Nuklearspezifische Gefahrenabwehr Für die Gefahrenabwehr sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt Fachkompetenz im Strahlenschutz unter anderem auch Behörden der Gefahrenabwehr (Polizei, Landes-Umweltbehörden) und des Katastrophenschutzes (Feuerwehr, Rettungsdienste, Notfallmedizin) im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung. Die Nuklearspezifische Gefahrenabwehr ( NGA ) hilft bei der Bewältigung von Situationen, in denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandelt oder missbräuchlich verwendet wurden. Ferngesteuertes Kettenfahrzeug mit Reinstgermanium-Detektor zur Identfikation von radioaktiven Stoffen ("Manipulator", Übungssituation) Für die Gefahrenabwehr, inklusive der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr, sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt Fachkompetenz im Strahlenschutz unter anderem auch Behörden der Gefahrenabwehr (Polizei, Landes-Umweltbehörden) und des Katastrophenschutzes (Feuerwehr, Rettungsdienste, Notfallmedizin). Nuklearspezifische Gefahrenabwehr ( NGA ) Mit Hilfe der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr ( NGA ) werden Situationen bewältigt, in denen radioaktive Stoffe unbefugt gehandelt oder missbräuchlich verwendet wurden. Auch wenn radioaktive Stoffe verloren oder gefunden werden und dadurch möglicherweise Rechtsgüter (wie das Leben oder die Gesundheit) in Gefahr geraten, arbeiten Polizei- und Strahlenschutzbehörden zusammen. Fordern die zuständigen Behörden in Situationen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr Unterstützung durch das Bundesamt für Strahlenschutz an, kann das BfS Personal, physikalisches, chemisches und medizinisches Fachwissen sowie den Einsatz von Messtechnik zur Gefahrenabwehr beisteuern. Die Vorbereitungen des BfS für den Fall, dass die nuklearspezifische Gefahrenabwehr eingesetzt wird, sind mit den zuständigen Sicherheitsbehörden abgestimmt und werden regelmäßig angepasst. UnterstützungsverBund CBRN Im UnterstützungsverBund CBRN arbeiten Spezialkräfte des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des BfS bei Missbrauch radioaktiver Stoffe zusammen. Bundes- und Landesbehörden können den Verbund bei Bedrohungen durch radioaktive Stoffe zur Unterstützung anfordern. Er gliedert sich dann bedarfsgerecht in die bestehenden Einsatzstrukturen ein. Der UnterstützungsverBund CBRN kann außerdem bei Bedrohungen durch chemische oder biologische Substanzen eingesetzt werden. Zu den wesentlichen Aufgaben des UnterstützungsverBundes CBRN gehört es, Gefahrensituationen zu bewältigen, die sowohl polizeilich als auch radiologisch relevant sind. Zudem berät der UnterstützungsverBund CBRN Landesbehörden und andere Behörden der Gefahrenabwehr regelmäßig bei der Bewertung von Vorfällen. Die am UnterstützungsverBund CBRN beteiligten Behörden bereiten sich durch regelmäßige Übungen und Ausbildungsveranstaltungen auf einen möglichen Einsatz vor. Missbrauch von radioaktivem Material ("Schmutzige Bombe") Im Zusammenhang mit den internationalen Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit und Sicherung hochaktiver radioaktiver Quellen und der Diskussion um Terrorismus und Massenvernichtungswaffen werden immer wieder Szenarien öffentlich diskutiert, die als " Schmutzige Bomben " bezeichnet werden. "Schmutzige Bomben" sind Vorrichtungen mit konventionellem Sprengstoff, denen radioaktive Stoffe beigemischt oder beigefügt sind. Der konventionelle Sprengstoff soll bei diesen Sprengsätzen dazu dienen, die radioaktiven Stoffe in der Umwelt zu verteilen. Die radiologischen Gefahren einer "Schmutzigen Bombe" werden im Allgemeinen überschätzt. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Wie funktioniert Notfallschutz? Welche Szenarien gibt es für den radiologischen Notfall ? Wer macht im Ernstfall was? Das BfS klärt auf - in Videos, Grafiken und Broschüren. Stand: 10.10.2024
Neues Netzwerk für mehr Strahlenschutz-Kompetenz Beim BfS nimmt der "Qualifizierungsverbund Strahlenschutz " seine Arbeit auf Neues Netzwerk soll Qualifizierung stärken Die Strahlenforschung hat in Deutschland einen schweren Stand: Renommierte Institute im Strahlenschutz haben geschlossen. Relevante Angebote zur Ausbildung junger Wissenschaftler*innen sind stark ausgedünnt. Zugleich benötigt das Land hochqualifizierte Strahlenschutz -Fachleute. Denn zum Beispiel im Kampf gegen Krebs entwickelt die Medizin immer effektivere Strahlentherapie-Verfahren. In der Wirtschaft bearbeiten Unternehmen Materialien mit neuartigen Ultrakurzpulslasern. Auch nach dem Abschalten der Kernkraftwerke in Deutschland muss der Notfallschutz gesichert sein, da ausländische Anlagen in Grenznähe weiter laufen. Dort und in vielen Zukunftstechnologien braucht es Strahlenschutz -Fachleute mit Expertise etwa in der Messtechnik, um mit dem Tempo der Innovationen Schritt zu halten. Prof. Dr. Werner Rühm Diesem Ziel der Stärkung der Strahlenschutz -Kompetenz in Deutschland dient ein neuer "Qualifizierungsverbund Strahlenschutz ". Die Geschäftsstelle des Netzwerks ist beim Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) angesiedelt. "Der Qualifizierungsverbund soll den Bedarf an Fachkompetenz im Strahlenschutz ermitteln, bestehende Qualifizierungsangebote sichtbar machen, vorhandene Defizite identifizieren und Lösungen zur Verbesserung aufzeigen" , sagt Prof . Werner Rühm. "Strahlung ist einerseits von großem Nutzen für den technischen und medizinischen Fortschritt. Anderseits ist sie ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Umwelt." Rühm leitet die BfS -Stabsstelle "Zukunft Strahlenschutz ", die im Januar 2023 eingerichtet wurde und die der Sitz der Geschäftsstelle des Verbunds ist. Er ist zudem Vorsitzender der internationalen Strahlenschutzkommission . Dr. Inge Paulini Paulini begrüßt Initiative des Umweltministeriums