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DISCOVER: Projekt untersucht Einfluss von Strahlung auf die Bildung von Hirntumoren

DISCOVER: Projekt untersucht Einfluss von Strahlung auf die Bildung von Hirntumoren D issecting rad I ation effect S into the C erebellum micr O en V ironm E nt driving tumour p R omotion ( DISCOVER ) DISCOVER ist ein multidisziplinäres Forschungsprojekt zur Untersuchung des Einflusses von ionisierender, also energiereicher Strahlung auf die Entstehung von Hirntumoren nach Niedrigdosisstrahlung. Die Integration hochinnovativer Ansätze soll besonders das Verständnis des Zusammenspiels von Tumorzellen und Zellen der Mikroumgebung bei der Entwicklung von Krebs, der durch Strahlung hervorgerufen wird, verbessern. Mit dem Wissen sollen Modelle zur Risikoabschätzung verbessert werden, die insbesondere im beruflichen und medizinischen Strahlenschutz angewandt werden können. Hintergrund DISCOVER ist ein multidisziplinäres Forschungsprojekt zur Untersuchung des Einflusses von ionisierender – also sehr energiereicher - Strahlung auf die Entstehung von Hirntumoren nach Niedrigdosisstrahlung. Traditionell wird die durch Strahlung hervorgerufene Karzinogenese durch nicht- oder falsch reparierte DNS-Schäden erklärt. Mittlerweile gibt es jedoch Hinweise auf eine essenzielle Beteiligung der Mikroumgebung im Hirn und epigenetischer Änderungen an der Tumorentstehung. Um wirksamere Strahlenschutzstrategien zu entwickeln, besteht ein dringender Bedarf, diese Prozesse und das Zusammenspiel der Mechanismen strahlungsinduzierter Krebserkrankungen besser zu verstehen. Die neuen Erkenntnisse sind für den Strahlenschutz in beruflichen und medizinischen Situationen, in denen Menschen Strahlung ausgesetzt sind, von besonderem Wert. Zielsetzung DISCOVER soll umfassende Einsichten zum Einfluss von Strahlung auf die Bildung von Hirntumoren am Beispiel des Medulloblastoms liefern, indem sowohl die direkten Effekte auf Zielzellen als auch der Einfluss der Mikroumgebung betrachtet werden. Dazu werden folgende Teilziele angestrebt: Identifizierung von molekularen Veränderungen auf DNA , RNA und Proteinebene in Hirngewebe nach In-vivo-Bestrahlung im Mausmodell Aufklärung von Zellkommunikationsprozessen zwischen Tumorinitiationszellen und Mikroumgebung durch Untersuchungen in Ex-vivo-Gewebeschnitten und anderen In-vitro-Modellen Identifizierung von strahlungsinduzierten Signalwegen durch integrative bioinformatische Analysen in exponierten Geweben Mit diesem Wissen sollen Modelle zur Risikoabschätzung verbessert werden, welche insbesondere im beruflichen und medizinischen Strahlenschutz angewandt werden können. Durchführung Das Projekt untersucht von Strahlung hervorgerufene Effekte in Zielzellen und Zellen der Mikroumgebung. Als Beispiel dient die Entstehung von Medulloblastomen in einem Ptch+/- Modellsystem. Dieses System stellt ein etabliertes Modell dar, welches nach Strahlung eine erhöhte Anzahl von Medulloblastomen zeigt. Zudem tritt die Erkrankung nach kürzerer Latenzzeit auf. Untersucht werden direkte Strahleneffekte in Zielzellen, wie z.B. epigenetische und Proteomveränderungen. Ebenso werden systemische Effekte betrachtet. Dazu gehören Zytokinfreisetzung, Änderung in der extrazellulären Matrix und lokale Immuneffekte. Das etablierte Modellsystem wird mit modernsten Multi-Omics-Analysemethoden und daran gekoppelten Bioinformatik-Pipelines untersucht. Ziel ist es, Veränderungen in der Mikroumgebung des Gehirns und die Rolle extrazellulärer Vesikel bei der Entwicklung strahlungsinduzierter Karzinogenese systemisch zu untersuchen – auch unter dem Aspekt der Dosisabhängigkeit. Die Integration hochinnovativer Ansätze und Vergleiche mit klinischen Daten zielen darauf ab, unser Verständnis von strahlungsinduziertem Krebs und seiner potenziellen Auswirkungen erheblich zu verbessern und dieses für die Risikobewertung und die personalisierte Medizin einzusetzen. Die sieben Arbeitspakete Das DISCOVER Projekt setzt sich aus sieben Arbeitspaketen (work packages, WPs) zusammen: WP1: Untersuchung von Veränderungen in der Mikroumgebung des Kleinhirns nach Strahlenexposition WP2: Untersuchung der Strahlungseffekte in Zielzellen und der Mikroumgebung im Kleinhirn WP3: Untersuchung der Auswirkungen von ionisierender Strahlung auf Vorläuferzellen der Granula und deren Mikroumgebung WP4: Identifizierung von bestimmenden Faktoren in strahleninduzierten Signalwegen WP5: Wirkungsweise von extrazellulären Vesikeln und anderen Einflussfaktoren WP6: Koordination und wissenschaftliches Projektmanagement WP7: Ergebnisverbreitung und -verwertung Projektdaten Koordination: Italian National Agency for New Technologies, Energy and Sustainable Economic Development (ENEA) Rolle des BfS : PD Dr. Simone Moertl, WR1, Projekt Partner und Leitung eines Arbeitspakets Projektbeginn: 1.3.2024 Projektende: 29.2.2027 Beteiligung: ENEA, National Public Health Center (Hungary), Brookes University Oxford ( UK ), BfS Finanzierung: 1,3 Mio. Euro (davon 63 % aus dem EU Euratom-Programm/PIANOFORTE) Stand: 29.01.2025

Gesundheitliche Folgen des Unfalls von Tschornobyl in Deutschland und Europa außerhalb der ehemaligen Sowjetunion

Gesundheitliche Folgen des Unfalls von Tschornobyl in Deutschland und Europa außerhalb der ehemaligen Sowjetunion Nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) waren außerhalb der ehemaligen Sowjetunion insbesondere Gebiete in Mitteleuropa, Südosteuropa und Teile Skandinaviens durch den Reaktorunfall betroffen. Es liegen bisher keine Nachweise vor, dass der Reaktorunfall in Deutschland negative gesundheitliche Strahlenwirkungen verursacht hat. Nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) waren außerhalb der ehemaligen Sowjetunion insbesondere Gebiete in Mitteleuropa, Südosteuropa und Teile Skandinaviens durch den Reaktorunfall betroffen. Es liegen bisher keine Nachweise vor, dass der Reaktorunfall in Deutschland negative gesundheitliche Strahlenwirkungen verursacht hat. Abschätzung zusätzlicher Krebserkrankungen Verschiedene nationale und internationale Organisationen führten Abschätzungen über die insgesamt zu erwartenden strahlenbedingten Krebserkrankungen in Europa durch. Die Ergebnisse der Abschätzungen unterscheiden sich deutlich. Im November 2006 veranstaltete das BfS einen internationalen Workshop dazu. Es zeigte sich, dass die Unterschiede in den Abschätzungen wesentlich auf Unterschieden in den herangezogenen Bevölkerungszahlen beruhen und nicht auf unterschiedlichen Annahmen zur Höhe der Strahlenbelastung oder dem strahlenbedingten Krebsrisiko. Insgesamt ist davon auszugehen, dass außerhalb der ehemaligen Sowjetunion kein Anstieg der Krebshäufigkeit im Vergleich zur Anzahl spontan auftretender Krebserkrankungen nachweisbar ist. Frühgeburten In einer bundesweiten Kohortenstudie wurde untersucht, ob nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl in den vom Fallout stärker betroffenen Gebieten von Deutschland (alte Bundesländer) häufiger Frühgeburten zu beobachten waren als in den übrigen Gebieten. In der repräsentativen Erhebung wurden insgesamt rund 8.000 Frauen einbezogen, die kurz vor oder nach dem Reaktorunfall schwanger wurden. Die Ergebnisse der Studie zeigten keine signifikanten Unterschiede der Frühgeburtenrate in den vom Tschernobyl- Fallout unterschiedlich betroffenen Gebieten. Der Vergleich dieser Studie mit einer ähnlich strukturierten aus dem Jahre 1981/82 zeigte ebenfalls keine veränderte Frühgeburtenrate. Einfluss auf Ungeborene – widersprüchliche Ergebnisse In Bezug auf die Säuglingssterblichkeit sowie auf die Häufigkeit von Totgeburten, Fehlbildungen und Tumoren bei Kindern in Deutschland liefern Studien widersprüchliche Ergebnisse. Viele der Studien, die auf einen signifikanten Zusammenhang hinweisen, haben methodische Schwächen. Dazu gehört insbesondere die Auswertung von räumlich und zeitlich zusammengefassten Daten ohne individuelle Informationen. Somit können Störgrößen nicht kontrolliert werden und diese können folglich das Ergebnis verfälschen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die berichteten Beobachtungen zufallsbedingt sind. Trisomie 21 bei Neugeborenen Im Januar 1987 wurden im Westteil Berlins zwölf Neugeborene mit Trisomie-21 (Down-Syndrom) diagnostiziert. Spontan werden dort lediglich zwei bis drei Fälle mit dieser Behinderung pro Monat verzeichnet. Da diese Häufung genau neun Monate nach dem Tschernobyl-Unfall auftrat, wurde sie mit diesem in Zusammenhang gebracht. Studien in Schweden, Finnland, Ungarn, Norwegen und Bayern lieferten jedoch keine Hinweise auf einen Zusammenhang, obwohl dort eine höhere zusätzliche Strahlenbelastung festgestellt wurde als in Berlin. Schilddrüsenkrebs im Kindesalter In Deutschland gibt es keine Hinweise auf ein vermehrtes Auftreten von Schilddrüsenkrebs bei Kindern aufgrund des Reaktorunfalls. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Tschornobyl (russ. Tschernobyl) Was geschah beim Reaktorunfall 1986 in Tschornobyl? In Videos berichten Zeitzeugen. Broschüren und Bilder zeigen die weitere Entwicklung. Stand: 15.01.2025

Was denkt Deutschland über Strahlung? - Umfrage 2024 (mit Ergebnis-Grafiken)

