Wie wird der UV-Index ermittelt? Kurzwelligere (energiereichere) Anteile der UV -Strahlung verursachen viel eher einen Sonnenbrand als langwelligere (energieärmere) Anteile. Daher wird die UV -Strahlung nach Wellenlängen aufgeschlüsselt gemessen und im Hinblick darauf bewertet, wie wirksam sie ist, einen Sonnenbrand (Erythem) zu erzeugen. So erhält man die sonnenbrandwirksame (erythemwirksame) Bestrahlungsstärke E ery (Einheit: Watt pro Quadratmeter W/m 2 ). Der UV-Index wird aus dem höchsten E ery -Wert pro Tag (Halbstundenwert) berechnet, indem der Zahlenwert mit dem Faktor 40 multipliziert und auf eine ganze Zahl gerundet wird. Der UV-Index ist daher ein reiner Zahlenwert ohne Einheit.
Schutzmaßnahmen bei Laseranwendungen Optische Strahlung von Lasern und konventionellen Lichtquellen unterscheiden sich nicht grundsätzlich in ihren biologischen Wirkungen. Durch die starke Bündelung der Laserstrahlung können jedoch so hohe Intensitäten (Bestrahlungsstärken beziehungsweise Bestrahlungen) erreicht werden, dass damit spezielle Gewebereaktionen hervorgerufen werden können (siehe Biologische Wirkungen ). Bei der Anwendung von Laserstrahlung sind daher besondere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Generell gilt für den sicheren Umgang mit Laserquellen Laserstrahl nicht auf andere Personen richten. Laserstrahl nicht auf reflektierende Oberflächen richten Nicht in den direkten oder reflektierten Strahl blicken. Wenn der Laserstrahl ins Auge trifft, Augen bewusst schließen und abwenden. Keine optischen Instrumente ( z.B. Lupe, Fernglas) zur Beobachtung der Laserquelle verwenden. Der Laserstrahl wird durch derartige Instrumente zusätzlich fokussiert. Gebrauchsanweisung beachten. Niemals die Laserquelle manipulieren. Lasergeräte werden vom Hersteller entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial in verschiedene Klassen eingeteilt. Die Klassifizierung ist in der Regel so gewählt, dass mit zunehmender Klassenzahl die gesundheitliche Gefährdung steigt und umfangreichere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Maßgebend für die Klasseneinteilung ist die DIN-Norm EN 60825-1. Eine hilfreiche Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bieten die Technische Regel Laserstrahlung und die DGUV-Information 203-036 (BGI 5007) "Lasereinrichtungen für Show- und Projektionszwecke". Für die allgemeine Bevölkerung sind Schutzmaßnahmen vor allem bei der Anwendung von Lasern in Diskotheken und bei Veranstaltungen, sowie beim Gebrauch von Laserpointern von Bedeutung (siehe Anwendungen von Laserstrahlung in Alltag und Technik ). Für den privaten Gebrauch dürfen Laser und Laserprodukte nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Laserklassen 1, 2 oder einer eingeschränkten 3R entsprechen und als Verbraucher-Laser-Produkte gekennzeichnet sind. Laserklassen und ihre Gefährdung sowie typische Anwendungen Laserklasse Gefährdung beziehungsweise Schutzmöglichkeit Typische Anwendung 1 Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher. Ein direkter Blick in den Laserstrahl ist dennoch zu vermeiden. Laserpointer, Scanner-Kasse, CD- und DVD-Laufwerke Achtung: Wenn sich der Laser in einem geschlossenen Gehäuse befindet, kann im Gerät eine Laserstrahlungsquelle mit einer höheren Laserklasse verbaut sein. Daher gilt die Zuordnung zur Laserklasse 1 nur für das ungeöffnete Gerät als Gesamtheit. 1M Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 1). Laserdrucker 1C* Vermeidung der Augengefährdung durch Kontaktschutz. Bei Verlust des Hautkontakts wird die zugängliche Strahlung gestoppt oder auf ein Niveau unterhalb von Klasse 1 reduziert. Ausschließlich für Anwendungen an der Haut im direkten Kontakt. Beispiel: Haarentfernungslaser Achtung: Verbaut sind in der Regel Laser der Klassen 3B und 4. 2 Der direkte Blick in den Strahl muss vermieden werden. Bei längerer Betrachtung (über 0,25 Sekunden hinaus) kann es zu Netzhautschäden kommen. Laserpointer, Ziel- und Richtlaser, zum Beispiel zur Landvermessung oder in Wasserwaagen 2M Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 2). Lasertaschenlampen und Projektionslaser (zum Beispiel in Diskotheken) 3A Diese Laserklasse ist mit der Novellierung der DIN EN 60825-1 seit 2001 nicht mehr gültig. Es existieren jedoch immer noch Produkte, die mit dieser Laserklasse gekennzeichnet sind. Anmerkung: Lasereinrichtungen, die nur im sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren, können wie Klasse 2M behandelt werden. Lasereinrichtungen, die nur im UV oder infraroten Bereich emittieren, können wie Klasse 1M behandelt werden. 3R Gefährlich für das Auge. Show- und Projektionslaser, Materialbearbeitungslaser, Laser in Medizin und Kosmetik 3B Gefährlich für das Auge und im oberen Leistungsbereich auch gefährlich für die Haut. 4 Immer gefährlich für das Auge und die Haut. Gilt auch für den reflektierten Strahl. Materialbearbeitungslaser, Show- und Projektionslaser, Laser in Medizin und Kosmetik, Laser in Wissenschaft und Forschung *Gerätespezifische Norm: IEC 60335-2-113; für Deutschland bisher Norm-Entwurf DIN EN 60335-2-113:2015-05; VDE 0700-113:2015-05 Für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist die Person, die die Lasereinrichtung betreibt, verantwortlich. Sie hat unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass die Lasergeräte korrekt klassifiziert und entsprechend gekennzeichnet sind. Beim Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3R und höher müssen für diese Lasereinrichtungen sachkundige Personen als Laserschutzbeauftragte nach Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung ( OStrV ) bestellt werden. Weitere Informationen geben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) sowie Berufsgenossenschaften. Lasergeräte, die unter die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) fallen, müssen gem. § 3 (3) NiSV bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden. Berufsgenossenschaft informiert Betreiber*innen von Diskotheken und Ausrichter*innen von Außenveranstaltungen über den sachgemäßen Einsatz von Lasersystemen Um Licht-Shows interessanter zu gestalten, wurden in den letzten Jahren in Diskotheken und bei Außenveranstaltungen vermehrt Lasersysteme eingesetzt. Es gilt allerdings auch hier, dass die besonderen Lichteffekte bei unsachgemäßem Einsatz bei Beschäftigten und Besucher*innen bleibende Gesundheitsschäden hervorrufen können. Die DGUV-Information 203-036 (BGI 5007) "Laser-Einrichtungen für Show oder Projektionszwecke" soll dabei helfen, Anforderungen aus der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung zu erfüllen. Weiterhin soll den Verantwortlichen eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der