Der Qualifizierungsverbund wird auf Veranlassung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) aufgebaut. "Das BfS begrüßt die Initiative des BMUV zur Stärkung der Strahlenschutz-Kompetenz in Deutschland. Dafür sind Aus-, Fort- und Weiterbildung im Strahlenschutz unerlässlich" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. Um den Qualifizierungsverbund vorzustellen und bundesweit stärker zu verankern, fand am 5. Dezember 2023 eine Informationsveranstaltung für die Bundesländer und interessierte Ministerien statt. Verbund will viele Interessengruppen an einen Tisch bringen "Es geht - gerade in Zeiten des Fachkräftemangels - um die langfristige Sicherung der Kompetenz auf dem Gebiet der Strahlenforschung und -anwendung in Deutschland" , erläutert Prof . Rühm. "Dabei spielen viele Interessengruppen eine Rolle, auf die die Geschäftsstelle Schritt für Schritt zugehen wird. Die Idee ist es, innerhalb des Verbunds Wissen zu teilen, den Bedarf unter anderem an Schulungen zu bündeln und auch mit der Anbieterseite in den Austausch zu kommen." Strahlenschutzaspekte müssten von Anfang an bei der Entwicklung neuer Technologien mitgedacht werden – sei es in der Medizin, der Raumfahrt, der Kommunikationstechnik, bei Stromnetzen, Kreislaufwirtschaft, im Bauwesen und vielen anderen Bereichen, betont Rühm. Interessierte Institutionen können sich unter der E-Mail QV-Strahlenschutz@bfs.de an den "Qualifizierungsverbund Strahlenschutz " wenden. Stand: 05.12.2023
Anlage 8/2 - Einheitlicher Muster-Rahmenlehrplan gemäß Abschnitt 1.8.1 ADR / RID Teilbereich: Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) 1. Vorwort Ergänzend zu dem einheitlichen Muster-Rahmenlehrplan für die behördlichen Gefahrgutkontrollen gemäß Anlage 8/1 der RSEB soll auch die Aus- und Fortbildung des Personals zur Kontrolle der Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) geregelt werden. 2. Ziele Den Schulungsteilnehmern sollen über die Lerninhalte des allgemeinen Muster-Rahmenlehrplans hinaus die besonderen Anforderungen bzgl. der Klasse 7 vermittelt werden. Hierzu zählen u. a. die Vermittlung der relevanten gefahrgutrechtlichen Vorschriften, der sichere Umgang mit Messgeräten und das richtige Einsatzverhalten. Die atomrechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Vorschriften, die für die Beförderung radioaktiver Stoffe gelten, sollen vorgestellt werden. Die Teilnehmer sollen am Ende der Schulung in der Lage sein, selbstständig Gefahrgutkontrollen bei der Beförderung radioaktiver Stoffe bei den Verkehrsträgern Straße und Schiene durchzuführen. 3. Zielgruppen Zielgruppe der Ausbildung für die Klasse 7 ist das Kontrollpersonal, das bereits einen Grundlehrgang gemäß Anlage 8/1 der RSEB mit Erfolg absolviert oder einen vergleichbaren Kenntnisstand erreicht hat. Zielgruppe der Fortbildung ist das Kontrollpersonal, welches bisher bereits bei der Durchführung von Gefahrgutkontrollen eingesetzt wird. 4. Rahmenlehrplan Der Muster-Rahmenlehrplan für die Ausbildung im Teilbereich der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) trägt Empfehlungscharakter. Er enthält die Mindestanforderungen an Wissensstoff und praktische Ausbildung, die für die Durchführung von behördlichen Gefahrgutkontrollen der Klasse 7 erforderlich sind. Für die Fortbildung des Kontrollpersonals wird kein festgelegter Rahmenlehrplan vorgegeben. Die Inhalte der Fortbildung sind den Erfordernissen bzgl. neuer Techniken, aktuellen Rechtsänderungen und Erkenntnissen aus den eigenen Kontrollen anzupassen. Kleinere Rechtsänderungen mit einem Umfang bis zu 5 Unterrichtseinheiten können auch durch elektronische Medien vermittelt werden. 5. Grundsätze Die Themen sind an zentralen Veranstaltungen von fachlich qualifizierten Personen zu unterrichten. Diese müssen umfangreiche gefahrgutspezifische Kenntnisse sowie Grundkenntnisse im Atomrecht/Strahlenschutzrecht besitzen. Die Anzahl der Teilnehmer soll aufgrund der Komplexität der Vorschriften und der praktischen Übungen möglichst auf 12 bis 16 Seminarteilnehmer begrenzt werden. Jedem Teilnehmer sind die aktuellen Rechtsvorschriften zur Verfügung zu stellen. Es wird empfohlen, den Vortragsanteil auf höchstens 5 Unterrichtseinheiten je Unterrichtstag zu beschränken. Die erfolgreiche Vermittlung der Lehrinhalte soll durch Lernzielkontrollen überprüft werden. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Seminars eine Bescheinigung über die Teilnahme. 6. Zeitansätze Der Zeitansatz der Unterrichtseinheiten für den Gesamtlehrplan beruht auf Erfahrungswerten und kann individuell an die Bedürfnisse der Teilnehmer angepasst werden. Der im Lehr- und Lernschwerpunkt angegebene Zeitrahmen bezieht sich dabei auf Kontrollpersonal ohne Vorkenntnisse bei der Beförderung radioaktiver Stoffe. Die Ausbildung des Kontrollpersonals sowie die bisherige Kontrollerfahrung sind zu berücksichtigen und können den Zeitbedarf erheblich reduzieren. Der Zeitansatz für die regelmäßige Fortbildung des Kontrollpersonals ergibt sich jeweils aus dem Schulungsbedarf aufgrund neuer Techniken, aktuellen Rechtsänderungen und Erkenntnissen aus den eigenen Kontrollen sowie dem vorhandenen Wissensstand des Kontrollpersonals. 7. Übersicht der Lehr-/Lernschwerpunkte Nummer Lehr-/Lernschwerpunkt Unterrichts- einheiten 1. Einführung 1 2. Physikalische Grundlagen 6 3. Gefahrgutrechtliche Bestimmungen des ADR/RID zur Klasse 7 10 4. Atom- und strahlenschutzrechtliche Vorschriften (Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung, Atomrechtliche Entsorgungsverordnung) 3 5. Strahlenschutz 3 6. Strahlungsmessung 8 7. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 2 8. Praktische Ausbildungskontrolle 5 9. Lernzielkontrolle 2 Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten: 40 8. Erläuterung zu den Spalten des Muster-Rahmenlehrplanes (Interner Link) Lehr-/Lernschwerpunkt Die hier vorgegebene Reihenfolge kann in einem begrenzten Rahmen geändert werden. Lehr-/Lerninhalte Hier werden alle verbindlich zu unterrichtenden Inhalte unter Bezug auf die einschlägigen Rechtsvorschriften aufgeführt. Bei den Gliederungspunkten, die auch Vorschriften anderer Klassen beinhalten, sind jeweils die Vorschriften der Klasse 7 zu lehren. S/E (Bedeutung "S" = Straße, "E" = Eisenbahn) Der Rahmenlehrplan ist auf die Verkehrsträger Straße und Eisenbahn abgestellt und kann bei Bedarf spezifisch angewendet werden. Spalten ohne Eintrag sind für beide Verkehrsträger gültig. Lehr-/Lernmethode Diese ist von dem Vortragenden auf Besonderheiten der Seminargruppe abzustimmen. Da der Lehrplan sich an Lehrkräfte wendet, die entweder pädagogisch vorgebildet sind oder langjährige Erfahrungen haben, Lerninhalte zu vermitteln, wird auf eine Erläuterung der einzelnen Methoden ( z. B. Vortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Sachverhaltslösungen, erarbeitender Unterricht, Verwendung von Medien) verzichtet. Stufe Für die Festlegung der Tiefe der Schulung sind folgende Intensitätsstufen zu unterscheiden: Stufe I: Kennenlernen und Wiedergeben (Reproduktion) Stufe II: Ordnen und Verstehen (Reorganisation) Stufe III: Anwenden und Umsetzen (Transfer) Stufe IV: Problemlösen (Analyse, Synthese, Beurteilung) ( UE ) Unterrichtseinheit Eine UE wird mit 45 Minuten angesetzt. Hinweise Diese enthalten sowohl Anregungen zur weiteren Feingliederung der Lehrinhalte als auch zusätzliche Differenzierungen zur Intensität der Themenbehandlung. 9. Weitere Erläuterungen Von besonderer Bedeutung ist der Schutz des Kontrollpersonals vor möglichen Gefährdungen. Dies gilt insbesondere bei festgestellten Mängeln bei der Beförderung radioaktiver Stoffe. Um dies zu gewährleisten, soll den Teilnehmern der sichere Umgang mit den Messgeräten, das entsprechende Einsatzverhalten und die Beachtung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften vermittelt werden. Hinsichtlich der Strahlenexposition des Kontrollpersonals und daraus abzuleitende Maßnahmen, ist sich an dem Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) und der Strahlenschutzverordnung ( StrLSchV ) zu orientieren. Stand: 29. August 2023
Muster-Rahmenlehrplan Lehr-/Lernschwerpunkte: 1. Einführung Lehr-/Lerninhalte S / E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Überblick Regelwerke und deren Rechtsstellung: GGBefG , ADR / RID , GGVSEB AtG , StrlSchG , StrlSchV , AtEV IAEO - und UN -Empfehlungen Vortrag I 1 2. Physikalische Grundlagen Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Aufbau der Atome Ionisierende Strahlung Quellen und Ursachen ionisierender Strahlen (natürliche und künstliche Strahlenquellen, Abgrenzung nicht ionisierender Strahlen) Strahlenarten (Alpha-, Beta-, Gamma- und Neutronenstrahlung) Biologische Wirkung der verschiedenen Strahlenarten Nachweismöglichkeiten Anwendungsgebiete für radioaktive Stoffe (Medizin, Forschung und Industrie) Strahlungsmessung Messgrößen und SI-Einheiten Energiedosis und Äquivalentdosis Dosis und Dosisleistung SI-Vorsätze Exponentialschreibweise Vortrag II 6 3. Gefahrgutrechtliche Bestimmungen des ADR/RID zur Klasse 7 Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Teil 1 Abschnitt 1.2.1 Begriffsbestimmungen Abschnitt 1.6.6 Übergangsvorschriften Kapitel 1.7 Allgemeine Vorschriften Abschnitt 1.8.5 Meldung von Ereignissen Kapitel 1.10 Vorschriften für die Sicherung S Vortrag IV 10 Teil 2 Unterabschnitt 2.2.7.1 Besondere Begriffsbestimmungen Spezifische Aktivität LSA -Stoffe SCO -Gegenstände Radioaktive Stoffe in besonderer Form Spaltbare Stoffe Vortrag, Gruppenarbeit III A 1 und A 2 -Werte und Aktivitätsgrenzen für freigestellte Stoffe oder Sendungen Unterabschnitt 2.2.7.2 Klassifizierung allgemein Klassifizierung von Versandstücken und unverpackten Stoffen: Freigestellte Versandstücke LSA-Stoffe SCO-Gegenstände Typ A-Versandstücke Uranhexafluorid Typ B(U)-, Typ B(M)- oder Typ C-Versandstücke Versandstücke mit spaltbaren Stoffen Vortrag, Gruppenarbeit III Berechnungsbeispiele der Klassifizierung über die Grenzwertbestimmungen von Versandstückarten Teil 3 Inhalte der Tabelle A gemäß Kapitel 3.2 ADR/RID Abschnitt 3.3.1 Sondervorschriften 172, 290, 317, 325, 326, 368, 369 I Praktisches Beispiel zur Einordnung in die Klasse 7 und Prüfung der relevanten Vorschriften, z. B. Prüfstrahler, der mit Messgeräten mitgeliefert wurde (Cäsium 137, 333 kBq ; Iridium 192-Quelle mit 592 GBq ) Teil 4 Abschnitt 4.1.9 Besondere Vorschriften für das Verpacken Versandstückarten Kontaminationsgrenzwerte Verpackung von LSA-Stoffen und SCO-Gegenständen IV Begleitende Erstellung eines Kontrollablaufplanes für den praktischen Einsatz Teil 5 Abschnitt 5.1.5 Allgemeine Vorschriften für die Klasse 7 Beförderungsgenehmigung Zulassung/Genehmigung Bestimmung von Transportkennzahl ( TI ) und Kritikalitätssicherheitskennzahl ( CSI-- Criticality safety index ) Unterabschnitt 5.2.1.7 Kennzeichnung Absatz 5.2.2.1.11 Bezettelung Kapitel 5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbenen Tafeln Absatz 5.4.1.2.5 Dokumentation Teil 6 Kapitel 6.4 Bau-, Prüf- und Zulassungsvorschriften Filmvorführung z. B. "Test von Versandstückmustern" Überblick Teil 7 Abschnitt 7.5.11 CV/CW 33: Vorschriften für die Be- und Entladung sowie für die Handhabung Kapitel 7.6 Vorschriften für den Versand als Expressgut E Teil 8: Kapitel 8.2 Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugbesatzung Unterabschnitt 8.2.2.4 und Absatz 8.2.2.7.2 S Kapitel 8.5 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter S Besonderheiten der Klasse 7 (S5, S6, S11, S12 und S21) 4. Atomrechtliche Vorschriften (Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung, Atomrechtliche Entsorgungsverordnung) Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Beförderung