Was denkt Deutschland über Strahlung? - Umfrage 2024 (mit Ergebnis-Grafiken) Forschungs-/Auftragnehmer: GIM - Gesellschaft für Innovative Marktforschung GmbH Projektleitung: A. Wachenfeld-Schell, Dr. T. Jerković Beginn: 04.01.2024 Ende: 30.09.2024 Finanzierung: Forschungsprogramm Strahlenschutz des BMUV , Fördermittel 211.718,85 Euro Ein zentraler Bestandteil des Strahlenschutzes ist es, die Bevölkerung über Strahlenwirkungen, Strahlenrisiken und das richtige Strahlenschutzverhalten zu informieren. Um eine datenbasierte Grundlage für diese Aufgabe zu haben, wird alle zwei Jahre die Untersuchung "Was denkt Deutschland über Strahlung ?" durchgeführt. In dieser wird der gesellschaftliche Umgang mit ausgewählten Strahlenthemen erfasst. Mit der Erhebung sollen wichtige Erkenntnisse gewonnen werden über das gesellschaftliche Umfeld, in dem sich das BfS mit seinen wissenschaftlichen Arbeiten und Informations- sowie Kommunikationsmaßnahmen bewegt. Die Ergebnisse tragen u.a. dazu bei, der Bevölkerung Strahlenschutzthemen gezielter und effektiver zu kommunizieren. Sie dienen auch dazu, bei Bedarf Strahlenschutzkonzepte an den gesellschaftlichen Umgang mit Strahlung und Strahlenschutz anzupassen. Die Studie 2023/24 war nach 2019 und 2021/22 die dritte Erhebung dieser Art. Die Studien sollen einen Vergleich der erfassten Themen im Zeitverlauf ermöglichen. Dafür wird ein Teil der Fragen jeweils weitergeführt. Ein kleinerer Teil wird an aktuelle Ereignisse oder Erkenntnisbedarfe angepasst. Zielsetzung Ziel des Forschungsvorhabens war es, die allgemeine gesellschaftliche Verankerung von Strahlung und Strahlenschutz , die Wahrnehmungen, Kenntnisse und Informationsbedürfnisse der Bevölkerung in Deutschland zu erheben. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine in mehreren Phasen ablaufende sozialwissenschaftliche Studie initiiert. Diese enthielt Fragestellungen zu den Bereichen: Wissen und Wahrnehmung zu Strahlung allgemein Risikowahrnehmung von Strahlung Einstellungen im Bereich des radiologischen Notfallschutzes Strahlenschutzverhalten bzw. -absicht Informationsverhalten und -bedarf Wahrnehmung des BfS sowie Erwartungen an Informationsmaßnahmen. Methodik und Durchführung Zur Beantwortung der Forschungsfragen wurde ein Forschungsdesign in zwei Schritten gewählt. Im ersten Schritt erfolgte eine qualitative Primärdatenerhebung. Dabei werden Daten aus Interviews mit Personen anhand eines Interviewleitfadens, der das Gespräch strukturiert und gleichzeitig ein offenes Gespräch ermöglicht, gewonnen. Hierbei gab es: zwei Gruppendiskussionen von je zwei Stunden Dauer und 40 Einzelinterviews von je einer Stunde Dauer. Dadurch wurde der kollektive Diskurs rund um Strahlung nachvollzogen bzw. die individuelle Perspektive auf Strahlung und Strahlenschutz erforscht. Besonders vertiefend diskutiert wurden individuelle Themen wie Barrieren , Motive, Ängste, individuelles Wissen und (Fehl-)Konzeptionen sowie der individuelle Umgang mit strahlenbezogenen Risiken. Im zweiten Schritt folgte eine quantitative Primärdatenerhebung. Diese hat das Ziel, anhand einer größeren Menge an Daten statistisch überprüfbare Ergebnisse zu erhalten. Um einen bevölkerungsrepräsentativen Querschnitt der deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab 16 Jahren zu befragen, wurden vom 22.5.2024 bis 3.7.2024 insgesamt 2002 Telefoninterviews auf Basis einer Dual Frame Stichprobe (kombinierte Festnetz- und Mobilfunkstichprobe) durchgeführt. Die durchschnittliche Interviewdauer betrug dabei 24 Minuten. Ergebnisse Die Bevölkerung fühlt sich 2024 besser durch staatliche Institutionen des Strahlenschutzes informiert als noch vor zwei Jahren. Außerdem fühlt sich die Mehrheit der Bevölkerung allgemein gut oder sehr gut durch staatliche Institutionen des Strahlenschutzes geschützt. Generell wünschen sich viele Menschen mehr Aufklärung und Information von staatlichen Institutionen im Bereich Strahlenschutz : Wann immer Personen gefragt werden, was getan werden könnte, um sich besser durch staatliche Institutionen informiert oder geschützt zu fühlen – sei es allgemein oder in Bezug auf bestimmte Strahlenthemen –, äußern die Befragten in aller Regel am häufigsten den Wunsch nach mehr Aufklärung und Information zum Thema. Dabei ist das Informationsverhalten zum Thema Strahlung vorwiegend passiv geprägt – dies hat sich in den Erhebungen sowohl 2024 als auch 2022 gezeigt. Die Quellen für Informationen zum Thema Strahlung unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von Quellen, die auch bei anderen Themen zu Rate gezogen werden. Positiv festzustellen ist, dass ein Großteil der Bevölkerung wissenschaftlichen und behördlichen Informationen großes Vertrauen entgegenbringt - eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Informationsmaßnahmen. Detaillierte Informationen zum Umgang und zur ( Risiko -)Wahrnehmung wurden für die folgenden Themen erhoben: Radioaktivität und radiologischer Notfallschutz UV - Strahlung medizinische Strahlenanwendungen . Darüber hinaus bietet die Auswertung der Daten auch Einblicke in den Umgang der Bevölkerung mit den Themenbereichen Radon und Mobilfunk. Ergebnisgrafiken: Die wichtigsten Aussagen der Umfrage Kernwaffen, nuklearer Unfall & Kernenergie Strahlung durch Handys UV - Strahlung Strahlung in der Medizin Radon Stand: 17.12.2024

Grundsteinlegung für Neubau des BfS am Standort München

Grundsteinlegung für Neubau des BfS am Standort München Neubau des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) stärkt Strahlenschutzforschung in Deutschland Ausgabejahr 2024 Datum 20.11.2024 Studie der Kubatur und Fassade des Neubaus Quelle: Glass Kramer Löbbert Ges. v. Architekten mbH BDA Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) bekommt am Standort Neuherberg bei München ein neues Gebäude mit dreizehn modernen Laboren und einem Lagezentrum für den radiologischen Notfallschutz. An der feierlichen Grundsteinlegung am 20. November 2024 nahmen BfS -Präsidentin Inge Paulini und Ministerialdirigent Hartmut Pellens aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) teil. Ebenfalls anwesend waren Walter Kolbeck von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie die Leiterin des Staatlichen Bauamtes Rosenheims, Doris Lackerbauer. Ministerialdirigent Hartmut Pellens hob hervor, dass "moderne Infrastruktur und exzellente Forschung für den Strahlenschutz in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Auch der radiologische Notfallschutz in Deutschland braucht zeitgemäße Rahmenbedingungen. Das neue Gebäude des Bundesamtes für Strahlenschutz in München-Neuherberg erfüllt eben diese Anforderungen, um den Strahlenschutz in Deutschland für die Zukunft gut aufzustellen." Walter Kolbeck (BIMA), Hartmut Pellens (BMUV), Inge Paulini (BfS), Johan Kramer (GKL), Doris Lackerbauer (StBA RO) bei Grundsteinlegung BfS -Präsidentin Inge Paulini: "München-Neuherberg ist der größte Labor-Standort des Bundesamtes für Strahlenschutz und wichtiger Teil des radiologischen Lagezentrums des Bundes. Forschende des BfS konnten bei der Entwicklung des Gebäudes ihre Erwartungen und Bedarfe an eine moderne Laborumgebung einbringen. Die innovative Holz-Hybridkonstruktion ist ein Novum im Laborbau und zugleich ein wichtiger Beitrag zum Ziel der klimaneutralen Bundesverwaltung." Walter Kolbeck, Abteilungsleiter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), betonte: "Mit der heutigen Grundsteinlegung markieren wir einen bedeutenden Schritt für den Forschungscampus Neuherberg und für die BImA als Bauherrin. Dieses Gebäude wird nicht nur moderne Arbeitswelten schaffen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung durch das Bundesamt für Strahlenschutz leisten." Die BImA ist als zentrales Immobilienunternehmen des Bundes Eigentümerin der Liegenschaft und Bauherrin des Neubauprojekts. Infrastruktur für alle Aufgaben des Strahlenschutzes Modell des geplanten Neubaus Quelle: Glass Kramer Löbbert Ges. v. Architekten mbH BDA Der Neubau wird das Bestandsgebäude aus dem Jahr 1979 ersetzen, das damals zum Institut für Strahlenhygiene gehörte. Das Institut und viele seiner Mitarbeitenden wurden 1989 in das neugegründete Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Die Labore im Neubau des BfS bilden die Bandbreite der Tätigkeiten des Strahlenschutzes ab: In den Laboren der Strahlenbiologie können Grundlagen der zellulären Strahlenwirkung untersucht werden. Der Verbraucherschutz profitiert von den Laboren zur Untersuchung von optischer Strahlung oder elektromagnetischen Feldern, wo zum Beispiel Laser oder Mobiltelefone untersucht werden können. Im Falle eines radiologischen Notfalles würde das BfS vom Standort München-Neuherberg aus als Teil des "Radiologischen Lagezentrums des Bundes" ( RLZ ) dem Bundesumweltministerium zuarbeiten. Dafür gibt es im neuen Gebäude speziell konzipierte Räumlichkeiten zum Beispiel für die Analyse und Beurteilung der radiologischen Lage in Deutschland. Die unterschiedlichen Dimensionen des Strahlenschutzes am Standort werden sich auch in der Kunst am Bau wiederfinden: Der Künstler Felix Stumpfe hat für das neue BfS -Gebäude eine sechs Meter hohe Glasskulptur entworfen. Gestalterisch lassen sich darin sowohl Anklänge an das gelbe Warnzeichen für Radioaktivität erkennen als auch grüne Flächen als Zeichen der Hoffnung. Stand: 20.11.2024