darauf erlassenen Verordnungen gegeben werden. Medizinische und kosmetische Anwendungen von Lasergeräten In der Medizin werden Lasergeräte mittlerweile für viele therapeutische und diagnostische Verfahren erfolgreich eingesetzt. Leichte Handhabe und günstiger Preis haben aber dazu geführt, dass leistungsfähige Laser (bis zur Klasse 4) auch für kosmetische Anwendungen genutzt werden, wie zum Beispiel zur Haarentfernung, zur Falten- und Pigmentbeseitigung oder zur Entfernung von Tätowierungen. Ohne das Wissen um die genaue Wirkung und geeignete Schutzvorkehrungen können Kund*innen so einem hohen gesundheitlichem Gefährdungspotenzial ausgesetzt werden. Strahlenschutzkommission fordert: Laseranwendungen an der menschlichen Haut nur durch ausgebildete Ärzt*innen Die Strahlenschutzkommission zeigt mit der Empfehlung "Gefahren bei Laseranwendung an der menschlichen Haut" die Gefahren für die Personen auf, die sich einer kosmetischen Behandlung von Hautveränderungen mit Lasern unterziehen wollen, und stellt Forderungen auf, um Abhilfe vor Gesundheitsgefahren zu schaffen. Die Hauptforderung besteht darin, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die sicherstellen, dass Laseranwendungen an der menschlichen Haut ausschließlich durch speziell dafür ausgebildetes ärztliches Personal erfolgen. Mit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) wurden zum 31.12.2020 einige Anwendungen, wie z.B. die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt gestellt. Das bedeutet, dass die Entfernung von Tätowierungen mit Lasergeräten nur noch von approbierten Ärzt*innen mit entsprechender Fort- oder Weiterbildung durchgeführt werden darf. Seit dem 31.12.2022 müssen professionelle Anwender*innen auch bei Anwendungen wie der Epilation definierte Anforderungen an die Fachkunde erfüllen. Die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde wurden in einer Gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder, mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt, festgelegt. Stand: 03.12.2024
Bildung des körpereigenen Vitamin D Die einzig bekannte positive biologische Wirkung von UV - Strahlung ist die Anregung der Bildung des körpereigenen Vitamin D durch UV -B- Strahlung . Zur Vitamin-D-Bildung ist keine Extra-Portion Sonne nötig. Ein vom Arzt diagnostizierter Vitamin-D-Mangel muss ärztlich behandelt werden. Im Vergleich zur Sonne herrschen in Solarien andere UV -Bestrahlungsstärken. Im UV -A-Bereich kann die Bestrahlungsstärke im Solarium bis zu sechsmal, bei Gesichtsbräunern sogar bis zu zehnmal stärker sein als die der Sonne. UV -A- Strahlung trägt nicht zur körpereigenen Vitamin-D-Bildung bei, jedoch zur Erhöhung des Hautkrebsrisikos. Der Vitamin-D-Stoffwechsel Die einzig bekannte positive biologische Wirkung von UV - Strahlung ist die Bildung des körpereigenen Vitamin D durch UV -B- Strahlung . Dabei wird Provitamin D3, eine Substanz, die in unseren Hautzellen vorhanden ist, durch das Einwirken von UV -B- Strahlung in Prävitamin D3 umgewandelt. Über weitere Stoffwechselprozesse wird letztendlich Vitamin D gebildet. Der von wissenschaftlichen Fachgesellschaften für die Knochengesundheit als wünschenswert angesehene Vitamin-D-Spiegel im Blutserum liegt bei 20 Nanogramm pro Milliliter (50 Nanomol pro Liter) und höher. Von einem Vitamin-D-Mangel gehen diese Fachgesellschaften erst bei einem Vitamin-D-Blutserumspiegel unter 12 Nanogramm pro Milliliter (30 Nanomol pro Liter) aus. Nur UV -B-Strahlung ermöglicht die Vitamin-D-Bildung Für die körpereigene Vitamin-D-Bildung ist die UV -B-Strahlungsintensität ausschlaggebend: bei zu niedrigen UV -B-Strahlungsintensitäten kommt die körpereigene Vitamin-D-Bildung zum Erliegen. Dies ist in Deutschland im Winter der Fall. Bei hohen UV -B-Strahlungsintensitäten – im Frühjahr, Sommer und Herbst - wird dagegen in kurzer Zeit eine ausreichende Menge an Vitamin D gebildet. Zur Vitamin-D-Bildung ist keine Extra-Portion Sonne nötig Es genügt nach derzeitigen Erkenntnissen, Gesicht, Hände und Arme unbedeckt und ohne Sonnenschutz zwei- bis dreimal pro Woche der Hälfte der minimalen sonnenbrandwirksamen UV - Dosis , 0,5 MED (siehe auch "Akute Schädigungen der Haut"), auszusetzen, also der Hälfte der Zeit, in der man sonst ungeschützt einen Sonnenbrand bekommen würde. Beispielsweise bedeutet dies für Menschen mit Hauttyp II bei einem UV-Index von 7 rein rechnerisch eine Bestrahlungszeit von nur ca. 12 Minuten. Längere Bestrahlungen führen laut wissenschaftlichen Studien nicht zu einem Mehr an Vitamin D, sondern erhöhen nur das Risiko für UV -bedingte Gesundheitsschäden. Im Winter sinkt der Vitamin-D-Spiegel im Blutserum Im Winter (Oktober – März in Deutschland) kann es aufgrund der niedrigen UV -B-Strahlungsintensität selbst bei ausgewogener Ernährung zu einem Absinken des Vitamin-D-Spiegels im Blutserum kommen. Die im Sommer angelegten Vitamin-Speicher tragen im Winter zur Vitamin D-Versorgung bei. Ab dem Frühjahr können die Vitamin-D-Speicher, die über die Wintermonate reduziert wurden, wieder aufgefüllt werden. Vitamin-D-Mangel und Risikogruppen Gruppen mit einem besonders hohen Risiko für einen Vitamin-D-Mangel sind Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen zum Beispiel der Leber, der Niere und des Magen-Darm-Traktes. Aber auch Personen mit fehlender oder unzureichender Sonnenexposition, wie ältere immobile Menschen, in Deutschland lebende Menschen mit dunklem Hauttyp sowie traditionell verschleierte Menschen bilden Risikogruppen. Eine besondere Risikogruppe sind Säuglinge. Sie dürfen aufgrund der sehr empfindlichen Haut und der noch unzureichenden Hitzeregulation in keinem Fall direkt der Sonne ausgesetzt werden. Deshalb wird für Säuglinge in Deutschland die Gabe von Vitamin-D-Tabletten zur Rachitis-Prophylaxe bis zum zweiten erlebten Frühsommer, das heißt je nach Geburtszeitpunkt für 12 bis 18 Monate, empfohlen. Ein vom Arzt diagnostizierter Vitamin-D-Mangel muss ärztlich behandelt werden Die Feststellung, ob ein gesundheitlich relevanter Vitamin-D-Mangel vorliegt, kann nur ein Arzt treffen. Bei einem diagnostizierten Vitamin-D-Mangel sollte eine Behandlung mit geeigneten Vitamin-D-Präparaten ärztlich kontrolliert erfolgen. Von einer Behandlung eines Vitamin-D-Mangels durch zusätzliche, nicht ärztlich kontrollierte UV -Bestrahlungen (Sonne oder Solarium) ist dringend abzuraten. Solariennutzung trägt kaum zur Bildung von Vitamin D bei Im Vergleich zur Sonne herrschen in Solarien andere UV -Bestrahlungsstärken. Im UV -B-Bereich ist in Solarien die Bestrahlungsstärke in etwa gleich bis geringer als die der hochsommerlichen Mittagssonne im Mittelmeerraum. Im UV -A-Bereich kann die Bestrahlungsstärke im Solarium bis zu sechsmal, bei Gesichtsbräunern sogar bis zu zehnmal stärker sein als die der Sonne. UV -A- Strahlung trägt nicht zur körpereigenen Vitamin-D-Bildung bei, jedoch zur Erhöhung des Hautkrebsrisikos. Wissenschaftliche Ergebnisse weisen darüber hinaus darauf hin, dass UV -A sogar den Abbau von Vitamin D fördert. Dazu kommt, dass eine erstmalige Solariennutzung in jungen Jahren (unter 35 Jahren) das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken, annähernd verdoppelt. Grund genug, sich für die Vitamin-D-Bildung nicht noch extra den gesundheitsschädigenden Wirkungen künstlicher UV - Strahlung in Solarien auszusetzen. Stand: 25.06.2024