radioaktiver Stoffe AtG §§ 2, 4, 19, 22 bis 24 StrlSchG §§ 27 bis 29 StrlSchV § 94 AtEV § 4 I 3 Information über die Vorschriften und Zuständigkeiten 5. Strahlenschutz Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise "A-Regeln" (Abstand - Aufenthaltszeit - Abschirmung) Strahlenschutzprogramm Abschnitt 1.7.2 ADR/RID Minimierungsgebot § 8 StrlSchG Behördenspezifische Anweisungen zum Arbeitsschutz wie z. B. Leitfaden 450 sowie 371 der Polizei Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 Strahlenschutz gemäß StrlSchG und StrlSchV IV 3 Verknüpfung mit Strahlenschutzgrundsätzen der StrlSchV aufzeigen (Dosisbegrenzung) 6. Strahlungsmessung Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Messgeräte: Einsatzbereiche Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Messgeräte Eichung, Kalibrierung Bedienung von Kontaminations-Dosis- und Dosisleistungsmessgeräten, regelmäßige Überprüfung gemäß § 90 StrlSchV Messfehlerquellen Praktische Messübungen mit unterschiedlichen Exponaten und unterschiedlichen Vorgaben Feststellung des Nulleffektes Vortrag Praktische Übungen IV 8 Begleitende Erstellung eines Kontrollablaufplanes für den praktischen Einsatz 7. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise GGVSEB, RSEB StGB 28. und 29. Abschnitt Ermittlungszuständigkeiten für die Verfolgung Fallbesprechung 2 Ordnungswidrigkeiten Straftaten 8. Praktische Ausbildungskontrolle Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise Gefahrgutkontrolle nach Kontrollablaufplan ggf. auch durch Simulation von typischen Kontrollsituationen IV 5 Spezielle Ausrüstung und Kleidung 9. Lernzielkontrolle Lehr-/Lerninhalte S/E Lehr-/Lernmethode Stufe UE Hinweise 2 Summe Unterrichtseinheiten: 40 Stand: 29. August 2023
Strahlenschutz: Wichtiger Beitrag zur inneren Sicherheit Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und des Bundesamtes für Strahlenschutz Ausgabejahr 2022 Datum 11.05.2022 Die Nuklearspezifische Gefahrenabwehr bei der Arbeit Radioaktive Stoffe werden in unterschiedlichen Verwendungen zum allgemeinen Nutzen eingesetzt. Zum Beispiel zur Bestrahlung von Krebstumoren oder zur Werkstoffprüfung in der Industrie. Doch trotz vielfältiger Sicherheitsvorkehrungen entstehen immer wieder rechtswidrige oder gefährliche Situationen durch Diebstahl, illegalen Handel oder gezielten Missbrauch. In solchen Fällen ist ein kompetenter staatlicher Strahlenschutz ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr. Darauf wiesen Stefan Tidow, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ), und Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), im Rahmen einer Fachveranstaltung des BfS in Berlin hin, die sich mit der Behördenzusammenarbeit in biologischen, chemischen, radiologischen und nuklearen polizeilichen Gefahrenlagen befasste. Strahlenschutz ist wichtige Sicherheitsaufgabe BMUV -Staatssekretär Tidow: "Strahlenschutz betrifft nicht nur die Sicherheit von Nuklearanlagen oder von Patienten bei medizinischen Anwendungen. Ein kompetenter und gut ausgestatteter Strahlenschutz ist wesentlich für die innere Sicherheit Deutschlands. Das Bundesumweltministerium nimmt diese Aufgabe sehr ernst. Mit dem Bundesamt für Strahlenschutz verfügt es über eine erfahrene und kompetente Fachbehörde, die die staatlichen Stellen der Gefahrenabwehr bei Bedarf mit einem Pool von Spezialistinnen und Spezialisten für nuklearspezifische Gefahrenabwehr unterstützt." Fachleute des BfS unterstützen Bundes- und Landesbehörden BfS -Präsidentin Paulini: "Als Bundesamt für Strahlenschutz übernehmen wir mit unserer Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr seit Langem Verantwortung für die Bewältigung radiologischer Bedrohungssituationen. In der Vergangenheit geschah das in enger Kooperation mit Bundeskriminalamt und Bundespolizei, seit Juni 2021 als Partner im UnterstützungsverBund CBRN . Unsere Fachleute werden aber auch zur Unterstützung anderer Bundes- und Landesbehörden sowie im Rahmen internationaler Kooperationen tätig." UnterstützungsverBund CBRN Im UnterstützungsverBund CBRN hat der Bund seine Kompetenzen zur Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen, bei denen chemische ( C ), biologische ( B ), radiologische (R) und nukleare (N) Gefahren oder Kombinationen daraus bestehen, zusammengeführt. Ferngesteuertes Kettenfahrzeug zur Identifikation von radioaktiven Stoffen Unter einheitlicher Koordinierung durch die Bundespolizei arbeiten darin Spezialkräfte von Bundespolizei , Bundeskriminalamt , Bundesamt für Strahlenschutz , Robert Koch-Institut , Wehrwissenschaftlichem Institut für Schutztechnologien – ABC Schutz und ABC Abwehrkommando der Bundeswehr zusammen. Bei Bedrohungen durch chemische oder biologische Substanzen oder radioaktive Stoffe ergänzt der UnterstützungsverBund CBRN auf Anfrage die Kapazitäten und Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Der Beitrag des BfS zum UnterstützungsverBund Das BfS stellt dem Verbund die Kompetenzen seiner Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr zur Verfügung: In einem Einsatzfall bewertet das BfS die radiologische Situation und berät die Einsatzleitung zur Vorgehensweise und zu Fragen des Strahlenschutzes. Das BfS unterstützt die Suche, Detektion und Identifikation radioaktiver Stoffe mit Personal und Messtechnik und gewährleistet den Strahlenschutz der Einsatzkräfte. Stand: 11.05.2022