Was denkt Deutschland über Strahlung? - Umfrage 2022

Was denkt Deutschland über Strahlung? - Umfrage 2022 Forschungs-/ Auftragnehmer: GIM ‐ Gesellschaft für Innovative Marktforschung GmbH Projektleitung: Dr. T. Jerković, A. Wachenfeld-Schell Beginn: 01.10.2021 Ende: 30.06.2022 Finanzierung: Forschungsprogramm Strahlenschutz des BMUV , Fördermittel 155.771 Euro Ein zentraler Bestandteil des Strahlenschutzes ist die Information der Bevölkerung über Strahlenwirkungen und Strahlenrisiko sowie über das richtige Strahlenschutzverhalten. Als Basis für diese Aufgabe wurde im Rahmen einer zweijährlichen Untersuchung der gesellschaftliche Umgang mit ausgewählten Strahlenthemen erfasst. Die Erhebung soll wichtige Erkenntnisse liefern über das Umfeld, in dem sich das BfS mit seinen wissenschaftlichen Arbeiten und Informations- sowie Kommunikationsmaßnahmen bewegt. Die Ergebnisse fließen in die Gestaltung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ein und dienen dazu, bei Bedarf Strahlenschutzkonzepte an den gesellschaftlichen Umgang mit Strahlung und Strahlenschutz anzupassen. Die Studie 2021/22 war nach 2019 die zweite Erhebung dieser Art. Die Studien sollen einen Vergleich der erfassten Themen im Zeitverlauf ermöglichen. Dafür wird ein Teil der Fragen jeweils weitergeführt. Ein kleinerer Teil wird an aktuelle Ereignisse oder Erkenntnisbedarfe angepasst. Zielsetzung Ziel des Forschungsvorhabens war es, die allgemeine gesellschaftliche Verankerung von Strahlung und Strahlenschutz , die Wahrnehmungen, Kenntnisse und Informationsbedürfnisse der Bevölkerung in Deutschland zu erheben. Um diese Ziele zu erreichen, wurde eine mehrphasige sozialwissenschaftliche Studie initiiert mit folgenden Fragestellungen: Wissen und Wahrnehmung zu Strahlung allgemein Risikowahrnehmung von Strahlung Strahlenschutzverhalten bzw. -absicht Informationsverhalten und -bedarf Wahrnehmung des BfS sowie Erwartungen an Informationsmaßnahmen Methodik und Durchführung Zur Beantwortung der Forschungsfragen wurde ein Forschungsdesign in zwei Schritten gewählt. Im Rahmen einer qualitativen Primärdatenerhebung wurde der kollektive Diskurs rund um Strahlung nachvollzogen bzw. die individuelle Perspektive auf Strahlung und Strahlenschutz erforscht. Dazu wurden folgende Untersuchungen durchgeführt: zwei Gruppendiskussionen von je 2,5 Stunden Dauer und 40 Einzelinterviews von je einer Stunde Dauer. Besonders individuelle Themen wie Barrieren, Motive, Ängste, individuelles Wissen und (Fehl-)Konzeptionen sowie der individuelle Umgang mit Risiken wurden vertiefend diskutiert. Im zweiten Schritt folgte eine quantitative Primärdatenerhebung. Um einen bevölkerungsrepräsentativen Querschnitt der deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab 16 Jahren zu befragen, wurden 2000 Telefoninterviews auf Basis einer Dual Frame Stichprobe (kombinierte Festnetz- und Mobilfunkstichprobe) durchgeführt. Die durchschnittliche Interviewdauer betrug dabei 27 Minuten. Ergebnisse Die qualitativen Ergebnisse zeigen ein sehr heterogenes Ergebnisspektrum bei der Beantwortung der Frage: "Was denkt Deutschland über Strahlung ?". Wissen, Bewertungen und assoziierte Emotionen streuen sehr stark nicht nur zwischen den Befragten, sondern auch bei einzelnen Individuen, wenn es um den Vergleich von Strahlungsarten geht. Diese Heterogenität lässt sich qualitativ anhand einer Reihe von Faktoren erklären: Informiertheit, Betroffenheit, Risikoaffinität, Vertrauen in staatliche Institutionen, allgemeine Lebenseinstellung, Geschlecht, geographische Nähe zu potenziellen Strahlungsquellen, Kontrollierbarkeit der Exposition , Kosten-Nutzen-Analyse, Wahrnehmbarkeit der Strahlung , Wissen um Schutzmaßnahmen sowie mediale Präsenz des jeweiligen Strahlenthemas. Die quantitative Studie zeigt, dass sich die Menschen durch staatliche Institutionen bei Strahlung noch besser informiert und geschützt fühlen als noch 2019. Hinsichtlich der Assoziationen im Kontext Strahlung wird in der quantitativen Studie am häufigsten Radioaktivität bzw. Atomwaffen genannt. Der Krieg in der Ukraine hat die Bedeutung des radiologischen Notfallschutzes wieder stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt. Allerdings kennen viele Menschen im Falle eines nuklearen Unfalls keine Anlaufstelle für Informationen oder wüssten nicht, was zu tun wäre. Neben Radioaktivität folgen sehr häufig Assoziationen im Zusammenhang mit Mobilfunk und der UV - Strahlung / Sonnenstrahlung. Daneben gibt es auch Themen im Bereich Strahlung , bei denen weniger Besorgnis besteht, nämlich die Strahlung im medizinischen Bereich, Strahlung durch Hochspannungsleitungen und Strahlung beim Fliegen. Das Informationsverhalten in Bezug auf Strahlung verläuft meist passiv. In der Regel besteht kein Informationsinteresse und -bedürfnis, insbesondere bei Strahlenarten, die weder als besonders riskant noch als besonders relevant für den eigenen Alltag erlebt werden oder die als "etablierte" Strahlenarten als lang bekannt gelten mit ihren jeweiligen Risiken. Stand: 17.09.2024

Kann Strahlung auch den Nachkommen schaden?

Kann Strahlung auch den Nachkommen schaden? Wenn ionisierende Strahlung auf Spermien oder Eizellen trifft, kann sie Veränderungen im Erbgut, also in der DNA, verursachen. Solche Schäden am Erbgut können prinzipiell an die nächste Generation vererbt werden. Sind Personen einer Strahlung ausgesetzt, könnte dies also die Gesundheit ihrer künftigen Kinder beeinträchtigen. Experimente mit Pflanzen und Tieren haben eindeutig gezeigt, dass Strahlung Auswirkungen auf die Nachkommen haben kann. Bisher gibt es allerdings keine direkten Belege, dass dieses Risiko auch für Menschen besteht. Trifft ionisierende Strahlung auf die Eierstöcke oder Hoden, die Samen- oder Eizellen, kann sie dort Veränderungen im Erbgut verursachen. Daher ist es prinzipiell möglich, dass Strahlung, der Menschen ausgesetzt waren, zu Gesundheitsschäden bei ihren Nachkommen führt. Schäden, die so entstehen können, sind beispielsweise Fehlbildungen, Stoffwechselstörungen und Immunschäden. Alle diese Erkrankungen können auch ohne eine Strahlenwirkung auftreten. Auch Fachleute können also nie sicher sagen, woher solch eine Erkrankung kommt. Daher ist es schwierig, einzuschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass eine eigene Strahlenexposition in der nächsten Generation nachwirkt. Keine Auffälligkeiten in der Folgegeneration nach Atombombenabwürfen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen dazu unter anderem folgende Frage: Treten nach einer Strahleneinwirkung mehr solcher Erkrankungen auf als normalerweise? Nach den Atombombenabwürfen in Japan zeigte sich kein solcher Effekt. Die Kinder dieser Eltern sind als Studienteilnehmer registriert und werden bis heute immer wieder auf Erbkrankheiten untersucht. Bei ihnen traten Erbkrankheiten nicht häufiger auf als in der übrigen japanischen Bevölkerung. Dies spricht dafür, dass ein erbliches Strahlenrisiko selbst bei moderaten Strahlenmengen sehr gering ist. Tiere und Pflanzen können Strahlenschäden vererben Experimente mit Pflanzen und Tieren hingegen haben eindeutig gezeigt, dass Strahlung Auswirkungen auf Nachkommen haben kann. Daher wird vorsorglich davon ausgegangen, dass dieses Risiko auch bei Menschen besteht. In Tierstudien wird meist eine relativ hohe Strahlungsmenge verwendet. Von deren Wirkung versuchen Wissenschaftler, auf mögliche Wirkungen niedrigerer Mengen auf den Menschen zu schließen. Auch mit den Methoden der Genetik versuchen Forschende, ein potenzielles Risiko abzuschätzen. Falls ein Risiko besteht, ist es sehr klein Die Internationale Strahlenschutzkommission (Internationale Strahlenschutzkommission, ICRP) hat aus den vorliegenden Daten einen Wert abgeschätzt, der das Risiko beziffern soll. Dieser sogenannte Risikokoeffizient beträgt für die Bevölkerung 0,2 Prozent pro Sievert. Dies bedeutet: Jedes Sievert Strahlung, der ein Mensch ausgesetzt ist, erhöht das Risiko, dass seine Nachkommen Gesundheitsschäden haben werden, um 0,2 Prozent. Zum Vergleich: Menschen in Deutschland sind im Durchschnitt 2,1 Millisievert pro Jahr ausgesetzt – also nur gut zwei Tausendstel der Strahlenmenge, die zu diesem Risikoanstieg führt. Wenn 10.000 Personen mit 100 mSv exponiert wären, würde man demnach mit 2 zusätzlichen Fällen von Gesundheitsschäden in der nächsten Generation rechnen. Solche Effekte nach einer Strahleneinwirkung zählen zu den sogenannten Stochastische Strahlenwirkungen . Damit sind Wirkungen gemeint, die nach einer Strahlenexposition nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten. Stand: 12.08.2024

Einfluss von Niedrigdosisstrahlung auf die Leukämieentwicklung bei genetischer Prädisposition in einem Mausmodell