Tumorwachstumsfördernde Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder Eine Pilotstudie des Fraunhofer Instituts aus dem Jahr 2010 fand bei Mäusen, die mit einer nachgewiesenermaßen krebserregenden Substanz behandelt wurden, dass hochfrequente elektromagnetische Felder ( HF - EMF ) eine wachstumsfördernde Wirkung auf die sich entwickelnden Lungen- und Lebertumoren hatten, nicht jedoch für andere Tumoren. HF - EMF allein lösten keinen Krebs aus. Eine an der Jacobs Universität Bremen durchgeführte Folgestudie bestätigte die Ergebnisse der Pilotstudie : es zeigte sich eine tumorwachstumsfördernde Wirkung von HF - EMF auf den durch eine krebserregende Substanz ausgelösten Krebs. Auch hier war die tumorwachstumsfördernde Wirkung nur für Lungen- und Lebertumore sowie z.T. Lymphome, nicht jedoch Gehirn, Niere und Milz zu beobachten. Des Weiteren wurde kein Anstieg der Tumorraten mit steigender Expositionskategorie (Expositions-Wirkungs-Beziehung) gefunden. Weitere Forschung zu möglichen Wirkmechanismen zeigte, dass HF - EMF die durch die krebserregende Substanz ausgelöste DNA -Schädigung nicht fördern und demzufolge nicht an der Tumorentstehung beteiligt sind. Die tumorfördernde Wirkung von HF - EMF entfaltet sich zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Krebs bereits entstanden ist. Bewertung durch das BfS Die Forschungsergebnisse der Pilot- und Folgestudie zeigen in dem gewählten Mausstamm übereinstimmend eine tumorwachstumsfördernde Wirkung von HF - EMF für bestimmte Tumore bei gleichzeitigem Vorliegen einer krebserregenden Substanz. Die HF - EMF - Exposition alleine löste keine Tumore aus, HF - EMF waren auch nicht an der Tumorentstehung beteiligt. HF - EMF beschleunigten das Tumorwachstum, als der Krebs bereits entstanden war. Die tumorwachstumsfördernde Wirkung zeigte sich hauptsächlich für Lungen- und Lebertumore im verwendeten Mausstamm. Der Wirkmechanismus ist unklar. Da die Exposition des Menschen (mit UMTS -Signalen) völlig andere körperinterne Feldverteilungen zur Folge hat ( z.B. werden Lunge und Leber nicht erreicht), kann dieses Ergebnis nicht direkt auf den Menschen übertragen werden. Zudem wurde in anderen Tiermodellen wie Ratten oder einem anderen Mausstamm keine tumorwachstumsfördernde Wirkung von HF - EMF gefunden. In der Gesamtschau der vorliegenden Studienergebnisse geht das BfS daher nicht von einer tumorwachstumsfördernden Wirkung beim Menschen aus. Um zu prüfen, ob es sich bei den Beobachtungen in dem einen Mausstamm um einen Tiermodell-spezifischen Effekt handelt, der nur unter speziellen Versuchsbedingungen zum Tragen kommt, oder ob ein bisher unbekannter und möglicherweise allgemein relevanter Wirkmechanismus zugrunde liegen könnte, vergibt das BfS weitere Forschung. Pilotstudie Methoden In der Pilotstudie des Fraunhofer Instituts [1] wurde trächtigen Mäusen der Tumorinitiator (krebserregende Substanz) Ethylnitrosoharnstoff ( ENU ) verabreicht. Zusätzlich wurden sie mit einem hochfrequenten elektromagnetischen Feld nach dem UMTS Standard chronisch ganzkörperexponiert. Damit sollte überprüft werden, ob HF - EMF die Wirkung des krebsauslösenden ENU verstärken, also ob sie krebsfördernd wirken, ohne selbst Krebs auslösen zu können. Es wurden fünf Tiergruppen untersucht: Kontrolle: Tiere im Zuchtraum, weder mit ENU noch mit HF - EMF behandelt ENU : Tiere im Zuchtraum, ENU verabreicht, nicht mit HF - EMF exponiert Scheinexposition: Tiere in der EMF -Expositionsanlage, aber weder mit ENU noch mit HF - EMF behandelt ENU + HF - EMF : Tiere in der EMF -Expositionsanlage, ENU verabreicht und niedrige HF - EMF -Expositionsstufe (4,8 W/m 2 ) HF - EMF : Tiere in der Expositionsanlage, hohe EMF -Expositionsstufe (48 W/m 2 ), aber kein ENU verabreicht Die HF - EMF - Exposition begann in utero und wurde bis zum Lebensalter von 24 Monaten fortgeführt. Als Tiermodell wurde ein spezieller Mausstamm (B6C3F1) gewählt, der für Experimente mit ENU besonders gut geeignet ist, da er ENU vergleichsweise gut verträgt. Trotz sich entwickelnder Tumoren leben die Tiere dieses Mausstamms recht lange und können somit langfristig mit EMF exponiert werden. Ergebnisse Kontrolltiere, scheinexponierte Tiere und ausschließlich mit HF - EMF exponierte Tiere (Gruppen 1, 3 und 5) zeigten vergleichbare Tumorinzidenzen. Beide mit ENU behandelten Gruppen (Gruppe 2 und 4) zeigten erhöhte Tumorraten. Die durch ENU verursachten Tumorinzidenzen im Gehirn, in der Niere, der Milz und in den Lymphknoten waren relativ niedrig und wurden durch die zusätzliche HF - EMF Exposition in Gruppe 4 nicht weiter beeinflusst. Es wurde aber eine signifikant erhöhte Tumorrate in Lunge und Leber sowie eine Erhöhung der Zahl der metastasierenden Lungentumoren in der ENU/HF- EMF -Gruppe (Gruppe 4) im Vergleich zur ENU - Gruppe (Gruppe 2) beschrieben. Da die Tumorinzidenzen in der Leber aber auch in allen nicht mit ENU behandelten Gruppen (Gruppe 1, 3 und 5) unerwartet hoch gegenüber historischen Kontrollen waren und alle Gruppen mit Helicobacter infiziert waren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Infektion und nicht die Felder zu den erhöhten Krebsraten in der Leber geführt haben. Vom BfS geförderte Wiederholungsstudie Um die Ergebnisse der Pilotstudie zu überprüfen, förderte das BfS die Studie "Tumorpromotion durch hochfrequente elektromagnetische Felder in Kombination mit kanzerogenen Substanzen - synergistische Wirkungen" an der Jacobs Universität Bremen. Die Studie wurde 2015 abgeschlossen, der Abschlussbericht steht im Online- Repositorium DORIS des BfS zur Verfügung. In dieser tierexperimentellen Studie wurde mit einer größeren Anzahl an Versuchstieren und bei mehr Expositionsstufen als in der Pilotstudie untersucht, ob HF - EMF des Mobilfunkstandards UMTS (1,97 GHz ) Entwicklung und Wachstum von Tumoren fördern können. Die Ergebnisse der Pilotstudie konnten im Wesentlichen bestätigt und ausgeweitet werden [2] . Methoden Weibliche B6C3F1-Mäuse wurden lebenslang, beginnend in utero, mit HF - EMF des UMTS -Standards chronisch