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) zuständig. Bei Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, beteiligt das BfS bei der Bauartprüfung nach § 46 Absatz 2 StrlSchG die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ( BAM ) zu Fragen der Dichtheit, der Werkstoffauswahl und der Konstruktion der Geräte bzw. Vorrichtungen sowie zu Fragen der Qualitätssicherung. Erteilte Bauartzulassungen In der folgenden Tabelle finden Sie die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilten Bauartzulassungen. 1 - 10 von 63 Ergebnissen 1 2 3 … 7 Downloads Titel Kurztext Datum BfS 02/04 StrlSchV (4. Ergänzung) (PDF, 99 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Bruker Optics GmbH & Co. KG, Detektor mit Pneumatiksystem für Ionenmobilitätsspektrometer 20.09.2024 BfS 02/04 und BfS 01/06 StrlSchV, 3. Ergänzung und BfS 04/08 und BfS 05/08 StrlSchV, 4. Ergänzung Bruker Optics GmbH & Co. KG, Ionenmobilitätsspektrometer 07.03.2022 BfS 01/10 StrlSchV, 2. Ergänzung (PDF, 16 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH , Demonstrationsstrahler jeweils mit Schutzbehälter 18.02.2020 BfS 03/06 StrlSchV, 3. Ergänzung und BfS 04/06 StrlSchV, 3. Ergänzung (PDF, 30 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Apparatebau Gauting GmbH, Ionisationsrauchmelder 30.12.2019 BfS 01/12 StrlSchV (3. Ergänzung), BfS 02/12 StrlSchV (3. Ergänzung), BfS 03/12 StrlSchV (3. Ergänzung) (PDF, 16 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Siemens AG, Ionisationsrauchmelder 16.08.2019 BfS 05/08 StrlSchV, 2.Erg. (PDF, 99 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Bruker Daltonik GmbH, Ionenmobilitätsspektrometer 24.01.2019 BfS 04/08 StrlSchV, 2.Erg. (PDF, 98 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Bruker Daltonik GmbH, Ionenmobilitätsspektrometer 24.01.2019 BfS 01/05 StrlSchV, 3. Ergänzung (PDF, 35 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Apollo Fire Detectors Ltd., Ionisationsrauchmelder 02.11.2017 BfS 01/10 StrlSchV, 1. Ergänzung (PDF, 32 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH , Demonstrationsstrahler jeweils mit Schutzbehälter 06.09.2017 BfS 04/06 StrlSchV, 2. Ergänzung (PDF, 75 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Apparatebau Gauting GmbH, Ionisationsrauchmelder 05.12.2016 1 - 10 von 63 Ergebnissen 1 2 3 … 7 Stand: 07.10.2025
Anerkennungsverfahren für Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen Wer Messgeräte zur Messung der Radon - Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen nach §§ 127 und 128 des Strahlenschutzgesetzes bereitstellen und auswerten möchte, muss sich dafür gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung beim BfS anerkennen lassen. Antragsformulare und eine Liste der einzusendenden Nachweise für die Anerkennung stellt das BfS bereit. Für das Anerkennungsverfahren sollten Anbieter ausreichend Zeit einplanen. Ob die Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen in Innenräumen gemessen werden muss, ist gesetzlich geregelt. Bis Ende 2020 mussten die Bundesländer ermitteln und bekanntgeben, in welchen Gebieten in vielen Gebäuden eine hohe Radon -Konzentration zu erwarten ist. In diesen Gebieten muss die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss gemessen werden. Dazu sind die Verantwortlichen für die jeweiligen Arbeitsplätze verpflichtet. Gleiches gilt für Arbeitsfelder, in denen Beschäftigte erhöhten Radon -Konzentrationen ausgesetzt sind, wie zum Beispiel Radonheilstollen oder Wasserwerke. Die zuständigen Landesbehörden können Messungen auch an anderen Arbeitsplätzen anordnen. Gesetzliche Vorgaben zur Messung der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz Ob die Radon - Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen in Innenräumen gemessen werden muss, ist in § 127 und § 128 des Strahlenschutzgesetzes geregelt. Wer zu diesem Zweck qualitätsgesicherte Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration anbieten möchte, muss sich dafür gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung beim BfS anerkennen lassen. Wer die gesetzlich geforderten Radon-Messungen am Arbeitsplatz anbieten