Einfluss von Niedrigdosisstrahlung auf die Leukämieentwicklung bei genetischer Prädisposition in einem Mausmodell Forschungs-/ Auftragnehmer: Universitätsklinikum Düsseldorf, Heinrich‐Heine‐Universität, Düsseldorf Projektleitung: Prof . Dr. A. Borkhardt, Dr. U. Fischer, Dr. D. Hein Beginn: 01.01.2019 Ende: 30.09.2021 Finanzierung: 542.142 Euro Leukämieentwicklung bei Niedrig-Dosis-Strahlung im genetisch prädisponierten Mausmodell Ionisierende Strahlung ist ein bekannter Risikofaktor für die Leukämie‐Entstehung im Kindesalter. Allerdings ist die Bedeutung schwacher ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich noch unklar. Das Deutsche Kinderkrebsregister in Mainz führte im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz von 2003 bis 2007 die Studie " Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken " (KiKK‐Studie) durch und konnte eine Korrelation zwischen der Nähe des Wohnortes zu einem Kernkraftwerk und dem Risiko eine Leukämie zu entwickeln aufzeigen. Dies lässt sich jedoch mit dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand über Strahlenwirkungen nicht erklären. Für den Strahlenschutz ist es notwendig zu untersuchen, ob Personen mit genetischer Prädisposition einem besonderen Risiko gegenüber ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Bei Kindern, die eine Leukämie entwickeln, ist bekannt, dass oft eine genetische Prädisposition vorliegt und wahrscheinlich nur eine weitere genetische Mutation zur Krankheitsentwicklung ausreicht. Eine der häufigsten genetischen Prädispositionen bei Kindern ist die Translokation ETV6‐RUNX1, die bereits im Mutterleib entsteht. Ziel des Forschungsvorhabens war es, experimentell im Mausmodell zu prüfen, ob genetische Faktoren die Empfindlichkeit für den schädlichen Einfluss ionisierender Strahlung beeinflussen. Zielsetzung In diesem Projekt sollte das Sca1‐ETV6‐RUNX1‐Mausmodell, das die häufigste bei Kindern beschriebene präleukämische Gentranslokation ETV6‐RUNX1 trägt, eingesetzt werden, um zu testen, ob die Exposition mit Niedrigdosisstrahlung Mutationsereignisse in Krebsgenen verändern kann und damit die Leukämieentwicklung beeinflusst. Die Leukämieentwicklung nach Bestrahlung sollte beobachtet und die sich entwickelnden Leukämien phänotypisch charakterisiert werden. Die genetischen Veränderungen in den auftretenden Leukämien der Mäuse sollten nach Strahlenexposition erfasst, mit Leukämien von Schein-exponierten Mäusen verglichen und auf strahlungsbedingte Mutationsmuster hin untersucht werden. Die Ergebnisse sollten mit publizierten, sekundären genomischen Veränderungen der murinen und der humanen ETV6‐RUNX1‐positiven‐pB‐ALL verglichen werden, um genomischen Veränderungen als Folge von niedrigdosierter Bestrahlung erfassen zu können, die spezifisch mit der ETV6‐RUNX1‐Prädisposition assoziiert sind. Methodik Zunächst wurden Online‐Literaturrecherchen (Pubmed‐Datenbank) zum aktuellen Stand der Wissenschaft durchgeführt und die geplante experimentelle Vorgehensweise geprüft. Dann wurden genetisch prädisponierte Sca1‐ETV6‐RUNX1‐Mäuse (jeweils n=30 pro Behandlung) einmalig mit definierten Dosen bis in den Niedrigdosisbereich (2 Gy , 0,5 Gy , 50 mGy ) bestrahlt bzw. scheinbestrahlt. Das Auftreten von Leukämien wurde bis zu einem Alter der Tiere von zwei Jahren erfasst und auftretende Tumore phänotypisch und genotypisch untersucht. Durchführung Gruppen von jeweils 30 Sca1‐ETV6‐RUNX1‐Mäusen wurden einmalig mit den Dosen 2 Gy , 0,5 Gy und 50 mGy mittels einer geschlossenen, kalibrierten Gammastrahlenquelle ( Cs -137, Gammacell 1000 Elite, nominale Aktivität 12,8 TBq) bestrahlt bzw. zur Kontrolle scheinbestrahlt (0 Gy ). Die Tiere wurden bis zu einem Alter von zwei Jahren regelmäßig durch Blutkontrollen auf das Vorliegen von Leukämien untersucht. Tiere, die Merkmale einer Leukämie aufwiesen, wurden getötet und den üblichen Nekropsieverfahren unterzogen. Makroskopisch, histologisch, durchflusszytometrisch und molekularbiologisch wurden Gewebeinfiltration, Tumor‐Zellzahl und Tumor‐Klonalität in hämatopoetischen Organen untersucht. Zur Durchführung der Gesamt‐Exom‐Sequenzierung von leukämischen Zellen wurde die Tumor‐ DNA aus dem leukämischen Gewebe (Knochenmark, Lymphknoten oder Milz) in den erkrankten Mäusen isoliert und aufgereinigt. Aus der Schwanzspitze der jeweiligen Maus wurde DNA als Referenz‐Keimbahnmaterial extrahiert. Die Exom‐Bibliotheken wurden mit Hilfe des Agilent SureSelectXT Mouse All Exon Kits durchgeführt. Die Sequenzierung der Bibliothek wurde auf der NextSeq550‐Plattform (Illumina) durchgeführt. Für die Datenanalyse wurden zunächst Fastq‐Dateien mit Bcl2Fastq 1.8.4 (Illumina) erzeugt. Die BWA‐Version 0.7.4. wurde verwendet, um die erhaltenen Sequenzdaten an das Mausreferenzgenom (GRCm38.71) zu alignieren. Konvertierungsschritte wurden mit Samtools durchgeführt, gefolgt von der Entfernung von PCR‐Duplikaten mittels Picard. Der Sequenzvergleich mittels lokalem Verfahren bei kleinen Insertionen/Deletionen ("Indels", < 50 bp), das Calling von somatischen Einzelnukleotidvariationen ( single nucleotide variants , SNV), die Annotierung und die Rekalibrierung wurden mit Hilfe von GATK 2.4.9 durchgeführt. Die identifizierten Varianten wurden mit dem Variant Effect Predictor (VEP) unter Verwendung der Ensembl‐Datenbank (v70) annotiert. Zusätzlich wurden Scores der Softwaretools SIFT und Polyphen hinzugefügt, die einen potentiellen Funktionsverlust der betroffenen Gene/Proteine vorhersagen. Gene, die in ursächlichem Zusammenhang mit Krebs bekannt sind, wurden mittels der Genliste des Cancer Gene Consensus (CGC, COSMIC Datensatz) identifiziert. Zur Analyse der Mutationssignaturen wurden die Exom‐Daten einem standardisierten Alignment unterzogen. Nach mehreren Vorverarbeitungsschritten wurden Einzelnukleotidvarianten für die pB‐ALL‐Proben der bestrahlten Sca1‐ETV6‐RUNX1‐Mäuse sowie für Kontrollproben (Infektions‐getriggerte pB‐ALL‐Proben von nicht bestrahlten sca1‐ETV6‐ RUNX1‐Mäusen) mit Platypus Version 0.8.1 und Standardparametern bestimmt. Mutationssignaturanalysen wurden anschließend mit dem R/Bioconductor‐Paket MutationalPatterns, Version 1.6.169, durchgeführt. Die Mutationssignaturen Version 3.2 im COSMIC Release v93 wurden für die Analysen verwendet. Ergebnisse Mit einem Sca1‐ETV6‐RUNX1-Mausmodell, das die häufigste bei Kindern anzutreffende Gentranslokation ETV6‐RUNX1 trägt und deren Auswirkung dem Menschen sehr ähnlich ist, konnte nun die Wirkung von ionisierender Strahlung im mittleren (0,5 und 2 Gy ) und niedrigen Dosisbereich (0,05 Gy ) untersucht werden. Im mittleren Dosisbereich entwickelten etwa 10 % von 30 Tieren eine Leukämie . Vorläufer‐B‐Zell akute lymphatische Leukämien (pB‐ALL) entstanden bei Sca1‐ETV6‐RUNX1‐Mäusen, die im Alter von vier Wochen einmalig mit einer Dosis von mindestens 0,5 Gy mittels einer Gammastrahlenquelle (Cs‐137) bestrahlt wurden (0,5 Gy , n=3/30; 2 Gy , n=4/30). Expositionsbedingte somatische Mutationen in diesen pB‐ALL betrafen (1) Hot‐Spot‐Regionen in bekannten Krebsgenen (Jak1, Jak3, Ptpn11, Kras), (2) Gene, die auch in humaner ETV6‐RUNX1‐positiver pB‐ALL mutiert waren (Atm, Sh2b3, Ptpn11, Kras), (3) ALL‐Prädispositionsgene (Sh2B3, Ptpn11), (4) andere bekannte Krebsgene. Aufgrund der geringen Zahl an Tumoren und somatischen Einzelnukleotidvariationen konnte keine spezifische strahleninduzierte Mutationssignatur identifiziert werden. In einer Gruppe von 30 Mäusen konnte im Niedrigdosisbereich (0,05 Gy ) keine Leukämie ausgelöst werden. Größere Gruppen oder Mausmodelle mit einer höheren Tumorentstehung könnten zukünftig zusammen mit Ganz‐Genom‐Sequenzierung und ergänzenden Omics‐Analysen größere Datensätze generieren und ein umfassendes Bild von spezifischen t(12;21)‐assoziierten sekundären, genomischen Veränderungen als Folge von Bestrahlung liefern. Stand: 17.09.2024