ganzkörper-exponiert ( SAR 0,04 W/kg , 0,4 W/kg oder 2 W/kg ) oder scheinexponiert. Die Muttertiere erhielten eine Injektion mit dem Tumorinitiator Ethylnitrosoharnstoff ( ENU ), der von den Föten aufgenommen wird. Zusätzlich wurde eine Käfigkontrolle mitgeführt, die weder exponiert, noch scheinexponiert oder mit ENU behandelt wurde. Im Vergleich der HF - EMF -exponierten Gruppen ( SAR 0,04, 0,4 oder 2 W/kg ) mit der scheinexponierten Kontrolle ( SAR 0 W/kg ) wurde geprüft, ob durch die Kombination ENU + HF - EMF am Ende des Untersuchungszeitraums mehr Tumoren auftreten, als mit ENU allein. Untersucht wurden die Organe Gehirn, Lunge, Leber, Niere, Milz und Lymphknoten. Ergebnisse Zwar unterscheiden sich die Ergebnisse beider Studien im Detail, die wesentlichen Ergebnisse der Pilotstudie wurden aber bestätigt. Wie in der Pilotstudie war die Häufigkeit des Auftretens von Tumoren in Gehirn, Nieren oder Milz in allen ENU -Gruppen generell niedrig (unter 10 % ) und wurde durch HF - EMF nicht weiter erhöht. Die mittlere Überlebensdauer lag in beiden Studien in allen ENU -Gruppen unterhalb derjenigen der Käfig-Kontrolle (ohne ENU ), wurde aber durch die zusätzliche UMTS - Exposition nicht weiter beeinflusst. Wie in der Pilotstudie verursachte ENU in Leber und Lunge der scheinexponierten Tiere Krebsraten von mehr als 10% (Käfigkontrolle unter 5 % ). Die Zahl der Leber-Karzinome und der Lungen-Adenome stieg in allen mit ENU und HF - EMF behandelten Gruppen gegenüber den scheinexponierten und nur mit ENU behandelten Tieren signifikant an. Anders als in der Pilotstudie , in der nur eine EMF -Expositionsstufe untersucht wurde, wurde zudem in einer der Untersuchungsgruppen ( ENU + HF - EMF 0,4 W/kg ) ein signifikanter Anstieg der Häufigkeit von Lymphomen beobachtet. In der höher exponierten Gruppe ( ENU + HF - EMF 2 W/kg ) stieg die Häufigkeit von Lymphomen nicht an. Die tumorfördernden Effekte waren bei einigen der untersuchten Leber- und Lungentumorarten bereits in der Gruppe mit dem niedrigsten SAR -Wert von 0,04 W/kg signifikant. Eine Dosis -Wirkungsbeziehung war nicht zu erkennen; in der Pilotstudie wurde dieser Aspekt nicht untersucht. Zusätzliche dosimetrische Untersuchungen Auch wenn die Ergebnisse keine Dosis -Wirkungsbeziehung erkennen ließen, wurde im Abschlussbericht des Vorhabens ein thermisch vermittelter Effekt als Ursache für die Beobachtungen erwogen. Es wurde die Hypothese formuliert, dass Tumoren die absorbierte und in Wärme umgewandelte elektromagnetische Energie nutzen könnten, um schneller zu wachsen. Um diese These zu prüfen, wurde die Dosimetrie der Studie verfeinert: Aus hochauflösenden Magnetresonanzaufnahmen wurden anatomisch korrekte CAD-Modelle von Mäusen unterschiedlicher Altersstufen entwickelt, die repräsentativ für den Entwicklungsstand der Tiere in den unterschiedlichen Projektphasen sind. Diese Modelle wurden eingesetzt, um mittels computergestützter Simulationsverfahren (FDTD-Verfahren) zunächst die SAR - und anschließend die daraus resultierenden Temperaturerhöhungen in den Mäusen auf Organebene zu bestimmen. Da in den ENU+ HF - EMF exponierten Gruppen das Tumorgeschehen nur in Lunge und Leber (und im Lymphsystem), nicht aber in Gehirn, Nieren oder Milz gegenüber den nur mit ENU behandelten Gruppen verstärkt war, könnten entsprechend differenzierte Temperaturerhöhungen in den jeweiligen Geweben die Hypothese der Forschungsnehmer stützen. Eine Unterscheidung von krankem und gesundem Gewebe, zum Beispiel auf Basis der Modellierung einzelner Tumoren, war nicht Bestandteil des Vorhabens. Der Bericht zu den zusätzlichen Untersuchungen ist im Digitalen Online Repositorium und Informations-System des BfS veröffentlicht. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Lunge von allen in den Körpermodellen unterschiedenen Geweben tatsächlich die höchste gemittelte Absorption ( SAR ) aufwies, dass aber der mittlere Temperaturanstieg in diesem Organ nur durchschnittlich war. Lebergewebe zeigte sich sowohl bezüglich der SAR als auch bezüglich des Temperaturanstiegs unauffällig im Vergleich mit anderen Geweben wie zum Beispiel Nieren und Gehirn, die beide nicht von einem veränderten Tumorgeschehen betroffen waren. Ein weiteres Ergebnis der Studie war die Beobachtung, dass insbesondere in der Anfangsphase des Projekts, als die Tiere noch klein waren, die Exposition deutlich höher gewesen sein könnte als geplant. Grund dafür ist eine Feldüberhöhung am Käfigboden, die in der ursprünglichen Dosimetrie nicht berücksichtigt war. Die Bedeutung dieser Feststellung für das beobachtete Tumorgeschehen ist unklar. Es vermindert aber die Möglichkeiten, die Befunde auf im Alltag tatsächlich vorkommende Expositionsszenarien von Menschen zu übertragen (siehe auch Bedeutung für den Menschen ). Vom BfS geförderte Studie zu Wirkmechanismen Um die Wirkmechanismen, die zu den vorliegenden Ergebnissen führen, abzuklären, förderte das BfS von Anfang 2016 bis 2017 an der Jacobs Universität Bremen die Studie "Synergistische Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder in Kombination mit kanzerogenen Substanzen - Kokanzerogenität oder Tumorpromotion?" Es wurde untersucht, ob durch HF - EMF die Aufnahme und/oder die DNA -schädigende Wirkung von ENU bereits im Anfangsstadium des Versuchs verstärkt wird (Kokarzinogenität) oder ob ENU unabhängig von HF - EMF zunächst gleich viele Tumoren verursacht, die dann später durch HF - EMF in ihrem Wachstum und ihrer Ausbreitung gefördert werden (Tumorpromotion). Die Studie wurde 2017 abgeschlossen [3] , der Abschlussbericht ist im Online- Repositorium DORIS des BfS veröffentlicht. Methoden Es wurde zunächst identisch wie in der vorherigen experimenteller Tierstudie vorgegangen: trächtige Mäuse wurden mit HF - EMF nach dem UMTS -Standard exponiert bzw. scheinexponiert ( SAR 0, 0,04 oder 0,4 W/kg ) und erhielten eine Spritze mit ENU . Um die frühen Effekte der Kombination aus ENU und HF - EMF zu untersuchen, die auf einen kokarzinogenen Effekt hindeuten würden ( s.o. ) wurde jeweils 24, 36 und 72 Stunden nach der Verabreichung von ENU ein Teil der Tiere eingeschläfert. Die Föten wurden entnommen und das Ausmaß der DNA -Schädigung in Gehirn, Lunge und Leber durch immunhistochemische Fluoreszenzfärbung untersucht. Ergebnisse Die wenigsten DNA -Schäden waren in den Gehirnen festzustellen, die meisten in der Leber. Die statistische Analyse ergab keine signifikanten Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Expositionsgruppen einschließlich der scheinexponierten Gruppe. HF - EMF fördern also die DNA -Schädigung durch ENU nicht, es handelt sich nicht um einen kokanzerogenen Effekt. Das bedeutet, dass die im Tiermodell Maus