36 Jahre Tschernobyl: BfS veröffentlicht neue Radioaktivitätskarten Erste flächendeckende radiologische Kartierung der Sperrzone seit über 30 Jahren Ausgabejahr 2022 Datum 20.04.2022 Auch aus Hubschraubern der Bundespolizei heraus nahm das BfS 2021 Messungen der Radioaktivität in der Sperrzone rund um Tschernobyl vor Anlässlich des 36. Jahrestags der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26. April hat das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) erste Ergebnisse einer radiologischen Neukartierung der dortigen Sperrzone veröffentlicht. Die zugrunde liegenden Radioaktivitätsmessungen hatte das BfS auf Einladung der Staatlichen Agentur der Ukraine zur Verwaltung der Sperrzone bereits im September 2021 in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und ukrainischen Partnerorganisationen durchgeführt. Zwei Übersichtskarten zeigen die Cäsium-137 -Belastung der Böden und die Gamma-Ortsdosisleistung innerhalb der Sperrzone. Die Ortsdosisleistung gibt an, wie viel Strahlung von außen auf einen Menschen einwirkt. Erhöhte Ortsdosisleistungswerte in der Sperrzone gehen heute fast ausschließlich auf Cäsium-137 zurück, das eine Halbwertszeit von 30 Jahren hat. Kurzlebigere radioaktive Stoffe wie Jod-131 sind bereits seit Jahren nicht mehr nachzuweisen. Bedeutung internationaler Zusammenarbeit im Strahlenschutz BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini "Mit der Entscheidung, erste Auswertungen von Messdaten aus der Sperrzone von Tschernobyl trotz des Krieges in der Ukraine zu veröffentlichen, wollen wir die Bedeutung einer engen internationalen Zusammenarbeit im Strahlenschutz unterstreichen" , betont BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Wir setzen damit auch ein Zeichen des Respekts für unsere ukrainischen Kolleginnen und Kollegen, die trotz widrigster Umstände ihre wissenschaftliche und praktische Arbeit im Strahlenschutz fortsetzen." "Die Messungen, auf denen die Karten basieren, wurden im Jahr 2021 in einer beispiellosen deutsch-ukrainischen Kooperation in der Sperrzone von Tschernobyl erhoben" , sagt Paulini. "Diese gemeinsame wissenschaftliche Arbeit ist in dieser schwierigen Zeit wichtiger denn je: Sie zeigt Perspektiven für die Zeit des Wiederaufbaus in der Ukraine auf und kann schon jetzt bei der Beantwortung praktischer Fragen des Strahlenschutzes unterstützen." Aktueller Überblick über die radiologische Situation Räumliche Verteilung von Cäsium-137 in der Sperrzone in Kilobecquerel pro Quadratmeter Gamma-Ortsdosisleistung in der Sperrzone von Tschernobyl in Mikrosievert pro Stunde In den Karten zeichnen sich 36 Jahre nach dem Reaktor-Unfall noch deutlich die beiden Haupt-Ausbreitungsrichtungen der 1986 aus dem Reaktor freigesetzten Stoffe nach Norden und Westen ab (zum Vergrößern der Karten auf das Lupen-Symbol klicken). Die Karten und die zugehörigen Messdaten bieten einen umfassenden Überblick über die aktuelle radiologische Situation in der Sperrzone . Mit ihrer Hilfe lässt sich für jeden vermessenen Ort innerhalb der Sperrzone vorausberechnen, wie lange dort Personal eingesetzt werden kann, ohne einer unzulässigen Strahlenbelastung ausgesetzt zu werden. Dies ist beispielsweise für die ortsansässige Feuerwehr wichtig, die in der Sperrzone immer wieder Waldbrände zu bekämpfen hat. Das bisher für die Einsatzplanung genutzte Programm kann mit den neuen Messdaten aktualisiert werden. In gleicher Weise können mit den aktuellen Messdaten kriegsbedinge Aufräumarbeiten wie Munitionsbereinigung unterstützt werden. Da die Karten des BfS die radiologische Situation in der Sperrzone vor dem Krieg zeigen, können sie bei Verdacht auf größere Verlagerungen von radioaktiven Stoffen und kontaminiertem Material – zum Beispiel durch Panzerbewegungen – oder bei Verdacht auf neue Freisetzungen innerhalb der Sperrzone als Vergleich herangezogen werden. Überprüfung der Sperrzone möglich Langfristig können die ukrainischen Strahlenschutzbehörden die Messdaten des BfS als Planungsgrundlage zur Neubewertung der Größe der Sperrzone nutzen. Anhand der Daten kann beurteilt werden, welche Bereiche der Sperrzone möglicherweise wieder für eine Nutzung freigegeben werden können. Voraussetzungen dafür wären zusätzliche Detailmessungen vor Ort, die eine entsprechende Ersteinschätzung bestätigen. Messungen von Hubschraubern aus Für die erste flächendeckende radiologischen Kartierung der Sperrzone von Tschernobyl seit über 30 Jahren wurden Messungen von Hubschraubern aus durchgeführt. BfS-Projektleiter Dr. Christopher Strobl "Wir halten diese Technik vor, um bei einem akuten Unfall schnell die betroffenen Gebiete ermitteln zu können" , erläutert der zuständige Projektleiter im BfS , Christopher Strobl. Dabei arbeitet das BfS eng mit der Bundespolizei zusammen, die die Hubschrauber mit Besatzung zur Verfügung stellt und sich um die fliegerische Vorbereitung und Koordination der Flüge kümmert. "Bei den Messungen in Tschernobyl standen wir vor einer besonderen Herausforderung: Gelangen bei einem Unfall radioaktive Stoffe in die Umwelt, lagern sie sich direkt auf dem Boden ab" , erklärt Strobl. " 35 Jahre nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl sind die radioaktiven Stoffe aber mehrere Zentimeter tief in den Boden gewandert." Umfangreiche Messungen am Boden Damit dieser Umstand die Messergebnisse nicht verfälscht, führten Messteams des BfS zusammen mit ukrainischen Expert*innen an fast zweihundert Punkten zusätzliche Messungen am Boden durch. Außerdem nahmen sie an diesen Punkten Bodenproben, um zu bestimmen, wie tief die radioaktiven Stoffe mittlerweile in den Boden eingedrungen sind. Auf dieser Grundlage ließ sich die Abschirmung der Strahlung durch den Boden aus den Messergebnissen herausrechnen. Der Vergleich der bodengestützten Messungen und mit den Messungen von den Hubschraubern aus zeigte eine gute Übereinstimmung und diente der Qualitätssicherung der Messkampagne. Schutzhülle (New Safe Confinement) über dem havarierten Reaktor von Tschernobyl Quelle: SvedOliver/Stock.adobe.com Karten bestätigen bisherige Erkenntnisse Die neuen Karten bieten einen Überblick über die gesamte Sperrzone, mit Ausnahme des direkten Umkreises des havarierten Reaktors : Um die kerntechnischen Anlagen in der Sperrzone