Entscheidung gegen eine deutsche COSMOS-Studie

Entscheidung gegen eine deutsche COSMOS-Studie COSMOS ( Cohort Study of Mobile Phone Use and Health ) ist eine internationale bevölkerungsbasierte Kohortenstudie . Die Studie untersucht mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Langzeitnutzung von Mobiltelefonen und anderen drahtlosen Geräten, die hochfrequente elektromagnetische Felder ( HF - EMF ) nutzen. Nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie 2005 entschied sich das BfS 2006 gegen eine Teilnahme. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen prüfte das BfS im Jahr 2022 erneut eine Teilnahme und entschied sich auch dieses mal dagegen. Die COSMOS-Studie COSMOS ( Cohort Study of Mobile Phone Use and Health ) ist eine internationale bevölkerungsbasierte Kohortenstudie . Die Studie untersucht mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Langzeitnutzung von Mobiltelefonen und anderen drahtlosen Geräten, die hochfrequente elektromagnetische Felder ( HF - EMF ) nutzen. COSMOS startete 2007 und wird derzeit von einem internationalen Konsortium aus sechs europäischen Ländern durchgeführt. Bei diesen handelt es sich um Dänemark, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich. In der Studie werden Daten zu Telekommunikationsverhalten, Lebensstil und Gesundheit der Teilnehmenden per Fragebogen und aus anderen Quellen erhoben und zusammengeführt. Bisherige epidemiologische Studien zeigen bezüglich Handynutzung mehrheitlich kein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Tumoren im Allgemeinen und auch nicht für Tumoren im Kopf-, Hals- und Nackenbereich im Speziellen. Die Studienlage erlaubt derzeit aber noch keine abschließende Aussage zum Hirntumorrisiko bei Vielnutzern des Mobilfunks. Eine abschließende Aussage zum Krebsrisiko nach mehr als 15 Jahren Handynutzung ist wegen der immer noch vergleichsweise kurzen Nutzungsdauer dieser Technik ebenso wenig möglich. Prüfung einer deutschen Teilnahme an COSMOS Bereits vor dem Start der internationalen Studie prüfte das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) eine deutsche Beteiligung. Nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie 2005 entschied sich das BfS 2006 u.a. wegen geringer Bereitschaft in der Allgemeinbevölkerung und des dadurch entstehenden hohen Rekrutierungs- und Kostenaufwandes gegen eine Teilnahme. Mit der nun seit einigen Jahren laufenden deutschen NAKO Gesundheitsstudie (ehemals Nationale Kohorte ) ergab sich eine neue, effizientere Möglichkeit zur Rekrutierung von Teilnehmenden und zur Erhebung der Daten für die deutsche COSMOS-Studie. Daher prüfte das BfS erneut, ob eine deutsche Teilnahme in Zusammenarbeit mit der NAKO sinnvoll wäre. Nach eingehender Prüfung kam das BfS zwar zu dem Schluss, dass Ziele und Themen der Studie weiterhin relevant sind. Insbesondere wegen des späten Beginns einer deutschen Studie und dadurch entstehender Probleme hinsichtlich der Erfassung der Exposition (Ausgesetztsein) und notwendiger Expositionskontraste, die im Folgenden näher erklärt sind, ist es jedoch unwahrscheinlich, dass eine deutsche COSMOS-Studie zur Beantwortung der Frage, ob die untersuchte Exposition durch Mobilfunkgeräte gesundheitliche Folgen hat, noch wesentlich beitragen kann. Probleme bei der Erfassung der Exposition Durch die derzeitige Mobilfunktechnik ist es nicht mehr möglich, die Exposition durch Mobilfunkgeräte ausreichend genau zu bestimmen, um einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihr und möglichen gesundheitlichen Wirkungen untersuchen zu können. Zu Beginn der internationalen COSMOS-Studie konnte man die Exposition relativ zuverlässig schätzen, da die Nutzungsdauer des Mobiltelefons vergleichsweise gut als Maß für die Exposition am Kopf herangezogen werden konnte. Bei den neueren Generationen des Mobilfunks UMTS (3G), LTE (4G) und 5G und den diversen Anwendungen wie Sprach- und Videotelefonie, Chatprogrammen, Social Media oder Datenverkehr ist der Zusammenhang zwischen Nutzungsdauer und individueller Exposition hingegen deutlich schwächer, da viele Faktoren auf die persönliche Exposition einwirken. Die zurzeit verfügbaren Messmethoden können die heutige und zukünftige Exposition im Rahmen einer Kohortenstudie daher nicht aussagekräftig genug erfassen. Es ist auch kein Modell bekannt, mit dem sich aus den verschiedenen Nutzungsparametern ein verwendbares Maß für die Dosis berechnen lässt. Darüber hinaus wären für die deutsche Studie fehlende zuverlässige Informationen über die Exposition der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Beginn der Studie problematisch. Probleme mit mangelnden Expositionskontrasten Neben der Expositionserfassung ist ein weiteres Problem, dass sich die Expositionskontraste am Kopf - also die Unterschiede in der Exposition zwischen Viel- und Wenignutzern, – im Vergleich zu den Anfangszeiten der Mobiltelefonie deutlich verringert haben. Und mit einer weiteren Abnahme ist zu rechnen. Einerseits liegt das an der weitverbreiteten Nutzung mobiler Endgeräte und dem damit verbundenen Fehlen einer nicht exponierten Vergleichsgruppe. Andererseits liegt es an der Abnahme der Häufigkeit hoher Expositionen im Kopf durch die Einführung der neueren Mobilfunkstandards, dem Ausbau der Netze und einem veränderten Nutzungsverhalten ( u.a. vermehrte Verwendung von Kopfhörern, Lautsprechern oder Chatprogrammen). Klicken Sie auf den folgenden Link für die vollständige Bewertung des BfS . Expertengespräch Um die Einschätzung des BfS durch externe Wissenschaftler überprüfen zu lassen, veranstaltete das BfS am 1. Dezember 2022 ein Expertentreffen. Teilnehmende (Extern): Prof . Dr. M. Blettner (ehemals IMBEI, Universitätsmedizin Mainz) Prof . Dr. A. Enders ( TU Braunschweig) G. Schmid (Seibersdorf Laboratories) PD Dr. J. Schüz (International Agency for Research on Cancer: Environment and Radiation) J. Vogel (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) PD Dr. D. Wollschläger (IMBEI, Universitätsmedizin Mainz) Prof . Dr. H. Zeeb (Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS) Teilnehmende ( BfS ): Dr. P. Scholz-Kreisel (WR3, Strahlenepidemiologie und ‐risikobewertung) T. de las Heras Gala (WR3, Strahlenepidemiologie und ‐risikobewertung) Dr. C. Enzenbach ( KEMF , Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder) PD Dr. M. Kreuzer (WR, Wirkungen und Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung ) Dr. J. Kuhne ( KEMF , Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder) Dr. E. Saathoff (WR3, Strahlenepidemiologie und ‐risikobewertung) Dr. M. Schnelzer (WR3, Strahlenepidemiologie und ‐risikobewertung) Dr. G. Ziegelberger ( KEMF , Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder) Die teilnehmenden Expertinnen und Experten waren insgesamt der Ansicht, dass trotz der großen Bedeutung der laufenden COSMOS-Studie der zusätzliche wissenschaftliche Nutzen einer jetzt startenden deutschen COSMOS-Studie wegen der diskutierten Probleme sehr ungewiss ist. In Summe gaben sie daher eine Empfehlung gegen die Durchführung der Studie ab. Damit bestätigten sie die Einschätzung des BfS . Die Untersuchung von gesundheitlichen Wirkungen des Mobilfunks wurde jedoch weiterhin als sehr relevant erachtet. Neben Aspekten der Strahlenwirkung werden hierbei auch soziale und kognitive Aspekte ( bspw. Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen oder psychische Belastung durch Medien) wichtiger, die nicht in den Bereich des Strahlenschutzes fallen. Auch sollen die Expositionserfassung und Dosimetrie verbessert werden. Die Europäische Union ( EU ) fördert dazu bereits mehrere Projekte. Fazit Nach eingehender interner und externer Prüfung wird das BfS keine deutsche COSMOS-Studie durchführen. Dennoch wird das BfS weiter aktiv die Erforschung möglicher gesundheitlicher Effekte von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern verfolgen. Der Fokus wird hierbei unter anderem auf einer verbesserten Expositionserhebung sowie dem Entwickeln neuer Möglichkeiten zum Monitoring von Veränderungen der Exposition im Laufe der Zeit liegen. Stand: 17.05.2024

Ressortforschung

Ressortforschung Zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben lässt das Bundesumweltministerium technisch-wissenschaftliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Schutz des Menschen vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlung klären. Für die Erarbeitung der dazu erforderlichen wissenschaftlich-technischen und rechtlichen Grundlagen stehen dem Bundesumweltministerium einerseits Fachkapazitäten im BfS zur Verfügung und andererseits stellt das Bundesumweltministerium Haushaltsmittel für die Vergabe von Ressortforschungsvorhaben an externe Forschungseinrichtungen bereit. In der BfS -Schriftenreihe "Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz" sind Berichte von Forschungsprojekten veröffentlicht, die im Rahmen des Ressortforschungsplanes des Bundesumweltministeriums verfasst und vom BfS begleitet wurden. Um spezifische Fragestellungen im Strahlenschutz zu klären, konzipiert und initiiert das BfS im Auftrag des Bundesumweltministeriums Untersuchungen, Gutachten und Studien bei Universitäten, Forschungsinstituten, Sachverständigenorganisationen oder Firmen der freien Wirtschaft. Die Forschungsergebnisse werden vom BfS ausgewertet und liefern dem Bundesumweltministerium Entscheidungsgrundlagen und -hilfen, um rechtliche Regelungen vorzubereiten, umzusetzen und zu überprüfen beziehungsweise weiter zu entwickeln. Nur so kann das Bundesumweltministerium seine gesetzliche Verantwortung für den Strahlenschutz im Rahmen der Bundesaufsicht kompetent wahrnehmen. Unter Ressortforschung des Bundesumweltministeriums ist somit das Erarbeiten wissenschaftlicher Grundlagen für die Ressortaufgaben des Bundesumweltministeriums und die Beratung bei diesen Aufgaben zu verstehen. Das unterscheidet Ressortforschung von der allgemeinen Forschungsförderung, die generell in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ( BMBF ) fällt. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des BfS Eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben führt das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) durch in den Bereichen Biologische Strahlenwirkung, Medizinischer Strahlenschutz , Epidemiologie , Dosimetrie , Notfallschutz, Umweltradioaktivität und Risikokommunikation. Bei der Planung und Durchführung des Programms der Ressortforschung, deren Projekte an externe Forschungseinrichtungen zur Vergabe vorgesehen sind, unterstützt das BfS das Bundesumweltministerium fachlich und wissenschaftlich. Es ist insbesondere für die Planung, fachliche Vorbereitung, wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Untersuchungsvorhaben verantwortlich. Wie ist der Ablauf bei Projekten der Ressortforschung, mit denen externe Einrichtungen beauftragt werden? Planung der Forschung Die durchzuführenden Ressortforschungsvorhaben im Bereich des Strahlenschutzes werden jedes Jahr im Ressortforschungsplan des Bundesumweltministeriums festgelegt. Dabei geht der Anstoß für ein Ressortforschungsvorhaben in der Regel von den fachlichen Arbeitseinheiten des BfS oder denen des Bundesumweltministeriums aus, kann aber auch durch Dritte (zum Beispiel Universitätseinrichtungen) erfolgen. Der Ressortforschungsplan listet alle Neuvorhaben auf. Fachbegleitung von Vorhaben Die Vergabe von Forschungsvorhaben erfolgt in der Regel durch Ausschreibung. Die fachliche Vorbereitung der Vergabe und die wissenschaftliche Begleitung während der gesamten Laufzeit eines Vorhabens bis zu seinem erfolgreichen Abschluss ist eine wichtige Aufgabe der BfS -Fachbegleitung. Bewertung der Ergebnisse Damit die Ergebnisse der Ressortforschungsvorhaben zeitnah in die Facharbeit des Bundesumweltministeriums einfließen können, werden die wichtigsten Erkenntnisse von der Fachbegleitung des BfS zusammengefasst und im Hinblick auf Vorbereitung, Überprüfung, Weiterentwicklung oder Umsetzung von rechtlichen Regelungen bewertet. Dokumentation Die im Rahmen von Ressortforschungsvorhaben erarbeiteten Ergebnisse werden in elektronischer Form in der BfS-Schriftenreihe "Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz" oder in der BMUV-Schriftenreihe "Reaktorsicherheit und Strahlenschutz" veröffentlicht. Ältere Veröffentlichungen der BMU-Schriftenreihe stehen als Druckfassungen zur Verfügung. Ergebnisse der Vorhaben zum Strahlenschutz sind zusätzlich im jährlich veröffentlichten Programmreport Strahlenschutzforschung zusammenfassend dargestellt. Stand: 29.05.2024