beobachteten erhöhten Krebsraten in Leber und Lunge auf einem später auftretenden tumorfördernden Effekt (Tumorpromotion) beruhen. Diskussion Welcher Wirkmechanismus dem beschriebenen tumorwachstumsfördernden Effekt zugrunde liegt, ist unklar. Es gibt Hinweise, dass sich die dielektrischen Gewebeeigenschaften von Lebertumoren und gesundem Gewebe der Leber beim Menschen unterscheiden [4] und dass HF - EMF in Tumoren stärker absorbiert werden. Das Gewebe der Leber ist bei allen Säugetieren ähnlich, deswegen gilt dieser Befund vermutlich auch für Mäuse. Die zusätzlich aufgenommene Energie könnte vom Tumorgewebe für ein schnelleres Wachstum genutzt werden. Der Anstieg der Tumorraten in einzelnen Organen korrelierte kaum mit den organspezifischen SAR -Werten und dem Temperaturanstieg. Unterschiede in der Exposition sind also vermutlich nicht für die Organspezifität des tumorfördernden Effekts verantwortlich. Auffällig ist, dass der Anstieg der Tumorraten nach einer HF - EMF Exposition in den Organen auftrat, in denen ENU eine hohe Anzahl von DNA -Schäden verursacht hat und in denen infolgedessen die Tumorraten bereits ohne eine HF - EMF Exposition relativ hoch waren. Möglicherweise ist der tumorfördernde Effekt der Exposition nicht organspezifisch, macht sich aber erst bemerkbar, wenn bereits viele Tumore durch ENU hervorgerufen wurden. Die Organspezifität der Wirkung von ENU hängt davon ab, wann und wie ENU verabreicht wird und welche Tierart oder -stamm benutzt wurde. Es ist ebenfalls möglich, dass der Metabolismus der Mäuse auf der Ebene des gesamten Organismus durch die Exposition mit elektromagnetischen Feldern beeinflusst wird. Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass die Absorption der Energie der elektromagnetischen Felder zu einer Zunahme des Körpergewichts [5] oder zu einer Abnahme der Futteraufnahme und der metabolische Umsatzrate von Nagetieren [ 6 , 7 ] führen kann. Diese Beobachtungen wurden bei Ganzkörper-Expositionen von 0,4 – 4 W/kg gemacht. Wenn der Metabolismus der Mäuse auf der Ebene des gesamten Organismus durch die Exposition mit elektromagnetischen Feldern beeinflusst würde und dies einen Einfluss auf das Tumorgeschehen hätte, würde dies zu der geringen Korrelation des Tumorgeschehens mit den organspezifischen SAR - und Temperaturwerten passen. Bedeutung für den Menschen Die Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen ist grundsätzlich nur beschränkt möglich. In dem hier vorliegenden Fall liegt die Schwierigkeit insbesondere darin, dass die Ursache der Befunde möglicherweise im Bereich des Energiemetabolismus und der damit zusammenhängenden Thermoregulation liegt. Dies sind physiologische Vorgänge, die stark von der Körpergröße abhängen und sich zwischen Nagetieren und Menschen wesentlich unterscheiden. Die metabolische Umsatzrate des Menschen ist geringer, die Thermoregulation aber wesentlich leistungsfähiger als bei Nagetieren. Außerdem werden bei kleinen Tieren wie Mäusen die inneren Organe ( bspw. Leber und Lunge) stärker von den Feldern erreicht als beim Menschen. Grund hierfür ist, dass die Exposition des Menschen mit Mobilfunksignalen im UMTS -Bereich völlig andere körperinterne Feldverteilungen zur Folge hat. Deswegen kann die Frage nach der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen für keine der Studien beantwortet werden. Bereits die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Tiermodelle ist schwierig. Bei Ratten z.B. ist es möglich, mit ENU Hirntumoren hervorzurufen, zu einer Tumorpromotion durch HF - EMF , in diesem Fall nach dem GSM -Standard, kommt es aber nicht [8] . Ob das an der Tierart, der HF - EMF Frequenz , oder anderen methodischen Unterschieden liegt, ist unklar. Bei einem anderen Mausstamm (AKR-Maus), der genetisch bedingt vermehrt Lymphome ausbildet, hatten HF - EMF des GSM - bzw. des UMTS -Standards keinen krebsfördernden Einfluss [ 5 , 9 ]. Für die am niedrigsten exponierte Gruppe (0,04 W/kg ) wurde in der vom BfS geförderten Wiederholungsstudie eine Exposition gewählt, die unterhalb des für den Menschen empfohlenen Höchstwerts für Ganzkörperexpositionen liegt (0,08 W/kg ). Im Alltag der allgemeinen Bevölkerung kommen aber bereits solche Ganzkörper-Expositionen nicht vor. Relevante Quellen sind Mobilfunkbasisstationen. Typischerweise werden die für solche Anlagen geltenden Grenzwerte bis zu 1 % , in einigen wenigen Szenarien bis zu 10 % ausgeschöpft. Bei lokalen Expositionen, die durch die Verwendung von Mobilfunkendgeräten ( z.B. Smartphones) entstehen, kann der maximal zulässige Wert von 2 W/kg zu einem höheren Prozentsatz ausgeschöpft werden. Dabei handelt es sich aber um kurzfristige Expositionen, bei denen ein möglicher geringfügiger lokaler Temperaturanstieg schnell ausgeglichen wird. Mit der hier vorliegenden dauerhaften Exposition der Mäuse ist die Exposition des Menschen während eines Handy-Telefonats nicht vergleichbar. Zur Ableitung von Grenzwerten können die Ergebnisse nicht herangezogen werden. Sie stützen aber die Empfehlungen des BfS zur Minimierung der Exposition gegenüber HF - EMF . Fazit In der Gesamtschau der vorliegenden Studienergebnisse geht das BfS nicht von einer tumorwachstumsfördernden Wirkung durch hochfrequente elektromagnetischer Felder beim Menschen aus. Um zu prüfen, ob es sich bei den Beobachtungen in dem einen Mausstamm um einen Tiermodell-spezifischen Effekt handelt, der nur unter speziellen Versuchsbedingungen zum Tragen kommt, oder ob ein bisher unbekannter und möglicherweise allgemein relevanter Wirkmechanismus zugrunde liegen könnte, vergibt das BfS weitere Forschung. Literatur [1] Tillmann T, Ernst H, Streckert J, Zhou Y, Taugner F, Hansen V, Dasenbrock C (2010). Indication of cocarcinogenic potential of chronic UMTS -modulated radiofrequency exposure in an ethylnitrosourea mouse model. Int J Radiat Biol 86(7): 529-541. [2] Lerchl A, Klose M, Grote K, Wilhelm AF, Spathmann O, Fiedler T, Streckert J, Hansen V, Clemens M (2015). Tumor promotion by exposure to radiofrequency electromagnetic fields below exposure limits for humans. Biochem Biophys Res Commun 459(4): 585-590. [3] Lerchl A, Klose M, Drees K. "No increased DNA damage observed in the brain, liver, and lung of fetal mice treated with ethylnitrosourea and Exposed to UMTS radiofrequency electromagnetic fields." Bioelectromagnetics 41.8 (2020): 611-616. [4] Peyman A, Kos B, Djoki M, Trotovšek B, Limbaeck-Stokin C, Serša G, Miklavčič D (2015). Variation in dielectric properties due to pathological changes in human liver. Bioelectromagnetics 36(8): 603 - 612. [5] Sommer AM, Streckert J, Bitz AK, Hansen VW, Lerchl A (2004). No effects of GSM -modulated 900 MHz electromagnetic fields on survival rate and spontaneous development of lymphoma in female AKR/J mice. BMC Cancer 4(1): 77. [6] Gordon, C.J., Reduction in metabolic heat production during exposure to radio-frequency radiation in the rat. J Appl Physiol (1985), 1987. 