zu schützen, besteht dort eine Flugverbotszone, sodass dort keine Hubschraubermessungen möglich waren. Die Karten sind aktueller und räumlich besser aufgelöst als die bisherigen Gesamtdarstellungen aus den 1990ern. Sie bestätigen die Erkenntnisse aus den Jahren nach dem Reaktorunglück: Es zeichnen sich deutlich die beiden Haupt-Ausbreitungsrichtungen der 1986 aus dem Reaktor freigesetzten Stoffe nach Norden und Westen ab. Große Bandbreite der Gamma-Ortsdosisleistung Die in der Sperrzone von Tschernobyl ermittelte Gamma-Ortsdosisleistung liegt zwischen 0,06 Mikrosievert pro Stunde und etwa 100 Mikrosievert pro Stunde. In Deutschland liegt die natürliche Ortsdosisleistung üblicherweise zwischen 0,06 und 0,2 Mikrosievert pro Stunde. Die niedrigsten in der Sperrzone gemessenen Werte unterscheiden sich damit nicht von der Situation in Deutschland . Messung der Ortsdosisleistung mit einem Handmessgerät am havarierten Reaktor von Tschernobyl im Jahr 2016 (Archivfoto) Hielte man sich in der Sperrzone von Tschernobyl dagegen an den Orten mit den höchsten Werten dauerhaft im Freien auf, wäre bereits nach etwa acht Tagen eine Strahlendosis von 20 Millisievert (20.000 Mikrosievert ) erreicht. Das ist die maximale Strahlendosis, die Personen in Deutschland im Jahr erhalten dürfen, die beruflich Strahlung ausgesetzt sind. Nachweis von Cäsium-137 Die Cäsium-Belastung der Böden in der Sperrzone schwankt zwischen Werten unterhalb der Nachweisgrenze von Messungen aus der Luft und einem Spitzenwert von 50.000 Kilobecquerel pro Quadratmeter. Der höchste Wert, der 2016 mit derselben Messmethode im Bayerischen Wald – einem der in Deutschland am schwersten von dem Reaktorunfall in Tschernobyl betroffenen Gebiete – erhoben wurde, lag bei 24 Kilobecquerel pro Quadratmeter. Das ist knapp über der Nachweisgrenze von Messungen aus der Luft. Hervorragende internationale Zusammenarbeit "Insgesamt waren an den Messungen in Tschernobyl fast 100 Personen vor Ort und in unserer Datenzentrale im BfS beteiligt" , sagt BfS -Projektleiter Strobl und bedankt sich für die hervorragende internationale Zusammenarbeit. Bundespolizei: Wichtige Einsatzerfahrung in kontaminiertem Gebiet Klaus-Jürgen Jess, Einsatzleiter der Bundespolizei Quelle: Bundespolizei Auch für die Bundespolizei waren die Messungen in der Ukraine ein außergewöhnlicher Einsatz: "Die Zusammenarbeit von BfS und Bundespolizei bei Radioaktivitätsmessungen aus der Luft hat eine lange Tradition und wird regelmäßig trainiert" , sagt der zuständige Einsatzleiter der Bundespolizei, Klaus-Jürgen Jess. "In der Sperrzone von Tschernobyl konnten wir erstmals Einsatzerfahrung in einem kontaminierten Gebiet sammeln und unsere Leistungsfähigkeit auch unter diesen Bedingungen zeigen." Weitere wissenschaftliche Veröffentlichungen geplant Die veröffentlichten Übersichtskarten sollen den Auftakt für wissenschaftliche Detailauswertungen und deutsch-ukrainische Publikationen bilden. "Während der gemeinsamen Messungen sind intensive persönliche und institutionelle Kontakte gewachsen" , betont Strobl: "Es ist uns wichtig zu zeigen, dass diese Kontakte auch während und nach dem Krieg Bestand haben und dass daraus weitere gemeinsame Projekte erwachsen können." Zusammenarbeit von Bundesamt für Strahlenschutz und Bundespolizei Mit Strahlungsmessungen von Hubschraubern aus lassen sich innerhalb kurzer Zeit große Gebiete auf radioaktive Kontaminationen hin untersuchen. Neben der Schnelligkeit ist von Vorteil, dass sich auch Gebiete untersuchen lassen, die vom Boden aus nicht zugänglich sind. Zur hubschraubergestützten Bestimmung am Boden abgelagerter radioaktiver Stoffe arbeiten das BfS und die Bundespolizei seit vielen Jahren eng zusammen: Die Bundespolizei stellt dabei Hubschrauber und deren Besatzung zur Verfügung. Expert*innen des BfS führen die Messungen durch und stellen den Strahlenschutz aller Beteiligten sicher. Regelmäßige Übungen erhalten die Einsatzbereitschaft. In einem radiologischen Notfall kann eine Fläche von rund 100 Quadratkilometern innerhalb von etwa drei Stunden überflogen und kartiert werden. Die Messergebnisse liegen bereits kurz nach der Landung vor. Stand: 20.04.2022
Fachleute des Bundes ermitteln Radioaktivität in der Sperrzone von Tschernobyl Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Ausgabejahr 2021 Datum 03.09.2021 Spezialist*innen des Bundes bei einer Messübung Vor 35 Jahren ging die Nachricht von dem katastrophalen Reaktorunfall von Tschernobyl um die Welt. Während die Auswirkungen auf Deutschland heute kaum mehr spürbar sind, sind die Folgen für die Ukraine nach wie vor gravierend: Rund um den Reaktor sind noch immer Gebiete so hoch kontaminiert, dass eine Sperrzone aufrechterhalten werden muss, die nur mit Genehmigung betreten werden darf. Neukartierung 35 Jahre nach Reaktorunfall Wie sich die Kontamination in den vergangen 35 Jahren verändert hat, soll nun erhoben werden: Auf Einladung der Staatlichen Agentur der Ukraine zur Verwaltung der Sperrzone wird das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei Strahlungsmessungen zur Neukartierung der radiologischen Situation in der Sperrzone von Tschernobyl durchführen. Messungen am Boden und vom Hubschrauber aus Hubschrauber bei einer Messübung Die Messungen finden vom 3. bis 19. September 2021 am Boden und von Hubschraubern aus statt. Bei den Messungen werden die Höhe der vorhandenen Strahlung sowie die Art und Menge der am Boden abgelagerten Stoffe, die diese Strahlung verursachen, ermittelt und kartiert. Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium : " Das Bundesumweltministerium unterstützt und begleitet die Sicherung des havarierten Reaktors und des darin enthaltenen Kernmaterials bereits seit langem. Der Messeinsatz des Bundesamtes für Strahlenschutz ist ein weiterer Baustein dieses Engagements. Auch wenn in Deutschland im kommenden Jahr die letzten Atomkraftwerke abgeschaltet werden, steht das Bundesumweltministerium zur internationalen Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz und bei der Überwachung der Umweltradioaktivität. Wir müssen auch in Zukunft schnell, kompetent und zielgerichtet auf Gefahren aus der Atomkraftnutzung reagieren können, insbesondere auf mögliche AKW -Unfälle im Ausland." Paulini: "Radioaktivität macht an Grenzen nicht halt" BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini BfS -Präsidentin Inge Paulini: "Radioaktivität macht an Grenzen nicht halt. Deshalb müssen wir auch auf Unfälle im europäischen Ausland vorbereitet sein und bei der Bewältigung eines Unfalls grenzüberschreitend zusammenarbeiten . Es ist uns ein Anliegen, mit unserer Expertise internationale Partner-Organisationen zu unterstützen. Davon profitiert auch der Notfallschutz in Deutschland: Mit den Messungen in der Sperrzone erweitern wir - zusammen mit unseren Partnerinnen und Partnern von der Bundespolizei – zugleich unsere Fähigkeiten, wovon auch der Notfallschutz in Deutschland direkt profitiert." Die Messungen im Detail Die Strahlungsmessungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem staatlichen Unternehmen SSE Ecocentre, das mit der Umweltüberwachung in der Sperrzone betraut ist. Es wird ausschließlich der ukrainische Teil der Sperrzone untersucht. Der belarussische Teil der Sperrzone wird nicht überflogen und nicht betreten. Die Messergebnisse werden den ukrainischen Partner-Institutionen des BfS zur weiteren Nutzung übergeben. Während der Messungen werden zwei Hubschrauber der Fliegergruppe der Bundespolizei mit Pilot*innen der Bundespolizei und Expert*innen des BfS sowie bis zu vier Boden-Messteams, in denen Fachleute des BfS und aus der Ukraine zusammenarbeiten, im Einsatz sein. Von den Hubschraubern aus erfolgt die großräumige Untersuchung der radiologischen Situation in der Sperrzone. Dafür wird die Sperrzone in kleinere Gebiete unterteilt, die nach und nach systematisch überflogen werden. Jede unnötige Strahlenbelastung wird vermieden Mit mobilen ODL-Messgeräten können kleinräumige Messungen im Gelände durchgeführt werden. Die Einsatzgebiete der Bodenmessteams werden von der Einsatzleitung tagesaktuell anhand der bereits vorhandenen Ergebnisse der Hubschraubermessungen festgelegt. Die Messungen am Boden dienen der Qualitätssicherung der Hubschraubermessungen sowie der kleinräumigeren Untersuchung von Gebieten, die vom Hubschrauber aus als auffällig identifiziert wurden. Während des Messeinsatzes steht die Sicherheit der Messteams an erster Stelle. Jede unnötige Strahlenbelastung wird vermieden. Die zusätzliche Strahlenbelastung wird voraussichtlich geringer sein als bei einem Langstreckenflug nach New York und wieder zurück. Zum Schutz vor Corona wurde ein umfassendes Hygienekonzept ausgearbeitet. Zusammenarbeit von Bundesamt für Strahlenschutz und Bundespolizei Mit Strahlungsmessungen von Hubschraubern aus lassen sich innerhalb kurzer Zeit große Gebiete auf radioaktive Kontaminationen hin untersuchen. Neben der Schnelligkeit ist von Vorteil, dass sich auch Gebiete untersuchen lassen, die vom Boden aus nicht zugänglich sind. Zur Bestimmung am Boden abgelagerter radioaktiver Stoffe aus der Luft arbeiten das BfS und die Bundespolizei seit vielen Jahren eng zusammen: Die Bundespolizei stellt dabei Hubschrauber und deren Besatzung zur Verfügung. Expert*innen des BfS führen die Messungen durch und stellen den Strahlenschutz aller Beteiligten sicher. Regelmäßige Übungen erhalten die Einsatzbereitschaft. In einem radiologischen Notfall kann eine Fläche von rund 100 Quadratkilometern innerhalb von etwa drei Stunden überflogen und kartiert werden. Die Messresultate liegen bereits kurz nach der Landung vor. Stand: 03.09.2021
Hubschrauberflüge bei Neuherberg: BfS und BPOL trainieren Einsatzbereitschaft Aktualisierung vom 19.11.2020: Aufgrund der Wettersituation müssen die Schulungsflüge verschoben werden. Nach derzeitigem Planungsstand sollen die Flüge am 25. und 26. November 2020 stattfinden. Für die Schulungsflüge wird ein Hubschrauber der Bundespolizei mit hochempfindlicher Messtechnik des Bundesamts für Strahlenschutz bestückt. Am 19. und 20. November 2020 werden das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) und die Bundespolizei Fliegergruppe zu Schulungszwecken Radioaktivitätsmessungen von einem Hubschrauber aus durchführen. Das Schulungsgebiet liegt nördlich von München bei Neuherberg (Oberschleißheim) und Haimhausen. Überflüge über bewohntem Gebiet werden so weit wie möglich vermieden. Radioaktivität im Notfall schnell erfassen Mit Radioaktivitätsmessungen von Hubschraubern aus lassen sich größere Gebiete innerhalb kurzer Zeit auf radioaktive Verunreinigungen hin untersuchen, ohne dass die Gebiete betreten werden müssen. In einen Notfall, bei dem radioaktive Stoffe freigesetzt werden, kann so schnell ermittelt werden, ob Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung oder Detailmessungen am Boden erforderlich sind. Sollten radioaktive Stoffe abhandenkommen, kann die Suche danach von Hubschraubern aus unterstützt werden. Training verschiedener Einsatzsituationen Zu diesem Zweck arbeitet das BfS mit der Bundespolizei zusammen: An den Standorten Neuherberg und Berlin hält das BfS vier flugtaugliche Messsysteme vor, die jederzeit einsatzbereit sind. Für Messflüge werden sie in Hubschrauber der Bundespolizei eingesetzt. Um die Einsatzbereitschaft dauerhaft sicherzustellen, sind regelmäßige Schulungsflüge erforderlich. Bei den aktuellen Trainings werden verschiedene Einsatzsituationen geübt: Untersuchung eines vorgegebenen Gebietes nach vorgegebenen Flugmustern, Anpassung der Flugmuster zur Vermeidung einer unzulässigen Strahlenbelastung der Hubschrauberbesatzung, Vermeidung sonstiger Gefahrensituationen, Überfliegen beweglicher Objekte. Behördenübergreifende Teams Messflüge finden immer mit gemeinsamen Teams aus BfS und Bundespolizei statt: Pilot*innen und Flugzeugtechniker*innen der Bundespolizei werden von Mitarbeiter*innen des BfS begleitet, die die Messungen koordinieren und direkt im Hubschrauber überwachen. In einem realen Einsatz wären die Mitarbeiter*innen des BfS außerdem für den Strahlenschutz der gesamten Hubschrauberbesatzung verantwortlich. Stand: 18.11.2020