Glossar

Abklingbecken Ein mit Wasser befülltes Becken, in dem Brennelemente nach dem Reaktoreinsatz so lange lagern, bis die Aktivität und Wärmeentwicklung auf einen gewünschten Wert gesunken ist, so dass eine Handhabung, u.a. zum Abtransport möglich wird. Ableitung radioaktiver Stoffe Ist die Abgabe flüssiger, an Schwebstoffe gebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe auf hierfür vorgesehenen Wegen. (§ 1 Abs. 1 StrlSchV ). Ein Beispiel ist die geordnete und überwachte Abgabe von Fortluft aus Anlagengebäuden. Ableitungswerte Sind Angaben über die Aktivität (also Menge) radioaktiver Stoffe als auch über die hervorgerufene Dosis (also Wirkung) von Ableitungen. Für die durch Ableitung freigesetzten radioaktiven Stoffe hat der Gesetzgeber Grenzwerte festgesetzt (§§ 99 ff. StrlSchV ). Die in Genehmigungen festgelegten Werte (nach § 102 StrlSchV ) liegen in Berlin deutlich unterhalb dieser Grenzwerte. Die tatsächlich freigesetzten radioaktiven Stoffe unterschreiten wiederum in der Regel die genehmigten Werte deutlich. Äquivalentdosis Äquivalentdosis ist die mit einem Qualitätsfaktor gewichtete (multiplizierte) Energiedosis . Der Qualitätsfaktor berücksichtigt die relative biologische Wirksamkeit (die Wirkung ist bei verschiedenen Geweben nicht gleich) der unterschiedlichen Strahlenarten. Die Äquivalentdosis ist deshalb die Messgröße für die biologische Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen. Ihre Einheit ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). Aktivität Aktivität ist die Anzahl von Atomkernen eines radioaktiven Stoffes , die in einem bestimmten Zeitintervall zerfallen. Die Aktivität wird in Becquerel (Einheit im Internationalen Einheitssystem) gemessen und beschreibt die Anzahl der Kernzerfälle eines radioaktiven Stoffes in einer Sekunde. Siehe auch Erläuterung unter Dosis . Anlage, kerntechnische siehe „ kerntechnische Anlage Becquerel Das Becquerel (Kurzzeichen: Bq) ist die Maßeinheit der Aktivität eines “radioaktiven Stoffes”/sen/uvk/umwelt/strahlenmessstelle/glossar/#radioaktiver: und gibt an, wie viele Kernzerfälle pro Sekunde stattfinden. Betreiber/in Der Inhaber einer Genehmigung gemäß § 7 Atomgesetz zum Betrieb einer kerntechnischen Anlage . Brennelemente Brennelemente enthalten Kernbrennstoff . Sie bestehen meist aus einer Vielzahl von Brennstäben und sind wesentlicher Bestandteil des Reaktorkerns einer kerntechnischen Anlage . Dekontamination Alle Maßnahmen und Verfahren zur Beseitigung einer möglichen radioaktiven Verunreinigung einer Person oder eines Objekts (z.B. Geräte, Kleidung, Körperteile). Dialoggruppe Gesprächskreis durch ein Vorhaben direkt oder indirekt berührter Bürgerinnen und Bürger aus der Umgebung, Vertreterinnen und Vertreter von Parteien, Initiativen und Umweltorganisationen sowie sonstige interessierte Personen aus der Öffentlichkeit. Ziel ist es, das Vorhaben aktiv mit dem Vorhabenträger zusammen zu diskutieren und evtl. mitzugestalten. Darüber hinaus treffen sich die am Dialogverfahren des BER II Beteiligten ohne Vertreter des HZB im Rahmen der sogenannten Begleitgruppe. Dosimetrie Lehre von den Verfahren zur Messung der Dosis bzw. der Dosisleistung bei der Wechselwirkung von ionisierender Strahlung mit Materie. Dosis Die Dosis ist ein Maß für die Strahlenwirkung. Siehe auch die Erläuterungen zu Energiedosis , Organdosis , Effektive Dosis . Dosisleistung Dosis, die in einem bestimmten Zeitintervall erzeugt wird. Die Einheit ist Sievert oder Gray pro Zeitintervall. Effektive Dosis Die Effektive Dosis berücksichtigt die unterschiedliche Empfindlichkeit der Organe und Gewebe bezüglich stochastischer (zufallsgesteuert auftretender) Strahlenwirkungen. Dazu werden die spezifizierten Organdosen mit einem Gewebe-Wichtungsfaktor multipliziert. Die Effektive Dosis erhält man durch Summation der gewichteten Organdosen aller spezifizierten Organe und Gewebe, wobei die Summe der Gewebe-Wichtungsfaktoren 1 ergibt. Die Gewebe-Wichtungsfaktoren bestimmen sich aus den relativen Beiträgen der einzelnen Organe und Gewebe zum gesamten stochastischen Strahlenschaden (Detriment) des Menschen bei gleichmäßiger Ganzkörperbestrahlung. Die Einheit der Effektiven Dosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). In der Praxis des Strahlenschutzes werden in der Regel Bruchteile der Dosiseinheit verwendet, zum Beispiel Millisievert oder Mikrosievert Elektromagnetische Strahlung Elektromagnetische Strahlung ist nicht an Materie gebundene Strahlung (kein “Teilchenstrom”), die sich mit Lichtgeschwindigkeit ausbreitet und je nach Energieinhalt (charakterisiert durch die Frequenz oder die Wellenlänge) unterschiedliche Eigenschaften hat. Von den langen zu den kurzen Wellen unterscheidet man Ultralangwelle, Langwelle, Mittelwelle, Kurzwelle, Mikrowelle, Wärmestrahlung (Infrarot), sichtbares Licht, Ultraviolett, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung. Für Infrarot und für sichtbares Licht besitzen wir Sinnesorgane, die anderen Strahlungsarten können nur über ihre Wirkung oder mit Messgeräten wahrgenommen werden. Im Ultraviolettbereich liegt die Grenze der ionisierenden Strahlung : kürzerwellige Strahlung ionisiert, längerwellige nicht. Gammastrahlung ist die kürzestwellige und energiereichste dieser Strahlungsarten, sie tritt bei Vorgängen in Atomkernen auf. Energiedosis Die Energiedosis beschreibt die Energie, die einem Material mit einer bestimmten Masse durch ionisierende Strahlung zugeführt wird, dividiert durch diese Masse. Die Einheit der Energiedosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Gray (Kurzzeichen: Gy). Entlassung aus dem Atomgesetz Mit der Entlassung aus dem Atomgesetz liegt keine kerntechnische Anlage nach § 2 Abs. 3a Atomgesetz mehr vor. EURATOM-Vertrag Der EURATOM-Vertrag ist einer der Römischen Verträge und damit Bestandteil der Gründungsvereinbarung der Europäischen Union. Das Ziel ist nach Artikel 1 die Schaffung der für die rasche Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern. Kapitel 3 regelt Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung. Fernüberwachungssystem (Reaktorfernüberwachungssystem – RFÜ) Für die deutschen Kernkraftwerke existieren komplexe Messsysteme zur Erfassung von Anlagendaten und Werten der Umweltradioaktivität (KFÜ). Im Falle des Berliner Forschungsreaktors ist ein der KFÜ analog aufgebautes Reaktorfernüberwachungssystem (RFÜ) vorhanden. Das RFÜ erfasst und überwacht vollautomatisch rund um die Uhr Messwerte zum aktuellen Betriebszustand des Forschungsreaktors BER II einschließlich der Abgaben (Emissionen) in die Luft sowie den Radioaktivitätseintrag in die Umgebung (Immission). Freigabe Die Freigabe ist ein Verwaltungsakt (§ 33 Abs. 2 StrlSchV), der die Entlassung von u.a. beweglichen Gegenständen, Gebäuden, Räumen oder Anlagenteilen aus dem Regelungsbereich des Strahlenschutzgesetzes (und auf diesem beruhender Rechtsverordnungen) bewirkt. Er kann Vorgaben zum weiteren Umgang oder zur Verwendung, Verwertung oder Beseitigung der freigegebenen und damit rechtlich als nicht radioaktiv anzusehenden Stoffe enthalten. Freigabeverfahren Nach §§ 31 ff. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) kann die Entlassung von u.a. beweglichen Gegenständen, Gebäuden, Räumen oder Anlagenteilen aus dem Regelungsbereich des “Strahlenschutzgesetzes“https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/: (und auf diesem beruhenden Rechtsverordnungen) auf Antrag bewirkt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die zuständige Behörde einen Freigabebescheid erteilt. Dieser wird erst dann erteilt, wenn festgestellt worden ist, dass die Materialien oder Objekte nicht so stark strahlen, dass durch sie ein Mitglied der Bevölkerung gefährdet werden könnte. Hierfür müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, die (z. B. durch Messung) überprüft werden. Der Freigabebescheid kann zusätzliche Festsetzungen enthalten, wonach die freigegebenen Objekte nur dann als nicht radioaktive Objekte gelten, wenn mit ihnen in bestimmter Weise weiter umgegangen wird. Durch die freigegebenen Stoffe darf für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis bis zu 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten (10-Mikrosievert-Konzept). Formelles Verfahren Ist ein auf Antrag erfolgendes behördliches Prüfungsverfahren mit dem Ziel einer Bescheidung durch die zuständige Behörde. Je nach Thematik können sich formelle Genehmigungsverfahren über Jahre erstrecken. Fortluft Der Begriff Fortluft stammt aus der Lüftungs- und Klimatechnik und bezeichnet den Teil der geführten Abluft, welcher nicht weitergenutzt und in die Atmosphäre abgegeben wird. Halbwertszeit Die Zeit, in der die Hälfte der Menge der Atomkerne eines bestimmten radioaktiven Stoffes zerfallen ist. Nach zwei Halbwertszeiten liegt demnach noch ein Viertel der Anfangsmenge vor, nach drei Halbwertszeiten ein Achtel usw. Nach zehn Halbwertszeiten ist die Menge und die Aktivität eines radioaktiven Stoffes auf 1/1024 oder rund ein Promille des Anfangswertes gesunken usw. Die Halbwertszeit ist charakteristisch für eine bestimmte radioaktive Atomkernsorte („Nuklid“). Herausgabeverfahren Nicht jeder Stoff oder Gegenstand in einer kerntechnischen Anlage , der von einer Genehmigung nach § 7 Atomgesetz umfasst ist, ist zwingend radioaktiv kontaminiert oder aktiviert . Stoffe, Gegenstände, Gebäude oder Bodenflächen, die nachweislich von Vornherein weder radioaktiv kontaminiert noch aktiviert sind, fallen nicht unter das in der Strahlenschutzverordnung geregelte