62(5): p. 1814-8. [7] Taberski K, Klose M, Grote K, El Ouardi A, Streckert J, Hansen VW, Lerchl A (2014). Noninvasive assessment of metabolic effects of exposure to 900 MHz electromagnetic fields on Djungarian Hamsters (Phodopus sungorus). Radiat Res 181(6): 617-622. [8] Adey WR, Byus CV, Cain CD, Higgins RJ, Jones RA, Kean CJ, Kuster N, MacMurray A, Stagg RB, Zimmerman G (2000). Spontaneous and nitrosourea-induced primary tumors of the central nervous system in Fischer 344 rats exposed to frequency-modulated microwave fields. Cancer Res 60(7): 1857-1863. [9] Sommer AM, Bitz AK, Streckert J, Hansen VW, & Lerchl A (2007). Lymphoma development in mice chronically exposed to UMTS -modulated radiofrequency electromagnetic fields. Radiation research, 168(1), 72-80. Stand: 07.05.2024
Strahlenschutz bei UV-C-Luftreinigern nur teilweise sichergestellt BfS lässt Desinfektionsgeräte untersuchen Ausgabejahr 2024 Datum 29.04.2024 Raumluftdesinfektion mit UV-C Quelle: abramov_jora/Stock.adobe.com Seit der Corona-Pandemie hat die Desinfektion von Raumluft und Oberflächen mit UV - C - Strahlung an Bedeutung gewonnen. Vor allem öffentlich zugängliche Gebäude wurden seitdem mit UV - C -Luftreinigern ausgestattet, darunter beispielsweise Hotels und Gaststätten oder Arztpraxen. Auch privat kommen die Geräte zum Einsatz. Allerdings birgt die Anwendung von UV - Strahlung auch Risiken für Haut und Augen . Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hat daher 41 Geräte auf ihre Sicherheit im Rahmen eines Forschungsvorhabens testen lassen. Das Ergebnis: Durchdachter, guter UV -Schutz ist möglich und wird teilweise auch umgesetzt. Zugleich gibt es aber Geräte, bei denen eine direkte Gefährdung für Augen und Haut nicht ausgeschlossen werden kann und in einigen Fällen sogar zu erwarten ist. Die Studie zeigt außerdem, dass die Herstellerangaben nicht in allen Fällen das tatsächliche Risiko abbilden. UV - C - Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, Bakterien und Viren abzutöten. Hauptsächliche Einsatzgebiete von UV - C - Strahlung sind die Oberflächenentkeimung, die Raumluftdesinfektion und die Wasseraufbereitung. Die Wirksamkeit hängt von der Dosis ab: Die Bestrahlungsstärke muss groß genug und die Bestrahlungszeit lang genug sein, um Mikroorganismen und Viren im gewünschten Umfang abtöten zu können. Die Wirksamkeit der Geräte wurde in der Studie nicht untersucht. UV-Strahlung nachgewiesenermaßen krebserregend Da UV - Strahlung Haut und Augen schädigen kann und nachgewiesenermaßen krebserregend ist, sollten UV - C -Desinfektionsgeräte grundsätzlich nur so angewandt werden, dass Menschen nicht der Strahlung ausgesetzt sind. Keinesfalls sollte UV - C - Strahlung am Körper eingesetzt werden. In der Studie wurden 41 Geräte mit UV - Strahlenquellen untersucht und hinsichtlich der von den Geräten ausgehenden Gefährdung für Augen und Haut beurteilt. Dazu gehörten insbesondere 20 mobile Luftreiniger, 11 Desinfektionsstäbe und Freistrahler. 41 verschiedene Geräte im Test Quelle: Martina/Stock.adobe.com Am besten schneiden geschlossene Systeme bei mobilen UV -Luftreinigern ab. Immerhin etwa die Hälfte dieser Produktgruppe ist auch für den Einsatz in Kindergärten und Schulen geeignet, da von ihnen kaum oder keine messbare UV - Strahlung abgegeben wird. Bei der Gruppe der Freistrahler zeigt sich hingegen ein deutlich erhöhtes Risiko , für das die vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen der Hersteller nicht in allen Fällen ausreichend sind. Abzuraten ist von einem Heimwerker-Modell zum Selbstbau, das keinerlei Sicherheitsmechanismen vorsieht. Herstellerangaben oftmals unzureichend Die Verantwortung, dass das Produkt sicher ist und somit auch der Schutz vor UV - C - Strahlung bei der Nutzung der Geräte eingehalten wird, liegt in der Verantwortung der Hersteller. Daher wurden in der Studie auch Herstellerinformationen zur sicheren Handhabung bewertet. Der Vergleich der Herstellerangaben mit den Messergebnissen zeigt, dass einige der geprüften Geräte höhere UV - Strahlung abgeben als vom Hersteller angegeben. Des Weiteren wurden einige Geräte falsch oder nicht ausreichend gekennzeichnet, auch im Hinblick auf nötige Warnhinweise. Zur Desinfektion von Luft, Wasser und Oberflächen sowie zur Desinfektion von Lebensmitteln wird UV - C - Strahlung schon seit längerem eingesetzt. Diese Form der Desinfektion kommt nur dann zum Einsatz, wenn sich keine Personen im Raum aufhalten oder die Quelle so verbaut ist, dass anwesende Personen keiner Strahlung ausgesetzt sind. Diese Anwendungsfälle sind aus Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch. Stand: 29.04.2024
Entfernung von Tattoos Die Entfernung eines Tattoos ist schwierig und mit Risiken verbunden. Für die Tattooentfernung werden gepulste Laser der höchsten Laserklasse 4 eingesetzt. Anwender*innen von Lasern am Menschen benötigen solide Fach- und Sachkenntnisse, um mögliche Risiken erkennen und vermeiden zu können. Seit dem 31.12.2020 steht die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt, das heißt, dass nur approbierte Ärzt*innen mit der entsprechenden Fort- oder Weiterbildung Tattoos entfernen dürfen. Wenn die Behandlung nicht sachgerecht durchgeführt wird, kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen, wie Verbrennungen, Pigmentveränderungen, Entzündungen oder Narbenbildung. Laser werden im professionellen Bereich bei der Entfernung von Tätowierungen verwendet Quelle: damiangretka iStock/Getty Images Plus Die Beliebtheit von Tätowierungen hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen. Damit steigt auch die Zahl derer, die aus unterschiedlichen Gründen die Tätowierung wieder entfernen lassen möchten. Dies ist jedoch leichter gesagt als getan und nicht ohne Risiken. Seit dem 31.12.2020 steht die Tatooentfernung unter Arztvorbehalt, das heißt, dass nur approbierte Ärzt*innen mit der entsprechenden Fort- oder Weiterbildung Tattoos entfernen dürfen. Dies ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). So funktioniert die Tattooentfernung Die Energie der optischen Strahlung des Lasergerätes wird – möglichst ausschließlich - von den Farbpigmenten des Tattoos oder auch des Permanent-Make-ups aufgenommen. Dafür muss die Wellenlänge der Laserstrahlung zum aufnehmenden Farbstoff passen. Mit extrem kurzen Laserpulsen gelangt so viel Energie in die Farbstoffpartikel, dass diese in kleine Teile "zerschossen" werden. Die entstehenden Bruchstücke sollen