möchte, muss sich dafür beim BfS anerkennen lassen. Qualitätssicherung durch Anerkennungsverfahren Um eine bundeseinheitliche Qualität der Radon -Messungen am Arbeitsplatz sicherzustellen, müssen sich Anbieter dieser Messungen als "anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung " anerkennen lassen. Die Anerkennung ist eine Voraussetzung dafür, dass die Messergebnisse von der zuständigen Landesbehörde, die den Arbeitsschutz überwacht, akzeptiert werden können. Sie bestätigt, dass der Anbieter geeignete Geräte zur Messung der Radon - Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen im Sinne der Strahlenschutzgesetzgebung ausgeben und auswerten kann. Anforderungen für die Anerkennung Anbieter von Radon -Messungen, die eine "anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung " werden möchten, können dies ausschließlich beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beantragen. Für die Anerkennung müssen Anbieter gegenüber dem BfS nachweisen, dass sie geeignete Messgeräte bereitstellen können, über geeignete Ausrüstung und Verfahren zur Auswertung verfügen, ein geeignetes System der Qualitätssicherung besitzen und an Maßnahmen der Qualitätssicherung durch das BfS teilnehmen. Wie erhalte ich die Anerkennung? Sie sind Anbieter von Radon -Messungen? Wenn Sie sich als "anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung " anerkennen lassen möchten, können Sie die Antragsunterlagen online im Bundesportal ausfüllen und bei Anmeldung mit einem ELSTER -Unternehmenskonto direkt einreichen ( Bundesportal (verwaltung.bund.de): Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen ) oder das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit den notwendigen Dokumenten und Nachweisen an das BfS senden. Bitte übermitteln Sie die Unterlagen elektronisch an ePost@bfs.de , sofern möglich. Eine Übersicht der Prüf-Kriterien für die Anerkennung hilft den Anbietern, bereits im Vorfeld des Anerkennungsprozesses einzuschätzen, ob ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Unter der Mail-Adresse ePost@bfs.de berät Sie das BfS gern vorab. Dauer des Anerkennungsprozesses Für das Anerkennungsverfahren sollten Anbieter ausreichend Zeit einplanen. Das BfS empfiehlt hierfür etwa 3 Monate. Werden passive Detektoren für die Radon -Messungen verwendet, ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung des BfS für die Anerkennung nötig. Diese Prüfung findet nur einmal pro Jahr statt. Kosten der Anerkennung Die Anerkennung ist kostenpflichtig; die Höhe der Gebühren kann beim BfS vorab erfragt werden. Verfügt ein Anbieter von Radon -Messungen über eine gültige Akkreditierung bei einer anerkannten Akkreditierungsstelle, vereinfacht sich das Verfahren, so dass niedrigere Gebühren erhoben werden. Hinweis Das BfS führt keine Anerkennung von "Messstellen" gemäß § 169 des Strahlenschutzgesetzes durch. Diese Messstellen werden durch die zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern bestimmt. Gemäß § 155 Strahlenschutzverordnung vom BfS anerkannte Anbieter von Radon-Messungen Als Service für diejenigen, die Radon am Arbeitsplatz messen lassen möchten, veröffentlicht das BfS eine aktuelle Liste der gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung vom BfS anerkannten Anbieter von Radon -Messungen. Im Zuge der Anerkennung wird die Eignung der eingesetzten Messtechnik und des Systems der Qualitätssicherung festgestellt. Die Anerkennung der Anbieter umfasst die in der Tabelle genannten Messgeräte und Messverfahren. Vom BfS gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung anerkannte Anbieter von Radon-Messungen an Arbeitsplätzen Anbieter Messgeräte Messverfahren Anbieter: A bis C - ALTRAC Radon-Messtechnik, Prüflabor 09661 Striegistal OT Böhrigen LD PDL RSX passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor anbus analytik GmbH 90762 Fürth RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor artec umweltpraxis gmbH 08294 Lößnitz LD PD RSX passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Baubiologie Lenk 08468 Heinsdorfergrund LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Baubiologie Mittelrhein & Sachverständigen Büro GmbH & Co. KG 56598 Rheinbrohl RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Baubiologie-Umweltmesstechnik Bio-Synergetics 42799 Leichlingen RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Bergsicherung Schneeberg GmbH & Co. KG 08289 Schneeberg EQF 3200 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Binker Materialschutz GmbH 91207 Lauf LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor BsS Bergsicherung Sachsen GmbH 08289 Schneeberg LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Anbieter: D bis F - Dipl.