null LUBW führte begleitende Strahlenmessungen zum fünften und letzten Castor-Transport auf dem Neckar durch: Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg als betreiberunabhängige Institution hat am 19. Dezember 2017 auch den fünften und letzten Castor-Transport auf dem Neckar zwischen dem Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) und dem Gemeinschaftskraftwerk Neckarwestheim (GKN) entlang der Fahrtstrecke messtechnisch begleitet. Die Messergebnisse wurden zeitnah direkt auf folgender Webseite der LUBW im Internet veröffentlicht: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/radioaktivitaet/castor Die bei allen Transporten beobachteten Dosiswerte sind radiologisch unauffällig. Die LUBW hat an insgesamt 11 ausgesuchten Stellen der Fahrtstrecke zwischen der Schleuse in Guttenbach und dem Betriebsgelände des GKN Neckarwestheim parallel zum Transport der Castoren auf dem Schiff Strahlenmessungen (Gamma- und Neutronenstrahlung) am Ufer bzw. in Ufernähe vorgenommen. Sie hat bevorzugt an gesperrten Brücken und Schleusen gemessen, wo sich Bürgerinnen und Bürger als Beobachter und Einsatzkräfte aufhielten. Bereits vor dem ersten Transport hatte die LUBW Ende Mai 2017 sogenannte „Nullmessungen“ durchgeführt, d.h. die Messwerte der vorhandenen Hintergrundstrahlung ohne Transportvorgänge ermittelt. Diese sind ebenfalls veröffentlicht. Die Messergebnisse der Begleitmessungen während des Castor-Transportes waren durchweg unauffällig und lagen im erwarteten Bereich. Die Dosis für eine Person, die sich bei Vorbeifahrt am Ufer im öffentlich zugänglichen Bereich aufgehalten hat, betrug weniger als 0,01 Mikrosievert. Bei den rund 20 – 40-minütigen Schleusenaufenthalten erreichten die Dosiswerte in nicht gesperrten Bereichen bis zu 0,06 Mikrosievert. Zum Vergleich: Die effektive Dosis natürlichen Ursprungs beträgt rund 2000 Mikrosievert im Jahr. Rechnet man die zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen in Deutschland mit rund weiteren 2000 Mikrosievert hinzu, liegt die durchschnittliche Gesamtbelastung bei rund 4000 Mikrosievert im Jahr. Im Vergleich hierzu ist die Dosis durch den Castor-Transport vernachlässigbar. Alle Messergebnisse (die vorab durchgeführten Nullmessungen und die aktuellen Messwerte während der Transporte) sind im Internet unter der Adresse https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/radioaktivitaet/castor verfügbar.
null LUBW führte begleitende Strahlenmessungen zum vierten Castor-Transport auf dem Neckar durch Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg als betreiberunabhängige Institution hat am 16. November 2017 auch den vierten Castor-Transport auf dem Neckar zwischen dem Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) und dem Gemeinschaftskraftwerk Neckarwestheim (GKN) entlang der Fahrtstrecke messtechnisch begleitet. Die Messergebnisse wurden zeitnah direkt auf folgender Webseite der LUBW im Internet veröffentlicht: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/radioaktivitaet/castor Die LUBW hat an insgesamt 11 ausgesuchten Stellen der Fahrtstrecke zwischen der Schleuse in Guttenbach und dem Betriebsgelände des GKN Neckarwestheim parallel zum Transport der Castoren auf dem Schiff Strahlenmessungen (Gamma- und Neutronenstrahlung) am Ufer bzw. in Ufernähe vorgenommen. Sie hat bevorzugt an gesperrten Brücken und Schleusen gemessen, wo sich Bürgerinnen und Bürger als Beobachter und Einsatzkräfte aufhielten. Bereits vor dem ersten Transport hatte die LUBW Ende Mai 2017 sogenannte „Nullmessungen“ durchgeführt, d.h. die Messwerte der vorhandenen Hintergrundstrahlung ohne Transportvorgänge ermittelt. Diese sind ebenfalls veröffentlicht. Die Messergebnisse der Begleitmessungen während des Castor-Transportes waren durchweg unauffällig und lagen im erwarteten Bereich. Die Dosis für eine Person, die sich bei Vorbeifahrt am Ufer im öffentlich zugänglichen Bereich aufgehalten hat, erreichte bis 0,01 Mikrosievert. Bei den rund 20 – 40-minütigen Schleusenaufenthalten erreichten die Dosiswerte in nicht gesperrten Bereichen bis zu 0,06 Mikrosievert. Zum Vergleich: Die effektive Dosis natürlichen Ursprungs beträgt rund 2000 Mikrosievert im Jahr. Rechnet man die zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen in Deutschland mit rund weiteren 2000 Mikrosievert hinzu, liegt die durchschnittliche Gesamtbelastung bei rund 4000 Mikrosievert im Jahr. Im Vergleich hierzu ist die Dosis durch den Castor-Transport vernachlässigbar. Alle Messergebnisse (die vorab durchgeführten Nullmessungen und die aktuellen Messwerte während des Transportes) sind im Internet unter der Adresse https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/radioaktivitaet/castor verfügbar.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 327 |
Land | 6 |
Wissenschaft | 1 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 293 |
Text | 31 |
unbekannt | 11 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 38 |
offen | 296 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 274 |
Englisch | 86 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Datei | 1 |
Dokument | 3 |
Keine | 268 |
Webseite | 65 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 179 |
Lebewesen & Lebensräume | 217 |
Luft | 206 |
Mensch & Umwelt | 335 |
Wasser | 168 |
Weitere | 333 |