vom Körper abtransportiert oder abgebaut werden. Die Farbpigmente der Tätowiermittel sind komplex zusammengesetzt. Bei der Zerstörung mancher Pigmente können toxische und krebserregende Verbindungen wie Blausäure oder Benzol entstehen. Welche chemischen Stoffe bei ihrer Zersetzung oder Zerstörung entstehen bzw. freigesetzt werden und wie sie sich im Körper verhalten, ist im Detail weitgehend unbekannt. Auch zu möglichen Langzeitwirkungen liegen keine systematischen Untersuchungen vor. Risiken bei der Entfernung von Tattoos Für diese Behandlung wird optische Strahlung mit Bestrahlungsstärken bzw. Energiedichten eingesetzt, bei denen Risiken für die Augen und die Haut bestehen. Bei Lasern der Klasse 4 können Schäden nicht nur durch den direkten Strahl, sondern sogar durch reflektierte Strahlung gesetzt werden. Wenn die Behandlung nicht sachgerecht durchgeführt wird, wenn also z.B. die Auswahl des Lasers und/oder die gewählten Einstellungen nicht den individuellen Erfordernissen entsprechen, kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen wie etwa Verbrennungen, vorübergehenden oder bleibenden Pigmentveränderungen (Über- oder Unterpigmentierung) Entzündungen sowie Narbenbildung. Auch das Verhalten der Kund*innen kann zu unerwünschten Nebenwirkungen beitragen, beispielsweise wenn Vorsichtsmaßnahmen oder Pflegehinweise nicht beachtet oder Substanzen eingenommen oder aufgetragen werden, die die Lichtempfindlichkeit erhöhen. Vorsicht bei pigmentierten Hautveränderungen Gerade innerhalb dunkler Tätowierungen lassen sich pigmentierte Hautveränderungen schlecht erkennen und schwer einordnen. Es besteht das Risiko, dass ein gefährlicher Hautkrebs nicht oder zu spät erkannt wird. Insbesondere beim schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) ist eine möglichst frühzeitige Diagnose für den Therapieerfolg entscheidend. Daher gilt wie bei der Epilation auch bei der Tattooentfernung: Pigmentierte Hautveränderungen wie Muttermale oder Leberflecken dürfen nicht durch die Laserstrahlung oberflächlich verändert oder abgetragen werden. Eine vorherige diagnostische Abklärung durch einen Dermatologen/ eine Dermatologin wird dringend empfohlen. Schutz der Augen ist notwendig Auch die Iris im menschlichen Auge enthält den Farbstoff Melanin und kann die Strahlung absorbieren. Trifft die Strahlung ins Auge, sind bleibende Schäden möglich. Im Fall von Lasern der Klasse 4 gilt dies nicht nur für den direkten, sondern auch für den reflektierten Strahl. Zudem erreichen die eingesetzten Wellenlängen des sichtbaren Lichts und des nahen Infrarot die Netzhaut. Daher müssen die Augen bei der Behandlung unbedingt ausreichend geschützt werden. Seit dem 31.12.2020 ist die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt gestellt. Dies ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Das heißt, dass nur approbierte Ärzt*innen mit der entsprechenden Fort- oder Weiterbildung Tattoos entfernen dürfen. So sind Verbraucher*innen besser vor unerwünschten Effekten geschützt. Stand: 14.03.2024
Unsere Kohlevorräte sind eine unverhoffte Erbschaft, welche die Erben veranlasst, die Grundsätze einer dauerhaften Wirtschaft vorläufig aus den Augen zu verlieren und in den Tag hinein zu leben. Die dauerhafte Wirtschaft muss ausschließlich auf die regelmäßige Benutzung der jährlichen Strahlungsenergie gegründet werden. Wilhelm Ostwald Deutscher Nobelpreisträger, Leipzig 1909 Bernd Felgentreff Mittelstr. 13 a 04205 Leipzig-Miltitz Tel.: 0341 / 94 11 484 Fax : 0341 / 94 10 524 Funktel.: 0178 / 533 76 88 E-Mail: tbs@bernd-felgentreff.de web: www.bernd-felgentreff.de Bürgermeister Ferid Giebler zu den Ergebnissen in Muldestausee Teil 1 „Es liegen etliche natürliche und offensichtlich unerschöpfliche Ressourcen vor unserer Haustür in der Gemeinde Muldestausee. Mit der Mulde und mehreren großen Seen haben wir riesige Wärmespeicher (Seethermie), die nutzbar gemacht werden können. Darüber hinaus ist die Gemeinde mit Ihren 137 km² zu 50 Prozent mit Wald bedeckt und 1/3 der Fläche landwirt- schaftlich genutzte Fläche, welche ein erhebliches Potenzial für biogene Stoffe darstellen, die nutzbar gemacht und nicht über weite Strecken für eine stoffliche Verwertung transportiert werden müssen. …“
Was sind Solarien? Solarien sind UV -Bestrahlungsgeräte, die zur nichttherapeutischen Bestrahlung der menschlichen Haut genutzt werden. Die Bestrahlungsstärke im Solarium entspricht der Bestrahlungsstärke, die von der Sonne am Äquator zur Mittagszeit bei wolkenlosem Himmel und einem Sonnenstand von 90° hervorgerufen wird. Da UV - Strahlung eindeutig nachgewiesen krebserregend ist, rät das BfS dringend von der Nutzung gewerblich betriebener oder häuslicher Solarien ab. Solarien sind UV -Bestrahlungsgeräte, die zur nichttherapeutischen Bestrahlung der menschlichen Haut genutzt werden. Sonnenstudios sind Betriebe der gewerblichen Anwendung von Solarien zu rein kosmetischen Zwecken. Solarien weisen festgelegte Nutzflächen auf und können als Ganzkörper- oder als Teilkörperbestrahlungsgeräte ausgelegt sein. Solarien werden mit künstlichen UV -Strahlungsquellen (Lampen) betrieben, die UV - Strahlung der Spektralbereiche UV -A und UV -B erzeugen. UV -C wird von den heute angewendeten Geräten nicht oder nur mit zu vernachlässigender Intensität abgegeben. Optisch wirksame Bauteile wie Reflektoren, Filter und Acrylglasscheiben bestimmen einzeln und in Kombination die Spektralverteilung und die Bestrahlungsstärke der UV - Strahlung eines Solariums. Bestrahlungsstärken Die entscheidende Bewertungsgröße eines Solariums ist die sonnenbrandwirksame (erythemwirksame) Bestrahlungsstärke E ery auf der Nutzfläche. Für Solarien gilt eine maximal erlaubte erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter (W/m 2 ). Diese Bestrahlungsstärke entspricht der Bestrahlungsstärke, die von der Sonne am Äquator zur Mittagszeit bei wolkenlosem Himmel und einem Sonnenstand von 90° hervorgerufen wird. Zur exakten Erfassung der Bestrahlungsstärke sind aufwändige Messapparaturen (Spektralradiometer) erforderlich. Nur exakt ermittelte Messergebnisse können Grundlage für die Klassifizierung der Geräte und für die Dosierung der UV -Bestrahlungsstärke bei Anwendung der Geräte sein. Betrieb von Solarien rechtlich geregelt Die von einem Solarium abgestrahlte UV - Strahlung ist, wie die natürliche UV - Strahlung der Sonne, krebserregend . Der Betrieb von Solarien in Deutschland ist gesetzlich geregelt. Laut Gesetz darf seit August 2009 die Benutzung von Solarien in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlichen Räumen Personen unter 18 Jahren nicht gestattet werden. Die Betreiber von Solarien sind verantwortlich für die Einhaltung dieses Verbots. Eine Verordnung regelt den Betrieb sowie Einsatz, Aufgaben und Qualifikation von Fachpersonal, Informations- und Dokumentationspflichten. Von Solariennutzung wird abgeraten Eine Solariennutzung bedeutet eine zur natürlichen UV - Strahlung der Sonne zusätzliche, vermeidbare Belastung des menschlichen Körpers mit UV - Strahlung . Aufgrund der eindeutigen Gesundheitsschädigung durch UV-Strahlung rät das BfS dringend davon ab, Solarien zu nutzen, ebenso wie internationale und nationale Wissenschaftsgremien, dermatologische Gesellschaften, Krebsgesellschaften und Strahlenschutzbehörden. Stand: 03.11.2023