-Ing. Alexey Palatschew 97084 Würzburg Tesla TSR direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Dr. Michael Westphal RadonTracer 01187 Dresden LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Dr. Marx GmbH 66583 Spiesen-Elversberg LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor ERGO Umweltinstitut GmbH 01277 Dresden LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Eurofins Radon Testing Sweden AB SE-972 41 Luleå (Sweden) Eurofins Alpha track Radon Detektor passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Eurofins Umwelt Nord GmbH 26135 Oldenburg LD Eurofins passives Radonexposimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor EXradon GmbH 95100 Selb LD RSX Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Anbieter: G bis J - GEODIENST Ingenieurbüro für Baugrund und Tiefbauüberwachung 99842 Ruhl RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle RadonScout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor GEOPRAX Bergtechnisches Ingenieurbüro Bernd Leißring und Nick Leißring GbR 09114 Chemnitz AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor IAF - Radioökologie GmbH Dresden 01454 Radeberg AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer LD PD RSX passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor IBUS Ingenieurbüro für Umweltschutz 98574 Schmalkalden LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor IGU Institut für angewandte Isotopen-, Gas- und Umweltuntersuchungen 82237 Wörthsee AlphaGuard RadonEye RD200 direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer EQF 3200 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor INGEPA Inweltverbesserung und Gebäudepathologie GmbH 91207 Lauf LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Anbieter: K bis M - Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Sicherheit und Umwelt, Radonlabor 76344 Eggenstein-Leopoldshafen FKSD-KIT passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH 90427 Nürnberg AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung Mecklenburg-Vorpommern (LPS) 12555 Berlin LD RSKS passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen 44287 Dortmund AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer Ortsdosimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Anbieter: N bis P - Nuclear Control & Consulting GmbH 38114 Braunschweig AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer RadonScout direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor OrangePEP GmbH 85354 Freising Eurofins passives Radonexposimeter passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor RTM 1688-2 Radonscout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Pöggel Bau-Biologie-Analytik 87561 Oberstdort / OT Schöllang RadonScout Plus direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Anbieter: Q bis S - Radonfachberatung Josef Dill 95666 Leonberg LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Radonova Laboratories AB SE-751 38 Uppsala (Schweden) Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor SPIRIT direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor RadonTec GmbH 89426 Wittislingen RadonTec PRD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Sachverständigenbüro Dr. Gerhard Binker 91207 Lauf LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Sachverständigenbüro Dr. J. Kemski 53121 Bonn AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer RTM 1688-2 RadonScout Corentium PRO direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Sachverständigenbüro Münzenberg 97346 Iphofen RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle SafeRadon GmbH 69123 Heidelberg RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor SARAD GmbH 01159 Dresden RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle RadonScout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Anbieter: T bis V - TÜV Rheinland Energy GmbH 51105 Köln RTM 1688-2 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor TÜV SÜD Industrie Service GmbH 80686 München Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor Umweltanalytik und Baubiologie Dr. Thomas Haumann 45133 Essen RadonScout Pro P direkt anzeigend, elektronisch, Lucas-Zelle Umweltmanufaktur Georgi 08523 Plauen LD passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor UNITRONIC Radon 41460 Neuss Radtrak 2 Radtrak 3 passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor VKTA - Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e. V. 01328 Dresden Thoron Scout RadonScout Plus EQF 3200 direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor AlphaGuard direkt anzeigend, elektronisch, Ionisationskammer Anbieter: W bis Z - Wessling GmbH 30625 Hannover RadonScout Home direkt anzeigend, elektronisch, Halbleiterdetektor Stand: 15.07.2025
§ 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt (1) Der Verlader, Befüller, Beförderer, Entlader, Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt, der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur im Eisenbahnverkehr und der Betreiber einer Annahmestelle in der Binnenschifffahrt haben dafür zu sorgen, dass nach Unterabschnitt 1.8.5.1 ADR / RID / ADN die Vorlage eines Berichts spätestens einen Monat nach dem Ereignis im Straßenverkehr an das Bundesamt für Logistik und Mobilität, im Eisenbahnverkehr an das Eisenbahn-Bundesamt und in der Binnenschifffahrt an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt erfolgt. (2) Der Beförderer, Absender und Empfänger im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt müssen nach Unterabschnitt 1.7.6.1 Buchstabe b ADR/RID/ADN bei Nichteinhaltung eines Grenzwertes für die Dosisleistung oder Kontamination die Nichteinhaltung und ihre Ursachen, Umstände und Folgen untersuchen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese abzustellen und ein erneutes Auftreten ähnlicher Umstände, die zu der Nichteinhaltung geführt haben, zu verhindern, und haben dafür zu sorgen, dass im Straßenverkehr die nach Landesrecht zuständige Behörde, im Eisenbahnverkehr im Bereich der Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt und im Bereich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen die nach Landesrecht zuständige Behörde und in der Binnenschifffahrt die zuständige Behörde nach § 16 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 informiert wird. (3) Die an der Beförderung gefährlicher Güter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt Beteiligten haben entsprechend ihren Verantwortlichkeiten die Vorschriften über die Sicherung nach Kapitel 1.10 zu beachten und insbesondere die in Unterabschnitt 1.10.1.3 ADR/RID/ADN genannten Bereiche, Plätze, Fahrzeugdepots, Liegeplätze und Rangierbahnhöfe ordnungsgemäß zu sichern, gut zu beleuchten und, soweit möglich und angemessen, für die Öffentlichkeit unzugänglich zu gestalten und dafür zu sorgen, dass die Unterweisung im Bereich der Sicherung nach Unterabschnitt 1.10.2.3 ADR/RID/ADN erfolgt, und die Aufzeichnungen über die Unterweisung des Arbeitnehmers nach Unterabschnitt 1.10.2.4 ADR/RID/ADN fünf Jahre ab ihrer Fertigung aufbewahrt werden. (4) Die an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt beteiligten Auftraggeber des Absenders, Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer, Entlader, Empfänger und Betreiber der Eisenbahninfrastruktur müssen Sicherungspläne nach Absatz 1.10.3.2.1, die mindestens den Anforderungen des Absatzes 1.10.3.2.2 ADR/RID/ADN entsprechen, einführen und anwenden. Dies gilt nicht für Auftraggeber des Absenders oder Empfänger, die als Privatpersonen beteiligt sind. (4a) Die nach Absatz 4 an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt Beteiligten haben dafür zu sorgen, dass der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich mitgeteilt wird, wenn ihnen Fahrzeuge, Wagen, Beförderungsmittel oder Container mit gefährlichen Gütern mit hohem Gefahrenpotenzial oder diese Güter selbst abhandenkommen. Gleiches gilt im Falle des Wiederauffindens. Beim Abhandenkommen von in Tabelle 1.10.3.1.2 aufgelisteten explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff und in den Absätzen 1.10.3.1.3 bis 1.10.3.1.5 ADR/RID/ADN genannten radioaktiven Stoffen ist eine gesonderte Mitteilung nach Satz 1 nur erforderlich, sofern die zuständige Polizeibehörde nicht bereits in die entsprechende Meldung nach § 26 Absatz 1 des Sprengstoffgesetzes oder nach § 167 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Strahlenschutzverordnung einbezogen worden ist. Die Polizeibehörde, die eine Meldung nach den Sätzen 1 bis 3 entgegennimmt, unterrichtet hierüber unverzüglich das Bundeskriminalamt ( BKA ) sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK ). (5) Die Beteiligten im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt haben dafür zu sorgen, dass die Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, nach Kapitel 1.3 ADR/RID/ADN erfolgt, und die Aufzeichnungen über die Unterweisung des Arbeitnehmers nach Abschnitt 1.3.3 ADR/RID/ADN fünf Jahre ab ihrer Fertigung aufbewahrt werden. (6) Die Beteiligten im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt haben dafür zu sorgen, dass die mit der Handhabung von begasten Güterbeförderungseinheiten befassten Personen nach Unterabschnitt 5.5.2.2 ADR/RID/ADN, und die mit der Handhabung oder Beförderung von Fahrzeugen, Wagen oder Containern, mit denen Trockeneis ( UN 1845) befördert wird oder die zu Kühl- oder Konditionierungszwecken verwendete Stoffe enthalten, befassten Personen nach Absatz 5.5.3.2.4 ADR/RID/ADN unterwiesen sind. (7) Der Beförderer und der Schiffsführer in der Binnenschifffahrt haben nach Absatz 1.4.2.2.1 Buchstabe f ADN sicherzustellen, dass an Bord des Schiffes in den explosionsgefährdeten Bereichen nur elektrische und nichtelektrische Anlagen und Geräte verwendet werden, die mindestens den Anforderungen für den Einsatz in der jeweiligen Zone erfüllen. Stand: 26. Juni 2025
Berechnung der 50-Jahre-Folgeaequivalentdosis fuer Organe und Gewebe, der effektiven Aequivalentdosis und der daraus resultierenden Grenzwerte der Jahresaktivitaetszufuhr fuer beruflich strahlenexponierte Personen. Ueberpruefung der metabolischen Daten, die in der Publikation ICRP 30 vorgeschlagen werden und eventuelle Unterbreitung eines Vorschlages. Vergleichsrechnungen mit alternativen metabolischen Daten. Sensitivitaetsanalyse fuer ausgewaehlte Verbindungen. Untersuchung der Relevanz kritischer Einwaende gegen die Anwendung des ICRP 30 Konzepts. Modellberechnungen der normierten Dosisleistung bei externer Bestrahlung.
• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.
Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV/M) vom 17.10.2011 Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV/M) vom 17.10.2011 Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV/M) vom 17.10.2011 (PDF, 1 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 05.01.2026
Die Landessammelstelle ist die zentrale Anlaufstelle für Ablieferungspflichtige gemäß § 76 Abs. 4 Strahlenschutzverordnung (Forscher, Nuklearmediziner, Gewerbetreibende usw.) aus Sachsen, sowie aus Thüringen und Sachsen-Anhalt, die radioaktive Abfälle entsorgen müssen. Sie wird vom Verein Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e. V. (VKTA) betrieben.“
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 596 |
| Land | 47 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 75 |
| Gesetzestext | 24 |
| Text | 443 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 97 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 510 |
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| unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 636 |
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| Resource type | Count |
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| Boden | 204 |
| Lebewesen und Lebensräume | 512 |
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