Freigabeverfahren . Ein klassisches Beispiel ist ein Anlagenzaun, der in der Genehmigung gefordert wird (also zum genehmigten Bereich gehört), aber nie mit Strahlung oder radioaktiven Stoffen in Verbindung stand. Das Herausgabeverfahren stellt daher ergänzend sicher, dass die Entlassung auch dieser Materialien aus dem atomrechtlichen Genehmigungsbereich überwacht wird. Das Verfahren wird behördlich begleitet. Das Herausgabeverfahren wird grundsätzlich in der Genehmigung zu Stilllegung und Abbau einer kerntechnischen Anlage festgelegt und im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren, d.h. bei der nachfolgenden Stilllegung und dem Abbau der kerntechnischen Anlage, angewendet. IAEA Internationale Atomenergie-Organisation IMIS Das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt ( IMIS ) dient dazu, die Radioaktivität in der Umwelt zum Schutz der Bevölkerung zu überwachen, und ist im Strahlenschutzgesetz verankert. Die Überwachungsaufgaben werden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. INES INES steht für International Nuclear and Radiological Event Scale und ist eine Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse in kerntechnischen Anlagen (Kernkraftwerken, Zwischenlager etc.), aber auch allgemein bei sämtlichen Ereignissen im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen . Informelles Verfahren Das informelle Verfahren ist vom formellen Genehmigungsverfahren zu unterscheiden. Es dient zunächst ausschließlich der frühzeitigen Information aller potentiell Betroffenen eines bestimmten Vorhabens und steht in der alleinigen Verantwortung des Vorhabenträgers. Das informelle Verfahren umfasst z.B. Informationsveranstaltungen oder eine erweiterte Medienpräsenz. Es steht dem Vorhabenträger weiterhin zu, bei Bedarf eine Dialoggruppe einzurichten, der eine aktive Mitwirkung vorbehalten sein kann. Iodblockade Bei einem Unfall in einer kerntechnischen Anlage kann unter anderem auch radioaktives Iod freigesetzt werden. Durch die rechtzeitige Einnahme von hochdosierten Iodid-Tabletten kann die – Iod speichernde – Schilddrüse mit nicht radioaktivem Iod gesättigt und so die Aufnahme radioaktiven Iods verhindert werden. Siehe auch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ionisierende Strahlung Strahlung, die so energiereich ist, dass sie beim Auftreffen auf Luftmoleküle aus diesen Elektronen herausschlagen, also sie ionisieren kann. Dabei wird üblicherweise bei dem Begriff “Strahlung” nicht zwischen lichtartiger Strahlung (Röntgenstrahlung oder Gammastrahlung) und Strömen energiereicher Teilchen (Alphastrahlung, Betastrahlung, Neutronenstrahlung usw.) unterschieden – für die Naturwissenschaft ist ein Scheinwerferstrahl ein “Strahl”, ein Wasserstrahl aber auch (diese beiden sind aber nicht ionisierend). Mehr zu ionisierender Strahlung und deren Wirkung beim Bundesamt für Strahlenschutz . Katastrophenschutzplan Er beschreibt Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Umgebung des Forschungsreaktors BER II und dient dem Zweck, die Zeit zwischen einem Schadensereignis und den zu treffenden Einsatzmaßnahmen optimal zu nutzen und damit die Schäden in der Umgebung zu begrenzen, die bei einem schweren Unfall entstehen können. Dabei beschreibt der Katastrophenschutzplan die der Planung zugrundeliegende Ausgangslage, das gefährdete Gebiet, die Aufgaben der Gefahrenabwehr und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen. Kerntechnische Anlage Kerntechnische Anlagen sind ortsfeste Anlagen, die eine Genehmigung nach Atomgesetz benötigen. Hierunter fallen im eigentlichen Sinn Anlagen zur Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung, Spaltung oder Aufbewahrung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe, die alle eine Genehmigung nach § 7 des Atomgesetzes benötigen. Gemäß § 2 Abs. 3a des Atomgesetzes gelten außerdem folgende Einrichtungen als „kerntechnische Anlagen“: Anlagen zur Aufbewahrung von bestrahlten Kernbrennstoffen nach § 6 Abs. 1 oder Abs. 3 Atomgesetz, Anlagen zur Zwischenlagerung für radioaktive Abfälle, wenn die Zwischenlagerung direkt mit einer vorstehend bezeichneten kerntechnischen Anlage in Zusammenhang steht und sich auf dem Gelände der Anlage befindet. Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen sonst umgegangen wird (nach § 9 des Atomgesetzes), werden gelegentlich als „kerntechnische Einrichtung im weiteren Sinn“ in die Definition einbezogen. Kernbrennstoffe Was unter den Begriff „Kernbrennstoff“ zu verstehen ist, wird in § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes genauer definiert. Danach sind Kernbrennstoffe eine Teilgruppe der radioaktiven Stoffe , und zwar “besondere spaltbare Stoffe“ u.a. in Form von Plutonium 239, Plutonium 241 oder mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertem Uran. Mehr zu Kernbrennstoffen wird hier angeboten. Kerntechnisches Regelwerk Die Nutzung der Kernenergie ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze, Verordnungen, Regelungen, Leit- und Richtlinien geregelt. Unterhalb der Gesetzes- und Verordnungsebene werden die Anforderungen durch das kerntechnische Regelwerk weiter konkretisiert. Weitere Informationen, u.a. auch zur Regelwerkspyramide, finden sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) . Kontamination Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 19 der Strahlenschutzverordnung eine Verunreinigung von Arbeitsflächen, Geräten, Räumen, Wasser, Luft usw. durch radioaktiven Stoffe . Unter Oberflächenkontamination versteht man die Verunreinigung einer Oberfläche mit radioaktiven Stoffen. Für Zwecke des Strahlenschutzes wird bei der Oberflächenkontamination zwischen festhaftender und nicht festhaftender (ablösbarer) Kontamination unterschieden. Bei nicht festhaftender Oberflächenkontamination kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich radioaktive Stoffe ablösen und verbreitet werden.“ Kontrollbereich siehe Strahlenschutzbereich Landessammelstelle Berlin (ZRA) Der Gesetzgeber verpflichtet jedes Bundesland eine Landessammelstelle für radioaktive Abfälle einzurichten. Diese nimmt Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung an, jedoch Betriebs- oder Stilllegungsabfälle von Kernkraftwerken oder anderen kerntechnischen Anlagen nur in speziell gelagerten Fällen mit besonderer Erlaubnis. Das Land Berlin hat dem Helmholtz-Zentrum Berlin den gesetzlichen Auftrag zum Betrieb der Berliner Landessammelstelle für radioaktive Abfälle, genannt „Zentralstelle für radioaktive Abfälle“, ZRA , übertragen. Die ZRA übernimmt folglich als Berliner Landessammelstelle schwach- und mittelradioaktive Abfälle , die z.B. bei Anwendern radioaktiver Stoffe in der Industrie, in der Medizin sowie in Forschung und Lehre des Landes Berlin anfallen. Mediator*in Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet “Vermittler“. Umgangssprachlich wird ein Mediator*in auch als Streitschlichter*in bezeichnet, da die Aufgabe darin besteht, einen Konflikt zwischen mehreren Parteien friedlich zu lösen. Meist gestaltet sich die Lösung in Form eines Kompromisses oder eines Vergleichs. Megawatt (MW) siehe Watt . Meldekategorien (siehe auch meldepflichtiges Ereignis ) Gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung werden meldepflichtige Ereignisse nach der Frist, in der die Aufsichtsbehörden unterrichtet werden müssen, in unterschiedliche Meldekategorien unterteilt. Sie werden im Einzelnen in den Anlagen 1 bis 5 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung aufgeführt. Meldepflichtiges Ereignis Vorkommnis, das nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Es handelt sich dabei bei weitem nicht nur um Unfälle oder Störfälle; diese machen erfahrungsgemäß nur einen sehr kleinen Bruchteil der meldepflichtigen Ereignisse aus. Zu melden sind (als „Normalmeldung“) unter anderem alle Abweichungen vom Normalzustand, die eine sicherheitswichtige Einrichtung beeinträchtigen könnten, auch wenn selbst deren Ausfall noch keine Gefahr darstellen würde. Ein Beispiel für eine Normalmeldung bei einem Forschungsreaktor (Bericht Seite 3 und 7) finden Sie hier . Wesentlichere Befunde sind als Eilmeldung oder gar als Sofortmeldung in das Meldesystem einzubringen. Meldepflichtige Ereignisse werden entsprechend in verschiedene Meldekategorien unterteilt. Weitere Informationen stellt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hier . Mikrosievert Sievert ist die Maßeinheit der effektiven Dosis , benannt nach dem schwedischen Mediziner und Physiker Rolf Sievert. 