Dauerhafte Haarentfernung (Epilation) Um unerwünschten Haarwuchs dauerhaft oder zumindest lange anhaltend zu vermindern, werden Laser oder intensiv gepulste Lichtquellen (IPL-Geräte = Intense Pulsed Light, auch als "Blitzlampen" bezeichnet) verwendet. Am besten funktioniert die Methode, wenn das Haar viel, die Haut hingegen wenig Melanin enthält – also bei dunklen Haaren und hellen bis mittleren Hauttönen. Professionelle Anwender*innen müssen qualifiziert sein. Seit dem 31.12.2022 müssen professionelle Anwender*innen bei der Epilation definierte Anforderungen an die Fachkunde erfüllen. Dies ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) . Die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde wurden in einer Gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder, mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt, festgelegt. Das BfS gibt Tipps für Verbraucher*innen sowohl für die professionelle als auch für die Heimanwendung. Epilation mit IPL-Gerät Quelle: Yakobchuk Olena/stock.adobe.com Um unerwünschten Haarwuchs dauerhaft oder zumindest lange anhaltend zu vermindern, werden Laser oder intensiv gepulste Lichtquellen verwendet. Bei diesen Verfahren werden die für das Haarwachstum verantwortlichen Strukturen im Haarfollikel durch starkes Erhitzen in ihrer Funktion beeinträchtigt oder zerstört. Doch die Techniken bergen Risiken. Anwender*innen sollten sich deshalb ausführlich informieren, bevor sie die Technik einsetzen und sehr sorgfältig damit umgehen. Verwendete Lichtquellen Im Einsatz sind meist starke Laser der höchsten Laserklassen 3B und 4 oder intensive gepulste Lichtquellen ( IPL -Geräte = Intense Pulsed Light, auch als Blitzlampen bezeichnet) Lasergeräte Laser liefern gebündelte Strahlung mit hoher Energie- und Leistungsdichte. Für die dauerhafte Haarentfernung werden häufig Laser mit einer Wellenlänge von 810 Nanometern verwendet. IPL -Systeme Die Strahlung von IPL -Geräten ist hingegen breitbandig, das heißt, sie besteht aus vielen Wellenlängen. Ihr Spektrum umfasst in der Regel Wellenlängen von 250 Nanometern ( UV -C) bis 1.400 Nanometern (Infrarot A). Dieses Spektrum wird typischerweise durch vorgeschaltete Filter auf den Teil des sichtbaren Lichts ab ca. 550 nm und Teile von Infrarot eingeengt. Diese Wellenlängen dringen tief genug in die Haut ein, um die Zielstrukturen im Haarfollikel zu erreichen. Durch die Pulsung wird für jeweils einen kurzen Zeitraum (circa 20 bis 100 Millisekunden pro Blitz) eine hohe Bestrahlungsstärke erzeugt, wodurch die biologische Wirkung gegenüber einer ungepulsten Bestrahlung verstärkt wird. Die Wirkungen (und gegebenenfalls auch die Nebenwirkungen) sind in vieler Hinsicht mit Laserstrahlung vergleichbar. Tipps für Verbraucher*innen Die Anwendung von Lasern oder sonstigen starken optischen Strahlenquellen ist derzeit nicht auf Personen mit medizinischer Ausbildung beschränkt. Auch eine ärztliche Aufsicht über die Behandlung ist derzeit nicht vorgeschrieben. Daher rät das BfS : Professionelle Anwendung Informieren Sie sich vor der Behandlung über die fachliche Qualifikation des Anwenders sowie über Wirkungen, mögliche Nebenwirkungen und Risiken der Behandlung. Seit dem 31.12.2022 müssen professionelle Anwender*innen bei der Epilation definierte Anforderungen an die Fachkunde erfüllen. Dies ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Zum verantwortungsbewussten und fachgerechten professionellen Einsatz hochenergetischer Strahlenquellen am Menschen gehört eine fundierte und umfassende Aufklärung der Kund*innen oder Patient*innen. Heimanwendung Wenn Sie selbst Geräte für die Haarentfernung verwenden, beachten Sie die Gebrauchsanweisungen und die Herstellerempfehlungen. Lassen Sie sich gegebenenfalls ärztlich beraten. Stand: 11.05.2023
Paulini: Bei Luftfiltern vor UV-C schützen Diskussion über Hygienemaßnahmen in Kindergärten und Schulen Darstellung eines Virus Kurz vor Ende der Sommerferien in den ersten Bundesländern rückt die Frage nach mobilen Luftreinigungsgeräten in Kindergärten und Schulen wieder in den Vordergrund. Die Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz ( BfS ), Inge Paulini, erklärt hierzu: "In der Corona-Pandemie können mobile Raumluftreinigungsgeräte in Kindergärten und Schulen eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits bewährten Hygienemaßnahmen sein. Wenn dabei aber UV - C -Strahlung eingesetzt wird, sollte aus Sicht des Bundesamts für Strahlenschutz zusätzlich zur Wirkung der Geräte auf virenbelastete Luft vor allem auch der Schutz des Menschen vor UV - C -Strahlung sichergestellt werden." Erfahrungen mit UV-C-Strahlung nutzen UV-C-Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, Bakterien und Viren abzutöten. Hauptsächliche Einsatzgebiete von UV - C - Strahlung sind die Oberflächenentkeimung, die Raumluftdesinfektion oder die Wasseraufbereitung. Die Wirksamkeit hängt von der Dosis ab: die Bestrahlungsstärke muss groß genug und die Bestrahlungszeit lang genug sein, um Mikroorganismen und Viren im gewünschten Umfang abtöten zu können. BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Da UV - C - Strahlung allerdings Haut und Augen schädigen kann und nachgewiesenermaßen krebserregend ist, sollten UV - C -Desinfektionsgeräte grundsätzlich nur so angewandt werden, dass keine Menschen der Strahlung ausgesetzt sind. "Beim Einsatz von UV - C -Strahlung ist Vorsicht geboten. Kinder müssen mehr noch als Erwachsene vor möglichen Spätfolgen durch UV - C -Strahlung geschützt werden." , betont Paulini. Sie verweist aber auch darauf, dass es bereits zahlreiche Erfahrungen mit der Desinfektion mithilfe von UV - C - Strahlung gibt. "In der Regel kommt diese Form der Desinfektion dann zum Einsatz, wenn sich keine Personen im Raum aufhalten oder die Quelle so abgeschirmt ist, dass anwesende Personen keiner Strahlung ausgesetzt sind. Diese Anwendungsfälle sind aus Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch und sollten auch zum Einsatz gebracht werden" , sagt Paulini. Stand: 29.07.2021
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