1 Mikrosievert (µSv) sind 0,000 0001 Sievert (Sv). Bsp.: Eine Zahnaufnahme erzeugt pro Anwendung eine Dosis von weniger als 10 µSv. Millisievert 1 Millisievert (mSv) sind 1000 Mikrosievert (µSv) oder 0,001 Sievert (Sv). Bsp.: Die Dosis einer Ganzkörper-Computertomographie eines Erwachsenen beträgt pro Anwendung ca. 10 mSv. Mittelradioaktive Abfälle siehe Radioaktiver Abfall Neutronen Neutronen sind ungeladene Elementarteilchen. Sie werden insbesondere bei der Kernspaltung freigesetzt. Die Kernspaltung ist nur für schwere Atomkerne (z.B. vom Element Uran) charakteristisch. Die Neutronenstrahlung besitzt wie die Gammastrahlung ein hohes Durchdringungsvermögen und erfordert zur Abschirmung ebenfalls einen stärkeren Einsatz von Abschirmmaterialien. Mehr zu Neutronen und Neutronenstrahlung finden Sie hier . Organdosis Die Organdosis berücksichtigt die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Arten ionisierender Strahlung (bei gleicher Energiedosis). Sie ist das Produkt aus der Organ-Energiedosis und dem Strahlungs-Wichtungsfaktor. Beim Vorliegen mehrerer Strahlungsarten ist die gesamte Organdosis die Summe der ermittelten Einzelbeiträge. Die Einheit der Organdosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv). Ortsdosis Ortsdosis ist eine operative Messgröße zur Abschätzung der Strahlenmenge an einem Ort und ist definiert als die Äquivalentdosis für Weichteilgewebe (z.B. Fettgewebe und Muskelgewebe), gemessen an einem bestimmten Ort. Ortsdosisleistung (ODL) Die Ortsdosisleistung ist die pro Zeitintervall erzeugte Ortsdosis. Die Ortsdosis ist die Äquivalentdosis für Weichteilgewebe (z.B. Muskelgewebe oder Fettgewebe), gemessen an einem bestimmten Ort. Personendosis Personendosis ist eine operative Messgröße zur Abschätzung der von einer Person erhaltenen Dosis und ist definiert als die Äquivalentdosis gemessen an einer repräsentativen Stelle der Körperoberfläche. Personendosimeter Messgeräte zur Bestimmung der Personendosis als Schätzwert für die Körperdosis einer Person durch externe Bestrahlung (§§ 66 und 172 StrlSchV ). Radioaktiver Stoff Radioaktive Stoffe ( Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) im Sinne von § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes sind alle Stoffe, die folgende Bedingungen erfüllen: Sie enthalten ein oder mehrere Radionuklide und ihre Aktivität oder spezifische Aktivität kann im Zusammenhang mit der Kernenergie oder dem Strahlenschutz nicht außer Acht gelassen werden. Wann die Aktivität oder spezifische Aktivität eines Stoffes nicht außer Acht gelassen werden kann ist in den Regelungen des Atomgesetzes (§ 2 Absatz 2 AtG) oder der Strahlenschutzverordnung festgeschrieben. In der Bundesrepublik sind Stoffe mit zerfallenden Atomkernen daher kein „radioaktiver Stoff“, wenn in der Strahlenschutzverordnung festgelegt ist, festgelegt ist, dass die entstehende Strahlung unwesentlich ist. Solche Festlegungen findet man z.B. in § 5 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Das neue Strahlenschutzgesetz greift in seinem § 3 diese Definition aus dem Atomgesetz auf. Mehr zu Grenzwerten im Strahlenschutz finden Sie hier . Radioaktivität Radioaktivität ist die Eigenschaft bestimmter Stoffe, sich spontan (ohne äußere Wirkung) umzuwandeln (zu „zerfallen“) und dabei charakteristische Strahlung (ionisierende Strahlung) auszusenden. Die Radioaktivität wurde 1896 von Antoine Henri Becquerel an Uran entdeckt. Wenn die Stoffe, genauer gesagt, die Radionuklide, in der Natur vorkommen, spricht man von natürlicher Radioaktivität; sind sie ein Produkt von Kernumwandlungen in Kernreaktoren oder Beschleunigern, so spricht man von künstlicher Radioaktivität. Mehr über die Wirkung ionisierender Strahlung finden Sie hier . Röntgenstrahlung Durchdringende elektromagnetische Strahlung mit einem Frequenzspektrum (und Energie) zwischen Ultraviolettstrahlung und Gammastrahlung. Mehr zum Thema „Wie wirkt Röntgenstrahlung?“ finden Sie hier . Auch bei Röntgenstrahlung gelten die Grundsätze des Strahlenschutzes. Mehr dazu wird hier angeboten. Rückbauverfahren Der Abbauprozess einer kerntechnischen Anlage , welcher typischerweise aus verschiedenen Verfahrensschritten besteht, z.B. Dekontamination, Demontage, Gebäudeabriss. Sicherheitsbericht Der Sicherheitsbericht ist Teil der einzureichenden Antragsunterlagen zu Stilllegung und Rückbau einer kerntechnischen Anlage . Er legt die relevanten Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz dar. Er soll außerdem Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob die mit der Stilllegung und dem Abbau verbundenen Auswirkungen sie in ihren Rechten verletzen könnten. Sperrbereich siehe Strahlenschutzbereich Stilllegung Die Stilllegung einer kerntechnischen Anlage besteht hauptsächlich aus dem Rückbau (siehe Rückbauverfahren ) des nuklearen Teils und der Entsorgung des radioaktiven Inventars „(Gesamtheit der in einer kerntechnischen Anlage enthaltenen radioaktiven Stoffe). Zielsetzung ist die Beseitigung der Anlage und Verwertung der Reststoffe so weit wie möglich. Stilllegungsverfahren Der Begriff „Stilllegungsverfahren“ bezeichnet den Gesamtprozess von der Einreichung des Grundantrages bis zur endgültigen Entlassung der kerntechnischen Anlage aus dem Atomgesetz. Strahlendosis siehe Dosis Strahlenexposition Ist ein Synonym für Strahlenbelastung. Bezeichnung für die Einwirkung ionisierender Strahlung auf Lebewesen oder Materie. Strahlenschutz (nur bezogen auf die schädigende Wirkung ionisierender Strahlung) Strahlenschutz dient dem Schutz von Menschen und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender Strahlung aus natürlichen oder künstlichen Strahlenquellen. Strahlenschutzbeauftragter Nach § 43 bis 44 der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) die Person, die neben dem Strahlenschutzverantwortlichen (Genehmigungsinhaber) in einem Betrieb für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften im Rahmen seiner Befugnisse verantwortlich ist. Strahlenschutzbereich Strahlenschutzbereiche sind räumlich abgrenzbare Bereiche, die aus Strahlenschutzaspekten besonders überwacht und kontrolliert werden. Sie unterteilen sich in Überwachungsbereich, Kontrollbereich und Sperrbereich. Überwachungsbereich Nicht zum Kontrollbereich (und nicht zum Sperrbereich) gehörende betriebliche Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 50 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 50 Millisievert: erhalten können. Der Zutritt zu einem Überwachungsbereich darf aus gesundheitlichen Gründen nur erlaubt werden, wenn Personen eine dem Betrieb dienende Aufgabe wahrnehmen oder ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs-, Begleit- oder Tierbegleitperson erforderlich ist, sie Auszubildende oder Studierende sind und der Aufenthalt in diesem Bereich zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist oder sie Besucher sind. Kontrollbereich Sind Strahlenschutzbereiche, die aus Strahlenschutzaspekten besonders überwacht und kontrolliert werden und in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehr als 15 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehr als 150 Millisievert erhalten können. Der Zutritt zu einem Kontrollbereich darf aus gesundheitlichen Gründen Personen nur erlaubt werden, wenn sie zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge tätig werden müssen, ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs-, Begleit- oder Tierbegleitperson erforderlich ist und eine zur Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Berufs berechtigte Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, zugestimmt hat oder bei Auszubildenden oder Studierenden dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist. Sperrbereich Bereiche des Kontrollbereichs, in denen die Ortsdosisleistung höher als 3 Millisievert (mSv) durch Stunde sein kann. Der Zutritt zu einem Sperrbereich darf aus gesundheitlichen Gründen nur erlaubt werden, wenn sie zur Durchführung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge oder aus zwingenden Gründen tätig werden müssen und sie unter der Kontrolle eines Strahlenschutzbeauftragten oder einer von ihm beauftragten Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, stehen oder ihr Aufenthalt in diesem Bereich zur Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe an ihnen selbst oder als Betreuungs- oder Begleitperson erforderlich ist und eine zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs berechtigte Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, schriftlich zugestimmt hat. Es gelten spezielle Reglungen für Schwangere. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Umweltverträglichkeitsprüfung im Stilllegungsgenehmigungsverfahren des Forschungsreaktors BER II: Die Durchführung einer UVP dient der frühzeitigen Feststellung, Erkennung und Bewertung der möglichen Auswirkungen des Rückbaus des Reaktors für Menschen, Tiere, Pflanzen sowie auf die Qualität der Böden, Luft, Gewässer, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Schutzgüter. Die Durchführung der UVP ist bei der Stilllegung von Reaktoranlagen ab 1 kW thermischer Dauerleistung gesetzlich vorgeschrieben (vgl. der Forschungsreaktor BER II hat eine thermische Dauerleistung von 10 Megawatt ). Überwachungsbereich siehe Strahlenschutzbereich Watt Maßeinheit für Leistung. Der Forschungsreaktor BER II hat eine Nennleistung von 10 MW. Zum Vergleich: Ein mittleres Kernkraftwerk hat eine Nennleistung von ca. 1.400 MW. 1 Megawatt (MW) = 1.000.000 Watt (W) > 1 Gigawatt (GW) = 1.000 Megawatt (MW) = 1.000.000 Kilowatt (kW) = 1.000.000.000 Watt (W) Wetterparameter Ist eine Größe wie Temperatur, Windstärke oder Niederschlagsmenge, mit deren Hilfe eine Aussage über die Wetterverhältnisse gewonnen werden kann. Das spielt eine Rolle zum Beispiel bei der Vorhersage der Ausbreitung radioaktiver Stoffe nach einer Freisetzung. ZRA Die Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA) betreibt als Institution der Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH die Landessammelstelle Berlin. Das Atomgesetz verpflichtet jedes Bundesland, eine Landessammelstelle zur Zwischenlagerung der in seinem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten. Zwischenlager Lagerort für radioaktive Abfälle, die aufbewahrt werden müssen, bis man sie an ein Endlager abgeben kann. Es werden Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle ( Brennelemente und Wiederaufarbeitungsabfälle) und Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle unterschieden.

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